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Schnellere Züge für Europa: EU-Kommission will Reisezeiten bis 2040 halbieren
Europa ist groß. Doch mit schnelleren Bahnverbindungen zwischen den Hauptstädten würden die Mitgliedsländer gefühlt näher aneinander rücken. Dafür braucht es aber ein schnelleres, interoperables und besser vernetztes europäisches Bahnnetz. Und genau dafür will sich die Europäische Kommission jetzt mit einem Aktionsplan für Hochgeschwindigkeits-Schienenverkehr einsetzen.
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Konkret strebt die Kommission zum Beispiel an, die Fahrtzeit zwischen Berlin und Kopenhagen von 7 auf 4 Stunden zu senken. Im Kernnetz soll dafür eine Basis-Geschwindigkeit von 200 km/h erreicht werden. Noch deutlicher fallen die Unterschiede in Ost- und Südeuropa aus. Zwischen Madrid und Lissabon sollen es nur noch 3 statt bislang 9 Stunden sein, zwischen Budapest und Bukarest gar 6:15 statt 15 Stunden. Mit schnelleren Bahnverbindungen gäbe es dann künftig auch eine attraktive Alternative zum Kurzstreckenflugverkehr, hofft die Kommission.
Zeitplan mit vielen Fragezeichen
Doch so verlockend die Pläne klingen: Sie haben eine lange Vorlaufzeit. Bis zum Jahr 2040 soll die Umsetzung erfolgen. Das wäre immerhin schneller, als die Deutsche Bahn ihren langersehnten Deutschlandtakt einführt. Doch da erst bis zum Jahr 2027 verbindliche Fristen für die Beseitigung grenzüberschreitender Engpässe festgelegt werden sollen, dürfte der Zeitplan noch einmal konkretisiert werden. Und vermutlich wird die Zielmarke eher nach hinten als nach vorn rücken.
Die ambitionierten Pläne haben allerdings ihren Preis. Allein für die Fertigstellung des geplanten TEN-V-Hochgeschwindigkeitsnetzes bis 2040 veranschlagt die Kommission rund 345 Milliarden Euro. Ein noch ehrgeizigeres Netz mit Geschwindigkeiten deutlich über 250 km/h würde sogar bis zu 546 Milliarden Euro kosten – und erst 2050 fertig werden. Klar ist: Öffentliche Mittel allein werden nicht ausreichen. Die EU setzt daher auf eine Mischfinanzierung aus EU-Fördermitteln, privaten Investitionen sowie Krediten der Europäischen Investitionsbank und nationaler Förderbanken. Ein sogenannter „Hochgeschwindigkeits-Eisenbahn-Deal“ soll 2026 die konkreten Verpflichtungen aller Beteiligten festlegen.
Fahrgastrechte sollen gestärkt werden
Der Kommission geht es aber nicht nur um bessere Zugverbindungen, sie strebt auch mehr Wettbewerb an. In Ländern wie Spanien und Italien hätten konkurrierende Anbieter bereits zu sinkenden Fahrpreisen und steigenden Fahrgastzahlen geführt, argumentiert Brüssel. Damit neue Bahnunternehmen leichter in den Markt einsteigen können, sollen Hürden abgebaut werden – etwa beim Zugang zu Bahnhöfen, Depots und Ticketing-Systemen. Auch ein Gebrauchtmarkt für Schienenfahrzeuge soll gefördert werden, um die hohen Investitionskosten für Neueinsteiger zu senken.
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Bahnreisenden soll es erleichtert werden, grenzüberschreitende Verbindungen zu buchen. Dazu sollen Ideen entwickelt werden, wie über eine eine einheitliche Plattform Fahrkarten verschiedener Betreiber gekauft werden können. Und Reisende sollen sich bei Zugausfällen und Erstattungen nicht in einem Dschungel der Zuständigkeiten verlieren. Stattdessen soll es grenzübergreifende Fahrgastrechte geben.
Bereits bis 2030 sollen alle großen EU-Flughäfen mit mehr als 12 Millionen Passagieren pro Jahr an das Fern- oder Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen sein.
