Künstliche Intelligenz
Starker Mini-PC Geekom Mini IT15 im Test: Intel Ultra 9 kann mit AMD mithalten
Der Geekom Mini IT15 ist ein starker Premium-Mini-PC. Neben der Leistung bietet er viele Anschlüsse, darunter USB-C 4.0 mit Eingangsstromversorgung.
Die IT-Serie von Geekom steht seit Jahren für absolute Top-Mini-PCs zur jeweiligen Zeit. Der Mini IT15 ist hier keine Ausnahme und bereits die vierte Iteration, die wir testen. Er wartet mit einem Intel Core Ultra 9 285H auf, bietet 32 GB Arbeitsspeicher (RAM) und wahlweise eine 1 oder 2 TB große SSD. Kostenseitig bewegt sich der PC in jedem Fall auf Premium-Niveau mit 1025 Euro (Code HSIT1510). Im Test beantworten wir die Fragen, ob er den Preis wert ist, das Konzept weiterhin aufgeht und wie sich der IT15 im Alltag schlägt.
Das Testgerät hat uns Geekom zur Verfügung gestellt.
Ausstattung: Welche Hardware bietet der Geekom Mini IT15?
Im recht neuen Geekom Mini IT15 werkelt eine mobile High-End-CPU von Intel, die Anfang des Jahres 2025 vorgestellt wurde. Dabei handelt es sich um den 16-kernigen Intel Core Ultra 9 285H auf Basis der Arrow-Lake-Architektur im 5-nm-Verfahren. Wie von Intel gewohnt kommt wieder ein big.LITTLE-Aufbau zum Tragen: Es gibt sechs schnelle Performance-Kerne (P-Kerne; Lion Cove) mit bis zu 5,4 GHz, acht Effizienz-Kerne (E-Kerne; Lion Cove) mit maximal 4,5 GHz sowie zwei Low-Power-Effizienzkerne (Skymont) mit maximal 2,5 GHz. Je nach anliegender Anwendungslast schalten die Kerne zu oder ab. Hyper-Threading für Thread-Verdopplung gibt es nicht, mit 16 Kernen steht die CPU aber für Multitasking-Aufgaben nicht schlecht da. Die angegebene TDP (thermische Verlustleistung) liegt standardmäßig bei 45 Watt, kann aber auch im Turbo bis zu 115 Watt betragen.
Als integrierte Grafikeinheit kommt eine Intel Arc Graphics 140T zum Einsatz, die acht Xe-Kerne bietet und mit bis zu 2350 MHz taktet. Die NPU (Neural Processing Unit) trägt den Namen AI Boost und stellt 13 TOPS bereit. Wahlweise gibt es anstelle des Intel Core Ultra 9 285H noch eine Variante mit Ultra 5 225H.
An RAM bietet der IT15 in unserer Testausstattung 32 GB, die von Crucial kommen. Dabei handelt es sich um zwei 16 GB große SO-DIMM-Module nach DDR5-Standard mit 5600 MT/s. Als SSD kommt das NVMe-Modell Crucial P3 Plus mit 2 TB zum Einsatz. Diese schreibt ausweislich Crystaldiskmark mit 4743 MB/s und liest mit einer Geschwindigkeit von 5051 MB/s.
Anschlussseitig hat sich im Vergleich zu Vorgängermodellen wie dem Mini IT13 oder IT12 nicht viel getan, denn bis auf die Farbe ist das Gehäuse weitestgehend identisch – aber dazu später mehr. So gibt es vier USB-A-Buchsen (3x USB 3.2 Gen 2, 1x USB 2.0) und zwei USB-C-Ports (2x USB 4.0) wovon einer zudem Eingangsstromversorgung unterstützt. Andernfalls steht zur Stromversorgung ein DC-Rundhohlstecker bereit, an den man das beiliegende, recht kompakte 120-Watt-Netzteil anschließt. Weiterhin gibt es zweimal HDMI 2.0, einen SD-Kartenleser sowie einen LAN-Port.
Drahtlos arbeitet der Mini-PC mit Wi-Fi 7 und Bluetooth 5.4 mit sehr aktuellen Schnittstellen. Als WLAN-Chipsatz verwendet der IT15 einen Intel BE200.
