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Datenschutz & Sicherheit

EU-Juristen kritisieren dänischen Vorschlag zur Chatkontrolle


Seit über drei Jahren streiten die EU-Institutionen über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Die EU-Staaten können sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Eine Mehrheit der Staaten unterstützt den Plan der Kommission, eine Sperrminorität unterstützt die Kritik des Parlaments. Bisher ist jede Präsidentschaft daran gescheitert, eine Einigung im Rat zu organisieren. Zuletzt scheiterte Polen.

Hohe Priorität für Dänemark

Im Juli hat Dänemark die Ratspräsidentschaft übernommen. Dänemark befürwortet die verpflichtende Chatkontrolle und will das Gesetz mit „hoher Priorität“ behandeln. Gleich am ersten Tag hat die dänische Ratspräsidentschaft einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.

Mitte Juli hat die Arbeitsgruppe Strafverfolgung den Text verhandelt. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.

Das bekannte Stimmungsbild

Die polnische Ratspräsidentschaft hatte vorgeschlagen, die Chatkontrolle freiwillig statt verpflichtend zu machen und verschlüsselte Kommunikation auszunehmen. Die dänische Präsidentschaft lehnt das ab und schlägt wieder umfassende verpflichtende Chatkontrolle vor. Dänemark orientiert sich dabei explizit „eng am Text“ von Belgien und Ungarn – und nicht an Polen.

In der Diskussion meldeten sich 20 der 27 EU-Staaten zu Wort. Alle „legten einen umfassenden Prüfvorbehalt ein“. Etwas süffisant formulieren die deutschen Beamten: „Im Übrigen zeigte sich das bekannte Stimmungsbild.“

Wackelkandidat Frankreich

Mehrere Staaten begrüßen und unterstützen den dänischen Vorschlag, darunter Italien, Spanien und Ungarn. Diese Länder fordern von Anfang an eine verpflichtende Chatkontrolle.

Ein Wackelkandidat ist Frankreich. Die Sperrminorität braucht vier Staaten mit 35 Prozent der EU-Bevölkerung. Das geht bisher nur mit Frankreich. Bereits vor einem Jahr hat Präsident Macron mit einer Zustimmung geliebäugelt. Jetzt sagt Frankreich, „den Vorschlag im Grunde mittragen zu können“.

Noch ausstehende Positionierung

Einige Staaten sind zurückhaltend. Belgien hatte letztes Jahr einen ähnlichen Vorschlag gemacht. Jetzt sagt Belgien, die Chatkontrolle von verschlüsselter Kommunikation ist „national ein schwieriges Thema“. Auch Estland berichtet über einen „nationalen Konflikt zwischen den für Sicherheit zuständigen Behörden und den Datenschützern bzgl. Verschlüsselung und Client-Side-Scanning“.

Deutschland lehnt die schlimmsten Inhalte des Gesetzes seit zwei Jahren ab, darunter Scannen verschlüsselter Kommunikation, Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Client-Side-Scanning. Bisher ist noch nicht klar, ob die neue Bundesregierung dabei bleibt. Die deutsche Delegation verweist „auf die noch ausstehende Positionierung“.

Angriffe aus dem Ausland

Andere Staaten lehnen den Vorschlag ab. Polen kritisiert die Verpflichtung zur Chatkontrolle und das Scannen verschlüsselter Kommunikation. Das schwäche die Cybersicherheit und ermögliche „Angriffe aus dem Ausland“. Nutzer zur Einwilligung zur Chatkontrolle zu zwingen, „sei ungültig, da nicht freiwillig“.

In Österreich hat das Parlament vor drei Jahren eine Stellungnahme gegen verpflichtende Chatkontrolle und eine Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beschlossen. Die Regierung ist daran gebunden. Deshalb verweist Österreich „auf die bereits bekannte Position“. Die Niederlande schlossen sich Österreich an. Auch Slowenien und Luxemburg sind „noch nicht überzeugt“.

Verstoß gegen Menschenrechte

Der Juristische Dienst des Rats hat vor zwei Jahren ausgearbeitet, dass das geplante Gesetz grundrechtswidrig ist. Die Juristen bezeichnen den aktuellen Vorschlag als „nicht neu“. „Die Kernprobleme des Zugangs zur Kommunikation potenziell aller Nutzer bestehen unverändert.“ Client-Side-Scanning „sei ein Verstoß gegen Menschenrechte und hinge nicht von der Art der Technologie ab“.

