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Bei Amazon Prime winkt Rückzahlung
Amazon hat einen Dämpfer kassiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB von Amazon Prime nicht rechtens ist – und genau diese Klausel war die Grundlage dafür, dass Amazon die Prime-Preise 2022 einfach mal so angezogen hat. Das könnte Folgen haben.
Rückblick: 2022 hat Amazon die Preise für Prime-Abos deutlich erhöht. Statt 7,99 Euro im Monat waren plötzlich 8,99 Euro fällig, und wer jährlich zahlt, musste 89,90 Euro statt bisher 69 Euro berappen – also fast 30 Prozent mehr! Als Begründung hieß es damals, man müsse auf „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ reagieren. Klingt nachvollziehbar – aber rechtlich war das Ganze wohl nicht so sauber, wie Amazon dachte.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich die Sache genauer angeschaut und gegen diese Preiserhöhung geklagt. Schon vor dem Landgericht Düsseldorf bekamen sie Recht (Az. 12 O 293/22). Und jetzt, in zweiter Instanz, hat das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, Urteil vom 30. Oktober 2025) die Entscheidung bestätigt: Die sogenannte Preisanpassungsklausel in den AGB ist unwirksam.
Warum das Amazon-Prime-Urteil so wichtig ist
Im Kern ging es um eine Formulierung in den AGB von Amazon Prime. Darin behielt sich Amazon das Recht vor, die Preise „nach billigem Ermessen und sachlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien“ anzupassen – etwa wegen Inflation, steigender Kosten oder höherer Lizenzgebühren. Klingt erst mal harmlos.
Das Problem: Diese Klausel gibt Amazon einseitig das Recht, die Gebühren zu erhöhen. Ihr als Kunden habt nur eine Option – kündigen. Laut dem OLG Düsseldorf ist das aber keine echte Vertragsänderung im Sinne des Verbraucherschutzes. Eine Preiserhöhung ohne Eure ausdrückliche Zustimmung sei schlicht nicht zulässig.
Was das für Euch bedeutet
Wenn Ihr also ein Amazon-Prime-Abo habt und Euch über die gestiegenen Preise geärgert habt: Dieses Urteil könnte Euch bares Geld bringen! Denn laut der Verbraucherzentrale NRW könnten Rückforderungen möglich sein – also zu viel gezahlte Beiträge, die Amazon unter Umständen zurückzahlen muss.
Allerdings: Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, es „gründlich prüfen“ zu wollen. Eine Revision wurde zugelassen, also kann der Fall noch weitergehen. Trotzdem: Die Chancen für Verbraucher stehen momentan richtig gut.
Rückzahlung bei Amazon Prime – was Ihr jetzt tun könnt
Die Verbraucherzentrale NRW prüft aktuell, ob eine Sammelklage vorbereitet wird. Das würde bedeuten, dass Ihr Euch anschließen könnt, um gemeinsam eine Rückzahlung durchzusetzen. Wenn Ihr also Prime-Mitglieder seid und seit 2022 höhere Beiträge zahlt, solltet Ihr das Thema auf dem Schirm haben.
Das Urteil des OLG Düsseldorf ist aber nicht nur ein Schlag für Amazon, sondern auch ein Signal an die gesamte Branche. Streamingdienste, Online-Shops oder Plattformen mit Abo-Modellen müssen jetzt genau hinschauen. Preisänderungen dürfen nicht einseitig durchgedrückt werden, sondern müssen transparent und fair gestaltet sein – mit klarer Zustimmung der Kunden.
Bleibt also aufmerksam, verfolgt die nächsten Schritte der Verbraucherzentrale NRW – und checkt Eure Prime-Abos. Vielleicht klingelt bald nicht nur der Paketbote, sondern auch die Bank mit einer schönen Rückzahlung von Amazon.
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Wooting 60HE v2: SFF-Tastatur ist ab Dezember für Vorbesteller lieferbar
Die zweite Generation von Wootings SFF-Tastatur 60HE (Test) schafft es wie angekündigt noch in diesem Jahr in den Handel – zumindest gerade so und in einigen Versionen. Das überarbeitete Modell verbessert Akustik, Taster und wird in einer Variante mit unterteilter Leertaste angeboten. Der Preis bleibt konstant.
Mit einer Mischung aus Klebefolie, zwei Poron-Schichten und einer Silikon-Matte soll die Wooting 60HE v2 deutlich erwachsener klingen und die Akustik wieder auf den Stand der Preisklasse bringen; der mittlerweile mehr als zwei Jahre alte Vorgänger war einfacher aufgebaut.
