Künstliche Intelligenz
Großer Datendiebstahl bei US-Tochter der Allianz Versicherung
Bei der Allianz Life, einem US-Tochterunternehmen des deutschen Versicherungskonzerns Allianz SE, gab es einen großen Cyberangriff. Das Unternehmen bestätigte jetzt, dass bereits Mitte Juli auf persönliche Daten der meisten Kunden, Finanzberater und Beschäftigten zugegriffen wurde.
Wie Allianz Life dem US-Tech-Portal TechCrunch bestätigte, verschafften sich Cyberkriminelle am 16. Juli 2025 Zugriff auf ein cloudbasiertes CRM (Customer Relationship Management-System) eines Drittanbieters, das von Allianz Life genutzt wird.
Sprecher: Daten der meisten Kunden betroffen
Einem Allianz-Life-Sprecher zufolge handelt es sich um eine Datenbank mit Informationen über Kunden. „Der Angreifer konnte mithilfe einer Social-Engineering-Technik personenbezogene Daten der meisten Kunden von Allianz Life, Finanzfachleute und ausgewählte Mitarbeiter von Allianz Life abrufen“, erklärte der Sprecher gegenüber TechCrunch.
Wie viele Kunden von dem Angriff betroffen sind, darüber machte Allianz Life keine Angaben. Deutsche Kunden sind es jedenfalls nicht – das Unternehmen bietet seine Produkte nur in den US-Bundesstaaten an. Hier hat es eigenen Angaben zufolge insgesamt 1,4 Millionen Kunden. Ab dem 1. August will Allianz Life beginnen, die Betroffenen zu informieren.
Am Wochenende informierte Allianz Life auch die Generalstaatsanwaltschaft des US-Bundesstaates Maine über den Vorfall. Auch die US-Bundeskriminalbehörde Federal Bureau of Investigation (FBI) ist laut Allianz Life in Kenntnis.
Der Sprecher machte laut TechCrunch keine Angaben dazu, ob sich die Angreifer beim Versicherer gemeldet haben, um Geldzahlungen zu erpressen. In den USA kommt es zurzeit vermehrt zu Cyberangriffen in der Versicherungsindustrie. Bereits vorigen Monat erwischte es den großen US-Krankenversicherer Aflac, hier wurden persönliche Daten von Kunden gestohlen. Sicherheitsforscher bei Google sprachen im Juni bereits von mehreren solcher „Einbrüche“ im Versicherungssektor, die sie mit einem Kollektiv von Cyberkriminellen namens „Scattered Spider“ in Verbindung bringen.
(nen)
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Top 10: Android Auto & Apple Carplay nachrüsten – das beste Auto-Display im Test
Aoocci V30S
Mit dem Aoocci V30S rüsten Halter eines älteren Fahrzeugs Apple Carplay und Android Auto nach. Der Bildschirm bietet zudem Dashcam und Rückfahrkamera. Mehr zeigt der Test.
- großes Display
- einfache Einrichtung und Montage
- Dashcam und optionale Rückfahrkamera (kabelgebunden)
- Fahrassistenzsysteme
- Störgeräusche bei Verbindung über AUX-Kabel mit Autoradio
- Verstellung der Dashcam nur eingeschränkt
- Ausblenden der Dashcam-Ansicht ist gut versteckt in den Menüs
Aoocci V30S im Test: Android Auto & Apple Carplay nachrüsten per Display
Mit dem Aoocci V30S rüsten Halter eines älteren Fahrzeugs Apple Carplay und Android Auto nach. Der Bildschirm bietet zudem Dashcam und Rückfahrkamera. Mehr zeigt der Test.
Apple Carplay und Android Auto bringen als Software-Schnittstelle Funktionen des Smartphones direkt auf das Infotainment-System des Fahrzeugs. So kann man etwa Google Maps zum Navigieren nutzen oder Musik per Spotify hören. Doch was tun, wenn das Auto gar kein Infotainment-System hat oder zumindest kein Apple Carplay oder Android Auto unterstützt? Eine teils kostspielige und aufwendige Möglichkeit ist das Nachrüsten eines Moniceivers (Ratgeber). Viel einfacher ist es aber, ein Auto-Display zu nutzen. Dieses befestigt man wie ein Navi auf dem Armaturenbrett und verbindet es mit dem Autoradio.
