Datenschutz & Sicherheit
Pornhub beugt sich britischen Alterskontrollen
Ab heute, dem 25. Juli, müssen Plattformen mit potenziell für Kinder schädlichen Inhalten das Alter britischer Nutzer*innen kontrollieren. Die Grundlage dafür ist der Online Safety Act, durchgesetzt von der dortigen Medienaufsicht Ofcom.
Pornhub-Mutterkonzern Aylo, eines der weltgrößten Porno-Unternehmen, zieht mit und betont in feinster PR-Prosa, sich schon seit Jahren für das Thema eingesetzt zu haben. Andernorts, in Deutschland und Frankreich etwa, wehrt sich Pornhub erbittert gegen ähnliche Vorstöße vor Gericht. Denn auch in der EU drängen Politik und Behörden auf rigorose Altersschranken.
Großbritannien geht hier mit schlechtem Beispiel voran. Der Blick zum ehemaligen EU-Land lohnt sich, um zu sehen, wie man es nicht machen sollte.
Zu den in Großbritannien amtlich empfohlenen Methoden der Alterskontrolle gehören etwa der Upload von Ausweisdokumenten oder biometrische Gesichtsscans. Auch über Banken oder mithilfe von Kreditkarten können Nutzer*innen ihr Alter nachweisen. Betroffen sind nicht nur Pornoseiten, sondern ebenso andere Plattformen mit potenziell nicht jugendfreien Inhalten, darunter Reddit, Discord, Bluesky oder Grindr.
Behörde warnt vor Hürden, die sie selbst errichtet hat
Die von der Ofcom empfohlenen Methoden zur Alterskontrolle, die auf Dokumenten basieren, schließen nicht nur Menschen ohne Papiere aus – sie sind auch eine Gefahr für Datenschutz und Privatsphäre. Nicht minder bedenklich sind biometrische Gesichtsscans, denn Biometrie ist ähnlich invasiv.
Mithilfe von biometrischen Gesichtersuchmaschinen wie Clearview AI oder PimEyes lassen sich Menschen allein anhand ihres Gesichts identifizieren. Hinzu kommt potenzielle Diskriminierung: KI-basierte Systeme, die das Alter anhand des Gesichts abschätzen, machen Fehler, insbesondere bei Personen aus Gruppen, die in den Trainingsdaten unterrepräsentiert sind.
Es mutet zynisch an, wenn die britische Medienaufsicht selbst auf einer Infoseite schreibt:
Sie sollten bei der Weitergabe persönlicher Informationen ein gewisses Maß an Vorsicht und Urteilsvermögen walten lassen.
Die Behörde warnt also vor den Hürden, die sie selbst errichtet hat. Aus gutem Grund pocht die EU-Kommission in ihren Leitlinien zu Alterskontrollen auf Datensparsamkeit und Anonymität. Wobei nach wie vor zweifelhaft ist, ob sich die EU auch an ihre eigenen Maßstäbe halten wird.
Kontrollen lassen sich kinderleicht umgehen
Bei aller Kritik am „Wie“ von Alterskontrollen kann die Frage nach dem „Ob“ schnell in Vergessenheit geraten. Denn Fachleute für Medienpädagogik und für digitale Grundrechte hinterfragen, dass solche strengen Altersschranken überhaupt eingesetzt werden – auch im Interesse der Jugendlichen selbst. Der Grund: Minderjährige brauchen gute Infoangebote statt Verbote; sie brauchen vertrauensvolle Ansprechpersonen statt Ausweiskontrollen. Die leicht umgehbaren Kontrollsysteme bieten nur eine trügerische Sicherheit.
Die offenkundige Ignoranz gegenüber solchen Einwänden legt den Verdacht nahe, dass bei der beharrlich betriebenen Alterskontroll-Politik andere Motive eine Rolle spielen. So könnte es bei manchen Wähler*innen einen Eindruck von Durchsetzungskraft und Stärke hinterlassen, wenn Politik und Behörden Tech-Konzerne zum Einlenken bringen. Zudem dürfte ein Internet mit mehr Kontrollen und Datenspuren, mit weniger Anonymität und Freiheiten all jenen gefallen, die seit Jahrzehnten Überwachungsfantasien hegen.
Überwachungsfantasie ist das Stichwort für die Gefahr hinter der britischen Symbolpolitik. Stand aktuell werden die hart erkämpften Alterskontrollen keinen einzigen britischen Jugendlichen von Pornos fernhalten. Mit simplen Mitteln wie VPN-Software oder dem Tor-Browser lassen sich die Kontrollen kinderleicht umgehen. Sie verfehlen ihren angeblichen Zweck.
