Künstliche Intelligenz
Wer braucht schon Plex? Jellyfin als Media-Server
Ein eigener Plex-Klon ganz ohne Abo, Werbung oder Account-Zwang? Warum sich der Umstieg lohnen kann:
Transkript des Videos
(Hinweis: Dieses Transkript ist für Menschen gedacht, die das Video oben nicht schauen können oder wollen. Der Text gibt nicht alle Informationen der Bildspur wieder.)
Guck mal hier, das sieht super aus, oder? Das ist mein Medien-Server mit Serien und Filmen von meiner Festplatte, alles schön sortiert mit Metadaten wie Cover-Bild, Schauspieler und so weiter. Also quasi mein eigenes Netflix.
Das Ding hat den lustigen Namen Jellyfin, also Wabbelflosse oder so, und ist eine komplett kostenlose Open-Source-Alternative zum beliebten Medien-Server-Dienst Plex. Über den haben wir ja schon mal ein Video gemacht, und ihr habt euch sehr intensiv ein Video zur Open-Source-Alternative Jellyfin gewünscht. Und das kommt jetzt hier, bitteschön.
Und ja, wenn ihr jetzt denkt: „Puh, Open Source, das ist doch bestimmt mega fummelig und clunky und so.“ Ne, ne, ne, ne, ne, ne. Das ist echt alles super easy zu installieren und läuft out of the box wirklich super gut.
Und besonders nice: Jellyfin kann man mit vielen Plugins aus der Community um richtig viele Funktionen erweitern. Beispielsweise eine automatische Synchronisierung mit dem eigenen Letterboxd-Account oder einen Intro-Überspringer für Serien. Den gibt’s bei Plex übrigens nur, wenn man dafür bezahlt.
Und ich kann mir mit ungelogen drei Klicks Custom-Themes aus der Community installieren. Ich suche mir hier eins aus, kopiere diesen Link hier, füge ihn hier ein, und fertig. Einfach so. Ohne Gefummel kann Jellyfin so aussehen oder so oder so.
In diesem Video zeigen wir euch, wie man Jellyfin installiert, wie man das mit Plugins und Themes personalisieren kann und warum Plex in manchen Punkten vielleicht gar nicht so nice ist, wie man denkt. Bleibt dran.
Liebe Hackerinnen, liebe Internet-Surfer, it’s peanut butter Jellyfin time.
Also, falls man einen Home-Server hat und da Filme und Serien lokal speichert, hat man ziemlich sicher auch schon mal von Plex gehört. Hier, so sieht das aus. Das hat eine sehr schön anzusehende, leicht zu bedienende Abspieloberfläche für Filme, Serien und Musik. Quasi eine Art eigenes Netflix mit passenden Covern, alles schön sortiert.
Und bisher war das für viele auch immer der Way-to-go, wenn es um Medien aus dem Heimnetz geht. Das liegt vor allem auch daran, dass Plex sich verhältnismäßig einfach einrichten lässt und für fast jedes Gerät eine First-Party-App verfügbar hat. Also neben iOS und Android auch für gängige Smart-TVs und Konsolen.
Aber Plex bekommt in letzter Zeit auch immer mehr Kritik. Das liegt unter anderem daran, dass Plex neben den klassischen Funktionen eines Mediaservers schon länger versucht, sich als Streaming-Dienst mit eigenen Inhalten zu etablieren. Die sind anzeigenfinanziert, werden also immer wieder von Werbung unterbrochen. Und die Auswahl, die einem hier vorgeschlagen wird, ist – ich sag mal – speziell. Ich mein, wer kennt sie nicht, so Binge-worthy Shows wie Crazy Town oder Operation Repo.
Naja, also das finden auf jeden Fall einige zu überladen für einen Medienserver-Dienst, der ja eigentlich nur den eigenen Kram von der Platte zur Verfügung stellen soll. Zusätzlich braucht man noch einen Plex-Account. Also nicht zwingend, aber ohne den ist die Einrichtung auf jeden Fall nicht mehr so schön einfach, und es fehlen viele Funktionen, wie etwa die, dass sich Plex merkt, wo man aufgehört hat zu glotzen.
