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Top 5: Die beste elektrische Fliegenklatsche – Testsieger kostet 13 Euro
Elektrische Fliegenklatschen versprechen schnelle Hilfe gegen Mücken und Fliegen. Wir erklären Technik, Sicherheit und zeigen die besten Modelle im Test.
Im Sommer kann das Einschlafen schnell zur Geduldsprobe werden – und das nicht nur aufgrund der Hitze. Kaum liegt man im Bett, schwirrt die erste Mücke heran und umkreist surrend das Ohr. Oder man sitzt gemütlich am Nachmittag im Esszimmer, während eine Fliege nach der anderen den Kuchen umkreist. Elektrische Fliegenklatschen versprechen hier schnelle Abhilfe – ein kurzer Schwung, ein Knistern und die Plage ist vorbei. Doch wie funktionieren die surrenden Insektenjäger eigentlich? Und sind 4000 Volt wirklich ungefährlich?
Die Auswahl ist groß: vom simplen Batterie-Modell für 4 Euro bis zur Hightech-Klatsche mit Display für jenseits der 20 Euro. Unser Test zeigt: Teuer ist nicht automatisch besser. Wir haben verschiedene Modelle getestet und zeigen die fünf besten.
Doch beim Insektenjagen gibt es mehr zu beachten als nur die Technik. Welche Insekten darf man überhaupt töten? Wo gelten Einschränkungen? Und warum sollte man bei UV-Lockfunktionen vorsichtig sein? Wir zeigen neben passenden Geräten, worauf zu achten ist.
Welche ist die beste elektrische Fliegenklatsche?
Klarer Testsieger ist der Yissvic WD-948 für 13 Euro. Das Modell arbeitet mit kraftvollen 4000 Volt und zeigt sich im Dauereinsatz besonders zuverlässig. Die Verarbeitung ist hochwertig, die Handhabung durchdacht. Für preisbewusste Käufer empfiehlt sich der Gardigo Klatschigo (Bzzz) für gerade einmal 4 Euro. Unser Preis-Leistungs-Sieger bietet solide Technik zum unschlagbaren Preis und erfüllt alle wichtigen Anforderungen an eine elektrische Fliegenklatsche. Zur Stromversorgung benötigt er aber AA-Batterien.
Die beste Handhabung bietet die Gecko Man für 26 Euro mit ihrem um 90 Grad drehbaren Kopf. Diese Flexibilität macht sie zur idealen Wahl für schwer erreichbare Stellen, wie an der Decke, unter der Treppe oder unter dem Sofa.
Das Testfeld dieser Top 5 der besten elektrischen Fliegenklatschen setzt sich wie folgt zusammen:
Wie funktioniert eine elektrische Fliegenklatsche?
Elektrische Fliegenklatschen arbeiten mit Hochspannung zwischen 2000 und 4000 Volt. Ein integrierter Spannungswandler transformiert die niedrige Batterie- oder Akkuspannung (meist 3,7 bis 4,2 Volt) auf diese hohen Werte. Das Metallgitter besteht bei den meisten Modellen aus mehreren Schichten, die von Isolatoren aus Kunststoff voneinander getrennt sind. Das mittlere Gitter steht unter Spannung. Zwischen den Gittern besteht ein Abstand von wenigen Millimetern. Ausnahme etwa ist der Insekten Schröter, der auf dünne Metallstäbe mit abwechselnder Polarität setzt.
Trifft ein Insekt auf das stromführende Gitter, überbrückt es den Luftspalt zwischen den Schichten. Es entsteht ein Kurzschluss, der das Fliege oder Mücke durch den Stromfluss tötet. Die dabei entstehende Energie entlädt sich mit dem charakteristischen Knistern.
Das bietet Vorteile: nie wieder Flecken von geklatschten Mücken an der Wand. Nie wieder Mücken, die auf Nimmerwiedersehen davonfliegen. Nie wieder daneben hauen, denn mit einer elektrischen Klatsche erwischt man wegfliegende Insekten noch in der Luft. Auf an der Wand sitzende Insekten stülpt man einfach die elektrische Klatsche über, sodass diese beim Losfliegen in den stromführenden Bereich hineinfliegen.
Sind elektrische Fliegenklatschen für Menschen ungefährlich?
