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Copyright vs KI: Londoner Gericht hilft Bildagentur Getty Images nicht


Nicht zuständig erachtet sich der High Court of Justice for England and Wales bezüglich des Kernvorwurfs der Bildagentur Getty Images gegen die Londoner KI-Firma Stability AI. Getty wirft Stability AI, Millionen copyright-geschützter Fotos aus der Getty-Datenbank zum Trainieren der Stable Diffusion Modelle verwendet zu haben. Doch hat Stability AI seine Modelle nicht in England oder Wales trainiert. Daher erklärte sich Richterin Joanna Smith für unzuständig; der Fall könne allenfalls dort verhandelt werden, wo das Training tatsächlich stattgefunden hat.

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Den weiteren Vorwurf, das nach England importierte, fertig trainierte KI-Modell selbst sei eine rechtverletzende Kopie der Trainingsbilder, hat die Richterin zwar inhaltlich behandelt, aber nicht anerkannt: Obwohl sich die Modellgewichte (Model Weights) während des Trainings durch geschützte Werken verändern, speichert das Modell selbst keine Kopien der Fotos. Damit erfolge durch die Speicherung des berechneten Modells keine rechtsverletzende Vervielfältigung der Originalbilder.

Stability AI hat im Verfahren darauf verwiesen, dass ein Trainingsdatensatz bis zu 220 Terabyte umfasste, während die fertigen Modellgewichte nur 3,44 Gigabyte groß seien. Das KI-System hat laut Urteil Muster gelernt, aber keine Bilder gespeichert.

Lediglich bei Teilen der erhobenen Vorwürfe der Markenrechtsverletzung gibt das Gericht Getty Images recht. Stable Diffusion Version 1.x hat nämlich wiederholt Bilder generiert, in denen Logos der Getty-Tochter iStock aufscheinen, obwohl iStock nichts damit zu tun hat. Zudem haben Stable Diffusion Version 1.x und Version 2.1 Bilder generiert, in denen Logos zu sehen sind, die Getty-Logos stark ähneln.

Das Gericht sieht beides als Markenrechtsverletzung und weist Stability AIs Argument zurück, die Verantwortung dafür liege allein bei den Nutzern des Modells. Beide Parteien können Rechtsmittel gegen das Urteil vom Dienstag ergreifen. Das Verfahren heißt Getty Images et al v Stability AI und trägt das Az. IL-2023-000007.

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Trotz des Teilerfolgs Getty Images‘ fielen die Aktien des Unternehmens nach dem Urteil um neun Prozent. Stability AI zeigt sich erfreut über die Entscheidung.

Getty möchte Erkenntnisse aus diesem Streit in einer ähnlichen Klage in den USA gegen die britische Firma verwenden. Der Fall unterstreicht generell die juristischen und finanziellen Herausforderungen, mit denen KI-Entwickler und Rechteinhaber konfrontiert sind. Das hat bereits eine frühere Klage gegen Anthropic und dessen Modell Claude gezeigt. Zu KI-generierten Inhalten sind viele juristische Fragen offen.


(ds)



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Google: Medienwächter warnen vor KI-Zusammenfassungen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wo bei einer Internetsuche früher eine Liste von blau unterlegten Links den Weg zu verschiedenen Quellen ebnete, präsentieren Dienste wie Google und die spezialisierte KI-Suchmaschine Perplexity zunehmend fertig formulierte Zusammenfassungen („AI Overviews“). Doch was für Nutzer komfortabel erscheinen mag, alarmiert zunehmend die deutsche Medienaufsicht.

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Nach Informationen der Wochenzeitung Die Zeit haben die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) bereits Mitte Januar offizielle Verwaltungsverfahren gegen die beiden Tech-Größen eingeleitet. Dabei handelt es sich um ein Novum. Dieser Aufschlag rückt die Frage ins Zentrum, ob und wie algorithmisch generierte Antworten die öffentliche Meinungsbildung manipulieren oder verengen könnten.