Die BBC zitiert einen britischen Nutzer, der ironisch von einer „schweren“ Entscheidung spricht: „Na klar gebe ich meine sensiblen Daten einfach irgendeinem unbekannten, nicht überprüften Unternehmen – oder… ich benutze eben ein VPN.“ Der Nutzer steht damit stellvertretend für viele andere. Auch in US-Bundesstaaten ging die VPN-Nutzung durch die Decke, nachdem deren Regierungen Pornoseiten zur Einführung von Alterskontrollen gedrängt hatten.
Medienaufsicht will Infos über VPNs einschränken
Wenig sinnvolle Alterskontrollen, die sich auch noch leicht umgehen lassen: Die Geschichte der britischen Alterskontrollen könnte eine Komödie sein, wenn sie an dieser Stelle enden würde. Das tut sie aber nicht.
Die Einführung der Alterskontrollen könnten sich nämlich nur als der erste Akt einer Tragödie erweisen, um Stück für Stück Anonymisierungs-Dienste wie VPN-Software oder Tor zu kriminalisieren. Solche Dienste gehören in den Werkzeugkasten digitaler Selbstverteidigung, um Grundrechte wie Datenschutz, Privatsphäre oder Informationsfreiheit zu wahren und Zensur zu umgehen. Wer ein VPN nutzt, verschleiert gegenüber dem eigenen Internet-Zugangsanbieter und dem Website-Betreiber die tatsächliche Herkunft; vertraut diese Informationen jedoch dem VPN-Anbieter an.
Der britischen Medienaufsicht sind VPN-Dienste jetzt schon ein Dorn im Auge, wie aus einer Leitlinie für Betreiber von Pornoseiten hervorgeht. Demnach sollen die betroffenen Seiten keine Inhalte zulassen, die Minderjährige dazu anleiten oder ermutigen, Zugangskontrollen zu umgehen. Verboten sind demnach „Informationen über oder Links zu einem Virtual Private Network (VPN)“.
Weg in eine düstere Zukunft
Solche Formulierungen erinnern auf beklemmende Weise an Gesetze aus autoritären Staaten, die den Zugang zur Informationen und damit die Meinungsfreiheit kontrollieren wollen. Zum Beispiel hat der Iran die Nutzung von VPN-Diensten verboten. Der russische Staat sperrt VPN-Dienste, die nicht mit Behörden kooperieren wollen.
Von den Ofcom-Leitlinien zu einem veritablen VPN-Verbot mag es noch ein langer Weg sein. Zunächst sollen es Pornoseiten ihren britischen Nutzer*innen lediglich nicht unter die Nase reiben, wie man ihre Kontrollen umgeht. Ohne Blick aufs große Ganze könnte man das als schlüssig betrachten. Allerdings ebnet es den Weg für radikalere Vorstöße.
Grassierende Alterskontrollen können also in eine düstere Zukunft führen, in der eines Tages auch in Großbritannien und der EU ernsthaft über die Kriminalisierung von VPN-Diensten diskutiert wird – natürlich nur im Namen des Jugendschutzes. Politiker*innen, die nach einem lückenlos überwachten Internet trachten, könnten mit gespielter Überraschung anprangern, dass die Alterskontrollen ja gar nicht wirksam sind und man da doch etwas unternehmen müsse. Sonst wären die jahrelangen Bemühungen umsonst gewesen; das dürfe man den Kindern nicht antun.
Und plötzlich stehen dann die Grundrechte von allen auf dem Spiel, die sich aus gutem Grund vor kommerzieller und staatlicher Überwachung im Netz schützen müssen, darunter Journalist*innen und Aktivist*innen, Dissident*innen und Oppositionelle, verfolgte Minderheiten, Whistleblower*innen und so weiter.
Währenddessen hilft niemand jungen Menschen, die einfach nur mehr darüber wissen wollen, wie Lust, Sex und Einvernehmlichkeit funktionieren. Dafür bräuchte es nicht etwa Beschäftigung mit Seiten wie Pornhub, sondern unverklemmte, der Entwicklung angemessene Angebote für sexuelle Aufklärung.
Datenschutz & Sicherheit
Kritische Schadcode-Sicherheitslücke bedroht Google Chrome
Googles Chrome ist unter Linux, macOS und Windows angreifbar. Eine reparierte Version steht zum Download bereit.
