Künstliche Intelligenz
Gehackte Online-Accounts bei der Bundesagentur für Arbeit: Acht Tatverdächtige
Ende März dieses Jahres hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) unberechtigte Zugriffe auf rund 1000 Benutzerkonten ihres Online-Portals festgestellt. Ziel der Angreifer war es, sich durch das Ändern von Bankverbindungen Leistungen zu erschleichen.
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Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat nun gemeinsam mit dem Fachkommissariat „Ermittlungen Cybercrime“ (ECC) der Kriminalpolizei Nürnberg acht Tatverdächtige ermittelt. Zwei der Verdächtigen seien in Untersuchungshaft genommen worden, allerdings wegen mutmaßlichen Drogenhandels und nicht wegen des Hacks. Der entstandene finanzielle Schaden fiel verhältnismäßig gering aus.
Zugriff über kompromittierte Endgeräte
Laut einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom heutigen Montag stehen die Tatverdächtigen in dringendem Verdacht, „zwischen dem 30.01.2025 und dem 19.03.2025 versucht zu haben, sich widerrechtlich in über 20.000 Benutzerkonten bei der Bundesagentur für Arbeit einzuloggen“. In rund 1000 Fällen sei ihnen dies gelungen und in mehr als 150 Fällen sollen sie Kontoverbindungen geändert haben.
Schlimmstenfalls wären die Tatverdächtigen durch ihre Manipulationen demnach „in der Lage gewesen, sich monatlich einen fünfstelligen Betrag auszahlen zu lassen“. Das Eingreifen der BA habe den tatsächlichen Schaden allerdings auf knapp 1000 Euro begrenzt.
Zuerst aufgefallen seien die Vorgänge einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Nordrhein-Westfalen: Sie bemerkte Unstimmigkeiten auf dem Konto eines bereits verstorbenen Kunden. Die BA habe anschließend eine umfassende Überprüfung durchgeführt, die unberechtigten Logins bemerkt und Anzeige bei der ZCB in Bamberg gestellt. In der Konsequenz waren zahlreiche Online-Funktionen der BA wie Anträge auf Geldleistungen oder das Ändern von IBAN-Kontonummern Ende März vorübergehend nicht verfügbar.
Mitte Mai bestätigte die Bundesregierung den Cyberangriff auf Anfrage der AfD-Fraktion. Sie führte aus, dass die Zugangsdaten mittels kompromittierter privater Endgeräte und nicht etwa über Systeme der BA abgegriffen worden seien. Überdies teilte die Regierung mit, dass seit dem 29. April 2025 alle Online-Accounts verpflichtend einen zweiten Faktor für die Anmeldung im Portal der Agentur nutzen müssen. Die Nürnberger Behörde hatte zuvor eine Mehr-Faktor-Authentifizierung lediglich empfohlen.
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Hausdurchsuchungen und Festnahmen
Die acht ermittelten Verdächtigen sind laut Generalstaatsanwaltschaft zwischen 36 und 61 Jahre alt. Im Rahmen von Hausdurchsuchungen in zehn Objekten in mehreren Bundesländern am 8. Oktober 2025 seien neben Datenträgern auch Waffen und Betäubungsmittel sowie mehrere tausend Euro Bargeld sichergestellt worden. Die Ermittler sollen bereits bei der ersten Sichtung der Beweismittel eindeutige Hinweise gefunden haben, „die die Beschuldigten mit dem Cyberangriff auf die Bundesagentur für Arbeit in Verbindung bringen“.
Der Vorwurf gegen die Tatverdächtigen lautet unter anderem gewerbsmäßiger Computerbetrug, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Laut Generalstaatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen weiter an.
(ovw)
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EU begrüßt nahtloseren Datenumzug zwischen iPhone und Android
Apple und Google wollen den Datenumzug zwischen ihren Plattformen iOS und Android vereinfachen, mehr Datenformate unterstützen und den Transfer kabellos ermöglichen. Die EU heißt diesen Schritt willkommen und sagt: Der Digital Markets Act zeigt Wirkung.
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Vorteile für Nutzer und Entwickler
Die EU-Kommission hat 9to5Mac eine Stellungnahme zukommen lassen. In dieser sagt ein Sprecher der Kommission zu Apples und Googles Kooperation in diesem Bereich, es sei ein „Beispiel dafür, wie das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Nutzern und Entwicklern Vorteile bringt“.
