Künstliche Intelligenz
Mikroelektronik-Strategie: Deutschland strebt nach Chip-Dominanz
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich eine neue Strategie zur Mikroelektronik gegeben. Nach dem Debakel um die gescheiterte Intel-Ansiedlung in Magdeburg und die Umverteilung eingeplanter Chipmilliarden in andere Bereiche will die Bundesregierung Deutschlands Rolle als Chipstandort verbessern.
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Das Bundeskabinett verabschiedete daher eine Mikroelektronik-Strategie, die nach den großen, aber zum Großteil unerfüllt gebliebenen Plänen der Ampel vergleichsweise klein wirkt und sich auf Schlüsselbereiche konzentriert. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sagte: „Wir wollen Deutschland zum europäischen Zentrum für Chipdesign machen und gezielt den Transfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft stärken.“ Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sieht als Ziel, „dass Deutschland nicht nur Anwender, sondern auch Entwickler und Hersteller bleibt“.
Transfer soll beschleunigt werden
Als Maßnahmen sieht die Strategie vor allem eine Stärkung der Chipdesign-Tätigkeiten vor, außerdem soll der Transfer aus der Halbleiter- und Mikroelektronikforschung hin zur Fertigung beschleunigt werden. So sollen etwa Pilotproduktionslinien für Quanten-Chips aufgebaut werden. Neben einer besseren Fachkräftegewinnung und anderen altbekannten Zielbeschreibungen hat die Bundesregierung vor allem die Finanzierungsseite der kapitalintensiven Branche im Blick: Hier sollen Vereinfachungen stattfinden, um etwa private Kapitalgeber zu Investitionen zu bewegen. Kleine Unternehmen sollen einfacher staatlich gestützte Finanzierungen in Anspruch nehmen können.
Passend dazu veröffentlichte der Branchenverband Bitkom eine Umfrage, laut der 92 Prozent der Unternehmen die Gefahr einer Eskalation zwischen der Volksrepublik China und Taiwans mit Sorgen sehen würden. Taiwan spielt eine wesentliche Rolle im globalen Chip-Ökosystem. Die Ausdifferenzierung der Chipmärkte sieht die Bundesregierung dabei als Chance. Der Bedarf solle möglichst aus EU-Produktion gedeckt werden, heißt es in dem Papier: „Einen entscheidenden Beitrag leisten Maßnahmen, die sich auf Schlüsselpositionen in der globalen Halbleiterwertschöpfung (vom Chipdesign bis zur Fertigung) konzentrieren und Abhängigkeiten in wichtigen Sektoren (Automobil, Kommunikation, Digitalisierung, Medizintechnik, KI, Verteidigung) verringern.“
Deutschland gehört dabei zu den EU-Staaten, die zuletzt öffentlich Abstand vom bisherigen und von Fachleuten von vornherein als unrealistisch eingeschätzten EU-Ziel „20 Prozent Marktanteil 2030“ genommen haben, wie es im European Chips Act hinterlegt war. Das zentrale rechtliche Förderinstrument für die Förderung von Chipfabriken und Halbleiter-Ökosystem soll 2026 überarbeitet werden – die Mikroelektronikstrategie der Bundesregierung nimmt hier die Prioritäten Berlins vorweg.
(dahe)
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Führerschein-Reform geplant: Kosten für Fahrerlaubnis sollen sinken
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will Eckpunkte einer Reform der Fahrschulausbildung vorstellen, mit der die Kosten der Fahrerlaubnis gesenkt werden sollen. Ziel sei es, den Führerscheinerwerb bei weiterhin hohen Sicherheitsstandards bezahlbarer zu machen, hieß es aus Regierungskreisen. Nach Angaben aus der Branche kostet ein Führerschein derzeit im Durchschnitt rund 3000 Euro, unter Umständen aber auch bis zu 4500 Euro.
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Schnieder hatte bereits im Sommer erklärt, ein Führerschein, der 4000 Euro oder mehr koste, sei zu teuer. Er kündigte damals an, Maßnahmen zu prüfen, die kostendämpfend wirken könnten, etwa mehr Transparenz bei den Fahrschulen. Zugleich betonte der CDU-Politiker, der Bund wolle keine Vorgaben zur Höhe der Fahrschulpreise machen.
Kompaktere Ausbildung
Unterstützung für eine Reform kommt von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die sich für eine kompaktere Ausbildung ausspricht. „Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass bei einer kompakteren Ausbildung Fahrstunden gespart werden können“, sagte der Vize-Vorsitzende Kurt Bartels der Rheinischen Post. Denkbar seien verpflichtende Lernzielkontrollen und eine stärker verschulte Ausbildung, damit Fahrschüler „mehr am Ball bleiben“. Die steigende Zahl der Fahrstunden sei der größte Kostentreiber, so Bartels.
Zugleich sprach sich Bartels für eine Entschlackung der theoretischen Prüfung aus. „Wir sind jetzt bei über 1200 Fragen für eine Fahrerlaubnis der Klasse B, das ist einfach zu viel“, sagte er. Eine vereinfachte Theorie könne die Motivation der Prüflinge erhöhen, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Reform für bezahlbare Führerscheine angekündigt. Die nun geplanten Eckpunkte sollen den Auftakt für konkrete Neuregelungen bilden.
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(mfz)
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Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? Richter stellen hohe Hürden auf
Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht erfüllt? Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 6 C 5.24) gefällt. Es legt die Messlatte für Verfassungswidrigkeit dabei sehr hoch: Es müsste über einen längeren Zeitraum zu schweren Versäumnissen bei den Sendern kommen, bevor man den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig ansehen könnte.