Darüber hinaus besteht die Switch Plate nun aus FR4 anstatt aus Metall, was dumpferen Klang verspricht. Dafür sollen auch die Tikken-Taster sorgen, die im Gegensatz zu vorherigen Modellen eine geschlossene Unterseite besitzen und sich klanglich damit klassischen mechanischen Tastern annähern. Modifikationen der Tastatur erleichtert Wooting, indem sich das PCB mit Tastern werkzeuglos nach oben aus dem Chassis heben lässt ohne vorher etwas demontieren zu müssen.
Preise und Verfügbarkeit
Die Preise bleiben auf altem Niveau. Das Basismodell der 60HE v2 mit Kunststoff-Gehäuse kostet wie bisher etwa 190 Euro, mit Aluminium-Chassis sind es 240 Euro. Die Metall-Option gab es beim Vorgänger aber anfangs nur aus dem Zubehör. Das reine Innenleben ohne Gehäuse, Taster und Tastenkappen gibt es ebenfalls, Wooting ruft hierfür rund 150 Euro auf und verspricht, dass sich „die meisten“ Zubehör-Gehäuse nutzen lassen sollen.
Ob sich Preise für beide Layouts unterscheiden, hat der Hersteller noch nicht bekannt gegeben. Neben der normalen Version mit langer Leertaste gibt es die 60HE v2 auch mit unterteilter Leertaste, die aus einer drei Tasten macht, um trotz Kompaktlayout zusätzliche Funktionen auf der ersten Tastenebene unterbringen zu können. Wooting weist allerdings darauf hin, dass die Entscheidung eine dauerhafte ist: Wer das Layout wechseln möchte, müsse eine neue Tastatur kaufen.
Wooting wirbt um Vorbesteller
Bestellt werden kann die neue Tastatur ab dem 6. November um 15 Uhr bis zum 4. Dezember 2025 zunächst im Rahmen einer Vorbesteller-Kampagne. Den frühzeitigen Kauf will Wooting mit Stickern und 20 „exklusiven“ Tastern schmackhaft machen. Die Auslieferung beginnt zunächst mit den Metallversionen noch im Dezember, womit Wooting den angekündigten Marktstart knapp einhalten kann. Eine zweite Runde Metalltastaturen werde im Februar verschickt, ab April 2026 die Kunststoff-Versionen.
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CB-Fotowettbewerb: Sodann sollst du zählen bis drei, nicht mehr und nicht weniger

Der monatliche Fotowettbewerb der ComputerBase-Community geht in die nächste Runde. Im November 2025 werden Aufnahmen zum Thema „Drei“ gesucht. Bilder können wie üblich bis zum 20. Tag des Monats eingereicht werden, dann beginnt die Abstimmung innerhalb der Community.
Gruseln vor der Drei
Der Fotowettbewerb im vergangenen Oktober stand jahreszeitlich angemessen unter dem Motto „schaurig, gruselig und unheimlich“. Insgesamt 17 Aufnahmen kamen zusammen, wobei die Einreichung von Community-Mitglied leboef insgesamt 58 Prozent der Teilnehmenden an der Abstimmung eine ihrer drei Stimmen entlocken konnte. Das bedrückende Schwarz-Weiß-Bild zeigt kahle Bäume auf morastig-feuchtem Untergrund.
Die Redaktion gratuliert zum gelungenen Foto und dem ersten Platz. Wie üblich gebührt leboef damit einhergehend das Recht, das Thema für den nachfolgenden Monat zu setzen. Gesucht sind diesmal Bilder zum abstrakten Thema „Drei“.
Das neue Thema lautet: „Drei“ – keine Einschränkungen. Ob die Krallen von Dreifingerfaultieren, Dreiecke, oder die Ziffer „3“ an sich ästhetisch umgesetzt. Die Zahl Drei soll auf irgendeine Art und Weise im Bild eine Bedeutung haben.
Community-Mitglied leboef
Damit sind alle interessierten Community-Mitglieder aufgefordert, bis zum 20. November 2025 um 23:59 Uhr eine Aufnahme (JPEG oder PNG) zum Thema per E-Mail mitsamt dem eigenen Benutzernamen im ComputerBase-Forum an Initiator lowrider20 einzusenden.
