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Künstliche Intelligenz

programmier.bar: DDEV mit Stephan Hochdörfer


Wer mit mehreren Entwicklerinnen und Entwicklern an verschiedenen Projekten arbeitet, kennt das Problem: Wie sorgt man für eine konsistente, konfliktfreie Entwicklungsumgebung?

Jan Gregor Emge-Triebel spricht in dieser Podcastfolge mit Stephan Hochdörfer über DDEV, ein Entwicklungswerkzeug von Platform.sh. Stephan Hochdörfer erzählt, wie er in seiner Firma sowohl neue als auch alte Projekte erfolgreich auf DDEV umgestellt hat – und wie er damit sein Team und Freelancer überzeugt hat.

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Er klärt die Docker-Compose-Grundlagen von DDEV, zeigt, wie ein Projekt aufgesetzt wird und bespricht, welche Architekturentscheidungen DDEV so robust und gleichzeitig einfach handhabbar machen.

Außerdem berichtet Stephan Hochdörfer, wie DDEV es ermöglicht, neben den gängigen Sprachen wie PHP, JavaScript und TypeScript auch Java-Anwendungen und beliebige andere Webserver und Datenbanken zu unterstützen – dank Docker-Containern, Community-Erweiterungen und Framework-Integrationen.

Die aktuelle Ausgabe des Podcasts steht auch im Blog der programmier.bar bereit: „DDEV mit Stephan Hochdörfer„. Fragen und Anregungen gerne per Mail oder via Mastodon, Bluesky, LinkedIn oder Instagram.


(mai)





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Security: Data Loss Prevention im Eigenbau


Bei Data Loss Prevention (DLP) oder Data Leakage Prevention inspiziert ein Security-Scanner ausgehende Datenströme und kappt sie, wenn es sich dabei um persönliche Informationen oder sensible Daten handelt. So knapp bleibt die Erklärung bei vielen Herstellern, die mit ihrem DLP-Produkt nicht nur eine weitere Schicht Sicherheit, sondern auch ein sicheres Gefühl an den Kunden bringen.

Viele große Anbieter, die auch im Gartner Market Guide auftauchen, locken dabei mit einem Testzeitraum und 30 Tagen Zahlungsaufschub. Ein kostenloser Tarif ist aber nicht dabei.

  • Data Loss Prevention verhindert den Abfluss sensibler Daten über erlaubte Kommunikationskanäle.
  • DLP-Scanner sind häufig in Firewalls und E-Mail-Gateways integriert.
  • Open-Source-Tools wie Postfix und Squid lassen sich als DLP-Scanner betreiben. Ein Prototyp illustriert die Vorgehensweise.

Kein Anbieter verfolgt das bei anderer Software übliche Geschäftsmodell mit einer Community Edition und kommerziellem Support dahinter. Die wenigen quelloffenen Alternativen haben seit einem Jahrzehnt keinen Commit mehr gesehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Security: Data Loss Prevention im Eigenbau“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Northvolt-Pleite: Kieler Landtag bestellt Sonderbericht des Rechnungshofs


Die umstrittene Förderung des mittlerweile insolventen schwedischen Batterieherstellers Northvolt ist nun ein Fall für den Rechnungshof in Schleswig-Holstein. Mit den Stimmen von SPD, FDP und SSW beauftragte der Landtag bei diesem einen Sonderbericht. Oppositionspolitiker forderten die Landesregierung auf, Verantwortung in der Sache zu übernehmen. Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen enthielten sich bei der Abstimmung über den Antrag.

Seit Monaten streiten Regierung und Opposition darüber, ob das Land auf Basis der vorliegenden Daten eine Bürgschaft für Northvolt hätte übernehmen dürfen. Konkret geht es um Informationen der Landesregierung an den Finanzausschuss vor dessen entscheidender Sitzung im Januar 2024, in der die Abgeordneten einstimmig den Weg frei für eine Wandelanleihe von der staatlichen Förderbank KfW für den geplanten Fabrikbau bei Heide in Höhe von rund 600 Millionen Euro frei machten.

Bund und Land bürgten für die Wandelanleihe jeweils zur Hälfte. Hinzu kamen 20 Millionen Euro für Zinsen und Verfahrenskosten. Die FDP hat eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht wegen eines möglichen Verstoßes der Landesregierung gegen Unterrichtungspflichten gegenüber dem Landtag angekündigt.

Die EU-Kommission genehmigte Anfang 2024 zudem direkte Fördermittel in Höhe von rund 700 Millionen Euro (137 Millionen Euro vom Land, 564 vom Bund). Dieses Geld wurde bislang aber nicht ausgezahlt. Im März 2024 begann der Fabrikbau. Doch Northvolt rang in der Folge mit immer höheren Schulden, musste Tausende Arbeitnehmer in Schweden entlassen, Expansionspläne auf Eis legen und in den USA in einem kostspieligen Verfahren vorübergehend unter Gläubigerschutz gehen.

Am 13. März folgte die Insolvenz in Schweden. Nach früheren Informationen von Insolvenzverwalter Mikael Kubu wollen mittlerweile aber mehrere Interessenten aus dem nicht-schwedischen Ausland den Batteriehersteller übernehmen. Die komplexen Verhandlungen würden voraussichtlich noch einige Wochen andauern. Unterdessen verloren tausende Beschäftigte ihre Jobs.

