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Künstliche Intelligenz

Millennium-Ausgabe von Windows ist 25 Jahre alt


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Es gibt Windows-Versionen, die beliebt waren, und solche, die eher als Stiefkinder in der Nutzergemeinde zählen. Die Millennium Edition, kurz Windows ME, gehört in die zuletzt genannte Kategorie, obwohl Microsoft es durchaus gut gemeint hatte. Es war technisch der direkte Nachfolger von Windows 95, 98 und 98 SE. Wer eine dieser Vorgängerversionen nutzte, erhielt vergünstigte Updates, musste nicht großartig umdenken und konnte die meiste schon vorhandene Software problemlos weiternutzen, sogar viele Treiber.

Ein Unterschied wurde viel diskutiert: In Windows ME hatte Microsoft DOS aktiv versteckt. Das zum Starten weiterhin nötige DOS war für den Nutzer nicht mehr ohne Weiteres zugänglich. Alle Türchen, um es aus Windows heraus als alleiniges Betriebssystem auf dem PC zu starten (MS-DOS-Modus), etwa für BIOS-Updates oder für den Einsatz von DOS-Imagern, waren vernagelt. Na klar: Noch vor der Veröffentlichung der finalen Version gab es Tipps, um DOS wiederzubeleben – was aber blieb: Mit dem Formatieren einer Diskette ließ sich keine bootfähige DOS-Kopie mehr erstellen.


Meldung des Systemdateischutzes, dass eine Datei restauriert wurde.

Meldung des Systemdateischutzes, dass eine Datei restauriert wurde.

Von Windows 2000 erbte Windows ME den Systemdateischutz, der Nutzer vor der DLL-Hölle bewahren sollte.

(Bild: c’t)

Kurios: Wer diese Tipps angewendet hat, dem empfahlen die Tippgeber gleich die allerneueste Funktion von ME zu verwenden, die Systemwiederherstellung. Sie sollte den Systemzustand sichern und im Havariefall wiederherstellen – wer die Windows-9x-Familie aktiv genutzt hat, wusste das zu schätzen. Das Erstellen eines Prüfpunkts war nötig, weil die Funktion sonst später die gerade wiedergewonnene DOS-Funktionalität stiekum wieder deaktiviert hätte, wenn der Nutzer darauf zurückgriff.

Nicht nur mit dieser Sicherungsfunktion, sondern auch mit dem in ME eingeführten Systemdateischutz versuchte Microsoft, den sich schnell nach einer frischen Installation einstellenden Zipperlein von Windows etwas entgegenzusetzen. Anwendungssoftware hatte in den Vorgängerversionen gern mal Systembibliotheken ersetzt, mit dem Erfolg, dass andere Programme nicht mehr liefen, weil sie sich mit den neuen Versionen nicht vertrugen – im Volksmund „DLL-Hölle“ genannt. Der neue Schutz hielt den Originalsatz schlicht als Kopie vorrätig und stellte die Bibliotheken bei Übergriffen auf die Systemdateien wieder her.

Den Systemdateischutz hatte Microsoft nicht eigens für Windows ME ersonnen, sondern für das damals parallel entwickelte Windows 2000 geschaffen und davon abgeleitet. Zu dieser Zeit galten Windows 95 und Co. als Betriebssysteme für Endverbraucher, während das noch vor ME veröffentlichte Windows 2000 vor allem für Profis, sprich Firmenkunden, gedacht sein sollte. Optisch ähnelte ME dem zuvor erschienenen Windows 2000. Erst mit Windows XP gelang es Microsoft, die Profitechnik auch den Endverbrauchern zugänglich zu machen. Diese Lücke zwischen der zweiten Ausgabe von Windows 98 und XP sollte ME füllen.

Wenn man sich die Dramen um heute fehlschlagende Windows-Updates und -Upgrades ansieht, so war Windows ME ein Meilenstein auf dem Weg dorthin: Beim Umstieg von einer Vorversion bot es an, dessen Dateien zu sichern – so sollte es möglich sein, einen Upgrade-Rückzug einzuleiten. Leider überschrieb der Prozess gern diese Dateien, wenn das Upgrade nicht erfolgreich war – jedenfalls, wenn der Benutzer abermals dieser Sicherung zustimmte.

Was Umsteigern auch gern Kopfzerbrechen bereitete: Programme, die sich an der sondersamen Versionsangabe von Windows ME (nach 95, 98) störten und allein deshalb den Dienst versagten. Davon war sogar Microsoft-eigene Software betroffen: c’t berichtete damals, dass sich das Service Release 1 für Office 97 nur vor dem Upgrade auf Windows ME einspielen ließ.

