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Künstliche Intelligenz: Die Hype-Tech-Agenda der Bundesregierung


Mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Souveränität – das verspricht die „Hightech-Agenda Deutschland“, die das Bundeskabinett gestern verabschiedet hat.

Der Entwurf stammt aus dem Bundesministerium für ­Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) von Dorothee Bär (CSU). Die gute Nachricht: Flugtaxis will die Ministerin offenbar nicht länger in die Luft bringen. Stattdessen liegt ihr Augenmerk nun auf sechs „Schlüsseltechnologien“: Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung, Technologien für die klimaneutrale Mobilität – und Künstliche Intelligenz.

Vor allem bei dem „Megathema“ KI strebt Bär für Deutschland eine Spitzenposition an. Ihre Hightech-Agenda ist durchzogen von der Vorstellung, dass sich mit KI ökonomische und wissenschaftliche Wunder vollbringen lassen. Diese Glaubensfestigkeit überrascht. Denn anderswo werden die Verheißungen des KI-Hypes längst hinterfragt und Kehrtwenden eingeleitet.

Mehr Wirtschaftsleistung durch KI?

In ihrer Hightech-Agenda spart die Regierung selbst nicht mit vollmundigen Versprechungen. Gleich zu Beginn formuliert sie das Ziel, „mit einer KI-Offensive bis 2030 zehn Prozent unserer Wirtschaftsleistung KI-basiert [zu] erwirtschaften“.

An keiner Stelle verrät das knapp 50-seitige Papier, wie das Ministerium zu dieser Zielmarke gelangt ist – oder wie es herausfinden will, dass dieses Ziel erreicht wurde.

„Die Formulierung ist äußerst vage“, sagt Florian Butollo gegenüber netzpolitik.org. Er ist Professor für Soziologie der digitalen Transformation und Arbeit an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und leitet das Forschungsprojekt „Generative KI in der Arbeitswelt“ am Weizenbaum-Institut. Sollen in fünf Jahren zehn Prozent aller Unternehmen KI einsetzen? Das wäre sehr wenig, sagt Butollo. Oder soll tatsächlich zehn Prozent der Bruttowertschöpfung auf KI zurückgehen? Dann aber müsste die Regierung berücksichtigen, dass die Arbeit mit KI meist in einer dynamischen Interaktion zwischen Mensch und Technologie erfolgt. Hier den Beitrag von KI seriös zu messen, sei kaum möglich, so der Soziologe.

„Nicht vom KI-Hype treiben lassen“

Auch andere trauen den wirtschaftlichen Verheißungen der Hightech-Agenda nicht. Sie befürchten vielmehr, dass der KI-Einsatz zulasten von Arbeitnehmer:innen geht. Die Sorge ist begründet: Gut ein Viertel der Unternehmen geht davon aus, dass der KI-Einsatz in den kommenden fünf Jahren zu einem Stellenabbau führen wird.

„Es darf nicht darum gehen, die Personalkosten zu senken“, warnt die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Yasmin Fahimi. Vielmehr müsse eine höhere Qualität der Arbeit und mehr Mitbestimmung der Mitarbeitenden im Fokus stehen.

Und der europäische Betriebsratschef von SAP, Andreas Hahn, fordert, sich nicht vom KI-Hype treiben zu lassen. Wer glaube, „dasselbe mit weniger Ressourcen liefern zu können“, drohe von Konkurrenten überholt zu werden, die mit einer nicht geschrumpften Belegschaft mehr und bessere Produkte liefern.

Hahn widerspricht damit auch SAP-Vorstandschef Christian Klein. Der hatte behauptet, die Entwickler:innen seines Softwarekonzerns seien dank KI um dreißig Prozent produktiver geworden. Bereits Anfang vergangenen Jahres hatte Klein eine KI-Offensive und Streichung mehrerer tausend Stellen angekündigt.

Erst investieren, dann verstehen?

Solche Effizienzversprechen ziehen erste Studien in Zweifel. So kommt eine aktuelle Untersuchung der Cornell University sogar zu dem Schluss, dass erfahrene Programmierer nicht weniger, sondern mehr Zeit benötigen, wenn sie mit Hilfe von KI Code entwickeln. Darüber hinaus räumen erste Unternehmen ein, das die Angebotsqualität durch den KI-Einsatz leidet. So setzt etwa das schwedische Fintech-Unternehmen Klarna in seinem Kundendienst inzwischen wieder auf Menschen statt auf KI.

Florian Butollo überrascht das nicht. „Nicht die KI macht etwas, sondern Menschen machen etwas mit KI. Unternehmen schaden sich also selbst, wenn sie am menschlichen Arbeitsvermögen sparen, ohne das die KI nicht sinnvoll eingesetzt werden kann.“

Gründe für das erratische Verhalten von Unternehmen hat eine internationale IBM-Studie gefunden. Demnach neigen etwa zwei Drittel der CEOs dazu, in Technologien zu investieren, noch bevor sie deren ökonomischen Wert vollständig verstanden hätten. Ihre große Sorge: Dass sie hinter der Konkurrenz zurückfallen könnten.