Und einige Sachen wie Intro überspringen und Hardware-Encoding gibt es eh erst mit dem Plex-Pass für entweder 5,99 Euro im Monat, 59,99 Euro im Jahr oder einmaligen 229,99 Euro. Und auch eine der meiner Meinung nach coolsten Funktionen hat Plex gerade erst hinter die Paywall gepackt. Denn mit den Plex-Apps kann man auch ganz ohne VPN-Gefummel von außen weiter auf die eigene Mediathek zugreifen – also beispielsweise aus dem Urlaub oder so. Und das kann man auch für weitere Benutzer einrichten, die dann Zugriff auf die Mediathek haben.
Ja, das ist schon cool, geht jetzt aber nur noch dann, wenn man sich den Remote-Watch-Pass für 1,99 Euro im Monat gebucht hat. Bis vor kurzem ging das noch ohne Abo, und für diesen Watch-Pass gibt es auch keine Einmalzahlung wie beim großen Plex-Pass. Also entweder man bezahlt monatlich oder holt sich gleich den dicken Plex-Pass für 230 Euro.
Und ja, so ist das halt. Plex ist ein kommerzielles Unternehmen und will, klar, Geld verdienen. Und dann landen halt leider auch mal beliebte Free-Funktionen plötzlich hinter einer Bezahlschranke. Das ist schon echt schade, da die Funktion besonders praktisch ist, um Freunden und Familie Zugang zur Mediathek zu geben. Die müssten sich halt sonst mit VPN eintunneln.
Und apropos Freunde: Was auch wirklich gar nicht gut ankam, war das Feature „Discover Together“, was Plex mit einem Update 2023 eingeführt hatte. Dabei wird im Wochentakt den Plex-Freunden eine Zusammenfassung der Inhalte per Mail geschickt, die man selbst geschaut hat. Hä, wirklich? Also wer sollte das wollen? Und ja, das kann man zwar abschalten, ist per Default aber erstmal aktiviert. Also naja, das hat vielen auf jeden Fall mal so gar nicht gefallen, aber das hätte man sich ja vielleicht vorher auch denken können, würde ich sagen.
Naja, aber es gibt ja eine nicht-kommerzielle und Open-Source-Alternative zu Plex. Schaut mal, das hier ist Jellyfin. Damit kann man sich ein ähnlich schickes Homemade-Netflix bauen. Ohne überladenes Interface, komplett kostenlos und ohne Account-Zwang. Und was wirklich super cool ist: Jellyfin lässt sich mit Plugins um viele weitere Funktionen erweitern oder mit Themes wie diesem hier optisch komplett flexibel gestalten. Aber dazu gleich mehr.
Wie bei Plex, nur ohne offiziellen Account, kann man Jellyfin im eigenen Netz aufrufen und einfach anfangen zu streamen. Das geht über den Browser oder über den Jellyfin-Client. Den gibt’s für macOS, Windows, Linux, iOS, Android und WebOS – also damit auch für LG Smart TVs. Apple TV, Android TV, Nvidia Shield und Amazon Fire TV gehen auch, aber nur mit Third-Party-Apps.
Für Apple TV gibt’s die Open-Source-App Swiftfin oder die proprietäre App Infuse. Ich hab beide ausprobiert und muss sagen, dass mir Infuse schon echt ein bisschen besser gefallen hat. Das läuft super geschmeidig, hat aber in der kostenlosen Variante ein paar dicke Einschränkungen. Beispielsweise spielt Infuse Medien mit dem verbreiteten Audio-Format EAC3 nur im Pro-Abo für 1,99 € ab. Naja, aber Swiftfin lief auch okay, nur halt so ein bisschen weniger geschmeidig.
Man findet auf jeden Fall beide einfach im App Store, die kann man runterladen, Serveradresse eingeben und zack, funktioniert. Nur für meinen Samsung-Fernseher gibt’s leider keine native App, sondern nur so eine krampfige Möglichkeit mit Developer-Mode, Gefummel und so.
