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Datenschutz & Sicherheit

Wird sich die KI-Regulierung verzögern?



Im August 2024 hat die EU die KI-Verordnung (AI Act) verabschiedet. Wie vorgesehen tritt sie schrittweise in Kraft: Etwa müssen seit August 2025 Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck darlegen, welche Inhalte sie für das Training verwenden, wie sie dabei das Urheberrecht einhalten, wie die Modelle funktionieren und welche Risiken bestehen.

Auch Verbote von KI-Anwendungszwecken wie dem Social Scoring gelten schon seit Februar 2025. Seit August dieses Jahres sollten außerdem die EU-Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene die zuständigen Behörden einrichten – in Deutschland ist das vor allem die Bundesnetzagentur.

Industrie will Frist um bis zu zwei Jahre schieben

Alle anderen Regeln, also auch die Regulierung von Hochrisikosystemen, treten erst am 2. August 2026 in Kraft – zumindest eigentlich. Schon seit längerer Zeit fordern Unternehmen und Industrieverbände, diese Frist nach hinten zu verschieben. Die Initiative wurde unter dem Slogan „Stop the clock“ (Stopp die Uhr) bekannt. Doch wie begründen sie die Verschiebung einer gesetzlich festgelegten Frist?

Für die Umsetzung der Verordnung werden Standards entwickelt, die Unternehmen helfen sollen, den Gesetzestext in notwendige Handlungsschritte zu übersetzen, quasi wie eine Checkliste. Doch ihre Entwicklung zögert sich hinaus. Die Industrie argumentiert, dass dadurch zu wenig Zeit bleibe, um sich auf die Verordnung vorzubereiten. IBM meint sogar, dass die Standards womöglich erst Ende 2026 fertiggestellt würden.

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Der Konzern arbeitet selbst an der Entwicklung der Standards mit und fordert, dass die Vorschriften erst ein Jahr nach Veröffentlichung der Standards gelten sollen. Aktuell würden mehrere Standards als Entwürfe vorliegen, doch es müsse noch weiter daran gearbeitet werden, um sie umsetzbar und praktikabel zu machen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Siemens fordern hingegen eine Verschiebung der Frist um zwei Jahre. Das neue Datum wäre somit der 2. August 2028.

Tatsächlich müsste die Frist nicht verschoben werden. Es wäre auch möglich, die Anforderungen zu „pausieren“, also die Fristen beizubehalten, aber für Verstöße keine Strafen zu verhängen.

NGOs: Verschiebung schadet der Glaubwürdigkeit der EU

Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite stehen Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich klar gegen eine Verzögerung aussprechen, wie in einem Brief an die Digitalkommissarin Henna Virkkunen Ende September deutlich wurde. 31 Organisationen unterschrieben ihn. Initiiert wurde der Brief von der Organisation European Digital Rights (EDRi), die verschiedene NGOs bündelt. Sie argumentiert, dass sich Unternehmen und Behörden schon seit über einem Jahr auf die Verordnung vorbereiten würden. Dafür hätten sie bereits Zeit und Geld investiert. Sollte sich die Frist jetzt ändern, würde das legale Unsicherheit hervorrufen und womöglich diejenigen bestrafen, die besonders schnell in der Umsetzung waren, so die Organisation.

Die europäische Verbrauchervertretung ANEC setzt sich in Normungsprozessen für die Perspektive der Verbraucher:innen ein und bringt bezüglich der KI-Verordnung einen weiteren Aspekt ins Spiel: Die Verschiebung der Frist würde der internationalen Glaubwürdigkeit der EU als globaler Spitzenreiter in der KI-Regulierung schaden. Sie betont auch, dass die Standards zwar eine wichtige, aber letztlich nur freiwillige Hilfestellung wären und die Verordnung auch ohne sie umgesetzt werden könne. Der Schutz der Verbraucherrechte und die Notwendigkeit vertrauenswürdiger KI würden „bei weitem“ die Unannehmlichkeiten überwiegen, die mit der Arbeit ohne harmonisierte Standards verbunden sind, so ANEC.