Zu dieser Kategorie zählt das Aoocci V30S. Mit dem Coupon-Code: TechStage20 kostet das Display beim Hersteller nur 149 Euro. Dabei handelt es sich um ein großes 10-Zoll-Display. Zudem ist eine Dashcam integriert und eine kabelgebundene Rückfahrkamera beigepackt. Wie sich das Auto-Display schlägt, zeigt dieser Test.
Display & Lieferumfang
Das Aoocci V30S erinnert entfernt an eine Mischung aus Navigationsgerät und Tablet im extremen Breitbildformat. Das Gehäuse besteht aus Kunststoff, wirkt nicht sonderlich hochwertig und ist eher einfach verarbeitet. Der Touchscreen hat eine Diagonale von 10,26 Zoll im Format von 21:9. Damit wirkt der Car-Monitor recht wuchtig und nimmt insbesondere bei einem Kleinwagen viel Platz auf den Armaturen ein. Dafür kann der Monitor Karten aus Google Maps und die Wiedergabe aus Spotify parallel so anzeigen, dass man beides gut erkennen kann.
Die Anzeige erscheint scharf genug, ohne dass einzelne Pixel mit dem Auge erkennbar sind. Eine automatische Helligkeitsanpassung ist zudem möglich. Bei starkem Sonnenlicht spiegelt die Anzeige recht stark, das Ablesen ist dann nicht immer einfach.
Zur Befestigung dient entweder eine Halterung mit Saugnapf oder eine Variante zum Ankleben auf dem Armaturenbrett. Praktischer ist in unseren Augen der Haltearm mit Saugnapf, da man diesen einfach wieder entfernen kann. Beim Einrasten sollte man darauf achten, dass die Anzeige auf allen vier Stöpseln einrastet, um sich nicht während der Fahrt zu lösen. Zwar wackelte das Display während der Fahrt etwas, es hielt aber zuverlässig im Test. Die Variante zum Aufkleben sollte allerdings fester halten, stört dann aber unter Umständen das Sichtfeld.
Die Stromversorgung erfolgt über ein Netzteil mit einem USB-C-Stecker einerseits und einem Anschluss für den 12-Volt-Steckplatz im Auto andererseits. Zusätzlich kommt ein Kabel mit zwei Klinkenanschlüssen (3,5 mm) dazu, wenn man das Display mit dem Autoradio per AUX verbinden möchte. Ferner gibt es noch ein GPS-Modul zum Ankleben auf dem Armaturenbrett, das man per Kabel mit dem 12-Volt-Netzteil verbindet. Nutzt man das Gerät in Verbindung mit Apple Carplay oder Android Auto, erfolgt die Navigation über das Smartphone. Allerdings ist das GPS-Modul hilfreich für einige der Fahrassistenzsysteme der Dashcam, auf die wir später eingehen.
Eine kabelgebundene Rückfahrkamera gehört ebenfalls zum Lieferumfang. Diese haben wir jedoch nicht getestet, da die Montage aufwendig und mit Bohrlöchern in der Karosserie verbunden wäre. Ein Hardwire-Kabel für eine permanente Stromverbindung mit der Autobatterie ist ebenfalls vorhanden. Diese wird benötigt, wenn man die Parkraumüberwachung der Dashcam nutzen möchte.
Einrichtung
Nach der Montage startet man die Zündung des Fahrzeugs, der Bildschirm bootet recht flott hoch. Neben Android Auto und Apple Carplay unterstützt das Aoocci V30S auch Miracast sowie Apple Airplay. Die Kopplung mit dem Android-Smartphone für Android Auto sowie iPhone für Apple Carplay erfolgt per Bluetooth. Das klappt auf Anhieb und verlässlich.
Sobald die Verbindung hergestellt wurde, was beim ersten Mal rund eine Minute dauern kann, erscheinen auf dem Homescreen die Logos für Android Auto und Apple Carplay. Wählt man das passende Logo aus, spiegelt der Bildschirm vom Smartphone wichtige Anwendungen, blendet Anrufe ein oder zeigt Benachrichtigungen an, die auf Wunsch vorgelesen werden. Für Google Maps und Spotify ist es ratsam, diese vorher am Smartphone gestartet zu haben.