Mit ME verschwammen zunehmend die Grenzen zwischen Intra- und Internet. Die Systemsteuerung sah plötzlich aus wie eine Website, die Dokumentation beziehungsweise Hilfedateien kamen als HTML daher und integrierten Onlinehilfen – es ändert sich die Form, aber nicht die Qualität der Inhalte, bemängelte c’t und sah darin auch eine latente Gefahr, die Angreifer sich zunutze machen könnten. Dass der integrierte Browser Internet Explorer nicht entfernbar war, brachte ebenfalls Kritik ein und Wasser auf die Mühlen der US-Justiz, die damals gegen Microsoft wegen Monopolbildung ermittelte.


Systemsteuerung auf HTML-Basis

Systemsteuerung auf HTML-Basis

In der anfänglichen Internet-Euphorie experimentierte Microsoft damit, HTML-Elemente für die Gestaltung der Bedienoberfläche herzunehmen.

(Bild: c’t)

Windows ME verschwand schnell von der Bildfläche: Ein Jahr später kam in Deutschland Windows XP auf den Markt. Damit war DOS als relevanter Teil der Microsoft-Betriebssysteme Geschichte. Hinter XP steckte die für Windows NT vollständig neu entwickelte Technik, die auch heute noch das Rückgrat von Windows bildet. Eigentlich hätte die schon früher in Windows für Endverbraucher stecken sollen.

Blickt man heute zurück auf die Systemanforderungen von Windows ME, klingen die geradezu lachhaft: Microsoft nannte einen 150-MHz-Pentium und 32 MByte RAM. Einen 450-MHz-Pentium-III mit 128 MByte RAM nahm c’t damals für Vergleichsmessungen zwischen ME und Windows 2000 her und stellte dann keine wirklich spürbaren Performance-Unterschiede zwischen Profi- und Hobby-Windows fest. Von Prozessoren mit mehreren Kernen sprach damals noch niemand. Technisch war nur Windows 2000 in der Lage, so etwas zu nutzen, Windows ME weit davon entfernt.


(ps)



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Bahn-Aufsichtsrat beschließt Neuaufstellung der Chefetage


An der Spitze der Deutschen Bahn sind die angekündigten Personalwechsel beschlossene Sache. Der Aufsichtsrat des bundeseigenen Konzerns berief am Donnerstag drei neue Vorstandsmitglieder. Die Ressorts für Finanzen, Güter- sowie Regionalverkehr wurden auf einer Sondersitzung des Gremiums neu besetzt, wie die Bahn im Anschluss mitteilte.

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Neue Finanzchefin wird demnach die frühere Managerin bei der Baumarktkette Hornbach, Karin Dohm. Sie folgt auf Levin Holle, der im Frühling den Konzern für einen Posten im Bundeskanzleramt verlassen hatte.

Für den Regionalverkehr ist künftig Harmen van Zijderveld verantwortlich. Er verantwortete bisher im Vorstand der Bahn-Tochter DB Regio das Ressort Schiene. Er folgt im Konzernvorstand auf Evelyn Palla, die seit dem laufenden Monat die Gesamtführung der Deutschen Bahn übernommen hat.

Für Aufregung sorgte zuletzt die Ankündigung, dass es auch an der Spitze des seit Jahren kriselnden Güterverkehrs einen Wechsel gibt. Die bisherige Chefin der Bahn-Tochter DB Cargo, Sigrid Nikutta, muss gehen. Ihr Konzept zur Sanierung der angeschlagenen Sparte war in einem externen Gutachten als unzureichend durchgefallen.

Im Rahmen eines Beihilfeverfahrens hatte die EU-Kommission angeordnet, dass Cargo bis zum kommenden Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben muss. Nikuttas Maßnahmen waren vor allem bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) auf Widerstand gestoßen.

Ihr Nachfolger wird der frühere Chef der Stahlsparte des Industriekonzerns Thyssenkrupp, Bernhard Osburg. Auch diese Personalie wurde vom Aufsichtsrat beschlossen. Damit gilt der Umbau des Vorstands beim bundeseigenen Bahnkonzern rund um die neue Chefin Palla als abgeschlossen.

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Die Bahn steckt in einer schweren Krise: Die Fernzüge sind zu unpünktlich, die Verluste zu groß und die Infrastruktur sanierungsbedürftig. Die neue Bundesregierung hatte deshalb bereits im Koalitionsvertrag beschlossen, den Vorstand neu aufzustellen. Bahnchefin Palla will nun ein Konzept erarbeiten, um die zentrale Verwaltung zu verschlanken und mehr Verantwortung in den Regionen zu etablieren.