Performance: Wie schnell ist der Geekom Mini IT15?
In unseren klassischen Benchmarktests schneidet der Geekom Mini IT15 erstaunlich gut ab. Erstaunlich deshalb, da Intel-CPUs insbesondere im Mobilbereich nicht gerade für eine gegenüber AMD konkurrenzfähige Performance und Effizienz verfügten – und das meist zu erheblich höheren Preisen. Mit der Ultra-Reihe scheint Intel sich langsam aber sicher zurückzukämpfen.
So erreicht das System im Anwendungsbenchmark PCmark 10 einen durchschnittlichen Score von 8323 Punkten. Das ist absolutes Spitzen-Niveau. Auch die 4212 Punkte in 3Dmark Time Spy sind mehr als sehenswert. Hier schneidet die iGPU mit 3821 Punkten und die CPU mit 10.056 Punkten ab. Damit setzt sich der Intel Ultra 9 285H ab – zumindest in Benchmarks. Nur ein Minisforum AI X1 Pro (Testbericht) mit Ryzen AI 9 HX 370 erreicht annähernd solche Werte.
Bei Cinebench 2024 gibt es für die Leistung im Single-Core-Durchlauf 126 Punkte und 860 Punkte im Multi-Core. Beim Cross-Plattform-Benchmark Geekbench 6 fährt der IT15 2016 Punkte (Single-Core) und 15.320 Punkte (Multi-Core) ein. Der OpenCL-Grafiktest endet mit 40.045 Punkten.
Geekom Mini IT15 – Bilderstrecke
Die Benchmark-Performance ist das eine, die tatsächliche Performance, etwa in Spielen, das andere. Während bei vergangenen Spieletests bei Mini-PCs mit Intel Ultra immer Ernüchterung bei uns einkehrte, ist das dieses Mal anders. So erreicht der IT15 in Counter Strike 2 etwa in Full-HD bei niedrigen Einstellungen 111 FPS ohne Framedrops. Damit ist das Spiel sehr gut spielbar. Cities Skylines 2 läuft zwar, wirklich schön ist es bei niedrigen Optionen aber dennoch nicht spielbar. Anno 1800 läuft hingegen auf mittleren Grafikoptionen und FSR (AMD Fidelity FX Super Resolution) auf „Qualität“ mit 29 bis 33 FPS – und ist damit noch recht ordentlich spielbar. Klar kann die Grafik hier durch Treiberupdates immer noch nachlegen, doch so nah war sie schon lange nicht an den Radeon-iGPUs von AMD.
Lüfter: Wie laut ist der Geekom Mini IT15?
Eine geringe Lüfterlautstärke gehört definitiv nicht zu den Stärken des Mini IT15 – und beim Blick auf vorangegangene Geekom-Mini-PC-Tests auch generell nicht unbedingt zu den Stärken des Herstellers. So ist der Lüfter hier auch im Idle durchgehend bei 33 dB(A) am Gehäuse aktiv und springt beim Öffnen von Anwendungen sofort auf über 37 dB(A). Unter Volllast sind es dann knapp 42 dB(A), was entschieden zu laut ist. Dafür klettert die CPU-Temperatur unter Last maximal auf 74 Grad, der Takt pendelt sich bei 1,7 GHz ein mit anfänglichen Spitzen bei 3,7 GHz.
Bei Volllast durch Stresstest von Aida64 klettert der Stromverbrauch des IT15 auf bis 77 W, pendelt sich aber nach kurzem Anlauf bei 55 W ein. In Spielen beträgt er dann meist 46 bis 55 W, im Alltag mit geöffneten Anwendungen 20 bis 32 W. Im Idle sinkt der Verbrauch auf unter 10 W. Für Intel-Verhältnisse ist das richtig gut.
Software: Mit welchen Betriebssystemen arbeitet der Geekom Mini IT15?
