Künstliche Intelligenz
Linux 6.16: Entspannt zu mehr Leistung
In der Nacht von Sonntag auf Montag gab Linus Torvalds Linux 6.16 frei – mit einem ausgedehnten Blick auf die Planung der nächsten Version. Über Linux 6.16 selbst verlor Torvalds lediglich vier Sätze in der sieben Absätze langen Release-Meldung. Die Arbeiten an der neuen Kernel-Version seien sehr ruhig und entspannt gewesen. In den Kernel-Neuling seien weder viele noch umfangreiche Patches eingeflossen. Dennoch hält der Kernel Interessantes bereit, etwa optimiertes USB-Audio-Streaming, Datenbank-optimiertes XFS und die Möglichkeit, den Kernel für das eigene System maßzuschneidern.
USB-Audio völlig losgelöst
Eingebettete Systeme (Embedded Systems) müssen recht knausrig mit den verfügbaren Energieressourcen umgehen. Im Audiobereich hilft Linux 6.16 den Winzlingen dabei jetzt mit „USB Audio Offloading“. Das Feature verlagert die Verarbeitung von Audiodaten vom Hauptprozessor (CPU) auf einen dedizierten Audio-Controller. Dadurch können Audiosignale übertragen werden, während der restliche, nicht benötigte Teil des Systems – einschließlich der energiehungrigen CPU – in den Dämmerschlaf gehen kann.
Damit lässt sich trotz laufendem Audio-Stream Energie einsparen, was besonders bei mobilen und batteriebetriebenen Geräten die Akkulaufzeit deutlich verlängert. Die Linux-Schwester Android kennt dieses Offloading schon länger, allerdings in verschiedenen Implementierungen. Der Linux-Kernel bietet nun eine einheitliche Lösung.
Optimiertes XFS
Das Dateisystem XFS unterstützt mit der neuen Kernel-Version „large atomic writes“. Dahinter verbirgt sich das Zusammenfassen von mehreren Dateisystemblöcken beim Schreiben als atomare Vorgang. Es werden demnach entweder alle Blöcke geschrieben oder keiner. Sehr plastisch drückt es das englische Synonym für „atomic writes“ aus: „untorn writes“, also „unzerrissene Schreibvorgänge“.
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Von diesem Feature profitieren insbesondere Datenbanken mit Datenhaltung im Dateisystem. Beispiele wären übliche Set-ups vom MySQL und MariaDB.
Schnelleres ext4
Viele Anwendungen stellen über den System-Call fsync sicher, dass ihre Daten auf dem Festspeicher gelandet sind. Dieser Aufruf zur Synchronisierung aktualisierte bei ext4 bislang mehr Metadaten des Dateisystems als eigentlich notwendig wären. Nun schreibt ext4 nur noch die minimal benötigten Informationen ins Journal und weil weniger Daten zu schreiben sind, wird der Vorgang schneller. Auch mit diesen ausgedünnten Metadaten kann das Dateisystem nach einem Crash anhand des Journals sicher wiederhergestellt werden.
Außerdem bringt ext4 jetzt auch „large folio support“ für reguläre Dateien. Ein Folio ist im Linux-Kernel eine logische Gruppierung von mehreren Speicherseiten (Pages, standardmäßig 4 KB). Mit Large Folios fasst der Kernel mehrere dieser Seiten zusammen, um eine einzelne, größere Einheit (beispielsweise 16 KB, 64 KB oder sogar größer) zu bilden.
Größere Folios reduzieren den Verwaltungsaufwand, da weniger einzelne Speicherblöcke gemanagt werden müssen. Das steigert insbesondere bei sequenziellen I/O-Operationen die Performance deutlich. Der Kernel kann zudem effizienter arbeiten, weil weniger Metadaten benötigt werden, um größere Datenmengen zu adressieren. Ebenfalls sinkt der Verwaltungsaufwand für die CPU und Caches, da sich auch die CPU-Operationen beim Zugreifen auf große Dateien reduzieren.