Die Juristen verweisen auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von letztem Jahr. Demnach verstößt „eine Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die alle Nutzer beträfe,“ gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die EU-Kommission und einige Staaten argumentierten, dass Client-Side-Scanning die Verschlüsselung nicht bricht, sondern nur umgeht. Die Juristen lassen das nicht gelten: Sie entgegneten, „dass es im Kern um die Vertraulichkeit der Kommunikation gehe und nicht darum, ob E2EE gebrochen werde oder ein Verfahren vor Verschlüsselung ansetze“.

Bleibt politische Entscheidung

Nach über drei Jahren Verhandlungen sind alle Argumente ausgetauscht. Die Chatkontrolle bleibt eine politische Entscheidung. Auch wenn führende Wissenschaftler und die eigenen Juristen davor warnen. Dabei könnte es auf die Regierungen in Frankreich und Deutschland ankommen.

Die dänische Ratspräsidentschaft arbeitet weiter. Sie hat bereits schriftliche Kommentare und Anmerkungen eingesammelt und einen zweiten Gesetzentwurf mit minimalen Änderungen vorgelegt. Die nächste Verhandlungsrunde ist am 12. September – nach der Sommerpause.


Hier das Protokoll:


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 15. Juli 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BKAmt, BMI, BMJV, BMF, BMWE, BMBFSFJ, BMDS
  • Betreff: Sitzung der RAG Strafverfolgung am 11. Juli 2025
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der RAG Strafverfolgung am 11. Juli 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

Schwerpunkt der Sitzung war die erste Aussprache zum am 1. Juli von der DNK Präsidentschaft übermittelten überarbeiteten Kompromisstext. Vor dem Hintergrund, dass das EP eine Verlängerung der Interims-VO nur in Aussicht gestellt hat, sofern eine Einigung im Rat erreicht wird, appellierte Vorsitz an die MS und bat deren Unterstützung. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um eine Regelungslücke zu vermeiden, die dazu führe, dass die Aufdeckung von CSAM rechtlich nicht mehr zulässig wäre.

Alle wortnehmenden MS legten einen umfassenden Prüfvorbehalt ein. Im Übrigen zeigte sich das bekannte Stimmungsbild. Vorsitz zeigte sich verständnisvoll, stellte aber auch fest, dass die meisten MS den Kompromissvorschlag wohl mittragen könnten.

Vorsitz bat um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen zum CSAVO Kompromissvorschlag bis 18. Juli 2025.

Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte KOM über die laufenden Arbeiten zu „Future of Europol“ und zur Umsetzung der Ratsempfehlung grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (CROLEC).

Vorsitz stellte zudem Planungen zur Bewertung und Priorisierung der RAGSP Netzwerke vor.

Die nächste Sitzung der RAGSP findet am 12. September statt.

II. Im Einzelnen

TOP 2: Information by the Presidency

Vorsitz informierte über die ersten technischen Triloge zur VO Schleuserkriminalität. Die Triloge seien sehr konstruktiv verlaufen. Es gäbe jedoch noch offene Fragen, u.a. zur Einrichtung eines Zentrums zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität bei Europol und zur Entsendung von Europol Unterstützungspersonal. Vorsitz wies zudem auf die in Kürze stattfindenden Ministertreffen (Ports Alliance und informeller JI-Rat) und eine Podiumsdiskussion des LIBE Ausschuss zu Kinderschutz und Cybersicherheit am 16. Juli hin. Der AStV werde sich ebenfalls am 16. Juli mit dem EU/ECU Abkommen zu Datenaustausch befassen. Abschließend wie Vorsitz noch auf den Fragenbogen OK hin, zu dem die Frist am 16. Juli auslaufe.

