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EU-US-Zolldeal: Das Streitthema Datenmaut ist offiziell vom Tisch


Erfolg für große US-Plattformbetreiber wie Amazon, Apple, Google, Meta, Microsoft und Netflix: Sie müssen vorerst keine Datenmaut in der EU mehr befürchten. „Die Europäische Union bestätigt, dass sie keine Netznutzungsgebühren einführen oder beibehalten wird“, führt das Weiße Haus in einem „Faktenblatt“ zu der politischen Verständigung zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump auf ein Abkommen über Zölle und eine Handelspartnerschaft vom Sonntag aus. Von EU-Seite gibt es dazu keinen Widerspruch.

Andere Begriffe für Netznutzungsgebühren sind Infrastrukturabgabe, Fair Share oder Sender Pays. Die EU-Kommission und der Ministerrat starteten in den vergangenen Jahren zahlreiche Initiativen, um so eine Big-Tech-Kostenbeteiligung am Netzausbau einzuführen. Das Vorhaben galt aufgrund großen Widerstands von vielen Seiten vor Kurzem als gescheitert. Mittlerweile hat die Kommission aber einen neuen Anlauf genommen. Sie will die Datenmaut nun durch die Hintertür über den geplanten Digital Networks Act (DNA) salonfähig machen. Dafür soll ein Streitbeilegungsverfahren für „IP-Zusammenschaltungen“ alias Peering den Weg ebnen.

„Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union beabsichtigen, ungerechtfertigte digitale Handelshemmnisse anzugehen“, heißt es in der Handreichung der US-Regierungszentrale weiter. Diese fokussiert sich zwar auf die Netznutzungsgebühren, doch solche Blockaden könnte die US-Seite deutlich weiter interpretieren. Konkret steht für das Weiße Haus fest, dass beide Blöcke „weiterhin keine Zölle auf elektronische Übertragungen erheben“. Damit sieht es nicht gut aus für – vorab schon eingeschränkte – Gedankenspiele der Kommission, eine Digitalsteuer für große Plattformbetreiber einzuführen.

Die EU-Kommission hatte sich am Montag beeilt zu betonen, dass die Regulierung des Technologiesektors einer der Bereiche sei, in denen sie keinen Zentimeter nachgegeben habe. Vorgaben wie der Digital Services Act (DSA), der besonders bedrohte Digital Markets Acts (DMA) und die KI-Verordnung würden weiter durchgesetzt. Am Dienstag räumte ein Kommissionssprecher dann ein, dass der Absatz zu den Digitalbestimmungen aus der Erklärung des Weißen Hauses korrekt sei. Zugleich versicherte er: „Aber das beeinträchtigt nicht unsere Vorschriften oder unseren Regulierungsspielraum“. Die EU werde ihr „Recht auf autonome Regulierung im digitalen Raum nicht aufgeben“.

Im Laufe der Zoll-Verhandlungen kritisierten Vertreter der Trump-Regierung immer wieder die vergleichsweise strikten Digitalgesetze der EU, auf deren Basis gerade US-Tech-Konzernen teils empfindliche Sanktionen drohen. US-Handelsminister Howard Lutnick sagte am Dienstag gegenüber CNBC, der ein oder andere Kuhhandel mit der EU stehe noch aus. „Kann ich damit rechnen, weiterhin mit den Handelsvertretern der Europäischen Kommission zu sprechen? Ja, sie haben mich heute Morgen angerufen“, berichtete er. „Digitale Dienste, Steuern und der Angriff auf unsere Technologieunternehmen – das wird auf dem Tisch liegen.“

Den EU-Abgeordneten Brando Benifei, der den AI Act mitverhandelt hat, besorgt diese Rhetorik. Auch die Haltung der Kommission sende „das falsche Signal“, befürchtet der Sozialdemokrat: „Wenn wir unter Druck einknicken, was soll Trump dann davon abhalten, als Nächstes unsere Gesetzgebung anzugreifen?“

Washington wolle weitreichende Ausnahmen von EU-Regeln etwa im Digitalbereich durchsetzen, moniert auch Max Bank, Experte für Handelspolitik der zivilgesellschaftlichen Organisation LobbyControl. „Dieser Deal ist TTIP [Transatlantic Trade and Investment Partnership] durch die Hintertür“, beklagt er mit Blick auf die jahrelangen, letztlich gescheiterten transatlantischen Gespräche über ein umfassendes Handelsabkommen. Dieses Mal sei der Konsens einfach „per Handschlag auf dem Golfplatz“ besiegelt worden. LobbyControl fordert eine gründliche parlamentarische Kontrolle – auch in den Mitgliedstaaten. Sollte sich die US-Auslegung bestätigen, müssten die Volksvertreter den Deal stoppen: „Sonst droht eine schleichende Aushöhlung unserer Gesetze – und damit unserer Demokratie.“