Weiter sagt die EU, dass diese Lösung es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, Daten beim Einrichten eines neuen Geräts einfach vom iPhone auf Android und umgekehrt zu übertragen. Dem Beitrag zufolge soll der Transfer „viele Arten von Daten“ unterstützen – darunter Kontakte, Kalenderereignisse, Nachrichten, Fotos, Dokumente, WLAN-Netzwerke, Passwörter und auch Daten aus Apps von Drittanbietern. Im Unterschied zu den bisherigen Lösungen soll der optimierte Weg auch drahtlos ablaufen.
Auch eSIM-Transfer ein DMA-Produkt
Laut der EU folge der nahtlosere plattformübergreifende Datentransfer auf die Einführung der eSIM-Übertragung durch Apple und Google im vergangenen Oktober. Derzeit wird diese Lösung jedoch erst von wenigen Netzbetreibern unterstützt, allerdings auch von einigen außerhalb der EU.
Beide Lösungen seien das direkte Ergebnis der DMA, die von bestimmten Diensten – einschließlich iOS und Android – „eine effektive Datenportabilität verlangt“, heißt es in der Stellungnahme der EU weiter. Apple habe seine Arbeit an diesem Projekt in seinen DMA-Konformitätsberichten vom März 2024 und März 2025 zusammengefasst. Ferner seien die Lösungen durch umfangreiche technische Arbeit und Zusammenarbeit zwischen Apple und Google als auch durch intensive Gespräche mit der Kommission in den vergangenen zwei Jahren möglich, so der EU-Sprecher.
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Im Unterschied zu zahlreichen Funktionen, die Apple ausschließlich seinen Kundinnen und Kunden in der EU anbietet, wie etwa alternative Marktplätze, soll der nahtlose Datenumzug zwischen den Plattformen weltweit bereitgestellt werden. Für Apple dürfte die Lösung auch ein Gewinn sein, um neue Kunden von Googles Android herüberzulocken. Dies könnte selbstredend auch andersherum passieren, sodass Google bei Apple wildert. Für Konsumenten bedeutet die neue Lösung, nicht mehr zwingend in einer der beiden Plattformwelten gefangen zu sein.
Apple muss sein iOS und iPadOS künftig übrigens noch weiter öffnen, sodass etwa Kopfhörer und Smartwatches nahtloser mit den Betriebssystemen funktionieren. Diese Vorgaben sagen dem Konzern überhaupt nicht zu und er wollte das verhindern. Der iPhone-Bauer als auch Google sind überdies keine großen Fans des Digital Markets Acts: Apple möchte das Gesetz am liebsten abschaffen, Google wünscht sich einen Reset, da es in der aktuellen Form erheblichen Kollateralschaden anrichte.
(afl)
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ESP32-C6-Devkit mit LiPo-Versorgung | heise online
Der bulgarische Hersteller Olimex hat mit dem ESP32-C6-Devkit-Lipo ein neues ESP32-Eva-Board entwickelt, das auf dem ESP32-C6-MINI-1-N4 Modul von Espressif basiert. Das Board kombiniert einen 32-Bit-RISC-V-Prozessor mit 160 MHz, Smart-Home-Funkstandards und eine integrierte LiPo-Stromversorgung (Lithium-Polymer) auf kompakten 45 × 25 Millimetern. Ausgestattet ist das Board mit 4 MByte Flash und 512 KByte RAM.
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Der ESP32-C6 unterstützt 2,4-GHz-Wi-Fi 6 sowie Bluetooth 5, Zigbee, Thread und Matter. Damit richtet sich das Board klar an Maker, die sich mit modernen Smart-Home-, IoT- oder Mesh-Netzwerken beschäftigen. Gerade die Kombination aus Wi-Fi 6 und den typischen IoT-Funkprotokollen ist für Experimente mit Sensor-Knoten oder Matter-fähigen Geräten interessant.0
Programmierseitig bodenständig
Am Board sind zwei USB-C-Buchsen verbaut. Eine übernimmt Stromversorgung und Debug-UART mit automatischer Umschaltung in den Boot-Modus, die zweite ist für JTAG-Debugging vorgesehen. Damit lassen sich auch Debug-Sessions starten, ohne auf externe Adapter angewiesen zu sein.
