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Allergiker, Haustiere, Kleinkinder: Wer einen Wischsauger mit Heißwasser braucht
Einige Wischsauger arbeiten mit heißem Wasser, andere mit kaltem. Wir zeigen, wie sich das auf die Hygiene auswirkt und wann sich der Wärmeaufwand lohnt.
Wischsauger vereinen Saugen und Wischen in einem Gerät. Damit bieten sie eine effiziente Komplettlösung für die Bodenreinigung. Im Unterschied zu klassischen Staubsaugern oder Wischmopps arbeiten sie mit rotierenden Walzen, die kontinuierlich mit Frischwasser benetzt werden, während sie gleichzeitig Schmutz und Flüssigkeiten aufnehmen. Das Schmutzwasser landet in einem separaten Tank – eine hygienische Trennung, die verhindert, dass Dreck erneut auf dem Boden verteilt wird.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Zeitersparnis durch das Zusammenfassen zweier Arbeitsschritte, mehr Hygiene dank getrennter Wasserbehälter und oft eine gründlichere Reinigung. Viele moderne Modelle erkennen per Sensor den Verschmutzungsgrad und passen ihre Reinigungsleistung automatisch an.
Ein klarer Trend zeichnet sich ab: Höhere Wassertemperaturen, bekannt aus der Selbstreinigung moderner Saugroboter, halten nun auch bei den Wischsaugern Einzug – Heißwasser wird zunehmend zum neuen Standard in der Bodenreinigung.
Stellvertretend für diese Entwicklung haben wir zwei aktuelle Spitzenmodelle ausgewählt, die in unseren Tests mit ausgezeichneten Ergebnissen überzeugten: den Dreame H15 Pro Heat (Testbericht), der als erster Wischsauger das Reinigungswasser auf 85 °C erhitzt, sowie den Tineco Floor One S9 Artist (Testbericht), der mit bewährter Kaltwasser-Technik und hervorragender Handhabung punktet.
Bessere Reinigung: Warum die Temperatur entscheidend ist
Die Reinigungswirkung von Wasser steigt mit der Temperatur exponentiell – ein physikalisch-chemisches Prinzip, das in der professionellen Reinigung seit Langem genutzt wird. So sinkt die Oberflächenspannung des Wassers von 72,8 mN/m bei 20 °C auf nur noch 58,9 mN/m bei 100 °C. Sie beschreibt, wie stark sich Wassermoleküle an der Oberfläche anziehen – ähnlich einer dünnen Haut auf dem Wasser.
Je niedriger die Oberflächenspannung, desto leichter dringt Wasser in feine Ritzen und Poren ein. Heißes Wasser benetzt Oberflächen deshalb besser und löst Schmutz effizienter. Gleichzeitig steigt mit der Temperatur die kinetische Energie der Moleküle, was die Reinigungswirkung zusätzlich verstärkt.
Auch Fette und Öle lassen sich bei höheren Temperaturen leichter entfernen: Viele haushaltsübliche Fette schmelzen bereits bei 30 bis 40 °C – bei 85 °C werden sie sofort verflüssigt und lassen sich leichter emulgieren
Mikrobiologie der Bodenreinigung: Die unsichtbare Gefahr
Haushaltsböden sind Brutstätten für Mikroorganismen. Studien zeigen, dass Küchenböden stark mit Bakterien belastet sind – deutlich mehr als etwa Toilettensitze. Besonders problematisch sind pathogene Keime, die ernsthafte Gesundheitsrisiken darstellen können.
Escherichia coli (E. coli): Diese Darmbakterien können schwere Durchfallerkrankungen verursachen und überleben auf Böden bei Raumtemperatur mehrere Stunden. Die Bakterien werden bei Temperaturen ab etwa 70 °C effektiv abgetötet.
Salmonellen: Die gefürchteten Erreger von Lebensmittelvergiftungen zeigen sich hartnäckig und können auf trockenen Oberflächen wochenlang überleben. Auch sie werden bei Temperaturen ab 70 °C zuverlässig eliminiert.
Staphylococcus aureus: Ein Hautkeim, der bei 20 bis 30 Prozent der Menschen natürlich vorkommt und Wundinfektionen oder Lebensmittelvergiftungen verursachen kann. Er ist hitzeempfindlich und stirbt bei hohen Temperaturen schnell ab.