TOP 3: Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (10131/25)

Vorsitz eröffnete die Sitzung mit einer kurzen Zusammenfassung des jüngst vorgelegten Kompromisstextes. Man habe sich eng am Text vorheriger Präsidentschaften (insbesondere BEL und HUN) gehalten, dabei allerdings den Schutz der Grundrechte und der Cybersicherheit verstärkt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das EP eine Verlängerung der Interims-VO nur in Aussicht gestellt habe, sofern eine Einigung im Rat erreicht werde, hoffe Vorsitz auf Unterstützung durch die MS.

Alle wortnehmenden MS (DEU, NLD, AUT, BEL, FRA, LUX, ESP, POL, HUN, EST, CZE, ITA, LVA, SWE, FIN, IRL, LTU, HRV, PRT, SVN) legten einen umfassenden Prüfvorbehalt ein.

BEL bewertete den Text als an den BEL Vorschlag angelehnt, aber deutlich überarbeitet. Der Text nähere sich einer Einigung an. Die Einbeziehung von Ende-zu-Ende-verschlüsselter (E2EE) Kommunikation sei national ein schwieriges Thema, aber man gehe davon aus, nach dem Sommer eine Positionierung vortragen zu können.

FRA trug vor, den Vorschlag im Grunde mittragen zu können, insbesondere auch in Bezug auf die Verlängerung der Interims-VO – unterstützt von SVK, LUX, ESP. Verpflichtende Aufdeckungsanordnungen (AO) – unterstützt von ITA, HUN, LVA, SVK, BGR – und Risikokategorisierung würden begrüßt. Zudem begrüße man ausdrücklich den Zertifizierungsmechanismus für Aufdeckungstechnologien, da so Risiken und technischen Bedenken begegnet werden könne. Kritisch bewertet würde lediglich der Wegfall des Hit-Systems, da weiterhin eine Überlastung des EU-Zentrums mit Meldungen zu befürchten sei.

CZE verwies auf bevorstehende Wahlen, eine Positionierung sei daher derzeit nicht möglich. Man werde aber versuchen, einen Kompromiss zu finden.

FIN bewertete den Vorschlag als eher problematisch, gab aber an, die internen Prüfungen noch nicht abgeschlossen zu haben.

ITA begrüßte den Vorschlag ausdrücklich, auch den Ausschluss von Audiokommunikation und Grooming. Der Vorschlag sei ein guter Weg, der den Erwartungen genüge. AOs von Nicht-Justizbehörden sehe man aber kritisch, diese sollten Justizbehörden vorbehalten bleiben.

Auch POL begrüßte den schnell vorgelegten Vorschlag vor dem Hintergrund der drohenden Regelungslücke und unterstützte ausdrücklich das Ziel der VO. Man könne diesem jedoch nicht zustimmen, insbesondere aufgrund des mangelnden Schutzes der Privatsphäre durch verpflichtende AOs und die Einbeziehung verschlüsselter Kommunikation in den Anwendungsbereich aufzunehmen. Vor allem im Hinblick auf Cybersicherheit und entsprechende Angriffe aus dem Ausland sei Vorsicht geboten. Die angedachte Einwilligung durch den Nutzer zur Anwendung von Aufdeckungstechnologien sei ungültig, da nicht freiwillig. POL bat um Einschätzung des Vorschlages durch JD-Rat – unterstützt von LUX, EST, AUT, NLD.

HUN bezeichnete den Vorschlag ebenfalls als Schritt in die richtige Richtung und begrüßt ausdrücklich die Überprüfungsklausel bzgl. Grooming sowie die Streichung der verzögerten Meldungen (hit).

Vorsitz führte aus, dass der Ausschluss von Audiokommunikation und Grooming darin begründet sei, dass die Aufdeckungstechnologien diesbezüglich noch nicht ausgereift seien, eine Überprüfung alle 3 Jahre daher angemessen sei.

ESP, LTU, CYP, LVA und HRV unterstützen den Text ausdrücklich.

LUX zeigte sich noch nicht überzeugt, es seien noch Fragen offen bzgl. Verhältnismäßigkeit der AOs, Client-Side-Scanning und dem Einwilligungsprinzip.

IRL begrüßte die Schutzklauseln zur Cybersicherheit, den Schutz der Verschlüsselung und die Risikokategorisierung.