Die hohe Spannung klingt bedrohlich, ist aber nur die halbe Wahrheit. Entscheidend für die Gefährlichkeit ist die Stromstärke, gemessen in Ampere. Elektrische Fliegenklatschen arbeiten mit extrem niedrigem Strom im Milliampere-Bereich. Die verbauten Kondensatoren speichern nur minimale Energie von wenigen Millijoule. Zum Vergleich: Ab etwa 50 Milliampere wird Gleichstrom lebensgefährlich, Fliegenklatschen liefern nur einen Bruchteil davon.
Die sehr niedrige gespeicherte Energie und die begrenzte Stromstärke der Geräte sind so gewählt, dass bei Berührung durch einen Menschen ein unangenehmer Schlag oder ein leichtes Brennen entsteht, aber keine ernsthaften gesundheitlichen Schäden auftreten, vergleichbar mit einem Weidezaun. Bei empfindlichen Personen kann es jedoch zu Unwohlsein kommen. Eine Berührung fühlt sich unangenehm an und ist deutlich stärker als bei einem statischen Schlag, wie man ihn etwa vom Anfassen eines Türgriffs kennt.
Welche Insekten darf man bekämpfen und wo gelten Einschränkungen?
In Deutschland stehen alle wild lebenden Tiere unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Töten ohne vernünftigen Grund ist verboten. Bei Lästlingen wie Stubenfliegen, Stechmücken oder Fruchtfliegen in Wohnräumen liegt ein vernünftiger Grund vor. Auch Wespen darf man in der eigenen Wohnung bekämpfen, wenn sie zur Gefahr werden.
Besonders geschützt sind alle Wildbienenarten, Hummeln und Hornissen. Ihr Töten kann, je nach Bundesland, mit Bußgeldern von mehreren Tausend bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In Naturschutzgebieten gilt generell ein Tötungsverbot für alle Insekten. Im eigenen Garten sollte man bedenken: Schwebfliegen, Marienkäfer und viele andere Insekten sind Nützlinge.
Eingebaute UV-Lampen in einigen Klatschen ziehen wahllos auch geschützte Nachtfalter oder andere nützliche Insekten an – hier ist Vorsicht geboten. Der große Vorteil elektrischer Fliegenklatschen gegenüber UV-Lichtfallen zeigt sich genau hier: Man kann gezielt gegen einzelne Plagegeister vorgehen. Wer eine lästige Mücke im Schlafzimmer jagt, gefährdet keine Nützlinge. Bei stationären UV-Fallen hingegen landen auch seltene Nachtfalter, harmlose Florfliegen oder andere schützenswerte Insekten im Hochspannungsgitter. Die manuelle Klatsche ermöglicht eine bewusste Entscheidung bei jedem einzelnen Insekt.
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Die Spannung der mobilen Insektenvernichter bestimmt die Durchschlagskraft. Modelle unter 2500 Volt sind oft zu schwach für größere Insekten. Der Testsieger Yissvic WD-948 arbeitet mit 4000 Volt und zeigt sich im Test besonders effektiv. Die Gitterkonstruktion ist entscheidend: Mehrlagige Systeme mit engmaschigen Gittern treffen besser und schützen vor Berührungen.
Bei der Stromversorgung haben akkubetriebene Modelle Vorteile gegenüber batteriebetriebenen Geräten, auch wenn die Wahl von der eigenen Präferenz und dem Einsatzzweck abhängt. Wenn Akku, dann sollte man auf jeden Fall auf USB-C als Anschluss Wert legen. Die meisten modernen Geräte nutzen Lithium-Ionen-Akkus mit 3,7-Volt-Nennspannung. Diese sind bei sachgemäßer Verwendung sicher. Wichtig ist die Einhaltung der Herstellervorgaben beim Laden. Einige Modelle vertragen nur Standard-5V-Ladegeräte, keine Schnelllader. Der Grund: Die verbaute Ladeelektronik ist oft simpel gehalten, um Kosten zu sparen.
Aber: Akkus altern durch Ladezyklen und Temperatureinflüsse. Nach zwei bis drei Jahren lässt die Kapazität merklich nach. Zudem gilt, dass man bei aufgeblähten oder beschädigten Akkus das Gerät nicht mehr verwenden darf – dann herrscht Brandgefahr!