Etwas nervig: Standardmäßig zeigt der Bildschirm auf rund einem Drittel der Fläche das Bild der Dashcam – auch im Modus für Android Auto oder Apple Carplay. Hat man etwa Spotify und Google Maps offen, ist nur wenig Platz für die beiden Anwendungen vorhanden. Es ist möglich, das Dashcam-Bild auszublenden, allerdings ist diese Funktion gut versteckt. Hierzu muss man in die Grundeinstellungen des Aoocci V30S wechseln, indem man auf das Kamerasymbol und dann das Zahnrad drückt. Unter dem Menü für Videoeinstellungen kann man nun den Splitscreen für die Dashcam deaktivieren. Das Gerät muss hierzu neu booten.
Verbindung mit Autoradio
Für die Verbindung zwischen Display und Autoradio gibt es drei Möglichkeiten: per Kabel über den AUX-Eingang, per Funkwelle über einen FM-Transmitter oder indirekt über eine Bluetooth-Verbindung des Smartphones mit dem Autoradio. Dann dient der Bildschirm nur zum Steuern und Anzeigen von Playlists, die Tonübermittlung erfolgt zwischen Handy und Radio.
Wer ein Autoradio ohne Bluetooth oder AUX-Eingang hat, greift zum FM-Transmitter. Hier wählt man eine Frequenz aus dem FM-Band aus. Auf dieser sendet der Bildschirm das Audiosignal auf kurze Distanz per Funk. Im Autoradio muss man diese Frequenz suchen. Diese Form der Verbindung ist aber anfällig für Rauschen und Störungen.
Wir haben uns für die Kabelvariante entschieden, da die Bluetooth-Verbindung zwischen Smartphone und Autoradio bei unserem Opel Adam immer sehr lange aufbaut. Allerdings muss man hier anmerken, dass Titel nicht per Lenkradfernsteuerung gewechselt werden können. Das klappt nur mit Bluetooth-Verbindung.
Die Ernüchterung bei der Kabelverbindung war zunächst aber aus anderen Gründen groß: Ein sehr nerviges Geräusch bestehend aus Rauschen und Knistern, das eher an Verdauungsstörungen erinnert, war zu vernehmen. Ein ähnliches Problem hatten wir auch beim Carpuride W903 (Testbericht). Die Lösung ist sehr einfach: Man muss einen Adapter mit zwei Klinkeneingängen zwischen das Kabel und den AUX-Eingang stecken. Bei Aliexpress bekommt man so etwas für 1 Euro. Ähnliche Entstörfilter bei Amazon gibt es ab 8 Euro. Schade, dass der Hersteller selbst keines beilegt.
Dashcam
Auf der Rückseite des Displays befindet sich eine Dashcam. Diese kann man für die bessere Sicht über die Armaturen hinweg herausziehen und leicht zu allen Seiten neigen. Der Bewegungsradius der Linse ist aber recht eingeschränkt. Wer also den Bildschirm stark zum Fahrer ausrichtet, filmt nicht unbedingt geradeaus nach vorn. Besser gelöst hat das etwa das Carpuride W903 (Testbericht), wo man die Kameralinse stark nach links oder rechts drehen kann. Die für die Aufnahmen nötige microSD-Karte fehlt leider und muss zusätzlich gekauft werden. Diese sollte mindestens über eine U3-Klassifizierung verfügen. Es gibt auch eine App, um eine lokale WLAN-Verbindung herzustellen und die Videos auf dem Smartphone anzusehen.
Die maximale Auflösung der Videos ist mit 4K sehr hoch. In den Einstellungen legt man die Länge der einzelnen Videoclips fest, wir raten zur kürzesten Möglichkeit mit einer Länge von 60 Sekunden. Eine echte Loop-Funktion, bei der fortlaufend nur einige wenige Clips überschrieben werden, gibt es nicht. Die Dashcam erstellt immer neue Clips mit gewählter Länge und löscht erst dann Aufnahmen, wenn die microSD-Karte voll ist. Eine Ausnahme sind brenzlige Situationen, bei denen man stark bremst. In diesem Fall erkennt der verbaute G-Sensor die Verzögerung und speichert dann den Videoclip in einem geschützten Bereich ab.