Der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) macht darauf aufmerksam, dass durch eine Verzögerung auch Verbraucher:innen erst später auf wichtige Rechte zugreifen könnten. Dazu gehört die Erkennung von Hochrisikosystemen durch eine verpflichtende Kennzeichnung oder das Recht, sich KI-Entscheidungen erklären zu lassen. Auch würde die Verzögerung ein „schädliches politisches Signal“ senden, findet der vzbv. Wenn die Kommission dem Druck der Industrie nachgebe und Verbraucherrechte für „kurzfristige kommerzielle Interessen“ opfere, werde das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Engagement der EU für den Schutz der Menschen untergraben, heißt es im Statement.

Entscheidung am 19. November

Beobachter vermuten, dass die Kommission eher zu der Verschiebung der Fristen tendiert. Eine offizielle Entscheidung gibt es jedoch noch nicht, bestätigte Kommissionssprecher Thomas Regnier heute. Diese wird am 19. November veröffentlicht. An diesem Datum wird die EU-Kommission den Digital-Omnibus vorstellen – das Vorhaben für die Vereinfachung von mehreren europäischen Digitalregulierungen. Einer Veränderung der KI-Verordnung müssten dann noch das Parlament und der Rat zustimmen. Dann kommt es also auch auf die Haltung der Mitgliedsstaaten an.

Deutschland hat sich mittlerweile positioniert und fordert ebenso eine Verschiebung der Frist – allerdings nur um ein Jahr. So sollen KI-Anbieter ausreichend Zeit bekommen, um die Standards umzusetzen. Das ist die „innovationsfreundliche Auslegung der KI-Verordnung“, welche Unionspolitiker:innen in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert hatten. Ziel sei demnach, die europäische Wettbewerbsfähigkeit im KI-Markt zu stärken und damit mehr digitale Souveränität im Sinne der Nutzung europäischer Lösungen zu erreichen.



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Datenschutz & Sicherheit

KW 5: Die Woche, als die Regierung sich an Automatisierung berauschte


Die 5. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 117.090 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

eine Kommission hat in dieser Woche Arbeitsministerin Bärbel Bas Empfehlungen übergeben, wie der Sozialstaat „modernisiert“ werden könnte.

Digitalisierung spielt darin eine zentrale Rolle: Behörden sollen untereinander mehr Daten austauschen, dafür soll der komplexe Datenschutz weg und eine Personenkennziffer her. Verfassungsrechtlich ist das höchst fragwürdig.

Außerdem schlägt die Kommission vor, Verwaltungsvorgänge mit sogenannter Künstlicher Intelligenz zu automatisieren. Auch bei Ermessensspielräumen – also wenn es etwa darum geht, wie viel Unterstützung eine Person vom Amt bekommt. Und weil bei „KI“ bekanntlich immer Wahres, Schönes, Gutes rauskommt, sollen die Ergebnisse weniger gegengeprüft werden. Die Wohlfahrtsverbände halten davon herzlich wenig, sondern befürchten zusätzliche Diskriminierung.

Auch Bundesdigitalminister Karsten Wildberger sieht es buchstäblich als seine Mission an, tausende „outdated“ Fachverfahren in der Verwaltung zu automatisieren. Helfen soll dabei Agentische Künstliche Intelligenz, die so eine Art KI-Heinzelmännchen für Behördenprozesse antreiben soll.

Dafür brachte das Digitalministerium in dieser Woche den Agentic AI Hub an den Start. Man habe „eine große Tasche“, versicherte Wildberger den anwesenden „Start-up- und Scale-up-Vertreter:innen“ bei der Auftaktveranstaltung. Und man wolle Pilotprojekte möglichst schnell skalieren, sekundierte sein Staatssekretär Thomas Jarzombek.