Schimmelpilze: Während vegetative Zellen bereits bei 60 bis 70 °C absterben, sind ihre Sporen deutlich resistenter. Bei 85 °C wird jedoch eine deutliche Reduktion erreicht, abhängig von der Schimmelpilzart und Einwirkdauer, wobei das Ausmaß abhängig von der Schimmelart und der Einwirkdauer der Hitze ist.
Die Wirkung von Hitze auf Keime lässt sich mit der sogenannten Arrhenius-Gleichung erklären: Steigt die Temperatur um 10 °C, verdoppelt oder verdreifacht sich in der Regel die Geschwindigkeit, mit der Bakterien und andere Mikroorganismen abgetötet werden.
Dreame H15 Pro Heat: Bodenreinigung mit 85 °C heißem Wasser
Der Dreame H15 Pro Heat nutzt mit seinem Thermo-Rinse-System diese wissenschaftlichen Erkenntnisse konsequent. Mit 85 °C heißem Wischwasser liegt er deutlich über der kritischen Temperatur von 70 °C, ab der die meisten pathogenen Keime schnell abgetötet werden.
Die hohe Temperatur zerstört wichtige Strukturen in den Bakterienzellen. Bakterielle Enzyme und Strukturproteine verlieren ihre Funktion, die Zellwand wird durchlässig, die Zelle stirbt ab. Gleichzeitig werden die Zellmembranen von Bakterien bei 85 °C bereits stark destabilisiert. Die Membran verliert ihre Barrierefunktion. Zusätzlich führt die Hitze zu Schädigungen in der bakteriellen DNA.
Die automatische Gap-Free-Abziehlippe verstärkt den Effekt: Sie verhindert, dass schmutziges Wasser in Fugen und Ecken zurückbleibt – typische Rückzugsorte für Bakterien. Zur Selbstreinigung nutzt er sogar 100 °C heißes Wasser, was die Walze noch hygienischer macht als die eigentliche Bodenreinigung. Weitere Details zu den innovativen Features finden sich in unserem ausführlichen Testbericht.
Tineco S9 Artist: Mechanische Reinigung ohne Heißwasser
Der Tineco Floor One S9 Artist arbeitet mit einem anderen Ansatz. Das Wischwasser bleibt bei Raumtemperatur, nur für die Selbstreinigung wird es erwärmt. Die Reinigungswirkung basiert primär auf mechanischer Wirkung durch die rotierende Walze mit 22.000 Pa Saugkraft, die Schmutz und einen Großteil der Oberflächenbakterien mechanisch entfernt. Unterstützt wird dies durch die Tensidwirkung der mitgelieferten Reinigungslösung, die die Oberflächenspannung reduziert und Schmutz löst. Die 85 °C heiße Lufttrocknung der Walze in der Station tötet zwar Bakterien auf der Walze ab, erreicht aber nicht den Boden selbst.
Studien zeigen, dass mechanische Reinigung mit Tensiden etwa 90 bis 95 Prozent der Oberflächenbakterien entfernt – ein guter Wert für normale Haushalte. Allerdings bleiben resistentere Keime und Sporen oft zurück. Biofilme, die sich in Fugen und auf rauen Oberflächen bilden, werden ohne Hitzeeinwirkung nur oberflächlich entfernt. Gleichwohl erledigt auch der S9 Artist seinen Job richtig gut und entfernt ausgebrachten Schmutz zuverlässig. Wie er im Detail abschneidet, lässt sich in unserem umfassenden Testbericht nachlesen.
Der hygienische Vergleich: 85 °C gegen Kaltwasser
Basierend auf wissenschaftlichen Studien zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen 85 °C heißem Wasser und Kaltwasserreinigung. Bei 85 °C werden die meisten pathogenen Bakterien effektiv abgetötet. Im Vergleich dazu erreicht die mechanische Reinigung mit Kaltwasser und Tensiden typischerweise eine Keimreduktion von 90 bis 95 Prozent bei vegetativen Bakterien, jedoch weniger bei Sporen.
Nach einer Heißwasserbehandlung mit 85 °C bleiben Oberflächen länger hygienisch sauber. Die Hitze zerstört auch Nährstoffreste, die Bakterien zur Vermehrung benötigen. Die Wiederbesiedlung der Oberflächen hängt von verschiedenen Umgebungsfaktoren ab und erfolgt nach thermischer Behandlung deutlich langsamer als nach rein mechanischer Reinigung.
