Künstliche Intelligenz
FAQ: Sammelklage gegen Meta vor Hamburger Gericht
Nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor mehr als sechs Jahren befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am heutigen Freitag (11.00 Uhr) mit dem Fall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadenersatz von der internationalen Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland einfordern können.
Nach Vorstellung der Verbraucherzentrale hat Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen, indem es Datendiebstahl ermöglichte. Das Technologie-Unternehmen habe die Nutzer unzureichend geschützt und über das Leck informiert. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgegriffen worden seien, desto höher müsse die Zahlung ausfallen.
Musterfeststellungsklagen, etwa bekannt aus dem VW-Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen – etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt.
Um welchen Datendiebstahl geht es?
Der Vorfall liegt Jahre zurück: Im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Darknet verbreitet. In Deutschland sollten laut Verbraucherzentrale rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile auf dem sozialen Netzwerk je nach Einstellungen über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 abgeschöpft.
Welche Folgen hatte die Datenpanne für Meta?
Die zuständige irische Datenschutzbehörde verhängte 2022 nach einer Prüfung eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited. In Deutschland gab es Tausende Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen viele Verfahren gewann. Lange war strittig, unter welchen Voraussetzungen Kläger Schadenersatz geltend machen können. November vergangenen Jahres entschied dann der Bundesgerichtshof, dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu gehören.
Wie viele Bürger beteiligen sich an der Sammelklage?
Die Verbraucherzentrale teilte mit, bis Anfang Oktober hätten sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Wer Ansprüche anmelden möchte, kann seine Daten auf der Website des Bundesamts für Justiz hinterlegen, um sich in das Verbandsklageregister eintragen zu lassen. Eine Anmeldung ist nachträglich bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Interessierte können über die Verbraucherzentrale im Internet prüfen lassen, ob sie von der Datenpanne betroffen waren.
Was ist von der Verhandlung am Freitag zu erwarten?
Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass sich das Gericht am Freitag zunächst mit formellen Fragen beschäftigen werde. Laut dem Hanseatischen Oberlandesgericht soll darüber gesprochen werdne, ob das Gericht überhaupt für die Klage zuständig sei. Wie lange verhandelt werde, könne nicht abgesehen werden. Am Ende der Sitzung am Freitag sei jedenfalls nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Ein gesonderter Verkündungstermin solle bekanntgegeben werden. Die Verhandlung ist öffentlich.
(emw)
Künstliche Intelligenz
Google: Pixel Watch 1 erhält kein Update auf Wear OS 6
Google hatte vergangene Woche das Wear-OS-6-Update auf Basis von Android 16 für die Pixel Watch 2 und 3 veröffentlicht. Besitzerinnen und Besitzer der ersten Generation der Smartwatch blieben außen vor. Nun hat Google sich auf Nachfrage von heise online dazu geäußert.
Die Verteilung des Updates auf Wear OS 6, das Material 3 Expressive, eine Prise mehr Laufzeit und weitere Neuerungen wie ein dynamisches Farbschema basierend auf dem Watchface, sowie überarbeitete Alarm-, Stoppuhr- und Timer-Apps an Bord hat, bleibt den neueren Pixel-Watch-Generationen vorbehalten. Das heißt, nur die Pixel Watches 2 bis 4 bekommen das Update, obwohl Googles Support-Dokument zur Updategarantie der ersten Smartwatch Pixel Watch 1 bis mindestens Oktober 2025 Aktualisierungen zusagt. Dementsprechend hätte die Uhr theoretisch noch ein Update erhalten müssen.
Pixel Watch 1 bleibt auf Wear OS 5.1
Doch dem ist nicht so, wie Google gegenüber heise online bestätigt: „Wir sind bestrebt, Ihnen mit dem gesamten Pixel-Watch-Portfolio ein großartiges Erlebnis zu bieten, damit Ihre Geräte mit der Zeit immer besser werden. Dazu gehört auch ein dreijähriger Support, der Ihnen neue Funktionen, Verbesserungen und Sicherheitsupdates liefert. Die Pixel Watch 1 hat mit dem Oktober-Update kein Wear OS 6 erhalten und wird weiterhin mit Wear OS 5.1 laufen.“
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Die erste Pixel Watch wird also auf Wear OS 5.1 bleiben und das große Update auf Android 16 nicht mehr erhalten. Wear OS 5.1 basiert auf Android 15, das im April 2025 für die Modelle Pixel Watch 1 bis 3 veröffentlicht wurde. Laut Google soll die erste Pixel Watch trotz des Support-Endes nach Oktober immerhin noch Sicherheits- und Fehlerbehebungen erhalten.