Ansonsten erhöhen Sicherheitsfunktionen wie zweistufige Aktivierung oder automatische Abschaltung den Schutz. Ein zusätzliches Schutzgitter bewahrt vor versehentlicher Berührung. Ebenfalls praktisch sind Klatschen mit zusätzlichen Teleskopstangen. Auch Konzepte, wie beim Modell von Gecko Man sind sinnvoll – es punktet mit drehbarem Kopf für flexible Handhabung und hilft damit, an besonders schwer erreichbare Stellen zu kommen. Je nach Einsatz sind Extras, wie die beigelegte Tragetasche beim Insekten Schröter sinnvoll.
Welche Alternativen gibt es zur elektrischen Fliegenklatsche?
UV-Lichtfallen arbeiten stationär mit Lockwirkung. Sie ziehen Insekten durch UV-Licht an und töten sie am Hochspannungsgitter. Der Nachteil: Sie unterscheiden nicht zwischen Schädlingen und Nützlingen. Besonders nachtaktive Insekten werden angelockt, darunter viele geschützte Arten. Für den Außenbereich sind sie in Deutschland verboten.
Mechanische Fallen wie Fliegenfänger-Streifen oder Fruchtfliegenfallen mit Lockstoff sind giftfrei und selektiv. Präventiv wirken Fliegengitter an Fenstern und Türen am besten. Natürliche Abwehrmittel wie ätherische Öle (Citronella, Eukalyptus) können Mücken fernhalten, die Wirkung ist aber begrenzt. CO2-Fallen imitieren menschlichen Atem und locken gezielt Stechmücken an. Alternative Methoden zur Mückenabwehr zeigt unser Ratgeber: Hilft gegen Mücken & Mückenstiche: Co2-Falle, elektrische Klatschen, Stichheiler.
Fazit
Elektrische Fliegenklatschen sind eine effektive Lösung gegen lästige Insekten im Haus. Die Technik funktioniert zuverlässig: Ist die Spannung mit 3000 bis 4000 Volt hoch, erwischen sie Mücken, Fliegen und andere Plagegeister sicher. Dabei bleiben sie für Menschen ungefährlich, da die Stromstärke minimal ist. Unser Test zeigt deutliche Qualitätsunterschiede zwischen den Modellen.
Der Testsieger Yissvic WD-948 überzeugt mit hoher Spannung, solider Verarbeitung und zuverlässiger Funktion. Wer sparen möchte, greift zum Preis-Leistungs-Sieger Gardigo Klatschigo (Bzzz) – hier stimmt das Verhältnis von Kosten und Leistung optimal. Besonders flexibel zeigt sich die Gecko Man mit ihrem drehbaren Kopf und Teleskopstab, ideal für schwer erreichbare Ecken oder Insekten, die an der Wohnungsdecke sitzen. Die Wocvryy XH-43 punktet mit cleverer Faltfunktion und großem Akku zum Schnäppchenpreis. Der Klassiker Insekten Schröter lässt bei der Verarbeitung Punkte liegen. Dafür punktet er mit Extras wie einer Tasche oder einer Gadget-Version im Online-Shop: Die Jäger-Variante hat ein Display mit integriertem Insekten-Counter.
Wichtig: Elektrische Fliegenklatschen sollten verantwortungsvoll eingesetzt werden. Nicht jedes Insekt ist ein Schädling – viele sind wichtige Bestäuber oder Nützlinge im Garten. Besonders Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge stehen unter Schutz. Die Klatsche sollte nur gegen echte Plagegeister zum Einsatz kommen. Auf UV-Lockfunktionen, die wahllos auch geschützte Arten anziehen, sollte verzichtet werden. So bleibt das Zuhause insektenfrei und gleichzeitig wird ein Beitrag zum Naturschutz geleistet.
Folgende Bestenlisten und Ratgeber rund um das Thema Garten sind außerdem empfehlenswert:
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iX-Workshop Advanced Kubernetes Security: Effektive Maßnahmen und Best Practices
Die Orchestrierung und Automatisierung durch Kubernetes erfordert es, die große Angriffsfläche, Multi-Tenancy und die Integration mit CI/CD-Pipelines durch starke Security-Maßnahmen vor Angriffen zu sichern.
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Dieser Workshop richtet sich an Kubernetes-Administratoren, Site Reliability Engineers (SRE), DevSecOps-Experten, Pentester und Red-Team-Mitglieder.
