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Datenschutz: Bundesregierung will kleine Änderungen mit großer Wirkung


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In Brüssel wird derzeit unter Hochdruck am sogenannten Digital-Omnibus-Gesetz gearbeitet: Viele kleinere Änderungen an Rechtsakten sollen die Regulierung etwas aufräumen und die Wirtschaft von unnötigen Pflichten entlasten. Was die Bundesregierung im Rahmen dieses Prozesses von der EU-Kommission beim Datenschutz will, hat das Bundesinnenministerium als Wünsche der Bundesregierung nach Brüssel übermittelt. Vor allem zwei Änderungsideen könnten große Auswirkungen haben.

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So schlägt die Bundesregierung unter anderem vor, dass der „Erwägungsgrund 40“ noch einmal deutlicher formuliert wird: Alle Rechtsgrundlagen für eine zulässige Datenverarbeitung sollen demnach noch einmal ausdrücklich gleichrangig nebeneinander stehen. Das gilt für die Einwilligung des Betroffenen ebenso wie – und das ist der in der Praxis relevanteste Teil – das sogenannte „berechtigte Interesse“, das zahlreiche Anbieter sehr gerne nutzen, um Daten zu erfassen. Im Papier aus dem Bundesinnenministerium heißt es dazu, dass das in der DSGVO eigentlich bereits so angelegt sei — aber Aufsichtsbehörden und Gerichte hätten der Einwilligung in der Realität Vorrang vor den anderen Begründungen in Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung eingeräumt. Dass diese klein wirkende Änderungsidee in der Praxis durchaus massive Folgen haben könnte, dessen ist sich das Innenministerium bewusst — und will genau das erreichen.

Etwas überraschend ist, dass das Bundesinnenministerium, das neben dem Datenschutz auch für die Cybersicherheit verantwortlich zeichnet, die Meldepflichten bei entfleuchten Daten, sogenannten Data Breaches, ändern möchte: Insbesondere an Wochenenden sei die harte 72-Stunden-Frist „problematisch“, heißt es im BMI-Papier. Daher will Berlin lieber „3 Arbeitstage“ in der Datenschutzgrundverordnung hinterlegen, was nach deutschem Recht nur den Sonntag ausnimmt, da der Samstag ein regulärer Werktag ist.

Außerdem sollen die Aufsichtsbehörden zu einem technischen Meldeweg für die „Data Breach Notifications“ verpflichtet werden. Dies – und auch, dass die teils überlappenden Meldepflichten zwischen DSGVO und NIS2-Richtlinie harmonisiert werden sollten – dürfte auf allgemeine Zustimmung und wenig Widerstand stoßen.

Der zweite potenziell sehr weitreichende Änderungsvorschlag verbirgt sich in den weiteren Ideen, die das BMI nach Brüssel geschickt hat. Diese sollen wohl nicht mehr in das wie erwähnt Digital-Omnibus genannte Artikelgesetz, aber doch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. In einem Vorschlag zur Änderung von Artikel 4 der DSGVO geht es ans Eingemachte: Um die Frage, inwieweit Pseudonymisierung und Anonymisierung genauer ausspezifiziert werden sollen.

Hier schlägt die Bundesregierung zwei Wege vor, klarzustellen, dass anonyme Daten als von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen gelten und keine personenbezogenen Daten darstellen. Was tautologisch klingt, hat dabei große Relevanz: Immer wieder ist umstritten, was Anonymisierung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung überhaupt meint. Auch der Europäische Gerichtshof hatte in seiner verbindlichen Auslegung der DSGVO bereits eine „relative Anonymisierung“ ins Spiel gebracht, bei der eine Deanonymisierung unter Zuhilfenahme weiterer, dem Verarbeiter aber nicht zur Verfügung stehenden Daten zumindest theoretisch möglich wäre.

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Weitere Wünsche aus der Bundesregierung betreffen vor allem – aus Regierungssicht – potenziell missbräuchliche Auskunftsersuchen, allgemeine Erwägungen zur Frage eines weiter abgestuften Risikomodells für Datenverarbeitungen und eine neue Verpflichtung für Hersteller und Lieferanten, dass sie beim Datenschutz europäisches Recht einhalten.

Hier will das BMI also eine neue Verpflichtung einführen, analog zur KI-Verordnung und dem Cyber Resilience Act. Zur KI-Verordnung hatte die Regierung in einem zweiten Papier bereits umfangreich ihre Wünsche kundgetan.


