Künstliche Intelligenz
Top 10: Der beste günstige Mini-PC mit Windows 11 für unter 300 Euro
Acemagic V1
Kompakt, günstig, gut: Der Acemagic V1 ist vergleichbaren Mini-PCs bei der Leistung voraus, noch dazu leise und schon ab 140 Euro erhältlich. Wir haben ihn getestet.
- sehr leise
- besonders flach
- viel Leistung zum günstigen Preis
- kein USB-C
- nur SATA-SSD im M.2-Slot (M-Key)
- komplizierte Wartung durch tief sitzende Schrauben
Schlanker Mini-PC für Office ist sparsam & leise: Acemagic V1 ab 140 € im Test
Kompakt, günstig, gut: Der Acemagic V1 ist vergleichbaren Mini-PCs bei der Leistung voraus, noch dazu leise und schon ab 140 Euro erhältlich. Wir haben ihn getestet.
Der Acemagic V1 ist ein weiterer, sehr guter Mini-PC in der Budget-Preisklasse – die besser ist als ihr Ruf. Das jedenfalls haben wir schon in zahlreichen Tests festgestellt – und auch der V1 setzt dies mit einem vergleichsweise starken Hardwareaufgebot fort: Intel N97 oder N150, 16 GB Arbeitsspeicher (RAM) sowie eine 256 GB oder 512 GB große M.2-SSD. Diese Spezifikationen lassen auf einen sparsamen, dennoch performanten Mini-PC für das Office sowie als Home-Assistant-Server (Test) hoffen. Wir haben das System auf die Probe gestellt und zeigen, wie sich der Acemagic V1 im Test schlägt.
Das Testgerät haben wir vom Hersteller zur Verfügung gestellt bekommen.
Update: Am 29. Juni 2025 haben wir den ursprünglichen Testbericht (Testzeitpunkt: 29. März 2025) um die zusätzlich verfügbare Ausstattungsvariante mit einem Intel N150 und ihre Unterschiede zur N97-Version erweitert.
Ausstattung: Welche Hardware bietet der Acemagic V1?
Beim Acemagic V1 kommt nicht wie sonst bei günstigen Mini-PCs unter 200 Euro üblich der Klassiker Intel N100 zum Einsatz, sondern der Intel N97 der gleichen Produktreihe. Obwohl die Zahl in der Nomenklatur niedriger, also vermeintlich schwächer ist, handelt es sich um das stärkere Modell – was auch die Benchmarks zeigen, doch dazu später. Der Intel N97 bietet wie der N100 nur vier Kerne ohne Hyperthreading, also auch nur vier statt acht Threads. Der maximale Takt liegt bei 3,6 GHz, was 200 MHz höher als beim N100 ist. Ebenso im Vergleich höher ist die thermische Verlustleistung (TDP) mit 12 statt 6 Watt. Die Lithographie des Chips ist Intel 7 (10 nm), es handelt sich um ein Alder-Lake-N-Modell von Q1 2023. Die integrierte Grafik ist eine Intel UHD Graphics, die bis zu 32 EUs (Execution Units) bietet, wovon im N97 allerdings nur 24 aktiv sind – die im Unterschied zum N100 aber mit 1200 MHz statt maximal 750 MHz takten.
Ein Nachteil der Alder-Lake-N-Chips ist die deutlich kastrierte Speicheranbindung, beim RAM ist so lediglich ein Speicherkanal verfügbar. Egal, ob man nun also zwei RAM-Sticks einfügt oder nur einen, es bleibt immer beim Single-Channel-Betrieb. Entsprechend wenig Auswirkungen hat, dass Acemagic ab Werk auf nur ein 16 GB großes SODIMM-RAM-Modul setzt und auch nur einen Slot bietet. Angebunden ist das Modul nach dem DDR4-Standard mit 2666 MT/s. Die M.2-SATA-SSD im Formfaktor M.2-2280 nutzt zwar selbst einen B+M-Key, der also mit beiden Bauweisen (B-Key sowie M-Key) kompatibel ist. Zum Einsatz kommt das aus mehreren Mini-PCs von Acemagic bereits bekannte Modell RS512GSSD310 von Rayson. Diese arbeitet ausweislich unseres Durchlaufs mit dem Speicherbenchmark Crystaldiskmark mit soliden Schreibwerten von 507 MB/s und Leseraten von 546 MB/s – gut, zumindest für eine SATA-SSD.