KI als Forschungstreiber?

Die Sorge, abgehängt zu werden, treibt auch Forschungsministerin Bär an. Bei der Präsentation der Hightech-Agenda zeigte sie sich überzeugt, dass die deutsche Wirtschaft international nur dann „wieder an die Wettbewerbsspitze“ gelangen könne, wenn die Rahmenbedingungen für die Forschung stimmen. Etliche Wissenschaftsbereiche sollen deshalb von Künstlicher Intelligenz profitieren – von der Gesundheits- und Materialforschung über die Klima- und Biodiversitätsforschung bis zur Energie- und Nachhaltigkeitsforschung.

Doch auch für die Wissenschaft wird die KI keine Wunder vollbringen können. Denn die Fähigkeiten selbst aktueller Spitzenmodelle sind offenkundig ziemlich beschränkt und damit nicht vertrauenswürdig.

Der neueste Schrei auf dem KI-Hype-Markt sind sogenannte Large Reasoning Models (LRMs). Das sind fortgeschrittene KI-Modelle, die auf der Architektur großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) basieren, aber speziell darauf trainiert sind, mehrschrittige und vermeintlich strukturierte Schlussfolgerungen zu ziehen. Sie sollen somit nicht nur Texte „verstehen“ und erzeugen, sondern auch menschenähnliches Denken imitieren können, was insbesondere auch der Forschung zugutekommen soll.

Dass die Ergebnisse der LRMs jedoch nur mit Vorsicht zu genießen sind, hat jüngst eine Forschungsgruppe des Konzerns Apple herausgefunden. Laut der Studie „The Illusion of Thinking“ arbeiten etwa die Sprachmodelle von OpenAI mit zunehmender Komplexität der Aufgaben immer ungenauer – bis zum „complete accuracy collapse“, einem kompletten Genauigkeitskollaps. Warum es dazu kommt, können die Forschenden nach eigenen Angaben nicht erklären, sie gehen aber von einem grundlegenden Problem der KI-Technologie aus.

Und auch eine Studie, an denen unter anderem KI-Forschende aus dem Hause Google beteiligt waren, bewertet die Begründungen von LRMs als „irreführend“ und deren Resultate als wenig vertrauenswürdig.

Im besten Fall könne KI Software-Code oder Texte schreiben, so das Fazit des KI-Forschers Gary Marcus. Aber selbst dann seien die Ergebnisse alles andere als zuverlässig. Vielmehr könnte die KI „dir vorgaukeln, dass sie eine richtige, verallgemeinerbare Lösung entwickelt habe, obwohl das nicht der Fall ist.“


2025-07-14
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Bundesregierung will AI-Gigafactory bauen

Derlei Erkenntnisse halten die Bundesregierung nicht davon ab, KI auch baulich in übergroßen Dimensionen zu denken. „Wir holen mindestens eine der europäischen AI Gigafactories nach Deutschland“, heißt es in der Hightech-Agenda. Eine solche Ankündigung fand sich auch im Koalitionsvertrag.

Die gigantischen Rechenzentren dienen dem Training großer Sprachmodelle und verfügen über mindestens 100.000 spezielle Hochleistungsprozessoren, sogenannte GPU. Derzeit verfügen die größten Anlagen hierzulande über rund 25.000 GPU.

Insgesamt fünf dieser Rechenzentren will EU-Kommission europaweit bauen. Die Kommission schätzt, dass die Kosten pro Gigafabrik bei drei bis fünf Milliarden Euro liegen – die ökologischen Kosten mal außen vorgelassen. Ein europäischer Fonds soll deren Bau mit insgesamt 20 Milliarden Euro bezuschussen. Voraussichtlich 35 Prozent der Gesamtkosten werden die europäischen Steuerzahler:innen tragen, den Rest müssen die beteiligten Firmen und Investmentfonds aufbringen.

Das Interesse ist offenkundig groß: Bis Ende Juni haben Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Kommission insgesamt 76 sogenannte Interessensbekundungen für den Bau einer Gigafactory eingereicht. Darunter sind einige deutsche Konzerne wie Telekom oder Ionos, auch wenn diese vom deutschen Staat noch mehr finanzielle Unterstützung wie zum Beispiel Steuererleichterungen fordern.

Der Hype ebbt ab

Die Bundesregierung zeigt sich optimistisch. Laut ihrer Hightech-Agenda soll die erste AI Gigafactory in Deutschland schon Mitte 2027 in Betrieb gehen.

