Datenschutz & Sicherheit
Datenschutz gilt auch für biometrische Überwachung aus dem Ausland
Die auf biometrische Massenüberwachung spezialisierte US-Firma Clearview AI hat vor einem britischen Gericht eine empfindliche Niederlage erlitten. Demnach gelten britische Datenschutzgesetze auch für Unternehmen, die nicht in Großbritannien ansässig sind und die ihre Dienste vorrangig ausländischen Behörden oder Unternehmen anbieten. Entsprechend ist die britische Aufsichtsbehörde ICO (Information Commissioner’s Office) zuständig und kann gegebenenfalls Strafen verhängen, urteilte das Berufungsgericht Upper Tribunal in der vergangenen Woche.
Das erst vor wenigen Jahren gegründete IT-Unternehmen hat laut eigener Aussage inzwischen mehr als 60 Milliarden Bilder von Gesichtern in eine durchsuchbare Datenbank gepackt. Dabei greift Clearview AI Quellen aus dem offenen Internet ab, darunter soziale Medien. Hinzu kommt sonstiges öffentlich zugängliches Bildmaterial, etwa Fahndungsfotos. Den Zugang zu der Gesichtserkennungsdatenbank bietet die Firma vor allem US-amerikanischen Behörden an, etwa lokalen Polizeien oder der Abschiebebehörde ICE. Für viele dieser Behörden gehört der Abgleich mit solchen Datenbanken inzwischen zum Alltag.
In Europa ist die Gesichtersuchmaschine hingegen unter starken Druck geraten. Unter anderem Italien und Frankreich haben Clearview AI wegen Datenschutzverletzungen zu millionenschweren Geldbußen verdonnert. Auch in Großbritannien hat ICO dem Anbieter im Jahr 2022 eine Buße von umgerechnet rund 8 Millionen Euro aufgebrummt und zudem angeordnet, Daten britischer Bürger:innen aus der Datenbank zu löschen. Der Anbieter habe ihre Daten ohne deren Wissen und Zustimmung massenhaft abgezogen, ausgewertet und kommerziell ausgeschlachtet, führte ICO damals aus.
Streit um Geltungsbereich von Datenschutzgesetzen
Gegen den Bescheid hatte sich Clearview AI juristisch gewehrt und konnte sich zumindest anfangs durchsetzen. So hatte die erste Instanz, das sogenannte First-tier Tribunal (FTT), der ICO-Behörde grundsätzlich das Recht abgesprochen, solche Urteile zu fällen. Zwar seien britische Bürger:innen womöglich der Überwachung ihres Lebens und ihres Verhaltens ausgesetzt. Jedoch falle die Datenverarbeitung des US-Unternehmens nicht in den Geltungsbereich des an die DSGVO der EU angelehnten britischen Datenschutzgesetzes, so das FTT.
Dieser Argumentation ist das Berufungsgericht nicht gefolgt und gab der Aufsichtsbehörde ICO in den relevanten Punkten recht. Dem Urteil zufolge steht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Clearview AI im Zusammenhang mit der Überwachung des Verhaltens von Einwohner:innen des Vereinigten Königreichs. Somit fällt dies in den Anwendungsbereich des britischen Datenschutzrechts, selbst wenn das Unternehmen seine Dienste für ausländische Strafverfolgungs- und Regierungsbehörden erbringt.
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Das Urteil hat Präzedenzwirkung, allerdings kann Clearview AI noch in Berufung gehen. Derweil überwies das Upper Tribunal den Fall wieder zurück an das untergeordnete Gericht. Dieses muss den Fall erneut aufrollen und dabei berücksichtigen, dass die ICO-Aufsicht Geldbußen verhängen und sonstige Auflagen wie Löschanordnungen erteilen kann.