Naja, meine Zwischenlösung ist gerade die Jellyfin-iOS-App mit AirPlay, denn AirPlay unterstützt der Fernseher zumindest nativ – das geht also ohne zusätzliche Hardware. Es gibt auch ein Jellyfin-Add-on für die beliebte Open-Source-Media-Center-Software Kodi. Das habe ich jetzt allerdings noch nicht ausprobiert, aber das ist sowieso nochmal ein dickes eigenes Thema. Falls wir darüber mal ein Video machen sollen, dann schreibt es gerne mal in die Kommentare.
Also, auf iOS muss man zumindest einfach die App starten, Serveradresse eingeben und dann den lokalen Benutzer und Passwort eingeben. Fertig. Jetzt kann ich einfach vom iPhone aus streamen.
Und was mir beim Streamen von lokalen Medien-Servern immer sofort auffällt: wie schnell das läuft. Also diese Snappiness, mit der die Sachen abspielen. Hier, guckt mal, ich klicke einfach auf Play und es spielt wirklich sofort los. Auch beim Rumscrubben hier leckt einfach gar nichts.
Hier mal im Vergleich mit Amazon Prime und Disney Plus: Also mit Jellyfin läuft das schon deutlich schneller. Nur der Windows-Client läuft out of the box irgendwie so ein bisschen laggy. Dafür gibt es einen Fix: Man muss in den Einstellungen hier den Haken bei Deinterlacing setzen, dann sollte das smooth laufen.
Ja, und auch bei Jellyfin sind meine Filme und Serien wie bei den großen Streaming-Diensten und Plex schön sortiert in Libraries angelegt. Wenn ich hier beispielsweise auf „Once Upon a Time in Hollywood“ klicke, wird das schön mit Cover-Bild, Beschreibung, IMDb-Bewertung und dem Cast angezeigt.
Falls Untertitel fehlen sollten, könnte ich hier auf die drei Punkte klicken und direkt welche suchen und runterladen. Super praktisch. Das ist aber nicht per Default bei Jellyfin dabei, sondern das ist ein Plugin, was ich installiert hatte.
Und da sind wir auch schon bei meinem Lieblings-Feature, denn man kann Jellyfin mit Plugins und Themes noch richtig doll personalisieren. Davon gibt es richtig viele, entweder von Third Parties oder von Jellyfin selbst. Schaut mal hier: Wenn man will, sieht Jellyfin so aus, oder so, oder so. Bei dem hier könnte ich sogar noch die Farben einzeln anpassen.
Neben den Themes habe ich mir hier auch noch Plugins mit Zusatzfunktionen installiert, wie zum Beispiel die bereits erwähnte Subtitle-Suche. Zusätzlich habe ich noch einen Skip-Intro-Button installiert – nicht vergessen, den gibt es bei Plex nur, wenn man dafür bezahlt –, der die Bibliothek scannt und den Skip automatisch an die richtige Stelle packt. Und noch so eine kleine Episoden-Übersicht direkt hier im Player.
Dann taucht dann hier so ein Button auf, und da werden einem die Episoden der Staffel mit Cover-Bild und Beschreibung und so angezeigt. Und ja, es gibt noch sehr viele mehr, wie beispielsweise eine Synchronisation mit Letterboxd, wo Filme und Serien direkt als „Watched“ eingetragen werden, ein Bot, der Benachrichtigungen der Serveraktivitäten über Telegram schickt, oder eine Integration von The P*** DB. Ähm, was?
So, aber wie installiert man Jellyfin? Wir zeigen euch hier mal zwei Möglichkeiten: einmal als Docker-Container mit Unraid und einmal manuell. Ich habe hier bei mir ein Lenovo ThinkCentre als Homeserver laufen. An dem hängen zwei USB-Festplatten, und da läuft Unraid drauf. Damit war die Installation gewohnt einfach.
Als Vorbereitung habe ich mir bei Unraid einen neuen Share angelegt, also einen Ordner für Medien mit jeweils einem Unterordner für Filme und einen für Serien. Da müssen, ja, die Serien und Filme rein. Damit die richtig erkannt werden, müssen die Dateien richtig benannt werden.