(nen)



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Digital Health: Recare entwickelt KI-Agenten für Klinik-Verwaltung


Der Berliner Healthtech-Anbieter Recare will einen KI-Agenten als „smarten Hub“ für Verwaltungsprozesse entwickeln. Dieser soll medizinisches und pflegerisches Personal insbesondere von Dokumentations- und Koordinationsaufgaben entlasten. Dazu automatisiert das System unter anderem die Erstellung und Weiterverarbeitung von Arztbriefen, Übergabeprotokollen und Formularen. Unstrukturierte Daten aus PDFs, Scans oder Freitexten sollen extrahiert, strukturiert und in interoperable Formate überführt werden, um sie systemübergreifend nutzbar zu machen.

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Unter anderem für dieses Vorhaben hat Recare bei einer Finanzierungsrunde über 37 Millionen Euro eingesammelt, inklusive einer Option über weitere 7 Millionen Euro. Größter Investor ist dabei der norwegische Prüf-, Versicherungs- und Risikomanagementkonzern DNV, der damit zum größten Anteilseigner des Unternehmens wird. Ebenfalls beteiligt ist CIBC Innovation Banking aus Kanada.

„Krankenhäuser stehen unter enormem Druck, weil medizinisches Fachpersonal immer mehr Zeit mit Verwaltungsaufgaben verbringt“, sagt Recare-CEO Maximilian Greschke. Der KI-Agent übernehme einen Großteil dieser Tätigkeiten und koordiniere Arbeitsabläufe über verschiedene Systeme hinweg. Die Einführung in Deutschland und weiteren Märkten soll nun beschleunigt werden.

Recare betreibt eine Software-as-a-Service-Plattform für digitales Entlassmanagement und Nachsorge, um Pflege und weitere Versorgungseinrichtungen zu koordinieren und zu automatisieren. Laut Recare arbeiten rund zwei Drittel der deutschen Krankenhäuser und mehr als 26.000 Pflegekräfte mit der Plattform.

Neben Unternehmen wie T-Systems kooperiert auch das Start-up Voize mit Recare, das ein Sprachmodell für die Dokumentation in der Pflege bereitstellt. Der Recare KI-Agent hat die KI-Engine von Voize aktuell modular integriert, heißt es von Recare auf Anfrage. Die Spracherfassung und Transkription laufe dabei innerhalb der Recare Voice nativen App und werde durch das Voize KI-Modell verarbeitet. Recare übernimmt dabei die strukturierte Weiterverarbeitung und Einbindung in Pflege- und Entlassungsprozesse – konkret die direkte Integration von gesprochenem Text in jegliche Art von Formularen.

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Dabei betont das Unternehmen mehrere Sicherheits- und Datenschutzaspekte: Die KI-Inferenz erfolgt mandantenspezifisch im jeweiligen Klinik‑Kontext, eine Vermischung von Daten findet nicht statt. Kundendaten werden nach Angaben von Recare nicht zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen genutzt. Zudem ist eine Human‑in‑the‑loop‑Architektur vorgesehen, bei der alle KI-Ergebnisse fachlich geprüft und freigegeben werden müssen.

Technisch setzt Recare nach eigenen Angaben auf offene Standards wie HL7v2 und FHIR zur Integration in bestehende Krankenhaus-IT. Der Betrieb erfolge als „Enterprise-Ready AI“ mit C5-Typ-2-Testat, inklusive Verschlüsselung, Rollenrechten und Audit-Trails, um die DSGVO-Anforderungen im Gesundheitswesen zu erfüllen.


(mack)



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Farbe, Form, Fernweh: Die Bilder der Woche 5


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Sie zeigen, wie vielseitig Fotografie sein kann, wenn sie sich auf das Wesentliche konzentriert. Farbe wird zur Hauptdarstellerin, Form zum Erzähler. Die Architektur löst sich von ihrer Funktion, die Natur überrascht mit Humor und das Licht prägt Stimmung und Tiefe. Die Auswahl spielt mit Gegensätzen: hart und weich, ruhig und bewegt, reduziert und detailreich.

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Den Aufnahmen gemein ist der bewusste Blick. Perspektive, Licht und Bildaufbau sind klar gewählt und lenken die Aufmerksamkeit gezielt. Mal öffnet sich der Raum in die Weite, mal verdichtet er sich zur Fläche. Technik dient hier nicht dem Effekt, sondern der Idee. So entsteht eine Bildstrecke, die zeigt, wie Fotografie Geschichten leise, präzise und eindrucksvoll erzählt.