Selbst wenn diese Frist gehalten wird, ist das mit Blick auf die KI-Forschung eine langer Zeitraum. Vor gut einem halben Jahr veröffentlichten chinesische Entwickler:innen das KI-Modell DeepSeek. Ihnen zufolge könne DeepSeek mit der Konkurrenz mithalten. Das Training der KI benötige im Vergleich aber nur ein Bruchteil der Rechenkraft und erheblich weniger Zeit.

Die Tech-Welt zeigte sich aufgeschreckt: „Wir sollten die Entwicklungen in China sehr, sehr ernst nehmen“, sagte Microsoft-CEO Satya Nadella damals auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos. Trotzdem gab Microsoft im April bekannt, einige seiner Rechenzentrumsprojekte „zu verlangsamen oder zu pausieren“. Beobachter gehen davon aus, dass sich der Konzern „im Eifer des Gefechts um Künstliche Intelligenz höchstwahrscheinlich zu viel vorgenommen“ hatte. Auch Marktführer Amazon hat mehrere Bauprojekte für Rechenzentren auf Eis gelegt.

Selbst in China ebbt der KI-Hype offenkundig ab. In den Jahren 2023 und 2024 wurde landesweit der Bau von mehr als 500 Rechenzentren angekündigt. Bis Ende 2024 waren zwar 150 von ihnen gebaut. Doch 80 Prozent dieser Rechenzentren sind chinesischen Medien zufolge nicht in Gebrauch. „KI-Projekte scheitern, Energie wird verschwendet und Rechenzentren sind zu ’notleidenden Vermögenswerten‘ geworden, die Investoren gerne zu Preisen unter dem Marktwert loswerden möchten“, beschreibt die MIT Technology Review die Lage in China.

Dass die Frage der Wirtschaftlichkeit in der deutschen Debatte nur am Rande vorkommt, könnte auch mit dem schwarz-roten Koalitionsvertrag zusammenhängen. Darin steht, dass der Staat bei Vorhaben der Hightech-Agenda auch als „Ankerkunde“ tätig wird. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung sichert zu, mit Steuergeldern für eine Mindestnachfrage bei den Gigafactories zu sorgen. Offenbar ist sie selbst also nicht allzu fest davon überzeugt, dass der KI-Hype aus sich heraus Früchte trägt.



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Neuer NPM-Großangriff: Selbst-vermehrende Malware infiziert Dutzende Pakete


Verschiedene IT-Sicherheitsunternehmen warnen vor neuen Angriffen auf das npm-Ökosystem rund um node.js. Mehrere Dutzend Pakete (mindestens 40, in einem Bericht gar an die 150) sind mit einer Malware infiziert, die geheime Daten stiehlt und über einen Webhook ausleitet. Zudem repliziert sich die Schadsoftware selbsttätig – und ist somit ein Wurm.

npm, der Node Package Manager, kommt nicht zur Ruhe. Nachdem erst kürzlich unbekannte Angreifer die Zugangsdaten eines prominenten Entwicklers abgephisht und manipulierte Pakete eingeschleust hatten, hat die Verteilstation für node.js-Bibliotheken nun mit einem ausgewachsenen Wurm zu kämpfen.

Wie StepSecurity und Socket übereinstimmend berichten, befindet sich unter den kompromittierten Paketen auch @ctrl/tinycolor, das etwa zwei Millionen Mal pro Woche heruntergeladen wird. Auch etwa ein Dutzend weitere Pakete des Entwicklers @ctrl sind betroffen, einige der Nativescript-Community und wie Aikido auflistet, sogar solche des Security-Unternehmens Crowdstrike.

Der Schadcode nutzt „TruffleHog“, um interessante Daten zu erschnüffeln, etwa API-Credentials und Zugangsdaten für GitHub sowie die Clouds von Google und Amazon. Er erstellt dann GitHub-Repositories und -Workflows und exfiltriert seine Beute über einen Webhook auf der Domain webhook.site. Und er hat offenbar die Fähigkeit, sich selbst zu replizieren, indem er weitere Pakete infiziert und trojanisierte Paketversionen hochlädt.

Unklar ist noch, wo der Angriff begann – einen klaren „Patient Null“ nennen die drei analysierenden Unternehmen nicht. Auch sind die Urheber der Attacke nicht bekannt, möglicherweise sind es dieselben wie beim letzten Angriff.

Kurios: Die Angreifer sind offenbar Science-Fiction-Fans. Die Wurmkomponente ihrer Malware legt ein GitHub-Repository namens „Shai-Hulud“ sowie entsprechende Workflows an. „Shai-Hulud“, ursprünglich Arabisch für „Ding der Unsterblichkeit“, ist der Name der monumentalen Sandwürmer in Frank Herberts Epos „Dune“. Die Einwohner des Wüstenplaneten verehren die Sandwürmer als gottgleich.