(mma)



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iPhone 17 Pro: Infos zu Spezialfarbe und großem Kamerarücken


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In gut sechs Wochen ist es so weit: Dann stellt Apple seine neuen iPhone-Modelle vor. Zuletzt gab es vermehrt Gerüchte über die Themen Kamera bei den Pro-Modellen des iPhone 17, zur vermuteten Preiserhöhung sowie dem Design des Gehäuses. Nun kommen einmal mehr Infos zur möglichen Farbgebung sowie zur Gestaltung des Kamerarückens hinzu – und warum letzterer nun anders aussehen dürfte als zuvor.

Dass es iPhone 17 Pro und 17 Pro Max in einem neuen, orange-artigen Kupferton geben soll, ist bereits bekannt. Nun sind bei Leakern erste Dummy-Modelle aus China eingegangen, die den neuen Look wiedergeben sollen. Sollten diese der Realität entsprechen – was bei Dummys nicht unbedingt der Fall sein muss –, wäre das Design deutlich auffälliger als bislang erwartet. So kommentiert Sonny Dickson, seit Jahren bekannter Apple-Gerüchtekoch, dass das neue Orange „definitiv eine kühne Ergänzung“ sei. Die anderen Farbtöne für die Pro-Modelle, Schwarz, Weiß und ein dunkler Blauton, sind deutlich zurückgenommener.

Von einer schillernden Speziallackierung, die Apple angeblich zusätzlich plant und die Bezug auf Liquid Glass nehmen soll, weiß Dickson aber nichts. Die anderen Farben sind allesamt recht zurückhaltend. Beim dünnen iPhone 17 Air zeigen die Dummys Pastelltöne in Hellblau, „Stahlgrau“, Weiß (fast Eierschale) und Schwarz, beim iPhone 17 sind sie mit zusätzlich Violett (bis Pink) und Grün etwas kecker. Wer, was zur Vermeidung von Fallunglücken empfehlenswert ist, sein iPhone in einem Gehäuse betreibt, sieht den Look womöglich nur selten.

Weiterhin gibt es frische Spekulationen über den die gesamte Gehäusebreite einnehmenden Kamera-Bereich bei den Pro-Modellen. Diese Entscheidung geht angeblich nicht nur auf Designaspekte zurück, sondern hat mit einem neuen Zoom-Bildsensor zu tun, behauptet Macrumors. Künftig soll es optisch bis zu achtfach ins Bild hineingehen, statt wie bislang nur fünffach. Sensor-Cropping wird dabei angeblich nicht verwendet.

Auch verschiedene Brennweiten sind angeblich vorgesehen, statt nur die fixen 120 mm aus dem iPhone 16 Pro. Um dies zu implementieren, braucht Apple angeblich mehr Platz, wobei die Sensoren in den bisherigen Dummy-Modellen weiterhin genauso angeordnet sind wie im iPhone 16 Pro. Nur LIDAR und Blitz sind nach rechts gerückt. Aber eventuell stopft Apple Teile der Elektronik in den mittleren Bereich. Ob dem wirklich so ist, müssen erste Teardowns zeigen, wenn die Geräte verfügbar sind. Damit ist bis Mitte September zu rechnen.


(bsc)



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NAS per DIY: Billiges Gehäuse zum Selberdrucken


Network Attached Storages (NAS) mit vier oder mehr Festplatten-Einschüben sind teilweise immer noch sehr teuer. Für ambitionierte Bastlerinnen und Bastler mit 3D-Drucker bietet Maker Jack Harvest nun eine kostengünstige Lösung auf seiner Webseite an: den Nachdruck des Minisforum N5 mit fünf Einschüben. Darauf kann man dann beispielsweise Daten per RAID 5 auf mindestens drei Festplatten verteilen.

Harvest richtet sich speziell an Besitzer von 3D-Druckern des Herstellers Bambu Labs. Die für den Bau des Cases erforderlichen Teile stellt er dafür auf Bambu Labs‘ eigener Community-Plattform MakerWorld zur Verfügung.

Neben zahlreichen anderen Hardware-Projekten der Community findet man auf MakerWorld auch die Dateien von Jack Harvest. Die Baupläne öffnet man entweder in Bambu Studio oder in der Open-Source-Software Orca Slicer. Hier sollte man zuvor prüfen, ob die Firmware des Bambu-Lab-Druckers weiterhin Druckaufträge des Slicers unterstützt.