Der M.2-Slot des Mini-PCs setzt hingegen auf den M-Key, was man an der Orientierung der Kerbe (Plastikbegrenzung im M.2-Slot) sieht. Die positive Nachricht: Im Unterschied zum B-Key mit nach links gesetzter Kerbe ist der M-Key der schnellere und kann mit bis zu vier PCIe-Lanes arbeiten. Allerdings wird das bei einem N97-System schon knapp, denn der Chip verfügt nur über magere neun PCIe-Lanes nach dem 3.0-Standard. Maximal kann man 2 TB einsetzen.
Anschlussseitig ist der Acemagic V1 überschaubar aufgestellt. Vier USB-A-Buchsen, davon zwei leider nur mit USB-2.0 sowie HDMI 2.0 und Displayport 1.4., was dem üblichen, aber nicht dem modernsten Stand entspricht. USB-C für Display- und Datenübertragung fehlt gänzlich, was schwach ist angesichts dessen, dass wir schon 30 Euro günstigere Mini-PCs mit diesem Port getestet haben. Hinzu kommt eine einzelne Gigabit-LAN-Buchse, für den Einsatz als Firewall-Lösung oder derartige Anwendungsfälle braucht es also einen Adapter.
Bei den drahtlosen Schnittstellen bietet Acemagic mit Wifi 5 und Bluetooth 4.2 massiv veraltete Standards auf, was wir auch im Preisfeld unter 200 Euro monieren müssen. Längst sind bessere, reichweitenstärkere Technologien verfügbar, was es schwer nachvollziehbar macht, den Vorgänger vom Vorvorgänger einzusetzen. Bei der Netzwerkkarte handelt es sich um das Modell 8821 CE von Realtek.
Andere Ausstattungsvariante: Intel N150
Den Acemagic V1 gibt es neben dem N97 auch noch in einer Ausführung mit einem Intel N150 – einer CPU der Twin-Lake-Familie im 10-nm-Verfahren aus Januar 2025. Sie arbeitet mit vier Gracemont-Effizienz-Kernen, die mit bis zu 3,6 GHz takten. Die thermische Verlustleistung liegt hingegen wieder bei 6 Watt, was die CPU der Effizienz unterstellt. Als iGPU kommt gleichermaßen die Intel UHD Graphics 24 EUs zum Einsatz, diese taktet allerdings nur mit 1000 MHz statt 1200 MHz.
Als Hauptspeicher verwendet die N150-Version eine 512 GB große M.2-SATA-SSD, die ausweislich Crystaldiskmark mit 561 MB/s liest und mit 485 MB/s schreibt – für SATA-Verhältnisse recht flott, aber langsamer als die SSD der N97-Ausführung. Beim RAM gibt es wieder ein einzelnes 16 GB großes SODIMM-Modul, das mit 2666 MT/s arbeitet. Anschlussseitig sind beide Varianten gleich aufgestellt.
Die Netzwerkkarte hat sich gegenüber dem N97-Modell ebenfalls geändert, hier kommt nun das Modell A8852BE zum Einsatz, das aber nach wie vor aus dem Hause Realtek stammt. Das ist eine sehr begrüßenswerte Veränderung, denn damit beherrscht der Acemagic V1 N150 nun Wifi 6 statt Wifi 5. Dabei handelt es sich zwar mit Abstand nicht um den aktuellsten Standard, jedoch sind die Verbesserungen gegenüber Wifi 5 deutlich zu vernehmen.
Performance: Wie schnell ist der Acemagic V1?
Wie angesprochen ist der Intel N97 im Acemagic V1 über dem verbreiteten Intel N100 anzuordnen, anders, als es die Nomenklatur vermuten ließe. Das zeigt sich auch in unseren Durchläufen mit synthetischen Benchmarks, wie dem Office-Benchmark PCmark 10, wo der Mini-PC im Durchschnitt 3384 Punkte erreicht, mit Spitzen nach oben bei 3495 Punkten und nach unten bei 3331 Punkten. Das ist für ein Budget-System unter 200 Euro ein deutlich überdurchschnittlicher Wert. Gerade in diesem Preis-/Leistungsfeld machen 200 Punkte mehr oder weniger einen spürbaren Unterschied.
In diesem Preisbereich sollte man gleichwohl die Leistungsfähigkeit auch nicht überschätzen, insbesondere bei der Grafikeinheit. Das zeigt auch unser Test mit 3Dmark Time Spy, der ein Ergebnis von 494 Punkten für das gesamte System ausgibt. Während die CPU bei soliden 2116 Punkten landet, kommt die Grafik Iris Xe auf 436 Punkte. Immerhin sagen wir, denn gegenüber den Systemen mit Intel N100 ist das deutlich besser – ihre niedriger taktende Iris Xe schafft es nur auf 320 bis 335 Punkte. Insgesamt ist der Leistungsunterschied zum N100 evident, dennoch kann das System selbst mit fünf Jahre alten Ryzen-5-Chips nicht mithalten.
