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Developer wollen Liquid Glass testen: Beta von iOS 26 offenbar sehr beliebt


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Durchaus umstritten, aber auch interessant: Apples in iOS 26 und Co. umgebautes Grunddesign stößt bei den registrierten Apple-Developern augenscheinlich auf große Nachfrage, zumindest was ein Ausprobieren betrifft. Wie Konzernchef Tim Cook am Donnerstagabend vor Analysten bei der Bekanntgabe der jüngsten Quartalszahlen mitteilte, wollten sehr viele Entwickler die seit Juni bereitgestellte Developer Beta testen.

Es sei „wunderbar zu sehen“, wie sich „eine großartige Dynamik für unsere Plattformen“ entwickele, so Cook. Seinen Angaben nach ist die iOS-26-Vorabversion „bei weitem die populärste Developer Beta, die wir jemals hatten“. Das gilt demnach auch für iPadOS 26 und macOS 26, die ebenfalls sehr oft heruntergeladen wurden. Spezifische Installationszahlen nannte Cook jedoch nicht, auch zur Public Beta der neuen Betriebssysteme, die erst seit letzter Woche bereitsteht, äußerte sich der CEO nicht.

Es ist aber davon auszugehen, dass auch diese auf großes Interesse stößt, denn die Umgestaltung von iOS und Co. ging seit Jahren nicht mehr so weit. Allerdings sollte man für die Beta am besten ein zusätzliches Gerät bereithalten und nicht mit einem Alltags-iPhone (oder Alltags-iPad) testen. Schließlich enthält die Beta noch Fehler und auch die Veränderungen an UI und Bedienung könnten womöglich erschrecken. Auf dem Mac bietet es sich wiederum an, macOS 26 in einer virtuellen Maschine auszuprobieren. Das geht besonders einfach und kostenlos mit Virtual Buddy.

Zu bedenken ist allerdings, dass Apple erst vor zwei Jahren die Pflicht aufgehoben hatte, zahlender Entwickler zu sein, um Betas herunterzuladen. Zuvor musste man knapp 100 US-Dollar im Jahr an Apple geben. Entsprechend ist es mittlerweile deutlich einfacher, an Entwickler-Betas heranzukommen, was die Zielgruppe sicherlich vergrößert hat. Es reicht, sich mit seinem Apple-Account auf der Developer-Website zu registrieren und Apples Vertragsbedingungen zu akzeptieren.

iOS 26, macOS 26 und die anderen neuen Betriebssysteme erscheinen vermutlich im September. visionOS 26 für die Vision Pro lässt sich derzeit nicht außerhalb der Developer-Beta testen. Das dürfte Apple wohl auch so beibehalten.


(bsc)



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Gothic 1 Remake erscheint später, Entwickler teasern mögliches Gothic 2 Remake


Der Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erhält erst im kommenden Jahr ein Remake. Entwickler Alkimia Interactive gab unter anderem auf Steam bekannt, dass das ursprünglich für dieses Jahr angekündigte „Gothic 1“-Remake erst Anfang 2026 für PC, Playstation 5 und Xbox Series X/S erscheinen soll.

Konsolenbesitzer können jedoch bereits jetzt einen Vorgeschmack in Form einer spielbaren Demo erhalten. Der seit Februar für den PC verfügbare „Nyras Prologue“ steht nun auch für PlayStation- und Xbox-Konsolen zum Download bereit. Es handelt sich um einen separaten Spielabschnitt, der im Hauptspiel vermutlich nicht enthalten sein wird.

Wer die Trilogie in originalgetreuerer Form auf Konsolen nachholen möchte, wird im kommenden Jahr ebenfalls bedient. THQ Nordic hat auch eine „Gothic Classic Trilogy“ angekündigt. Dabei handelt es sich um nur leicht angepasste Umsetzungen der ersten drei Teile, mit Gamepad-Unterstützung und aktualisierter Steuerung. Sie werden 2026 für PS5, PS4, Xbox Series X/S und Xbox One erscheinen. Für Nintendo Switch gab es bereits Ports von Gothic 1 und 2.

Gegenüber Tech4Gamers verriet THQ Nordic zudem bereits erste Ideen zu einem möglichen „Gothic 2“-Remake. Ob es den Titel wirklich geben wird, steht zwar noch nicht fest, aber der Publisher erläuterte bereits einige mögliche Unterschiede im Vergleich zum Remake von Teil 1: „Glücklicherweise gibt es bei „Gothic 2″ weit weniger, was mechanisch geändert oder verfeinert werden muss, da es meiner Meinung nach bereits ein ziemlich solides Paket ist und weniger Handlungs- oder Story-Lücken aufweist, die gefüllt werden müssen“, so der Sprecher von THQ Nordic gegenüber dem Hardware-Magazin.

Beim Remake von Teil 1 werde das Team hingegen einige Inhalte in der Spielwelt hinzufügen, die seinerzeit nicht ganz fertiggestellt wurden. Dazu gehöre die verlassene Mine, die sich neuerdings erkunden lasse. Auch Änderungen an der Geschichte, zusätzlichen Nebenquests und eine „neue Behandlung der Ork-Kultur“ erwähnte THQ Nordic im Gespräch mit Tech4Gamers.

Piranha Bytes veröffentlichte seinen Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erstmals im Jahr 2001. Das Ruhrpott-Studio gibt es mittlerweile nicht mehr, die Angestellten wurden im vergangenen Jahr entlassen.


(jpw)



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Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an


Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?

Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.

Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.

„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)

c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.

Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.

Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.

Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD

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(uk)





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(ilk)



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