Unklare Lage in der EU
Der Klage gegen Clearview AI hatte sich die britische Menschenrechtsorganisation Privacy International angeschlossen. Der Programmdirektor Tom West begrüßt das Urteil: Nur weil ein Unternehmen mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden oder nationalen Sicherheitsbehörden zusammenarbeite, könne es sich nicht dem Datenschutzrecht entziehen. „Es wäre ein massives Problem, wenn diese Behörden aufdringliche Datenverarbeitungen an private Akteure auslagern könnten, die nicht unter das Gesetz fallen“, so West.
Auseinandersetzungen rund um den Einsatz biometrischer Massenüberwachung könnten durchaus auch in der EU bevorstehen. Die im Vorjahr in Kraft getretene KI-Verordnung enthält zwar eine Reihe an Schutzvorkehrungen, räumt aber Ermittlungsbehörden Ausnahmen bei der biometrischen Identifikation ein. Sogar die als besonders gefährlich geltende Echtzeit-Überwachung ist nicht komplett verboten. Wie groß der Spielraum für EU-Behörden tatsächlich ist, bleibt allerdings noch unklar.
Genau das loten derzeit eine Reihe an EU-Ländern aus, darunter auch Deutschland. So will das Bundesinnenministerium die Hürden für den Einsatz von Gesichter-Suchmaschinen im Asylverfahren weiter senken. Zugleich sollen Bundeskriminalamt und Bundespolizei künftig kommerzielle Gesichtersuchmaschinen wie Clearview oder PimEyes im Polizeialltag nutzen können, geht es nach Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Auf der Wunschliste stehen zudem weitere Datenanalysetools, etwa Palantir aus dem Hause des Trump-Verbündeten Peter Thiel.
Gegen die Pläne regt sich zunehmend Widerstand aus der Zivilgesellschaft. Erst heute haben die Nichtregierungsorganisationen AlgorithmWatch, Amnesty International, der Chaos Computer Club und die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit dem ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, ihre Zweifel an deren Rechtmäßigkeit deutlich gemacht. In der vorliegenden Form wären die Gesetzentwürfe nicht mit EU-Recht vereinbar, so die Expert:innen.
Datenschutz & Sicherheit
Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz: „Wie per Trump-Dekret“
Früher, wenn eine Person ihren Vornamen und Geschlechtseintrag dem gelebten Geschlecht angepasst hat, wurde ein neuer Datensatz mit den korrekten Daten angelegt. Der alte wurde mit einem Sperrvermerk versehen, sodass er nur bei einem rechtlichen Interesse im Einzelfall eingesehen werden konnte.
Das Selbstbestimmungsgesetz nimmt das Innenministerium aber nun zum Anlass, das Melderegister an sich umzugestalten. Das Melderegister soll um eine Reihe neuer Datenblätter erweitert werden: der alte Geschlechtseintrag, der alte Vorname sowie jeweils das Datum und die ändernde Behörde nebst Aktenzeichen. Bei Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen, werden diese Datenfelder gefüllt. Bei allen anderen bleiben sie leer.
Nach dem Willen des Ministeriums von Alexander Dobrindt sollen diese sensiblen Daten außerdem breiter mit anderen Behörden geteilt werden und beispielsweise bei jedem Umzug mitwandern.
Trotz massiver Kritik versucht das Innenministerium, das eigene Vorhaben durchzudrücken. Am Freitag wird der Bundesrat über diese Meldeverordnung abstimmen.
Wir haben mit Julia Monro über die geplante Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes und die Folgen für die Betroffenen gesprochen. Sie ist Autorin und Journalistin und seit vielen Jahren in der Aufklärungsarbeit zu geschlechtlicher Vielfalt aktiv. Julia Monro ist eine der bekanntesten Stimmen für die Rechte von trans Menschen in Deutschland.
Fremdbestimmt statt selbstbestimmt
netzpolitik.org: Was ist das Problem, wenn der alte Name und Geschlechtseintrag nach einer Änderung in den behördlichen Datensatz aufgenommen und an andere Behörden übermittelt werden sollen?
Julia Monro: Zunächst einmal ist das ein datenschutzrechtliches Problem. Denn bis jetzt hatten betroffene Personen nie die Möglichkeit, in diese neue Datenerfassung einzuwilligen. Das Zweite sind die Menschenrechte. Die meisten trans Personen wollen ihre alten Daten hinter sich lassen, etwa den Vornamen und das Geschlecht, die ihnen fremdbestimmt bei der Geburt zugewiesen wurden.