Blutrot

(Bild: Karsten Gieselmann)

Ein Treppenhaus wird zur Farbfläche. Sattes Rot dominiert das Bild und füllt es nahezu vollständig aus. Geländer, Wände und Stufen verschmelzen zu einer abstrakten Form, wobei die Linien und Kanten jedoch klar erkennbar bleiben. Das Treppenhaus verliert seine Funktion und wird selbst zum abstrakten Bild. Hier verwandelt sich die Architektur in eine Studie über Farbe, Fläche und Perspektive.



(Flug)Hafen

(Bild: Martin Ruopp)

Ein Passagierflugzeug setzt zum Landeanflug an. Vor einem dramatischen Abendhimmel erscheint es als dunkle Silhouette: Rot-, Orange- und Violetttöne ziehen sich in horizontalen Schichten durch das Bild. Unten leuchtet die Landebahn und gibt dem Motiv so Tiefe und Richtung. Das Bild lebt vom starken Kontrast. Himmel und Technik stehen sich gegenüber. Farbe trifft auf Form. Bewegung trifft auf Ruhe.

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Frankfurt Main

(Bild: Forstwirt)

Drei Frankfurter Hochhäuser ragen in den Himmel. Die Schwarz-Weiß-Umsetzung reduziert das Bild auf Form, Licht und Kontrast. Die Monumentalität der Architektur wird durch die Kamera, die von unten nach oben blickt, verstärkt. Hier treffen helle Fassaden auf einen schwarzen Himmel, während die Fensterreihen strenge Raster bilden. Ein feiner Kondensstreifen schneidet diagonal durch den Bildraum und bringt etwas Bewegung in die strenge Komposition.



Berlin bei Nacht

(Bild: Lula)

Über einer ruhigen Wohngegend leuchtet der Himmel in Grün, Gelb und tiefem Rot. Wie ein farbiger Vorhang spannt sich das Polarlicht über die Stadt. Die Straßenlaternen setzen warme Lichtakzente und geben dem Vordergrund Halt. Die Komposition lebt vom Kontrast. Das breite Panorama öffnet den Blick nach oben, während der niedrige Horizont das Schauspiel am Himmel betont. Die punktförmigen Lichtquellen strukturieren die Fläche und leiten den Blick durch das Bild.



Kopfschmuck, zufällig

(Bild: lewski)

Ein Haubenzwergfischer sitzt auf einem schmalen Halm. Über seinem Kopf breitet sich ein Büschel feiner Grashalme aus, das wie eine filigrane Krone wirkt. Die kräftigen Farben des Vogels – Blau, Orange und Rot – stechen klar hervor und setzen einen starken Kontrast zum weichen Grün des Hintergrunds. Die geringe Schärfentiefe trennt Motiv und Hintergrund sauber voneinander. So wird der Blick auf Kopf und Schnabel gelenkt. Das Bild spielt mit Humor und Präzision, denn die Natur schafft hier ihr eigenes Schmuckstück.



Winter in Dresden

(Bild: Der Purist)

Das Foto zeigt Dresden als stillen Ort im Winter. Der Schnee bedeckt die historischen Fassaden etwas, sodass die barocke Architektur deutlicher hervortritt. Helle Schneeflächen kontrastieren mit den dunkleren Strukturen der Gebäude. Linien und Formen ordnen das Bild und leiten den Blick durch die winterliche Stadt bis zur Frauenkirche. Es ist ein klassischer Wintermoment mit architektonischem Fokus.



s c h w e b e b a l k e n

(Bild: Joachim Kiner)

Ein türkisfarbener Stahlträger zieht sich waagerecht durch das Bild. Dahinter liegt eine gewölbte, rote Fläche aus schwerem Stahl. Schrauben, Nieten und abgeplatzter Lack zeugen von Gebrauchsspuren. Das Licht betont die raue Materialität und hebt die Farben klar voneinander ab. Der starke Kontrast von Rot und Türkis erzeugt Spannung und Tiefe. Die Komposition lebt von einer strengen Ordnung, bei der der Balken das Bild fast exakt in zwei Hälften teilt. Alles ist präzise ausgerichtet und bewusst reduziert. So wird ein industrielles Detail zur abstrakten Studie.