Energiebilanz und Umweltaspekte
Die Heißwassertechnologie benötigt zusätzliche Energie für die Wassererhitzung. Theoretisch benötigt man etwa 0,076 kWh, um 1 Liter Wasser von 20 °C auf 85 °C zu erhitzen (berechnet mit der spezifischen Wärmekapazität von Wasser). In der Praxis liegt der Verbrauch durch Wärmeverluste und Gerätewirkungsgrad höher – geschätzt bei etwa 0,09-0,11 kWh pro Liter.
Geht man von einer angenommenen Wassermenge von 0,5 bis 0,8 Liter pro Reinigung aus, ergibt sich ein geschätzter Energiebedarf von 0,045 bis 0,088 kWh pro Reinigungsvorgang. Bei zweimaliger wöchentlicher Nutzung würde sich dies auf etwa 4,68 bis 9,15 kWh pro Jahr summieren, was zusätzlichen Stromkosten von etwa 1,50-3 Euro entspricht (bei 0,32 €/kWh).
Diese Werte sind Schätzungen, da der tatsächliche Verbrauch je nach Gerät, Isolierung und Nutzungsverhalten variieren kann.
Dem gegenüber steht der reduzierte Bedarf an chemischen Reinigungsmitteln. Die hohe Temperatur von 85 °C erreicht bereits Desinfektionswirkungen, für die sonst zusätzliche chemische Mittel nötig wären. Dies schont die Umwelt und reduziert die Exposition gegenüber potenziell gesundheitsschädlichen Chemikalien.
Praktische Anwendungsszenarien
Haushalte mit erhöhtem Hygienebedarf profitieren besonders von der Heißwassertechnologie bei 85 °C. In Familien mit Kleinkindern ist dies besonders relevant, da Krabbelkinder viel Kontakt mit dem Boden haben. Die Heißwasserreinigung reduziert das Infektionsrisiko deutlich. Haustierbesitzer stehen vor der Herausforderung, dass Hunde und Katzen Parasiten wie Giardien eintragen können. Diese werden bei hohen Temperaturen ab etwa 70 °C effektiv abgetötet.
Für Allergiker bietet die Hitzebehandlung bei 85 °C eine spürbare Verbesserung: Milben werden sicher abgetötet, und die allergene Wirkung ihrer Hinterlassenschaften wird deutlich reduziert. Menschen mit geschwächtem Immunsystem profitieren ebenfalls von der höheren Keimreduktion durch Heißwasser.
In Haushalten mit Erwachsenen ohne besondere Risikofaktoren reicht die Reinigungsleistung von Kaltwasser-Wischsaugern meist aus. Die mechanische Entfernung von 90 bis 95 Prozent der Keime entspricht dem Hygieneniveau, das auch mit herkömmlichen Reinigungsmethoden erreicht wird. Welche weiteren Modelle es gibt und wie sie im Vergleich abschneiden, zeigt unsere große Wischsauger-Bestenliste.
Die beliebtesten Wischsauger zeigen wir in unserem Preisvergleich:
Fazit
Die Reinigung mit 85 °C heißem Wasser, wie sie der Dreame H15 Pro Heat bietet, erzielt eine deutlich bessere Desinfektionsleistung als Kaltwasser: Keime werden schneller abgetötet, Allergene reduziert und hartnäckiger Schmutz effektiv gelöst. Auch wenn 100 °C noch wirksamer wären, ist der Unterschied zur Kaltwasserreinigung klar.
Wassertemperatur wird zunehmend zum Unterscheidungsmerkmal bei Wischsaugern – wie schon bei Saugrobotern. Hersteller setzen auf Hygienevorteile, und viele Kundinnen und Kunden sind bereit, dafür mehr zu investieren.
Modelle ohne Erhitzungsfunktion wie der Tineco Floor One S9 Artist bleiben dennoch sinnvoll. Sie reinigen gründlich, verbrauchen weniger Energie und sind günstiger – ausreichend für Haushalte ohne besondere Hygieneanforderungen.
Letztlich kommt es auf die individuellen Bedürfnisse an: Wer Wert auf maximale Hygiene legt, profitiert von heißem Wasser. Wer energiesparend reinigen will, ist mit Kaltwasser gut beraten. Die Zukunft der Bodenreinigung setzt verstärkt auf Temperatur – und 85 °C bieten dabei einen effektiven Kompromiss zwischen Hygiene und Effizienz.