Lokal optimal
Apropos Leistungsoptimierung: Mit Version 6.16 kommt die Kernel-Build-Option X86_NATIVE_CPU hinzu. Damit lässt sich der Linux-Kernel gezielt auf die lokal vorliegende CPU anpassen, statt für eine CPU-Familie kompiliert zu werden. Dazu nutzt der Build-Prozess bei eingeschaltetem X86_NATIVE_CPU die Compiler-Optimierung `-march=native`. Der Compiler optimiert den Code dann maßgeschneidert für das lokale System und kitzelt noch das letzte Leistungsoptimum aus der CPU heraus.
Interessant ist das für den Eigenbau auf dem heimischen PC, aber auch für den Rollout eines optimierten Kernels in Server-Clustern und -Farmen. Auch Nutzer von Gentoo oder Linux from Scratch erhalten hiermit ein neues Optimierungsschräubchen.
Zu beachten ist allerdings: Der Kernel läuft dann unter Umständen nicht mehr auf anderen Systemen. Wer die Platte aus System A rausnimmt und in System B reinsteckt, kommt eventuell nicht weit, sondern provoziert einen Kernel-Crash.
Künstliche Intelligenz
Aus für Data-Center-Lizenzen: Nur noch Cloud-Produkte bei Atlassian
Der Softwareanbieter Atlassian stellt den Verkauf seiner Data-Center-Produkte ein. Dazu gehören die Wiki-Software Confluence oder das Projektmanagement-Tool Jira. Ab März 2026 wird es für Neukunden nur noch Cloud-Lizenzen geben.
Den Schritt begründet Atlassian damit, dass sich inzwischen nahezu alle Neukunden für die Cloud entscheiden. Mit dem Wechsel auf die Cloud-Plattform würde auch eine deutliche Verbesserung der Teamarbeit einhergehen. Den Verkauf von Serverlizenzen seiner Produkte hat Atlassian bereits im Jahr 2021 eingestellt.
Cloud-Umzug innerhalb von drei Jahren
Die Cloud-Umstellung führt Atlassian schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren durch. Ab dem 16. Dezember 2025 nimmt die Firma neue Marketplace-Apps für Data Center nicht mehr an. Am 30. März 2026 endet dann der Verkauf von Data-Center-Abonnements und Marketplace-Apps für Neukunden. Bestandskunden können noch bis zum 30. März 2028 neue Lizenzen erwerben.
Zeitplan: Atlassian migriert seine Data Center-Produkte ab Dezember 2025 schrittweise in die Cloud. Bis 2029 soll der Umzug vollständig durchgeführt sein.
(Bild: Atlassian)
Abgesehen von zwei Ausnahmen laufen alle Lizenzen dann am 28. März 2029 ab. Die Versionsverwaltung Bitbucket Data Center wird weiterhin über eine neue Hybridlizenz verfügbar sein, die Kunden gleichermaßen Zugriff auf Bitbucket Data Center und Bitbucket Cloud gewährt. Des Weiteren bietet Atlassian für bestimmte Rechenzentrumskunden auch nach dem 28. März 2029 noch eine erweiterte Wartung an, um sie beim Umzug in die Cloud zu unterstützen.
Verschiedene Migrationstools
Den Umstieg in die Cloud begleitet der Hersteller mit seinem neuen Programm Atlassian Acend, das Kunden den Wechsel möglichst leicht machen will, etwa durch Live-Webinare und individuellen Support. Je nach Unternehmensgröße stehen unterschiedliche Cloud-Migrationstools zur Verfügung.
Kunden mit weniger als tausend Benutzerinnen und Benutzern verweist der Anbieter auf seine Self-Service-Tools. Größeren Organisationen offeriert Atlassian das FastShift-Programm. Dabei handelt es sich um eine kostenlose strategische Partnerschaft, mit der sich die Cloud-Migration drastisch verkürzen lassen soll. Kunden mit mehr als 5000 Benutzern lässt Atlassian mit dem Solution Design Acceleration-Programm, das auf die Geschäftsziele des Unternehmens abgestimmt ist, die breiteste Unterstützung zukommen.
Atlassian will seine Cloud-Plattform künftig weiter ausbauen, etwa über eine Partnerschaft mit Google Cloud zur Entwicklung einer Multi-Cloud. Welche Updates geplant sind, lässt sich in der öffentlichen Roadmap im Detail einsehen.