Screenshot mit den Sandwürmern aus Dune

Screenshot mit den Sandwürmern aus Dune

Die Sandwürmer in „Dune“

(Bild: Warner Bros. Pictures)

JavaScript-Entwickler und insbesondere die Verwalter von auf npm gehosteten Paketen sollten größte Vorsicht walten lassen und die umfangreiche Liste infizierter Pakete konsultieren. Wer in eigenen Projekten infizierte Versionen vorfindet, sollte diese unmittelbar löschen, alle Zugangskennungen ändern, Tokens invalidieren und in eigenen GitHub-Repositories aufräumen. In StepSecuritys Blogeintrag finden sich detaillierte Handreichungen.


(cku)



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Patchstatus unklar: Angreifer attackieren Fertigungsmanagementtool DELMIA Apriso


Durch eine „kritische“ Sicherheitslücke in DELMIA Apriso kann Schadcode schlüpfen und Computer schädigen.

DELMIA Apriso ist eine Manufacturing-Operations-Management-Software (MOM) und ein Manufacturing Execution System (MES), das auch hierzulande unter anderem im Automobilbereich genutzt wird. Darüber werden etwa globale Produktionsabläufe gesteuert. Es ist davon auszugehen, dass eine erfolgreiche Attacke für Firmen weitreichende Folgen haben kann.

Der Anbieter der Software, Dassault Systèmes, erwähnte die Sicherheitslücke (CVE-2025-5086 „kritisch„) bereits im Juni dieses Jahres in einer äußerst knapp formulierten Warnmeldung. Daraus geht hervor, dass entfernte Angreifer Schadcode in diversen Releases aus den Jahren 2020 bis einschließlich 2025 ausführen können. Aufgrund der kritischen Einstufung ist davon auszugehen, dass Angreifer nicht authentifiziert sein müssen, um Attacken einzuleiten

Anfang September warnte nun ein Sicherheitsforscher des SANS-Institut Internet Strom Center in einem Beitrag vor Exploitversuchen. Ihm zufolge versenden Angreifer SOAP-Requests mit Schadcode an verwundbare Instanzen. Was Angreifer konkret nach erfolgreichen Attacken anstellen, ist zurzeit unklar.

Mittlerweile warnt auch die US-Sicherheitsbehörde CISA vor Angriffen. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist derzeit nicht bekannt. Unklar bleibt auch, ob es einen Sicherheitspatch gibt. Das geht weder aus der offiziellen Warnmeldung, noch aus den Warnungen des Sicherheitsforschers und der CISA hervor. heise security steht in Kontakt mit dem Softwareanbieter und wartet derzeit auf ein Feedback zum Sicherheitspatch. Wir aktualisieren die Meldung, wenn uns konkrete Informationen vorliegen.


(des)



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Das gefährliche Geschäft mit Standortdaten geht weiter


Exakte Standortdaten von Millionen Handys weltweit lassen sich einfach online kaufen. Datenhändler verschleudern sie sogar als Gratis-Kostprobe. Bereits diese kostenlosen Datensätze sind so umfangreich, dass sich damit Massenüberwachung betreiben lässt. Das haben unsere bisherigen Recherchen zu den Databroker Files mit dem Bayerischen Rundfunk gezeigt. Aus den Daten lassen sich teils detaillierte Bewegungsprofile ablesen, sogar von Soldat*innen oder Politiker*innen.

Wer Kontakt zu Händlern, also Databrokern sucht, wird auf dem Online-Marktplatz eines Berliner Unternehmens fündig: Datarade.ai. Der Marktplatz verkauft die Daten zwar nicht selbst, verkuppelt aber Anbieter und Interessierte. Das funktioniert ähnlich wie Amazon, nur eben für Datensätze. Für erfolgreiche Deals streicht der Marktplatz eine Provision ein.

Vermittelt über Datarade haben nicht nur wir sensible Handy-Standortdaten von Databrokern erhalten, sondern auch Journalist*innen aus den Niederlanden, der Schweiz und Belgien, und zwar unabhängig voneinander. Das hat im Jahr 2023 geklappt, im Jahr 2024 – und trotz der kritischen Berichterstattung in zahlreichen Medien war es auch noch 2025 möglich.

Das Problem: Der Handel mit derart detaillierten Handy-Standortdaten ist nach Einschätzung von Fachleuten nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar. Zudem haben Bundestagsabgeordnete wie Konstantin von Notz (Grüne) oder Roderich Kiesewetter (CDU) bereits vergangenes Jahr vor einer Gefahr für die nationale Sicherheit gewarnt.

Datarade wollte „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternehmen

Und was tut Datarade? Noch vor gut einem Jahr hatte uns der Berliner Marktplatz mitgeteilt, man nehme die von unseren Recherchen ausgelösten, öffentlichen Bedenken „sehr ernst“. Die Angebote auf der Plattform prüfe das Unternehmen zwar nicht einzeln. „Eine Verpflichtung zur proaktiven Sichtung sämtlicher Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen ist weder praktisch möglich noch gesetzlich geboten.“ Dennoch unternehme Datarade „alle zumutbaren Anstrengungen, um rechtswidrige Inhalte auf der Plattform von Vornherein zu verhindern“.