Ihr Trainer Benjamin Koltermann ist ein anerkannter Experte für Cloud- und Kubernetes-Sicherheit. Als CEO und Security Architect bei KolTEQ führt er Projekte für große, regulierte Unternehmen und begleitet sie bei der sicheren Transformation hin zu Cloud-Lösungen und Kubernetes.
(ilk)
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Überblick: Diese Airlines nehmen AirTags zum Gepäck-Tracking
Mittlerweile unterstützen insgesamt 30 Fluggesellschaften die Möglichkeit, über Apples „Wo ist?“-Findenetzwerk nach verlorengegangenem Gepäck zu suchen. In dieser Woche kam der saudische Flag-Carrier Saudia Airlines hinzu, wie lokale Medien berichteten. Dies sei Teil des „kontinuierlichen Engagements für die digitale Transformation“ der Fluggesellschaft, so Technikchef Abdulgader Attiah. Man wolle die Erfahrung der Fluggäste mit „modernster Technik und innovativen Lösungen“ stärken.
Erst User, dann auch Fluggesellschaften
Tatsächlich hilft die „Wo ist?“-Funktion Menschen dabei, mehr Einblick in die Gepäcksituation beim Reisen zu erhalten. Findet sich ein Tracker (es kann ein AirTag, aber auch ein kompatibles „Wo ist?“-Gerät sein, von denen es mittlerweile sehr viele gibt) im Aufgabegepäck, lässt sich etwa stets feststellen, ob die Koffer wirklich mitgekommen sind oder aber noch am Ausgangsflughafen stehen. Mit der sogenannten Präzisionssuche, sobald sich das Objekt in der Nähe befindet, lässt sich sogar feststellen, ob der Koffer bald vom Band rollt. Perfekt ist das Tracking zwar nicht immer, weil Apple-Geräte anderer Menschen zur Positionsweitergabe in der Nähe sein müssen (mit Ausnahme der Präzisionssuche im Nahfeld), doch sind diese bekanntermaßen weit verbreitet. Apple hat laut eigenen Angaben mittlerweile drei Milliarden iPhones verkauft.
Die seit dem vergangenen Jahr ausgerollte Erweiterung von „Wo ist?“ auf Airlines verbindet nun beide Welten: Die Systeme der Fluggesellschaften zum Auffinden verlorenen Gepäcks und die Daten aus AirTag und Co., die die Nutzer bereitstellen. Apple hat dazu in iOS und über ein Webportal eine Freigabe implementiert, mit der man einzelne Tracker für solche Suchen nutzen kann. Daten des Users bleiben dabei geschützt. Die Weitergabe der Informationen ist über die „Wo ist?“-Anwendung möglich, Mindestvoraussetzung sind iOS oder iPadOS 18.2 sowie macOS 15.2. Anschließend lässt sich auch ein Link teilen, bei dem die Ortsangabe automatisch aktualisiert wird.
Die Airlines, die „Wo ist?“ für Gepäck unterstützen
Die Liste der Gesellschaften, die „Wo ist?“ aktuell unterstützen, wird immer länger. Hier eine aktuelle Übersicht:
- AJet
- Aer Lingus
- Air Canada
- Air France
- Air India
- Air New Zealand
- American Airlines
- Austrian Airlines
- Breeze Airways
- British Airways
- Brussels Airlines
- Cathay Pacific
- China Airlines
- Delta
- Eurowings
- Finnair
- Iberia
- JetBlue
- KLM
- Lufthansa
- Porter Airlines
- Qantas
- Saudia
- Singapore Airlines
- SunExpress
- SWISS
- Turkish Airlines
- United
- Virgin Atlantic
- Vueling
Im Falle eines Gepäckverlustes sollte man im Rahmen der Meldung bei der Airline jeweils angeben, dass man „Wo ist?“-Nutzer ist. Dann wird der Link übergeben. Das Tracking wird automatisch gestoppt, sobald man sein Gepäck wieder hat.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Missing Link: Die Wegschaubehörden | heise online
Es ist ein Paradoxon: Mit fortschreitender Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Cyberwar wären Datenschutz und Datensicherheit eigentlich immer wichtiger. Doch ausgerechnet jene, die sich von Amts wegen darum kümmern müssen, werden immer leiser.