Teilnahmebedingungen und Abstimmung
Je registriertem Community-Mitglied ist die Teilnahme mit einem eigens aufgenommenen, beliebig alten Bild erlaubt, das in noch keinem vorherigen Fotowettbewerb eingereicht oder anderweitig im ComputerBase-Forum veröffentlicht wurde. Aufnahmen mit dem gleichen Motiv eines bereits veröffentlichten Bildes aus leicht abgeänderter Perspektive sind unerwünscht. Nicht gestattet sind überdies Zeichnungen, gemalte oder per KI generierte Bilder sowie Renderings. Einmal eingereichte Bilder können nicht mehr ausgetauscht werden.
Nach Einsendeschluss startet eine neuntägige Abstimmung zu allen, maximal aber den ersten 40 eingereichten Bildern, an der alle Leser mit Forum-Nutzerkonto teilnehmen dürfen. Um die Anonymität der Fotografen zu wahren, werden die Fotos auf maximal 3.840 Pixel in Höhe und Breite verkleinert und die EXIF-Daten gegebenenfalls entfernt. Der zum Ende des Monats feststehende Gewinner darf erneut über das Monatsthema der nächsten Runde entscheiden. Die Redaktion wünscht allen Teilnehmern viel Erfolg!
ComputerBase Forum Foto Challenge
Ergänzend zum monatlichen Fotowettbewerb soll in Zukunft die „ComputerBase Forum Foto Challenge“ laufen. Im Laufe des Novembers sind alle Community-Mitglieder eingeladen, Themenvorschläge einzureichen, über die dann im Dezember gemeinsam abgestimmt wird. Das Format richtet sich nicht nur an professionelle oder ambitionierte Hobbyfotografen mit Vollformatkamera und Wechselobjektiven, sondern explizit auch an Amateure und Gelegenheitsknipser mit Smartphones.
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MSI Pro Shield M100P: Günstiges Kompaktgehäuse für den Office-Schreibtisch

Mit dem Pro Shield M100P baut MSI ein günstiges Gehäuse für kompakte Workstations und Büro-PCs, das sich durch seine geringe Tiefe bequem neben dem Monitor auf den Schreibtisch stellen lässt. Kühlen müssen sich Komponenten allerdings überwiegend selbst.
Dank Abmessungen von 312 × 166 × 354 mm (L × B × H) kommt das Pro Shield M100P auf ein Volumen von nur 18,33 Litern. Das reicht, um ein Micro-ATX-Mainboard unterzubringen. Erweiterungskarten dürfen allerdings nicht weit über die Platine hinausragen: Maximal 275 Millimeter stehen ihnen zur Verfügung, was die Verwendung von Mittelklasse-GPUs ermöglicht.
Aufbau und Komponenten
Teilen müssen sie sich diesen Platz beim MSI-Gehäuse aber nicht mit Frontlüftern; es gibt schlicht keine. Hinter der Front kann allerdings eine 3,5″-HDD befestigt werden, die den entsprechenden Platz reduziert. Eine weitere 3,5″-Festplatte lässt sich am Boden des Towers montieren, alternativ können dort zwei 2,5″-Datenträger montiert werden. Halterungen gibt es jedoch nicht, sie werden direkt mit dem Chassis verschraubt.
Die Kühlung von Komponenten erfolgt deshalb überwiegend passiv, sie müssen Luft selbst von außen ins Gehäuse befördern. Über CPU und Grafikkarte sind deshalb Luftöffnungen, der Tower ist demnach mehr auf Top-Flow-Kühlung denn auf flache Tower-Modelle für den Prozessor ausgelegt.
Dafür spricht auch die relativ geringe Kühlerhöhe von 140 Millimetern, die für diesen Typ Kühler auch die Verwendung leistungsstarker Modelle ermöglicht. Um Luft aus dem Gehäuse zu entfernen wird das Netzteil einbezogen, das klassisch über dem Mainboard sitzt. Zusätzlich sitzt ein 80-mm-Lüfter im Heck des Pro Shield M100P. Klar ist damit aber auch: Für High-End-Komponenten mit extrem hoher TDP ist das Modell nicht ausgelegt.
Günstiger Preis schon in der Ausstattung
Im Handel kann das Gehäuse bereits für knapp unter 40 Euro bezogen werden. Den günstigen Preis verraten weitere Ausstattungsmerkmale schon auf dem Papier: Am IO-Panel befinden sich vier USB-Ports, aber nur zwei USB-3.0-Modelle, auf USB C verzichtet MSI. Darüber hinaus sind Slotblenden nicht gesteckt, sondern müssen herausgebrochen werden. Staubfilter gibt es ebenso wenig.
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