Plan für nachhaltige Kraftstoffe
Neben dem Hochgeschwindigkeitsnetz hat die Kommission auch einen Plan für nachhaltige Kraftstoffe vorgelegt. Bis 2035 werden etwa 20 Millionen Tonnen Biokraftstoffe und E-Kraftstoffe benötigt, vor allem für Luft- und Schiffsverkehr. Dafür sind Investitionen von rund 100 Milliarden Euro nötig. Bis 2027 sollen zunächst mindestens 2,9 Milliarden Euro aus EU-Töpfen mobilisiert werden – unter anderem 2 Milliarden über das Förderprogramm InvestEU und 300 Millionen über die Europäische Wasserstoffbank. Ein Pilotprojekt für synthetische Flugkraftstoffe soll bereits bis Ende 2025 starten.
(mki)
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Justizministerin Hubig will Vorratsdatenspeicherung für drei Monate
Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, über den zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete. Demnach wurde das Papier am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Der Entwurf liegt auch der Deutschen Presse-Agentur dpa vor. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte Hubig der Zeitung.
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Provider sollen sollen künftig vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es aus dem Justizministerium hieß. Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“.
„Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“ Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Abend der Tagesschau nahezu wortgleich mit Hubig, die IP-Adresse sei „oft der einzige Hinweis“ auf mutmaßliche Täter.
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen zu verpflichten. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. In Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern – besonders die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Kritiker fürchten eine Aushöhlung von Grundrechten. Hubig betonte deren Schutz. „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen.“ Der Gesetzentwurf schaffe eine Lösung, die wirksam sei und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahre, sagte die Justizministerin.
Opposition: Massenüberwachung und Grundrechtsaushöhlung
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Die Grünen finden den Ansatz trotzdem falsch. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, warnte Rechtspolitiker Helge Limburg im „Stern“. Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof gekippt worden. „Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen“, forderte der Grünen-Politiker.
Die Innenpolitik-Expertin der Linken, Clara Bünger, kritisierte ebenfalls alte Reflexe. „Ich habe dabei ein massives Störgefühl: Ausgerechnet dort, wo es auf den Schutz von Grundrechten und die Vertraulichkeit der Kommunikation ankommt, wird anlasslos in der Breite gespeichert“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist schleichende Grundrechtsaushöhlung und ein Generalverdacht gegen alle.“ Das Problem seien gar nicht fehlende Daten, sondern das Fehlen gut ausgebildeter Ermittlerinnen und Ermittler und digitaler Forensik.
Parallel zu der jetzt geplanten Umsetzung des Koalitionsvertrages gibt es auf Ebene der Europäischen Union derzeit Bestrebungen, eine Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten für ein Jahr verpflichtend zu machen.
(nie)
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Russisches ISS-Modul soll in neue Raumstation wandern
Die russische Raumfahrtbehörde Roskosmos will den russischen Teil der Internationalen Raumstation ISS, die Russian Orbital Station (ROS) nach dem dortigen Einsatz in der geplanten neuen Russischen Orbitalen Servicestation (ROSS) weiterverwenden. Damit gehen auch einige weitere Änderungen am russischen Raumfahrtprogramm einher.
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Die ROSS soll die Zukunft der russischen Raumfahrt werden. Ursprünglich sollte eine komplett neue Station entstehen. Erste Module wollte Roskomsos bereits 2027 ins All schießen, 2028 sollte die Station von Astronauten bewohnt werden können. In den darauffolgenden Jahren sollten es insgesamt sieben Module werden. Die Station sollte zudem im polaren Orbit kreisen, was einen direkten Überflug Russlands ermöglichen würde. Außerdem hätten Astronauten dann direkt vom russischen Weltraumbahnhof Wostotschny zur ROSS starten können, anstatt wie zur ISS von Baikonur in Kasachstan.
Russischer ISS-Teil soll weiterfliegen
Jetzt gibt es allerdings einen Kurswechsel: Das ISS-Modul ROS soll in Zukunft auch als Kernmodul der ROSS dienen. Die Verantwortlichen bei Roskosmos hätten diesem Vorgehen jetzt zugestimmt, zitiert die Nachrichtenagentur Arstechnica einen Roskosmos-Vertreter. Auch soll die ROSS demnach auf derselben Flugbahn wie der ISS platziert werden.
Für diesen Zweck soll der russische Teil der ISS nach ihrem Dienstende im Jahr 2030 verbleiben, während der amerikanische Teil von einer SpaceX-Dragon-Raumsonde zurückgeführt wird, wo er kontrolliert in den Pazifik stürzen soll.