Wann haben Sie zuletzt von den Datenschutzbeauftragten gehört? Heise-Meldungen gelten dafür nicht, aber auch unter diesen finden sich inzwischen zahlreiche eigentümliche Exemplare. Etwa die, dass der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski keine rechtlichen Einwände mehr gegen die Nutzung von Office 365 durch die Europäische Kommission vorbringt. Ein Thema, bei dem die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden seit fünf Jahren keine Lösung herbeigeführt haben — genau so wenig wie Anbieter Microsoft.
In der Debatte um die elektronische Patientenakte spielt das CCC-Umfeld eine ungleich wichtigere Rolle, beim Thema Digitale Identitäten ist das BSI weitgehend alleine unterwegs. Wie kann es sein, dass im Zeitalter angewandter künstlicher Intelligenz und damit der Auswertung und Verknüpfung großer Datenbestände ausgerechnet die Datenschutzbeauftragten auffallend leise sind? Müssten sie nicht derzeit mehr zu tun haben und präsenter sein, denn je zuvor?
Datenschutz wäre eigentlich immer relevanter
Der Datenschutz ist von einer theoretischen Diskussion über Machtpotenziale wie im Volkszählungsurteil längst zu einem ganz praktischen Thema geworden, das überall eine Rolle spielt. Es gibt mehr vernetzte Geräte als je zuvor. Und es gibt mehr Sensorik, die darin steckt, jede Menge Software, die irgendwelche Daten abgreift. Für Unternehmen und Organisationen gibt es kaum einen Grund, sie nicht einzusetzen.
Moderne Autos etwa stecken voller Sensorik, unter anderem Kameras. Und wohin diese Daten gehen, wie sie verarbeitet werden, durch wen und was mit diesen geschieht? Ein überaus alltagsrelevantes Thema. Und auch in Deutschland sitzt eine Vielzahl an Autoherstellern — oder europäische Firmenzentralen derselben, sodass deutsche Aufsichtsbehörden zuständig sind.
Doch von kritischer Draufsicht ist dort regelmäßig nichts zu sehen. Selbst wenn in anderen Ländern rund um den Globus die Thematik wie die der potenziellen Schnüffelautos aufgegriffen wird, die Erna und Dieter im Garten, am Zebrastreifen und beim Wildpinkeln filmen, deren Sensorik für Polizei eine Fundgrube wäre, von deutschen Aufsichtsbehörden hört man dazu: so gut wie nichts.
Da gibt Niedersachsens Beauftragte mal bekannt, sich in enger Abstimmung mit Volkswagen und anderen Aufsichtsbehörden zu befinden. Aber tatsächliches handeln? Nur in den seltensten Fällen passiert etwas.
Sprechen ist wie Aufsicht, nur billiger
Das liegt auch an den Datenschutzaufsichtsbehörden. Die haben über die Jahre zwar mehr Personal bekommen. Aber dass sie tatsächlich ihr Gebiss poliert und kräftig zugebissen hätten, kann nicht seriös berichtet werden. Wer sollte es Unternehmen oder Behörden also verdenken, dass sie im Wissen darum, dass die Aufsichtsbehörden zwar maulen, am Ende aber doch vor einer härteren Gangart meist zurückschrecken, auf nichts Substanzielles verzichten würden?
Talk is cheap, heißt es in der Politik. Und aufsichtsbehördliches Handeln ist teuer: das wäre mit Papierkrieg, Zeitaufwand und möglicherweise auch zu verlierenden Gerichtsprozessen verbunden.
Natürlich lässt sich hervorragend darüber streiten, inwieweit Deutschlands Datenschutzdiskussionen teils etwas artifiziell geraten sind. Immerhin gibt es kein Land auf diesem Planeten mit mehr juristischen Fachzeitschriften, in denen selbst die absonderlichsten und interessengeleiteten Interpretationen des Datenschutzrechts breit ausgewalzt werden, um dann im Diskurs als veröffentlichte und somit absolut seriöse Argumente vorgetragen zu werden. Wer mit Anwälten spricht, die vom Fach sind, bekommt schnell ein Gefühl dafür, wie viele der Debatten primär dazu da sind, Verfahren jeder Art in die Länge ziehen zu können und Rechtsklarheit zu vermeiden.
Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Doch es gehört zu den wundersamen deutschen Eigenschaften, daran zu glauben, dass Deutschland im digitalen Raum von besonders scharf durchgreifenden und die Beteiligten verunsichernden Aufsichtsbehörden stranguliert würde. Irgendwie scheint dieses Narrativ immer noch zu verfangen.
