Künstliche Intelligenz
Data Act: EU-Gesetz soll Daten befreien
Am 12. September erlangt der Data Act, im Deutschen auch Datengesetz genannt, volle Geltung. Diese EU-Verordnung war am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und wirkt nun nach einer Schonfrist als Gesetz unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hatte sie als wichtigen Baustein der 2020 definierten „EU-Datenstrategie“ erdacht und umgesetzt.
Nach eigenen Angaben will die Kommission mit dem Data Act klarstellen, „wer aus Daten Wert schaffen kann und unter welchen Bedingungen“. Das Gesetz soll helfen, Datensilos aufzubrechen, einen Binnenmarkt für Daten zu schaffen und leichter zwischen Cloudanbietern zu wechseln. Konkret geht es um alle möglichen Bestände von nicht personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung von Geräten anfallen, etwa in der Industrie, der Landwirtschaft, im Verkehrssektor, aber auch im Internet der Dinge (IoT). Umfasst sind also auch smarte Haushaltsgeräte oder Fitnesstracker.
Speichert beispielsweise ein Fahrzeughersteller die Sensordaten eines verkauften Autos in seiner Cloud, gilt er dem Data Act zufolge als „Dateninhaber“. Während er bislang exklusiven Zugriff auf all diese gesammelten Daten hat, sollen sie nun befreit werden. So muss der Hersteller sie auf Wunsch an den Nutzer, der sie ja eigentlich generiert hat, herausgeben. Er kann sie auch anderen („Dritten“) entgeltlich zur Verfügung stellen, sofern dies vertraglich geregelt ist.
Datenoptimismus
Die EU will damit Verbraucher besserstellen, aber insbesondere den Handel mit riesigen Mengen nicht personenbezogener Daten ermöglichen. Als die Kommission den Data Act 2020 entwarf, prognostizierte sie, dass alleine dieser durchs Gesetz ermöglichte Handel bis 2028 einen Schub von 270 Milliarden Euro fürs EU-Bruttoinlandsprodukt bringen wird. Außerdem würde der Data Act neue Geschäftsmodelle ermöglichen, die bis zu zehn Prozent zusätzliches Produktivitätswachstum generieren, so die optimistische Vorhersage.
Optimistische Schätzungen: So stellt sich die EU-Kommission die Vorteile eines freien Binnenmarkts für Daten vor.
(Bild: EU-Kommission)
Umfasst vom Data Act sind sowohl Unternehmen als auch Privatleute. Der Data Act definiert sogenannte „In-scope-Daten“. Das sind nicht personenbezogene Rohdaten sowie Metadaten, die bei der Nutzung von Geräten entstehen. Für sie gilt das Gesetz ab sofort. Nicht betroffen sind dagegen „Out-of scope-Daten“, etwa strukturiere Analysen oder algorithmische Sortierungen.
Der Data Act ist als Komplementärverordnung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konzipiert, die weiterhin vollständig gilt. Während sich das Datengesetz nur um nicht personenbezogene Daten kümmert, regelt die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten. Daraus folgt: Der Data Act gibt den Handel frei; die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe DSGVO-relevanter Daten erfordert aber weiterhin eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.
Herausgabe oder nicht?
Hier spätestens beginnen für Unternehmen als Dateninhaber die Probleme: Sie müssen alle eingesammelten Daten daraufhin überprüfen, ob darunter personenbezogene Daten sind. Ist das der Fall, können sie die Herausgabe an Nutzer oder Dritte verweigern, falls keine Rechtsgrundlage nach DSGVO vorliegt. Geben sie die Daten heraus, obwohl sich Personenbezüge darin finden, können sie in der Folge Schwierigkeiten mit ihrer zuständigen Datenschutzbehörde bekommen.
In der Praxis sollen die Verhältnisse zwischen Dateninhaber, Nutzer und Dritten mit Verträgen geregelt werden. Außerdem gelten neue Transparenzpflichten von Herstellern/Inhabern gegenüber Nutzern. Die Umsetzung des Data Acts gilt als komplex, zumal Experten zufolge viele Dinge bis heute unklar sind, etwa, ob der Data Act nur für neue, oder auch für alte Datenbestände gilt, die vor dem 12. September existierten.