Im Kern der Untersuchung steht laut dem Bericht die Sorge um die mediale Vielfalt. Wenn Chatbots Informationen aus verschiedenen Quellen zu einem monolithischen Text verschmelzen, wird die Herkunft der Nachricht oft zur Nebensache. Immer mehr Nutzer informierten sich direkt über solche Zusammenfassungen.

Die Behörden wollen nun klären, wer die journalistische und rechtliche Verantwortung für diese KI-generierten Inhalte trägt. Besonders Perplexity steht hier unter Beobachtung, da das Unternehmen externe Webseiten eher als Fußnoten denn als eigenständige Ziele behandelt. Doch auch Google drängt mit seinen KI-Übersichten in diesen Markt. Auf Smartphones nehmen diese Zusammenfassungen oft den gesamten sichtbaren Bereich ein und verdrängen die klassischen Suchtreffer in den unteren, kaum noch beachteten Bereich.

Dieser Trend befeuert die Angst vor dem „Zero-Click-Szenario“: Wenn die KI die Antwort bereits mundgerecht serviert, entfällt für den Nutzer die Notwendigkeit, auf die Webseite des Urhebers zu klicken. Erste Studien deuten auf massive Reichweitenverluste für Verlage und Informationsanbieter hin.

Google bestreitet einen direkten Zusammenhang zwischen den neuen AI Overviews und sinkenden Klickzahlen. Doch der Druck verschärft sich von juristischer Seite. Das Landgericht Frankfurt hat erst kürzlich in einer Entscheidung klargestellt, dass fehlerhafte KI-Angaben nicht einfach als technisches Versehen abgetan werden können. Wenn eine KI falsche Informationen über Unternehmen verbreitet, kann dies als wettbewerbswidrige Behinderung gewertet werden. Damit erhalten betroffene Firmen ein scharfes Schwert aus dem Kartellrecht, um mittels Unterlassungsansprüchen gegen die „Halluzinationen“ der algorithmischen Systeme vorzugehen.

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Die rechtliche Basis für das Vorgehen der Medienanstalten bildet unter anderem der Digital Services Act (DSA) der EU. Er verpflichtet große Plattformen dazu, systemische Risiken für die Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus vorab zu prüfen und zu minimieren. Google und Perplexity haben nun zunächst einige Wochen Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dabei zeichnet sich bereits ein Kompetenzgerangel ab: Google stellt die Zuständigkeit der deutschen Medienwächter grundsätzlich infrage und verweist auf die EU-Kommission sowie die irische Datenschutzaufsicht als primäre Ansprechpartner. Die EU-Kommissionermittelt aktuell selbst, ob Googles KI Fremdinhalte geklaut hat.

Schon im Oktober monierten die Landesmedienanstalten gemeinsam auf Basis eines Gutachtens: „KI-basierte Suchantworten schaffen neue Inhalte und verdrängen etablierte Informationsquellen.“ Das habe „weitreichende Folgen für die Sichtbarkeit journalistischer Angebote, die Refinanzierung von Medien und die Vielfalt der online zugänglichen Informationen“. Traffic-Verluste für Verleger und Sender bedrohten die Refinanzierung der Inhaltsproduktion, „die für eine vielfältige Informationslandschaft unerlässlich ist“.

Ob sich die deutschen Regulierer mit ihrem Vorstoß durchsetzen können, hängt vor allem davon ab, wie eng das Zusammenspiel zwischen nationalem Medien- und europäischem Plattformrecht künftig interpretiert wird. Der Freibrief für KI-Experimente auf Kosten der Publisher ist jedenfalls unter Beschuss geraten. Die Verfahren markieren den Beginn einer Debatte darüber, ob Suchmaschinen lediglich neutrale Vermittler bleiben müssen oder ob sie durch die Erstellung eigener Inhalte zu einer neuen Form von Super-Redaktionen werden, die einer strengeren Aufsicht unterliegen.


(dahe)



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Experten: Russland fängt Daten von europäischen Satelliten ab


Russische Satelliten sollen nach Erkenntnissen westlicher Geheimdienste und Militärs gezielt die Kommunikation mindestens zwölf europäischer Satelliten abgefangen haben. Laut einem Berichtet der Financial Times (FT) nähern sich die russischen Satelliten ihren Zielobjekten und beobachten diese über längere Zeiträume.