Jellyfin braucht für die richtige Zuweisung der Metadaten ein paar Anhaltspunkte, wie etwa den genauen Namen und am besten noch das Erscheinungsjahr. Dafür gibt es hier auch so einen offiziellen Guide, der Link ist in der Beschreibung. Bei mir hat der richtige Titel plus Erscheinungsjahr gereicht. Bei Serien habe ich noch zusätzlich einen Unterordner für die jeweilige Staffel angelegt und an die jeweiligen Folgen noch so was wie S01E01 drangeschrieben.
So, dann in der Unraid-Oberfläche unter „Apps“ im App Store nach Jellyfin suchen und bei der Version, wo „Official“ steht, auf „Install“ klicken. In diesem Fenster dann bei „Path Data TV Shows“ und „Path Data Movies“ in den Medienordner navigieren und den passenden Unterordner auswählen. Also das sind die Ordner, die ihr eben angelegt habt. Das dann einmal für Serien und einmal für Filme.
„Apply“ klicken, dann rödelt er kurz rum und zack – läuft das Ding.
Ja, und das war es eigentlich auch schon. Bei meinem relativ simpel aufgesetzten Homeserver musste ich sonst nichts mehr auf Serverseite anpassen. Das könnte aber je nach Setup bei euch anders sein.
In Unraid kann man jetzt über den Reiter „Docker“ auf Jellyfin klicken und das WebUI aufrufen. Da dann im Onboarding eine Sprache auswählen und einen lokalen Benutzer und Passwort festlegen. Im nächsten Schritt kann man dann „Libraries“ beziehungsweise „Bibliotheken“ anlegen.
Auf „Medienbibliothek hinzufügen“ klicken, den Typ des Inhalts festlegen – in diesem Fall Filme – und benennen. Bei „Verzeichnisse“ auf das Plus klicken, „Data Movies“ auswählen und bestätigen. Den Rest kann man ignorieren. Auf „OK“ klicken und dann für Serien einmal genauso wiederholen – mit dem Unterschied, dass man jetzt hier Serien statt Filme anklickt und den „Data Shows“-Ordner auswählt.
Hat man die Bibliotheken angelegt, fängt Jellyfin automatisch an, die Ordner zu scannen und sich die Metadaten zu snacken. Das sind so Sachen wie Titel, Cover-Bild, Schauspielerinnen und Schauspieler, Sortierung in Staffeln und so weiter – also alles, was das Ganze nice aussehen lässt.
Ja, jetzt landet man auf dem Homescreen von Jellyfin, und da sollten eure Filme und Serien hier als Bibliotheken auftauchen.
Aber auch ohne Unraid ist die Installation von Jellyfin sehr simpel. Als Vorbereitung muss man auf dem Server einen Medienordner anlegen – mit jeweils einem Unterordner für Filme und Serien. Wie bei Unraid auch, nur dass das nicht ein extra Pfad auf dem Server und so sein muss, sondern dieses Mal halt einfach im Finder oder Explorer oder so.
Dann einfach über die Jellyfin-Website hier unter „Server“ die passende Installationsdatei für Windows, macOS oder Linux runterladen. Installieren und den Jellyfin-Server starten.
Ja, und dann läuft das auch schon. Unter Windows findet man das rechts unten hier bei den laufenden Prozessen. Rechtsklick drauf und „Open Jellyfin“. Und ab da richtet ihr den Server eigentlich genauso ein wie bei Unraid. Also Benutzer und Passwort festlegen, Medienordner auswählen, Bibliotheken anlegen und so weiter.
Wenn ihr vom Server, also in diesem Fall vom Windows-Rechner, auf Jellyfin zugreift, steht im Browser als Adresse „localhost“ mit dem Port dahinter. Um von einem anderen Gerät im Netz darauf zuzugreifen, muss man das „localhost“ mit der jeweiligen IP austauschen.
Die kann man easy über den Router herausfinden. Einfach auf das Heimnetz und dort die IP vom Server kopieren und vor dem Port einfügen. Und für die Grundfunktion war es das auch eigentlich schon. Jetzt könnt ihr einfach ganz entspannt eure Serien und Filme im eigenen Netz streamen.
Ich finde, das war ziemlich einfach dafür, dass das eine Open-Source-Fummelsoftware ist.
So, aber wie installiert man diese nicen Themes und Plugins?
