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ESP32-Projekt: Stopify – Spotify bei Lärm pausieren


Stopify besteht aus nur zwei Komponenten, und die aktuelle Spotify-Wiedergabe pausiert, sobald störender Lärm erkannt wird.

Schon vorab: Stopify funktioniert nicht mit 100 Prozent aller Spotify-kompatiblen Abspielgeräte. Beispielsweise sind Sonos-Boxen offenbar auf eine spezielle Art und Weise mit Spotify verbunden. Wiedergabe über Mobile-App und PC sind aber pausierbar.

  • Messen mit dem Mikrofon
  • Klanganalyse mit Fast Fourier Transformation
  • Spotify mit dem ESP32 steuern

Stopify – ein atemberaubend brillantes Wortspiel aus „Stop Spotify“ – meldet sich am eigenen Spotify-Account an und greift bei Lärm auf die Spotify-API (also die Programmierschnittstelle) zu, um das aktive Wiedergabegerät zu steuern.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „ESP32-Projekt: Stopify – Spotify bei Lärm pausieren“.
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Pebble-Smartwatch bekommt ihren Namen zurück und verspätet sich


Aus Pebble wurde Core, nun wird aus Core wieder Pebble. Wie das Team um den früheren und neuen Pebble-Gründer Eric Migicovsky in seinem neuen Blogpost mitteilt, konnte man sich die Namensrechte wieder sichern. Die neuen Pebble-Smartwatches, die ja auch insgesamt dem Original nacheifern, dürfen nun auch wieder so heißen.

Migicovsky beginnt den Beitrag mit den Worten: “Großartige Neuigkeiten – wir konnten die Marke für Pebble wiederherstellen! Ehrlich, ich habe nicht erwartet, dass das so einfach gehen würde.” Aus der Core 2 Duo, wie die Uhr des Repebble-Projekts eigentlich heißen sollte, wird nun die Pebble 2 Duo. Das andere Modell heißt nicht mehr Core Time 2, sondern Pebble Time 2. Die Käufer und Fans hätten die Uhren ohnehin Pebble genannt, so Migicovsky, nun sei das auch der offizielle Name.

In dem Blogpost verstecken sich allerdings noch weitere, nicht ganz so positive Neuigkeiten. So kommt es bei der Serienfertigung der Pebble 2 Duo zu Verzögerungen. Die Smartwatch sollte eigentlich in diesem Monat ausgeliefert werden, doch Tests zur Staub- und Wasserdichtigkeit verzögern die Fertigstellung. Zwischen den Tests, die nacheinander ablaufen müssten, müsse der Kleber aushärten, so Migicovsky, was die Sache verzögere. Das Ziel dabei ist es, der Uhr einen besseren Schutz gegen die Elemente zu verpassen als die bisher angedachte IPX8-Einordnung. Im August soll es dann aber mit der Pebble 2 Duo so richtig losgehen. Bisher sind erst rund 100 Uhren an Alpha-Tester verschickt worden.

Glücklich über die Verspätung sei das drei Personen starke Softwareteam von Pebble. Das sei nämlich kurz vor der Fertigstellung der Pebble-App, die für iOS mittlerweile in einer Closed Beta vorliegt. Die offene Beta für iOS und Android soll in zwei Wochen starten. Die App wird auch die alten Pebble-Uhren unterstützen.


(sht)



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Google Street View: 12.500 Dollar Schadenersatz wegen Nacktaufnahme im Garten


Den eigenen Hintern entblößt auf Google Street View zu entdecken, dürfte für viele Nutzer keine schöne Vorstellung sein. Ein argentinischer Polizist, dem das widerfuhr, erstritt vor Gerichten seines Landes nun umgerechnet rund 12.500 US-Dollar Schadensersatz. Denn nicht nur sein nackter Po war auf dem Straßenansichtsdienst des Suchmaschinenriesen öffentlich zu bewundern gewesen, sondern auch andere Teile seines Körpers.

2017 hatte sich der Ordnungshüter dem US-Sender CBS zufolge nackt in seinem Garten in einer argentinischen Kleinstadt aufhalten. Just in diesem Moment fuhr ein Google Street View-Auto mit einer hoch montierten Kamera vorbei, die ihn von hinten aufnahm. Obwohl er sich hinter einer fast zwei Meter hohen Mauer befand, waren sein unverhüllter Körper, die Nummer seines Hauses und der Straßenname im Internet sichtbar. Für das argentinische Fernsehen und Kommentatoren in sozialen Netzwerken ein gefundenes Fressen.