Auf dem Geekom Mini IT15 ist Windows 11 Pro vorinstalliert in Version 24H2, das langwierige Funktionsupdate muss man also nicht mehr installieren. Ansonsten kommt das System ohne zusätzliche Bloatware. Unser üblicher vollständiger Virentest mit Windows Defender findet auf dem Rechner keine Probleme. Der Betrieb von Linux ist ebenfalls möglich. Um die Bootreihenfolge im Ami-BIOS zu ändern oder direkt den USB-Stick auszuwählen, kann man die erweiterten Wiederherstellungsoptionen von Windows abrufen. Wir haben das auf Ubuntu basierende Tuxedo OS ausprobiert, das ohne Probleme lief. Die Displayauflösung wird richtig erkannt und WLAN, Bluetooth sowie Audio funktionieren auf Anhieb. Auch aus dem Standby lässt sich der Rechner einwandfrei zurückholen.
Bauform: Wie ist die Verarbeitung des Geekom Mini IT15?
Das Gehäuse des Geekom Mini IT15 kennen wir von den Vorgängern, dort aber in blauer Farbe. Hier ist es nun schwarz, besteht wieder weitestgehend aus Aluminium und fühlt sich nach wie vor absolut hochwertig an. An der Zugänglichkeit der Gehäusekomponenten hat Geekom gefeilt, und so müssen nur die vier Bolzenschrauben auf der Unterseite gelöst werden. Diese lassen sich dank der an der Schraube befestigten Gummifüße mit der Hand losdrehen. Danach kann man die Bodenplatte abnehmen und hat direkt Zugang zu RAM und SSD. Der Deckel auf der Oberseite lässt sich ebenfalls durch Aufhebeln abnehmen, darunter befinden sich der Lüfter sowie Kabel der WLAN-Antennen.
Preis: Was kostet der Geekom Mini IT15?
Normalerweise kostet der Geekom Mini IT15 in unserer Testausstattung 1199 Euro. Aktuell bekommt man 10 Prozent Rabatt durch den Code HSIT1510 bei Amazon und zahlt 1025 Euro. Beim Hersteller selbst sind es mit dem Code TECHSIT15 aktuell 1079 Euro.
Fazit
Der Geekom Mini IT15 ist eine gelungene Neuauflage der IT-Serie des Herstellers. Der Intel Ultra 9 kann hier erstmals mit AMD-Chips mithalten. Das gilt für die beachtlichen Benchmark-Ergebnisse. Tatsächlich kann man aber nun auch unter Intels Federführung auf diesem PC einige Spiele in Full-HD zocken. Auch das Gehäuse und die Reparierbarkeit wissen zu gefallen. Nachteilig ist allerdings die hohe Lautstärke bereits im Idle, die unter Last umso höher wird. Zudem ist der IT15 mit einem Preis von 1025 Euro (Code HSIT1510) sehr teuer. AMD-Systeme mit vergleichbarer Leistung gibt es deutlich günstiger. Im Test gibt es abzüglich der Kritikpunkte vier von fünf Sternen.
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Samsung bringt seinen Internet-Browser auf Windows-PCs
Der südkoreanische Technikkonzern will mit seinem Browser „Samsung Internet for PC“ die Brücke zwischen seinen Galaxy-Smartphones und Windows-PCs schlagen. Laut Hersteller will man damit ein „nahtloses, vernetztes Surferlebnis auf allen Samsung-Geräten“ bieten. Zudem sollen so Samsungs Galaxy-AI-Funktionen nicht mehr nur auf Smartphones und Tablets genutzt werden können.
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Die Beta-Version des Browsers wird zum Start nur in den USA und Südkorea für Windows 10 (Version 1809 und neuer) und 11 angeboten. Laut Samsung soll der Browser später für weitere Länder bereitgestellt werden.
Samsung Internet mit ein wenig KI
Mit Samsungs Browser für PCs soll es möglich sein, Browserdaten wie Lesezeichen und Browserverlauf zu synchronisieren – also Funktionen, die andere Browser wie Chrome, Edge oder Safari und Firefox im Grunde seit Jahren beherrschen. Persönliche Daten werden mit dem Passwortmanager und Authentifizierungsdienst „Samsung Pass“ synchronisiert, sodass Benutzerinnen und Benutzer sich auf Websites anmelden oder Profile geräteübergreifend automatisch ausfüllen können – hierfür muss man sich mit seinem Samsung-Konto im Browser anmelden. Des Weiteren sollen Nutzer das Surfen fortsetzen können, wenn sie zwischen ihrem Mobilgerät und dem PC wechseln. Ähnliches bieten auch andere Browser.