Letztere kann man einfach in den Einstellungen über „Plugins“ beim Katalog zu Jellyfin hinzufügen. Da habe ich mir zum Beispiel diese Open Subtitles installiert. Damit kann ich hier bei beispielsweise Dracula direkt in Jellyfin nach passenden Untertiteln suchen und sie runterladen. Schon praktisch.
Das Plugin ist eine Einbindung der offenen Untertitelbibliothek opensubtitles.com. Dafür muss man da zwar einen Account anlegen, hat dann aber 20 Untertitel pro Tag frei zum Download. Für die Installation musste ich nur hier unter „Plugins“ das Ding auswählen, auf „Installieren“ klicken und Jellyfin über die Einstellungen einmal neu starten. Dann bei „Plugins“ einmal mit den Open-Subtitles-Zugangsdaten einloggen und zack – läuft.
Und neben offiziellen gibt’s noch eine Tonne von Third-Party-Plugins, wie der schon erwähnte Skip-Button für Serienintros. Wenn man beispielsweise den Intro-Skipper installieren will, sucht man sich auf der GitHub-Seite vom Plugin den Link zum Repository, kopiert den, navigiert in Jellyfin zu „Plugins“ > „Katalog“, dann aufs Zahnrad, klickt auf das Plus und fügt da den Link ein. Dann noch einen Namen eingeben – also hier „Intro-Skipper“ – und auf „Save“ klicken.
Wenn man jetzt wieder auf „Katalog“ geht, taucht der Intro-Skipper da auf. Dann einfach installieren und Jellyfin einmal neu starten. Dann unter „Dashboard“ > „Geplante Aufgaben“ einmal beim Intro-Skipper unter „Detect & Analyze Media Segments“ auf „Play“ klicken. Das Plugin geht jetzt die Serien durch und checkt, wo sich das Intro befindet.
Und siehe da: Wenn jetzt ein Intro läuft, ploppt hier ein Skip-Intro-Button auf – wie bei Netflix. Nice.
Die Custom-Themes sind sogar noch einfacher installiert als die Plugins. Einfach ein Theme aussuchen, diese Zeile mit Code kopieren und bei Jellyfin unter „Übersicht“ > „Allgemein“ > „Benutzerdefinierter CSS-Code“ einfügen. Da gibt’s viele eigene Designs oder welche, mit denen Jellyfin aussieht wie Apple TV, Netflix oder Disney+ und so weiter.
Die einzelnen Themes haben dann teilweise auch noch verschiedene Farboptionen und Varianten. Um die einzubauen, kopiert man einfach die entsprechende Code-Zeile und fügt sie im selben Fenster darunter ein. Auf „Save“ klicken, Jellyfin nochmal neu starten – und fertig.
Ihr merkt: Wenn man da richtig tief reingehen will und das Ding komplett personalisieren will, dann kann man das auch.
Fazit: Also ja, ich muss ehrlich sagen, als ich das erste Mal von Jellyfin gehört habe, war ich eigentlich schon so komplett auf Open-Source-Fummelei eingestellt. Also, dass die Installation mega aufwendig ist, dass Sachen komisch aussehen, alles ein bisschen clunky läuft und an allen Ecken und Enden mich irgendwelche Bugs nerven.
Aber ja – nix davon ist eingetreten. Die Installation mit Unraid war genauso easy wie bei Plex und alles lief out of the box einfach super smooth, ohne Probleme – und das alles kostenlos und ohne Account.
Nur, dass mein Samsung Smart TV keine nativ funktionierende App hat, ist ein bisschen nervig. Ja, aber mein Fernseher nervt mich eh.
Was meint ihr? Bleibt ihr bei Plex oder probiert ihr Jellyfin mal aus? Schreibt es mir gerne mal in die Kommentare. Schön abonnieren und liken und so. Ihr wisst.
Tschüss!
c’t 3003 ist der YouTube-Channel von c’t. Die Videos auf c’t 3003 sind eigenständige Inhalte und unabhängig von den Artikeln im c’t Magazin. Die Redakteure Jan-Keno Janssen, Lukas Rumpler, Sahin Erengil und Pascal Schewe veröffentlichen jede Woche ein Video.