Ältere Aussage sorgt für Irritation
Die Pläne für eine Wiederverwendung sorgen in Russland für Kritik. Arstechnica zitiert die russischsprachige Zeitung New Izvestia. Demnach hatte es 2022 von demselben Roskosmos-Vertreter noch geheißen, das alte ISS-Modul sei mittlerweile von Bakterien und Pilzen befallen, die für Mensch und Gerät gefährlich sein können. Sie seien über die Jahre hinweg von den vielen Astronauten auf die Station getragen worden. Davon sei plötzlich keine Rede mehr, monieren die Journalisten.
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Der Zustand des ROS ist aber im Allgemeinen alles andere als gut. Seit Jahren gibt es Probleme mit Sauerstofflecks und die Besatzung verbringt einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit Reparaturarbeiten. Mit der geplanten Weiterverwendung des Moduls dürfte Roskosmos zwar einiges an Geld sparen – den Preis stattdessen aber wohl in Zukunft mit technischen Problemen auf seiner neuen Raumstation bezahlen.
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(nen)
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Visa-Verzögerungen: Apple und Google warnen US-Mitarbeiter vor Reisen
Die Anwaltskanzleien, welche Apple und Google in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, haben an Mitarbeiter der beiden Unternehmen in der vergangenen Woche Mails verschickt. Darin warnen sie die Angestellten davor, derzeit die USA zu verlassen, wenn vor der Rückkehr deren Visa geprüft werden müssen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern, schreiben die Anwälte. Daher sei es besser, ganz auf Auslandsreisen zu verzichten.
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Dies berichtet Business Insider, das eigenen Angaben zufolge Einblick in beide Schreiben nehmen konnte. Die Anwälte geben als Grund für die Verzögerungen der Visa-Prüfung an, dass nun auch Social-Media-Aktivitäten der Visumsinhaber vor einer Rückkehr in die USA geprüft würden. Damit seien die Botschaften und Konsulate außerhalb der Vereinigten Staaten derzeit überlastet.
Betroffen sind davon insbesondere Inhaber des Arbeitsvisums H1-B, das nur für hoch qualifizierte Fachkräfte vergeben wird. Das Visum ist an einen Arbeitgeber in den USA gebunden, wird zuerst für drei Jahre vergeben, kann aber verlängert werden. Erst kürzlich war für die Erteilung dieses Visums eine einmalige Zahlung von 100.000 US-Dollar gefordert worden.
H1-B und andere Visa betroffen
Laut Business Insider gelten die neuen Regelungen zur Socials-Prüfung aber auch für andere Visa wie H-4, F, J, und M. Sie werden unter anderem für Studenten vergeben. Mit keinem dieser Visa bekommt man eine Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt in den USA, sie sind immer für zeitweisen Aufenthalt für etwa Ausbildung oder Arbeit gebunden. Vor allem H1-B ist besonders begehrt, denn die USA vergeben davon bisher jährlich 65.000 neue Exemplare, 20.000 kommen für ausländische Absolventen von US-Universitäten hinzu.
Über letzteren Mechanismus rekrutiert die High-Tech-Branche häufig neues Personal direkt nach dessen Studienabschluss. Gleiches gilt für US-Behörden und Stellen bei den Universitäten selbst, dafür gibt es Ausnahmen von den festen Stückzahlen. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass US-Behörden nach den DOGE-Kürzungen wieder händeringend Fachpersonal suchen. Dafür wurde das neue Programm „US Tech Force“ aufgelegt, bei dem die US-Tech-Branche ihre Mitarbeiter zeitweise an Behörden überstellen soll.
Die neuen Einreisereglungen kommen kurz nachdem die US-Regierung die Behörden des Außenministeriums angewiesen hatte, H1-B-Bewerber genauer zu prüfen. Wenn diese an „Zensur“ oder Moderation von US-Online-Plattformen beteiligt waren, sollen sie das Visum nicht mehr erhalten. Auch, wer die USA nur für Urlaubs- oder Geschäftsreisen über den Mechanismus ESTA besuchen will, soll demnächst seine Social-Media-Aktivitäten offenlegen, ebenso zahlreiche persönliche Daten und Kontakte, teils auf zehn Jahre rückwirkend. Dabei handelt es sich jedoch bisher nur um einen Vorschlag, den die Grenzschutzbehörde CBP zur Diskussion stellt. Der Entscheidungsprozess soll bis zum Frühling 2026 abgeschlossen sein.
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(nie)
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