Zwei Gefahren gebannt
In einer Warnmeldung listen die Entwickler zwei nun geschlossene Sicherheitslücken (CVE-2025-10200 „kritisch„, CVE2025-10201 „hoch„) auf. Der knappen Beschreibung zufolge betrifft die kritische Schwachstelle die Serviceworker-Komponente. Hier können Angreifer auf einem nicht näher ausgeführten Weg Speicherfehler (Use after free) auslösen. In solchen Fällen gelangt üblicherweise Schadcode auf Systeme und kompromittiert sie.
Die konkreten Auswirkungen nach erfolgreichen Attacken auf die zweite Lücke sind bislang unklar. Gegen die geschilderten Angriffe sind die Chrome-Ausgaben 140.0.7339.127 (Linux), 140.0.7339.132/.133 (macOS) und 140.0.7339.127/.128 (Windows) gerüstet.
Standardmäßig aktualisiert sich der Webbrowser automatisch. Um die installierte Version zu prüfen und manuell ein Update anzustoßen, muss man unter „Hilfe“ den Punkt „Über Google Chrome“ aufrufen.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Datenschutzreform: Kommt der Kahlschlag?
Schwarz-Rot hat weitreichende Reformen beim Datenschutz angekündigt. „Im Sinne der Wirtschaft“ soll unter anderem die Aufsicht neu geregelt werden. Inzwischen liegen zahlreiche konkrete Vorschläge vor, unter anderem von SPD und Landesdatenschützer:innenn, nur die Union gibt sich verschlossen.

Die schwarz-rote Koalition hat sich für die nächsten Monate einiges vorgenommen. Ein „Herbst der Reformen“ soll es werden, sagt der Bundeskanzler, und meint dabei vor allem Einsparungen beim Sozialstaat. Eine andere Reform steht weniger im Fokus der Öffentlichkeit, führt aber in Fachkreisen seit Monaten zu intensiven Debatten. Es geht um den Datenschutz, auch hier hat die Koalition sich weitreichende Maßnahmen vorgenommen.
So haben CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag (PDF), verabredet, sich auf europäischer Ebene für umfassende Ausnahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „für nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern)“ einzusetzen. Auf nationaler Ebene sollen Spielräume der DSGVO genutzt werden, und für mehr Kohärenz und „Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt“ zu sorgen.
Besonders intensiv debattiert werden Pläne zur Veränderung der Aufsichtsstruktur im nicht-öffentlichen Bereich, also bei nicht-staatlichen Akteur:innen. So strebt Schwarz-Rot hier „im Interesse der Wirtschaft“ eine Bündelung von Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) an. Die Bundesbehörde soll zudem umbenannt werden und künftig auch Beauftragte für Datennutzung heißen. Zudem soll die Datenschutzkonferenz (DSK), in der die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern sich informell koordinieren, gesetzlich verankert werden.
Überlastete Aufsicht
Da CDU-Chef Friedrich Merz im Wahlkampf mit markigen Worten einen Kahlschlag beim Datenschutz angekündigt hat, lassen diese Vorhaben bei vielen Datenschützer:innen die Alarmglocken läuten. Allerdings: Dass sich in Sachen Aufsicht etwas tun muss, dafür plädiert längst nicht mehr nur die Wirtschaft. So spricht auf Anfrage auch Frederick Richter, Vorstand der (staatlichen) Stiftung Datenschutz von einer „überlasteten regionalen Datenschutzaufsicht“ und Problemen mit uneinheitlicher Auslegung der Datenschutzgesetze.
Die Datenschutzbehörden selbst weisen zwar in der Regel den Vorwurf der Uneinheitlichkeit von sich, bringen sich jedoch auch mit eigenen Vorschlägen in die Debatte ein. „Die Rechtsanwendung muss vereinheitlicht, eine zentrale Koordinierung geschaffen werden“, heißt es beispielsweise in der Überschrift eines Gastbeitrages, den Thomas Fuchs, Meike Kamp und Alexander Roßnagel kürzlich in der FAZ [€] veröffentlichten. Das sind die Datenschutzbeauftragen von Hamburg, Berlin und Hessen. Meike Kamp ist derzeit zudem die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz.
Die große Frage ist allerdings, wie genau die im Koalitionsvertrag beschriebene „Bündelung von Zuständigkeiten und Kompetenzen“ aussehen soll.
Entsteht eine Riesenbehörde beim Bund?
