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Künstliche Intelligenz

Microsoft: Das sind die Jobs, bei denen KI am stärksten zum Einsatz kommt


Schon seit Längerem zeichnet sich ab, dass Systeme für generative Künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT, Gemini, Claude und Llama alias Meta AI auch die Arbeitswelt massiv verändern. Tech-Konzerne wie Amazon machen mittlerweile ernst und haben einen „KI-gestützten“ Personalabbau angekündigt. Arbeitnehmer versuchen gleichzeitig zu verstehen, welche Berufe besonders vom Wandel durch KI betroffen sein könnten. Neue Hinweise dazu liefert nun eine Studie von Microsoft.

Die Forscher des Softwareriesen haben Arbeitstätigkeiten analysiert, „die Menschen mit Hilfe von KI ausführen“. Sie kommen zu folgendem Ergebnis: Die höchsten „KI-Anwendbarkeitswerte“ gibt es bei Wissensarbeitern, die Computer- oder Verwaltungsaufgaben ausführen. Dieser Wert gibt an, inwiefern eine „nicht-triviale“ KI-Nutzung vorliegt, die Aktivitäten, die einen wesentlichen Teil der Aufgaben einer Tätigkeit ausmachen, erfolgreich erfüllen kann. Mithilfe dieser Anwendbarkeitswerte haben die Forscher ein Ranking aus 40 Berufen zusammengestellt, bei denen er die höchste Ausprägung aufweist.

Allerdings soll das aus Sicht von Microsoft nicht heißen, dass diese Berufe bald verschwinden werden. Vielmehr soll die Liste aufzeigen, in welchen Berufen Microsofts eigene KI-Anwendung Copilot aktuell am stärksten genutzt wird. Dabei richteten die Forscher ihren Fokus darauf, wie erfolgreich und umfassend diese Aktivitäten ausgeführt werden. Die Aussagen der Studie können natürlich nur für Copilot gelten, stellen die Forscher klar.

Konkret haben die Autoren nach eigenen Angaben einen Datensatz von 200.000 „anonymisierten und datenschutzgeprüften Unterhaltungen zwischen Benutzern und Microsoft Bing Copilot“ unter die Lupe genommen. Sie stellten dabei fest, „dass die häufigsten Arbeitstätigkeiten, für die Menschen KI-Unterstützung suchen, das Sammeln von Informationen und das Schreiben umfassen“. Das öffentlich nutzbare KI-System selbst habe vor allem Daten und damit womöglich verknüpftes Know-how bereitgestellt. Zudem habe es häufig Support geleistet, geschrieben, gelehrt und beraten.

Dolmetscher und Übersetzer stehen ganz oben auf der KI-Anwendbarkeitsliste, gefolgt von Historikern und Flugbegleitern. Besonders bei letzteren wird deutlich, dass die Studienergebnisse nicht etwa als „Liste der Ersetzbarkeit durch KI“ verstanden werden können. Das räumen die Autoren der Studie selbst ein: „Berufe wie Flugbegleiter und Schulbusbegleiter scheinen Bereiche zu sein, in denen unsere Methode möglicherweise die Fähigkeit des Tools überbewertet, Informationen für Berufe bereitzustellen, für die LLMs weniger relevant sein könnten.“ Denn offensichtlich tut ein Flugbegleiter in seinem Job weit mehr, als nur relevante Informationen bereitzustellen, und vieles, was körperliche Präsenz erfordert.

Auch Kundendienst- und Vertriebsmitarbeiter, die derzeit allein in den USA noch rund fünf Millionen Stellen besetzen, stehen auf den oberen Plätzen der Liste, ebenso Schriftsteller und Autoren, Telefonisten, Fahrkartenverkäufer und Reisebüroangestellte, Rundfunkmoderatoren, Makler, Telemarketer und Politikwissenschaftler. Auch Nachrichtenanalysten und Journalisten, Mathematiker, Lektoren, Wirtschaftslehrer sowie PR-Spezialisten haben ein hohes Potenzial für KI-Verwendung. Das gilt im Allgemeinen für Wissensarbeiter, die Computer- oder Verwaltungsaufgaben ausführen.

