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Datenschutz & Sicherheit

Große Wünsche für mehr Verbraucherschutz im Netz


Weite Teile des Internets, insbesondere wenn es um Geld geht, sind fein säuberlich gestaltet. Nicht nur von Techniker:innen oder Grafiker:innen, sondern vor allem von Psycholog:innen. Die Tech-Branche beschäftigt Heerschaaren speziell ausgebildeter Leute, die genau wissen, wie das menschliche Unterbewusstsein tickt – und wie es sich in Geld verwandeln lässt.

Oft setzen sie dabei auf manipulatives Design, auch bekannt als Dark Patterns. Sie sind seit langem Methode, durchziehen viele Online-Dienste und sollen Nutzer:innen beeinflussen: Der Zähler, der zum schnellen Kauf eines angeblich billigeren Flugtickets animieren soll; die verwirrend gestaltete Cookie-Abfrage, die im frustrierten Akzeptieren aller Partnerangebote endet; endloses Scrollen und automatisch abspielende Videos, um Nutzer:innen möglichst lange auf der Plattform zu halten.

Verantwortung nicht auf Nutzer:innen abwälzen

Solchen systemischen Problem will die EU im kommenden Jahr mit einem eigenen Gesetz begegnen, dem Digital Fairness Act. Es soll die Lücken schließen, die andere Gesetze offenlassen, etwa das Gesetz über digitale Dienste (DSA) oder sonstige Regeln zum Verbraucherschutz.

Generell sollte dabei die Verantwortung nicht mehr auf einzelne Nutzer:innen abgewälzt werden, da dies „ineffektiv und kontraproduktiv“ sei, fordern etwa die beiden Forscher:innen Lorena Sánchez Chamorro und Thomas Eßmeyer. Die beiden haben sich an der jüngst zu Ende gegangenen EU-Konsultation zu den bislang nur grob skizzierten Plänen beteiligt.

Über 4.000 Stellungnahmen sind dabei bei der EU-Kommission eingegangen. Einer der Ausgangspunkte war ein „Fitness Check“ der Kommission aus dem Vorjahr. In dem Bericht hat sie potenzielle Lücken bestehender Gesetze im Digitalbereich untersucht und dabei Nachholbedarf festgestellt. Sonst drohe, dass die digitale Wirtschaft das EU-Verbraucherschutzrecht aushöhlt. Bereits jetzt soll sich der Schaden auf mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr belaufen, schätzt die Kommission.

„Grundlegende Neujustierung“ gefordert

Mit der Materie vertraute Organisationen teilen diese Sicht. So stelle die zunehmende Digitalisierung sowohl die Wirksamkeit des europäischen Verbraucherrechts als auch das Vertrauen, das für ein faires Miteinander auf Märkten notwendig sei, auf eine „harte Probe“. Das schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem ausführlichen Positionspapier zum geplanten Digitalgesetz. Entsprechend sei es mit kleinen Anpassungen nicht getan. Nötig sei eine „grundlegende Neujustierung des europäischen Verbraucherrechts“, mahnt der vzbv.

Zum einen soll das mit dem Verbot oder der Einschränkung einzelner manipulativer Praktiken gelingen, etwa mit einem Verbot von „domain- und geräteübergreifendem Tracking“. Auch das „Zusammenführen gesammelter Daten in Profilen zu Werbezwecken“ solle verboten werden. Bei personalisierten Angeboten oder Preisen sei mindestens mehr Transparenz notwendig, so die Verbraucherschützer:innen.

Darüber hinaus brauche es aber eine „Generalklausel für digitale Fairness by Design und by Default auf allen verbraucherrelevanten Online-Schnittstellen wie Webseiten oder Apps“, argumentiert der Verband. Vor allem im digitalen Bereich seien Unternehmen gegenüber Nutzer:innen „ganz überwiegend im Vorteil“. Mit Hilfe von Tracking und Big Data könnten Algorithmen unser Verhalten analysieren, unsere Vorlieben berechnen und Kaufimpulse anreizen, die gegen die eigenen Interessen gehen können, heißt es im Positionspapier.

Betrugsversuche im Netz steigen an

Für einen „holistischen Ansatz“ wirbt auch BEREC, der Dachverband europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation. Die Behörde hat in den vergangenen Jahren diverse Aspekte der digitalen Ökonomie untersucht. Neben der zunehmenden Nachfrage nach breitbandigen und vor allem mobilen Internetverbindungen sei demnach ein „signifikanter Anstieg betrügerischen Datenverkehrs und Betrugsversuche“ zu beobachten, schreibt BEREC über die aus seiner Sicht wichtigsten Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit.

Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Bei der Behebung von Schutzlücken müsse die EU jedoch sorgsam vorgehen, fordert der Dachverband. Neben horizontalen, für alle Anbieter geltenden Regeln zum Verbraucherschutz stünden sektorspezifische Vorschriften, die weiter ihre Berechtigung hätten. Neue Regeln müssten deshalb „komplementär“ ausgestaltet sein und eine Doppelung oder gar Konflikte mit bestehenden Gesetzen vermeiden.

Dies dürfte im Interesse der EU-Kommission sein. Die hat sich für die laufende Regierungsperiode einen drastischen Abbau von Bürokratie und generell Deregulierung vorgenommen, um die europäische Wirtschaft anzukurbeln. Eine florierende Ökonomie und Verbraucherschutz gehen aus Sicht von BEREC allerdings Hand in Hand. Demnach könnten auf Online-Dienste ausgerichtete, „klare, vorhersehbare und durchsetzbare Rechte“ Vertrauen fördern, und damit auch „Wettbewerb und Innovation“.



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Datenschutz & Sicherheit

Cybersecurity Act: Netzbetreiber kritisieren Huawei-Bann scharf


Europäische Netzbetreiber kritisieren die Pläne der EU-Kommission, bestimmte Hersteller vollständig aus den Netzen herauszuhalten. Der Entwurf des zweiten Cybersecurity Acts (CSA) sieht vor, dass risikoreiche Zulieferer auch vollständig vom Markt und aus den Netzen verbannt werden sollten. Namen nennt die Kommission nicht, doch richtet sich der Vorstoß offensichtlich gegen chinesische Anbieter wie Huawei oder ZTE.

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Damit würde die EU die Lage für europäische Netzbetreiber deutlich verschärfen. Und nicht nur für die: Die Mobilfunker sind bei weitem nicht die einzigen, die Produkte dieser chinesischen Hersteller nutzen. Auch in anderen kritischen Bereichen wie bei der Bahn, im Energiesektor oder in städtischen Netzen sind Produkte dieser Firmen im Einsatz. Darüber hinaus ist Huawei Weltmarktführer bei Wechselrichtern für Solaranlagen.

Für die deutschen Mobilfunknetze gibt es einen Kompromiss zwischen Politik und Wirtschaft: Die Chinesen fliegen aus den Kernnetzen raus und werden auf der Funkseite in absehbarer Zeit dort ersetzt, wo es kritisch werden kann – etwa bei der Software für das Netzwerkmanagement. Antennen und andere Hardware von Huawei & Co. bleiben im Einsatz. Geht es nach den Vorstellungen der EU-Kommission, wäre damit Schluss: Sobald die EU einen Ausrüster wie Huawei als Hochrisiko einstuft, müssten bereits aktive Komponenten zurückgebaut werden.

Noch ist das EU-Gesetz ein Entwurf, doch die betroffenen Branchen bringen sich in Brüssel bereits in Stellung. „Wir warnen vor Maßnahmen, die genau den Sektor erheblich schwächen würden, den sie eigentlich schützen sollen”, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands Connect Europe, in dem vor allem die ehemals staatlichen Netzbetreiber wie Telekom, Orange und Telefónica vertreten sind.

Pauschale Eingriffe in die Lieferkette würden sich „erheblich und nachteilig auf den Netzausbau, die Betriebskontinuität und die Investitionsplanung auswirken“, mahnt der Verband und fordert vorausschauend schon einmal „mildernde Maßnahmen wie Kostenerstattungsmechanismen“. Grundsätzlich müssten Maßnahmen „risikobasiert, verhältnismäßig und praktikabel sein“.

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Auch der Dachverband der Mobilfunkbranche meldet sich scharf zu Wort und wehrt sich gegen eine pauschale Regulierung auf EU-Ebene. „Nicht alle Ausrüstungskomponenten sind gleichermaßen sensibel, sodass pauschale Ansätze unnötig und unverhältnismäßig sind”, warnt die GSMA und betont, für Fragen der nationalen Sicherheit müssten die Mitgliedstaaten zuständig bleiben.

Zwar hätten Sicherheit und Resilienz oberste Priorität, doch könnte der Plan der EU-Kommission die für den weiteren Netzausbau zur Verfügung stehenden Ressourcen verknappen, warnt die GSMA. Gesetzgeberische Maßnahmen müssten „zielgerichtet und risikobasiert“ sein sowie den betroffenen Unternehmen „langfristige Vorhersehbarkeit“ bieten. Dem EU-Vorschlag mangele es an Verhältnismäßigkeit und er berge die Gefahr erheblicher Störungen und Kosten.