Der Fotograf berichtet über sein Bild: „Das Foto zeigt im vergrößerten Ausschnitt (Seitenansicht) die durchgehende rote Vorderwalze einer Dampfwalze. Diese Vorderwalze wird über ihre Achse von einem hier nicht sichtbaren Rad- bzw. Walzenbügel gehalten. Vorderwalze und Walzenbügel wiederum sind in einen Abstreifbügel eingefasst, der im Straßenbau bei Teerarbeiten zum Einsatz kommt. Da in der Vergrößerung nur die grüne Seitenstange des Abstreifbügels zu sehen ist, scheint die gesamte Konstruktion zu schweben. So wird aus einer schwergewichtigen Baumaschine ein schwereloser, in knalligen Farben strahlender ‚s c h w e b e b a l k e n’.“


(vat)



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Tisch wird zu Tastatur und Touchpad: Meta Quest führt „Surface Typing“ ein


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Dass Computerbrillen noch immer ein Nischendasein fristen, liegt auch an fehlenden Alternativen für Tastatur, Maus und Touchpad. Da produktives Arbeiten ohne diese Werkzeuge kaum möglich ist, bleibt der Nutzen im Alltag begrenzt. Zwar lassen sich in vielen Fällen externe Bluetooth-Geräte koppeln, doch die Notwendigkeit, zusätzliches Zubehör mitzuführen, widerspricht dem mobilen Kernkonzept der Computerbrillen.

Mit dem jüngsten System-Update für Horizon OS führt Meta eine Eingabemethode ein, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat. Die integrierten Kameras erfassen Tisch und Hände und projizieren nach einer kurzen Kalibrierung eine virtuelle Tastatur samt Touchpad auf die Oberfläche.

Die erste, experimentelle Version der „Oberflächentastatur“ konzentriert sich auf grundlegende Texteingabe und Cursorsteuerung: Während die Tastatur über einen Basissatz an Tasten verfügt, unterstützt das Touchpad Ein-Finger-Aktionen wie Bewegen, Klicken und Ziehen sowie das Scrollen mit zwei Fingern. Auf die Shift-Funktion per Zwei-Finger-Tippen müssen Nutzer noch verzichten. Da es sich um eine experimentelle Funktion handelt, muss sie in den Einstellungen zuerst aktiviert werden.

Obwohl virtuelle Tastaturen eine Standardfunktion von Geräten wie Meta Quest und Apple Vision Pro sind, schweben diese für gewöhnlich im freien Raum und bieten dadurch keinerlei haptisches Feedback. Zudem fehlte bislang ein virtuelles Touchpad.

Meta forscht seit vielen Jahren an einer virtuellen Oberflächentastatur. Im Jahr 2024 stellten Forscher der Meta Reality Labs und der ETH Zürich eine Lösung namens „TouchInsight“ vor, auf welche die aktuelle Implementierung zurückgeht. Sie nutzt optische Handverfolgung und ein neuronales Netzwerk, das den Zeitpunkt eines Berührungsereignisses sowie die Berührungsposition vorhersagt.

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Laut einer Studie der Forscher lassen sich mit „TouchInsight“ durchschnittlich 37 Worte pro Minute (WPM) bei einer Fehlerrate von knapp 3 Prozent erzielen. Damit rückt das virtuelle System nah an das Schreibtempo und die Fehlerrate auf einem Smartphone heran. Physische Tastaturen bleiben mit durchschnittlich 40 bis 60 WPM weiterhin überlegen. Mit der schwebenden Quest-Tastatur werden laut der Studie durchschnittlich 20 WPM erreicht bei einer Fehlerrate von 8 Prozent.

Die neue Eingabemethode rollt derzeit mit der Testversion von System-Update 85 aus. Geht alles nach Plan, könnte sie schon bald für alle Nutzer verfügbar werden.

Um die neue Funktion mit etwas Glück jetzt schon testen zu können, müssen Sie über die Smartphone-App „Meta Horizon“ dem „Public Test Channel“ (PTC) beitreten. Das ist unter Geräte > Headset-Einstellungen > Erweiterte Einstellungen möglich, sofern Testplätze verfügbar sind. Da die neue Funktion schrittweise ausgerollt wird, erhalten nicht alle Nutzer sofort Zugriff darauf. Zudem wird derzeit nur Meta Quest 3 unterstützt.


(tobe)



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