Generell lässt sich der Studie entnehmen, dass Berufe, die einen Bachelor-Abschluss erfordern, eine höhere Anwendbarkeit für KI aufweisen als Jobs mit niedrigeren Bildungsanforderungen. Die geringste Anwendbarkeit gibt es bei Baggerführern, Brücken- und Schleusenwärtern, Bedienern von Wasseraufbereitungsanlagen, Gießereimitarbeitern, Gleisbauern und zugehörigem Wartungspersonal, Rammgeräteführern sowie Bodenschleifern und -legern.

Es sei verlockend, zu dem Schluss zu kommen, dass Berufe, die sich stark mit Tätigkeiten überschneiden, die von KI ausgeführt werden, automatisiert werden und somit mit einem Verlust von Arbeitsplätzen oder Löhnen einhergehen, schreiben die Autoren. Dies wäre jedoch ein Fehler, „da unsere Daten keine nachgelagerten Auswirkungen neuer Technologien auf Unternehmen berücksichtigen, die sehr schwer vorherzusagen und oft nicht intuitiv sind“. Für die Vorstellung, dass Berufe, in denen KI unterstützend eingesetzt wird, ausgebaut werden und die Löhne steigen werden, gelte allerdings dasselbe.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

Überwachung: Strafverfolger setzen erneut mehr Staatstrojaner ein


Die Polizei hat die Telekommunikationsüberwachung sowie die Abfrage von Verkehrs- und Nutzungsdaten zahlenmäßig weiter – teilweise deutlich – ausgebaut. So haben etwa heimliche Eingriffe in IT-Systeme durch Ermittler weiter Konjunktur. 2023 erteilten Gerichte Ordnungshütern und anderen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland 116 Mal die Erlaubnis, Smartphones und Computer etwa mithilfe von Staatstrojanern zu infiltrieren und Daten abzufischen.

Das geht aus den neuen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung nach den Paragrafen 100a und b Strafprozessordnung (StPO) hervor, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) am Dienstag veröffentlicht hat. 2022 waren 109 einschlägige Anordnungen ergangen, 2021 „nur“ 55. Die Zahl entsprechender Überwachungsgenehmigungen hat sich damit innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt.

Die neue Statistik für 2023 zu Paragraf 100a StPO weist nun insgesamt 104 Anordnungen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aus – im Vergleich zu 94 im Vorjahr. Bei dieser Maßnahme wird die Kommunikation direkt auf einem Endgerät vor einer Ver- beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgegriffen.

62 Mal wurde ein Eingriff in ein IT-System per Quellen-TKÜ tatsächlich durchgeführt, das sind 13 Eingriffe mehr als 2022. Die Ermittler scheinen demnach mehr Übung und Erfahrung beim Verwenden entsprechender Abhörwerkzeuge erlangt zu haben. Allein 35 Maßnahmen gehen hier auf das Konto der Behörden in Nordrhein-Westfalen (NRW), 18 auf die in Niedersachsen, elf auf Sachsen und je acht auf Bayern und Berlin. Viermal setzte der Generalbundesanwalt auf Staatstrojaner (dreimal 2022). Als Grund gaben die Behörden in allen TKÜ-Bereichen wieder vor allem Drogendelikte an: Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Ausforschung.

Ebenfalls wieder leicht gestiegen ist laut der Übersicht zu Paragraf 100b StPO mit acht statt sechs im Vorjahr die Zahl der Verfahren, in denen Richter heimliche Online-Durchsuchungen anordneten. Dabei dürfen die Fahnder mithilfe von Trojanern etwa auch Festplatten inspizieren, also nicht nur die laufende Kommunikation mitschneiden. Die Anzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag in diesem Bereich 2023 bei 26, von denen insgesamt sechs tatsächlich durchgeführt wurden. 2022 waren es 15 Genehmigungen, von denen sieben umsetzbar waren. Für 19 Anordnungen war 2023 der Generalbundesanwalt zuständig, für 3 Bayern. Im Großteil der Fälle (20) ging es um die Bildung krimineller beziehungsweise terroristischer Vereinigungen.