Auch Huawei selbst kritisiert den EU-Plan als undifferenziert. „Ein Gesetzesvorschlag, der Nicht-EU-Lieferanten aufgrund ihres Herkunftslandes und nicht aufgrund von Fakten und technischen Standards einschränkt oder ausschließt, verstößt gegen die grundlegenden Rechtsprinzipien der EU in Bezug auf Fairness, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit sowie gegen ihre Verpflichtungen gegenüber der Welthandelsorganisation WTO“, sagte ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.


(vbr)



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La Suite Docs 4.5.0: Freie Kollaborationsplattform mit einfachem DOCX-Import


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Die Entwickler von La Suite Docs haben Version 4.5.0 ihrer Open-Source-Kollaborationsplattform veröffentlicht. Das Update erweitert die Import-Optionen, integriert neue Dienste und behebt eine Sicherheitslücke in einer verwendeten Bibliothek.

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Zu den Hauptneuerungen gehört eine vereinfachte Import-Funktion für DOCX- und Markdown-Dateien. Nutzer können künftig Dokumente aus Microsoft Word und anderen Quellen deutlich einfacher in die Plattform übertragen. Hinzu kommen eine konfigurierbare Waffle-Integration im Frontend sowie eine Silent-Login-Funktion, die Authentifizierung ohne explizite Nutzerinteraktion ermöglicht.

Die Entwickler haben zudem die Barrierefreiheit verbessert: Der Emoji-Picker erhält bessere Fokusverwaltung, und die Öffnung von Unterdokumenten wurde überarbeitet. E-Mail-Templates lassen sich nun mit einem neuen Feld für Button-Labels flexibler gestalten. Eine neue Umgebungsvariable DJANGO_EMAIL_URL_APP erweitert die Konfigurationsmöglichkeiten. Details hierzu finden sich in den Release Notes auf GitHub.

Ein wichtiger Bestandteil des Updates ist die Behebung einer Sicherheitslücke in der Bibliothek jaraco.context, die durch Trivy-Scans identifiziert wurde. Details zur Lücke und etwa ihren Schweregrad nennen die Entwickler im Changelog nicht.

Zu den weiteren behobenen Fehlern zählen Export-Probleme mit NaN-Spalten, fehlerhafte Favoritenanzeige für untergeordnete Dokumente und Probleme beim Schließen des Emoji-Pickers in der Baumansicht. Auch die End-to-End-Tests für verschiedene Browser funktionieren nun wieder zuverlässig.

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La Suite Docs entsteht in Zusammenarbeit der französischen Interministeriellen Digitaldirektion (DINUM) und des deutschen Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS). Die Plattform versteht sich als europäische Alternative zu proprietären Diensten wie Notion oder Google Docs und legt besonderen Wert auf Datenschutz und den Eigenbetrieb. Die Software steht unter der freien MIT-Lizenz, wobei einige erweiterte Funktionen wie der PDF-Export auf GPL-lizenzierte Komponenten zurückgreifen.

Zu La Suite gehört ebenfalls Visio. Mit der Videokonferenzsoftware will Frankreich in den Behörden aktuell Microsoft Teams und Zoom ablösen.


(fo)



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Sicherheitsupdates: Angreifer können Schadcode auf Lexmark-Drucker schieben


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Über drei Schwachstellen kann Schadcode auf bestimmte Lexmark-Drucker schlüpfen und diese kompromittieren. Nun haben die Entwickler die Sicherheitsprobleme mit Updates gelöst.

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Lexmark hat zu den Sicherheitslücken (CVE-2025-65083kritisch“, CVE-2025-65079mittel“, CVE-2025-65081mittel“) jeweils Warnmeldungen veröffentlicht. Die Auflistung der konkret bedrohten Modelle sprengt den Rahmen dieser Meldung. Darunter fallen etwa Laserdrucker wie MX432 und C4342. Die vollständige Liste finden Admins in den Warnmeldungen.

In allen Fällen können Angreifer aus der Ferne Schadcode ausführen. Ansatzpunkte sind das Embedded Solutions Framework und der Postscript-Interpreter. Genauere Informationen zum Ablauf möglicher Attacken sind derzeit nicht verfügbar. Bislang gibt es seitens Lexmark keine Hinweise auf laufende Attacken.

Um möglichen Angriffen vorzubeugen, müssen Admins die in den oben verlinkten Warnmeldungen aufgelisteten Sicherheitspatches installieren.


(des)



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