Einen konkreten Grund, weshalb Google der ersten Pixel Watch das große Wear-OS-Update verwehrt, deutet der Hersteller indirekt an, indem er sagt, mit den Uhren „ein großartiges Erlebnis“ bieten zu wollen. Angesichts dessen, dass die erste Generation der Smartwatch mit dem Exynos 9110, der auch in der Galaxy Watch 3 zum Einsatz kam, einen ziemlich alten Prozessor von 2018 an Bord hatte, ist es wahrscheinlich, dass dieser einfach zu schwach für das neue Betriebssystem ist. Bei der Markteinführung der Pixel Watch im Jahr 2022 war der Chip schon ganze vier Jahre alt. Für ein erst drei Jahre altes Produkt ist diese Entscheidung von Google dennoch äußerst ärgerlich.
Leider verspricht Google auch für seine aktuelleren Watch-Modelle jeweils nur drei Jahre Software-Updates. Die aktuelle Pixel Watch 4 bekommt Aktualisierungen bis Oktober 2028. Bei den Pixel-Smartphones zeigt Google sich derweil großzügiger: Seit dem Pixel 8 erhalten die Geräte für einen Zeitraum von sieben Jahren neue Android-Versionen, Sicherheitspatches und Pixel Drops, die quartalsweise neue Funktionen bringen. Eine ähnlich großzügige Updatepolitik sollte Google auch auf seine Uhren übertragen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Kommentar: iPhone 17 und Apple Watch Series 3 sind Klasse für die Masse
Das iPhone 17 erhält endlich ein helleres 120-Hz-Display und bessere Kameras. Zudem bleibt der Einstiegspreis trotz verdoppeltem Speicherplatz gleich. Gut so! Das Pro setzt Apple immer noch deutlich genug ab, wie der Test von Mac & i zeigt.
Auch die günstige Apple Watch SE 3 profitiert massiv von einer Aufwertung: ein flotteres SoC, neue Gesundheitsfunktionen und das schmerzlich vermisste Always-On-Display rüsten Eigenschaften nach, die lange den teureren Modellen vorbehalten blieben.
Klar, bahnbrechend neu sind die Features nicht. Ihre Integration in den Standardvarianten ist hingegen eine willkommene Aufwertung. Apple reagiert damit endlich auf die starke Konkurrenz im mittleren Preissegment. Android-Smartphones von Xiaomi oder Nothing bieten schon seit Jahren Oberklassefeatures zu Mittelklassepreisen an oder preschen wie Google und Samsung bei KI-Funktionen vor. Das kann Apple nicht einfach ignorieren.
Die Breite der Nutzer wird wieder gebunden
Gleichzeitig behalten Nutzer ihre Geräte länger: Viele iPhones und Watches bleiben fünf Jahre oder mehr im Einsatz, weil die nachfolgenden Generationen ein Upgrade nur schwerlich rechtfertigen. Das iPhone 14, 15 und 16 brachte vielen treuen Apple-Nutzern kaum einen Mehrwert. Wer da zum Neukauf motivieren will, muss mehr Anreize bieten als etwas Kosmetik.
Die diesjährigen Updates markieren einen Wendepunkt: Apple versucht, die Breite der Nutzer wieder stärker an sich zu binden und nicht nur Technikenthusiasten mit großem Budget. Ob es reicht, um die zurückhaltende Kundschaft zu mobilisieren, bleibt abzuwarten. Klar ist: Apple setzt weniger auf eine Differenzierung zwischen Pro und Nicht-Pro, dafür mehr zwischen Alt und Neu.