Auch ein wenig KI steckt in Samsungs Browser, „die das Surfen intelligenter und effizienter“ machen soll. Unter anderem bietet die Software Galaxy-AI-Funktionen wie „Browsing Assist“, um Webseiten zusammenzufassen und zu übersetzen. Diese Funktion biete Samsung schon länger für seine Galaxy-Smartphones und -Tablets an.
Weitere Funktionen des Samsung-Browsers zielen auf Sicherheit ab. Eine „intelligente Anti-Tracking-Funktion“ soll etwa verhindern, dass Web-Tracker von Drittanbietern persönliche Daten sammeln, während ein Datenschutz-Dashboard es ermöglichen soll, „ihre Schutzmaßnahmen in Echtzeit anzuzeigen und zu verwalten“, so Samsung.
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Erster Versuch schon Ende 2023
Es ist übrigens nicht der erste Anlauf Samsungs, seinen Browser auf Windows zu bringen. Schon Ende 2023 hatte der Konzern die App im Microsoft-Store angeboten, jedoch war sie Berichten zufolge noch unfertig, sodass der Konzern sie Anfang 2024 wieder entfernte.
Dass Samsung beginnt, seinen Browser abermals für PCs auszuliefern, dürfte kein Zufall sein. Denn derzeit schwelt ein neuer Browserkrieg, in dem es letztlich darum geht, wer im KI-Wettstreit das Rennen macht. Sowohl Opera und Perplexity als auch OpenAI und weitere, wie Atlassian mit Dia und Microsofts Edge, haben KI-Funktionen integriert, unter anderem, um Nutzer stärker an ihre KI-Produkte zu binden. Ob sie mit ihren Lösungen gegen den Browserplatzhirsch Chrome, in den Google zumindest in den USA KI-Funktionen eingebaut hat, Marktanteile gewinnen können, bleibt abzuwarten. Global dominiert Chrome laut Statcounter derzeit den Desktop-Browsermarkt mit über 70 Prozent.
(afl)
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Missing Link: Prävention an der Quelle – Chatkontrolle und Upload-Filter
In Brüssel und den EU-Staaten tobt eine Lobby-Schlacht, die Europas mächtigste Interessengruppen im Streit über den seit Jahren umkämpften Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch in zwei Lager spaltet. Auf der einen Seite stemmen sich Tech-Konzerne – große und kleine – gegen Forderungen, die ihre Services gefährden oder neue Haftungspflichten mit sich bringen würden. Im Schulterschluss mit Bürgerrechtsorganisationen und auch Vertretern der Politik kämpfen sie für das Kommunikationsgeheimnis. Auf der anderen Seite steht ein Bündnis aus Ermittlungsbehörden und Organisationen, die sich Kinderrechte auf die Fahnen geschrieben haben.
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Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Letztlich geht es in der Auseinandersetzung, die ständig um eine Volte reicher wird, um ein neues Kapitel in den Crypto Wars. Neben Datenschützern machen IT-Verbände, der Kinderschutzbund und Pressevereinigungen gegen die geplante Durchleuchtung privater Kommunikation unter dem Aufhänger Chatkontrolle mobil. Fast sah es so aus, als ob die schwarz-rote Bundesregierung das Nein der Ampel aufgeben wollte. Das hätte den Weg für die Annahme der Position des EU-Ministerrates zu dem Dossier freigemacht.
Doch Anfang Oktober hieß es dann, auch CDU/CSU und SPD seien zumindest gegen eine „anlasslose“ Chatkontrolle. Ende Oktober lenkte dann auch die dänische Ratspräsidentschaft angesichts fehlender Mehrheiten überraschend ein: Sie verabschiedete sich von ihrem Standpunkt, Anbieter von Kommunikationsdiensten zur Suche nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs verpflichten zu wollen. Es soll demnach bei der Freiwilligkeit bleiben. Doch Kritiker bemängeln auch Dänemarks neuen Entwurf und sehen darin vor allem die Gefahr von Massenüberwachung.
