Künstliche Intelligenz
Donnerstag: Open-Source-Office aus deutscher Cloud, M365-Copilot ohne US-Cloud
Mit „Ionos Nextcloud Workspace“ gibt es jetzt eine deutsche Konkurrenz zu Microsoft 365, der cloudbasierten Office-Suite. Der Verzicht auf US-Clouds soll die digitale Souveränität stärken, denn die auf Open Source basierende Office- und Kollaborations-Plattform wird in deutschen Rechenzentren betrieben. Diesen Trend hat Microsoft ebenfalls erkannt. Deshalb sollen auch Cloud-Kunden in Deutschland bis Ende nächsten Jahres die Option bekommen, dass ihre Copilot-Daten die Landesgrenze nicht überschreiten. Der Konzern will die Daten künftig in den Ländern verarbeiten und speichern, wo sich die jeweiligen Nutzer befinden. Derweil plant die EU, die europaweit geltende Rechtslage hinsichtlich Datenschutz zu verschlanken. Aus gleich vier Datengesetzen soll eines werden. In dem neuen Data Act soll auch die Cookie-Problematik adressiert werden, während die Vorratsdatenspeicherung einen eigenen Rechtsakt bekommen soll – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Diese Woche ist „Ionos Nextcloud Workspace“ an den Start gegangen. Die beiden Unternehmen bezeichnen die Plattform als „europäische Alternative zu Angeboten wie Microsoft 365„, die die digitale Souveränität der Nutzer unterstreicht, denn die Daten bleiben in Deutschland. Das soll „höchste Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit erfüllen“. Aber auch diese auf Open Source basierende Office- und Kollaborations-Plattform verzichtet nicht auf einen KI-Assistenten. Zudem bietet der Online-Arbeitsplatz erwartungsgemäß E-Mail, Office, Videokonferenzen und Chat, wobei die Software in deutschen Rechenzentren betrieben wird. Preislich positioniert sich Ionos Nextcloud Workspace wie versprochen unterhalb von M365: Office-Alternative aus Deutschland von Ionos und Nextcloud ist jetzt verfügbar.
Den Ruf nach digitaler Souveränität hat auch Microsoft gehört. Deshalb können Daten deutscher Copilot-Nutzer in Microsoft 365 ab Ende kommenden Jahres ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet werden, wie der Konzern jetzt mitteilt. Die bisher in nur vier Ländern verfügbare Option der Copilot-Datenverarbeitung innerhalb der Landesgrenzen wird im nächsten Jahr auf elf weitere Standorte erweitert, darunter Deutschland, Polen und Italien. Bei der Nutzung von Copilot findet die Datenverarbeitung dann ausschließlich in Rechenzentren statt, die im jeweils eigenen Land stehen. Damit sollen insbesondere Kunden der öffentlichen Hand oder stark regulierter Branchen den M365-Copilot rechtskonform nutzen können, erklärt Microsoft: „Souveräne Datenverarbeitung“ für M365-Copilot kommt 2026.
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Die Rechtslage, auf die sich Microsoft bezieht, soll bald übersichtlicher werden. Denn mit dem digitalen Omnibusgesetz, mit dem die EU-Kommission einige Regeln im Digitalbereich auf einmal vereinfachen will, sollen Open Data Directive, Free Flow of non-personal Data-Verordnung, Data Governance Act und Data Act nur noch ein Gesetz werden – der dann überarbeitete Data Act. Damit soll der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) künftig vor allem ein Gesetz mit Regeln zur Datennutzung gegenüberstehen, begründete die zuständige EU-Beamtin das Vorhaben. Tatsächlich überlagerten sich die verschiedenen Rechtsakte teilweise. Doch auch die DSGVO selbst solle inhaltlich angefasst werden für den digitalen Omnibus: EU-Kommission will Datengesetze zusammenfassen.
