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Pepsico in der Werbetransformation: „Frauenfußball verdient mehr Aufmerksamkeit und Respekt“
Julia Dobre, Beverages Marketing Director Pepsico DACH-Region / Nordeuropa
Pepsico gehört zu den großen Markenpartnern der Uefa. Neben der Champions League war der Food- und Getränkekonzern auch bei der Frauen-Fußball-EM in der Schweiz äußerst aktiv. Warum Fußball so gut als Plattform für Influencer Marketing und Live Marketing funktioniert, erklärt Julia Dobre, Beverages Marketing Director Pepsico DACH-Region / Nordeuropa im Exklusiv-Interview mit HORIZONT.
Warum setzt Pepsi in seinem Marketing so stark auf Fußball? Die Sportart ist zwar populär aber nach wie vor bei den Fans eher m&aum
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Influencer Marketing vs. klassische Werbung: Die große Idee ist nicht mehr genug
Ist die große Idee in der Werbung nicht mehr genug?
Agentursterben, generative KI und Kreativskandale bei den Cannes Lions – ist die Branche gerade dabei, die Werbeagenturen abzuschaffen? Unzweifelhaft ist, dass sich die kommerzielle Kommunikation aktuell radikal verändert. Die Big Idea ist heute nicht mehr genug, um Mehrwert für das Marketing zu liefern.
Wer aktuell auf die Agenturlandschaft schaut, kann zwei widersprüchliche Entwicklungen beobachten: Auf der einen Seite sind die Social-Media-Agen
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KI-Kampagne: Cannabis-Anbieter Dr Ansay zeigt satirisch die „Opfer der Legalisierung“
Der hier nur als „S.“ betitelte Protagonist dürfte manch einem bekannt vorkommen – nur nicht in seinen Aussagen
Seit dem 1. April 2024 ist es in Deutschland legal, Cannabis zu besitzen und anzubauen – unter bestimmten Vorgaben. Anbieter von Medizinal-Hanf, wie das Portal Dr Ansay, profitieren von dem neuen Gras-Hype. Jetzt startet das Unternehmen eine Kampagne, die humorvoll gegen die Kritiker der Legalisierung schießt.
Nicht jedem schmeckt es, dass der Konsum und Anbau von Cannabis hierzulande seit letztem Frühjahr erlaubt sind. Seit der Streichung aus dem Betäubungsmittelgesetz dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm sowie drei Cannabis-Pflanzen zu Hause besitzen. Auch der private Eigenanbau mit eingeführten Samen aus der EU ist legal. Das alles ist unter anderem zahlreichen Politikern ein Dorn im Auge, wie dem CSU-Vorsitzenden Markus Söder. Als Ministerpräsident des Freistaates Bayern versucht er weiterhin, den Cannabis-Vormarsch mit maximaler Bürokratie und Restriktion in Schach zu halten.
Für die starke rechtliche Absicherung der Kampagne könnte es allerdings noch einen weiteren Grund geben. Denn das Online-Portal Dr Ansay, hinter dem der Rechtsanwalt Can Ansay steht, hatte schon öfter mit juristischen Prozessen zu kämpfen. Erst im März wurde Dr Ansay nach einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) untersagt, weiter für die Durchführung von telemedizinischen Behandlungen zu werben, die die Verschreibung von medizinischem Cannabis zum Ziel haben. Das Landgericht Hamburg sah darin Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz, da Werbung für Fernbehandlungen und verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern unzulässig ist. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte in der Vergangenheit zudem gegen Ansay, weil er über sein Portal auch Krankschreibugen und Corona-Testzertifikate ausstellen ließ, ohne dass zuvor Arztgespräche erfolgt waren, wie das ZDF berichtete.
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Klage gegen Medizin-Influencer: Bundesgerichtshof urteilt zu Werbung für Schönheitseingriffe
Die Beauty-Docs Henrik Heüveldop („Dr. Rick“) und Dominik Bettray („Dr. Nick“ Aesthetify) wurden vor allem durch Social Media bekannt
Im Internet werben die Medizin-Influencer „Dr. Rick und Dr. Nick“ für Facelifts, Nasenkorrekturen oder Lippenformungen in ihren Praxen. Der BGH klärt nun, ob dabei auch Vergleichsbilder erlaubt sind.
Darf eine Schönheitspraxis für minimalinvasive Eingriffe wie Botox- oder Hyaluron-Injektionen mit Vorher-Nachher-Bildern werben? Diese Frage will der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (9.00 Uhr) klären. Das oberste deutsche Zivilgericht entscheidet über eine Klage gegen das Unternehmen Aesthetify von den zwei bekannten Ärzten und Influencern „Dr. Rick und Dr. Nick“. (Az. I ZR 170/24)
Aesthetify betont „anderes Risikoprofil“
Das Gesetz verbietet nämlich vergleichende Darstellungen vor und nach dem Eingriff für „operative, plastisch-chirurgische Eingriffe“, die medizinisch nicht notwendig sind. Nach Ansicht von Aesthetify fallen minimalinvasive Behandlungen mit Hyaluron oder Botox aber nicht unter diese Beschreibung. Die Eingriffe hätten „ein ganz anderes Risikoprofil“, das eher mit Tätowierungen oder dem Stechen eines Ohrlochs vergleichbar sei, sagen Geschäftsführer Henrik Heüveldop („Dr. Rick“) und Dominik Bettray („Dr. Nick“).
In der mündlichen Verhandlung Anfang Juli deutete sich an, dass der BGH die Sache – wie schon die Vorinstanz – wohl anders sieht. Das Oberlandesgericht Hamm hatte Aesthetify im August vergangenen Jahres auf Unterlassung verurteilt. Es stufte die Behandlungen als operative plastisch-chirurgische Eingriffe ein und erklärte, für solche brauche es nicht unbedingt Skalpell oder Messer. Es genüge jedes Instrument, mit dem Form- und Gestaltveränderungen an den Organen oder der Körperoberfläche vorgenommen würden, so das OLG.
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