Der Kläger argumentierte laut CBS, aufgrund der Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes an seinem Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft verspottet worden zu sein. Zunächst wies die erste Instanz seine Eingabe aber ab. Die Richter stellten darauf ab, der Polizist sei selbst schuld, wenn er „unter unangemessenen Bedingungen“ nackt im Garten herumlaufe. Google führte zudem zunächst erfolgreich ins Feld, die Mauer sei nicht hoch genug gewesen.

Die Berufungsrichter sahen die Sache anders. Sie entschieden, dass die Persönlichkeitswürde des Klägers klar verletzt worden sei und sprachen ihm die vergleichsweise hohe Entschädigung zu. Diese müsse Google zahlen. Die zweite Instanz begründete das damit, dass das Bild seiner Person nicht im öffentlichen Raum, sondern im privaten Zuhause hinter einem hohen Zaun aufgenommen worden sei. Die Richter erkannten darin einen „eklatanten Eingriff in die Privatsphäre“. Das Gericht betonte weiter, es gebe „keine Rechtfertigung“ dafür, dass Google die Verantwortung für diesen „schwerwiegenden Fehler“ ablehne.

Als Beleg dafür, dass Google sich seiner Verantwortung bewusst war, verwiesen die Richter auf Googles eigene Richtlinie, Gesichter und Nummernschilder auf Street View-Bildern zu verpixeln. Sie argumentierten, dass in diesem Fall der gesamte nackte Körper sichtbar war, was erst recht hätte verhindert werden müssen. Andere Beklagte wie ein Telekommunikationsunternehmen und den Betreiber einer Nachrichtenseite sprach das Gericht von der Haftung für die Verbreitung des Bildes frei: Deren Handlungen hätten mit dazu beigetragen, den Fehler von Google aufzudecken.

Google verweist auf Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, die das Unternehmen ergreife. Außerdem gebe es einen Weg, über den Nutzer beantragen können, ihr gesamtes Haus, Auto oder ihren Körper unkenntlich zu machen.

In der Vergangenheit gab es bereits Fälle, in denen Google für Street View-Aufnahmen Schadensersatz leistete: 2019 zahlte das Unternehmen 13 Millionen US-Dollar in einem Vergleich wegen der Sammlung privater Daten durch Street View. 2010 zahlte Google einem Paar einen symbolischen US-Dollar Schadensersatz wegen einer unerlaubten Aufnahme ihres Hauses für Street View. In Deutschland war Street View jahrelang heftig umstritten. Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel mahnte voriges Jahr zur Vorsicht angesichts der Aktualisierung und Erweiterung des Services. Es sei nötig, bereits erteilte Widersprüche gegen das Anzeigen unerwünschter Aufnahmen zu erneuern.


(nen)



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Druckerhersteller verärgern Kunden mit Cloud- und Account-Zwang


Viele IT-Veteranen, die heute auf Laserdrucker schwören, haben Anfang der 2000er-Jahre schlechte Erfahrungen mit günstigen Tintendruckern gemacht: Mitgelieferte Patronen waren schneller leer als erwartet, Ersatzpatronen viel zu teuer. Günstige Patronen alternativer Hersteller trockneten schnell ein und verstopften die Druckköpfe. Experimente mit Nachfüllsets sorgten für Farbsauereien, aber nicht für saubere Druckergebnisse.

Tatsächlich haben die Hersteller lange die Technikmärkte mit preisgünstigen Tintendruckern bestückt, denen nur minimal befüllte Patronen beilagen und ihren Gewinn mit dem Verkauf überteuerter Ersatzpatronen gemacht. Zudem sollten die Billigdrucker Bilder und Texte streifenfrei aufs Papier bannen, sonst hätten die Kunden ihre Geräte gleich umgetauscht. Also spülten die Drucker ihre Düsen mit Tinte, die einfach auf ein ins Gehäuse geklebtes Vlies gespritzt wurde – teurere Verfahren passten nicht zum Geschäftsmodell. Als Kunden, die zu oft gereinigt hatten, die Tinte beim Ankippen des Druckers über die Hose lief, gab es richtig Ärger.

Hersteller wie Canon bauten in ihre Billigmodelle daraufhin einen Tintenzähler ein, der den Drucker deaktivierte, bevor das Auffangvlies keine weitere Reinigungstinte mehr aufnehmen konnte. Auch das gab böses Blut: Betroffene Kunden schimpften nicht ohne Grund über geplante Obsoleszenz. Die Lage beruhigte sich etwas, nachdem auf dem Markt Sets aus Zähler-Rücksetzer und Ersatzvlies erschienen inklusive einer Wechselanleitung für betroffene Modelle. Die Sets kamen aber nicht von den Herstellern, sondern von Bastlern und Anbietern von Alternativtinten.


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