Viel Umsetzung- und Compliance-Aufwand also, der da für die Wirtschaft entstanden ist. Während sich die meisten großen Konzerne schon lange mit dem Data Act beschäftigen, dürften viele Mittelständler und kleine Unternehmen mit den neuen Herausgabepflichten heillos überfordert sein. Mutmaßlich haben einige sich bislang noch nicht einmal damit beschäftigt, weil die Data-Act-Fristen weitgehend unter dem medialen Radar liefen.
Diese Einschätzung bestätigte eine Erhebung des IT-Branchenverbands Bitkom, der im Frühjahr 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten zum Data Act befragt hatte. Nur 1 Prozent der betroffenen Unternehmen hatten demnach 100 Tage vor Geltungsbeginn die Data-Act-Vorgaben vollständig umgesetzt, weitere 4 Prozent teilweise. 10 Prozent hatten gerade erst mit der Umsetzung begonnen, 30 Prozent noch nicht damit angefangen. „Der Data Act betrifft so gut wie jedes Unternehmen, aber die meisten haben sich damit noch gar nicht ernsthaft befasst“, erklärte Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst vor drei Monaten. Daran dürfte sich bis heute wenig geändert haben.
Laut Bitkom hatten drei Monate vor Geltungsbeginn des Data Act nur 1 Prozent dessen Vorgaben vollständig umgesetzt,
(Bild: Bitkom Research)
Von der EU können sie zurzeit kaum Unterstützung erwarten. In Art. 41 des Data Acts ist festgelegt, dass sie alle Betroffenen mit rechtverbindlichen Musterverträgen unter die Arme greift, um den Aufwand klein zu halten. Zwar hat eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe solche Musterklauseln in einem Bericht veröffentlicht, allerdings nur als unverbidliche Entwürfe. Der EU-Datenschutzausschuss etwa hat mittlerweile in einer Stellungnahme Nachbesserungsbedarf festgestellt. Wann die dafür verantwortliche EU-Kommission diese Entwürfe in rechtssichere Vorlagen überführen wird, ist bislang unklar.
Land ohne Aufsicht
Ähnlich wie die DSGVO legt der Data Act die Aufsicht und Durchsetzung in die Hände der Mitgliedstaaten. Diese waren angehalten, bis zum heutigen Start eine funktionierende Aufsichtsstelle benannt und installiert zu haben. Während das meist geklappt hat, hinkt Deutschland wie so oft hinterher. Am 7. Februar 2025 hatten die federführenden Ministerien der Ampelkoalition ihren Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung des Data Acts vorgelegt. Schon damals war er überfällig, doch dann kam die vorgezogene Bundestagswahl, und seitdem hat die schwarz-rote Koalition keinen neuen Entwurf präsentiert.
Im Entwurf hatte die Regierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichtsbehörde benannt. Alle datenschutzrechtlichen Themen sollte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übernehmen. Damals sind die Landesdatenschutzbehörden gegen diesen Vorschlag auf die Barrikaden gegangen und pochten auf ihre Zuständigkeit in DSGVO-Belangen. Das Vorhaben verstoße gegen das EU-Recht und die verfassungsrechtliche Verteilung der Verwaltungskompetenzen, monierten sie.
Dem Vernehmen nach steht ein neuer Entwurf an, der allerdings ebenfalls die BNetzA und die BfDI für Data-Act-zuständig erklären soll. Weiterer Streit ist also vorprogrammiert. Und all dies geschieht vor dem Hintergrund eines Durchsetzungsvakuums in Deutschland. Weder können sich Nutzer wie vorgesehen ab heute beschweren, noch drohen Unternehmen bislang die im Datengesetz vorgesehenen Strafen von bis zu vier Prozent Unternehmensumsatz oder 20 Millionen Euro bei Verstößen.
