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E-Mobilität: Neuzulassungen von E-Pkw sind im 1. Halbjahr sprunghaft gestiegen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Elektromobilität in Deutschland nimmt deutlich an Fahrt auf und hat im ersten Halbjahr 2025 erneut Fortschritte erzielt. Der am Dienstag veröffentlichte 7. Elektromobilitätsmonitor des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigt in drei zentralen Bereichen, dass der Wandel zu nachhaltiger Mobilität an Dynamik gewinnt. Bedenken vieler potenzieller E-Auto-Käufer rund um Reichweitenangst oder Ladesäulenmangel gehören den Zahlen zufolge zunehmend der Vergangenheit an.

Die Verkaufszahlen für Elektro-Pkw haben laut dem Statusbericht einen neuen Höchststand erreicht. Im ersten Halbjahr 2025 wurden insgesamt 248.726 neue E-Autos zugelassen. Das sind 35 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum und ein Plus von 13 Prozent gegenüber dem bisherigen Rekordjahr 2023. Allein im August 2025 machten batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) 19 Prozent aller Neuzulassungen aus. Das wachsende Angebot wirkt offenbar: Schon im Juli hatten über 18 Prozent aller Neuzulassungen einen Elektromotor, sodass der Boom bereits eine Weile anhält.

Diese Entwicklung ist laut dem BDEW ein klarer Beleg dafür, dass sich immer mehr Verbraucher für E-Mobilität entscheiden. Gleichzeitig tragen die steigenden Zulassungszahlen dazu bei, die durchschnittlichen CO₂-Emissionen der Neuwagenflotte zu senken und die ambitionierten – von der Autoindustrie kritisierten – EU-Flottengrenzwerte einzuhalten.

Auch der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur schreitet mit großen Schritten voran. Bis Mitte 2025 standen in Deutschland rund 184.000 öffentliche Ladepunkte zur Verfügung, was einer Steigerung von 11 Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn entspricht. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden über 20.000 neue Ladepunkte von der privaten Wirtschaft errichtet. Besonders die Zahl der Ultraschnelllader hat stark zugenommen, was die Ladeleistung insgesamt signifikant erhöht.

Trotz der Rekordzulassungen von E-Autos waren im Schnitt nur 15 Prozent der öffentlichen Ladepunkte gleichzeitig belegt. Das bedeutet für Fahrer, die eine Lademöglichkeit suchen, dass durchschnittlich 85 Prozent der Stromzapfsäulen frei sind.

Erstmals hat der Verband mit der Übersicht auch die Ladeinfrastruktur für E-Lkw in den Blick genommen. Er zeigt, dass auch hier der Ausbau gut vorankommt. Bereits 70 Ladestandorte sind für E-Lkw verfügbar, von denen 50 die EU-Kriterien erfüllen. Damit sind bereits 67 Prozent des 13.300 Kilometer langen Autobahnnetzes abgedeckt – das EU-Ziel von 15 Prozent wird somit um das 4,5-fache übertroffen.

E-Mobilität ist nicht nur sauberer, sondern in den meisten Fällen auch günstiger, ist dem Report zudem zu entnehmen. Die Kostenanalyse zeigt, dass das Laden eines Elektroautos in vier von fünf gängigen Szenarien preiswerter ist als das Tanken eines Verbrenners. Dazu gehören das Laden zu Hause, das öffentliche Normalladen und Schnellladen beim Vertragspartner sowie das öffentliche Stromtanken bei einem Roamingpartner.

Selbst im fünften Fall, dem öffentlichen Schnellladen über einen Roamingpartner, sind die Kosten je nach Vertrag vergleichbar. Und selbst im Extremszenario, bei dem ein E-Auto ausschließlich an öffentlichen Schnellladesäulen und nur über Roaming geladen wird, muss dies nicht mehr kosten als die durchschnittlichen Kraftstoffpreise.

Einen klaren Beweis dafür, dass der E-Mobilitätsmarkt in Deutschland runder läuft, sieht die BDEW-Chefin Kerstin Andreae in der Statistik. Sie betont, dass der Staat jetzt auf dieser positiven Dynamik aufbauen muss, um die E-Mobilität weiter zu fördern und insbesondere für Privatkunden noch attraktiver zu gestalten. Ein starker Heimatmarkt sei unerlässlich, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern.

