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Künstliche Intelligenz

iOS 18.6 und macOS 15.6: Bugfixes und vereinfachtes Sideloading


Großer Update-Reigen bei Apple: Der Hersteller hat am Dienstagabend iOS und iPadOS in frischer Version 18.6 sowie macOS 15.6 Sequoia, watchOS 11.6, tvOS 18.6 und visionOS 2.6 freigegeben. Parallel steht iPadOS 17.7.9 für bestimmte ältere iPad-Modellreihen, die sich nicht mehr auf iPadOS 18 aktualisieren lassen, zum Download bereit. iOS 17 erhält keine Updates mehr. Mac-Nutzer, die bislang nicht auf macOS 15 umgestiegen sind, erhalten macOS 14.7.7 Sonoma oder macOS 13.7.7 Ventura.

Die neuen Versionen enthalten wichtige Fehlerbehebungen und Sicherheitspatches, wie Apple mitteilte. Eine Liste mit den konkret gestopften Sicherheitslücken liefert der Konzern voraussichtlich im weiteren Verlauf des Abends nach. In iOS und iPadOS soll zudem ein Bug in der Fotos-App ausgeräumt werden, der das Teilen von Rückblicken verhindern konnte.

Apple muss in der EU zudem die Installation von Apps, die außerhalb des App Stores vertrieben werden, massiv erleichtern. Seit vergangenem Jahr unterstützt iOS zwar Sideloading, allerdings hat Apple das ursprünglich durch viele Schritte und lästige Hürden erschwert, sodass so mancher Nutzer den Versuch frustriert aufgegeben haben dürfte.


Sideloading iOS 18.6

Sideloading iOS 18.6

Von über 10 runter auf weniger als vier Schritte: Die Installation von App-Marktplätzen soll nun deutlich simpler sein.

(Bild: Apple)

Ab iOS 18.6 ist das Einspielen von App-Marktplätzen, die direkt von einer Webseite des Anbieters geladen werden, deutlich simpler gestaltet: Nutzer müssen die Installation eines App-Ladens nur noch einmalig per Face ID erlauben. Auch der Download einzelner Apps von der Entwickler-Website soll etwas simpler werden, wie Apple schon im Vorfeld mitteilte. Hier sind zwar weitere Schritte erforderlich, die Installationsprozedur wird von iOS aber klarer beschrieben.

In Zukunft können aus dem App Store geladene Apps ihren Nutzern zudem die Installation weiterer Apps direkt aus dem Web anbieten, auch das war in iOS lange vollkommen undenkbar. An den grundsätzlichen Sideloading-Einschränkungen ändert sich aktuell nichts: Alle Apps werden weiterhin von Apple geprüft und für den Direktvertrieb von Apps im Web gibt es hohe Hürden für Entwickler. App-Marktplätze unterliegen zusätzlichen Apple-Vorgaben.

iOS 18.6 & Co sind voraussichtlich das vorletzte größere Update für die derzeit noch aktuellen Betriebssystemversionen. Die für Herbst angesetzten Upgrades iOS 26, iPadOS 26 und macOS 26 tragen dann einheitlich das Folgejahr als Zahl im Namen und kommen im Liquid-Glass-Design – mit neuen Funktionen.


(lbe)



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Solarstaffelei mobil und stationär im Garten montieren


Manchmal findet sich partout nicht das richtige Dach, die Fassade oder das Geländer, um die Solarpanels einer Balkonkraftanlage Richtung Sonne zu setzen. Die Flächen sind verschattet, das Dach gehört dem Vermieter oder die Montage am perfekten Ort wäre schlichtweg zu kostenintensiv.

Haben Sie aber im Garten noch einen Platz an der Sonne frei, könnte unsere Solarstaffelei das richtige Bastelprojekt für Sie sein. Im Prinzip ging es dabei um eine einfache Aufgabe: mit möglichst wenig Aufwand bis zu vier Panels zur Sonne auszurichten.

Als Vorbild unserer Konstruktion dient eine einfache Staffelei: Mit ihren drei Beinen steht sie immer stabil und lässt sich durch verschiedene Neigungswinkel der Beine zueinander flexibel ausrichten. Die kostspieligste Investition dabei sind unsere drei Balken. Wegen des Gewichts der vier Panels (rund 80 Kilogramm) sollten die Kanthölzer mindestens 8 × 8 cm stark sein.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Solarstaffelei mobil und stationär im Garten montieren“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Bund schafft gesetzliche Grundlagen für den Einsatz ferngesteuerter Pkw


In Deutschland wird es ab dem 1. Dezember 2025 erstmals erlaubt, Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen aus der Ferne zu steuern. Die lenkende Person sitzt dabei nicht im Auto, sondern bedient es von einem anderen Ort aus, zum Beispiel von einem Kontrollraum. Diese Technologie ist unter anderem wichtig, um autonomes Fahren zu unterstützen. Das geht aus der neuen „Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung“ (StVFernLV) hervor, die vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit Anfang Dezember in Kraft tritt.

Mit der Verordnung habe das Bundesverkehrsministerium „einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen“, erläutert der parlamentarische Verkehrsstaatssekretär Christian Hirte (CDU). „In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren.“ Die StVFernLV beflügele neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.