Ein Jahr später haben wir uns nochmal auf dem Marktplatz umgeschaut. Unsere neue Recherche weckt Zweifel daran, dass Datarade „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternimmt. So preiste Datarade in einem eigenen, redaktionellen Beitrag selbst Handy-Standortdaten an, schrieb über die daraus ablesbaren, sehr genauen Bewegungsmuster – und empfahl passende Händler. Als wir per Presseanfrage mehr zu der Seite erfahren wollten, wurde sie offline genommen.

Bereits 2024 warnte die damals kurz vor ihrem Amtsantritt stehende Bundesdatenschutzbeauftragte, Louisa Specht-Riemenschneider, vor einer Regulierungslücke. Auch die zuständige Berliner Datenschutzbeauftragte sah ein Problem: Solange ein Marktplatz die Daten nicht selbst verarbeitet, sondern nur Kontakte zwischen Käufern und Verkäufern herstellt, habe sie keine Handhabe. Verantwortlich nach der DSGVO sei nur jemand, der selbst auch Daten verarbeitet.

Unter Datenschützer*innen gibt es in dieser Frage keine Einigkeit. Das Netzwerk Datenschutzexpertise etwa kam in einem Gutachten aus dem Frühjahr 2025 zu dem Schluss, dass die DSGVO hier sehr wohl anwendbar sei. Um verantwortlich zu sein, müsse ein Datenmarktplatz nicht notwendigerweise selbst in Besitz der Daten sein. Oft sei der Handel mit personenbezogenen Daten sogar strafbar, weshalb nicht nur Datenschutzbehörden, sondern auch Staatsanwaltschaften handeln müssten.

Passiert ist so etwas bisher nicht. Auf Datarade preisen Händler weiterhin ihre Handy-Standortdaten an. In Datarade selbst steckt sogar Geld vom deutschen Staat, und zwar mehr als bisher angenommen. Dazu später mehr.

Auf Anfrage entfernte Datarade Angebote für Handystandortdaten

Nach unseren Veröffentlichungen im Jahr 2024 hatte Datarade ein Angebot für Handystandortdaten des US-Datenhändler Datastream Group offline genommen. Hierzu schrieb das Unternehmen: „Vorsorglich haben wir die betreffenden Inhalte des Datenanbieters in Bezug auf Standortdaten von unserer Plattform entfernt, bis weitere Erkenntnisse in der Angelegenheit vorliegen.“

Davon unberührt waren jedoch ähnliche Angebote von anderen Datenhändlern. Auch nach Veröffentlichung der Recherchen präsentierte Datarade Angebote von ähnlichen Datensätzen. Suchte man etwa Anfang September dieses Jahres auf Datarade nach Angeboten mit Geo-Koordinaten und mobilen Werbe-IDs, erhielt man rund 50 Ergebnisse. Grenzte man die Suche weiter ein auf Daten aus Deutschland, waren es noch 15 Treffer.

Über ein Online-Formular können Nutzer*innen verdächtige Inhalte melden. Genau das haben wir ausprobiert. Für eine solche Meldung müssen Nutzer*innen Namen und E-Mail-Adresse angeben. Um das Ergebnis nicht zu verfälschen, hat ein Kollege ohne erkennbare Verbindung zu netzpolitik.org diese Meldungen vorgenommen. Es handelte sich um insgesamt fünf Angebote von Handystandortdaten aus Deutschland oder der EU. Das Ergebnis: Die Angebote waren weniger als zwei Wochen nach Eingang der Meldungen offline.

Auf Presseanfrage teilt Datarade mit: „Die Produkt-Listungen wurden vorsorglich offline genommen, um den Hinweisen nachzugehen.“ Man gebe den Anbietern nun die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.

So preist Datarade selbst Handy-Standortdaten an

Hatte Datarade vor unseren Meldungen wirklich keine Kenntnis über diese Angebote? Zumindest einen Überblick dürfte Datarade gehabt haben. Es gab nämlich die bereits erwähnte von Datarade selbst bereitgestellte Infoseite mit dem Titel „Was sind Handy-Standortdaten“ (im Original: „What is Mobile Location Data?“), die nach unserer Presseanfrage offline genommen wurde.

Auf dieser Seite beschrieb ein Datarade-Mitarbeiter im Detail, wie solche Datensätze aufgebaut sind: mit GPS-Koordinaten und individueller Werbe-ID, der sogenannten MAID („mobile advertising ID“). Vorschaufenster auf der Seite präsentieren mehrere passende Angebote von Datenhändlern, etwa als „Ausgewählte Datensets“. Anhand kleiner Flaggen-Emojis in den Angeboten ließ sich ablesen, woher die Daten kommen, auch mehrere Deutschland-Flaggen waren zu sehen.