Dabei gibt es wirklich erstaunliche Fälle: Der Hessische Datenschutzbeauftragte etwa wurde verklagt, weil er meinte, dass er Bürgerbeschwerden nicht scharf nachgehen müsse. Und bekam vor dem EuGH Recht: das sei durchaus die Rechtslage.
Ein absurder Fall: Bürger verlangen von Aufsichtsbehörden, Verstöße schärfer zu ahnden – und die wollen das auf keinen Fall müssen. Auch in anderen Fällen werden inzwischen Datenschutzaufsichtsbehörden verklagt, weil sie zu wenig tun.
Schuld trägt vor allem die Politik
Diese Situation ist nur zum Teil das Verschulden der oftmals eher spröden und nicht gerade als Karrieresprungbrett für Beamte bekannten Behörden. Der Großteil der Misere ist politisch gewollt — und längst bis in weite Teile der Grünen hinein hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass Datenschutz der Digitalisierung im Weg stehen würde.
Ein Grund, warum etwa die grün-schwarze Landesregierung in Hessen weder etwas gegen die IP-Vorratsdatenspeicherung noch gegen Palantirs Analysesoftware bei der Landespolizei einzuwenden hat. Und die FDP? Die hatte damit in Teilen auch schon lange ihre Probleme. Mit ihrem bundespolitischen Ausscheiden allerdings ist ihre Bedeutung derzeit vernachlässigbar. Doch auch sie frönte zuletzt einem Narrativ, das von CSU bis Grünen gepflegt wird: Es braucht einen ganz anderen Ansatz, um Digitalisierung und Datenschutz zusammenzubekommen.
Statt knallharter behördlicher Aufsicht, die Verfehlungen ahndet, soll ein Wischi-Waschi-Beratungsauftrag erfüllt werden. Und nur bei den ganz, ganz unbelehrbaren soll wirklich einmal durchgegriffen werden. Vielleicht aber besser auch nur dann, wenn das nicht der Wirtschaft schadet. Denn es ist ja auch alles schrecklich kompliziert, vom Datenschutz über die KI-Verordnung und den Data und Data Governance Act bis hin zum Digital Services Act greifen Regelungen ineinander und teilweise aneinander vorbei, regeln ähnliche Sachverhalte und erlauben und verbieten ganz unterschiedliche Dinge.
Und wenn die Politik so komplizierte Geflechte in die Welt setzt, was läge da näher, als, man ahnt es bereits, deren Anwendung im Nachhinein abzuschwächen? Indem aus einer Aufsicht mit Kontrollfunktion eher eine Pausenaufsicht wird, die pädagogisch wertvoll den Kindern bei der Einhaltung der Regeln unter die Arme greift und nur im Ausnahmefall Sanktionen ergreift?
Unabhängig, aber bitte nicht zu kritisch
Die Politik erklärt Unternehmen, Behörden und Organisationen seit Jahren in gewisser Weise für zu blöd, Regeln zu verstehen und einzuhalten, nachdem diese über Jahre die ach so große Komplexität beklagt haben. Kein Phänomen des Datenschutzes alleine, aber hier ist es besonders auffällig: seitdem Datenschutz politisch stärker unter Druck steht und zum Sündenbock für die sowohl von Politik, Behörden und Unternehmen an vielen Stellen schlicht nicht oder falsch angegangene Digitalisierung erklärt wurde, agieren diese immer vorsichtiger.
Auch deshalb, weil Vertreter einer härteren Linie unter den Datenschutzbeauftragten von der Politik zuletzt mehrfach abgesägt wurden oder die Stellen schlicht über Monate und Jahre gar nicht mehr besetzt wurden, sind die heutigen Datenschutzaufsichtsbehörden in weiten Teilen als Verwaltungsaufsichten besetzt – die formelle Unabhängigkeit, die die Datenschutzgrundverordnung vorschreibt, endet schnell.
Eine Möglichkeit: die Zuständigkeiten zu verschieben. Das droht etwa bei der Datenschutzaufsicht über die Nachrichtendienste schon seit einer ganzen Weile: Egal wie freundlich die Datenschützer mit den Diensten umgehen, egal, wie wenig sie real kontrollieren oder einwenden, die Kontrollkompetenz wollte schon der ehemalige Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) lieber an eine andere Stelle auslagern, den Unabhängigen Kontrollrat, der die Nachrichtendienstarbeit auch sonst kontrolliert.