Nach wie vor ist der Einsatz einer Dashcam in Deutschland nicht eindeutig geklärt. Die Nutzung an sich ist nicht untersagt, solange Aufnahmen nur anlassbezogen aufgezeichnet werden. Bei einem großen Speicher fährt man entsprechend viele Aufnahmen spazieren, die das Persönlichkeitsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verletzen könnten. Mehr zu dem Thema erklären wir in der Top 10: Die beste Dashcam fürs Auto im Test – Testsieger von Garmin & Nextbase
Eine Parkraumüberwachung ist ebenfalls möglich. Der G-Sensor des Geräts filmt dann automatisch, sobald er größere Erschütterungen am Fahrzeug feststellt. Die Aufnahmen landen dann ebenfalls im geschützten Bereich. Dafür ist eine permanente Stromversorgung über das mitgelieferte Hardwire-Kabel nötig. Allerdings raten wir eher nicht dazu, zumal Aufnahmen von öffentlichen Parkplätzen datenschutzrechtliche Probleme nach sich ziehen können.
Ziemlich interessant sind einige Fahrassistenzsysteme der Dashcam. Zum einen zeigt diese auf Wunsch Hilfslinien an sowie die Entfernung zu anderen Fahrzeugen. Zusätzlich kommen ADAS-Warnsysteme (Advanced Driver Assistance System) hinzu. Diese warnen den Fahrer per Sprachansage, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug losfährt, vor möglichen Kollisionen und beim Verlassen der Fahrspur. In der Praxis nervt die Stimme allerdings, es erschließt uns auch nicht immer die Relevanz. Für das ADAS sollte man das GPS-Modul einstöpseln und auf den Armaturen festkleben, wo das Gerät Sichtkontakt zum Himmel hat.
Rückfahrkamera
Aufgrund des großen Aufwands haben wir darauf verzichtet, die Rückfahrkamera zu testen. Für die Montage müssten Löcher in den Stoßfänger und die Karosserie gebohrt werden, um dort die Kamera zu befestigen. Zudem muss man ein langes Kabel vom Display durch den Innenraum bis zum Kofferraum verlegen. Die Kamera schraubt man dabei an die Heckstoßstange an und verbindet diese zur Stromversorgung mit den Rücklichtern. Das ist sehr aufwendig und sollte im Zweifelsfall eher von einer Kfz-Werkstatt gemacht werden. Ein Vorteil dieser umständlich zu montierenden Lösung. Sobald der Rückwärtsgang eingelegt wird, springt die Kamera an.
Preis
Regulär kostet das Aoocci V30S rund 179 Euro. Mit dem Code TechStage20 sinkt der Preis um 20 Prozent auf 128 Euro. Etwas preiswerter ist die Variante V30, allerdings kann man hier die Dashcam nicht verstellen, es gibt zudem weniger Fahrassistenzsysteme.
Fazit
Das Aoocci V30S ist ein preiswertes Display, mit dem man schnell und einfach Apple Carplay oder Android Auto auch in einem älteren Fahrzeug nachrüsten kann. Die Verarbeitung wirkt etwas einfach, erfüllt aber ihren Zweck. Die Kopplung mit dem Smartphone per Bluetooth für Apple Carplay sowie Android Auto funktioniert reibungslos. Damit rüstet man selbst ältere Fahrzeuge mit der Schnittstelle nach, um im Auto Dienste wie Google Maps oder Spotify zu nutzen.
Die Verbindung mit dem Autoradio ist per FM-Transmitter oder Kabel möglich, alternativ verbindet man das Smartphone für die Audiowiedergabe per Bluetooth mit dem Radio – sofern möglich. Ärgerlich waren Störgeräusche bei der Verbindung per Kabel. Diese kann man aber mit einem günstigen Adapter beheben, den man leider selbst kaufen muss.
Die Dashcam bietet wiederum eine hohe Auflösung und einige praktische Assistenzsysteme. Sogar eine Rückfahrkamera ist im Lieferumfang enthalten, deren Montage jedoch sehr aufwendig ist. Alles in allem ist das V30S von Aoocci eine empfehlenswerte Lösung mit kleinen Macken, wenn man Android Auto oder Apple Carplay nachrüsten will, auch wenn man unserer Ansicht nach auf Dashcam und Rückfahrkamera verzichten könnte.