Die Gegenseite hat parallel ebenfalls aufgerüstet und wird auch nach dem erneuten Rückschlag versuchen, ihre Eisen im Feuer zu halten. Ihr gehören Organisationen wie die Internet Watch Foundation (IWF), das Canadian Centre for Child Protection (C3P), die International Justice Mission (IJM), ECPAT, das Netzwerk Kinderrechte, World Vision, Terre des Hommes, Innocence in Danger, die World Childhood Foundation, die Stiftung digitale Chancen, das Netzwerk Kinderrechte Deutschland und die SafeToNet Foundation an. Diese lockere Allianz versucht nun, in die „verfahrene Debatte“ einen vermeintlich neuen Ansatz zu bringen. Sie plädiert für einen „Kompromiss“, der auch in Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten (E2EE) wie WhatsApp, Signal und Threema funktioniert.
Die Internet Watch Foundation legt sich ins Zeug
Der Vorschlag stellt darauf ab, Material über sexuellen Missbrauch (Child Sexual Abuse Material, CSAM) erkennen und blockieren zu können, ohne Inhalte aus Kommunikationsanwendungen auszuleiten. „Moderne On-device- und In-App-Erkennung prüft Inhalte lokal, ohne Daten zu übertragen oder die Verschlüsselung aufzuheben“, heißt es etwa bei der IJM. Apple, Meta und Google nutzten solche Verfahren bereits für den Schutz vor Nacktbildern und die Erkennung von Links mit schädlichem Content.
Die Argumentation stützt sich auf einen jüngst veröffentlichten Bericht der IWF. Die Autoren bezeichnen das von ihnen vorgeschlagene Instrument als „Upload-Prävention“. Diese sei ein technisch machbarer und datenschutzfreundlicher Weg, bekanntes CSAM zu blockieren, bevor es in durchgängig verschlüsselten Umgebungen verbreitet werden kann. Der Begriff erinnert an die ominösen Upload-Filter, für die der EU-Gesetzgeber im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen nach langen Debatten eingeschränkt den Weg freimachte. Diese setzen allerdings auf der Ebene von Plattformen wie YouTube an, nicht auf Endgeräten der Nutzer.
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E2EE sei zwar essenziell für die Privatsphäre, räumt die IWF ein. Straftäter wählten durchgehend verschlüsselte Plattformen aber aufgrund eines geringeren Risikos der Strafverfolgung mittlerweile bewusst aus. Die Einführung von E2EE ohne Sicherheitsvorkehrungen habe zu einem drastischen Rückgang der CSAM-Meldungen geführt. Für die Opfer bedeute die fortlaufende Verbreitung ihrer Missbrauchsbilder eine ständige Bedrohung und immer wieder psychische Schäden.
Punktlandung bei Client-Side-Scanning
Die Upload-Prävention verkauft die IWF als „Sicherheitsfunktion“. Der Prozess basiere auf digitalen Fingerabdrücken. Auf dem Gerät des Senders werde ein einzigartiger Hash der Datei (Bild oder Video) erstellt. Dieses Muster werde mit einer sicheren Datenbank abgeglichen, die Hashes von bereits von Experten bestätigten illegalem CSAM enthält. Bei einer Übereinstimmung werde der Upload der Datei an der Quelle blockiert, ansonsten freigegeben.
Die Hash-Listen müssen von vertrauenswürdigen Organisationen verwaltet werden, um ihre Integrität zu gewährleisten, ist dem Papier zu entnehmen. Organisationen wie die IWF, das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) und das C3P führten solche sorgfältig überprüfte Verzeichnisse. In der EU käme dafür auch das geplante Zentrum zum Kampf gegen CSAM in Frage. Kerry Smith, Geschäftsführerin des IWF, warnte vorige Woche, die aktuellen Verhandlungen auf Ratsebene seien „die letzte Chance für politische Entscheidungsträger in Europa, „diese Schutzmaßnahmen in den Alltag zu integrieren“.