Für einige stellt das vielleicht kein Problem dar. Aber viele wollen, dass ihr sogenannter Deadname nirgendwo mehr auftaucht. Sie wollen mit dem neuen Namen und Geschlecht angesprochen werden und wünschen sich Akzeptanz aus der Gesellschaft.
Wenn der alte Vorname, das falsche Pronomen oder die falsche Anrede benutzt wird, ist das für viele sehr verletzend. Das wurde in zahlreichen Studien gezeigt. Wenn du also per Verordnung immer wieder mit den alten Daten konfrontiert wirst, kann das retraumatisierend sein.
Diese Verordnung will den alten Namen und Geschlechtseintrag zwangsweise erheben. Bei jedem behördlichen Kontakt sieht die Mitarbeiter*in automatisch, dass die Person vor ihr früher einen anderen Namen und einen anderen Geschlechtseintrag hatte. Sie sieht: Diese Person ist trans.
Das bedeutet: Egal wo du hingest, erlebst du immer wieder ein Zwangsouting. Und das fühlt sich an wie eine Art Markierung und ruft die große Sorge hervor, dass man per Knopfdruck ein Register mit trans Personen erstellen kann. Einige erinnert das fast an die Rosa Listen aus der Zeit des Nationalsozialismus, mit denen queere Menschen verfolgt wurden.
netzpolitik.org: Das Bundesinnenministerium hat nach zahlreichen Einwänden von Betroffenen und Verbänden einen Satz in die Verordnung hinzugefügt. „Eine Suche zur Erstellung einer Ergebnisliste, die ausschließlich Personen anzeigt, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, ist ausgeschlossen.“
Julia Monro: Nach Gesprächen mit IT-Expert*innen glaube ich dennoch, dass man so eine Liste leicht erstellen kann. Solange das Innenministerium nicht klarstellt, wie es den Datenschutz der Betroffenen gewährleisten will, habe ich kein Vertrauen.
netzpolitik.org: Nehmen wir an, die Verordnung wird in dieser Form im Bundesrat angenommen und tritt im November 2026 in Kraft. Was ist dann aus dem Selbstbestimmungsgesetz geworden?
Julia Monro: Der Kern des Selbstbestimmungsgesetzes ist ja, dass man ohne Begutachtung und fremde Bewertung den eigenen Geschlechtseintrag und den eigenen Vornamen anpassen kann. Das Selbstbestimmungsgesetz beinhaltet aber auch das sogenannte Offenbarungsverbot. Und dieses Offenbarungsverbot wird mit der neuen Verordnung vollständig ausgehöhlt.
In über vierzig Jahren Praxis nach dem sogenannten Transsexuellengesetz war es nicht erforderlich, Änderungen am Melderegister vorzunehmen. Dieses Gesetz und das Selbstbestimmungsgesetz haben exakt dasselbe juristische Ergebnis: ein neuer Vorname und ein neuer Geschlechtseintrag. Das Bundesinnenministerium tut jetzt aber so, als ob es mit dem Selbstbestimmungsgesetz etwas Neues gäbe und der frühere Name plötzlich erfasst werden müsste. Das ist ein vorgeschobenes Argument. Es ist ungeheuerlich, dass man das Argument der Identifizierbarkeit oder Nachverfolgbarkeit vorschiebt. Das widerspricht dem Offenbarungsverbot, das es auch schon im Transsexuellengesetz gab, und markiert trans Personen ein Leben lang.
Das Menschenbild der Union
netzpolitik.org: Das Ministerium argumentiert, dass diese Datenerfassung aber gerade aufgrund des Offenbarungsverbotes notwendig ist. Wie kann es sein, dass das Verständnis des Offenbarungsverbots des Innenministeriums dem der Betroffenen so diametral entgegensteht? Das ist ja geradezu absurd.