Bei allem Automatisierungsrausch fehlte auch hier der Raum, um über Risiken, Kontrolle und – ja – Ethik zu sprechen. Dabei haben andere Länder KI-Systemen bereits das Steuer in der Verwaltung überlassen und sind damit alles andere als gut gefahren. Vielleicht skalieren wir das mal.

Habt ein schönes Wochenende!

Daniel


Breakpoint: Grundrechte sind nicht FSK 16

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Information und Teilhabe – auch auf sozialen Medien. Wenn Erwachsene sie per Social-Media-Verbot von solchen Orten der Meinungsbildung ausschließen, werden sie ihrer Verpflichtung nicht gerecht. Von Carla Siepmann –
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Deepfake-Skandal: EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Grok und X ein

Nach einer Flut sexualisierter Grok-Deepfakes auf X prüft nun die EU-Kommission, ob Elon Musks Unternehmen gegen den Digital Services Act verstoßen haben. Erste Studien liefern derweil Details über das Ausmaß der produzierten sexualisierten Bilder. Von Laura Jaruszewski –
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ADINT: Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren

Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt. Von Ingo Dachwitz –
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Anhörung zum Gesetzentwurf: Bundespolizei soll Staatstrojaner nutzen dürfen

Der neue Anlauf zur Reform des Bundespolizeigesetzes traf im Innenausschuss des Bundestags auf Kritik. Die Bundespolizei soll künftig Staatstrojaner nutzen dürfen, ohne dass für diese Hacking-Werkzeuge ein IT-Schwachstellenmanagement existiert. Von Constanze –
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Hinweise gesucht: „Wir wollen die Verbreitung sexualisierter Deepfakes einschränken“

Per Mausklick lassen sich Fotos bekleideter Personen in Nacktbilder verwandeln. Die Organisation AlgorithmWatch bittet nun um Hinweise auf solche Apps und Websites, um systematisch dagegen vorzugehen. Wie das klappen soll, erklärt Forschungsleiter Oliver Marsh im Interview. Von Sebastian Meineck –
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Österreichische Datenschutzbehörde: Microsoft hat illegal Minderjährige getrackt

Microsoft hat auf dem Rechner einer österreichischen Schülerin ohne deren Zustimmung Tracking-Cookies installiert und so persönliche Daten abgegriffen. Die österreichische Datenschutzbehörde hat nun festgestellt, dass der Datenabfluss illlegal war. Auch andere Microsoft-Nutzende können von illegalen Microsoft-Cookies betroffen sein. Von Martin Schwarzbeck, Ben Kumi –
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Phishing-Angriff: Zahlreiche Journalist:innen im Visier bei Attacke über Signal-Messenger

Mit einem Phishing-Angriff versucht ein bislang unbekannter Akteur, offenbar gezielt Zugriff auf die Signal-Konten von Journalist:innen und Aktivist:innen zu bekommen. Wir erklären, wie der Angriff funktioniert und wie man sich vor ihm schützen kann. Von Markus Reuter –
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Kehrtwende in UK: Pornhub widersetzt sich britischen Alterskontrollen

Ein halbes Jahr lang hat sich Pornhub den britischen Alterskontrollen gebeugt und massenhaft Nutzer*innen überprüft. Jetzt macht der Konzern eine Kehrtwende und kündigt seinen Rückzug aus dem Vereinigten Königreich an. Dahinter steckt ein geschickter PR-Stunt. Die Analyse. Von Sebastian Meineck –
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Phishing attack: Numerous journalists targeted in attack via Signal Messenger

In a phishing attack, unknown actors are apparently attempting to gain access to accounts of journalists and activists on the Signal messaging service. We explain how the attack works and how you can protect yourself against it. Von Markus Reuter –
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Diskussionspapier: Tech-Unternehmen sollen legalen Extremismus suchen

Internet-Dienste sollen nicht nur sexuellen Kindesmissbrauch suchen, sondern auch andere Inhalte wie Extremismus. Das fordern Deutschland, Frankreich und die Niederlande in einem Diskussionspapier. Tech-Unternehmen lehnen es ab, ihr System zum Datenaustausch auf solche Inhalte auszuweiten. Von Andre Meister –
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ChatGPT: Polizeigewerkschaft bebildert Pressemitteilung mit generiertem Schockerfoto