Die nur vermeintlich einfachste Lösung wäre eine umfassende Zentralisierung. Also: Die Landesbehörden verlieren die gesamte Aufsichtskompetenz über die Wirtschaft und den sonstigen nicht-öffentlichen Bereich. Zuständig wäre dann die Bundesbeauftragte, die bislang neben Bundesbehörden lediglich ein paar staatliche Unternehmen und Telekommunikationskonzerne überwacht. Laut geleakter Zwischenstände der Koalitionsverhandlungen favorisierten CDU und CSU diese Variante.
Wenn die Zentralisierung nicht zu einem Freifahrtschein für die Wirtschaft werden soll, ginge das wohl nur mit erheblichem Personalausbau bei der BfDI. Fuchs, Kamp und Roßnagel berichten von etwa 70.000 Fällen, die die Landesbehörden im nicht-öffentlichen Bereich pro Jahr bearbeiten. Tendenz: steigend. Um mit dieser Last fertigzuwerden, müsste die Behörde der Bundesbeauftragten ihrer Schätzung nach von 430 auf etwa 900 Stellen anwachsen. Eine neue Mega-Behörde also? „Dass sehr große Behörden unbürokratischer arbeiten, wäre mir neu“, kommentiert Meike Kamp gegenüber netzpolitik.org.
In jedem Fall müssten bei einer Zentralisierung auch die Bundesländer mitspielen, deren Aufsichtsbehörden um Kompetenzen beschnitten würden. Frederick Richter betont, dass die dadurch freiwerdenden Stellen nicht wegfallen dürften. „Denn sämtliche Behörden sind strukturell unterausgestattet, und die vorhandenen Belegschaften könnten sich dann komplett auf die Aufsicht im öffentlichen Bereich konzentrieren, sodass dort sofort die Unterausstattung behoben wäre.“ Ob die Bundesländer das wollen?
Weniger Zentralisierung, mehr Bündelung
Für Kamp jedenfalls steht fest, dass die föderale Struktur der Datenschutzaufsicht zahlreiche Vorteile habe. Sie sichere nicht nur Nähe zu den Betroffenen und der lokalen Wirtschaft, sondern verhindere auch, „dass Datenschutz durch Druck auf eine einzige Stelle ausgehebelt wird“, so die Berliner Datenschutzbeauftragte. Ihr ist wichtig zu betonen, dass Datenschutzaufsicht nicht nur Beratung von Unternehmen bedeute, „sondern vorrangig Grundrechtsschutz durch Hilfestellungen für betroffene Personen sowie Prüfungen vor Ort.“ Dies falle in der aktuellen Debatte manchmal unter den Tisch.
Gemeinsam mit Thomas Fuchs und Alexander Roßnagel macht sie deshalb eine Reihe anderer Vorschläge für eine verbesserte Aufsichtsstruktur. So wünschen sie sich eine Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz, die bislang informell arbeitet und künftig verbindliche Beschlüsse fassen könnte. Für eine zentrale Koordination der DSK sollte ihrer Meinung nach eine Geschäftsstelle bei der BfDI eingerichtet werden. Außerdem schlagen sie ein zentrales Online-Portal vor, über das Beschwerden und Datenpannen gemeldet und dann verteilt werden können. Bislang müssen Bürger:innen und Unternehmen sich je nach Bundesland mit unterschiedlichen Meldewegen herumschlagen.
Darüber hinaus regen die drei Datenschützer:innen an, die Potenziale zur Entbürokratisierung zu nutzen, die die DSGVO bereits vorsieht. Dazu gehören etwa Zertifizierung und verbindliche Verhaltensregeln von Verbänden, die bislang kaum genutzt werden und künftig von der BfDI koordiniert werden könnten. Auch Standardisierung und Normierung könnten entlastend wirken; die BfDI sollte stellvertretend für alle Behörden in entsprechenden Gremien mitwirken. Und auch die Technologieberatung sollte zentral von der BfDI übernommen werden, so Fuchs, Kamp und Roßnagel.
Ihr wohl weitgehendster Vorschlag: Für überregionale Unternehmen und Forschungsvorhaben soll nur eine einzige Behörde zuständig sein. Außerdem soll ein „Einer-für-alle-Prinzip“ gelten, bei dem eine Aufsichtsbehörde Prüfungen vornimmt, deren Ergebnis auch für die anderen Behörden verbindlich sind. Das wäre ein Modell der Bündelung, bei dem die Aufsicht für den Großteil der Unternehmen bei den Landesbehörden bleibt, schließlich machen kleine und mittlere Unternehmen laut Fuchs, Kamp und Roßnagel 99,3 Prozent der Wirtschaftsakteure aus.
