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AMDs Rekordumsatz und Gewinnanstieg übertreffen Erwartungen, doch Aktie sinkt


AMD hat im dritten Quartal 2025 erneut einen Rekordumsatz erzielt und auch die Gewinne deutlich gesteigert. Dabei konnte sich der Konzern nicht nur auf Server-Prozessoren, KI-Beschleuniger und Desktop-CPUs verlassen, sondern auch Gaming-Grafikkarten und Chips für Spielkonsolen haben sich wieder mehr verkauft. Nur das Geschäft mit Embedded-Produkten hat etwas nachgelassen. Obwohl das Ergebnis sowohl die eigenen Erwartungen als auch die der Analysten übertrifft, ist der Aktienkurs etwas gefallen. Das könnte auch an Amazon liegen. Denn jetzt wurde bekannt, dass der Handelskonzern vor wenigen Wochen eine größere Zahl von AMD-Aktien abgestoßen hat.

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Im Ende September abgeschlossenen dritten Quartal dieses Jahres erzielte AMD einen Gesamtumsatz von 9,25 Milliarden US-Dollar. Das sind 36 Prozent mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres, als AMD trotz Gaming-Implosion vom KI-Boom profitieren konnte. Anfang August war AMD selbst noch von einem Umsatz im Herbstquartal von rund 8,7 Milliarden Dollar ausgegangen und auch Marktbeobachter hatten laut CNBC mit kaum mehr gerechnet. Gleichzeitig konnte AMD seinen Betriebsgewinn im Jahresabstand um sogar 75 Prozent auf 1,27 Milliarden Dollar steigern und der Nettogewinn liegt mit jetzt 1,23 Milliarden Dollar 61 Prozent höher als im Vorjahr.

Wie zuletzt gewohnt, konnte sich AMD auf seine Rechenzentrumssparte als Umsatztreiber verlassen. Epyc-Serverprozessoren und KI-Beschleuniger wie die Instinct-MI350-GPUs haben den Quartalsumsatz dieses Segments im Jahresvergleich um 22 Prozent auf 4,3 Milliarden Dollar erhöht. Die Betriebsmarge ist gegenüber dem Vorjahr zwar von 29 auf 25 Prozent gesunken, aber der Betriebsgewinn dieses Geschäftsbereichs erhöhte sich trotzdem etwas: von 1,04 Milliarden Dollar im Vorjahr auf jetzt 1,07 Milliarden Dollar.


Q3 2025 Überblick (Bild:

AMD

)

Deutlich stärker wachsen AMDs Client- und Gaming-Produkte. Diese Sparte verzeichnete einen jährlichen Anstieg um sogar 73 Prozent und kommt jetzt auf 4 Milliarden Dollar Umsatz. Das Client-Segment rund um Ryzen-CPUs steigerte sich im Jahresabstand um 46 Prozent auf zuletzt 2,8 Milliarden Umsatz. Der Gaming-Umsatz profitierte laut AMD-Mitteilung von steigender Nachfrage nach Radeon-Grafikkarten und Semi-Custom-Chips für Konsolen wie den neuen ROG Xbox Ally (X) Handhelds mit leichtem Windows. Hier stieg der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um enorme 181 Prozent auf 1,3 Milliarden Dollar.

Nur AMDs Geschäft mit Embedded-Produkten verzeichnete zuletzt einen Umsatzrückgang. Hier sank der Umsatz im Jahresvergleich um 8 Prozent auf 857 Millionen Dollar. Das könnte sich im aktuell laufenden vierten Quartal jedoch wieder ändern. AMD erwartet bis zum Jahresende einen Anstieg des Gesamtumsatzes auf 9,6 Milliarden Dollar (+/- 300 Millionen). Das würde einer jährlichen Umsatzsteigerung von rund 25 Prozent entsprechen, nachdem KI Ende 2024 nach Nvidia auch AMD Rekordzahlen beschert hatte.

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Trotzdem ist AMDs Aktie nach Börsenschluss um fast 5 Prozent gefallen, nachdem sie im Laufe des Tages bereits um knapp 4 Prozent nachgegeben hatte. Allerdings hat sich der Wert des Papiers seit Jahresbeginn mehr als verdoppelt. Das dürfte auch ein Grund sein, dass Amazon seine bisherigen Anteile verkauft hat.