Landesdatenschützer gefordert
Der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Fuchs betonte in einer Stellungnahme vor einigen Tagen, dass er sich einstweilen für Data-Act-Belange bei personenbezogenen Daten als zuständig betrachtet: „Jeder Beschwerde wird federführend in dem Referat nachgegangen, das auch die datenschutzrechtliche Aufsicht über die jeweilige verantwortliche Stelle hat. Damit wird der Zielrichtung des Art. 37 Abs. 3 Data Act gefolgt, Datenverwendungen nach der DSGVO und nach dem Data Act einheitlich zu beurteilen.“ Das Recht könne er „gegebenenfalls mit Anordnungen durchsetzen.“ Verstöße könnten teilweise mit Geldbußen geahndet werden, betonte er.
Ähnlich äußerte sich Carolin Loy, die als Bereichsleiterin Digitalwirtschaft beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht für den Data Act zuständig ist. Ihre Behörde habe sich aufgestellt, sei mit den Unternehmen im Bundesland im Austausch und nehme Beschwerden entgegen, erläuterte sie in der aktuellen Episode 142 des c’t-Datenschutz-Podcasts Auslegungssache. In der Episode erklärt Loy den Data Act ausführlich und gibt sowohl Unternehmen als auch Nutzern Hinweise, wie nun damit umzugehen ist.
(hob)
Künstliche Intelligenz
Wegen KI-Zusammenfassungen: US-Verlagshaus reicht Klage gegen Google ein
Das Verlagshaus hinter weltbekannten US-Medienmagazinen wie Rolling Stone, Variety und The Hollywood Reporter hat in Washington D.C. Klage gegen Google wegen der KI-Zusammenfassungen eingereicht. Damit missbrauche der Suchmaschinenkonzern seine Monopolstellung, um Onlinemedien zur Bereitstellung von Inhalten zu zwingen, die Google ohne Genehmigung in KI-aufbereiteter Form erneut veröffentliche, um mit den Verlagsinhalten zu konkurrieren, lautet der Vorwurf von Penske Media. In der Folge würden viel weniger Menschen auf die Seiten selbst kommen, was sich merklich auf die Umsätze und das eigene Geschäft auswirke.
In der Klageschrift führt das US-Medienhaus die jahrelang geltende Übereinkunft zwischen Suchmaschinen wie Google und Verlagen aus, die zur Grundlage des freien Internets geworden sei. Dabei erlauben Medien wie jene von Penske Google & Co. ihre Seiten zu durchsuchen und das Gefundene in den Suchergebnissen zu indexieren. Im Gegenzug generierten die Besuche für Rolling Stone, Variety & Co. Nur dadurch sei es möglich geworden, in großem Umfang kommerziell Inhalte fürs Internet zu produzieren. Doch in jüngster Zeit habe Google seinen Teil des Geschäfts an eine weitere Bedingung geknüpft und verlange, dass Verlage ihre Inhalte auch für andere Zwecke zur Verfügung stellen, die in direkte Konkurrenz mit den Inhalten trete, Besuche kannibalisiere oder ganz verhindere.
Googles Vorgehen „grundlegend schädlich“ für offenes Internet
Weil die – nur mithilfe der Verlagsinhalte generierten – KI-Zusammenfassungen oft die gestellten Fragen der Suchenden beantworteten und gleichzeitig in der Google-Suche viel prominenter dargestellt werden, kämen dadurch weniger Besuchende direkt auf jene Seiten, ohne die sie gar nicht möglich wären. „Googles Ausflug ins Online-Publishing“ sei so aufgebaut, dass Google zum Ziel werde und nicht mehr zur Zwischenetappe auf dem Weg zu anderen Internetseiten, heißt es in der Klageschrift. Das sei nur möglich, weil Google in der Internetsuche ein Monopol darstelle. Nur deshalb könne der Konzern Verlage dazu zwingen, ihre Inhalte für das KI-Training bereitzustellen.