In diese Richtung denkt auch Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz, geht jedoch etwas weiter. Auch er hält eine umfassende Zentralisierung der Aufsicht beim Bund für keine gute Lösung, weil regionale Unternehmen und Vereine von regionaler Beratung und Aufsicht profitieren würden. Stattdessen spricht er sich aber für eine alleinige Zuständigkeit der BfDI für überregionale und internationale Unternehmen aus, also eine Teilzentralisierung.
SPD legt Fokus auf verbesserte Zusammenarbeit
Welche Richtung wird die Bundesregierung einschlagen? Derzeit will sie sich nicht in die Karten blicken lassen. Auf Anfrage schreibt uns das Innenministerium lediglich: „Die Bundesregierung beabsichtigt, in Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag diese Legislaturperiode das Bundesdatenschutzgesetz zu reformieren.“ Die betroffenen Stellen innerhalb der Regierung stünden dazu im Austausch; Zwischenstände laufender Abstimmungen zu Gesetzgebungsvorhaben teile man grundsätzlich nicht.
Auch Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, schreibt uns, dass sich die Reformvorhaben derzeit noch in laufenden Abstimmungsprozessen befinden. „Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung liegt noch nicht vor.“
Immerhin macht Schätzl deutlich, wo die Prioritäten seiner Meinung nach liegen sollten. „Unser wichtigstes Ziel in den Koalitionsverhandlungen war es, die Kohärenz und Einheitlichkeit der Auslegung der Datenschutzregelungen seitens der Aufsichtsbehörden zu stärken und die institutionelle Verankerung der Datenschutzkonferenz gesetzlich festzuschreiben.“ Sie müsse rechtlich verankert und durch eine zentrale Geschäftsstelle gestärkt werden. Außerdem müsse sie verbindliche Schlüsse fassen können.
Der Schritt, Aufsichtskompetenzen zur BfDI zu verlagern, habe dahingegen „tiefgreifende Folgen, da er eine umfassende Neuorganisation erfordern und die Arbeit der Datenschutzbehörden für längere Zeit noch herausfordernder gestalten würde“, so Schätzl weiter. „Zudem würden Unternehmen ihre vertrauten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ländern verlieren, während die BfDI erst erhebliche neue Kapazitäten aufbauen müsste.“
Die SPD plädiere stattdessen für „eine sinnvolle Kompetenzbündelung, die tatsächliche Erleichterung etwa durch schnellere Bearbeitung ähnlich gelagerter und landesübergreifender Anfragen ermöglicht, ohne die Beratungsbedürfnisse lokaler Unternehmen zu vernachlässigen.“
Ob das auch der Koalitionspartner so sieht? Wir haben dem Sprecher der AG Digitales und Staatsmodernisierung der CDU/CSU-Fraktion, Ralph Brinkhaus, mehrere Fragen geschickt. Als einziger von uns angefragter Bundestagsabgeordneter hat er keine einzige davon beantwortet, sondern teilt lediglich vage mit, man arbeite an den von uns genannten Themen.
Auch Opposition will Datenschutzkonferenz stärken
Klar fallen hingegen die Antworten der demokratischen Oppositionsparteien im Bundestag aus. Eine mögliche Zentralisierung „käme einer Entmachtung der bisher zuständigen Landesbeauftragten gleich“, schreiben Lukas Benner und Konstantin von Notz von den Grünen. Es ist sei „nicht im Interesse der vielen kleinen und mittleren Unternehmen, wenn sie keine Ansprechpartner für Datenschutzfragen und Beratung mehr in ihrer Nähe haben“, teilen der Obmann der Grünen im Innenausschuss und der Fraktionsvize mit. „Am Ende einer solchen Politik stünde weniger Datenschutz für alle und weniger Service und unabhängige Beratung für die Unternehmen.“
Dass die Reform „im Interesse der Wirtschaft“ stattfinden soll, lässt auch Sonja Lemke von der Linkspartei misstrauisch werden. Die Sprecherin für Digitale Verwaltung und Open Government fürchtet einen Abbau der Landesdatenschutzbehörden und einen „Grundrechteabbau zugunsten von Profitinteressen“.
Grundsätzlichen Reformbedarf bei der Aufsicht sehen allerdings auch Linke und Grüne. Die Kohärenz müsse durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Datenschutzkonferenz erreicht werden. Sie sollte gesetzliche verankert werden und verbindliche Mehrheitsentscheidungen treffen.
