Künstliche Intelligenz
Teslas Autopilot: Neue Ermittlungen durch die US-Verkehrsaufsicht
Elon Musk wird nicht müde zu betonen, dass seiner Ansicht nach in autonom fahrenden Autos die Zukunft liegt. Schon seit vielen Jahren verspricht er, der unmittelbare Durchbruch stehe kurz bevor. Aktuell kämpft Tesla allerdings zu wiederholten Male damit, dass das Fahrassistenzsystem Autopilot ins Visier der US-Verkehrsaufsicht NHTSA gerät. Die Behörde untersucht unter anderem Fälle, in denen die Software Modelle der Marke auf die Gegenfahrbahn lenkte oder trotz roter Ampeln auf Kreuzungen fahren ließ. Dabei geht es um 58 Zwischenfälle, bei denen 23 Menschen verletzt wurden. Zu Todesfällen kam es nicht.
Öffentliche Tests
Tesla lässt Fahrer in den USA schon seit einiger Test „Full Self Driving“-Software auf öffentlichen Straßen testen. Insbesondere am Anfang veröffentlichen sie viele Videos, in denen das System zum Teil grobe Fehler machte und die Menschen am Steuer eingreifen mussten, um Unfälle zu verhindern. Laut Tesla-Chef Elon Musk wurde die Software mit neuen Versionen viel besser. Experten gehen davon aus, dass Tesla mit der permanenten Erfassung des Verkehrsgeschehens einen Erfahrungsschatz hat, der bei der Weiterentwicklung des autonomen Fahrens hilft.
Der NHTSA wurden sechs Fälle gemeldet, in denen die FSD-Software Teslas an roten Ampeln vorbei auf Kreuzungen steuerte und es dadurch zu Unfällen kam. Mehrere der Zwischenfälle ereigneten sich an derselben Kreuzung im Bundesstaat Maryland. Bei der Untersuchung soll unter anderem bewertet werden, wie gut das FSD-System Verkehrszeichen und die Verkehrsführung erkennt und sich daran orientiert.
Ohne Mensch am Steuer
Musk versucht gerade, Tesla auf Robotaxis und humanoide Roboter auszurichten, während die Autoverkäufe seit dem vergangenen Jahr schwächelten. In der texanischen Stadt Austin befördert die Firma mit einigen selbstfahrenden Autos Fahrgäste ohne einen Menschen am Steuer. Allerdings sitzt noch ein Aufpasser auf dem Beifahrersitz. Auch die Tesla-Robotaxis wurden bei Verstößen gegen Verkehrsregeln gefilmt. Die NHTSA startete schon vor Jahren mehrere Untersuchungen zur herkömmlichen Version des Autopilot-Assistenzsystems.
Mehr zur Marke Tesla
(mfz)
Künstliche Intelligenz
EU begrüßt nahtloseren Datenumzug zwischen iPhone und Android
Apple und Google wollen den Datenumzug zwischen ihren Plattformen iOS und Android vereinfachen, mehr Datenformate unterstützen und den Transfer kabellos ermöglichen. Die EU heißt diesen Schritt willkommen und sagt: Der Digital Markets Act zeigt Wirkung.
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Vorteile für Nutzer und Entwickler
Die EU-Kommission hat 9to5Mac eine Stellungnahme zukommen lassen. In dieser sagt ein Sprecher der Kommission zu Apples und Googles Kooperation in diesem Bereich, es sei ein „Beispiel dafür, wie das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Nutzern und Entwicklern Vorteile bringt“.
Weiter sagt die EU, dass diese Lösung es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, Daten beim Einrichten eines neuen Geräts einfach vom iPhone auf Android und umgekehrt zu übertragen. Dem Beitrag zufolge soll der Transfer „viele Arten von Daten“ unterstützen – darunter Kontakte, Kalenderereignisse, Nachrichten, Fotos, Dokumente, WLAN-Netzwerke, Passwörter und auch Daten aus Apps von Drittanbietern. Im Unterschied zu den bisherigen Lösungen soll der optimierte Weg auch drahtlos ablaufen.