Ähnliche Ergebnisse bringen auch die anderen Benchmarks zutage, sei es Cinebench mit 176 Punkten im Multi-Core und 76 Punkten im Single-Core oder der Open-Platform-Benchmark Geekbench. Diesen kann man aufgrund seiner breiten Plattformkompatibilität auch zum Vergleich mit Raspberry-Pi-Systemen nutzen. Hier erreicht der Acemagic V1 1231 Punkte im Single-Core-Durchgang und 2866 Punkte im Multi-Core – was beides mehr als doppelt so hohe Ergebnisse, wie beim Raspberry Pi 5 sind. Die GPU kommt in dessen Open-GL-Benchmark abschließend auf 4947 Punkte.
Benchmark | System | CPU | Single-Core | Multi-Core | GPU |
---|---|---|---|---|---|
PCmark 10 | 3384 | / | / | / | / |
3Dmark Time Spy | 494 | 2116 | / | / | 436 |
Cinebench R24 | / | / | 76 | 176 | / |
Geekbench 6 | / | / | 1231 | 2866 | 4947 |
Was die Spieleleistung anbelangt, wagen wir eine Runde Anno 1800. Generell aber verzichten wir in dieser Preisklasse auf Spieletests, da die integrierten Grafiken viel zu schwach sind. In Anno 1800 müssen wir bei Full-HD das FSR (AMD Fidelity FX Super Resolution) aktivieren sowie die Einstellungen auf „niedrig“ setzen, um annähernd spielbare Frameraten von 17 bis 21 FPS zu bekommen. Für einen N97 und einen Preis unter 200 Euro ist das respektabel wie unerwartet, aber von Spielspaß kann man hier nicht mehr sprechen. Die schöne, detailverliebte Grafik von Anno geht so überdies nahezu vollständig verloren im Pixelbrei.
Andere Ausstattungsvariante: Intel N150
Wie erwartet ordnet sich das N150-Modell des V1 hinter dem N97 ein und schneidet minimal schwächer ab. Statt fast 3400 Punkten bei PCmark 10 gibt es im Schnitt 3193 Punkte, was für den N150 ein solider, wenn auch kein Spitzenwert ist. Das Ergebnis bewegt sich damit im Bereich der abermals schwächeren N100-CPUs, erfüllt also die Erwartungen nicht gänzlich. Bei 3Dmark Time Spy fährt das System 456 Punkte ein bei 400 GPU- und 2315 CPU-Punkten. Erstaunlich: Insbesondere die CPU liegt damit über dem Resultat des N97, die Grafikeinheit wiederum wie erwartet darunter.
Dieses Bild setzt sich zumindest im Multi-Core auch bei Cinebench 2024 fort, wo die CPU 184 Punkte erreicht. Im Single-Core-Test liegt der Score mit 58 Punkten hingegen signifikant hinter dem des N97. Abschließend kommt die CPU im Cross-Platform-Benchmark Geekbench 6 im Single-Core-Durchlauf auf 1207 Punkte sowie 2817 Punkte im Multi-Core. Dieses Ergebnis liegt wiederum hinter dem N97. Alles in allem performt die CPU hier nicht auf dem erwarteten Niveau und bleibt eher auf dem Level mit einem gut optimierten Intel-N100-System.
Nicht zu empfehlen ist die ebenfalls von uns getestete 8-GB-Version mit N150, da diese Konfiguration in unserem Test geringere Benchmark-Ergebnisse erzielt. So landet der PC in dieser Ausstattung etwa im PCmark 10 bei unter 3000 Punkten, bei 3Dmark Time Spy sind es etwa nur 436 Punkte. Insbesondere der Leistung der Grafik setzt hier die geringere RAM-Größe klar zu.
Bei der Ausstattungsvariante mit N150 sparen wir uns das Testen von Spielen, da die integrierte Grafik wie beschrieben noch niedriger taktet – und wenn selbst Anno 1800 schon beim stärkeren N97 quasi unspielbar ist, wird es hier nicht besser werden.
Lüfter: Wie laut ist der Acemagic V1 und wie hoch ist die Leistungsaufnahme?
