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In alten Fabriken: TSMC will EUV-Pellicles selbst produzieren
Die Vermeidung von Fehlern um eine höchstmögliche Ausbeute in der Chip-Fertigung zu erzielen, hat TSMC auf dem Schirm: mit Pellicles. TSMC ist bei dem Thema aber bereits ziemlich gut dabei, anders soll es bei Samsung und auch Intel aussehen. Primär arbeiten sie ohne Pellicles.
Pellicle steht im einfachsten Sinne für eine Schutzschicht. Es ist eine durchsichtige hauchdünne Membran, die über die in der Chip-Produktion benötigten Masken gelegt wird. Diese Schicht muss aber einiges aushalten, immer stärker werdende EUV-Laser mit nun bis zu 400 Watt und 1.000 Grad Celsius verdampfen diese sprichwörtlich in ein paar Tagen. ASML hatte das früh in der Entwicklung der EUV-Systeme erkannt, und bietet entsprechend auch eine Lösung an. Doch in Serie ging diese bisher nicht.
Das Risiko einzugehen, diese Pellicles in Zukunft nicht zu nutzen, ist hoch: schon ein kleinster Staubkorn kann die Ausbeute in der Fertigung in den Keller rauschen lassen, da die Chips nach der Belichtung dann mitunter komplett unbrauchbar sind. Ständige Inspektionen sind so an der Tagesordnung, das kostet Zeit, Reparaturen sind mitunter dennoch unmöglich. Frederick Chen hat neben einem Substack-Posting dazu ein kleines Video auf YouTube veröffentlicht.
Bei DUV an der Tagesordnung, bei EUV (noch) nicht
In der klassischen DUV-Fertigung sind Pellicles an der Tagesordnung, auch nutzen sie da fast alle, weil sie relativ günstig sind. The Elec berichtete kürzlich, Samsung kauft diese für rund 1 Million Won pro Stück ein, also nur rund 600 Euro. Der Preis für ein EUV-Pellicle liegt gemäß den neuen Verhandlungen knapp beim 50-fachen, also rund 30.000 Euro. Dies hat Samsung unter anderem bisher wohl davon abgehalten, Pellicles bei EUV zu nutzen. Dies könnte nun ein Grund sein, warum die Ausbeute bei EUV-Prozessen bei Samsung stets eher im niedrigeren Bereich liegt, während TSMC mit zumindest teilweisem Einsatz hier und da höhere Zahlen vermeldet.
Von TSMC wurden zu Beginn dieses Jahres Zahlen bekannt, die von Preisen über 10.000 US-Dollar sprechen, die EUV-Pellicles müssen demnach aber bereits alle 3 bis 4 Tage ausgetauscht werden, was den praktischen Einsatz überall erschwerte oder gar unmöglich gemacht hat. Deshalb hat TSMC versucht, den Einsatz so weit es geht zu minimieren und gar darauf zu verzichten, kommt nun anscheinend aber zu dem Schluss, dass es ohne diese in Zukunft nicht gehen wird, wenn eine hohe Ausbeute anvisiert wird.
Gleichzeitig gibt es aber neue Herausforderungen, denn die Laser wurden und werden immer stärker, die Schutzschicht geht noch früher kaputt. Neue Materialien wie eine carbon nanotube (CNT) membrane sollen helfen, gleichzeitig muss das Pellicle möglichst dünn bleiben, da es sonst Licht von der Lichtquelle selbst absorbiert, bevor es auf der Maske ankommt – dies soll natürlich nicht passieren.
TSMC will Pellicles selbst in Serie produzieren
DigiTimes berichtet nun, dass TSMC die älteren Fabs, deren Schließung kürzlich verkündet wurde, für die EUV-Pellicle-Herstellung nutzen würde. Der Hersteller hat mittlerweile so viele EUV-Systeme in den vielen Fabriken und Produktionslinien im Einsatz, dass diese Pellicles ständig gewechselt werden müssen.
Gleichzeitig schafft sich TSMC so etwas Luft und sorgt für entsprechend zusätzliche Kapazität und eine Diversifizierung der Lieferkette – bisher kommen die Pellicles wohl primär aus ASMLs Lieferkette, die Produktion in Großserie war bisher aber wohl vergleichsweise schwierig.
TSMCs Fab 3 könnte nun der Vorreiter dafür werden. Zudem kann das Pellicle aus eigener Herstellung noch genauer auf die TSMC-Produktionsmethoden angepasst und so verbessert werden. Beim N2-Prozess sollen diese dann bereits genutzt werden, spätestens dann mit A16 großflächig, hieß es bereits im Januar dieses Jahres.
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Chatkontrollen-Pflicht vor dem Aus: Dänische Ratspräsidentschaft will freiwillige Lösung
Eine verpflichtende Chatkontrolle für Messenger-Dienste rückt in immer weitere Ferne. Die dänische Ratspräsidentschaft, die die entsprechenden Pläne verfolgt hat, will nun auf eine freiwillige Lösung setzen, berichtet Euroactiv.