Die EVG äußerte sich positiv über die personellen Veränderungen. „Im neuen Vorstand der Deutschen Bahn treffen Kontinuität und neue Impulse von außen aufeinander“, teilte ihr Vorsitzender, Martin Burkert, mit. „Für die Entwicklung der Bahn kann das funktionieren.“


(nen)



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Gericht: Wahl von Arbeitnehmern in SAP-Aufsichtsrat rechtens


Mehrere Arbeitnehmer sind mit einer Anfechtung der Wahl zum Aufsichtsrat von Europas größtem Softwarehersteller SAP vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gescheitert. Die Kammer in Mannheim wies die Beschwerde von drei Arbeitnehmern gegen die Wahl von vier Arbeitnehmervertretern und vier Ersatzkandidaten aus dem März 2024 zurück. Die Wahl sei wirksam, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.

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Die Arbeitnehmer hatten in ihrer Beschwerde unter anderem formale Verstöße bei der Wahl gerügt – und waren bereits vor dem Arbeitsgericht Mannheim gescheitert. Die Begründung für die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird laut der Sprecherin erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

SAP wollte sich zunächst nicht zu dem Verfahren äußern. Dem SAP-Aufsichtsrat gehören insgesamt 18 Mitglieder an – neun Vertreter der Arbeitgeberseite und neun der Arbeitnehmerseite.

Die Antragsteller hatten unter anderem kritisiert, dass Wahlumschläge durch ein Mitglied des Betriebsrats und durch dessen Vorsitzenden entgegengenommen worden seien. Das Arbeitsgericht Mannheim hatte hierzu bereits in erster Instanz entschieden, dass nach der Rechtsprechung die Übermittlung mittels Boten grundsätzlich zulässig sei.

Zudem hatte demnach eine Wahlbewerberin ihre dienstliche E-Mail-Signatur und das Firmenlogo einschließlich ihrer Berufsbezeichnung für Wahlwerbung verwendet. Hierzu hatte das Arbeitsgericht Mannheim bereits entschieden, dass dadurch nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen worden sei.

Das Gericht beschäftigte sich nicht mit der Frage, was es bedeuten würde, sollte die Wahl der Arbeitnehmervertreter für nichtig erklärt werden.

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(nen)



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Optionales Windows-Update sorgt für Task-Manager-Zombie


Wenn man nach der Installation des optionalen Updates KB5067036 für Windows 11 25H2 oder 24H2 den Task-Manager über das „X“ in der rechten oberen Ecke das Programm schließen will, kommt es wieder. Der Task-Manager verschwindet dann kurz und wird sofort wieder gestartet. Ein Blick in die Liste der Tasks kann auch zeigen, dass das Programm mit mehreren Instanzen ausgeführt wird. Das kann einige CPU-Zeit belegen.

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Das Problem tritt offenbar häufig auf und wurde von Microsoft bereits bestätigt. Zuvor hatten unter anderem auf Reddit zahlreiche Nutzer darauf hingewiesen. Das Update, das eine der üblichen Vorschauen auf neue Funktionen ist, wurde Anfang der laufenden Woche veröffentlicht. Es ist, wie bei diesen Previews stets, optional und muss für ein sicheres System nicht installiert werden.

Offenbar steckt der Bug nur in der Behandlung der Schließen-Schaltfläche (X) des Fensters des Task-Managers. Wie Microsoft selbst empfiehlt, wird das Programm korrekt beendet, wenn man den Task-Manager über seine eigene Liste der ausgeführten Prozesse schließt. Ebenso können alle Instanzen über den Befehl taskkill.exe /im taskmgr.exe /f an einer Eingabeaufforderung mit Administrator-Rechten geschlossen werden. Im entsprechenden Supportbeitrag hat Microsoft das erratische Verhalten des X im Task-Manager bereits als Bug bestätigt. Er soll in kommenden Updates behoben werden.

Der frühere Microsoft-Entwickler Dave Plummer, der einige der ersten Versionen des Task-Managers geschrieben hat, äußert auf der Plattform X eine Vermutung zur Ursache des neuen Bugs. Plummer zufolge wurden ein Klick auf die Schließen-Schaltfläche und andere Methoden zum Beenden eines Programms vom Task-Manager immer schon unterschiedlich behandelt. Das könnte dem Entwickler zufolge noch immer so sein, sodass ein Klick auf „X“ nicht bewirkt, was er sollte.

Laut Plummer war das auch die Ursache, für einen Bug, den viele Windows-Nutzer schon in früheren Versionen erleben konnten: Der Task-Manager konnte beendet werden, sein Icon im Infobereich (Systray) verschwand jedoch nicht. Das geschah in diesen Fällen erst, wenn man es mit dem Mauszeiger berührte.


(nie)



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