Zentraler Punkt der IWF-Argumentation ist der Zeitpunkt: Die Überprüfung der Datei findet lokal auf dem Gerät des Senders statt, bevor die Datei verschlüsselt wird. Wirklich neu ist das freilich nicht. Prinzipiell ist die Upload-Prävention nichts anderes als Client-Side-Scanning (CSS). Bürgerrechtler und Wissenschaftler monieren seit Langem, dass dabei jeder verschlüsselte Chat auf den Endgeräten durchsucht werde und bei Verdachtsmeldungen eine Intervention erfolge.
Sorge vor allgemeiner Überwachungsinfrastruktur
Den CSS-Gegnern zufolge schafft die einmalige Implementierung eines lokalen Scan-Tools eine technische Infrastruktur für Überwachung. Selbst wenn es zunächst „nur“ für CSAM verwendet werde, könnte die Funktion von Regierungen künftig auf andere Inhalte ausgeweitet werden. Ein Mechanismus, der auf den Geräten von Milliarden von Nutzern installiert ist, wird als „Hintertür für alle“ und potenzielles Zensurwerkzeug verstanden.
Echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung basiert zudem auf dem Vertrauen, dass die App auf dem Gerät des Nutzers niemals Inhalte ohne dessen Wissen oder Einwilligung für den Dienstanbieter scannt. Eine obligatorische Durchleuchtung untergräbt diese Verlässlichkeit und die Integrität des Systems. Kryptografen warnen, dass eine gescannte Nachricht nicht mehr als wirklich E2EE-verschlüsselt betrachtet werden kann.
Bei den Hash-Listen besteht ferner immer ein Risiko für fälschliche Treffer (False Positives). Ein solcher könnte zur Blockade eines legitimen Bildes und schlimmstenfalls zur unbegründeten strafrechtlichen Verfolgung eines Nutzers führen. Dazu kommt der Einwand, dass die Hash-Listen selbst Ziel staatlicher oder krimineller Manipulation werden könnten. Eine Technologie zur verpflichtenden Überprüfung des Inhalts auf dem Gerät des Nutzers komme einem „Überwachungsschlüssel“ gleich, der universell verwendet werden könnte.
Nicht belastbare Versprechen
Upload-Prävention „klingt zwar erst einmal gut“, sagt der Bremer Informationsrechtler Dennis-Kenji Kipker heise online. Sie setze jedoch voraus, dass diese Inhalte schon auf bestimmten „Meldelisten“ vorhanden seien. Eine Verbreitung neuen Contents werde nicht verhindert. Gerade in Zeiten, in denen verstärkt KI-generiertes Material in Umlauf komme, sei die Effektivität zweifelhaft. Zudem beziehe eine solche Methode Strafverfolger nicht ein, gibt der Professor zu bedenken. Wichtiger wäre es, „echte Alternativen zum digitalen Kinderschutz auf den Weg zu bringen, statt „fachlich nicht belastbaren technischen Versprechen zu folgen“. Generell könne durch CSS die geschützte digitale Kommunikation kompromittiert werden.
Doch die andere Seite lässt nicht locker und verweist auf Erfolge auf Basis bislang erfolgter Meldungen: „IJM konnte bereits über 1300 Betroffene in Sicherheit bringen“, betont ein Sprecher der Schutzorganisation gegenüber heise online. „Die Fälle dokumentieren deutlich, wie wichtig es ist, dass Safety-by-Design auf Geräten und Plattformen umgesetzt wird.“
KI-Systeme wie Safer von Thorn und Google Content Safety API erreichten über 90 Prozent Genauigkeit bei nur 0,1 Prozent Fehlalarmrate, hebt der IJM-Sprecher hervor. Selbst das wäre zwar inakzeptabel, wenn alle False Positives zu Meldungen führten. Anders stelle sich die Sache aber dar, wenn „nur“ die Übertragung verhindert werde. Selbst der „unvollkommene“ jüngste Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft habe zudem „detaillierte Mechanismen“ enthalten, um vorzubeugen, dass Regierungen den Ansatz auf andere unliebsame Inhalte erweitern.