Im Kern ist die dänische Regierung immer noch dafür eine allgemeine Chatkontrolle, bei der Internetdienste auch verschlüsselte Inhalte scannen müssen. Im EU-Rat gibt es dafür jedoch keine Mehrheit, Anfang Oktober ist erneut ein Anlauf unter anderem am Widerstand aus Deutschland gescheitert. Weil die bestehenden Regeln im April 2026 auslaufen, will sich Dänemark jetzt für freiwillige Vorgaben einsetzen.
Schon jetzt dürfen Internetdienste die Inhalte der Nutzer scannen, ob Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu entdecken. Ob sie es machen, liegt aber im Ermessen der Unternehmen. Eine Pflicht, im Zweifel selbst verschlüsselte Inhalte zu prüfen, besteht nicht. Und dieses Instrument möchte man behalten, erklärte der dänische Justizminister Peter Hummelgaard lokalen Medien am Donnerstag.
Freiwillige Chatkontrolle wurde ebenfalls schon abgelehnt
Die Sorge ist in erster Linie, dass die aktuellen Regeln auslaufen, ohne dass Ersatz besteht. Inwieweit dieser Vorschlag eine Mehrheit findet, ist aber ebenfalls noch nicht sicher. Wie Netzpolitik.org berichtet, hatte Polen bereits versucht, die Chatkontrolle auf freiwilliger Basis durchzusetzen. Dieser Vorstoß hatte ebenfalls keine Mehrheit.
Gegen eine freiwillige Lösung ist etwa die EU-Kommission. Und diese müsste einer Regelung auch zustimmen, wenn sich EU-Kommission, Parlament und EU-Rat auf die finale Richtlinie einigen.
Die dänische Ratspräsidentschaft läuft noch bis Ende des Jahres. Bis dahin hat Dänemarks Regierung also Zeit, um für die freiwillige Regelung zu werben.
„Großer Sprung“ mit Nachbesserungsbedarf
Den neuen Vorschlag bezeichnen Bürgerrechtler wie Patrick Breyer, Ex-Abgeordneter für die Piraten im EU-Parlament, als großen Sprung. „Der Vorschlag würde sichere Verschlüsselung schützen und damit die Sicherheit unserer Smartphones“, so Breyer. Drei Probleme würden seiner Ansicht nach aber bestehen bleiben.
Die erste Baustelle: Wenn Anbieter wie Meta (Facebook, Instagram), Microsoft und Google (Gmail) auf freiwilliger Basis scannen, handele es sich immer noch um eine Massenüberwachung, die Millionen von Nutzern treffe. Ein Vorgehen, das auch bei der Strafverfolgung nicht zielführend wäre. Breyer wirbt daher für den Vorschlag des EU-Parlaments, der eine richterlich angeordnete Telekommunikationsüberwachung von Personen und Gruppen vorsieht, die mit sexuellem Kindesmissbrauch in Verbindung stehen. So eine Begrenzung fehle im dänischen Vorschlag noch.
Der nächste Punkt ist die Altersprüfung, die Anbieter womöglich durchführen müssen, wenn das Risiko besteht, dass die Dienste zur Kontaktaufnahme mit Kindern genutzt werden. Um Kinder vor sexuellen Annäherungen zu schützen, könnte so eine Regelung laut Breyer dazu führen, dass Nutzer unter 16 Jahren offiziell keine alltäglichen Apps mit Chat-Funktionen wie WhatsApp, soziale Netzwerke wie Facebook und TikTok oder Spiele wie Fifa und Minecraft installieren können.
Als weiteres Problem bezeichnet er die Identifizierungspflicht beim Einrichten von Kommunikationsdiensten. Damit wäre es etwa nicht mehr möglich, anonyme E-Mail- oder Messenger-Konten einzurichten, was etwa auch Auswirkungen auf politische Aktivitäten oder die vertrauliche Kommunikation von Whistleblowern hätte.
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Wochenrück- und Ausblick: Sapphires Mini-PC-Comeback und Huaweis Kamera-Smartphone

Die aktuelle Woche war wieder von vielen verschiedenen Themen geprägt. Das meiste Leserinteresse fanden Sapphires Mini-PC-Comeback, Huaweis Kamera-Smartphone und das Gerücht, dass die nächste Xbox ein Windows-PC fürs Wohnzimmer werden soll.
Sapphires Mini-PC-Comeback mit AMD-CPU
Sapphire legt bei den Mini-PCs mit den neuen Edge-AI-Systemen ein gelungenes Comeback hin, das mit AMD Krackan oder Strix Point, cleverem Design und Fan-Stop bei der Kühlung ein Ausrufezeichen für die Konkurrenz setzt. So lassen sich eine hohe Leistung mit einem sehr geringen Verbrauch im Alltag kombinieren. Ruft man die Leistung ab, wird der Mini-PC aber auch laut.
Huaweis Kamera-Smartphones
Bei den beiden Smartphones Pura 80 Ultra und Pura 80 Pro legt Huawei den Fokus auf das Kamerasystem. 1-Zoll-Sensor und eine Dual-Tele-Kamera mit beweglichem Prisma zur optischen Umstellung der Zoomstufe sorgen dafür, dass Huawei mit dem Pura 80 Ultra eines der, wenn nicht das derzeit beste Kamera-Smartphone auf dem Markt hat.