(mond)
Künstliche Intelligenz
Deutscher Heizungsmarkt: Schlechteste Verkaufszahlen seit 15 Jahren befürchtet
Der Heizungsmarkt in Deutschland steckt in der Krise. Im ersten Halbjahr sank der Absatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 22 Prozent auf 296.500 Stück. Zwar stiegen im ersten Halbjahr die Absatzzahlen von Wärmepumpen – von den Zielen ist die Branche aber weit entfernt. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nannte die Zahlen dramatisch.
Im ersten Halbjahr ging die Zahl der verkauften Gasheizungen laut der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Zahlen um 41 Prozent auf 132.500 Stück zurück, der Absatz von Ölheizungen um 81 Prozent auf 10.500 Stück. Bei Wärmepumpen gab es ein Plus von 55 Prozent auf 139.500 Stück.
Verunsicherung im Markt
„Es gibt eine grundsätzliche Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Rahmenbedingungen“, sagte Staudt. „Die Bedingungen, eine neue Gasheizung einzubauen, sind zunehmend komplex geworden. Das andere ist die Unsicherheit, wie der Emissionshandel ab 2027 sich auf die Preise für fossile Energie auswirken wird. Das Dritte ist die kommunale Wärmeplanung.“ Viele Verbraucher warteten ab, was in ihrer Kommune passiere.
Ziele bei Wärmepumpen nicht erreichbar
Der Verband erwarte bei Wärmepumpen einen Jahresabsatz von rund 250.000 Stück dieses Jahr, sagte BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt der dpa. „Das ist die Hälfte von dem politisch avisierten Ziel. Wir haben das Ziel der alten Bundesregierung unterstützt – aber immer betont, dass dafür die Rahmenbedingungen durch politische Maßnahmen deutlich verbessert werden müssten. Das ist aber unter der alten Bundesregierung nicht geschehen. Umso mehr ist eine Verlässlichkeit bei der Förderung extrem wichtig. Sie stützt das aktuelle Marktgeschehen.“
„Wir brauchen schnellstmöglich Klarheit, wie es mit dem Gebäudeenergiegesetz weitergeht. Die Politik darf nicht warten bis zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie im Mai 2026, die ohnehin viel umfangreicher ist. Wir brauchen dieses Jahr Klarheit über das GEG.“
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Wie geht es weiter mit dem Heizungsgesetz?
Die Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – ist offen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es, das Heizungsgesetz werde abgeschafft. Was das genau bedeutet, ist aber offen. Die milliardenschwere Heizungsförderung will die Koalition fortsetzen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz ist seit Anfang 2024 in Kraft. Ziel der Reform ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen staatlich geförderten schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. In der Kritik stehen vor allem detaillierte Regelungen zu Anforderungen an klimafreundliche Heizungen. Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.
Branche unter Druck
Die Zahlen deuteten darauf hin, dass bis Jahresende nicht mal 600.000 Heizungen abgesetzt sein könnten, sagte Staudt. „Das wäre der schlechteste Jahresabsatz seit 15 Jahren, nach einem bereits schlechten Jahr 2024“, erklärte er. Dazu komme noch der Kontext, dass Unternehmen in den letzten Jahren erheblich in Wärmepumpen-Kapazitäten investiert haben. „Zum anderen muss man sehen, dass es immer mehr Anbieter gibt, gerade im Segment der Wärmepumpen“, sagte Staudt.
Die Hersteller hätten bereits Maßnahmen ergriffen und alle Optionen zur Konsolidierung genutzt. Nehme der Druck zu, könnten weitergehende Maßnahmen im Raum stehen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Großbritannien: Pornhub und Co knicken bei Altersverifizierung ein
In Großbritannien müssen seit Freitag auch alle Online-Portale, die nutzergeneriertes pornografisches Material hosten, „hochwirksame“ Maßnahmen zur Altersverifikation oder -schätzung einsetzen. Dazu sind alle einschlägigen Anbieter zwar prinzipiell bereits seit Längerem mit dem umstrittenen Online Safety Bill verpflichtet. Doch nun greifen die einschlägigen, im Januar publizierten Branchenrichtlinien der britischen Regulierungsbehörde Ofcom vollständig. Diese geben vor, wie betroffene Betreiber von Webseiten und Apps die erforderlichen Alterschecks umsetzen sollen.