Julia Monro: Dafür lohnt sich ein Blick in die Historie der CDU/CSU. Grundrechte, insbesondere queere Menschenrechte, mussten bisher gegen den Widerstand der Union durchgesetzt werden. Sowohl gerichtlich als auch durch Protest oder beispielsweise Gesetzesinitiativen durch den Bundesrat. Die Union hat das nie von sich aus angepackt.
Denn in der Union hat man grundsätzlich ein anderes Verständnis von queeren Personen. Ein Referent in der Parteizentrale sagte vor einigen Jahren zu mir: „Wir vertreten das christliche Menschenbild und lehnen alles ab, was dem widerspricht.“ Diese Aussage spricht Bände. Sie haben eine bestimmte Vorstellung davon, wie Menschen sein müssen. Sobald etwas von dieser Vorstellung abweicht, versuchen sie das aufzuhalten. So ist es auch aktuell mit dem Offenbarungsverbot.
Sie glauben an eine totale Realität, dass trans Menschen eine biologische Wahrheit haben und diese unveränderlich ist. Das ist die Messgröße, an der sie sich orientieren. Mit dieser Verordnung wollen sie sich das Recht herausnehmen, diese vermeintliche biologische Wahrheit weiterhin so zu benennen. Den neuen Namen und das neue Geschlecht tun sie lediglich als eine unbedeutende Änderung ab. Da fehlt die Akzeptanz für das Individuum. Das beobachte ich schon sehr lange.
Das sind zwei Weltanschauungen, die total aufeinanderprallen. Deshalb glaube ich nicht, dass die Union in puncto trans Rechte jemals ihre Meinung ändern wird. Jedenfalls nicht freiwillig.
„Das Innenministerium macht einfach, was es will“
netzpolitik.org: Was das Bundesinnenministerium als Vorhaben ankündigt, ist längst umgesetzt. Die neuen Datenblätter wurden mit Wirkung zum 1. April bereits eingerichtet, obwohl die Verordnung noch gar nicht beschlossen ist. Wie siehst du das?
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Julia Monro: Bis heute habe ich nicht verstanden, warum die technische Umsetzung früher stattfindet als die Verordnung in Kraft treten soll. Das konnte mir bisher niemand erklären. Und das irritiert mich sehr. Es zeigt die Vorgehensweise des BMI – wie per Trump-Dekret. Sie machen einfach, was sie wollen. Ganz nach dem Motto: Wenn Menschen damit ein Problem haben, sollen sie den Rechtsweg beschreiten.
Das Innenministerium unter Nancy Faeser hatte schon während des Gesetzgebungsverfahrens der Ampel versucht, dass sämtliche Strafverfolgungsbehörden über die Änderung des Geschlechtseintrags automatisch informiert werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte das schwer kritisiert. Diese automatische Datenerfassung und Datenweitergabe wäre sehr wahrscheinlich verfassungs- und europarechtswidrig. Daraufhin wurde diese Passage gestrichen.
Nun versucht das Ministerium, Verschärfungen über andere Wege einzubringen. Anstatt einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen und die Punkte nachzufordern, erlässt es Änderungen per Verordnung – einfach am Parlament vorbei. Gerade bei solchen sensiblen Daten am Bundestag vorbei zu agieren, hinterlässt verfassungsrechtlich einen bitteren Beigeschmack.
Was die Union angeht: Es war von vornherein völlig klar, dass die Union durch die Hintertür versuchen wird, das Gesetz auszuhöhlen. Abschaffen können sie es nicht, also werden sie alles Mögliche versuchen, um es weiter zu verschärfen. Hauptsache, eigene Ideen durchsetzen, um doch noch das Gefühl zu haben, wir haben für Ordnung gesorgt. Das ist dieses autoritäre Regieren, was ich bei der Union ganz problematisch finde.
„Der Bundesrat sollte die Menschenrechte in den Fokus nehmen“
netzpolitik.org: Was würdest du dem Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung gern mitgeben?