Auch für LVA stellte sich der Vorschlag als sehr ausgewogen dar. Er führe zu einem klaren Mehrwert. Grooming dürfe zwar gern im Anwendungsbereich enthalten sein, LVA sei aber im Sinne einer Kompromissfindung mit der Überprüfungsklausel ebenfalls einverstanden.

SVK begrüßte die ehrgeizige Stoßrichtung des Vorschlages, insbesondere die Einbeziehung bekannten und neuen CSAMs und die Stärkung der Cybersicherheit.

EST berichtete über den nationalen Konflikt zwischen den für Sicherheit zuständigen Behörden und den Datenschützern bzgl. Verschlüsselung und CSS. Daher könne man derzeit keine positiven Signale senden.

AUT verwies auf die bereits bekannte Position und die bindende Stellungnahme des AUT Parlaments.

NLD schloss sich AUT an und zeigte sich besorgt wegen verpflichtender AOs bzgl. neuem CSAMs und in Bezug auf CSS und dessen Auswirkungen auf die Cybersicherheit.

Für DEU wurde weisungsgemäß auf die Dringlichkeit der Weiterverhandlung vor dem Hintergrund der auslaufenden Interims-VO im April 2026 und gleichzeitig auf die noch ausstehende Positionierung hingewiesen.

SWE begrüßte die vorgesehenen Regelungen zur Verschlüsselung und sieht die Cybersicherheit verbessert und genügend abgesichert. SWE müsse aber noch das Parlament befassen.

PRT zeigte sich dem Vorschlag gegenüber sehr positiv eingestellt, habe aber zum Thema Verschlüsselung noch Bedenken hinsichtlich der Effizienz.

Vorsitz führte zur Frage der technischen Möglichkeiten aus, dass auch Text und Ton möglich wären, der nötige Aufwand aber deutlich höher sei und auch grundrechtsschonende Regelungen schwieriger auszugestalten.

SVN legte PV ein, die verpflichtenden AOs könnten allerdings unverhältnismäßig sein und die Einbeziehung von E2EE problematisch.

Vorsitz stellte nochmals klar, dass E2EE voll geschützt werde. AOs müssten greifen, bevor überhaupt verschlüsselt werde.

HRV würde gern Grooming einschließen, ist aber zufrieden, dass E2EE im Anwendungsbereich liegt. Auch HRV betonte, dass es wichtig sei, keine Regelungslücke entstehen zu lassen.

JD-Rat führte aus, dass der Vorschlag nicht neu sei, die Kernprobleme des Zugangs zur Kommunikation potenziell aller Nutzer bestehe unverändert. Dieser müsse immer gesetzlich legitimiert werden. CSS sei ein Verstoß gegen Menschenrechte und hinge nicht von der Art der Technologie ab. Ein Urteil des EGMR aus 2024 mache deutlich, dass eine Schwächung der E2EE, die alle Nutzer beträfe, ein Verstoß gg. Art. 8 MRK darstelle und eine solche nur in konkreten Einzelfällen legitimiert werden könne. Auch eine Zustimmung des Nutzers sei an rechtliche Kriterien gebunden. Zentrales Kriterium sei hier die Freiwilligkeit, von der aber nur ausgegangen werden könne, wenn durch eine Nichtzustimmung keine Nachteile entstünden.

FRA – unterstützt von BEL und ITA – fragte an JD-Rat gerichtet, warum CSS die Verschlüsselung schwächen solle, diese werde ja nicht aufgebrochen. ITA sah die VO ohne Einbeziehung E2EE als einen zahnlosen Tiger.

JD-Rat entgegnete, dass es im Kern um die Vertraulichkeit der Kommunikation gehe und nicht darum, ob E2EE gebrochen werde, oder ein Verfahren vor Verschlüsselung ansetze.

Laut Vorsitz dürfe das ins Feld geführte Urteil nicht außer Acht gelassen werden. Es müsse aber klar sein, dass dieses lediglich einen Einzelfall beurteile (Klage gegen RUS). Generell müsse ein Gleichgewicht gefunden werden, wenn gesetzliche Vorgaben gemacht würden.

ESP wendete ein, dass es paradox sei, dass ein Scannen auf Viren und Malware kein Problem darstelle, auf CSAM aber schon.