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Eine Klägerin aus Bayern hatte argumentiert, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihrem Auftrag nicht nachkommen, weil das Programm weder ausgewogen noch vielfältig sei. Damit war sie bereits vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine wechselseitige Verknüpfung zwischen der Beitragspflicht und der Erfüllung des Funktionsauftrags. Die Klägerin könne daher angebliche Defizite im Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht der Beitragspflicht entgegenhalten, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 entschieden, dass der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil in der Möglichkeit liegt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
Die Schwelle ist hoch
Auch im Medienstaatsvertrag sei die Beitragspflicht nicht an die Erfüllung des Sendeauftrags geknüpft, bekräftigen nun die Richter am Bundesverwaltungsgericht. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beitragspflicht sei nur dann infrage zu stellen, wenn das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Anforderungen an Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit in der Berichterstattung „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“ Die Schwelle dafür sei aber hoch, entschieden die Bundesverwaltungsrichter.
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„Sie muss dem weiten Spielraum des Gesetzgebers bei Ausgestaltung einer Beitragspflicht Rechnung tragen und setzt daher ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität voraus. Zudem ist es schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt.“ Grundsätzlich seien Vielfalt und Ausgewogenheit ein Zielwert, der nie vollumfänglich erreicht werden könne.
Streit geht zurück nach München
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Der Streit um den Rundfunkbeitrag könnte die Gerichte weiter beschäftigen: Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Klägerin nämlich erneut an die Vorinstanz, den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Dort hat sie Gelegenheit, ihre Behauptungen zu beweisen. Sie müsse „ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“ darlegen, schreiben die Richter. Um das zu prüfen, müsse eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren in den Blick genommen werden. Wissenschaftliche Gutachten müssten „hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite“ im Programm ergeben.
Komme der VGH in München auf dieser Grundlage zu der Einschätzung, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, müsse die Beitragspflicht erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle vorgelegt werden. „Allerdings erscheint es nach dem bisherigen tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können“, sagte der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht, Ingo Kraft, laut dpa.
(dahe)
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Honor „Robot Phone“: KI-Smartphone-Konzept mit Gimbal-Kamera
Mit dem Konzept namens „Robot Phone“ will der Hersteller demonstrieren, wie Smartphones weiterentwickelt und mehr zu einem KI-Begleiter werden können. Eine kardanisch gelagerte Gimbal-Kamera, die aus der Rückseite des Smartphones herausfahren kann, ist gewissermaßen das Herzstück des Geräts, mit dem es Fotos und Videos in jede Richtung aufnehmen können soll. Der Hersteller beschreibt sein Projekt als „ein revolutionäres KI-Gerät, das multimodale Intelligenz, fortschrittliche Robotik und Bildgebung der nächsten Generation miteinander verbindet“.
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Das Smartphone, das das Unternehmen in seinem Teaser-Video bislang nur in computergenerierter Form zeigt, mutet auf den ersten Blick wie ein recht dickes, herkömmliches Telefon an. Das rückseitige Kameraelement ist zweigeteilt: hinter der linken Seite verbirgt sich die Gimbal-Kamera, deren Schutzklappe über einen Schiebemechanismus geöffnet werden kann. Motoren lassen die Gimbal-Kamera dann herausfahren und in nahezu jede Richtung bewegen.
Auf der Rückseite des Smartphones ist zudem nicht das eigentliche Honor-Logo zu sehen, stattdessen ziert es ein Alpha, das für die Unternehmensvision „Alpha Plan“ steht, die im Zuge des MWC Anfang dieses Jahres angekündigt wurde. Dahinter steht Honors Roadmap, die den Übergang von einem reinen Smartphone-Hersteller zu einem Anbieter eines umfassenden KI-Geräte-Ökosystems markieren soll. Der Plan umfasst drei Schritte: Zunächst die Entwicklung intelligenter KI-Geräte, dann den Aufbau eines KI-Ökosystems und schließlich – in der Vision – die Schaffung einer ‚intelligenten Welt‘.“ Im Zuge dessen will der Hersteller 10 Milliarden US-Dollar in KI-Entwicklung über die nächsten fünf Jahre investieren.
Smartphone-Konzept mit neuen KI-Fähigkeiten
Im Teaser-Video zeigt der Hersteller nicht nur, wie ein Robot-Smartphone aussehen, sondern auch, was mit der Gimbal-Kamera und KI-Funktionen möglich sein soll. Ist die Kamera ausgefahren – im Video begleitet von einem Kichern –, kann sie etwa Selfies aufnehmen und mit KI als eine Art Modeberater fungieren. Durch die flexible Positionierbarkeit der Kamera kann sie Fotos und Videos in verschiedensten Winkeln aufnehmen, das Video deutet zudem an, dass sie sich auch selbstständig bewegen kann.
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Das Video zeigt ferner mögliche Einsatzmöglichkeiten, die andeuten, dass das Gimbal-Smartphone viel KI unter der Haube hat: In der Brusttasche eines Hemdes könne die Kamera etwa die Umwelt aufnehmen, Babys kichernd Einschlaflieder vorsäuseln und bei Nacht mit Staunen Fotos des Sternenhimmels schießen.
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Aus technischer Sicht kann die integrierte Gimbal-Kamera als eine Art Fortsetzung des Oneplus 7 Pro von 2019 gesehen werden. Das Smartphone des Herstellers hatte eine im Gehäuse versenkbare Selfiekamera verbaut, die nur dann herausfährt, wenn sie benötigt wird. Die Idee hatte sich nicht durchgesetzt, womöglich auch, weil mechanische Komponenten schneller ausfallen können und Herstellungskosten tendenziell teuer sind.
Honor will weitere Details zu seinem Robot-Phone im Zuge des MWC 2026 enthüllen.
(afl)
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