Wie aus einer am 4. November veröffentlichten Pflichtmitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC hervorgeht, besaß Amazon Ende September 2025 keine AMD-Aktien mehr. Zuvor hielt der Handelskonzern noch 822.234 AMD-Aktien, die Amazon Anfang dieses Jahres gekauft hatte. Angesichts eines Preises der AMD-Aktien von über 150 Dollar im September hat der Handelskonzern durch den Verkauf wohl mehr als 120 Millionen Dollar in seine Kassen gespült. Das könnte Nachahmer auf den Plan gerufen haben.

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Allerdings war September kein guter Zeitpunkt für einen Verkauf der AMD-Aktien. Nachdem Anfang Oktober bekannt wurde, dass OpenAI AMD-GPUs für Milliarden US-Dollar kauft, reagierte die Börse ekstatisch. Allein im Oktober ist der Aktienkurs AMDs um rund 50 Prozent gestiegen.


(fds)



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Justizministerin Hubig will Vorratsdatenspeicherung für drei Monate


Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, über den zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete. Demnach wurde das Papier am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Der Entwurf liegt auch der Deutschen Presse-Agentur dpa vor. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte Hubig der Zeitung.

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Provider sollen sollen künftig vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es aus dem Justizministerium hieß. Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“.

„Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“ Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Abend der Tagesschau nahezu wortgleich mit Hubig, die IP-Adresse sei „oft der einzige Hinweis“ auf mutmaßliche Täter.

Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen zu verpflichten. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. In Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern – besonders die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Kritiker fürchten eine Aushöhlung von Grundrechten. Hubig betonte deren Schutz. „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen.“ Der Gesetzentwurf schaffe eine Lösung, die wirksam sei und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahre, sagte die Justizministerin.

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Die Grünen finden den Ansatz trotzdem falsch. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, warnte Rechtspolitiker Helge Limburg im „Stern“. Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof gekippt worden. „Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen“, forderte der Grünen-Politiker.

Die Innenpolitik-Expertin der Linken, Clara Bünger, kritisierte ebenfalls alte Reflexe. „Ich habe dabei ein massives Störgefühl: Ausgerechnet dort, wo es auf den Schutz von Grundrechten und die Vertraulichkeit der Kommunikation ankommt, wird anlasslos in der Breite gespeichert“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist schleichende Grundrechtsaushöhlung und ein Generalverdacht gegen alle.“ Das Problem seien gar nicht fehlende Daten, sondern das Fehlen gut ausgebildeter Ermittlerinnen und Ermittler und digitaler Forensik.

Parallel zu der jetzt geplanten Umsetzung des Koalitionsvertrages gibt es auf Ebene der Europäischen Union derzeit Bestrebungen, eine Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten für ein Jahr verpflichtend zu machen.


(nie)



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Russisches ISS-Modul soll in neue Raumstation wandern


Die russische Raumfahrtbehörde Roskosmos will den russischen Teil der Internationalen Raumstation ISS, die Russian Orbital Station (ROS) nach dem dortigen Einsatz in der geplanten neuen Russischen Orbitalen Servicestation (ROSS) weiterverwenden. Damit gehen auch einige weitere Änderungen am russischen Raumfahrtprogramm einher.

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Die ROSS soll die Zukunft der russischen Raumfahrt werden. Ursprünglich sollte eine komplett neue Station entstehen. Erste Module wollte Roskomsos bereits 2027 ins All schießen, 2028 sollte die Station von Astronauten bewohnt werden können. In den darauffolgenden Jahren sollten es insgesamt sieben Module werden. Die Station sollte zudem im polaren Orbit kreisen, was einen direkten Überflug Russlands ermöglichen würde. Außerdem hätten Astronauten dann direkt vom russischen Weltraumbahnhof Wostotschny zur ROSS starten können, anstatt wie zur ISS von Baikonur in Kasachstan.

Jetzt gibt es allerdings einen Kurswechsel: Das ISS-Modul ROS soll in Zukunft auch als Kernmodul der ROSS dienen. Die Verantwortlichen bei Roskosmos hätten diesem Vorgehen jetzt zugestimmt, zitiert die Nachrichtenagentur Arstechnica einen Roskosmos-Vertreter. Auch soll die ROSS demnach auf derselben Flugbahn wie der ISS platziert werden.

Für diesen Zweck soll der russische Teil der ISS nach ihrem Dienstende im Jahr 2030 verbleiben, während der amerikanische Teil von einer SpaceX-Dragon-Raumsonde zurückgeführt wird, wo er kontrolliert in den Pazifik stürzen soll.