KOM sah den Text als gute Grundlage für weitere Diskussionen und einen wirksamen Kompromiss. Man hätte jedoch bevorzugt, Grooming direkt einzubeziehen, da sich die Zahlen verdreifacht hätten und die Gefahr für Kinder und Jugendliche massiv ansteige.

Zum angeführten Urteil stellte KOM klar, dass es sich dabei um die Klage gegen eine russische Gesetzgebung handelte, mit der Anbieter verpflichtet wurden, direkten Zugang zu jeglicher – auch verschlüsselten – Internetkommunikation ohne Schutzvorkehrungen zu gewährleisten. Das habe inhaltlich weder etwas mit KOM Vorschlag, noch mit DNK Vorschlag gemeinsam. In dem Moment, in dem CSS ansetzt, seien die Daten eben gerade noch nicht verschlüsselt. Das Gleiche passiere flächendeckend im Kontext Spamschutz und Malware.

Vorsitz bat um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen bis 18. Juli 2025, auf deren Grundlage dann weiter am Text gearbeitet werde.

[…]



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Deshalb wollen Influencer keine Influencer mehr sein


Influencer*innen gehören zu den prägenden Gesichtern der Netzkultur, trotzdem haben sie oft keinen guten Ruf. Im Jahr 2020 hat das Marktforschungsinstitut YouGov die Beliebtheit von 24 Berufsbildern international miteinander verglichen. Demnach gehörten Influencer*innen zu den unbeliebtesten Berufen in Deutschland, ähnlich wie unter anderem Callcenter-Mitarbeitende.

Nun beschreibt eine neue Studie, wie Influencer*innen ihren Beruf auch selbst kritisch sehen – und Strategien entwickeln, um mit der gesellschaftlichen Ablehnung umzugehen. Für diese Studie hat Claudia Gerhards, Professorin für Kommunikation und Multimedia an der Hochschule Düsseldorf, ein Konzept aus den Sozialwissenschaften angewandt: „dirty work“.

Den Begriff „dirty work“ ins Deutsche zu übersetzen ist nicht so einfach, denn die wörtliche Übersetzung Drecksarbeit trifft es nicht ganz. Das Konzept des US-Soziologen E.C. Hughes stammt aus den Fünfzigerjahren und beschreibt unter anderem Tätigkeiten, bei denen man sich tatsächlich die Finger schmutzig macht, wie Müllwerker*in oder Minenarbeiter*in. Aber auch moralisch abgewertete Berufe zählen demnach als schmutzige Arbeit, beispielsweise Kasinobesitzer*in oder Paparazzi. Das Konzept bezeichnet also Berufe, die „Image-Probleme und einen schlechten Ruf haben“, schreibt Gerhards in ihrer neuen Studie.

Ablehnung wegen dubioser Werbung

In ihrer Studie überträgt die Forscherin das Konzept „dirty work“ auf den Beruf von Influencer*innen. Gerhards zählt mehrere Gründe für deren schlechtes Image auf: Werbung würde nicht gekennzeichnet, Produkte ungetestet empfohlen, Materialismus und exzessiver Konsum glorifiziert und Fake-Follower gekauft.

Wie Influencer*innen selbst mit ihrem Ruf umgehen, hat Claudia Gerhards in direkten Gesprächen erforscht. Zwischen Mai 2022 und Juni 2024 interviewte sie 14 deutschsprachige Influencer*innen. Deren Namen gibt die Studie nicht preis, aber ihre ungefähre Reichweite: Alle Teilnehmer*innen hätten demnach mindestens 10.000 Follower*innen auf einer Plattform; keiner der Influencer*innen hätte mehr als eine Millionen Follower*innen.

Als Ursache für ihren schlechten Ruf identifizierten die Interviewten hauptsächlich die „schlechte Integration von Werbung“. Jedoch würden Influencer*innen ihre gesellschaftliche Ablehnung differenzierter sehen und vor allem von Generationen über 30 wahrnehmen.

Um mit der gesellschaftlichen Ablehnung und Stigmatisierung umzugehen, gibt es dem Konzept von „dirty work“ zufolge typische Strategien. Und auch die für die Studie interviewten Influencer*innen würden diese Strategien nutzen, wie Gerhards beschreibt. Demnach setzen sie unter anderem ihre Arbeit in einen anderen Kontext, grenzen sich von negativen Ausnahmen ab – und entwickeln Vermeidungsverhalten, etwa, in dem sie den Influencer-Begriff ablehnen.