Auch eSIM-Transfer ein DMA-Produkt
Laut der EU folge der nahtlosere plattformübergreifende Datentransfer auf die Einführung der eSIM-Übertragung durch Apple und Google im vergangenen Oktober. Derzeit wird diese Lösung jedoch erst von wenigen Netzbetreibern unterstützt, allerdings auch von einigen außerhalb der EU.
Beide Lösungen seien das direkte Ergebnis der DMA, die von bestimmten Diensten – einschließlich iOS und Android – „eine effektive Datenportabilität verlangt“, heißt es in der Stellungnahme der EU weiter. Apple habe seine Arbeit an diesem Projekt in seinen DMA-Konformitätsberichten vom März 2024 und März 2025 zusammengefasst. Ferner seien die Lösungen durch umfangreiche technische Arbeit und Zusammenarbeit zwischen Apple und Google als auch durch intensive Gespräche mit der Kommission in den vergangenen zwei Jahren möglich, so der EU-Sprecher.
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Im Unterschied zu zahlreichen Funktionen, die Apple ausschließlich seinen Kundinnen und Kunden in der EU anbietet, wie etwa alternative Marktplätze, soll der nahtlose Datenumzug zwischen den Plattformen weltweit bereitgestellt werden. Für Apple dürfte die Lösung auch ein Gewinn sein, um neue Kunden von Googles Android herüberzulocken. Dies könnte selbstredend auch andersherum passieren, sodass Google bei Apple wildert. Für Konsumenten bedeutet die neue Lösung, nicht mehr zwingend in einer der beiden Plattformwelten gefangen zu sein.
Apple muss sein iOS und iPadOS künftig übrigens noch weiter öffnen, sodass etwa Kopfhörer und Smartwatches nahtloser mit den Betriebssystemen funktionieren. Diese Vorgaben sagen dem Konzern überhaupt nicht zu und er wollte das verhindern. Der iPhone-Bauer als auch Google sind überdies keine großen Fans des Digital Markets Acts: Apple möchte das Gesetz am liebsten abschaffen, Google wünscht sich einen Reset, da es in der aktuellen Form erheblichen Kollateralschaden anrichte.
(afl)
Künstliche Intelligenz
ESP32-C6-Devkit mit LiPo-Versorgung | heise online
Der bulgarische Hersteller Olimex hat mit dem ESP32-C6-Devkit-Lipo ein neues ESP32-Eva-Board entwickelt, das auf dem ESP32-C6-MINI-1-N4 Modul von Espressif basiert. Das Board kombiniert einen 32-Bit-RISC-V-Prozessor mit 160 MHz, Smart-Home-Funkstandards und eine integrierte LiPo-Stromversorgung (Lithium-Polymer) auf kompakten 45 × 25 Millimetern. Ausgestattet ist das Board mit 4 MByte Flash und 512 KByte RAM.
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Der ESP32-C6 unterstützt 2,4-GHz-Wi-Fi 6 sowie Bluetooth 5, Zigbee, Thread und Matter. Damit richtet sich das Board klar an Maker, die sich mit modernen Smart-Home-, IoT- oder Mesh-Netzwerken beschäftigen. Gerade die Kombination aus Wi-Fi 6 und den typischen IoT-Funkprotokollen ist für Experimente mit Sensor-Knoten oder Matter-fähigen Geräten interessant.0
Programmierseitig bodenständig
Am Board sind zwei USB-C-Buchsen verbaut. Eine übernimmt Stromversorgung und Debug-UART mit automatischer Umschaltung in den Boot-Modus, die zweite ist für JTAG-Debugging vorgesehen. Damit lassen sich auch Debug-Sessions starten, ohne auf externe Adapter angewiesen zu sein.