Die Deutsche Bank hat umfangreiche Kredite für den Bau von KI-Rechenzentren vergeben. Gerät nicht bloß ein einzelner Kreditnehmer, sondern die Branche insgesamt in Zahlungsschwierigkeiten, könnte das die Bank hart treffen. Die Branche investiert derzeit hunderte Milliarden Euro in neue Rechenzentren, deren Computer bald technisch veraltet sein dürften. Zudem ist unklar, wer am Ende die Kosten tragen soll. Daher suchen Geldgeber nach Wegen, ihre finanziellen Risiken zu reduzieren. Jetzt wird berichtet, dass Manager der Deutschen Bank erwägen, auf fallende Aktienkurse von KI-Unternehmen zu wetten. Denn fallende Kurse könnten ein Indiz für finanzielle Schwierigkeiten der Branche sein. Kommt es dazu, könnte die Bank einen Teil der Kreditverluste durch die Spekulationsgewinne ausgleichen: Deutsche Bank sucht Ausweg aus dem Risiko der KI-Finanzierung.
Nicht zuständig erachtet sich ein britisches Gericht bezüglich des Kernvorwurfs der Bildagentur Getty Images gegen die Londoner KI-Firma Stability AI. Getty wirft Stability AI vor, Millionen Copyright-geschützter Fotos aus der Getty-Datenbank zum Trainieren der KI-Modelle verwendet zu haben. Doch hat Stability AI seine Modelle nicht in England oder Wales trainiert. Daher erklärte sich die Richterin für unzuständig; der Fall könne allenfalls dort verhandelt werden, wo das Training tatsächlich stattgefunden hat. Den weiteren Vorwurf, das fertig trainierte KI-Modell selbst sei eine rechtsverletzende Kopie der Trainingsbilder, hat die Richterin zwar inhaltlich behandelt, aber nicht anerkannt. Denn das Modell selbst speichert keine Kopien der Fotos: Londoner Gericht hilft Bildagentur Getty Images bei Copyright vs KI nicht.
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In der heutigen Ausgabe der #heiseshow sprechen wir unter anderem über den möglichen Kollaps des E-Rezept-Systems wegen fehlender Heilberufsausweise, vor dem Kassenärzte warnen. Droht tatsächlich die Rückkehr zum Papierrezept? Was bedeutet das für Patienten und Apotheken? Zudem diskutieren wir die weltweiten Änderungen bei Android, auf die sich Google und Epic Games geeinigt haben. Welche Auswirkungen hat das auf App-Stores und Entwickler, auch bei Apples App Store? Profitieren am Ende auch die Nutzer davon? Ferner blicken wir zurück auf 25 Jahre Internationale Raumstation. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die ISS gebracht? Welche Rolle spielt sie für künftige Weltraummissionen? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: E-Rezept-Chaos, Android-Öffnung, ISS-Jubiläum.
Auch noch wichtig:
(fds)
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Russisches ISS-Modul soll in neue Raumstation wandern
Die russische Raumfahrtbehörde Roskosmos will den russischen Teil der Internationalen Raumstation ISS, die Russian Orbital Station (ROS) nach dem dortigen Einsatz in der geplanten neuen Russischen Orbitalen Servicestation (ROSS) weiterverwenden. Damit gehen auch einige weitere Änderungen am russischen Raumfahrtprogramm einher.
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Die ROSS soll die Zukunft der russischen Raumfahrt werden. Ursprünglich sollte eine komplett neue Station entstehen. Erste Module wollte Roskomsos bereits 2027 ins All schießen, 2028 sollte die Station von Astronauten bewohnt werden können. In den darauffolgenden Jahren sollten es insgesamt sieben Module werden. Die Station sollte zudem im polaren Orbit kreisen, was einen direkten Überflug Russlands ermöglichen würde. Außerdem hätten Astronauten dann direkt vom russischen Weltraumbahnhof Wostotschny zur ROSS starten können, anstatt wie zur ISS von Baikonur in Kasachstan.
Russischer ISS-Teil soll weiterfliegen
Jetzt gibt es allerdings einen Kurswechsel: Das ISS-Modul ROS soll in Zukunft auch als Kernmodul der ROSS dienen. Die Verantwortlichen bei Roskosmos hätten diesem Vorgehen jetzt zugestimmt, zitiert die Nachrichtenagentur Arstechnica einen Roskosmos-Vertreter. Auch soll die ROSS demnach auf derselben Flugbahn wie der ISS platziert werden.
Für diesen Zweck soll der russische Teil der ISS nach ihrem Dienstende im Jahr 2030 verbleiben, während der amerikanische Teil von einer SpaceX-Dragon-Raumsonde zurückgeführt wird, wo er kontrolliert in den Pazifik stürzen soll.