Künstliche Intelligenz
Justizministerium: So sollen Hersteller von Software und KI für Produkte haften
In Deutschland soll es zeitnah einen breiten Rahmen für Schadenersatzansprüche bei fehlerhaften Produkten auch im Bereich Soft- und Hardware geben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts veröffentlicht. Die neuen Regeln betreffen insbesondere Schäden, die durch fehlerhafte Computerprogramme – einschließlich von Software im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) – verursacht wurden. Ein relevantes Beispiel hierfür sind Unfälle mit autonom fahrenden Fahrzeugen.
Künftig sollen Geschädigte, die durch ein fehlerhaftes Produkt einen Sachschaden oder eine Körperverletzung erleiden, laut dem Referentenentwurf auch einfacher Schadensersatz vom Hersteller erhalten können. Das BMJV will mit der Initiative die Vorgaben der neuen, Ende 2024 in Kraft getretenen EU-Produkthaftungsrichtlinie „1:1“ in deutsches Recht umsetzen. Das muss bis Anfang Dezember 2026 erfolgen. Ziel der EU-Vorgaben ist es, das Produkthaftungsrecht an die Anforderungen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und globaler Wertschöpfungsketten anzupassen.
Der Entwurf, der noch das Bundeskabinett sowie Bundestag und Bundesrat passieren muss, sieht mehrere wesentliche Änderungen vor. Künftig soll Software – unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung und Nutzung – generell in die Produkthaftung einbezogen werden. Auch KI-Systeme fallen unter diese Bestimmung, gerade wenn sie „lernfähig“ sind.
Open Source und Updates
Ausgenommen bleibt Open-Source-Software, die jenseits einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Das BMJV erläutert dazu in der Begründung: Würden solche Programme mit frei verfügbarem Quellcode von einem Hersteller im Rahmen einer Geschäftstätigkeit als Komponente in ein Produkt integriert, hafte letzterer für Schäden, die durch Softwarefehler verursacht werden. Die Bereitstellung von Open Source durch Non-Profit-Organisationen erfolge grundsätzlich nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Würden Programme jedoch entgeltlich oder gegen personenbezogene Daten bereitgestellt, die auf andere Weise als ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verwendet werden, liege eine kommerzielle Tätigkeit vor.
Hersteller können laut dem Plan künftig auch für Fehler haften, die durch Updates oder Upgrades verursacht werden. Gleiches gilt für das Fehlen solcher Softwareflicken, die zum Aufrechterhalten der Sicherheit erforderlich wären. Ferner sollen künftig auch verbundene digitale Dienste berücksichtigt werden, wie etwa Verkehrsdaten für das Navigationssystem eines autonomen Fahrzeugs. Wenn diese Steuerhilfe plötzlich ausfällt und das Robo-Auto daraufhin einen Unfall verursacht, „haften sowohl der Fahrzeughersteller als auch der Anbieter des Navigationsdienstes“, ist dem Entwurf zu entnehmen.
Voraussetzung ist, dass der Dienst mit Einverständnis des Fahrzeugherstellers mit dem Auto verbunden wurde und einen folgenschweren Fehler verursacht. Ersatzfähig sind Schäden, die aus Körper- oder Gesundheitsverletzungen oder Defekten von Sachen resultieren, die nicht ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden und bei denen es sich nicht um das fehlerhafte Produkt selbst handelt. In diesem Fall soll die Haftung des Herstellers des autonomen Fahrzeugs sowie des Anbieters des verbundenen Dienstes neben der des Fahrzeughalters und des Fahrers nach dem Straßenverkehrsgesetz greifen.
Plattform-Betreiber sind eingeschlossen
Zugunsten der Kreislaufwirtschaft sieht das BMJV vor: Wird ein Produkt nach dem Inverkehrbringen etwa durch Upcycling wesentlich umgestaltet, soll der die Änderungen durchführende Hersteller künftig als haftbar gelten. Befindet sich der Produzent außerhalb der EU in globalen Wertschöpfungsketten und ist nicht greifbar, sollen unter bestimmten Umständen auch Importeure, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und Anbieter von Online-Plattformen haften. Letzteres gilt, wenn Verbraucher davon ausgehen können, dass das Produkt entweder von einem Portal selbst oder von einem unter ihrer Aufsicht stehenden Nutzer bereitgestellt wird.