Bleibt zu hoffen, dass die Taktik kein einmaliger Ausreißer bleibt. Denn echte Fortschritte verdienen alle Modelle – nicht nur die Oberliga.
Dieser Kommentar erschien zuerst als Editorial in Mac & i 5/2025 – jetzt frisch am Kiosk und im heise shop.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Neue Technik soll Vandalismus an Ladesäulen stoppen
Die schwarz-gemantelten Kabelstümpfe hängen zwar noch kläglich an der Ladesäule. Ein Aufladen des E-Autos ist hier aber im Moment nicht möglich. Mit dem Ausbau der Infrastruktur wächst auch die Zahl der Kabeldiebstähle. Worum es dabei geht und was man dagegen tun kann.
Wie viele Vorfälle gibt es?
Der Karlsruher Energiekonzern EnBW als führender Anbieter von Schnellladepunkten in Deutschland spricht von bisher weit über 900 Kabeldiebstählen in diesem Jahr. Bei EWE Go aus Oldenburg liegt die Zahl im mittleren bis hohen zweistelligen Bereich. Ionity mit Sitz in München verzeichnet in Deutschland rund 30 gestohlene Kabel, europaweit etwas mehr als 100.
Eine bundesweite Übersicht zu solchen Fällen gibt es nicht. In der Polizeistatistik werden die Fälle nicht so präzise erfasst, wie das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg erklärten.
Wie entwickeln sich die Zahlen?
Die Anbieter sprechen von teils deutlichen Anstiegen in diesem Jahr. Bei EWE Go etwa hatte die Zahl der Fälle von 2022 bis 2024 „im sehr niedrigen zweistelligen Bereich“ gelegen. Ionity sprach für den Zeitraum von nur einer Handvoll Fälle von Kabeldiebstählen in Deutschland und Großbritannien.
Wer sind die Täter?
Zum einen könnten es Diebe auf das Kupfer abgesehen haben – je nach Dicke und Leistungsfähigkeit enthalten Schnellladekabel laut EnBW zwischen vier und zehn Kilogramm des Metalls. Beim Schrotthandel bringe das etwa 50 Euro pro Kabel, auf dem Schwarzmarkt ungefähr die Hälfte.
Da das nicht besonders lukrativ sei, würden auch andere Beweggründe wie reiner Vandalismus oder gezielte Sabotage diskutiert, schreibt EnBW auf ihrer Internetseite. „Denn manche Taten scheinen ideologisch motiviert zu sein – etwa, weil man die Elektromobilität ablehnt: Kupferkabel, die erst hinter der Kabelführung abgeschnitten werden, wodurch noch ein Meter Ladekabel an der Säule hängt.“ Der Rest sei wenige Schritte weiter ins Gebüsch geworfen.
Auch wenn alle Vorfälle angezeigt würden, zeige die Realität doch: Die Täter und Täterinnen zu schnappen, sei oft alles andere als einfach.
Wie hoch ist der Schaden?
„Ein einzelner Kabeldiebstahl verursacht für uns Kosten zwischen 2500 und 5000 Euro“, teilte eine Ionity-Sprecherin mit. Bei der EnBW liegt der Schaden im Moment im niedrigen einstelligen Millionen-Bereich, wie eine Sprecherin mitteilte. Dabei fielen vor allem Materialkosten für neue Kabel ins Gewicht, Arbeitszeit und eine technische Prüfung der Ladesäulen, die vor der Inbetriebnahme vorgeschrieben sei. „Nicht enthalten ist der Umsatzverlust für den Zeitraum, in dem die Ladestation nicht genutzt werden kann.“
Die Ionity-Sprecherin betonte, der immaterielle Schaden sei größer als die Reparaturkosten, „denn jeder Ausfall untergräbt das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Zuverlässigkeit der Ladeinfrastruktur und damit in die Alltagstauglichkeit von E-Mobilität insgesamt“.
Welche Folgen haben die Vorfälle für Leute, die laden wollen?