Dass spätestens da, wo Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, mit Landesämtern für Verfassungsschutz oder dem Bundeskriminalamt interagieren dann doch wieder die jeweiligen Datenschutzaufsichtsbehörden ins Spiel kommen: in der politischen Debatte lässlich. Denn es ginge ja darum, den Datenschutz „zurechtzustutzen“.
Ein ähnliches politisches Signal: bei staatlichen Vorhaben wird in Gesetzen vom sogenannten „Einvernehmen“ auf ein „Benehmen“ reduziert. Sprich: Statt dass die Datenschutzaufsicht grünes Licht geben müsste, reicht es, dass sie ihre Bedenken zu Protokoll gegeben hat. Datenschützer nerven und damit sollen sie aufhören, egal ob Vorratsdatenspeicherung, Gesundheitsdaten oder KI-Einsatz bei Videoüberwachung durch Polizei oder in anderen Kontexten.
Nicht nur Datenschutzaufsicht unter Beschuss
Damit sind die Datenschützer am Ende nicht allein. Exakt das gleiche Schicksal droht derzeit in anderen Bereichen: Weil die KI-Verordnung kompliziert ist, soll die zuständige Behörde viel weniger sanktionieren als vielmehr protegieren. Und weil das auch für die Cybersicherheit gilt, soll natürlich auch bei der NIS2-Richtlinie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor jedem Eingreifen doch bitte möglichst die Hand reichen, um darbende deutsche Unternehmen bei der Regeleinhaltung zu unterstützen. Der Präsident der Bundesnetzagentur hat viele Male öffentlich betont, wie wichtig die Beratungsfunktion bei der deutschen Umsetzung der KI-Verordnung ist. Als ob Aufsichtsbehörden Consultingfirmen wären.
Digitalpolitik ist Machtpolitik heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Und genau das ist es, worum es derzeit an vielen Stellen geht: Statt einem behördlichen Aufsichtsregime soll eine Art Digitalisierungsförderung stehen. Gegen letzteres spricht eigentlich auch wenig – aber es ist eine völlig andere Aufgabe, die in Aufsichtsbehörden wenig verloren hat. Niemand käme auf die Idee, etwa die Wirtschaftsförderung eines Bundeslandes mit der Bau-, Lebensmittelaufsicht oder den finanzbehördlichen Aufgaben zu betrauen. Aber vielleicht ist das auch nur noch eine Frage der Zeit, bis die Steuerfahndung als Steuerberater für darbende deutsche Unternehmen tätig werden soll?
Falk Steiner ist Journalist in Berlin. Er ist als Autor für heise online, Tageszeitungen, Fachnewsletter sowie Magazine tätig und berichtet unter anderem über die Digitalpolitik im Bund und der EU.
So ist es fast schon als Glücksfall zu betrachten, dass sich zumindest beim Datenschutz ein anderer Zweig der Rechtsdurchsetzung inzwischen alternativ herausgebildet hat: Immer häufiger müssen sich Unternehmen Massenverfahren beim immateriellen Schadenersatz stellen. Die jeweils eingeklagten Summen pro Fall sind in der Regel marginal – doch je mehr Betroffene diese Rechte geltend machen, umso höher sind die Risiken, die mit Schlamperei beim Datenschutz verbunden sind.
Zumindest solange, bis die Politik auch hier ein Risiko für die Wirtschaft sieht und die rechtlichen Regeln dafür wieder abändert. Die Datenschutzaufsichtsbehörden können sich über die Entlastung freuen. Und weiter in Arbeitskreisen Positionspapiere schreiben, warum es auf den Einzelfall ankommt, ob die datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes dieser oder jener Software zu kritisieren wäre.
Vielleicht ist es also einfach an der Zeit, einzusehen, dass Digitalisierung nur dann Regeln folgt, wenn die Bürger in allen Feldern die Möglichkeit bekommen, böswillige oder schlampende Akteure in Grund und Boden zu klagen – dann können die staatlichen Aufsichtsbehörden sich auf die politisch derzeit gewünschte Beratungsleistung konzentrieren.
(nen)
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