Mehr hilfreiche Geräte für einen sauberen Haushalt zeigen unsere Bestenlisten:
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Berlin: Brandanschlag durch Linksextreme – dritter Tag ohne Strom
Der Brandanschlag auf die Stromversorgung im Berliner Südosten geht nach Einschätzung der Ermittler auf das Konto linksextremer Täter. Ein im Internet veröffentlichtes Bekennerschreiben werde als authentisch eingeschätzt, sagte Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) im Abgeordnetenhaus. Es weise Ähnlichkeiten auf mit einem Bekennerschreiben zu einem ähnlichen Brandanschlag im Februar nahe der Tesla-Autofabrik in Brandenburg.
„Wir gehen vom Täterkreis aus dem linksextremistischen Spektrum aus“, sagte die Innensenatorin. „Das heißt also: Nicht aus dem Ausland, sondern aus dem Inland.“ Die Täter seien mit hoher krimineller Energie und sehr professionell vorgegangen.
Der Brandanschlag auf zwei Strommasten nahe dem Stadtteil Adlershof mit seinem Technologiegelände im Südosten Berlins hatte am frühen Dienstagmorgen zunächst rund 50.000 Kunden betroffen. Im Laufe des ersten Tages und der ersten Nacht wurden 30.000 Haushalte wieder an das Netz gebracht, sodass am Mittwoch noch 20.000 ohne Strom blieben. Am dritten Tag waren dann am heutigen Donnerstag trotz aller Bemühungen der Stromnetz GmbH noch immer Tausende Menschen ohne Elektrizität.
Umsatzverluste und Ausfälle in Adlershof
Der Technologiepark Adlershof konnte den Betrieb noch nicht wieder aufnehmen. „Wir haben noch keinen Strom„, sagt Roland Sillmann, Geschäftsführer des Parks, im RBB-Inforadio. Viele Firmen hofften, am Wochenende arbeiten zu können, um Verluste zumindest teilweise auszugleichen.
Besonders betroffen seien Unternehmen mit Laboren, Produktion oder Messtechnik. „Die sind momentan kaum arbeitsfähig“, sagte Sillmann. In einer typischen Woche liege der Umsatz aller Firmen bei etwa 100 Millionen Euro. Der Schaden sei aktuell noch nicht bezifferbar. Einige Firmen lagerten Kühlgut zu Angestellten nach Hause aus. Sogenannte Reinräume müssten teilweise komplett neu hochgefahren werden – das könne Tage oder Wochen dauern.
Komplexe Reparaturarbeiten
Der Netzbetreiber Stromnetz sprach zuletzt von 13.700 betroffenen Kunden im Bezirk Treptow-Köpenick, wie viele Menschen genau in den betroffenen Wohnungen leben, war nicht bekannt. Bis spätestens zum Donnerstagabend sollen alle Wohnungen, Läden, Straßenlaternen und andere Einrichtungen wieder Elektrizität haben, so das Versprechen.
„Wir sind sehr optimistisch, dass wir am frühen Abend mit der Zwischenlösung fertig sind und alle versorgen können“, sagte ein Sprecher. „Die Arbeit ist sehr, sehr komplex, aber wir machen Fortschritte.“
Mittwochnachmittag erhielten über eine Zwischenlösung weitere rund 6000 Haushalte wieder Strom. Diese Verbindungsleitung fiel allerdings schnell wieder aus und wurde erst am heutigen Morgen wieder aufgebaut.
Arbeiten an Starkstromkabeln in vier Meter Tiefe
Auch in der vergangenen Nacht sei in vier Meter Tiefe an dem vom Brandanschlag beschädigten Strommast gearbeitet worden. Dort werden Starkstromkabel freigelegt und verbunden, um die zerstörten Stellen und den Mast zu umgehen. Diese Zwischenlösung werde auch länger bestehen bleiben, wenn dann demnächst der Mast repariert werden könne, sagte der Sprecher. Zum Glück sei der Mast trotz des Feuers weiter nutzbar.
Stromnetz Berlin appellierte weiter an alle Kunden, die vom Stromausfall betroffen waren und schon wieder versorgt sind: „Bitte reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch. So können wir Ihre eigene Stromversorgung stabil halten und – wenn technisch möglich – weitere Kunden ans Netz anschließen.“
Zugleich wies das Unternehmen darauf hin, dass es nochmals zu kurzzeitigen Stromunterbrechungen kommen könne, wenn alle Leitungen wieder angeschlossen seien.