Julia Monro: Der Bundesrat sollte sich seiner demokratischen Verantwortung bewusst sein und die Menschenrechte in den Fokus nehmen. Gerade die trans Community ist eine der vulnerabelsten Gruppen in der Gesellschaft. Die queere Community insgesamt steht massiv unter Druck und wird immer häufiger von rechts angegriffen. Die CSDs werden angegriffen, es gibt Übergriffe gegen trans Personen. Der Bundesrat sollte berücksichtigen, dass gerade diese vulnerable Minderheit besonders schützenswert ist. Dazu zählt auch der Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung, um weitere Verletzungen und Demütigung durch das Misgendern zu unterbinden.
Der Bundesrat sollte sich an Menschenrechte halten und keine parteipolitischen Spielchen mitmachen.
netzpolitik.org: Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass der Bundesrat der Verordnung zustimmen wird?
Julia Monro: In den letzten Wochen habe ich viele Gespräche und Telefonate geführt, um das herauszufinden. Nach meinen aktuellen Berechnungen komme ich auf insgesamt 42 Stimmen, die sich enthalten oder gegen die Verordnung stimmen. Damit wäre die Verordnung abgelehnt. Ich bin also ein wenig optimistisch.
Am Vorabend der Sitzung gibt es noch ein sogenanntes Kamin-Gespräch. Da wird besprochen, wie sich die einzelnen Länderregierungen in der Abstimmung verhalten werden. Ob das am Ende auch so eintritt, entscheidet also mit hoher Wahrscheinlichkeit auch dieses Kamin-Gespräch. Da kann es Änderungen in letzter Sekunde geben.
Auch das Bundesinnenministerium hat wohl verstanden, dass viele Bundesländer dagegen stimmen oder sich enthalten wollen. Deshalb schickt es in letzter Minute noch das Dokument „Folgen einer Ablehnung der Verordnung“ herum, um noch Einfluss zu nehmen. Bundestag und Bundesrat sind nicht umsonst separate Verfassungsorgane und hier wird meines Erachtens die Neutralität nicht gewahrt. Es zeigt auch, wie sehr sie es ohne Rücksicht durchbringen wollen und jegliche Kritik ignorieren. Von der Bundesregierung erwarte ich, dass sie sich an Fakten und nicht an irgendwelchen Meinungen oder Gefühlen orientiert.
Datenschutz & Sicherheit
Tails 7.1: Kleinere Neuerungen und Korrekturen für das anonymisierende Linux
Die Maintainer von Tails haben dem anonymisierenden Linux-Livesystem eine Aktualisierung spendiert.
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Nachdem das vor rund einem Monat erschienene Tails 7.0 umfangreiche Neuerungen – darunter ein Upgrade auf Debian 13, Änderungen an der GNOME-Desktopumgebung und neue Tools – mitbrachte, sind die Neuerungen in Version 7.1 eher überschaubar. Gemäß der Ausrichtung des Linux-OS auf Anonymität und Privatsphäre sollten sicherheitsorientierte Nutzer dennoch nicht versäumen, verfügbare Upgrades zeitnah durchzuführen.
Mini-Updates & -Änderungen
Laut Release-Informationen zu Tails 7.1 hat die neue Version Thunderbird in der ESR (Extended Support Release)-Fassung 140.3.0 an Bord. Den integrierten Tor Browser haben die Entwickler auf die vergangene Woche veröffentlichte Version 14.5.8 angehoben, der Tor Client kommt in Version 0.4.8.19.
Tails 7.1: Der Tor-Browser zeigt beim Öffnen künftig diese Startseite an.
(Bild: tails.net)
Apropos Tor: Wer den Browser künftig im Livesystem startet, sieht sich statt einer Online-Ansicht von der Tails-Webseite einer Offline-Site mit Suchfenster gegenüber.
Eine bislang offenbar missverständlich formulierte Eingabeaufforderung des Admin-Passworts wurde umformuliert, eine eher irritierende als hilfreiche Warnmeldung („Your connection to Tor is not being managed by Tor Browser„) beim Öffnen neuer Tabs beseitigt.