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Laut dem Bericht beobachten zivile und militärische Stellen seit Jahren verdächtige Manöver der Kommunikationssatelliten „Luch-1“ (Lutsch-4/Olymp-K1) und „Luch-2“ (Lutsch-5X/Olymp-K1). Das habe insbesondere seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine zugenommen.

Die russischen Satelliten nähern sich dabei ihren Zielen bis auf riskante Distanzen und verharren dort oft wochen- oder gar monatelang. Allein Luch-2 soll seit seinem Start im Jahr 2023 bereits 17 europäische Satelliten angesteuert und sich in deren unmittelbare Nachbarschaft manövriert haben. Geheimdienstler gehen davon aus, dass sich die Satelliten gezielt in der Funkverbindung zwischen Bodenstationen und Satellit positionieren.

Aktuelle Daten von Tracking-Unternehmen wie Slingshot Aerospace und Aldoria untermauern diese Einschätzung. Luch-2 befindet sich derzeit in direkter Nähe zu Intelsat 39, einem für Europa und Afrika essenziellen Kommunikationsknotenpunkt.

Da viele der betroffenen europäischen Systeme bereits vor Jahren konstruiert wurden, verfügen sie oft nicht über moderne Verschlüsselungsmechanismen oder leistungsfähige Bordcomputer. Dies macht sie zu einer leichten Beute für klassische Funkaufklärung („Signals Intelligence“). Angreifer könnten unverschlüsselte Kommunikationsströme mitlesen und sensible Informationen abgreifen.

Generalmajor Michael Traut, Chef des Weltraumkommandos der Bundeswehr, warnt gegenüber der FT davor, dass die russischen Satelliten vermutlich gezielt die Kommandoverbindungen der westlichen Systeme ins Visier nehmen. Wer einen solchen Befehlskanal steuert, kann das Gerät kontrollieren.

Geheimdienstexperten befürchten, dass Moskau durch das Aufzeichnen dieser Steuerdaten in die Lage versetzt wird, Bodenstationen zu imitieren und die Kontrolle über die Satelliten zu übernehmen. Länder wie die USA und China verfügen Experten zufolge zwar über ähnliche Spähtechnik; Russlands Vorgehen im Orbit wird aber als deutlich aggressiver und rücksichtsloser wahrgenommen.

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Die betroffenen europäischen Satelliten übertragen nicht nur Fernsehen und Internet, sondern wickeln teils auch kritische Regierungs- und Militärkommunikation ab. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat im Herbst vergangenen Jahres deshalb Satellitennetzwerke als die Achillesferse moderner Gesellschaften bezeichnet.

Dass dieser Einsatz im All nicht ohne technisches Risiko für die Akteure selbst bleibt, zeigte sich Ende Januar bei Luch-1. Teleskopbeobachtungen registrierten eine Gaswolke am Satelliten und sich lösende Fragmente. Der Satellit scheint nach einem Triebwerksschaden nun ungesteuert durchs All zu taumeln.

Die Aufrüstung im All geht derweil unvermindert weiter. Mit Cosmos 2589 und Cosmos 2590 hat Russland im vergangenen Jahr zwei neue Satelliten gestartet, die über ähnliche Manövrierfähigkeiten verfügen wie ihre Vorgänger und bereits Kurs auf den geostationären Gürtel nehmen.


(vbr)



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Ultradünnes Retina-Implantat nutzt Nahinfrarot zur Netzhaut-Stimulation


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Ein neuartiges Retina-Implantat soll Sehsignale mittels Nahinfrarotlicht wiederherstellen. Dahinter steckt ein internationales Forschungsteam unter Leitung von Prof. Dr. Sedat Nizamoğlu von der türkischen Koç-Universität. Wie die Wissenschaftler in der Fachzeitschrift Science Advances berichten, kommt die Technik ohne Kabel und externe Elektronik aus. Das macht sie deutlich kompakter als bisherige Ansätze.