Wer möchte, kann den einzelnen Teilen mit farbigem Filament einen individuellen „Anstrich“ verpassen. Die Dateien sendet man anschließend an seinen 3D-Drucker.


Kabel quellen aus geöffnetem NAS-Gehäuse

Kabel quellen aus geöffnetem NAS-Gehäuse

Nach dem Druck kommt die Arbeit. Kabel und Bauteile müssen eingebaut werden.

(Bild: JackHarvest.com)

Der Druck enthält selbstverständlich nur das Gehäuse. Die untere Kammer ist auf Mainboards in Intels NUC-Format mit einer Kantenlänge von 10 cm × 10 cm ausgelegt. Interessierte können die Platine aus einem alten Mini-PC ausbauen und in das NAS umstecken. Für den Einsatz von fünf Festplatten sollte ein M.2-Steckplatz vorhanden sein, um dort einen SATA-Adapter einzustecken. Harvest beziffert alle Bauteile auf einer Einkaufsliste mit einem Anschaffungswert von etwa 215 US-Dollar exklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Kosten für ein Mainboard inklusive Prozessor und Datenträger. Dazu zählen etwa Zusatzplatinen und Adapter.

Software kommt nicht aus dem Drucker und auch Harvest nennt keine. Infrage kommen hier beispielsweise Open-Source-Lösungen wie das auf FreeBSD basierende zVault – ein Fork von TrueNAS – oder OpenMediaVault (OMV), das auf Debian basiert und auch auf komerziellen NAS läuft.


(aki)



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Update: Schlafapnoe-Erkennung landet auf der Galaxy Watch


Die Anfang Juni unter anderem für den deutschen Markt angekündigte Schlafapnoe-Erkennung für Samsungs Galaxy Watches wird nun endlich verteilt. Samsung hat sich Zeit gelassen, die Funktion für Bestandsgeräte freizugeben.

Während Samsung die Schlafapnoe-Funktion ab Werk mit der neuen Galaxy Watch 8 ausliefert, landet das Feature nun auch auf älteren Modellen. Wie wir anhand einer Galaxy Watch 5 feststellen können, bietet der Hersteller nun Updates für die Uhr als auch für das gekoppelte Galaxy-Smartphone an.


Screenshot der Schlafapnoe-Funktion auf einer Galaxy Watch 5

Screenshot der Schlafapnoe-Funktion auf einer Galaxy Watch 5

Schlafapnoe-Funktion auf einer Galaxy Watch 5.

(Bild: Dirk Knop / heise online)

Die Schlafapnoe-Erkennung lässt sich nach der Installation im Samsung-Health-Monitor aufrufen. Die App begrüßt Nuzer mit dem Satz „Finde heraus, ob du mit deinem Arzt über Schlafapnoe sprechen solltest.“

Laut Samsung soll die Schlafapnoe-Erkennung ab der Watch-4-Serie und neuer verfügbar sein. Auf den Smartwatches ist die Funktion verfügbar, sofern auf der Galaxy Watch Wear OS 5.0 oder eine neuere Softwareversion installiert ist. Zudem setzt die Funktion die Kopplung mit einem Galaxy-Smartphone mit Android 12 oder neuer voraus.

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Zur Schlafapnoe-Erkennung nutzt die Galaxy Watch den integrierten „BioActive Sensor“ zur Messung der Blutsauerstoffsättigung (SpO₂) während des Schlafs. Es werden dabei laut Samsung Veränderungen der SpO₂-Werte im Zusammenhang mit Apnoe- und Hypopnoe-Mustern analysiert. Anhand der Werte schätzt die Uhr den Apnoe-Hypopnoe-Index, um Nutzerinnen und Nutzer über mögliche Symptome zu informieren.

Zudem macht der Hersteller darauf aufmerksam, dass nur Personen ab 22 Jahren die Schlafapnoe-Erkennung nutzen sollten, bei denen noch keine Schlafapnoe diagnostiziert worden sei. Ferner würde die Funktion „Anzeichen einer mittelschweren bis schweren obstruktiven Schlafapnoe in Form von erheblichen Atemaussetzern über einen Überwachungszeitraum von zwei Nächten erkennen“.

Das Messverfahren sei nicht als Ersatz oder Ergänzung für bestehende Behandlungen der Schlafapnoe gedacht. Zudem dürfen die Daten nicht für klinische Diagnosen verwendet werden, heißt es.


(afl)



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