Der sächsische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei nutzt ein KI-generiertes Bild mit einem blutenden Polizisten, um eine Pressemitteilung zu illustrieren. Begründet wird dies mit Persönlichkeitsrechten und laufenden Ermittlungen, das Bild sei eine „symbolische Illustration“. Von Markus Reuter –
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Sozialstaatsreform: Kommission empfiehlt Abbau von Grundrechten

Eine Fachkommission der Bundesregierung hat Empfehlungen vorgelegt, die den Sozialstaat bürgernäher und digitaler machen sollen. Dafür will sie den Datenschutz aufweichen und Verfahren mit Hilfe sogenannter Künstlicher Intelligenz automatisieren. Wohlfahrtsverbände warnen vor zusätzlicher Diskriminierung. Von Daniel Leisegang –
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Berlin: Undurchsichtige Gesundheitsdatenbank-Pläne nach Brandbrief vorerst gestoppt

CDU und SPD wollen in Berlin eine zentrale Gesundheitsdatenbank an der Charité aufbauen. Doch die Berliner Datenschutzbeauftragte kritisierte das Vorhaben der Koalition scharf und fordert Nachbesserungen. Wir veröffentlichen ihren Brandbrief. Von Laura Jaruszewski –
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Digitaler Omnibus: „Die EU-Kommission rüttelt an den Grundpfeilern des Datenschutzes“

Die EU-Kommission will pseudonymisierte Daten teilweise von der Datenschutzgrundverordnung ausnehmen. Jetzt äußert sich erstmals eine deutsche Datenschutzbeauftragte. Meike Kamp übt deutliche Kritik an den Plänen und glaubt, die Kommission habe ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes missverstanden. Von Ingo Dachwitz –
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EUDI-Wallet: Digitale Brieftasche geht in Testphase

Anfang 2027 soll in Deutschland eine staatliche EUDI-Wallet bereitstehen. In einer Testumgebung können Behörden und Unternehmen deren Funktionen nun testen. Parallel dazu läuft ein Pilotprojekt in Sachsen. Von Daniel Leisegang –
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Trilog zu Alterskontrollen: Warnung vor „Ausweispflicht für weite Teile des Internets“

Sowohl der Rat als auch das EU-Parlament haben Nein gesagt zur verpflichtenden Chatkontrolle. Aber die umstrittene Verordnung birgt weitere Risiken für digitale Grundrechte – und zwar flächendeckende Alterskontrollen. Worüber Kommission, Parlament und Rat jetzt verhandeln. Von Sebastian Meineck, Chris Köver –
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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitslücke: Tausch weiterer elektronischer Heilberufsausweise in Arbeit


Infolge der Umstellung der Verschlüsselung von RSA auf Elliptic Curve Cryptography (ECC) müssen zahlreiche Komponenten wie elektronische Heilberufsausweise ausgetauscht werden. Nach einer Fristverlängerung muss dies bis spätestens Ende Juni 2026 passieren. Einigen Ärzten, die bereits über ECC-Karten verfügen, droht jedoch ein weiterer Tausch: „Karten mit dem betroffenen Infineon-Chip, die das ECC-Verfahren nutzen, dürfen nur noch bis spätestens 30. Juni 2026 für qualifizierte elektronische Signaturen eingesetzt werden“, heißt es in der Information von D-Trust. Wie viele das betrifft, sagen die Verantwortlichen nicht.

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Die Gematik schreibt dazu: „Die Schwachstelle betrifft ausschließlich den Verschlüsselungsalgorithmus ECC eines Kartenproduktes eines bestimmten Herstellers und ist mittlerweile behoben. Alle betroffenen Karten sind also bereits ECC-fähig. Im Rahmen der Umstellung von RSA zu ECC wurden den Kund:innen Karten ausgeliefert, die nicht von der Schwachstelle betroffen sind“.

Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung zwischen BSI, Bundesnetzagentur und Gematik. Aus regulatorischen und technischen Gründen werden alle betroffenen eHBAs sukzessive bis zu dem genannten Datum gesperrt.

Betroffen sind eHBA der Generation 2.1 der Anbieter SHC+Care und D-Trust, die auf Karten des Herstellers Idemia mit Infineon-Chips basieren. Für diese Chips war im September 2024 eine Schwachstelle in der ECDSA-Implementierung der Infineon-Kryptobibliotheken bekannt geworden (EUCLEAK). Die Gematik entzog den betroffenen Karten daraufhin im Januar 2025 durch einen Verwaltungsakt die Zulassung.

Während D-Trust nach dem Entzug der Zulassung kurzfristig auf Karten des Herstellers Giesecke+Devrient umstellen konnte, ging SHC+Care juristisch gegen die Entscheidung der Gematik vor. Das Unternehmen klagte gegen den Zulassungsentzug der betroffenen Idemia-Karten und bekam vor dem Sozialgericht Schleswig Recht. Später bestätigte das Landessozialgericht Schleswig-Holstein das Urteil (Aktenzeichen: L 5 KR 38/25 B ER). Das Sozialgericht habe zudem festgestellt, dass die Telematikinfrastruktur selbst nicht betroffen sei und keine akute Gefahr bestehe.

Auch mit den betroffenen Karten ließen sich weiterhin gültige qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen. Für die erfolgreiche Seitenkanalattacke EUCLEAK wären sowohl physischer Zugriff auf den Ausweis als auch die Kenntnis der individuellen PIN sowie Spezialausrüstung und Expertenwissen erforderlich.

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Nach Angaben von D-Trust lassen sich betroffene Karten einfach identifizieren: Auf der Rückseite ist der Schriftzug „Idemia“ aufgedruckt. Karten mit dem Schriftzug „G&D“ stammen vom Hersteller Giesecke+Devrient und sind nicht betroffen. Diese liefert D-Trust bereits seit Februar 2025 aus. Kunden mit betroffenen Karten werden laut D-Trust direkt per E-Mail informiert und müssen nicht selbst aktiv werden. Erste Ärzte sind nach Kenntnissen von heise online bereits von D-Trust informiert worden.

„Der Austausch der betroffenen eHBAs hat im Januar 2026 gestartet. Dafür werden alle Kundinnen und Kunden persönlich kontaktiert und über die Austauschmöglichkeiten informiert“, heißt es von D-Trust auf Anfrage. Betroffene könnten „ihren bisherigen eHBA kostenfrei gegen eine Ersatzkarte mit identischer Laufzeit eintauschen. Alternativ kann auch eine Folgekarte mit einer neuen Laufzeit von fünf Jahren bestellt werden. Für die meisten Berufsgruppen gilt für Folgekarten auch ein Preisnachlass von 20 Prozent. Ebenfalls von der Schwachstelle betroffene Signatur- und Siegelkarten der D-Trust wurden bereits bis Ende 2025 ausgetauscht“, so D-Trust und verwies auf seine FAQ.

Laut SHC betreffe der Austausch „nur einen begrenzten Teil der von uns ausgegebenen eHBA“. Der Austausch sei bereits 2025 gestartet. „Ein signifikanter Teil der betroffenen Karten wurde bereits ausgetauscht, die verbleibenden erfolgen sukzessive“. Das Unternehmen will sicherstellen, alle Karten vor Fristende auszutauschen. „Der Austausch erfolgt so, dass den betroffenen Kundinnen und Kunden keinerlei Nachteile finanzieller Art oder im Praxisbetrieb entstehen“, sagte SHC gegenüber heise online.