Zur weiteren Ausstattung gehören ein UEXT-Steckverbinder für Erweiterungsmodule, ein zusätzlicher Extension-Connector, ein Boot-Taster sowie mehrere Status-LEDs. Für mobile Projekte interessant ist die integrierte LiPo-UPS-Schaltung samt Ladefunktion und Step-Up-Wandler. Das Board kann damit wahlweise über USB oder direkt aus einem LiPo-Akku betrieben werden und schaltet automatisch um. Für batteriebetriebene Funkknoten, tragbare Messgeräte oder Testaufbauten auf der Fensterbank bedeutet das: keine Kabel!
Programmierseitig bleibt Olimex bodenständig. Der ESP32-C6 lässt sich sowohl mit dem Espressif-IDF als auch über die Arduino-Umgebung entwickeln. Für Maker bedeutet das niedrige Einstiegshürden, aber auch die Möglichkeit, bei Bedarf tiefer in das native SDK einzusteigen.
Das ESP32-C6-Devkit-Lipo ist für 8,95 Euro (+ Mehrwertsteuer) im Olimex-Shop erhältlich. Dort sind auch die Schaltbilder und Gerber-Dateien verlinkt.
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Wer eine Übersicht über alle ESP-Boards nach dem perfekten Chip für das nächste Projekt durchstöbern will, der findet in unserem ESP32-Hardware-Kompass alle wichtigen Infos.
(das)
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Cyberangriff auf die CDU: Ermittlungen liegen jetzt beim Generalbundesanwalt
Der Fall hatte nicht nur die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) aufgeschreckt: Angreifer hatten im Mai 2024 – kurz vor den Europawahlen – einen Zero-Day-Exploit in Check Points Zugangssicherungssystemen für das interne Netzwerk der Partei ausgenutzt und sich auf diesem Wege Zugriff auf interne Unterlagen und Daten verschafft. Nun hat das Verfahren die Zuständigkeit gewechselt, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuerst der dpa bestätigte. Bislang hatten die Behörden in Nordrhein-Westfalen die Ermittlungen geführt. Der Generalbundesanwalt und seine Mitarbeiter können allerdings Verfahren dann an sich ziehen, wenn der Verdacht besteht, dass es etwa um die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates geht, etwa aufgrund von Spionage- oder Sabotageverdacht.
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Ob die jetzt übernommenen Ermittlungen nur den Fall der CDU oder auch weitere von der Ausnutzung der Sicherheitslücke betroffene Unternehmen und Organisationen meint, konnte die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage von heise online mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht genauer erörtern. Die genutzte Lücke hatte nicht nur die CDU, sondern auch Unternehmen aus verschiedensten kritischen Infrastrukturen betroffen. Inwieweit diese ebenfalls gezielt angegriffen wurden, ist öffentlich nicht bekannt.
Perimetersysteme weiterhin Einfallstor
Nach dem Vorfall im vergangenen Frühsommer hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik öffentlich Nutzer gewarnt, dringendst Patches einzuspielen. Im Jahresbericht der Behörde wurde zuletzt wieder deutlich vor Angriffen auf Perimeter-Systeme wie eben Firewalls. „Im Falle von Zero‑Day‑Ausnutzungen sind mögliche Schutzmaßnahmen zwar üblicherweise begrenzt, jedoch zeigt sich, dass Firewall‑Betreiber seltener von Angriffen betroffen waren, wenn Managementzugänge auf vertrauenswürdige Quellen beschränkt wurden“, heißt es im Bericht. Bei der CDU soll das Vertrauen in die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bis zum erfolgten Hack stark ausgeprägt gewesen sein.
Sollten die weiteren Ermittlungen einen staatlichen oder staatsnahen Akteur ergeben, was nach der Übernahme durch die Bundesanwaltschaft zumindest als wahrscheinlich gelten kann, ist eine Strafverfolgung nahezu ausgeschlossen. Allerdings wurde in vergleichbaren Fällen der politische Druck deutlich erhöht, etwa durch die öffentliche Attribuierung des SPD-Hacks 2022 durch die Vorgänger-Bundesregierung Anfang Mai 2024 zum russischen Militärgeheimdienst GRU.
(mho)
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