Die Pläne für eine Wiederverwendung sorgen in Russland für Kritik. Arstechnica zitiert die russischsprachige Zeitung New Izvestia. Demnach hatte es 2022 von demselben Roskosmos-Vertreter noch geheißen, das alte ISS-Modul sei mittlerweile von Bakterien und Pilzen befallen, die für Mensch und Gerät gefährlich sein können. Sie seien über die Jahre hinweg von den vielen Astronauten auf die Station getragen worden. Davon sei plötzlich keine Rede mehr, monieren die Journalisten.

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Der Zustand des ROS ist aber im Allgemeinen alles andere als gut. Seit Jahren gibt es Probleme mit Sauerstofflecks und die Besatzung verbringt einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit Reparaturarbeiten. Mit der geplanten Weiterverwendung des Moduls dürfte Roskosmos zwar einiges an Geld sparen – den Preis stattdessen aber wohl in Zukunft mit technischen Problemen auf seiner neuen Raumstation bezahlen.

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(nen)



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Visa-Verzögerungen: Apple und Google warnen US-Mitarbeiter vor Reisen


Die Anwaltskanzleien, welche Apple und Google in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, haben an Mitarbeiter der beiden Unternehmen in der vergangenen Woche Mails verschickt. Darin warnen sie die Angestellten davor, derzeit die USA zu verlassen, wenn vor der Rückkehr deren Visa geprüft werden müssen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern, schreiben die Anwälte. Daher sei es besser, ganz auf Auslandsreisen zu verzichten.

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Dies berichtet Business Insider, das eigenen Angaben zufolge Einblick in beide Schreiben nehmen konnte. Die Anwälte geben als Grund für die Verzögerungen der Visa-Prüfung an, dass nun auch Social-Media-Aktivitäten der Visumsinhaber vor einer Rückkehr in die USA geprüft würden. Damit seien die Botschaften und Konsulate außerhalb der Vereinigten Staaten derzeit überlastet.

Betroffen sind davon insbesondere Inhaber des Arbeitsvisums H1-B, das nur für hoch qualifizierte Fachkräfte vergeben wird. Das Visum ist an einen Arbeitgeber in den USA gebunden, wird zuerst für drei Jahre vergeben, kann aber verlängert werden. Erst kürzlich war für die Erteilung dieses Visums eine einmalige Zahlung von 100.000 US-Dollar gefordert worden.

Laut Business Insider gelten die neuen Regelungen zur Socials-Prüfung aber auch für andere Visa wie H-4, F, J, und M. Sie werden unter anderem für Studenten vergeben. Mit keinem dieser Visa bekommt man eine Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt in den USA, sie sind immer für zeitweisen Aufenthalt für etwa Ausbildung oder Arbeit gebunden. Vor allem H1-B ist besonders begehrt, denn die USA vergeben davon bisher jährlich 65.000 neue Exemplare, 20.000 kommen für ausländische Absolventen von US-Universitäten hinzu.

Über letzteren Mechanismus rekrutiert die High-Tech-Branche häufig neues Personal direkt nach dessen Studienabschluss. Gleiches gilt für US-Behörden und Stellen bei den Universitäten selbst, dafür gibt es Ausnahmen von den festen Stückzahlen. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass US-Behörden nach den DOGE-Kürzungen wieder händeringend Fachpersonal suchen. Dafür wurde das neue Programm „US Tech Force“ aufgelegt, bei dem die US-Tech-Branche ihre Mitarbeiter zeitweise an Behörden überstellen soll.

Die neuen Einreisereglungen kommen kurz nachdem die US-Regierung die Behörden des Außenministeriums angewiesen hatte, H1-B-Bewerber genauer zu prüfen. Wenn diese an „Zensur“ oder Moderation von US-Online-Plattformen beteiligt waren, sollen sie das Visum nicht mehr erhalten. Auch, wer die USA nur für Urlaubs- oder Geschäftsreisen über den Mechanismus ESTA besuchen will, soll demnächst seine Social-Media-Aktivitäten offenlegen, ebenso zahlreiche persönliche Daten und Kontakte, teils auf zehn Jahre rückwirkend. Dabei handelt es sich jedoch bisher nur um einen Vorschlag, den die Grenzschutzbehörde CBP zur Diskussion stellt. Der Entscheidungsprozess soll bis zum Frühling 2026 abgeschlossen sein.

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(nie)



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