Übersetzt aus dem Englischen stand auf der Infoseite, viele Datensätze böten eine hohe GPS-Genauigkeit, „wodurch sichergestellt wird, dass die von Ihnen erhaltenen Daten den realen Standorten und Bewegungsmustern sehr genau entsprechen“. Einige Datensätze würden sogar eine Präzision von unter 19 Metern erreichen, „was besonders nützlich sein kann, wenn Sie sehr detaillierte Einblicke benötigen“.

An einer anderen Stelle der Infoseite hieß es: „Manche Menschen fühlen sich möglicherweise unwohl dabei, wenn ihre Standortdaten gesammelt und für kommerzielle Zwecke verwendet werden.“ Das ist korrekt, wie die Reaktionen auf unsere Recherchen zeigen. Eine Betroffene sagte zum Beispiel im Gespräch mit netzpolitik.org:

Von mir wurden mehrere Standortdaten in meinem Kiez erfasst. Das ganze macht mich etwas sprachlos und schockiert mich. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass das in diesem Ausmaß möglich ist.

Und der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) sagte 2024 mit Blick auf den Handel mit Handy-Standortdaten: „Diese Daten dürfen in der Form nicht erhoben und dann auch nicht verkauft werden.“ Dass etwas passieren müsse, stehe für ihn völlig außer Frage. „In diesem konkreten Fall widerspricht das den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland.“

Warum Handel mit Standortdaten fast immer DSGVO-widrig ist

Auf potenzielle Bedenken beim Handel von Handy-Standortdaten ging die Datarade-Infoseite selbst ein. Dort hieß es auf Englisch:

Es gibt mehrere verbreitete Missverständnisse über mobile Standortdaten, darunter die Annahme, dass sie immer genau seien und dass man damit Personen ohne deren Wissen oder Zustimmung verfolgen könne. In Wirklichkeit kann die Genauigkeit mobiler Standortdaten je nach Qualität der Datenquelle und der verwendeten Technologie variieren. Darüber hinaus ist das Sammeln und Nutzen von Standortdaten ohne Zustimmung sowohl illegal als auch unethisch.

Drei Aspekte an diesem Zitat verdienen besondere Aufmerksamkeit: Es ist erstens korrekt, dass Handy-Standortdaten nicht immer genau sind. Unsere Recherchen haben gezeigt, dass Händler auch ungenaue Standortdaten verbreiten.

Es ist zweitens allerdings kein „Missverständnis“, dass sich mit diesen Daten „Personen ohne deren Wissen oder Zustimmung verfolgen“ lassen. Gemeinsam mit unseren Recherche-Partnern konnten wir in mehreren Fällen sogar Angehörige von Geheimdiensten und Regierungen vom Arbeitsplatz bis hin zu ihren Privatwohnungen tracken. Die Kolleg*innen aus Norwegen konnten sogar einen verdutzten Grindr-Nutzer zuhause besuchen, der nicht geoutet werden wollte.

Mehrere Betroffene sagten uns im Gespräch, ihnen sei nicht bewusst, einer solchen Art von Tracking zugestimmt zu haben. Zum Beispiel Hedi aus Bayern, die sagte:

Es ist beklemmend, wenn ich mir das so anschaue; die Punkte, wo ich war. Das geht niemandem was an. Und ich habe das ja nicht freigegeben.

Drittens ist der Handel mit Standortdaten nach Ansicht von Datenschutzbehörden und anderen Fachleuten oftmals selbst mit Einwilligung nicht von der DSGVO gedeckt. So werden die Daten zum einen oft angeblich nur für Werbezwecke erhoben; der Handel stellt also eine verbotene Änderung des Verarbeitungszwecks dar. Zum anderen fehlt es an Transparenz, denn Menschen müssten bei der Einwilligung umfassend informiert werden, an wen Händler Daten weitergeben. Deshalb sind die Einwilligungen oft unwirksam.

Datarade – geschickte Geschäfte im Graubereich

Hinzu kommt, dass sich aus Standortdaten oft sensible Informationen ableiten lassen, zum Beispiel über Besuche in spezialisierten Kliniken, bei Parteien und Gewerkschaften oder in religiösen Gebäuden. Solche Informationen sind durch die DSGVO besonders geschützt.

Die Beobachtungen auf dem Marktplatz Datarade werfen Fragen auf. Wieso hat die Plattform auf einer selbst verfassten Infoseite Angebote mit GPS-Daten angepriesen, die realen „Bewegungsmustern sehr genau entsprechen“ – nahm solche Angebote allerdings nach der Meldung durch einen Nutzer wieder offline?