Sauerstoffversorgung für kranke Menschen bereitgestellt
Der Bezirk Treptow-Köpenick teilte mit, dass auch Menschen, die Sauerstoff benötigten, an einer der Anlaufstellen der Hilfsorganisationen unterstützt würden.
Zudem wies das Bezirksamt Betriebe auf die Gefahr hin, die von Lebensmitteln ausgehen könnte, wenn sie aufgrund des Stromausfalls nicht ordnungsgemäß gekühlt werden könnten. Betriebe wurden aufgefordert, Nahrungsmittel zu kontrollieren und im Zweifel zu entsorgen.
Den Angaben zufolge ist der Stromausfall bereits der längste in Berlin seit mindestens 25 Jahren. Beim letzten großen Blackout 2019 in Köpenick waren mehr als 30.000 Haushalte rund 30 Stunden lang ohne Elektrizität.
(mho)
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Uber wegen Verweigerung behinderter Fahrgäste vor US-Gericht
Schwere Vorwürfe hinsichtlich Diskriminierung behinderter Fahrgäste erhebt die US-Regierung in einer neuen Klage gegen den Fahrtenvermittler Uber. Dessen Chauffeure, aber auch Uber selbst, verletzen demnach wiederholt das US-Bundesgesetz ADA (Americans with Disabilities Act). Passagiere mit faltbaren Rollstühlen oder Blindenhunden würde regelmäßig die Beförderung verweigert.
Hinzu kämen unzulässige Preisaufschläge, Stornogebühren trotz Verweigerung der Beförderung, Beschimpfungen, Herabwürdigungen und ungebührliche Fragen. Selbst der Wunsch von Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkung, den Beifahrersitz zu nutzen, werde oft abgelehnt.
Uber wisse von den Übelständen, unternähme aber zu wenig dagegen. Das Training der Chauffeure und des Kundendienstes sei ebenso unzureichend wie deren Kontrolle. Kunden, die regelmäßig Opfer von Übervorteilung geworden sind, würde die Rückerstattung unzulässiger Gebühren verweigert, weil sie schon zu oft die Rückerstattungen unzulässiger Gebühren beantragt hätten.
Nach einer Verwarnung durch das US-Justizministerium habe Uber lediglich oberflächliche Veränderungen vorgenommen, die Diskriminierung aber nicht abgestellt. Die zivilrechtliche Klage (USA v Uber Technologies, US-Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens, Az. 3:25-cv-7731) fordert Feststellung der ADA-Verletzung, eine Unterlassungsverfügung, Auflagen zu besserem Training und neuen internen Vorschriften, Schadenersatz und eine Geldstrafe.
Vorwürfe sind nicht neu
Uber stellt die Vorwürfe in Abrede. Gegenüber heise online verweist der Fahrtenvermittler auf seine Null-Toleranz-Politik; Chauffeure würden regelmäßig an die rechtlichen Vorgaben erinnert. Stelle Uber eine Gesetzesverletzung fest, ergreife es Maßnahmen bis hin zur permanenten Deaktivierung des Chauffeurkontos. Außerdem investiere Uber in Technik, Training und eine Hotline, damit sich betroffene Fahrgäste beschweren können.
Die Probleme bestehen praktisch seit es Uber gibt. Speziell die Ablehnung von Fahrgästen mit Blindenhunden war bereits mehrfach Gegenstand von Rechtsverfahren. Der US-Blindenverband (National Federation of the Blind) hat beispielsweise vor elf Jahren beim selben Gericht eine Sammelklage angestrengt (National Federation of the Blind et al v Uber Technologies, Az. 3:14-cv-04086), die zwei Jahre später in einen Vergleich mündete.
Dabei erkannte Uber zwar keine Rechtsverletzung an, versprach aber, Chauffeure in den USA einem Quiz zu unterziehen und sie schon nach der ersten, wissentlichen Verweigerung der Beförderung eines Fahrgastes mit Blindenhund hinauszuwerfen. Ist die Wissentlichkeit nicht erwiesen, sollten sie nach zwei glaubhaften Vorwürfen gefeuert werden. Unter anderem über diesen Vergleich sprach heise online 2017 mit Kenneth Shiotani, Anwalt des National Disability Rights Network (NDRN). Damals führte das NDRN einen Prozess gegen Uber, mit dem erzwungen wurde, dass Ubers US-Flotte eine Mindestzahl rollstuhlkompatibler Fahrzeuge aufweist (Access Living v Uber, US-Bundesbezirksgericht für den Norden Illinois‘, 16-cv-9690).