Die betroffenen Ladestationen sind nach Angaben der Anbieter meist mehrere Tage außer Betrieb, bis sie repariert sind. Falls ein frisch abgeschnittenes Kabel – und damit der Ausfall – noch nicht registriert wurde, kann es laut EnBW sein, dass ein Ladepunkt umsonst angesteuert wird. „Je nachdem, wie weit die nächste Ladestation entfernt ist, muss ein Umweg gefahren werden.“
Sind bestimmte Regionen besonders betroffen?
Regionale Schwerpunkte sind bei der EnBW Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Vereinzelte Fälle habe es im vergangenen Jahr auch in Thüringen und Rheinland-Pfalz gegeben. Ebenso gibt es den Angaben nach immer wieder Wiederholungstaten – also erneute Diebstähle an gerade erst reparierten Ladesäulen.
Weniger betroffen sind Standorte, die stark frequentiert sind. An Autobahnen etwa werde rund um die Uhr geladen, erläuterte die Ionity-Sprecherin. Für Kriminelle sei es dort deutlich schwieriger, unbeobachtet vorzugehen. Dazu passt auch, dass an Ladesäulen von Aral pulse einem Sprecher zufolge nur selten Kabel gestohlen wurden. „Unsere Ladesäulen befinden sich in der Regel an Aral Tankstellen, von denen ein großer Teil 24/7 geöffnet ist.“
Was machen die Anbieter, um Vandalismus zu verhindern?
Ionity stattet Kabel zunehmend mit Farbpatronen aus, die beim Aufschneiden platzen und unübersehbare Spuren hinterlassen. Die Kabel seien so eindeutig als gestohlen erkennbar, die Diebinnen und Diebe ebenfalls gekennzeichnet. „Erste Erfahrungen zeigen, dass Diebstahlsversuche an so gesicherten Standorten bereits abgebrochen wurden“, teilte die Sprecherin mit. Zudem teste das Unternehmen verschiedene Tracking-Maßnahmen, um die Kabel verfolgen zu können und den Weiterverkauf zu erschweren.
Hingegen sieht EWE Go beim Einsatz von Tinte die Gefahr, die eigene Infrastruktur zu verunreinigen. Das verursache wiederum Kosten für Reinigung und Instandhaltung – und führe somit dazu, dass die Ladestation nicht so schnell wieder einsatzbereit sei. Kameratechnik beispielsweise sei effektiver.
Auch EnBW setzt auf abschreckende Maßnahmen wie verstärkte Beleuchtung oder Videoüberwachung. Doch diese lasse sich nicht ohne weiteres an allen Standorten installieren. Und die Modifizierung von Ladekabeln brauche Zeit, bis sie marktreif sei. Zudem sollen Diebstähle technisch immer mehr erschwert und so unattraktiv gemacht werden: Dazu zählen laut der EnBW-Homepage robustere Kabel mit schnittfestem Mantel gegen das Durchtrennen sowie Systeme, die Manipulationen in Echtzeit erkennen und sofort Alarm schlagen.
„Zusätzlich suchen wir den Kontakt mit den Ermittlungsbehörden, um gemeinsam nach präventiven Maßnahmen zu suchen“, erklärte Volker Rimpler, Chief Technology Officer E-Mobilität. Ferner ist die Politik gefragt: „Wenn Ladekabel rechtlich als Teil der öffentlichen Energieinfrastruktur eingestuft werden, könnten strengere Strafrahmen greifen“, heißt es auf der Internetseite.
Welche Schutzmaßnahmen wären noch denkbar?
Die Big. Bechtold-Gruppe unterstützt Unternehmen bei Sicherheitskonzepten und -technik. Vor Ort könnten zum Beispiel Kameras und Lautsprecher an vorhandene Lampenmasten installiert werden, die mit einer Leitwarte der Gruppe verbunden sind. Diese schalte sich im Fall einer Störung zu, analysiere die Situation und koordiniere mögliche Maßnahmen, erläuterte die geschäftsführende Gesellschafterin Daniela Bechtold.
„Ergänzend setzen wir auf KI-gestützte Verfahren, die Auffälligkeiten automatisch erkennen und das Sicherheitspersonal unterstützen können.“ Für kurzfristige Einsätze etwa auch in Ladeparks gebe es mobile Videotürme.
(afl)
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