Wenn ein Produktfehler feststeht und die erlittene Verletzung typischerweise darauf zurückzuführen ist, wird dem Vorhaben nach der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden grundsätzlich vermutet. Zudem könnten Gerichte Unternehmen anweisen, Beweismittel offenzulegen. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll dabei gewährleistet bleiben. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die zunehmende Komplexität moderner Produkte wie vernetzter Geräte und Software.
Den Entwurf hat das BMJV an Länder und Verbände versandt. Interessierte Kreise können bis zum 10. Oktober Stellung beziehen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte: „Ob eine fehlerhafte KI einen Schaden verursacht oder eine lockere Schraube – das darf für die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Unterschied machen.“ Von der Reform profitierten letztlich auch Unternehmen, „die sichere Produkte auf den Markt bringen“.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Forschung: Verschmelzen Menschen und KI zu einem „evolutionären Individuum“?
Aus dem Zusammenspiel von Mensch und KI-Technik könnte sich der nächste große evolutionäre Übergang der Erdgeschichte entwickeln, vergleichbar etwa mit dem Sprung von einzelligen zu mehrzelligen Organismen. Das ist die These eines Fachartikels zweier Evolutionsbiologen, die sie allerdings selbst als spekulativ bezeichnen. Doch gebe es bereits Mechanismen, die auf solch eine Entwicklung hinweisen. Möglich sei, dass Menschen künftig Fortpflanzung und Energie für ein wechselseitig abhängiges System mit KI bereitstellen, während letztere als Informationszentrum dient. Möglich seien aber auch unkontrollierbare Entwicklungen, wenn sich KI nach darwinistischen Prinzipien weiterentwickelt.
Sich selbst verstärkender Kreislauf
Als Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnen die beiden Forscher „die Fähigkeit von gebauten Systemen, Aufgaben zu erledigen, für die Intelligenz nötig wäre, wenn Menschen sie machen“. Solche Technik sei immer stärker in die Infrastruktur des menschlichen Lebens integriert, von Empfehlungssystemen zu umfangreichen Frameworks für die Entscheidungsfindung. Die große Frage sei nun, ob wir damit an der Schwelle zu einer Veränderung stehen, die in der Biologie als „Große Evolutionäre Übergänge“ bekannt sind. Danach könnten Menschen und KI als „ein einziges evolutionäres Individuum“ funktionieren, „ähnlich wie einst die Verschmelzung zweier Mikroben zur Entstehung komplexer Zellen führte, auf denen alles vielzellige Leben basiert“.
Um ihre These zu untermauern, verweisen Paul Rainey vom Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie und Michael Hochberg von der Universität Montpellier auf Mechanismen des Zusammenwirkens, die sie bereits sehen. So würden KI-Systeme schon beeinflussen, wie Menschen ihre Partner auswählen, wie ihre Karriere voranschreitet und welchen Zugang sie zu Bildung bekommen. Weiterhin gebe es Rückkopplungsschleifen, in denen Menschen KI trainieren und die wiederum das Verhalten von Menschen prägen. Das sei ein sich selbst verstärkender Kreislauf. Weil Menschen KI zunehmend als Hilfe für ihr Gedächtnis, für Entscheidungen und zur Koordination benutzen, „könnte ein Leben ohne sie zunehmend schwierig werden“.
Prinzipiell wäre die Transformation „weder ungewöhnlich noch zwangsläufig bedrohlich“, versichert Hochberg. Zwar seien große Übergänge des Lebens häufig mit einem Verlust von Autonomie verbunden gewesen. Gleichzeitig führten sie aber zu „komplexeren und stabileren Organisationsformen“, etwa in Gesellschaften von Insekten. Als größere Herausforderung bezeichnen sie die Notwendigkeit, diesen Übergang zu formen. Geklärt werden müsse, wie KI mit Menschen interagiere, wie Verantwortungen verteilt werden und wie sie sich zusammen weiterentwickeln. Angesichts der enormen Geschwindigkeit, mit der KI weiterentwickelt werde, sei das schwierig. Es sei unklar, ob bestehende Werkzeuge dazu in der Lage sind. Ihre Arbeit haben sie im Fachmagazin PNAS veröffentlicht.
(mho)
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