Relativ konstant geblieben sind die Zahlen zu Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach Paragraf 100a StPO insgesamt, zu denen etwa auch das Abhören von Telefonaten ohne Spionagesoftware gehört. 2022 genehmigten die Gerichte in 4970 Verfahren 15.939 Anordnungen. Das ist ein Plus von 3,2 Prozent gegenüber 2022.

Die Abfrage von Nutzungsdaten inklusive – meist als Hashwerte gespeicherter – Passwörter bei Telemediendiensten wie Facebook, WhatsApp, Google oder X gemäß Paragraf 100k StPO ist noch nicht solange zulässig. 2023 sind hier bundesweit in 207 Verfahren nach Paragraf 100k Absatz 1 StPO insgesamt 246 Anordnungen ergangen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen massiven Anstieg von 135,2 Prozent. Nach Paragraf 100k Absatz 2 StPO, der von Staatsgefährdung bis Computerbetrug reicht, sind 2023 in acht Verfahren insgesamt neun Anordnungen ergangen (2022: sechs Verfahren mit sieben Anordnungen).

Publiziert hat das BfJ ferner die Statistik der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten gemäß Paragraf 100g StPO. Danach sind 2023 bundesweit hier in 22.617 Verfahren insgesamt 34.473 Maßnahmen angeordnet worden. Das entspricht einem Zuwachs von 10 beziehungsweise 14,2 Prozent gegenüber 2022.


(vbr)



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iPhone 17 (Pro) und iOS 26: Apple-Event, Ankündigung und Release voraus


Der September naht und mit ihm neue iPhones: Apple wählt dafür gewöhnlich die Woche nach dem US-Feiertag Labor Day, der stets auf den ersten Montag im September fällt. Entsprechend dürfte das iPhone-Event im Jahr 2025 in der Kalenderwoche 37 stattfinden, voraussichtlich also am 8. September, 9. September oder 10. September. Deutsche Mobilfunkanbieter stellen sich nach Informationen von iPhone-Ticker.de bereits auf Dienstag, den 9.9. als Ankündigungstermin ein.

Bleibt Apple seinem üblichen Muster treu, folgt der Marktstart der iPhone-17-Reihe am Freitag, dem 19. September. Eine Vorbestellung könnte ab dem 12. September möglich sein. Kurz vor dem Verkaufsbeginn veröffentlicht Apple obendrein die neueste iOS-Version: iOS 26 würde demnach am 15.oder 16. September für die Allgemeinheit zum Download freigegeben. Der öffentliche Betatest des Betriebssystems mit dem neuen Liquid-Glass-Look läuft bereits.

Gerüchten und Teile-Leaks zufolge bringt die iPhone-17-Reihe nach Jahren wieder größere Design-Änderungen, primär im Bereich des Kamerasystems auf der Rückseite sowie der Platzierung des Logos. Mit dem „iPhone 17 Air“ wird zudem ein besonders dünner und leichter Neuling mit 6,6″-Display erwartet, der wohl die nicht sonderlich populäre Plus-Reihe ablöst.

Bei iPhone 17 und 17 Pro dürften neben dem A19-/A19-Pro-Chip kleinere Verbesserungen bei den Kameras anstehen, bei der Pro-Reihe ist zudem ein neues Vapor-Chamber-Kühlsystem im Gespräch. Die 17er-Basismodelle könnten zudem erstmals ein 120-Hertz-Display erhalten, das iPhone 16 kommt nicht über eine Bildwiederholfrequenz von 60 Hz. Unklar ist, ob Apple die neuen Geräte mit einem hauseigenen WLAN- und Bluetooth-Chip ausrüstet und in welche Modellreihen der noch recht neue C1-Mobilfunkchip des Herstellers kommt, der im Frühjahr sein Debüt im iPhone 16e gab.