Die Lüfter des Acemagic V1 sind angenehm zurückhaltend, was aber bei der geringen Leistung des Rechners auch zu erwarten ist. Wir messen am Gehäuse unter voller Auslastung mittels Aida64-Stresstest etwa 35 dB(A), mit einem Meter Abstand sind es nur noch 21 dB(A). Im Alltag ist das System – wie im Titel bereits angekündigt – unhörbar.
Acemagic V1 – Bilderstrecke
Wir setzen den Acemagic V1 im Test für mehrere Stunden unter Volllast mit dem angesprochenen Stresstest von Aida64. Die Systemstabilität ist gut, der Verbrauch steigt auf maximal 16 Watt und Aida64 meldet kein Thermal Throtteling, also eine wärmebedingte Taktreduzierung. Meist liegt der Takt bei 2,9 GHz im normalen Desktop-Betrieb mit wenigen Anwendungen. Hier verbraucht das System 9 bis 12 Watt, unter Last sind es etwa 26 Watt. Die Wärmeentwicklung hält sich unter Last mit maximal 74 Grad bei der CPU in Grenzen. Außen am Gehäuse messen wir nie mehr als 63 Grad.
Andere Ausstattungsvariante: Intel N150
Das Hauptargument für die Ausstattungsvariante mit Intel N150 ist und bleibt die höhere Effizienz. Das sieht man allein daran, dass der Idle-Verbrauch mit 6 Watt geringer ist als beim N97. Unter Last bezieht das System 20 Watt mit kurzen Peaks bei 22 Watt, liegt also ebenfalls unter dem N97. Die Taktrate des N150 liegt üblicherweise zwischen 3,0 und 3,2 GHz, im Idle schaltet er auch gelegentlich auf 1,2 GHz herunter. Unter Volllast stabilisiert sie sich auf 2,9 GHz. Die Lüfterlautstärke ist nahezu identisch mit dem N97-Modell, lediglich ein gleichmäßiges Rauschen ist unter Last zu vernehmen.
Software: Mit welchen Betriebssystemen arbeitet der Acemagic V1?
Der Acemagic V1 kommt mit Windows 11 Pro, der Virentest mit Windows Defender findet keine Auffälligkeiten. Auch Linux, wie unser auf Ubuntu basierendes Tuxedo OS, läuft auf dem System. In unserem Versuch wurden auch WLAN, Ethernet, Bluetooth und alle USB-Geräte erkannt, die Ton-Wiedergabe funktionierte ebenso.
Beim Weg ins BIOS legt Acemagic Nutzern leider Steine in den Weg. Klassische Tasten, wie F8, Delete oder F10 zur Laufwerkauswahl funktionieren nicht – wir haben alle F-Tasten durchprobiert. Um das American-Megatrends-BIOS abzurufen, muss man hingegen über die Windows-Wiederherstellungsoptionen gehen, die man bei Windows in den Einstellungen unter Windows-Update>Wiederherstellung>Erweiterte Wiederherstellung abrufen kann. Nach einem Neustart kommt man in die Wiederherstellungs-Übersicht und kann von angeschlossenen Laufwerken booten oder das UEFI öffnen. Beim V1 N150 gab es hingegen Probleme, dieses Menü abzurufen – das System blieb beim Logo des AMI-BIOS stehen und mehr passierte nicht.
Bauform: Wie ist die Verarbeitung des Acemagic V1?
Die Bauform des Acemagic V1 erinnert uns sehr an den Acemagic K1, den wir erst kurz vor diesem Test getestet haben. Dennoch gibt es Unterschiede, denn das Gehäuse des K1 ist größer, noch matter und hat – ausstattungsbedingt – mehr Lüfteröffnungen sowie eine andere Anschluss-Aufteilung auf der Vorderseite, wo noch ein USB-C-Port Platz finden musste. Der fehlt dem V1. Das Gehäuse erinnert uns von Material und Farbe außerdem an den T8 Plus, wobei der V1 wie ein plattgedrückter T8 Plus aussieht – flacher und dafür breiter. Im Gegensatz zu dessen 80 × 80 × 47 mm misst der V1 eben 100 × 100 × 33 mm, der Eindruck täuscht also nicht. Die Verarbeitungsqualität geht in Ordnung, das Silber lackierte Kunststoffgehäuse fasst sich allerdings etwas billig an. Das Gesamtgewicht des Mini-PCs liegt bei schlanken 266 g.