„Solange die Regierung weiter relativiert und ausweicht, so lange bleiben wir dran“, sagte die SSW-Wirtschaftspolitikerin Sybilla Nitsch. Angesichts des Schadens sei eine sorgfältige Aufarbeitung notwendig. Die Frage sei, auf welcher Informationsgrundlage die Landesregierung gearbeitet habe.

Auch SPD-Wirtschaftspolitiker Kianusch Stender stellt die Frage, warum das Parlament nicht umfassend und transparent informiert worden sei. Solche Fehler dürften sich nicht wiederholen, deshalb sei die Aufarbeitung durch eine neutrale Instanz nötig.

Ex-Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) verwies auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der von systemischem Versagen spreche. Dass die mit dem Projekt verbundenen Risiken nicht marktüblich waren, zeige der Blick in die Unterlagen.

Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) erklärte im Parlament, „alle Informationen zu Northvolt liegen auf dem Tisch“. Die Landesregierung stehe einer Prüfung in Sachen Northvolt offen gegenüber. „Die Entscheidung damals war richtig. Sie wurde kritisch abgewogen.“ Es habe damals keine Anhaltspunkte gegeben, dass sich die Dinge im Bereich E-Mobilität und im Unternehmen so entwickeln, wie sie es später getan hätten.


(vbr)



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Bargeldlose Festivals: Verbraucherschützer mahnen Veranstalter ab


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Sommer ist Festivalzeit. Konzertveranstaltungen wie Rock am Ring, Nature One, Fusion Festival, Parookaville oder das Wacken Open Air umwerben Freunde von Musikerlebnissen unter freiem Himmel. Immer häufiger benötigen Besucher dabei Bezahlchips am Handgelenk, mit denen sie auf dem Festivalgelände etwa Essen und Getränke kaufen können. Verbraucherschützer sehen dabei ein Problem jenseits der Verdrängung von Bargeld: Mehrere Veranstalter verlangen ihnen zufolge für den Einsatz der Chips unzulässige Entgelte.

Die Schwierigkeiten fangen laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beim zunächst erforderlichen Aufladen der Bezahllösung an. Die Verbraucherschützer prüften die Praxis unlängst und stellten fest, dass mehrere Veranstalter für die Aktivierung der Chips oder die erstmalige Aufladung zwischen 29 Cent und 2 Euro verlangten. Derartige Zusatzkosten sind aus Sicht der Kontrolleure unzulässig, wenn Verbraucher die digitalen Speicher mit Giro- oder Kreditkarte aufladen und der Chip die einzige Bezahlmöglichkeit vor Ort ist. Das entspreche einem zusätzlichen Entgelt für die Nutzung dieser Zahlkarten, was gesetzlich nicht erlaubt sei.

Auch der Umgang mit potenziellen Restguthaben sei nicht in Ordnung, moniert der vzbv: Mehrere Veranstalter verlangten entweder ein Entgelt für die Rückerstattung oder zahlten das Geld gleich gar nicht aus, sofern kein Mindestbetrag mehr vorhanden sei. Letztere hätten bei der Sondierung zwischen einem und 2,50 Euro betragen.

Die Ausrichter seien aber gesetzlich zur Auszahlung des gesamten Restes verpflichtet, hält der Verband dagegen. Verbraucher könnten grundsätzlich auf eine entsprechende Rückzahlung bestehen. Manche Veranstalter setzten zudem Fristen von nur wenigen Wochen, in der eine Erstattung beantragt werden müsse. Das sei angesichts der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren deutlich zu kurz.

Die Kontrolle der Verbraucherzentrale hat ferner ergeben, dass einige Ausrichter den Ticketpreis nicht korrekt anzeigten. So seien zusätzliche Servicegebühren bei den beworbenen Angeboten nicht berücksichtigt. Sie würden erst beim Abschluss des Ticketkaufs auf die Preise aufgeschlagen, was die tatsächlichen Kosten verschleiere. Zudem erschwere es den Preisvergleich mit anderen Festivals.

Angesichts der ausgemachten Missstände haben die Verbraucherschützer seit Mai bereits zehn Festivalveranstalter abgemahnt. Acht davon haben mittlerweile Besserung gelobt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nicht zu diesem Kreis zählt die Firma Heroes Festival. Gegen diese hat der vzbv daher Klage beim Oberlandesgericht Bamberg eingereicht (Az.: 3 UKl 9/25 e). Er wirft dem Ausrichter vor, 1,50 Euro fürs einmalige Chip-Aufladen draufzuschlagen sowie 50 Cent vom Restguthaben einzubehalten.

Die Abmahnaktion reiht sich ein in bereits laufende Klageverfahren, mit denen die Verbraucherzentrale die Rechtswidrigkeit von Zusatzkosten bei Bezahlchips gerichtlich feststellen lassen will. In ihrem Sinne hat das Landgericht Berlin (52 U 98/24) Anfang 2025 den Veranstalter des Lollapalooza-Festivals in der Hauptstadt zu einer entsprechenden Unterlassung verurteilt (Az.: 52 U 98/24). Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Das gilt auch für ein Urteil des Landgerichts Bochum, das eine Aktivierungsgebühr und Mindestauszahlungsbeträge auf dem Juicy Beats Festival als unzulässig ansah (Az.: I-17 O 2/25).


(dahe)



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