Wenig später verklagten New Yorks RolIi-Fahrer Uber auf Beförderung (Brooklyn Center for Independence of the Disabled (BCID) et al v Uber Technologies et al, zunächst Supreme Court of New York des County of New York, dann US-Bundesbezirksgericht für den Süden New Yorks, Az. 1:17-cv-06399). Nachdem die Stadt New York per Verordnung Uber und Lyft dazu gezwungen hatte, einen bestimmten Anteil rollstuhlkompatibler Fahrzeuge vorzuhalten, wurde die Klage fallengelassen. „Schlussendlich wollen wir 100 Prozent barrierefreie Taxis, Ubers und Lyfts“, erklärte Joe Rappaport vom BCID heise online am Donnerstag, „aber Rollstuhlfahrer haben jetzt in bestimmten Teilen der Stadt eine vernünftige Chance, ein Rollstuhl-taugliches Fahrzeug zu ergattern.“
Versprechen an Blinde nicht eingehalten
Umfassend effektiv war der Vergleich zwischen Uber und dem Blindenverband offenbar nicht. In den dreieinhalb Jahren seiner Gültigkeit hat Uber mehr als 20.000 Beschwerden über Diskriminierung von Fahrgästen mit Blindenhunden oder anderen Assistenztieren in den USA erhalten.
2021 verurteile ein Schiedsgericht Uber zur Zahlung von 1,1 Millionen US-Dollar, weil Uber-Chauffeure der blinden Einwohnerin San Franciscos Lisa Irving mehr als zwei Dutzend Mal die Beförderung mit ihrem Blindenhund verweigert hatten. Ubers Argument, Fahrten nur zu vermitteln und für das Fehlverhalten der Beförderer nicht verantwortlich zu sein, fruchtete bei dem Schiedsgericht nicht. Es stellte fest, dass Uber direkt vom ADA erfasst ist.
Eine im Vorjahr eingereichte Sammelklage eines Blinden wegen wiederholter Diskriminierung konnte Uber im Keim ersticken, indem es auf die Schiedsgerichtsklausel seiner AGB pochte (Hilbert v Uber Technologies, US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk District of Columbia, Az. 1:24-cv-00584). Für die Betroffenen ist die Klage der US-Regierung daher von großer Bedeutung, weil sie der Schiedsgerichtsklausel nicht unterliegt.
(ds)
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E-Patientenakte: E-Rezept-Enthusiasten fordern einfachen Zugang, KI und mehr
Der Verein der „E‑Rezept-Enthusiasten“ – die sich 2022 mit Mitgliedern aus der IT, Apotheken, Ärzteschaft und Privatpersonen gründeten – sieht in der ePA das Potenzial, die Koordination der Versorgung deutlich zu verbessern. Zwar wurden bereits über 70 Millionen elektronische Akten angelegt, dennoch nutzen erst rund 3,4 Millionen Versicherte die ePA aktiv.
Große Probleme sieht der Verein beim Identifikationsverfahren, das viele Patienten von der Nutzung abhält. Die Identifikation erfolgt über den Personalausweis, über PostIdent, „Video-Ident in Dritt-Anwendung (neuerdings möglich) oder Identifikation per eGK + PIN“, heißt es im Positionspapier. Diese Verfahren seien „technisch anspruchsvoll, unflexibel, nicht an den digitalen Alltag der Bevölkerung angepasst und abhängig von weiteren Tätigkeiten (wie Beantragen eines eGK-PINs)“.
Identifikation über Apotheken, Hausärzte und Co. gefordert
Daher wollen die Enthusiasten einfachere Zugangsmöglichkeiten – zunächst über den Hausarzt, beim Gesundheitsamt oder in der Apotheke. Eine entsprechende Möglichkeit, sich in den Apotheken zu identifizieren, sei „aus verschiedensten Gründen“ nicht umgesetzt worden. Später sollen die Möglichkeiten von einer staatlich getragenen digitalen Identitätsplattform abgelöst werden.