Ähnlich ärgerlich wie beim Acemagic K1 ist die Reparierbarkeit des Acemagic V1. Das liegt an den tief im Gehäuse sitzenden Schrauben, die sich wiederum wie bei vielen Mini-PCs unter aufgeklebten Gummifüßen befinden. Die Schrauben erreicht man daher nur mit einem extra langen, dünnen Bit mit Kreuzschlitz. Wir konnten uns hier mit unserem elektrischen Präzisionsschraubendreher (Bestenliste) helfen, der einen solchen Bit mitbringt. Doch es geht noch weiter: Denn nach dem Lösen der Schrauben muss man wieder den gesamten PC, also die Hauptplatine mitsamt Anschlüssen, herausnehmen. Das ist deshalb kompliziert, da WLAN-Antennen im Gehäusedeckel angeklebt sind, die man bei diesem Vorgang durchaus abreißen kann. Hier ist folglich Fingerspitzengefühl gefragt. Die SSD und das RAM-Modul sind nach beschriebenem Prozedere gut erreichbar, doch der Weg dorthin ist mühsam.
Von Acemagic sowie den anderen Marken unter dem Dach der Mini-PC-Union sind wir schon die zahlreichen Sticker auf den Gehäusen gewohnt. Nicht anders sieht es beim V1 N97 aus, wo neben dem klassischen Intel-CPU-Aufkleber auch wieder Hinweise zur schnelleren Einrichtung ohne Internet angebracht sind. Auch hat der Hersteller den LAN-Port mit ebendiesem Hinweis überklebt, um die Botschaft unmissverständlich herüberzubringen. Der V1 mit N150 spart hingegen bei den Stickern, wo neben dem Intel-Sticker nur noch ein weiterer über dem LAN-Port angebracht ist. Das ist für Acemagic geradezu unüblich.
Preis: Was kostet der Acemagic V1?
Der Acemagic V1 ist aktuell in der Basisausstattung mit 16 GB RAM und 256 GB SSD-Speicher für 160 Euro (Rabatt-Coupon anwählen). Unser Testmodell kommt mit 16/512 GB und kostet nach Anklicken des 5-Prozent-Coupons aktuell 180 Euro, wobei es neben Silber auch eine schwarze Variante gibt.
Weiterhin bietet Acemagic den V1 auch noch mit dem sparsameren Intel N150 an. Dessen Variante mit 8 GB RAM und 256 GB SSD ist bereits für 140 Euro mit dem Code V1S08256 verfügbar. Möchte man etwas mehr Speicher, gibt es die Version mit 16 GB RAM und 256 GB SSD für 149 Euro unter Verwendung des Codes MS32AGYE. Für Nutzer, die einen größeren internen Speicher bevorzugen, bietet sich das Modell mit 16 GB RAM und 512 GB SSD für 178 Euro an (Code: 2EPI72JP). Die größte Speichervariante, ausgestattet mit 16 GB RAM und 1 TB SSD, ist für 206 Euro (Code: TPFUYF8Y) erhältlich. Alle genannten Preise sind Rabattpreise, die ab dem 30. Juni 2025 bis zum 31. Juli 2025 gültig sind.
Der von uns angegebene Preis ist abhängig von der Verfügbarkeit und gilt zum Zeitpunkt des Produkttests oder der letzten Aktualisierung der Bestenliste, respektive des Einzeltests. Gleiches gilt für die Rabattcodes und Amazon-Anklick-Coupons. Da sich diese Coupons kurzfristig ändern oder auslaufen können, können die Preise zu einem späteren Zeitpunkt abweichen.
Fazit
Der Acemagic V1 ist ein neuer, überraschend starker Mini-PC im Budget-Segment. Die verwendete Hardware um den N97 ist zwar schon knapp 2 Jahre alt, aber im Bereich der günstigen Mini-PCs weiterhin populär. Dabei ist die CPU entgegen der Nomenklatur der stärkere Chip gegenüber dem N100, was sich auch in unseren Benchmarks zeigt. Die Kernkompetenz der Chips der Alder-Lake-N-Serie bleibt dennoch erhalten: Das System arbeitet sparsam und leise. Außerdem kann man solche Hardware in ein selbst für Mini-PCs kompaktes Gehäuse packen. Der aktuelle Preis von 160 Euro für die Basisausstattung tut sein Übriges.