Vor allem im Bereich des Carsharings sieht das Verkehrsressort Potenziale für die Anwendung der neuen Vorschrift: Autos könnten effizienter genutzt werden, indem sie nach der Fahrt ferngesteuert zum nächsten Kunden gebracht werden. Auch Robo-Taxis ohne Fahrer wären denkbar, die flexibel und nach Bedarf unterwegs sind. Im öffentlichen Bereich erkennt das Ministerium ebenfalls viele Chancen: Ob im Nahverkehr mit kleinen oder großen Fahrzeugen oder bei Dienst- und Lieferfahrten – ferngesteuerte Lösungen könnten bestehende Angebote ergänzen und neue Bedürfnisse abdecken. Auch in der Logistik und beim Gütertransport dürfte der Einsatz ferngesteuerter Fahrzeuge die Effizienz steigern.

Wer ein Kfz fernlenken will, muss laut der Verordnung das 21. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen eine dem Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzen und diverse Kenntnisse etwa zu Technik, Ablauf, Übernahme und Rückgabe der Fahrzeugkontrolle aufweisen. Der entsprechenden Person sind in einer Schulung etwa Inhalte und Fähigkeiten rund um „Sensorinformationen der Virtualität und Videodarstellung, Cyberkrankheit, Immersion und Präsenz“ zu vermitteln. Nötig sind auch „Sicherheitsprüfungen des ferngelenkten Kraftfahrzeugs vor Abfahrt, während der Fahrt und nach Abstellen des Fahrzeugs“.

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Deutschland soll laut der Bundesregierung eine Führungsrolle bei der autonomen Mobilität einnehmen. Der Bundestag beschloss daher schon 2021 ein Gesetz, um vollautomatisiertes Fahren der Stufe 4 zunächst in festgelegten Betriebsbereichen bundesweit im öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen. Auf diesem Level übernimmt das System für definierte Anwendungen vollständig die Kontrolle und muss dann von den Insassen nicht mehr überwacht werden.

Ein Kernbestandteil des Gesetzes und einer anderen zugehörigen Verordnung zum autonomen Fahren ist das Konzept einer „Technischen Aufsicht“ (TA). An sie sollen sich Robo-Autos per Funk in außergewöhnlichen Umständen wie einer gestörten Ampel oder einer komplizierten, unübersichtlichen Baustelle wenden können. Menschliche Kontrolleure müssen dann aus der Ferne eine Entscheidung etwa über einen möglichst sicheren Halt oder die Bedingungen für eine Weiterfahrt treffen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelte bereits einen Arbeitsplatz für solche „Teleoperateure“.


(afl)



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Tracking: Hersteller integriert verstecktes Apple-AirTag-Fach in Kinderschuhe


AirTag-Fach statt Air-Luftpolster: Der Schuhhersteller Skechers hat eine Reihe AirTag-kompatibler Kinderschuhe vorgestellt. Es scheint das erste massengefertigte Produkt dieser Art. Ein unter der Innensohle verstecktes Fach bietet in einem der beiden Schuhe Platz für Apples münzgroßen Bluetooth-Tracker. Das Kind spüre davon nichts, so der Hersteller, Eltern könnten so aber „jederzeit“ den Schuh vom iPhone aus orten.

Die in Anlehnung an Apples „Find my“-Dienst (auf Deutsch „Wo ist?“) entsprechend „Find my Skechers“ genannte Schuhkollektion ist für Kinder im Alter von vier bis rund zehn Jahren ausgelegt. Der Tracker findet in der Sohle unter einem fest verschraubbaren Deckel Platz. Die Schuhe werden ohne AirTag verkauft.

Seit Apple die kompakten Tracker vor über vier Jahren auf den Markt gebracht hat, ist eine Vielzahl an Hobbyprojekten ebenso wie kommerziellen Produkten erschienen, um AirTags etwa an Gegenständen wie Fahrrädern zu befestigen. Manche Hersteller unterstützen inzwischen Apples „Wo ist?“-Netzwerk direkt in ihren Produkten, etwa in Rucksäcken. Diese können dann auch ohne AirTag ebenso in der „Wo ist?“-App geortet werden. Längst gibt es etliche, deutlich billigere AirTag-Alternativen kleiner Anbieter, die weitestgehend dieselben Funktionen bieten. Ultrabreitbandfunk, der eine sehr genaue Ortung auch im Nahbereich erlaubt, bleibt weitgehend den AirTags vorbehalten.

Wegen Stalking-Fällen und missbräuchlicher Verwendung musste Apple mehrfach nachbessern und weitere Schutzfunktionen integrieren. Inzwischen warnen iOS- ebenso wie Android-Geräte davor, wenn ein fremder AirTag längere Zeit im Schlepptau ist. Als Stalking-Schutz machen AirTags zudem mit einem Tonsignal auf sich aufmerksam, wenn sie längere Zeit vom iPhone des Eigentümers getrennt sind. Inwiefern das auch bei AirTag-Kinderschuhen passiert und ob der Warnton außerhalb des Staufachs überhaupt hörbar ist, sei dahingestellt.

Um eine Ortung zu ermöglichen, spannen AirTags alle eigenen und fremden Apple-Geräte in Bluetooth-Reichweite und damit der unmittelbaren Umgebung ein: Diese übermitteln den Standort der Tracker an Apple-Server, sodass AirTag-Eigentümer diesen per „Wo ist?“-App abrufen können. Die Daten sind per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Das funktioniert also gut in Bereichen, in denen viele Menschen unterwegs sind, etwa in Innenstädten. Live-Tracking ist darüber nicht möglich. Ob AirTags überhaupt gut dafür taugen, um den Standort der eigenen Kinder zu tracken, wird in Foren seit Langem infrage gestellt.


(lbe)



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