(who)
Künstliche Intelligenz
Data Act: EU-Gesetz soll Daten befreien
Am 12. September erlangt der Data Act, im Deutschen auch Datengesetz genannt, volle Geltung. Diese EU-Verordnung war am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und wirkt nun nach einer Schonfrist als Gesetz unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hatte sie als wichtigen Baustein der 2020 definierten „EU-Datenstrategie“ erdacht und umgesetzt.
Nach eigenen Angaben will die Kommission mit dem Data Act klarstellen, „wer aus Daten Wert schaffen kann und unter welchen Bedingungen“. Das Gesetz soll helfen, Datensilos aufzubrechen, einen Binnenmarkt für Daten zu schaffen und leichter zwischen Cloudanbietern zu wechseln. Konkret geht es um alle möglichen Bestände von nicht personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung von Geräten anfallen, etwa in der Industrie, der Landwirtschaft, im Verkehrssektor, aber auch im Internet der Dinge (IoT). Umfasst sind also auch smarte Haushaltsgeräte oder Fitnesstracker.
Speichert beispielsweise ein Fahrzeughersteller die Sensordaten eines verkauften Autos in seiner Cloud, gilt er dem Data Act zufolge als „Dateninhaber“. Während er bislang exklusiven Zugriff auf all diese gesammelten Daten hat, sollen sie nun befreit werden. So muss der Hersteller sie auf Wunsch an den Nutzer, der sie ja eigentlich generiert hat, herausgeben. Er kann sie auch anderen („Dritten“) entgeltlich zur Verfügung stellen, sofern dies vertraglich geregelt ist.
Datenoptimismus
Die EU will damit Verbraucher besserstellen, aber insbesondere den Handel mit riesigen Mengen nicht personenbezogener Daten ermöglichen. Als die Kommission den Data Act 2020 entwarf, prognostizierte sie, dass alleine dieser durchs Gesetz ermöglichte Handel bis 2028 einen Schub von 270 Milliarden Euro fürs EU-Bruttoinlandsprodukt bringen wird. Außerdem würde der Data Act neue Geschäftsmodelle ermöglichen, die bis zu zehn Prozent zusätzliches Produktivitätswachstum generieren, so die optimistische Vorhersage.
Optimistische Schätzungen: So stellt sich die EU-Kommission die Vorteile eines freien Binnenmarkts für Daten vor.
(Bild: EU-Kommission)
Umfasst vom Data Act sind sowohl Unternehmen als auch Privatleute. Der Data Act definiert sogenannte „In-scope-Daten“. Das sind nicht personenbezogene Rohdaten sowie Metadaten, die bei der Nutzung von Geräten entstehen. Für sie gilt das Gesetz ab sofort. Nicht betroffen sind dagegen „Out-of scope-Daten“, etwa strukturiere Analysen oder algorithmische Sortierungen.
Der Data Act ist als Komplementärverordnung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konzipiert, die weiterhin vollständig gilt. Während sich das Datengesetz nur um nicht personenbezogene Daten kümmert, regelt die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten. Daraus folgt: Der Data Act gibt den Handel frei; die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe DSGVO-relevanter Daten erfordert aber weiterhin eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.
Herausgabe oder nicht?
Hier spätestens beginnen für Unternehmen als Dateninhaber die Probleme: Sie müssen alle eingesammelten Daten daraufhin überprüfen, ob darunter personenbezogene Daten sind. Ist das der Fall, können sie die Herausgabe an Nutzer oder Dritte verweigern, falls keine Rechtsgrundlage nach DSGVO vorliegt. Geben sie die Daten heraus, obwohl sich Personenbezüge darin finden, können sie in der Folge Schwierigkeiten mit ihrer zuständigen Datenschutzbehörde bekommen.
In der Praxis sollen die Verhältnisse zwischen Dateninhaber, Nutzer und Dritten mit Verträgen geregelt werden. Außerdem gelten neue Transparenzpflichten von Herstellern/Inhabern gegenüber Nutzern. Die Umsetzung des Data Acts gilt als komplex, zumal Experten zufolge viele Dinge bis heute unklar sind, etwa, ob der Data Act nur für neue, oder auch für alte Datenbestände gilt, die vor dem 12. September existierten.