Dennoch erfährt die Ausstattung bei Ports und Funknetzwerken Tadel. Wifi 5, Bluetooth 4.2 und kein USB-C – das ist trotz des geringen Preises nicht nachvollziehbar, da die Konkurrenz hier zu teils noch günstigeren Preisen mehr aufbietet. Ebenso kritisieren wir die Reparierbarkeit des Systems, die Acemagic durch besonders tief versenkte Schrauben unnötig erschwert hat. Der Einsatz einer SATA-M.2-SSD statt einer NVMe ist hingegen vertretbar, immerhin lässt der Hersteller dank M-Key-Slot die Möglichkeit, später auf NVMe (PCIe 3.0) umzusteigen. Die Ausstattungsvariante mit dem N150 ist derweil ideal, wenn man etwas effizienter unterwegs sein möchte – und Wifi 6 statt Wifi 5 nutzen möchte. Hierbei raten wir, wie auch ganz grundsätzlich dringend zu 16 GB RAM, da die von uns ebenfalls getestete 8-GB-Version für 140 Euro im Benchmark abermals schlechter abschneidet.
Alles in allem aber ein sehr guter Mini-PC, von dem man, wenn nur wegen seines guten Preises, hören wird, nicht aber wegen der Lüfter. Im Test gibt es abzüglich unserer größeren Kritikpunkte vier Sterne.
Künstliche Intelligenz
Deutscher Heizungsmarkt: Schlechteste Verkaufszahlen seit 15 Jahren befürchtet
Der Heizungsmarkt in Deutschland steckt in der Krise. Im ersten Halbjahr sank der Absatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 22 Prozent auf 296.500 Stück. Zwar stiegen im ersten Halbjahr die Absatzzahlen von Wärmepumpen – von den Zielen ist die Branche aber weit entfernt. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nannte die Zahlen dramatisch.
Im ersten Halbjahr ging die Zahl der verkauften Gasheizungen laut der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Zahlen um 41 Prozent auf 132.500 Stück zurück, der Absatz von Ölheizungen um 81 Prozent auf 10.500 Stück. Bei Wärmepumpen gab es ein Plus von 55 Prozent auf 139.500 Stück.
Verunsicherung im Markt
„Es gibt eine grundsätzliche Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Rahmenbedingungen“, sagte Staudt. „Die Bedingungen, eine neue Gasheizung einzubauen, sind zunehmend komplex geworden. Das andere ist die Unsicherheit, wie der Emissionshandel ab 2027 sich auf die Preise für fossile Energie auswirken wird. Das Dritte ist die kommunale Wärmeplanung.“ Viele Verbraucher warteten ab, was in ihrer Kommune passiere.
Ziele bei Wärmepumpen nicht erreichbar
Der Verband erwarte bei Wärmepumpen einen Jahresabsatz von rund 250.000 Stück dieses Jahr, sagte BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt der dpa. „Das ist die Hälfte von dem politisch avisierten Ziel. Wir haben das Ziel der alten Bundesregierung unterstützt – aber immer betont, dass dafür die Rahmenbedingungen durch politische Maßnahmen deutlich verbessert werden müssten. Das ist aber unter der alten Bundesregierung nicht geschehen. Umso mehr ist eine Verlässlichkeit bei der Förderung extrem wichtig. Sie stützt das aktuelle Marktgeschehen.“
„Wir brauchen schnellstmöglich Klarheit, wie es mit dem Gebäudeenergiegesetz weitergeht. Die Politik darf nicht warten bis zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie im Mai 2026, die ohnehin viel umfangreicher ist. Wir brauchen dieses Jahr Klarheit über das GEG.“
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Wie geht es weiter mit dem Heizungsgesetz?
Die Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – ist offen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es, das Heizungsgesetz werde abgeschafft. Was das genau bedeutet, ist aber offen. Die milliardenschwere Heizungsförderung will die Koalition fortsetzen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz ist seit Anfang 2024 in Kraft. Ziel der Reform ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen staatlich geförderten schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. In der Kritik stehen vor allem detaillierte Regelungen zu Anforderungen an klimafreundliche Heizungen. Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.
Branche unter Druck
Die Zahlen deuteten darauf hin, dass bis Jahresende nicht mal 600.000 Heizungen abgesetzt sein könnten, sagte Staudt. „Das wäre der schlechteste Jahresabsatz seit 15 Jahren, nach einem bereits schlechten Jahr 2024“, erklärte er. Dazu komme noch der Kontext, dass Unternehmen in den letzten Jahren erheblich in Wärmepumpen-Kapazitäten investiert haben. „Zum anderen muss man sehen, dass es immer mehr Anbieter gibt, gerade im Segment der Wärmepumpen“, sagte Staudt.