Die Ofcom freute sich kurz vor dem Greifen der Deadline, dass ein Wandel im Markt feststellbar sei: „Im vergangenen Monat haben sich Großbritanniens größte und beliebteste Anbieter von Diensten für Erwachsene – darunter Pornhub – sowie Tausende kleinerer Websites dazu verpflichtet, in allen ihren Diensten Altersprüfungen einzuführen.“ Laut der BBC sollen bereits rund 6000 Betreiber von Erotik-Plattformen mitmachen. Für die Ofcom ist damit sichergestellt, „dass es für Kinder im Vereinigten Königreich schwieriger sein wird, auf Online-Pornos zuzugreifen, als in jedem anderen OECD-Land.“
Auch andere Plattformen haben dem Regulierer zufolge inzwischen angekündigt, eine Alterssicherung einzuführen. Darunter seien Bluesky, Discord, Grindr, Reddit und X. Die Ofcom droht zugleich, „gegen jedes Unternehmen vorzugehen, das pornografische Inhalte zulässt und die Anforderungen zur Altersüberprüfung nicht fristgerecht erfüllt“. Die Behörde kündigte an, „voraussichtlich schon nächste Woche Untersuchungen zu einzelnen Diensten“ einzuleiten. Elf solcher Fälle seien bereits anhängig.
„Weniger aufdringliche“ Verfahren
Aylo, die Betreiberfirma der Erotik-Portale Pornhub, YouPorn und Redtube, kämpft in Ländern wie Frankreich gerichtlich gegen dortige Pflichten zur Alterskontrolle. Den britischen Ansatz unterstützt das Unternehmen aber. Die Ofcom habe sich mit Interessenvertretern der Branche beraten und „eine Reihe flexibler Methoden zur Alterssicherung vorgestellt, die weniger aufdringlich sind als die, die wir in anderen Rechtsräumen gesehen haben“, begründet Aylo das Mitspielen. Das habe sich vertrauensstiftend ausgewirkt.
Als Verfahren kommen laut den Ofcom-Leitlinien etwa in Frage: Open Banking, also der Rückgriff auf offene Schnittstellen fürs Online-Banking, ein Lichtbildabgleich mit offiziellen Dokumenten oder eine Einstufung mithilfe biometrischer Gesichtserkennung. Zulässig sind zudem eine Altersüberprüfung durch Mobilfunk- oder Kreditkartenanbieter, die Nutzung digitaler Identitätsdienste (eID) und eine E-Mail-basierte Altersschätzung.
„Was den tatsächlichen und sinnvollen Schutz betrifft, ist das Modell von Ofcom das robusteste, das wir bisher gesehen haben“, lobt Aylo. Die Anforderungen seien praktisch umsetzbar. Grundsätzlich plädiert die Betreiberfirma aber für einen anderen Ansatz: Eine Verifizierung auf Geräte- und Betriebssystemebene wäre ihr zufolge effektiver als eine websitebasierte Überprüfung. Dagegen laufen wiederum App-Store-Betreiber wie Google und Apple Sturm. Laut einer Studie ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber gar nicht machbar.
(nen)
Künstliche Intelligenz
OLG-Urteil: Spieler können Verluste bei illegalem Online-Casino zurückfordern
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in einem richtungsweisenden Urteil die Rechte von Spielern gegenüber Anbietern von illegalen Online-Casinospielen deutlich gestärkt. In dem Fall hatte ein Spieler zwischen 2014 und 2020 dem Online-Glücksspiel bei einem in Malta ansässigen Anbieter gefrönt, der in Deutschland keine gültige Lizenz besaß. Der Spieler forderte von dem Anbieter 505,98 Euro zurück, da die Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen Paragraf 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit dem einschlägigen Paragrafen 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig seien.
Der beklagte Casino-Betreiber hielt dagegen, dass der Spieler die Illegalität der Spiele gekannt habe und dass deutsches Recht aufgrund der internationalen Ausrichtung des Angebots nicht anwendbar sei. Das OLG Brandenburg bestätigte jedoch in der jetzt publik gewordenen, aber noch nicht im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 16. Juni 2025 im Kern das Urteil der Vorinstanz und sprach dem Spieler den vollen Erstattungsbetrag zu (Az.: 2 U 24/25).