Zur weiteren Ausstattung gehören ein UEXT-Steckverbinder für Erweiterungsmodule, ein zusätzlicher Extension-Connector, ein Boot-Taster sowie mehrere Status-LEDs. Für mobile Projekte interessant ist die integrierte LiPo-UPS-Schaltung samt Ladefunktion und Step-Up-Wandler. Das Board kann damit wahlweise über USB oder direkt aus einem LiPo-Akku betrieben werden und schaltet automatisch um. Für batteriebetriebene Funkknoten, tragbare Messgeräte oder Testaufbauten auf der Fensterbank bedeutet das: keine Kabel!
Programmierseitig bleibt Olimex bodenständig. Der ESP32-C6 lässt sich sowohl mit dem Espressif-IDF als auch über die Arduino-Umgebung entwickeln. Für Maker bedeutet das niedrige Einstiegshürden, aber auch die Möglichkeit, bei Bedarf tiefer in das native SDK einzusteigen.
Das ESP32-C6-Devkit-Lipo ist für 8,95 Euro (+ Mehrwertsteuer) im Olimex-Shop erhältlich. Dort sind auch die Schaltbilder und Gerber-Dateien verlinkt.
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Wer eine Übersicht über alle ESP-Boards nach dem perfekten Chip für das nächste Projekt durchstöbern will, der findet in unserem ESP32-Hardware-Kompass alle wichtigen Infos.
(das)
Künstliche Intelligenz
Cyberangriff auf die CDU: Ermittlungen liegen jetzt beim Generalbundesanwalt
Der Fall hatte nicht nur die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) aufgeschreckt: Angreifer hatten im Mai 2024 – kurz vor den Europawahlen – einen Zero-Day-Exploit in Check Points Zugangssicherungssystemen für das interne Netzwerk der Partei ausgenutzt und sich auf diesem Wege Zugriff auf interne Unterlagen und Daten verschafft. Nun hat das Verfahren die Zuständigkeit gewechselt, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuerst der dpa bestätigte. Bislang hatten die Behörden in Nordrhein-Westfalen die Ermittlungen geführt. Der Generalbundesanwalt und seine Mitarbeiter können allerdings Verfahren dann an sich ziehen, wenn der Verdacht besteht, dass es etwa um die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates geht, etwa aufgrund von Spionage- oder Sabotageverdacht.
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Ob die jetzt übernommenen Ermittlungen nur den Fall der CDU oder auch weitere von der Ausnutzung der Sicherheitslücke betroffene Unternehmen und Organisationen meint, konnte die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage von heise online mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht genauer erörtern. Die genutzte Lücke hatte nicht nur die CDU, sondern auch Unternehmen aus verschiedensten kritischen Infrastrukturen betroffen. Inwieweit diese ebenfalls gezielt angegriffen wurden, ist öffentlich nicht bekannt.
Perimetersysteme weiterhin Einfallstor
Nach dem Vorfall im vergangenen Frühsommer hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik öffentlich Nutzer gewarnt, dringendst Patches einzuspielen. Im Jahresbericht der Behörde wurde zuletzt wieder deutlich vor Angriffen auf Perimeter-Systeme wie eben Firewalls. „Im Falle von Zero‑Day‑Ausnutzungen sind mögliche Schutzmaßnahmen zwar üblicherweise begrenzt, jedoch zeigt sich, dass Firewall‑Betreiber seltener von Angriffen betroffen waren, wenn Managementzugänge auf vertrauenswürdige Quellen beschränkt wurden“, heißt es im Bericht. Bei der CDU soll das Vertrauen in die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bis zum erfolgten Hack stark ausgeprägt gewesen sein.
Sollten die weiteren Ermittlungen einen staatlichen oder staatsnahen Akteur ergeben, was nach der Übernahme durch die Bundesanwaltschaft zumindest als wahrscheinlich gelten kann, ist eine Strafverfolgung nahezu ausgeschlossen. Allerdings wurde in vergleichbaren Fällen der politische Druck deutlich erhöht, etwa durch die öffentliche Attribuierung des SPD-Hacks 2022 durch die Vorgänger-Bundesregierung Anfang Mai 2024 zum russischen Militärgeheimdienst GRU.
(mho)
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