Die Hersteller hätten bereits Maßnahmen ergriffen und alle Optionen zur Konsolidierung genutzt. Nehme der Druck zu, könnten weitergehende Maßnahmen im Raum stehen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Großbritannien: Pornhub und Co knicken bei Altersverifizierung ein
In Großbritannien müssen seit Freitag auch alle Online-Portale, die nutzergeneriertes pornografisches Material hosten, „hochwirksame“ Maßnahmen zur Altersverifikation oder -schätzung einsetzen. Dazu sind alle einschlägigen Anbieter zwar prinzipiell bereits seit Längerem mit dem umstrittenen Online Safety Bill verpflichtet. Doch nun greifen die einschlägigen, im Januar publizierten Branchenrichtlinien der britischen Regulierungsbehörde Ofcom vollständig. Diese geben vor, wie betroffene Betreiber von Webseiten und Apps die erforderlichen Alterschecks umsetzen sollen.
Die Ofcom freute sich kurz vor dem Greifen der Deadline, dass ein Wandel im Markt feststellbar sei: „Im vergangenen Monat haben sich Großbritanniens größte und beliebteste Anbieter von Diensten für Erwachsene – darunter Pornhub – sowie Tausende kleinerer Websites dazu verpflichtet, in allen ihren Diensten Altersprüfungen einzuführen.“ Laut der BBC sollen bereits rund 6000 Betreiber von Erotik-Plattformen mitmachen. Für die Ofcom ist damit sichergestellt, „dass es für Kinder im Vereinigten Königreich schwieriger sein wird, auf Online-Pornos zuzugreifen, als in jedem anderen OECD-Land.“
Auch andere Plattformen haben dem Regulierer zufolge inzwischen angekündigt, eine Alterssicherung einzuführen. Darunter seien Bluesky, Discord, Grindr, Reddit und X. Die Ofcom droht zugleich, „gegen jedes Unternehmen vorzugehen, das pornografische Inhalte zulässt und die Anforderungen zur Altersüberprüfung nicht fristgerecht erfüllt“. Die Behörde kündigte an, „voraussichtlich schon nächste Woche Untersuchungen zu einzelnen Diensten“ einzuleiten. Elf solcher Fälle seien bereits anhängig.
„Weniger aufdringliche“ Verfahren
Aylo, die Betreiberfirma der Erotik-Portale Pornhub, YouPorn und Redtube, kämpft in Ländern wie Frankreich gerichtlich gegen dortige Pflichten zur Alterskontrolle. Den britischen Ansatz unterstützt das Unternehmen aber. Die Ofcom habe sich mit Interessenvertretern der Branche beraten und „eine Reihe flexibler Methoden zur Alterssicherung vorgestellt, die weniger aufdringlich sind als die, die wir in anderen Rechtsräumen gesehen haben“, begründet Aylo das Mitspielen. Das habe sich vertrauensstiftend ausgewirkt.
Als Verfahren kommen laut den Ofcom-Leitlinien etwa in Frage: Open Banking, also der Rückgriff auf offene Schnittstellen fürs Online-Banking, ein Lichtbildabgleich mit offiziellen Dokumenten oder eine Einstufung mithilfe biometrischer Gesichtserkennung. Zulässig sind zudem eine Altersüberprüfung durch Mobilfunk- oder Kreditkartenanbieter, die Nutzung digitaler Identitätsdienste (eID) und eine E-Mail-basierte Altersschätzung.
„Was den tatsächlichen und sinnvollen Schutz betrifft, ist das Modell von Ofcom das robusteste, das wir bisher gesehen haben“, lobt Aylo. Die Anforderungen seien praktisch umsetzbar. Grundsätzlich plädiert die Betreiberfirma aber für einen anderen Ansatz: Eine Verifizierung auf Geräte- und Betriebssystemebene wäre ihr zufolge effektiver als eine websitebasierte Überprüfung. Dagegen laufen wiederum App-Store-Betreiber wie Google und Apple Sturm. Laut einer Studie ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber gar nicht machbar.
(nen)
Künstliche Intelligenz
OLG-Urteil: Spieler können Verluste bei illegalem Online-Casino zurückfordern
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in einem richtungsweisenden Urteil die Rechte von Spielern gegenüber Anbietern von illegalen Online-Casinospielen deutlich gestärkt. In dem Fall hatte ein Spieler zwischen 2014 und 2020 dem Online-Glücksspiel bei einem in Malta ansässigen Anbieter gefrönt, der in Deutschland keine gültige Lizenz besaß. Der Spieler forderte von dem Anbieter 505,98 Euro zurück, da die Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen Paragraf 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit dem einschlägigen Paragrafen 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig seien.