Die Missbrauchsbeauftragte mischt mit
Die von Hollywood-Star Ashton Kutcher mitgegründete Einrichtung Thorn galt lange als treibende Lobbykraft hinter dem Verordnungsentwurf. Die Kommission beteuerte, dass ihr diese US-Stiftung „lediglich Fachwissen zur Verfügung gestellt und nicht versucht“ habe, auf die Gesetzesinitiative Einfluss zu nehmen. Das stimme nicht, hielt die EU-Bürgerbeauftragte voriges Jahr dagegen. Auch „die Geschäftsstrategie für den Einsatz von Thorn-Produkten“ wie den Filter „Safer“ sei Thema gewesen.
Das Programm ist darauf ausgelegt, auf Basis von Microsofts PhotoDNA Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs durch einen Abgleich mit Hash-Werten von Bildern und Videos in Datenbanken bekannter einschlägiger Aufnahmen zu erkennen. Die Brüsseler Exekutivinstanz verließ sich einfach auf die Aussagen von Thorn und anderer großer US-Hersteller von Filterlösungen zu den vermeintlichen Trefferquoten, die sich aber als unhaltbar erwiesen.
Derweil bringt die Bundesbeauftragte gegen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, das „Framing der sogenannten anlasslosen Chatkontrolle“ auf die Palme. Es handle sich um einen „Kampfbegriff“, über den „jede sachliche Debatte im Keim erstickt“ werde, rügte sie gegenüber Politico. Es sollten nicht die Chats aller Bürger gelesen werden, sondern mit Richtergenehmigung ein automatisierter Abgleich mit bekannten Missbrauchsdarstellungen erfolgen. Das werde allenfalls „spezifische Chatgruppen oder Teildienste betreffen, die zuvor als Risikobereiche identifiziert wurden“. Und auch Hany Farid, Mitentwickler von PhotoDNA, wirbt weiter kräftig für den breiten Einsatz der Lösung.
(emw)
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Investieren in Sport: Wie Anleger von Toren und Titeln profitieren können
Es läuft die Schlussphase im letzten Spiel der Saison. Der Mannschaft fehlt ein Tor zum Sieg und damit zur Meisterschaft. In einem Kraftakt treibt der erst in der Winterpause für 25 Millionen Euro erworbene Mittelfeldstar den Ball nach vorn und zieht aus 20 Metern Entfernung einfach mal ab. Leicht abgefälscht landet der Ball im Tor, direkt im Anschluss pfeift der Schiedsrichter das Spiel ab. Mannschaft und Fans brechen in Jubel aus – ebenso zahlreiche Anleger. Denn der Verein wird an der Börse gehandelt und hat seinen Aktionären mit dem Ligatitel einen satten Kursgewinn eingebracht.
Was nach einem Hollywood-Drehbuch klingt, könnte sich durchaus in dieser Form ereignen. Denn in der milliardenschweren Sportbranche tummeln sich zahlreiche börsennotierte Unternehmen, auf deren Entwicklung Sieg und Niederlage mitunter Einfluss haben.
- Aktionäre der beiden börsennotierten deutschen Fußballvereine sind aufgrund der 50+1-Regel nicht stimmberechtigt.
- In vielen Fällen decken die Aktien von Fußballvereinen nicht nur die Profi-Herrenmannschaft ab. Auf die Kursentwicklung haben somit zahlreiche Faktoren Einfluss.
- Die Aktienkurse der großen Sportartikelhersteller haben sich sehr unterschiedlich entwickelt, klare Trends gab es zwischen Oktober 2015 und September 2025 nicht.
Deutsche Anleger können davon profitieren. Denn 13 europäische Fußballvereine bieten börsengehandelte Aktien an, darunter Borussia Dortmund und Manchester United. Ebenso sind neun der zehn umsatzstärksten Sportartikelhersteller an der Börse notiert. Wir zeigen, um welche es sich handelt und welche Besonderheiten es zu beachten gilt. Zu Vergleichszwecken nennen wir zudem die Entwicklung des MSCI World, der unter Privatanlegern zu den populärsten Indizes zählt und als Basis für zahlreiche ETFs dient.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Investieren in Sport: Wie Anleger von Toren und Titeln profitieren können“.
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