Andreae warnt davor, die Flottengrenzwerte abzusenken. Dies würde die Investitionen und Arbeitsplätze in der Branche gefährden und die Planbarkeit für alle Marktakteure zunichtemachen. Stattdessen sollten die bestehenden Ansätze der Bundesregierung weiter ausgebaut werden. Sie schlägt vor, dass die öffentliche Hand beim Kauf von E-Fahrzeugen für die eigenen Fuhrparks mit gutem Beispiel vorangeht. Zudem sollte der kürzlich beschlossene Innovationsbooster für Sonderabschreibungen auch auf Leasingfahrzeuge ausgeweitet werden. Anstatt auf teure Förderprogramme zu setzen, seien nachhaltige Steueranreize für E-Autos der richtige Weg, wie erfolgreiche Beispiele in Ländern wie Norwegen, den Niederlanden oder Belgien belegten.

Der BDEW fordert eine umfassende E-Mobilitätsstrategie von der Bundesregierung und der EU-Kommission. Die Energiebranche müsse dabei als wichtiger Wegbereiter aktiv in die laufenden Auto-Dialoge eingebunden werden, um die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte gerade in ihrer Rede zur Lage der Union: „Die Zukunft ist elektrisch!“ Zugleich plädiert sie aber für „Technologieneutralität“. Auch der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) erachtet den elektrischen Antrieb als Leittechnologie der Zukunft. Trotzdem ist er dafür, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren wie Plug-in-Hybride weiterhin zugelassen werden dürfen, wenn sie zum Erreichen der Klimaziele beitragen.


(mack)



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Bahn-Aufsichtsrat beschließt Neuaufstellung der Chefetage


An der Spitze der Deutschen Bahn sind die angekündigten Personalwechsel beschlossene Sache. Der Aufsichtsrat des bundeseigenen Konzerns berief am Donnerstag drei neue Vorstandsmitglieder. Die Ressorts für Finanzen, Güter- sowie Regionalverkehr wurden auf einer Sondersitzung des Gremiums neu besetzt, wie die Bahn im Anschluss mitteilte.

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Neue Finanzchefin wird demnach die frühere Managerin bei der Baumarktkette Hornbach, Karin Dohm. Sie folgt auf Levin Holle, der im Frühling den Konzern für einen Posten im Bundeskanzleramt verlassen hatte.

Für den Regionalverkehr ist künftig Harmen van Zijderveld verantwortlich. Er verantwortete bisher im Vorstand der Bahn-Tochter DB Regio das Ressort Schiene. Er folgt im Konzernvorstand auf Evelyn Palla, die seit dem laufenden Monat die Gesamtführung der Deutschen Bahn übernommen hat.

Für Aufregung sorgte zuletzt die Ankündigung, dass es auch an der Spitze des seit Jahren kriselnden Güterverkehrs einen Wechsel gibt. Die bisherige Chefin der Bahn-Tochter DB Cargo, Sigrid Nikutta, muss gehen. Ihr Konzept zur Sanierung der angeschlagenen Sparte war in einem externen Gutachten als unzureichend durchgefallen.

Im Rahmen eines Beihilfeverfahrens hatte die EU-Kommission angeordnet, dass Cargo bis zum kommenden Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben muss. Nikuttas Maßnahmen waren vor allem bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) auf Widerstand gestoßen.

Ihr Nachfolger wird der frühere Chef der Stahlsparte des Industriekonzerns Thyssenkrupp, Bernhard Osburg. Auch diese Personalie wurde vom Aufsichtsrat beschlossen. Damit gilt der Umbau des Vorstands beim bundeseigenen Bahnkonzern rund um die neue Chefin Palla als abgeschlossen.

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Die Bahn steckt in einer schweren Krise: Die Fernzüge sind zu unpünktlich, die Verluste zu groß und die Infrastruktur sanierungsbedürftig. Die neue Bundesregierung hatte deshalb bereits im Koalitionsvertrag beschlossen, den Vorstand neu aufzustellen. Bahnchefin Palla will nun ein Konzept erarbeiten, um die zentrale Verwaltung zu verschlanken und mehr Verantwortung in den Regionen zu etablieren.