Reframing als Reaktion auf Kritik

Die eigene Arbeit in einen anderen Kontext zu setzen („Reframing“) bedeutet etwa, besonders wertvolle Auswirkungen der eigenen Arbeit zu betonen. Gerhards zitiert dazu eine Influencerin: „Man kann wirklich einen Unterschied machen als Influencer*in (…). Ich kann helfen, dass Leute sich nicht mehr so alleine mit ihren Problemen fühlen.“ Oftmals würden Influencer*innen betonen, dass sie auf Nachhaltigkeit setzen.

Außerdem würden Influencer*innen Teile ihrer Arbeit betonen, die nicht als „schmutzig“ gelten, sondern das Berufsbild attraktiv machen. Dazu gehören „die Vorteile von Selbstständigkeit, die Möglichkeit, schnell gutes Geld zu verdienen, Zugang zu außergewöhnlichen Events und Menschen zu haben, kostenlose Produkte zu bekommen und den Beruf als Sprungbrett für die zukünftige Karriere zu nutzen.“


2025-07-14
904.12
79


– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Beauty-Influencer*innen als Negativ-Beispiel

Neben der Betonung, wie aufwendig der Beruf ist, hätten alle Interviewten den Begriff des Influencers gemieden, so Gerhards. Auch das sei eine gängige Strategie, um mit dem Stigma „schmutziger“ Arbeit umzugehen. Grund für die Ablehnung sei vor allem, dass der Begriff den Beruf darauf reduziere, Kaufeinscheidungen zu beeinflussen.

Stattdessen würden die interviewten Influencer*innen hauptsächlich den Begriff Content Creator nutzen. Das betone die „Produktionselemente ihrer Arbeit“, also Inhalte entwickeln, Videos und Fotos erstellen, schneiden, Texte schreiben, die Community betreuen. Somit würden sich Influencer*innen mit anderen kreativen Berufen assoziieren. Gerhards schreibt:

Durch den Wechsel zu Content Creator und einen Fokus auf das komplexe Produktionselement ihrer Arbeit versuchen sie sich zu befreien von einem Berufsbegriff, der nicht von Influencern selbst, sondern von Marketingspezialisten geprägt wurde.

Auch viele Plattformen nutzen bereits den neuen Begriff: Als Influencer*in auf TikTok bekommt man Geld aus dem sogenannten Creator Reward Program.

Außerdem beschreibt die Forscherin, wie sich Influencer*innen stark von anderen Influencer*innen abgrenzen, die den schlechten Ruf durch ihr Verhalten verstärken. Für einige Interviewte gebe es einen bestimmten Typ von Influencer*innen, die alles Negative vereinen. Gerhards fasst diesen Typ so zusammen: „Beauty-Influencer*innen, die Produkte bewerben, die sie nicht mal getestet haben, zu viel Werbung integrieren und für oberflächliche Themen einstehen.“ Weiter schreibt sie: „Was in den Interviews auffiel, war die Vehemenz, mit der viele Teilnehmende den Begriff ‚Influencer‘ ablehnten“.

Am Ende der Studie nennt Gerhards Ansätze für weitere Forschung. Demnach ließen sich noch mehr digitale Berufsfelder mit dem Konzept von „dirty work“ untersuchen, auch mit Blick auf neue digitale Strategien, mit gesellschaftlicher Ablehnung umzugehen.





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UEFI-Sicherheitslücken machen All-in-One-PCs von Lenovo angreifbar


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Aufgrund von mehreren UEFI-Sicherheitslücken können Angreifer bestimmte All-in-One-PC-Modelle von Lenovo der Serien IdeaCentre und Yoga attackieren. Im schlimmsten Fall können sie Sicherheitsmechanismen umgehen und Systeme von Nutzern unbemerkt vollständig mit Schadcode kompromittieren. Noch sind nicht alle abgesicherten UEFI-Versionen erschienen.