Viel Umsetzung- und Compliance-Aufwand also, der da für die Wirtschaft entstanden ist. Während sich die meisten großen Konzerne schon lange mit dem Data Act beschäftigen, dürften viele Mittelständler und kleine Unternehmen mit den neuen Herausgabepflichten heillos überfordert sein. Mutmaßlich haben einige sich bislang noch nicht einmal damit beschäftigt, weil die Data-Act-Fristen weitgehend unter dem medialen Radar liefen.
Diese Einschätzung bestätigte eine Erhebung des IT-Branchenverbands Bitkom, der im Frühjahr 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten zum Data Act befragt hatte. Nur 1 Prozent der betroffenen Unternehmen hatten demnach 100 Tage vor Geltungsbeginn die Data-Act-Vorgaben vollständig umgesetzt, weitere 4 Prozent teilweise. 10 Prozent hatten gerade erst mit der Umsetzung begonnen, 30 Prozent noch nicht damit angefangen. „Der Data Act betrifft so gut wie jedes Unternehmen, aber die meisten haben sich damit noch gar nicht ernsthaft befasst“, erklärte Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst vor drei Monaten. Daran dürfte sich bis heute wenig geändert haben.
Laut Bitkom hatten drei Monate vor Geltungsbeginn des Data Act nur 1 Prozent dessen Vorgaben vollständig umgesetzt,
(Bild: Bitkom Research)
Von der EU können sie zurzeit kaum Unterstützung erwarten. In Art. 41 des Data Acts ist festgelegt, dass sie alle Betroffenen mit rechtverbindlichen Musterverträgen unter die Arme greift, um den Aufwand klein zu halten. Zwar hat eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe solche Musterklauseln in einem Bericht veröffentlicht, allerdings nur als unverbidliche Entwürfe. Der EU-Datenschutzausschuss etwa hat mittlerweile in einer Stellungnahme Nachbesserungsbedarf festgestellt. Wann die dafür verantwortliche EU-Kommission diese Entwürfe in rechtssichere Vorlagen überführen wird, ist bislang unklar.
Land ohne Aufsicht
Ähnlich wie die DSGVO legt der Data Act die Aufsicht und Durchsetzung in die Hände der Mitgliedstaaten. Diese waren angehalten, bis zum heutigen Start eine funktionierende Aufsichtsstelle benannt und installiert zu haben. Während das meist geklappt hat, hinkt Deutschland wie so oft hinterher. Am 7. Februar 2025 hatten die federführenden Ministerien der Ampelkoalition ihren Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung des Data Acts vorgelegt. Schon damals war er überfällig, doch dann kam die vorgezogene Bundestagswahl, und seitdem hat die schwarz-rote Koalition keinen neuen Entwurf präsentiert.
Im Entwurf hatte die Regierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichtsbehörde benannt. Alle datenschutzrechtlichen Themen sollte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übernehmen. Damals sind die Landesdatenschutzbehörden gegen diesen Vorschlag auf die Barrikaden gegangen und pochten auf ihre Zuständigkeit in DSGVO-Belangen. Das Vorhaben verstoße gegen das EU-Recht und die verfassungsrechtliche Verteilung der Verwaltungskompetenzen, monierten sie.
Dem Vernehmen nach steht ein neuer Entwurf an, der allerdings ebenfalls die BNetzA und die BfDI für Data-Act-zuständig erklären soll. Weiterer Streit ist also vorprogrammiert. Und all dies geschieht vor dem Hintergrund eines Durchsetzungsvakuums in Deutschland. Weder können sich Nutzer wie vorgesehen ab heute beschweren, noch drohen Unternehmen bislang die im Datengesetz vorgesehenen Strafen von bis zu vier Prozent Unternehmensumsatz oder 20 Millionen Euro bei Verstößen.