Die Brandenburger Richter stützten ihre Entscheidung auf zwei Hauptpfeiler: Sie stellen klar, dass Paragraf 4 GlüStV ein sogenanntes Verbotsgesetz ist. Ein Verstoß dagegen führt dazu, dass die geschlossenen Spielverträge von Anfang an unwirksam sind. Dies ist eine gefestigte Rechtsprechung, die auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird.
Verträge nichtig, Rückforderung möglich
Der Anbieter versuchte, die Rückforderung mit Blick auf Paragraf 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzuwehren. Diese Vorschrift besagt, dass eine Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn der Leistende – hier der Spieler – durch die Leistung selbst gegen ein Gesetz verstoßen hat und ihm dies bekannt war oder er es leichtfertig ignorierte.
Das OLG wies diese Argumentation zurück. Ihm zufolge habe nicht festgestellt werden können, dass dem Spieler die Illegalität bewusst gewesen sei oder er sich dieser Erkenntnis leichtfertig verschlossen hätte. Ausschlaggebend war hier demnach nicht, ob der Spieler die Rechtslage hätte kennen können, sondern ob sich ihm konkrete Zweifel an der Legalität des Angebots aufdrängen mussten. Angesichts der deutschsprachigen Gestaltung und aktiven Werbung für deutsche Spieler war dies laut dem Gericht nicht der Fall. Es betont, dass eine pauschale Anwendung dieser Vorschrift den Spielerschutz untergraben würde, insbesondere da der Gesetzgeber ein Verbot nicht lizenzierter Angebote bewusst erlassen hat.
Ferner erkannte das OLG auch sogenannte deliktische Ansprüche des Spielers an. Das bedeutet, dass der Anbieter aufgrund einer unerlaubten Handlung wie hier des Verstoßes gegen Schutzbestimmungen wie das Glücksspielgesetz zum Schadensersatz verpflichtet sein kann.
Rechtsprechung festigt sich
Der OLG-Beschluss reiht sich ein in eine Serie von Urteilen, die Spielern die Rückforderung ihrer Verluste ermöglichen, auch wenn sie selbst an den illegalen Casino-Angeboten teilgenommen haben. Er verdeutlicht, dass die Gerichte die Verantwortung der Online-Glücksspielanbieter, die keine hierzulande gültige Lizenz haben, immer stärker in den Fokus nehmen.
Zugleich lehnten es die Brandenburger Richter ab, das Verfahren auszusetzen und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Sie verwiesen auf bereits vorhandene Rechtsprechung der Luxemburger Richter, die nationale Glücksspielbeschränkungen für vereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit erklärt. Da der beklagte Anbieter nie versucht habe, eine Konzession zu erhalten, erkannte das OLG hier auch keine Relevanz der jüngsten Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) insbesondere zu Sportwetten an den EuGH.
Klares Signal an Glücksspielanbieter
Das Urteil habe wichtige verfahrensrechtliche Aspekte beleuchtet, erläutert der IT-Rechtsanwalt Jens Ferner. Dies gelte insbesondere für die sogenannte Prozessstandschaft. Diese bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Kläger in eigenem Namen klagen darf, obwohl er seine Ansprüche zur Prozessfinanzierung abgetreten hat. Es handelt sich um die Befugnis, fremde Rechte im Prozess im eigenen Namen geltend zu machen. Das sei relevant im Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl von Klagen, die von Drittfinanzierern unterstützt werden, weiß der Jurist.
Während der BGH Banken und Zahlungsdienstleister verstärkt aus der Haftung nehme, gerieten die Veranstalter von Glücksspielen selbst immer stärker in die zivilrechtliche Verantwortung, führt Ferner aus. Diese Entwicklung sei „folgerichtig und verfassungsrechtlich geboten“. Der Richterspruch markiere so auch ein „Etappenziel in der praktischen Durchsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols“. Er stelle zudem einen weiteren wichtigen Schritt in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des illegalen Online-Glücksspiels in Deutschland dar und sende ein klares Signal an die Anbieter.
(nen)
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