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Das Implantat soll sich eines Tages an Menschen mit degenerativen Netzhauterkrankungen wie Makuladegeneration oder Retinitis pigmentosa richten. Millionen Betroffene weltweit leiden unter diesen Erkrankungen, für die es bislang keine heilende Behandlung gibt. Bisherige Retina-Implantate arbeiten meist mit hochintensivem sichtbarem Licht und benötigen umfangreiche Elektronikkomponenten, was Risiken für das empfindliche Augengewebe mit sich bringt.

Die neue Technik basiert auf photovoltaischen Zinkoxid-Nanodraht-Arrays, die mit kolloidalen Silber-Bismut-Sulfid-Nanokristallen kombiniert werden. Diese Nanostrukturen wandeln Nahinfrarotlicht direkt in präzise elektrische Impulse um, die die verbliebenen Neuronen in der Netzhaut stimulieren. Nahinfrarotlicht dringt tiefer ins Gewebe ein als sichtbares Licht und gilt als sicherer, weil es bei niedrigeren Intensitäten arbeitet, die unterhalb der Sicherheitsgrenzen für das Auge liegen. Konkret erreicht die Nanoassembly Ladungsinjektionsdichten von mehreren Dutzend Mikrocoulomb pro Quadratzentimeter bei NIR-Intensitäten unter 1 Milliwatt pro Quadratmillimeter.

Die verwendeten Nanokristalle sind chemisch verwandt mit jenen, für die 2023 der Nobelpreis für Chemie verliehen wurde. Die Studie zeigt, dass ein nanotechnologischer Retina-Implantat-Ansatz in Zukunft potenziell das Sehvermögen bei Menschen wiederherstellen könnte, die durch Makuladegeneration und Retinitis pigmentosa ihre Sehfunktion verloren haben. Das eröffne neue Wege nicht nur für Sehprothesen, sondern auch für andere biomedizinische Anwendungen im Bereich der Neuromodulation, etwa für Gehirn, Herz und Muskeln.

Das Team hat die Technik mit Retina-Modellen von Ratten mit Sehverlust evaluiert. Die Experimente zeigten starke, wiederholbare und zeitlich präzise Reaktionen in den retinalen Neuronen. Wichtig: Die Forscher beobachteten weder Zellstress noch Toxizität oder Temperaturerhöhung im Gewebe. Das Implantat erwies sich als biokompatibel und langfristig stabil.

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Gegenüber bestehenden Ansätzen bietet die Technik mehrere Vorteile: Die aktive Schicht ist ultradünn, das System arbeitet vollständig kabellos und ohne externe Elektronik, und es nutzt Nahinfrarot statt sichtbares Licht. Allerdings befinden sich die Arbeiten noch im Forschungsstadium – bis zu klinischen Studien am Menschen ist es noch ein weiter Weg. Andere Projekte wie das PRIMA-Implantat oder Ansätze der Stanford University und des USC Roski Eye Institute sind hier bereits weiter und führen teilweise schon klinische Studien durch.

Bei aller Euphorie über technische Fortschritte bleibt ein grundsätzliches Problem: die langfristige Unterstützung solcher Implantate. In der Vergangenheit mussten Patienten mit dem Argus-II-Implantat von Second Sight erleben, dass ihr Gerät nach der Insolvenz des Herstellers nicht mehr unterstützt wurde. Das wirft die Frage auf, wie die langfristige Versorgung von Implantatträgern gesichert werden kann – eine Regulierungslücke, die noch immer nicht geschlossen ist.

Die aktuelle Forschung an Retina-Implantaten ist vielfältig: Während manche Teams wie Forscher aus den Niederlanden und Spanien direkt den visuellen Kortex im Gehirn stimulieren, setzen andere auf photovoltaische Ansätze wie das internationale Team um Nizamoğlu. Auch Entwicklungen wie Nahinfrarot-Kontaktlinsen für Nachtsicht oder 3D-gedruckte Hornhäute zeigen, wie breit die Forschung im Bereich der Augenheilkunde aufgestellt ist.


(vza)



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