Wir haben Datarade per Presseanfrage auf die Infoseite angesprochen. Wenig später war sie offline. „Wir nehmen Ihren Hinweis zum Anlass, die Kategorie-Seite redaktionell zu überprüfen und vorsorglich offline zu nehmen“, teilt das Unternehmen mit.

Diese Anstrengungen unternimmt Datarade nach eigenen Angaben

Datarade legt Wert darauf, zu betonen, selbst kein Datenanbieter zu sein, „sondern ein Verzeichnis von Datenanbietern und deren Produktkatalogen“. Weiter schreibt die Pressestelle auf unsere Fragen: „Datarade verurteilt jedweden rechtswidrigen Handel mit Daten und setzt sich für einen rechtskonformen Austausch von Daten ein.“

Demnach dürften sich auf Datarade nur registrierte Unternehmen anmelden. Anbieter würden sich vertraglich dazu verpflichten, nur rechtskonforme „Inhalte auf Datarade zu veröffentlichen“. Sie würden „angehalten“, ihre Datenschutz-Richtlinien zu verlinken und die Konformität mit Datenschutzbestimmungen zu bestätigen. Auf jeder Produktseite gebe es einen Link zum Melden von Inhalten; den Meldungen gehe man dem Digitale-Dienste-Gesetz entsprechend nach.

Wir wollten wissen, in welchem Ausmaß Datarade am mutmaßlich illegalen Geschäft mit Handy-Standortdaten mitverdient. Genauer gesagt: Wie viel Provision Datarade in den letzten drei Jahren durch über den Marktplatz vermittelte Deals mit Handy-Standortdaten erhalten hat. Diese Frage hat uns das Unternehmen nicht beantwortet. Stattdessen verwies die Pressestelle auf den allgemein gehaltenen Jahresabschluss, nach dem wir nicht gefragt hatten.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Recherche gibt es auf Datarade noch immer mehrere Angebote für Handy-Standortdaten, die mit individuellen Werbe-IDs verknüpft sind. Sie lassen sich kinderleicht über die Suchfunktion auf der Plattform finden. Damit Datarade sie offline nimmt, müsste sie wohl erst jemand von außerhalb aktiv melden – und den Marktplatz regelmäßig auf neue Angebote prüfen.

Wir erinnern uns: Datarade unternimmt nach eigener Aussage „alle zumutbaren Anstrengungen, um rechtswidrige Inhalte auf der Plattform von Vornherein zu verhindern“.

So will Datarade neue Händler auf den Marktplatz locken

Im Zuge unserer Recherchen hatten wir uns auch selbst als potenzieller Anbieter für Ortsdaten bei Datarade registriert. Dafür haben wir eine E-Mail-Adresse mit Pseudonym genutzt – und nichts weiter unternommen. Seitdem erhalten wir regelmäßig E-Mails von Datarade. Daraus lässt sich ableiten, welche Mühen die Plattform unternimmt, um aktiv neue Datenhändler für sich zu gewinnen.

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Mehrfach versuchte Datarade etwa, ein persönliches Gespräch mit uns – dem vermeintlich neuen Händler – zu vereinbaren. „Lass mich wissen, wenn du Daten zum Verkauf hast, dann können wir darüber nachdenken, sie auf den größten Datenmarktplätzen zu monetarisieren“, hieß es auf Englisch.

Es folgten weitere E-Mails von Datarade. Darunter eine, die versuchte, uns mit der Aussicht auf Umsatz zu locken. Demnach sollten wir lernen, wie ein anderer Anbieter von Standortdaten „Kunden in neuen Märkten erreicht hat“. Das Marktvolumen, also der Umsatz aller Akteur*innen am Markt, liege demnach bei 93 Millionen Euro.

Auch Tutorials erreichten uns. Sie handelten davon, wie wir unser Angebot für Datarade optimieren können. Demnach sollten wir unseren Produktkatalog per ChatGPT ausformulieren lassen. Einen passenden Prompt lieferte die Plattform gleich mit. Auf unserem Anbieterprofil sollte der Hinweis auf DSGVO-Compliance nicht fehlen, riet ein anderes Tutorial.

In den Datenmarktplatz floss mehr Steuergeld als bisher angenommen

Bereits 2024 konnten wir berichten, dass in Datarade auch Steuergeld steckt. Inzwischen wissen wir: Es ist noch mehr Geld als bisher bekannt.

Zunächst hatte der Datenmarktplatz im Jahr 2019 ein Investment in Höhe von einer Million Euro aus dem „High-Tech Gründerfonds“ (HTGF) erhalten. Das ist ein zentrales Instrument der deutschen Start-up-Förderung. Mehr als die Hälfte des 320 Millionen Euro schweren Fonds stammt vom Bundeswirtschaftsministerium, 170 Millionen Euro.