Landesdatenschützer gefordert
Der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Fuchs betonte in einer Stellungnahme vor einigen Tagen, dass er sich einstweilen für Data-Act-Belange bei personenbezogenen Daten als zuständig betrachtet: „Jeder Beschwerde wird federführend in dem Referat nachgegangen, das auch die datenschutzrechtliche Aufsicht über die jeweilige verantwortliche Stelle hat. Damit wird der Zielrichtung des Art. 37 Abs. 3 Data Act gefolgt, Datenverwendungen nach der DSGVO und nach dem Data Act einheitlich zu beurteilen.“ Das Recht könne er „gegebenenfalls mit Anordnungen durchsetzen.“ Verstöße könnten teilweise mit Geldbußen geahndet werden, betonte er.
Ähnlich äußerte sich Carolin Loy, die als Bereichsleiterin Digitalwirtschaft beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht für den Data Act zuständig ist. Ihre Behörde habe sich aufgestellt, sei mit den Unternehmen im Bundesland im Austausch und nehme Beschwerden entgegen, erläuterte sie in der aktuellen Episode 142 des c’t-Datenschutz-Podcasts Auslegungssache. In der Episode erklärt Loy den Data Act ausführlich und gibt sowohl Unternehmen als auch Nutzern Hinweise, wie nun damit umzugehen ist.
(hob)
Künstliche Intelligenz
Paramount hat es auf Warner Bros. Discovery abgesehen
In den USA könnte sich ein weiterer Mega-Deal im Mediengeschäft anbahnen: Laut einem Bericht des Wall Street Journal will Paramount Skydance das Unternehmen Warner Bros. Discovery kaufen. Über einen möglichen Kaufpreis gibt es keine näheren Informationen, der Deal dürfte aber teuer werden.
Dem Bericht des Wall Street Journals zufolge will Paramount das komplette Geschäft von Warner Bros. Discovery kaufen, inklusive Kabelfernsehen und Filmstudios. Eigentlich will sich Warner Bros. Discovery aufspalten: Das Streaming-Geschäft und die Studios sollen dabei von der Kabelsendersparte getrennt werden, um das Potenzial beider Geschäftsbereiche zu maximieren. Ein Deal mit Paramount würde dieser Aufspaltung offenbar zuvorkommen. WarnerMedia und Discovery haben erst 2022 fusioniert.
Paramount selbst kommt gerade erst aus einer Fusion mit Skydance, die im Sommer für 8 Milliarden US-Dollar abgeschlossen wurde. Hinter Skydance steht der Filmproduzent David Ellison. Er ist der Sohn von Oracle-Gründer Larry Ellison, der zumindest zwischenzeitlich zum reichsten Menschen der Welt aufgestiegen war und gute Beziehungen zum US-Präsidenten Donald Trump pflegt.
Politische Verstrickungen
Die geplante Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount Skydance hat daher auch eine politische Komponente. Denn zum Portfolio von Warner Bros. Discovery gehört unter anderem der Trump-kritische Nachrichtensender CNN. Dass das Nachrichtengeschäft der Trump-Regierung bei solchen Übernahmen nicht als sakrosankt gilt, zeigte schon die Fusion von Paramount und Skydance.
Zu Paramount gehört nämlich der Nachrichtensender CBS, der sich in einen Streit mit US-Präsident Donald Trump verstrickt hatte. Trump warf CBS vor, in der Sendung „60 Minutes“ während des Präsidentschaftsrennens im vergangenen Jahr ein Interview mit Kamala Harris vorteilhaft für die demokratische Kandidatin geschnitten zu haben. CBS stritt diese Vorwürfe stets ab, einigte sich aber trotzdem auf eine Vergleichszahlung von 16 Millionen Dollar.
Der Sender setzte außerdem die Late-Night-Sendung von Kommentator Stephen Colbert ab, der häufig Kritik an Trump übte. Zusätzlich stellte der Sender Diversitätsprogramme ein. Erst dann winkte die FCC, die als Aufsichtsbehörde ein Mitspracherecht bei Übernahmen im Medienbereich hat, den Deal durch. FCC-Chef Brendan Carr wurde von Donald Trump eingesetzt.
Warner Bros. Discovery plant Anfang des kommenden Jahres, seinen Streaming-Dienst HBO Max auch in Deutschland anzubieten. Bisher sind HBO-Inhalte zum Teil bei Sky zu sehen.
(dahe)
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