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Tails auf 7.1 aktualisieren
Wer bereits Tails 7.0 verwendet, hat die Möglichkeit, ein automatisches Upgrade auf 7.1 durchzuführen. Für den Umstieg von früheren Versionen gibt es eine Anleitung zum manuellen Aktualisieren.
Des Weiteren haben die Entwickler wie gewohnt Anleitungen zur Tails-Neuinstallation von Windows-, macOS- und Linux-Systemen bereitgestellt. Wer keine Anleitung braucht, kann direkt das benötigte Image für USB-Sticks und in einer weiteren Fassung als ISO-Abbild etwa zum Brennen auf DVD oder zum Testen in einer VM herunterladen.
(ovw)
Datenschutz & Sicherheit
Mehr Daten für die Geheimdienste, weniger Debatte
Wenn Deutschlands Geheimdienste öffentlich Rede und Antwort stehen müssen, ist das ein seltener Moment. Einmal im Jahr lädt das Parlamentarische Kontrollgremium – zuständig für die Aufsicht über Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst (MAD) – zu einer öffentlichen Anhörung ein.
In diesem Jahr war das Interesse besonders groß: Zum ersten Mal befragte das neu zusammengesetzte, derzeit auf sechs Abgeordnete geschrumpfte Gremium die Dienste in einer öffentlichen Sitzung. Und für die zwei frisch ernannten Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, und des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, war die Anhörung ebenso eine Premiere.
Wunschliste der Dienste
Wer den Verlauf der Sitzung verfolgte, bemerkte schnell, dass sich die Mitglieder des Kontrollgremiums darauf beschränkten, Fragen zur Bedrohungslage zu stellen und sich nach den Wünschen der Präsident:innen für zukünftige Befugnisse zu erkundigen. Die Präsident:innen nutzten die Gelegenheit, um einen ganzen Katalog an Erweiterungsvorschlägen zu präsentieren, begründet mit der komplexen Bedrohungslage, der sich die Bundesrepublik derzeit zweifellos ausgesetzt sieht.
Eine echte Debatte blieb leider fast vollständig aus. Dabei wäre gerade dieser öffentliche Austausch zwischen gewählten Fachpolitiker:innen, die mit der alltäglichen Arbeitsweise der Dienste bestens vertraut sind, und den Geheimdienstpräsident:innen der richtige Ort dafür.
Mehr Daten, mehr KI
Die Behördenvertreter:innen zeigten sich einig in ihrer Forderung nach mehr Befugnissen und Fähigkeiten. Ein Beispiel: Der bereits praktizierte Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz soll ausgeweitet werden. Die Erkenntnisse, die sich durch automatisierte Datenverarbeitung gewinnen lassen, sind dabei immer abhängig von der Datenbasis.
Der neue BND-Präsident Martin Jäger verlangte deshalb nach einem größeren Datenvorrat. Er wünschte sich, dass die Fristen, innerhalb derer der BND Überwachungsdaten wieder löschen muss, wenn sie nicht benötigt werden, verlängert werden. Das solle insbesondere auch für Daten gelten, die der BND von ausländischen Partnerbehörden erhält.
Grundrechte kein Thema
Für die Öffentlichkeit wäre eine Diskussion darüber, wie sich solche automatisierten Überwachungsvorgänge grundrechtssicher gestalten lassen, besonders interessant gewesen. Die Sicherheitsbehörden müssen ihre Arbeitsweise stetig weiterentwickeln, um ihrem Auftrag gerecht zu werden.
Werden aber neue Technologien eingesetzt, wirkt die Arbeit der Dienste auf neue Weise auf Grundrechte. Diese Auswirkungen im Blick zu haben und über notwendige Begrenzungen nachzudenken, ist Teil des Auftrags sowohl der Präsident:innen als auch der PKGr-Mitglieder. Ein Austausch darüber hätte deshalb seinen Platz in dieser Anhörung verdient.