Wie aus einem Beitrag hervorgeht, finden sich die Schwachstellen (CVE-2025-4421 „hoch„, CVE-2025-4422 „hoch„, CVE-2025-4423 „hoch„, CVE-2025-4424 „mittel„, CVE-2025-4425 „mittel„, CVE-2025-4426 „mittel„) in einigen von Insyde Software auf bestimmte Lenovo-PCs angepasste UEFI-Versionen. Demzufolge sind nicht alle UEFI-Ausgaben von Insyde Software verwundbar. Die Sicherheitslücken ähneln denen, die Gigabyte kürzlich in einigen UEFI-Firmwares geschlossen hat.

Durch das Auslösen von Speicherfehlern können privilegierte lokale Angreifer im UEFI-Kontext Zugriff auf den Systemverwaltungsmodus (System Management Mode, SMM) bekommen. An dieser Stelle können Angreifer bereits vor dem Start eines Betriebssystems Schadcode platzieren und so die volle Kontrolle über Computer erlangen.

Die Beschreibung der Lücken liest sich so, als könnten Angreifer auf diesem Weg den Sicherheitsmechanismus Secure Boot umgehen. Der sorgt unter anderem dafür, dass ein Computer mit Schadcode manipulierte Betriebssysteme erkennt und nicht startet. In so einem Fall bliebe Schadcode unentdeckt und Opfer arbeiten, ohne es zu ahnen, mit einem kompromittierten System.

Auf die Lücken sind Sicherheitsforscher von Binarly gestoßen. Sie geben an, Lenovo Anfang April 2025 darüber informiert zu haben. Mittlerweile gibt es eine Warnmeldung des Computerherstellers zu den Sicherheitslücken.

Konkret betroffen sind die folgenden Modelle:

  • IdeaCentre AIO 3 24ARR9
  • IdeaCentre AIO 3 27ARR9
  • Yoga AIO 27IAH10
  • Yoga AIO 32ILL10
  • Yoga AIO 9 21IRH8

Für die verwundbaren IdeaCentre-Modelle ist die UEFI-Firmware O6BKT1AA abgesichert. Die genannten Yoga-PCs bleiben noch verwundbar. Die Sicherheitsupdates sollen am 30. September (Yoga AIO 32ILL10, Yoga AIO 9 21IRH8) und 30. November 2025 (Yoga AIO 27IAH10) erscheinen. Ob es bereits Attacken gibt und woran Admins attackierte Computer erkennen können, ist bislang unklar.


(des)



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Bald greifen die neuen EU-Regeln für politische Online-Werbung


Ab dem 10. Oktober gelten in der Europäischen Union neue Regeln für politische Werbeanzeigen im Internet. Mit der 2023 beschlossenen Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung will die EU demokratische Wahlen und die politische Öffentlichkeit vor Manipulation schützen. Ausschlaggend waren der Cambridge-Analytica-Skandal und wiederholte Berichte über verdeckte Einflusskampagnen auf Social-Media-Plattformen.

Unter anderem müssen Werbetreibende und Werbeplattformen künftig mehr Transparenz über die Finanzierung und das Targeting von zielgerichteter politischer Werbung schaffen. Als solche versteht die EU Anzeigen von Parteien, Politiker:innen und anderen politischen Akteur:innen, die auf Wahlen, Volksabstimmungen und Regulierungsprozesse abzielen. Für sie wird in den kommenden Jahren bei der EU-Kommission eine Transparenzdatenbank aufgebaut werden, in der entsprechende Werbeanzeigen dokumentiert und durchsuchbar gemacht werden.

Um ausländische Einflussnahmen zu verhindern, sollen einschlägige Anzeigen nur noch von innerhalb der EU geschaltet werden dürfen. Ganz verboten wird das Targeting mit sensiblen Daten wie solchen zur sexuellen Orientierung, zum Gesundheitszustand oder zu politischen und religiösen Überzeugungen.

Neue Befugnisse für BfDI und DSC

Nun hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das deutsche Recht an die Vorgaben der EU anpassen soll. Der Entwurf befindet gerade in der sogenannten Verbändeanhörung, bei der wirtschaftlichen, akademischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird. Wir veröffentlichen den Entwurf an dieser Stelle im Volltext [PDF], damit sich die gesamte Öffentlichkeit ein Bild davon machen kann.