Wer über die PIN seines Personalausweises verfügt, kann sich schnell identifizieren. Künftig soll es möglich sein, die PIN online zurückzusetzen, ein entsprechender Verordnungsentwurf ist laut Bundesministerium des Inneren in Arbeit. Ebenso fordert der Verein eine stärkere Information und Einbindung der Versicherten. Mit einem verbesserten Berechtigungsmanagement sollten Versicherte steuern können, welcher Arzt wie lange ein Dokument sieht.
Zentral sei laut E-Rezept-Enthusiasten, die Patientenzentrierung konsequent in den Fokus zu rücken. Eine verpflichtende, automatische Befüllung mit relevanten Daten – etwa über Rezepte und Medikationslisten – sei dafür entscheidend. Besonderes Potenzial sehen die Enthusiasten in der neuen Architektur der ePA 3.x, die künftig nicht nur Datenspeicherung, sondern auch sichere Datenverarbeitung ermöglicht. So könnten im geschützten Bereich der Telematik-Infrastruktur KI-gestützte Analysen, Medikationsprüfungen oder intelligente Zusammenfassungen von Befunden entstehen – immer mit Zustimmung der Versicherten. Von der Gematik werden daher Spezifikationserweiterungen für sichere „Verarbeitungsdienste innerhalb der VAU [Anm. d. R. Vertrauenswürdige Ausführungsumgebung]“ gefordert.
ePA muss mehr sein als „digitaler Aktenschrank“
„Die ePA kann, soll und muss mehr sein als ein digitaler Aktenschrank. Sie muss komplexe und rechenintensive KI-gestützte Datenauswertung und Aufbereitung im sicheren Schutzraum in der vertrauenswürdigen Anwendungsumgebung ermöglichen“, fordert Christian Klose, Vorstandsmitglied der E-Rezept-Enthusiasten. Daher drängt der Verein auch auf „die Nutzung KI-basierter Algorithmen für Mustererkennung, Entscheidungshilfen und semantische Zusammenfassungen“. Laut Gematik ist die ePA bereits „KI-ready“, bei der Umsetzung scheint es aber noch Schwierigkeiten zu geben. Für die Zukunft ist viel geplant, wie einer aktuellen Roadmap und ePA-Erweiterungsplänen der Gematik-Gesellschafter zu entnehmen ist.
„Chaos Computer Club weist auf Defizite hin“
Cybersicherheit bei der ePA sehen die Enthusiasten nicht als „sicher“, sondern halten den Prozess für gut etabliert. Deshalb sehen sie keinen akuten Verbesserungsbedarf im Vergleich zu anderen Baustellen. „Da sehen wir in jedem Fall jetzt den geringsten Verbesserungsbedarf. […] es gibt ja nie die perfekte Sicherheit, das muss permanent nachgearbeitet werden. […] Im Zweifel weist der Chaos Computer Club auf Defizite hin […]. Letztendlich geht es ja immer darum, die Technik entsprechend auf den Stand der Bedrohungslage zu bringen. Und das ist aber aus unserer Sicht ein etablierter Prozess, wo jetzt kein Aufwand mehr ist“, so Klose. Jedoch hieße das nicht, dass sie sicher ist. Dabei handele es sich um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Als größte Baustellen sehen die E-Rezept-Enthusiasten, dass nur ein geringer Teil des medizinischen Fachpersonals Dokumente in die ePA lädt und den ePA-Zugang für Versicherte.
(Bild: E-Rezept-Enthusiasten)
Auf die Frage nach der aktuellen Sicherheit der ePA antwortete Bianca Kastl, die an beiden IT-Sicherheitsmeldungen bei der ePA mitgewirkt hat: „Die ePA benutzt zur Authentifizierung nach wie vor Methoden, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Von sicher zu sprechen, ist also hier eher Glückssache“.
Es scheint, als ob der Datenschutz von manchen Vertretern der Gesundheitsbranche immer weniger ernst genommen wird. Christoph Straub, der Vorstandsvorsitzende der Barmer, bezeichnete den Datenschutz kürzlich als wesentliches Hemmnis. Für das BSI und den damaligen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sei „das höchste militärische Sicherheitsniveau gerade ausreichend“. Er hofft auf einen unkomplizierteren Umgang mit Gesundheitsdaten.
(mack)
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