Das Abgreifen von Besuchen auf Internetseiten von Penske und anderer Medien „wird grundlegend schädliche Auswirkungen auf die Gesamtqualität und -menge von Informationen haben, die im Internet abrufbar sind“, so der Vorwurf. Wenn es Google erlaubt bleibe, KI mit Inhalten von Verlagen zu trainieren und die Ergebnisse benutzen dürfe, um die Besuchszahl auf den Originalseiten zu verringern, „werden die wirtschaftlichen Anreize für die Erstellung und Veröffentlichung hochwertiger Originalinhalte verpuffen“, prophezeit Penske. Google hat dem widersprochen und dem Wall Street Journal versichert, wer trotz KI-Zusammenfassung auf Links zu den Quellen klickt, bleibe dort länger. User fänden die Websuche mit KI-Zusammenfassungen hilfreicher und nutzten sie mehr.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Betreiber: Längster Stromausfall der Nachkriegszeit beendet
Berlin steht wieder unter Strom. Nach einem extremistischen Brandanschlag erlebte die Hauptstadt mit rund 60 Stunden den längsten Stromausfall der Nachkriegszeit, wie der Netzbetreiber Stromnetz Berlin mitteilte. Die seit der Nacht zu Dienstag rund 50.000 betroffenen Stromkunden im Südosten Berlins werden seit dem späten Nachmittag wieder versorgt.
Zum Vergleich: Im Jahr 2019 – beim letzten großen Blackout – waren mehr als 30.000 Haushalte in Köpenick rund 30 Stunden lang ohne Elektrizität.
Ursache für den großflächigen Stromausfall war ein Brandanschlag. Das Feuer zerstörte mehrere dicke Starkstromleitungen am Fuß von zwei Strommasten in Berlin-Johannisthal im Bezirk Treptow-Köpenick. Die Feuerwehr brauchte allein eine Stunde, um den Brand zu löschen.
Auch Einschränkungen im Nahverkehr sind behoben: Nach Angaben der BVG wurde kurz nach Rückkehr des Stroms der Straßenbahnverkehr wieder aufgenommen. Seit etwa 17.00 Uhr könnten die Linien M17 und 63 demnach wieder auf der kompletten Strecke unterwegs sein.
Schaden wird geprüft
Angaben eines Stromnetz-Sprechers zufolge werde nun geprüft, welche Ressourcen es für eine vollständige Reparatur brauche. Erst dann könne mitgeteilt werden, wie lange die Arbeiten dauern werden und welche Schadenshöhe entstanden ist.
Derzeit stehe das Netz nicht im vollen Umfang zur Verfügung, für die Berlinerinnen und Berliner sollte es jedoch keine spürbaren Auswirkungen geben. In den vergangenen zwei Tagen sei eine Zwischenlösung errichtet worden: eine Verbindung zweier Leitungen nahe der durch den Brand beschädigten Strommasten. Auch Feuerwehr, Polizei und Technisches Hilfswerk sowie der Bezirk Treptow-Köpenick waren im Einsatz.
Auch Einkaufszentren und S-Bahnhöfe waren betroffen
Von dem Stromausfall waren auch S-Bahnhöfe, Einkaufszentren, viele einzelne Geschäfte sowie Pflegeheime betroffen. Am Mittwoch blieben auch mehrere Schulen geschlossen.
Weil das Handynetz durch den fehlenden Strom schwächer und teilweise gar nicht mehr vorhanden war, konnte in Teilen des Berliner Südostens nur eingeschränkt telefoniert werden. Das galt auch für die Notrufnummern 112 und 110. Die Reparaturen an den zerstörten Starkstromkabeln begannen bereits am Dienstag, waren aber zeitaufwendig.
Bekennerschreiben im Internet
Nach Einschätzung der Ermittler geht der Brandanschlag auf das Konto linksextremer Täter. Ein im Internet veröffentlichtes Bekennerschreiben werde als authentisch eingeschätzt, sagte Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) im Abgeordnetenhaus. Es weise Ähnlichkeiten auf mit einem Bekennerschreiben zu einem ähnlichen Brandanschlag im Februar nahe der Tesla-Autofabrik in Brandenburg.