Größere Überraschungen scheint der Entwurf nach unserer ersten Analyse nicht zu enthalten. Dem deutschen Gesetzgeber bleibt auch nicht viel Spielraum für eigene Schwerpunkte, denn die EU-Verordnung ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam. Das deutsche Gesetz soll vor allem klarstellen, wer die neuen Regeln mit welchen Mitteln durchsetzen darf.

Die relevanten Aufsichtsbehörden sind die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BFDI) sowie der Digital Services Coordinator (DSC), der auch für die Durchsetzung des Digital Services Act zuständig ist und in Deutschland bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist. Beide erhalten mit dem neuen Gesetz beispielsweise Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefugnisse, um mögliche Verstöße gegen die Werbeverordnung aufzuklären.

Solche Verstöße gelten dem Gesetz zufolge als Ordnungswidrigkeiten. Die Aufsichtsbehörden erhalten die Möglichkeit, diese durch Anordnungen oder die Verhängung von Zwangsgeldern abzustellen. Diese Strafzahlungen sollen in der Regel recht milde ausfallen und je nach Verstoß nur bis zu dreißigtausend oder dreihunderttausend Euro betragen. Lediglich für juristische Personen mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Millionen Euro können die Strafen deutlich höher ausfallen, nämlich bis zu sechs Prozent des Umsatzes.

Dass das Gesetz noch rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der EU-Verordnung am 10. Oktober in Kraft tritt, ist unwahrscheinlich. Es sollte ursprünglich noch von der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht werden, fiel jedoch dem vorzeitigen Ende des Regierungsbündnisses zum Opfer. Die Verbändeanhörung dauert noch bis 29. August, der Bundestag kommt am 8. September erstmalig nach der Sommerpause wieder zusammen.

Google und Meta wollen politische Werbung abschaffen

Unterdessen bereiten sich auch die großen Tech- und Werbekonzerne aus den USA auf die neuen Regeln vor – auf ihre ganz spezielle Art. Nach Google hat nämlich inzwischen auch Meta angekündigt, ab Oktober keine politische Werbung mehr zu erlauben, weil dem Konzern die Verordnung nicht gefällt.


2025-07-14
899.12
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

„Dies ist eine schwierige Entscheidung, die wir als Reaktion auf die bevorstehende EU-Verordnung über Transparenz und Targeting bei politischer Werbung (TTPA) getroffen haben“, teilte Meta vor wenigen Tagen in einem englischsprachigen Blogpost. Die Verordnung bringe „erhebliche operative Herausforderungen und rechtliche Unsicherheiten“ mit sich und sei „eine weitere Bedrohung für die Grundlagen personalisierter Werbung“, so Meta weiter. Sie ignoriere die Vorteile, die Targeting für Werbetreibende und für die Menschen bringen würden, die sie erreichen wollen.

Es ist nicht das erst Mal, dass Google und Meta damit drohen, aus Protest gegen die demokratische Regulierung ihrer Geschäftstätigkeiten bestimmte Funktionen einzustellen. So drehte Google etwa vor Jahren seinen Dienst Google News in Spanien ab, weil es keine Lizenzgebühren an dort ansässige Presseverlage zahlen wollte. Meta wiederum unterband in Australien und Kanada zeitweilig die Verlinkung von journalistischen Medien auf Facebook.

Falls Google und Meta die Ankündigung nicht nur als politisches Druckmitten nutzen, sondern tatsächlich umsetzen, wären sie allerdings nicht die ersten großen Plattformen ohne politische Werbung. So verbietet TikTok bereits seit Jahren politische Anzeigen und verwehrt insbesondere Politiker:innen und Parteien den Zugang zur Werbefunktion – auch wenn die Durchsetzung der Regeln nicht immer gelingt.

Die Plattform X wiederum hatte in Vergangenheit mehrere Jahre lang keine politischen Werbeanzeigen zugelassen, damals noch unter dem Namen Twitter. Nach der Übernahme des Unternehmens durch Elon Musk erlaubt dieser politische Anzeigen jedoch wieder. Sehr zur Freude konservativer US-Republikaner, die es sich auf der rechtsradikalen Plattform heimelig eingerichtet haben.





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