Konkrete Preise sind für das iPhone 17 bislang nicht durchgesickert. Aufgrund der Trump-Strafzölle wird aber die erste US-iPhone-Preiserhöhung seit vielen Jahren erwartet. Ob das auch einen höheren Europreis nach sich zieht, bleibt vorerst offen. Bei Apple kostet das iPhone 16 in Deutschland bereits 950 Euro (128 GByte Speicherplatz), das iPhone 16 Pro ist ab 1200 Euro (128 GByte Speicherplatz) erhältlich.


(lbe)



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Galaxy A17: Erste Händler listen Samsungs Budget-Smartphone vor Ankündigung


Erst vor wenigen Tagen sprach Samsung davon, unter anderem neue Modelle der Galaxy-A-Serie einführen zu wollen. Nun ist das Galaxy A17 zwar noch nicht von offizieller Seite enthüllt worden, dennoch bieten es verschiedene europäische Händler zum Preis von etwas über 200 Euro an.

Das Galaxy A17 erweitert die aktuelle A-Serie des Herstellers, die Samsung Anfang März 2025 vorgestellt hat und das Galaxy A26, A36 sowie das A56 umfasst. Der direkte Vorgänger, das Galaxy A16, erschien im Oktober 2024 und hat sich nach Daten von Counterpoint Research zum Bestseller entwickelt. Es war im ersten Quartal 2025 erfolgreicher als das Galaxy S25 Ultra und unterlag nur Apples iPhone 15 und der 16er-Reihe.

Das Galaxy A17 5G, so der vollständige Name, ähnelt dem Vorgänger hinsichtlich des 6,7-Zoll-Bildschirms mit 90-Hz-Bildwiederholrate und Full-HD-Plus-Auflösung. Neu ist indes das Frontglas mit Gorilla Victus und die Rückseite aus glasfaserverstärktem Kunststoff anstelle von „Glastic“. Bei „Glastic“ handelt es sich um einen Schutz, der aus einer extrem dünnen Glasschicht zwischen zwei Kunststoffschichten besteht und recht anfällig für Kratzer ist.

Zudem ist das neue Modell mit einer Dicke von 7,5 mm etwas dünner als das Galaxy A16, das eine Bauhöhe von 7,9 mm aufweist. Bei den weiteren Abmessungen von 164,4 × 77,9 mm sind beide identisch.

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Gleich geblieben ist auch der eingesetzte Exynos-1330-Prozessor aus dem Jahr 2023, den Samsung in einem 5-Nanometer-Verfahren produziert. Auch beim 5000-mAh-Akku und den Speicheroptionen mit 4, 6 und 8 GByte RAM sowie 128 und 256 GByte Flashspeicher hat sich nichts geändert. Der microSD-Slot ist jetzt offiziell für Speicherkarten mit bis zu 2 statt 1,5 TByte freigegeben.

Die rückseitige Triple-Kamera mit 50-Megapixel-Weitwinkel, 5-MP-Ultraweitwinkel und 2-MP-Sensor für Makroaufnahmen ist weitgehend identisch zum Vorgänger. Allerdings hat die Weitwinkel-Kamera nun eine optische Bildstabilisierung (OIS) erhalten. Frontseitig ist eine 13-MP-Selfie-Kamera integriert. Die IP54-Zertifizierung mit Schutz vor Staub und Spritzwasser ist identisch zum Vorgänger.

Für ein Einsteiger-Smartphone eher eine Seltenheit ist der lange Softwaresupport, den Samsung aber schon für das Galaxy A16 versprochen hatte: Das A17 erhält Android-Updates und Sicherheitspatches für ganze sechs Jahre. Damit ist es auch hinsichtlich der EU-Ökodesignvorgaben auf der sicheren Seite. Ab Werk wird es offenbar noch mit One UI 7 auf Basis von Android 15 ausgeliefert.

In Deutschland wird das Smartphone in den Farben Schwarz, Blau und Grau mit 4 GByte RAM und 128 GByte Massenspeicher gelistet. In Spanien schlägt eine Variante mit 8 + 256 GByte für etwa 309 Euro zu Buche. Wann Samsung das Gerät offiziell vorstellen wird, ist unklar; ein naheliegender Termin wäre rund um die IFA, die Anfang September stattfindet.


(afl)



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