(mack)



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Cybersecurity Act: Netzbetreiber kritisieren Huawei-Bann scharf


Europäische Netzbetreiber kritisieren die Pläne der EU-Kommission, bestimmte Hersteller vollständig aus den Netzen herauszuhalten. Der Entwurf des zweiten Cybersecurity Acts (CSA) sieht vor, dass risikoreiche Zulieferer auch vollständig vom Markt und aus den Netzen verbannt werden sollten. Namen nennt die Kommission nicht, doch richtet sich der Vorstoß offensichtlich gegen chinesische Anbieter wie Huawei oder ZTE.

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Damit würde die EU die Lage für europäische Netzbetreiber deutlich verschärfen. Und nicht nur für die: Die Mobilfunker sind bei weitem nicht die einzigen, die Produkte dieser chinesischen Hersteller nutzen. Auch in anderen kritischen Bereichen wie bei der Bahn, im Energiesektor oder in städtischen Netzen sind Produkte dieser Firmen im Einsatz. Darüber hinaus ist Huawei Weltmarktführer bei Wechselrichtern für Solaranlagen.

Für die deutschen Mobilfunknetze gibt es einen Kompromiss zwischen Politik und Wirtschaft: Die Chinesen fliegen aus den Kernnetzen raus und werden auf der Funkseite in absehbarer Zeit dort ersetzt, wo es kritisch werden kann – etwa bei der Software für das Netzwerkmanagement. Antennen und andere Hardware von Huawei & Co. bleiben im Einsatz. Geht es nach den Vorstellungen der EU-Kommission, wäre damit Schluss: Sobald die EU einen Ausrüster wie Huawei als Hochrisiko einstuft, müssten bereits aktive Komponenten zurückgebaut werden.

Noch ist das EU-Gesetz ein Entwurf, doch die betroffenen Branchen bringen sich in Brüssel bereits in Stellung. „Wir warnen vor Maßnahmen, die genau den Sektor erheblich schwächen würden, den sie eigentlich schützen sollen”, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands Connect Europe, in dem vor allem die ehemals staatlichen Netzbetreiber wie Telekom, Orange und Telefónica vertreten sind.

Pauschale Eingriffe in die Lieferkette würden sich „erheblich und nachteilig auf den Netzausbau, die Betriebskontinuität und die Investitionsplanung auswirken“, mahnt der Verband und fordert vorausschauend schon einmal „mildernde Maßnahmen wie Kostenerstattungsmechanismen“. Grundsätzlich müssten Maßnahmen „risikobasiert, verhältnismäßig und praktikabel sein“.

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Auch der Dachverband der Mobilfunkbranche meldet sich scharf zu Wort und wehrt sich gegen eine pauschale Regulierung auf EU-Ebene. „Nicht alle Ausrüstungskomponenten sind gleichermaßen sensibel, sodass pauschale Ansätze unnötig und unverhältnismäßig sind”, warnt die GSMA und betont, für Fragen der nationalen Sicherheit müssten die Mitgliedstaaten zuständig bleiben.

Zwar hätten Sicherheit und Resilienz oberste Priorität, doch könnte der Plan der EU-Kommission die für den weiteren Netzausbau zur Verfügung stehenden Ressourcen verknappen, warnt die GSMA. Gesetzgeberische Maßnahmen müssten „zielgerichtet und risikobasiert“ sein sowie den betroffenen Unternehmen „langfristige Vorhersehbarkeit“ bieten. Dem EU-Vorschlag mangele es an Verhältnismäßigkeit und er berge die Gefahr erheblicher Störungen und Kosten.

Auch Huawei selbst kritisiert den EU-Plan als undifferenziert. „Ein Gesetzesvorschlag, der Nicht-EU-Lieferanten aufgrund ihres Herkunftslandes und nicht aufgrund von Fakten und technischen Standards einschränkt oder ausschließt, verstößt gegen die grundlegenden Rechtsprinzipien der EU in Bezug auf Fairness, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit sowie gegen ihre Verpflichtungen gegenüber der Welthandelsorganisation WTO“, sagte ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.


(vbr)



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