Die EVG äußerte sich positiv über die personellen Veränderungen. „Im neuen Vorstand der Deutschen Bahn treffen Kontinuität und neue Impulse von außen aufeinander“, teilte ihr Vorsitzender, Martin Burkert, mit. „Für die Entwicklung der Bahn kann das funktionieren.“


(nen)



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Gericht: Wahl von Arbeitnehmern in SAP-Aufsichtsrat rechtens


Mehrere Arbeitnehmer sind mit einer Anfechtung der Wahl zum Aufsichtsrat von Europas größtem Softwarehersteller SAP vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gescheitert. Die Kammer in Mannheim wies die Beschwerde von drei Arbeitnehmern gegen die Wahl von vier Arbeitnehmervertretern und vier Ersatzkandidaten aus dem März 2024 zurück. Die Wahl sei wirksam, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.

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Die Arbeitnehmer hatten in ihrer Beschwerde unter anderem formale Verstöße bei der Wahl gerügt – und waren bereits vor dem Arbeitsgericht Mannheim gescheitert. Die Begründung für die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird laut der Sprecherin erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

SAP wollte sich zunächst nicht zu dem Verfahren äußern. Dem SAP-Aufsichtsrat gehören insgesamt 18 Mitglieder an – neun Vertreter der Arbeitgeberseite und neun der Arbeitnehmerseite.

Die Antragsteller hatten unter anderem kritisiert, dass Wahlumschläge durch ein Mitglied des Betriebsrats und durch dessen Vorsitzenden entgegengenommen worden seien. Das Arbeitsgericht Mannheim hatte hierzu bereits in erster Instanz entschieden, dass nach der Rechtsprechung die Übermittlung mittels Boten grundsätzlich zulässig sei.

Zudem hatte demnach eine Wahlbewerberin ihre dienstliche E-Mail-Signatur und das Firmenlogo einschließlich ihrer Berufsbezeichnung für Wahlwerbung verwendet. Hierzu hatte das Arbeitsgericht Mannheim bereits entschieden, dass dadurch nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen worden sei.

Das Gericht beschäftigte sich nicht mit der Frage, was es bedeuten würde, sollte die Wahl der Arbeitnehmervertreter für nichtig erklärt werden.

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(nen)



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Optionales Windows-Update sorgt für Task-Manager-Zombie


Wenn man nach der Installation des optionalen Updates KB5067036 für Windows 11 25H2 oder 24H2 den Task-Manager über das „X“ in der rechten oberen Ecke das Programm schließen will, kommt es wieder. Der Task-Manager verschwindet dann kurz und wird sofort wieder gestartet. Ein Blick in die Liste der Tasks kann auch zeigen, dass das Programm mit mehreren Instanzen ausgeführt wird. Das kann einige CPU-Zeit belegen.

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Das Problem tritt offenbar häufig auf und wurde von Microsoft bereits bestätigt. Zuvor hatten unter anderem auf Reddit zahlreiche Nutzer darauf hingewiesen. Das Update, das eine der üblichen Vorschauen auf neue Funktionen ist, wurde Anfang der laufenden Woche veröffentlicht. Es ist, wie bei diesen Previews stets, optional und muss für ein sicheres System nicht installiert werden.

Offenbar steckt der Bug nur in der Behandlung der Schließen-Schaltfläche (X) des Fensters des Task-Managers. Wie Microsoft selbst empfiehlt, wird das Programm korrekt beendet, wenn man den Task-Manager über seine eigene Liste der ausgeführten Prozesse schließt. Ebenso können alle Instanzen über den Befehl taskkill.exe /im taskmgr.exe /f an einer Eingabeaufforderung mit Administrator-Rechten geschlossen werden. Im entsprechenden Supportbeitrag hat Microsoft das erratische Verhalten des X im Task-Manager bereits als Bug bestätigt. Er soll in kommenden Updates behoben werden.

Der frühere Microsoft-Entwickler Dave Plummer, der einige der ersten Versionen des Task-Managers geschrieben hat, äußert auf der Plattform X eine Vermutung zur Ursache des neuen Bugs. Plummer zufolge wurden ein Klick auf die Schließen-Schaltfläche und andere Methoden zum Beenden eines Programms vom Task-Manager immer schon unterschiedlich behandelt. Das könnte dem Entwickler zufolge noch immer so sein, sodass ein Klick auf „X“ nicht bewirkt, was er sollte.

Laut Plummer war das auch die Ursache, für einen Bug, den viele Windows-Nutzer schon in früheren Versionen erleben konnten: Der Task-Manager konnte beendet werden, sein Icon im Infobereich (Systray) verschwand jedoch nicht. Das geschah in diesen Fällen erst, wenn man es mit dem Mauszeiger berührte.


(nie)



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