Ebenso spannend wäre es gewesen zu erfahren, wie in den zuständigen Kontrollbehörden die notwendige Expertise aufgebaut werden kann. Denn damit unabhängige Kontrollorgane überhaupt überprüfen können, ob algorithmenbasierte Überwachungsmaßnahmen zweck- und verhältnismäßig sind, müssen sie über Know-how und Ressourcen verfügen, um die Eingriffe zu analysieren.
Ergebnisse statt Prozesse
Der BND-Chef erklärte im Zuge der Anhörung auch, dass ihn Ergebnisse interessieren und nicht so sehr die Prozesse, die zu diesen Ergebnissen führen. Das klingt zupackend, wirft aber Fragen auf. Denn die Art und Weise, wie geheimdienstliche Arbeit organisiert ist, entscheidet darüber, ob sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegt.
Deshalb ist es so wichtig, wie die Prozesse und Regeln ausgestaltet sind, die das Parlament den Diensten vorgibt – besonders dann, wenn sie in Grundrechte der Menschen eingreifen, die sie eigentlich schützen sollen. Diese demokratisch festgelegten Regeln sichern nicht nur die Legitimität der Dienste, sondern beeinflussen auch, wie effektiv sie ihren Auftrag erfüllen können.
Vor diesem Hintergrund hätte man sich hier gewünscht, dass die Mitglieder des Kontrollgremiums solche Argumente aus gesetzgeberischer Perspektive in die Diskussion einbringen. Es ist genauso wichtig, der Öffentlichkeit das Selbstverständnis des Parlaments zu vermitteln wie sie für die bestehende Bedrohungslagen zu sensibilisieren.
Konstruktive Kritik notwendig
Solche kritischen und konstruktiven Fragen, wie sie das parlamentarische Kontrollgremium in den nicht-öffentlichen Sitzungen den Sicherheitsbehörden im Rahmen des Möglichen sicherlich stellt, gehören – unter Wahrung des Geheimschutzes – dringend auch in die jährliche öffentliche Anhörung.
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Eine ausgewogene Debatte über neue Befugnisse macht die Arbeit der Sicherheitsbehörden besser. Sie ist zudem keineswegs Ausdruck von übermäßigem Misstrauen gegenüber diesen Behörden – sie ist Ausdruck intakter demokratischer Prozesse. Sie liegt nicht zuletzt im ureigenen Interesse dieser Behörden, weil sie deren Glaubwürdigkeit und Legitimation stärkt.
Dass Geheimdienste grundsätzlich Regeln brauchen, die von Volksvertreter:innen aufgestellt werden, darüber waren sich die Anwesenden bei der Anhörung einig. Ebenso galt das für die Notwendigkeit, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts bei der Ausgestaltung und Umsetzung zu respektieren.
Reform der Geheimdienst-Gesetze
Diese Regeln wird die Bundesregierung nun, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, überarbeiten. Der Anspruch für diese Novelle muss sein, die zahlreichen bestehenden verfassungsrechtlichen Mängel zu beheben – und sicherzustellen, keine neuen unausgereiften oder gar verfassungswidrigen Regelungen zu schaffen.
Für die Reform sollten alle politischen Akteure den Mut haben, komplexe Fragen auch öffentlich anzusprechen. Ein offener und ehrlicher Austausch während des Gesetzgebungsprozesses unterstützt die Ziele der Novelle. Wer vielfältige Stimmen berücksichtigt, stärkt nicht nur die Qualität des Gesetzes, sondern auch die Legitimation der Dienste. Eine vielstimmige Debatte bietet zudem einen Schutz vor schlechten Entscheidungen.
Denn eines sollte man unbedingt vermeiden: Normen, die das Verfassungsgericht später aufhebt, würden den Geheimdiensten in ihrem Einsatz gegen die vielfältigen Bedrohungen einen Bärendienst erweisen.
Corbinian Ruckerbauer arbeitet als Senior Policy Researcher für den Berliner Think Tank interface. Im Programm Digitale Grundrechte, Überwachung und Demokratie beschäftigt er sich mit der rechtsstaatlichen Kontrolle von Geheimdiensten.
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