Darüber hinaus schoss der HTGF allerdings vier Jahre später weitere knapp 500.000 Euro in das Unternehmen. Der Anlass war eine Runde zur Anschlussfinanzierung. Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der damaligen Linken-Abgeordneten Martina Renner aus dem Jahr 2024 hervor.

Abgeordnete kritisieren Staatsgeld für Datenmarktplatz

Wir haben das Dokument mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten, jedoch zunächst in einer fast vollständig geschwärzten Variante. Das Wirtschaftsministerium hatte die Antwort des damaligen Staatssekretärs als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Erst nachdem wir Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt hatten, gab das Ministerium die Antwort für die Öffentlichkeit frei.

Das Ministerium betont darin erneut, dass es „auf die Investmententscheidungen des HTGF keinen Einfluss“ nehme. Jedoch seien „Investitionen in Unternehmen, die Aktivitäten in Verbindung mit Cybercrime verfolgen“, gemäß „der Ausschlussliste des HTGF ausgeschlossen.“ Als solche könne das Geschäftsmodell von Datarade nicht betrachtet werden, da die Plattform lediglich Kontakte zwischen Datenanbietern und Interessierten herstelle. „Das Zustandekommen eines Vertrags und der Austausch von Daten läuft grundsätzlich vollständig außerhalb der Plattform.“

SPD sieht „erheblichen Handlungsbedarf“, CDU bleibt unkonkret

Wie viel Verantwortung sollen Datenmarktplätze dafür tragen, wenn Datenhändler dort die Standortdaten von Millionen Menschen verschleudern? Einen Vorschlag hierzu hatte die heutige Bundesdatenschutzbeauftragte bereits im vergangen Jahr: Der deutsche Gesetzgeber könnte die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes nutzen, um das Geschäft von Datenmarktplätzen zu regeln. Die Reform war zunächst für 2024 geplant gewesen, fiel aber dem vorzeitigen Aus der Ampel-Koalition zum Opfer.

Auch die neue Koalition aus Union und SPD will den Datenschutz reformieren. Im Fokus stand zwar bisher ein Rückbau von Regulierung – aber gerade bei Datenmarktplätzen sehen Politiker*innen mehrerer Parteien Probleme.

„Auch wenn im Koalitionsvertrag keine konkrete Aussage dazu vereinbart wurde, so sehen wir mit Blick auf die Databroker-Files-Recherchen nicht allein aus datenschutzrechtlicher Sicht, sondern auch aus sicherheitspolitischer Perspektive erheblichen Handlungsbedarf“, schreibt uns etwa Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Er werde „diese Thematik in den anstehenden Verhandlungen selbstverständlich auch ansprechen und konkrete Vorschläge einbringen“. Es sei allerdings noch offen, ob es in der Koalition eine Zustimmung für entsprechende Gesetzesänderungen gibt.

Der Koalitionspartner, die Union, hält sich auf Anfrage von netzpoiltik.org bedeckt. Ralph Brinkhaus, Sprecher für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, lässt auf unsere sechs Fragen zur anstehenden Datenschutzreform lediglich verlauten: „Wir arbeiten an den von Ihnen genannten Punkten.“

Grüne und Linke machen Druck

Die Grünen-Digitalpolitiker Lukas Benner und Konstantin von Notz sehen im fehlenden Plan der Regierungskoalition beim Datenhandel ein Beispiel für deren Datenschutzpolitik. Während Union und SPD sich „verfassungsrechtlich hochumstrittene Vorhaben“ wie die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgenommen hätten, fehle auf ihrer Agenda die Lösung der „anhaltenden und zunehmenden Problematik der Databroker“.

Die grüne Bundestagsfraktion halte „eine gesetzliche Einschränkung dieser Praktiken für dringend geboten – übrigens auch mit Blick auf den Schutz unserer Sicherheitsbehörden und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Das Innenministerium müsse sich endlich der Thematik widmen.

Grundsätzlicher wird bei dem Thema Donata Vogtschmidt, digitalpolitische Sprecherin der Linkspartei. Sie wolle „Geschäftsmodellen, die auf personalisierter Onlinewerbung basieren, insgesamt den Kampf ansagen“. Vogtschmidts Vorschlag, um das Problem an der Wurzel zu lösen: Im Gesetz über digitale Dienste (DSA) der Europäischen Union ist bereits ein Verbot personalisierter Werbung für Minderjährige vorgesehen. Dieses Verbot sollte auf alle Nutzenden ausgeweitet werden, denn „so ließe sich kommerzieller Datenhandel wirklich eindämmen“.

Unterdessen könnte auch die EU aktiv werden. Sie will mit dem kommenden Digital Fairness Act Lücken für Verbraucher*innen im Netz schließen. Bis 24. Oktober können Interessierte Ideen einreichen, in welchen Bereichen sie Handlungsbedarf sehen.



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