Im Sinne der Bürger:innen
Durchweg kritisch sehen Grüne und Linke hingegen die weiteren Reformvorhaben von Schwarz-Rot. Fast wortgleich antworten sie uns, dass sie „pauschale Ausnahmen“ für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Vereine ablehnen. „Das würde in der Realität zu weniger Datenschutz und Datensicherheit für Millionen von Bürger*innen in Deutschland führen“, so Benner und von Notz. Sonja Lemke wiederum erinnert daran, dass auch kleine Unternehmen wie etwas Medizin-Start-ups oder auch Selbsthilfevereine hochgradig sensible Daten verarbeiten. Eine Umbenennung der BfDI sehen beide Parteien kritisch.
Auch Johannes Schätzl von der SPD betont: Bei den angedachten Vereinfachungen gehe es nicht darum, „Datenschutzvorgaben und bewährte Instrumente wie die betrieblichen Datenschutzbeauftragten zur Risikominimierung grundsätzlich in Frage zu stellen“. Vielmehr sollten Spielräume der DSGVO genutzt werden, um neben der Kohärenz auch Vereinfachungen für kleinere und mittlere Unternehmen und das Ehrenamt zu erreichen. Details dazu, wie dies im bestehenden rechtlichen Rahmen aussehen könnte, nennt er nicht. Die genaue Ausgestaltung werde noch verhandelt.
Unklar bleibt auch, ob die Koalition mit ihren Reformen nicht nur für Erleichterungen „im Sinne der Wirtschaft“ sorgen wird, sondern auch bestehende Probleme bei der Durchsetzung des Datenschutzes angeht. Denn dass es auch dort Handlungsbedarf gibt, zeigen immer wieder Recherchen nicht nur unseres Mediums. Sei es beim Werbe-Tracking, beim Datenhandel oder bei Einwilligungen im Handy-Shop oder in der Sparkasse – an vielen Stellen funktioniert der Datenschutz für Bürger:innen nicht. Jede Reform wird daran zu messen sein, ob sie auch daran etwas ändert.
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Datenschutz & Sicherheit
Patchday Microsoft: Azure, Office, Windows & Co. sind angreifbar
Angreifer können an mehrere Sicherheitslücken in unter anderem Azure, Defender, Hyper-V, Office, Windows und einem Xbox-Service ansetzen. Im schlimmsten Fall kann Schadcode auf Computer gelangen und Systeme vollständig kompromittieren. Eine Windows-Schwachstelle ist öffentlich bekannt und es können Attacken bevorstehen. Bislang gibt es aber noch keine Berichte zu Angriffen.
Sicherheitslücken geschlossen
Die bekannte Lücke (CVE-2025-55234 „hoch„) betrifft die SMB-Komponente von Windows. Daran können Angreifer für eine Relay-Attacke ansetzen. Dabei fangen Angreifer oft Anmeldedaten ab. In diesem Fall können sich Angreifer Microsoft zufolge höhere Nutzerrechte verschaffen. Davon sind unter anderem Windows 10, 11 und verschiedene Windows-Server-Versionen bedroht. Neben der Installation des Sicherheitsupdates empfiehlt Microsoft, Funktionen wie SMB Server signing gegen Relay-Attacken zu aktivieren.
Am gefährlichsten gilt eine Schwachstelle (CVE-2025-55232 „kritisch„) in Microsofts Computercluster-Verwaltung High Performance Computer (HPC). Nutzen Angreifer die Lücke erfolgreich aus, können sie über ein Netzwerk Schadcode ausführen.
Microsoft stuft noch weitere Lücken als „kritisch“ ein. Darunter unter anderem welche in Hyper-V (CVE-2025-55224 „hoch„), Windows Graphics Component (CVE-2025-55228 „hoch„) und Windows NTLM (CVE-2025-54918 „hoch„). In diesen Fällen können sich Angreifer primär höhere Nutzerrechte verschaffen. Über eine Office-Lücke (CVE-2025-54910 „hoch“) kann Schadcode auf Systeme gelangen.
Eine Lücke (CVE-2025-55245 „hoch„) betrifft die App Xbox Gaming Services. Hier können Angreifer nach erfolgreichen Attacken Dateien auf einem System löschen.
Weiterführende Informationen zu den Sicherheitslücken und Patches führt Microsoft im Security Update Guide auf.
(des)
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