Der beklagte Casino-Betreiber hielt dagegen, dass der Spieler die Illegalität der Spiele gekannt habe und dass deutsches Recht aufgrund der internationalen Ausrichtung des Angebots nicht anwendbar sei. Das OLG Brandenburg bestätigte jedoch in der jetzt publik gewordenen, aber noch nicht im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 16. Juni 2025 im Kern das Urteil der Vorinstanz und sprach dem Spieler den vollen Erstattungsbetrag zu (Az.: 2 U 24/25).
Die Brandenburger Richter stützten ihre Entscheidung auf zwei Hauptpfeiler: Sie stellen klar, dass Paragraf 4 GlüStV ein sogenanntes Verbotsgesetz ist. Ein Verstoß dagegen führt dazu, dass die geschlossenen Spielverträge von Anfang an unwirksam sind. Dies ist eine gefestigte Rechtsprechung, die auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird.
Verträge nichtig, Rückforderung möglich
Der Anbieter versuchte, die Rückforderung mit Blick auf Paragraf 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzuwehren. Diese Vorschrift besagt, dass eine Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn der Leistende – hier der Spieler – durch die Leistung selbst gegen ein Gesetz verstoßen hat und ihm dies bekannt war oder er es leichtfertig ignorierte.
Das OLG wies diese Argumentation zurück. Ihm zufolge habe nicht festgestellt werden können, dass dem Spieler die Illegalität bewusst gewesen sei oder er sich dieser Erkenntnis leichtfertig verschlossen hätte. Ausschlaggebend war hier demnach nicht, ob der Spieler die Rechtslage hätte kennen können, sondern ob sich ihm konkrete Zweifel an der Legalität des Angebots aufdrängen mussten. Angesichts der deutschsprachigen Gestaltung und aktiven Werbung für deutsche Spieler war dies laut dem Gericht nicht der Fall. Es betont, dass eine pauschale Anwendung dieser Vorschrift den Spielerschutz untergraben würde, insbesondere da der Gesetzgeber ein Verbot nicht lizenzierter Angebote bewusst erlassen hat.
Ferner erkannte das OLG auch sogenannte deliktische Ansprüche des Spielers an. Das bedeutet, dass der Anbieter aufgrund einer unerlaubten Handlung wie hier des Verstoßes gegen Schutzbestimmungen wie das Glücksspielgesetz zum Schadensersatz verpflichtet sein kann.
Rechtsprechung festigt sich
Der OLG-Beschluss reiht sich ein in eine Serie von Urteilen, die Spielern die Rückforderung ihrer Verluste ermöglichen, auch wenn sie selbst an den illegalen Casino-Angeboten teilgenommen haben. Er verdeutlicht, dass die Gerichte die Verantwortung der Online-Glücksspielanbieter, die keine hierzulande gültige Lizenz haben, immer stärker in den Fokus nehmen.
Zugleich lehnten es die Brandenburger Richter ab, das Verfahren auszusetzen und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Sie verwiesen auf bereits vorhandene Rechtsprechung der Luxemburger Richter, die nationale Glücksspielbeschränkungen für vereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit erklärt. Da der beklagte Anbieter nie versucht habe, eine Konzession zu erhalten, erkannte das OLG hier auch keine Relevanz der jüngsten Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) insbesondere zu Sportwetten an den EuGH.
Klares Signal an Glücksspielanbieter
Das Urteil habe wichtige verfahrensrechtliche Aspekte beleuchtet, erläutert der IT-Rechtsanwalt Jens Ferner. Dies gelte insbesondere für die sogenannte Prozessstandschaft. Diese bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Kläger in eigenem Namen klagen darf, obwohl er seine Ansprüche zur Prozessfinanzierung abgetreten hat. Es handelt sich um die Befugnis, fremde Rechte im Prozess im eigenen Namen geltend zu machen. Das sei relevant im Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl von Klagen, die von Drittfinanzierern unterstützt werden, weiß der Jurist.
Während der BGH Banken und Zahlungsdienstleister verstärkt aus der Haftung nehme, gerieten die Veranstalter von Glücksspielen selbst immer stärker in die zivilrechtliche Verantwortung, führt Ferner aus. Diese Entwicklung sei „folgerichtig und verfassungsrechtlich geboten“. Der Richterspruch markiere so auch ein „Etappenziel in der praktischen Durchsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols“. Er stelle zudem einen weiteren wichtigen Schritt in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des illegalen Online-Glücksspiels in Deutschland dar und sende ein klares Signal an die Anbieter.
(nen)
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