„Wir gehen vom Täterkreis aus dem linksextremistischen Spektrum aus“, sagte die Innensenatorin. „Das heißt also: nicht aus dem Ausland, sondern aus dem Inland.“ Die Täter seien mit hoher krimineller Energie und sehr professionell vorgegangen.
Der Netzbetreiber Stromnetz Berlin erhoffe sich baldige Erkenntnisse der Polizei, konzentriere sich jedoch auf die Reparaturarbeiten: „Wir kümmern uns um den Strom, die Verbrecherjagd überlassen wir vertrauensvoll der Polizei“, sagte ein Sprecher.
Ob es Ansprüche auf Entschädigungszahlungen aufgrund des Stromausfalls gebe, werde derzeit von Juristen geprüft. „Dabei sollte nicht vergessen, dass wir, als der Betreiber, auch Geschädigter sind“, sagte der Stromnetz-Sprecher.
(mho)
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Aus für Data-Center-Lizenzen: Nur noch Cloud-Produkte bei Atlassian
Der Softwareanbieter Atlassian stellt den Verkauf seiner Data-Center-Produkte ein. Dazu gehören die Wiki-Software Confluence oder das Projektmanagement-Tool Jira. Ab März 2026 wird es für Neukunden nur noch Cloud-Lizenzen geben.
Den Schritt begründet Atlassian damit, dass sich inzwischen nahezu alle Neukunden für die Cloud entscheiden. Mit dem Wechsel auf die Cloud-Plattform würde auch eine deutliche Verbesserung der Teamarbeit einhergehen. Den Verkauf von Serverlizenzen seiner Produkte hat Atlassian bereits im Jahr 2021 eingestellt.
Cloud-Umzug innerhalb von drei Jahren
Die Cloud-Umstellung führt Atlassian schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren durch. Ab dem 16. Dezember 2025 nimmt die Firma neue Marketplace-Apps für Data Center nicht mehr an. Am 30. März 2026 endet dann der Verkauf von Data-Center-Abonnements und Marketplace-Apps für Neukunden. Bestandskunden können noch bis zum 30. März 2028 neue Lizenzen erwerben.
Zeitplan: Atlassian migriert seine Data Center-Produkte ab Dezember 2025 schrittweise in die Cloud. Bis 2029 soll der Umzug vollständig durchgeführt sein.
(Bild: Atlassian)
Abgesehen von zwei Ausnahmen laufen alle Lizenzen dann am 28. März 2029 ab. Die Versionsverwaltung Bitbucket Data Center wird weiterhin über eine neue Hybridlizenz verfügbar sein, die Kunden gleichermaßen Zugriff auf Bitbucket Data Center und Bitbucket Cloud gewährt. Des Weiteren bietet Atlassian für bestimmte Rechenzentrumskunden auch nach dem 28. März 2029 noch eine erweiterte Wartung an, um sie beim Umzug in die Cloud zu unterstützen.
Verschiedene Migrationstools
Den Umstieg in die Cloud begleitet der Hersteller mit seinem neuen Programm Atlassian Acend, das Kunden den Wechsel möglichst leicht machen will, etwa durch Live-Webinare und individuellen Support. Je nach Unternehmensgröße stehen unterschiedliche Cloud-Migrationstools zur Verfügung.
Kunden mit weniger als tausend Benutzerinnen und Benutzern verweist der Anbieter auf seine Self-Service-Tools. Größeren Organisationen offeriert Atlassian das FastShift-Programm. Dabei handelt es sich um eine kostenlose strategische Partnerschaft, mit der sich die Cloud-Migration drastisch verkürzen lassen soll. Kunden mit mehr als 5000 Benutzern lässt Atlassian mit dem Solution Design Acceleration-Programm, das auf die Geschäftsziele des Unternehmens abgestimmt ist, die breiteste Unterstützung zukommen.
Atlassian will seine Cloud-Plattform künftig weiter ausbauen, etwa über eine Partnerschaft mit Google Cloud zur Entwicklung einer Multi-Cloud. Welche Updates geplant sind, lässt sich in der öffentlichen Roadmap im Detail einsehen.
(who)
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