Die Xbox als Wohnzimmer-PC mit Windows
Bei den Meldungen dieser Woche stieß hingegen das Gerücht, dass sich die nächste stationäre Xbox an den jüngsten Handhelds aus der Kooperation mit Asus orientieren und praktisch ein PC für das Wohnzimmer werden wird, auf das meiste Leserinteresse. Auf der nächsten Xbox soll demnach ein vollwertiges Windows laufen, das auf angepasster Xbox-Oberfläche native Spiele, aber auch über den Windows-Desktop Titel anderer Launcher wie Steam und Co. ausführen kann. Dass die Technik in der nächsten Xbox von AMD stammen wird, haben beide Unternehmen bereits bestätigt.
Podcast
Der Podcast in dieser Woche beleuchtet einerseits den Test des Sapphire Edge AI Mini-PCs, dreht sich aber auch um neue X3D-CPUs von AMD, die aktuellen GPU-Preise und RAM.
In der kommenden Woche wird es unter anderem noch einmal um The Outer Worlds 2 gehen. Nachdem ComputerBase bereits die PC-Version im Test hatte, folgt nun ein Blick auf die Spielbarkeit unter Linux.
Mit diesem Lesestoff im Gepäck wünscht die Redaktion einen erholsamen Sonntag!
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Bei Amazon Prime winkt Rückzahlung
Amazon hat einen Dämpfer kassiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB von Amazon Prime nicht rechtens ist – und genau diese Klausel war die Grundlage dafür, dass Amazon die Prime-Preise 2022 einfach mal so angezogen hat. Das könnte Folgen haben.
Rückblick: 2022 hat Amazon die Preise für Prime-Abos deutlich erhöht. Statt 7,99 Euro im Monat waren plötzlich 8,99 Euro fällig, und wer jährlich zahlt, musste 89,90 Euro statt bisher 69 Euro berappen – also fast 30 Prozent mehr! Als Begründung hieß es damals, man müsse auf „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ reagieren. Klingt nachvollziehbar – aber rechtlich war das Ganze wohl nicht so sauber, wie Amazon dachte.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich die Sache genauer angeschaut und gegen diese Preiserhöhung geklagt. Schon vor dem Landgericht Düsseldorf bekamen sie Recht (Az. 12 O 293/22). Und jetzt, in zweiter Instanz, hat das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, Urteil vom 30. Oktober 2025) die Entscheidung bestätigt: Die sogenannte Preisanpassungsklausel in den AGB ist unwirksam.
Warum das Amazon-Prime-Urteil so wichtig ist
Im Kern ging es um eine Formulierung in den AGB von Amazon Prime. Darin behielt sich Amazon das Recht vor, die Preise „nach billigem Ermessen und sachlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien“ anzupassen – etwa wegen Inflation, steigender Kosten oder höherer Lizenzgebühren. Klingt erst mal harmlos.
Das Problem: Diese Klausel gibt Amazon einseitig das Recht, die Gebühren zu erhöhen. Ihr als Kunden habt nur eine Option – kündigen. Laut dem OLG Düsseldorf ist das aber keine echte Vertragsänderung im Sinne des Verbraucherschutzes. Eine Preiserhöhung ohne Eure ausdrückliche Zustimmung sei schlicht nicht zulässig.
Was das für Euch bedeutet
Wenn Ihr also ein Amazon-Prime-Abo habt und Euch über die gestiegenen Preise geärgert habt: Dieses Urteil könnte Euch bares Geld bringen! Denn laut der Verbraucherzentrale NRW könnten Rückforderungen möglich sein – also zu viel gezahlte Beiträge, die Amazon unter Umständen zurückzahlen muss.
Allerdings: Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, es „gründlich prüfen“ zu wollen. Eine Revision wurde zugelassen, also kann der Fall noch weitergehen. Trotzdem: Die Chancen für Verbraucher stehen momentan richtig gut.
Rückzahlung bei Amazon Prime – was Ihr jetzt tun könnt
Die Verbraucherzentrale NRW prüft aktuell, ob eine Sammelklage vorbereitet wird. Das würde bedeuten, dass Ihr Euch anschließen könnt, um gemeinsam eine Rückzahlung durchzusetzen. Wenn Ihr also Prime-Mitglieder seid und seit 2022 höhere Beiträge zahlt, solltet Ihr das Thema auf dem Schirm haben.
Das Urteil des OLG Düsseldorf ist aber nicht nur ein Schlag für Amazon, sondern auch ein Signal an die gesamte Branche. Streamingdienste, Online-Shops oder Plattformen mit Abo-Modellen müssen jetzt genau hinschauen. Preisänderungen dürfen nicht einseitig durchgedrückt werden, sondern müssen transparent und fair gestaltet sein – mit klarer Zustimmung der Kunden.
Bleibt also aufmerksam, verfolgt die nächsten Schritte der Verbraucherzentrale NRW – und checkt Eure Prime-Abos. Vielleicht klingelt bald nicht nur der Paketbote, sondern auch die Bank mit einer schönen Rückzahlung von Amazon.
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