Ältere Aussage sorgt für Irritation
Die Pläne für eine Wiederverwendung sorgen in Russland für Kritik. Arstechnica zitiert die russischsprachige Zeitung New Izvestia. Demnach hatte es 2022 von demselben Roskosmos-Vertreter noch geheißen, das alte ISS-Modul sei mittlerweile von Bakterien und Pilzen befallen, die für Mensch und Gerät gefährlich sein können. Sie seien über die Jahre hinweg von den vielen Astronauten auf die Station getragen worden. Davon sei plötzlich keine Rede mehr, monieren die Journalisten.
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Der Zustand des ROS ist aber im Allgemeinen alles andere als gut. Seit Jahren gibt es Probleme mit Sauerstofflecks und die Besatzung verbringt einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit Reparaturarbeiten. Mit der geplanten Weiterverwendung des Moduls dürfte Roskosmos zwar einiges an Geld sparen – den Preis stattdessen aber wohl in Zukunft mit technischen Problemen auf seiner neuen Raumstation bezahlen.
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(nen)
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Visa-Verzögerungen: Apple und Google warnen US-Mitarbeiter vor Reisen
Die Anwaltskanzleien, welche Apple und Google in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, haben an Mitarbeiter der beiden Unternehmen in der vergangenen Woche Mails verschickt. Darin warnen sie die Angestellten davor, derzeit die USA zu verlassen, wenn vor der Rückkehr deren Visa geprüft werden müssen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern, schreiben die Anwälte. Daher sei es besser, ganz auf Auslandsreisen zu verzichten.
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Dies berichtet Business Insider, das eigenen Angaben zufolge Einblick in beide Schreiben nehmen konnte. Die Anwälte geben als Grund für die Verzögerungen der Visa-Prüfung an, dass nun auch Social-Media-Aktivitäten der Visumsinhaber vor einer Rückkehr in die USA geprüft würden. Damit seien die Botschaften und Konsulate außerhalb der Vereinigten Staaten derzeit überlastet.
Betroffen sind davon insbesondere Inhaber des Arbeitsvisums H1-B, das nur für hoch qualifizierte Fachkräfte vergeben wird. Das Visum ist an einen Arbeitgeber in den USA gebunden, wird zuerst für drei Jahre vergeben, kann aber verlängert werden. Erst kürzlich war für die Erteilung dieses Visums eine einmalige Zahlung von 100.000 US-Dollar gefordert worden.
H1-B und andere Visa betroffen
Laut Business Insider gelten die neuen Regelungen zur Socials-Prüfung aber auch für andere Visa wie H-4, F, J, und M. Sie werden unter anderem für Studenten vergeben. Mit keinem dieser Visa bekommt man eine Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt in den USA, sie sind immer für zeitweisen Aufenthalt für etwa Ausbildung oder Arbeit gebunden. Vor allem H1-B ist besonders begehrt, denn die USA vergeben davon bisher jährlich 65.000 neue Exemplare, 20.000 kommen für ausländische Absolventen von US-Universitäten hinzu.
Über letzteren Mechanismus rekrutiert die High-Tech-Branche häufig neues Personal direkt nach dessen Studienabschluss. Gleiches gilt für US-Behörden und Stellen bei den Universitäten selbst, dafür gibt es Ausnahmen von den festen Stückzahlen. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass US-Behörden nach den DOGE-Kürzungen wieder händeringend Fachpersonal suchen. Dafür wurde das neue Programm „US Tech Force“ aufgelegt, bei dem die US-Tech-Branche ihre Mitarbeiter zeitweise an Behörden überstellen soll.
Die neuen Einreisereglungen kommen kurz nachdem die US-Regierung die Behörden des Außenministeriums angewiesen hatte, H1-B-Bewerber genauer zu prüfen. Wenn diese an „Zensur“ oder Moderation von US-Online-Plattformen beteiligt waren, sollen sie das Visum nicht mehr erhalten. Auch, wer die USA nur für Urlaubs- oder Geschäftsreisen über den Mechanismus ESTA besuchen will, soll demnächst seine Social-Media-Aktivitäten offenlegen, ebenso zahlreiche persönliche Daten und Kontakte, teils auf zehn Jahre rückwirkend. Dabei handelt es sich jedoch bisher nur um einen Vorschlag, den die Grenzschutzbehörde CBP zur Diskussion stellt. Der Entscheidungsprozess soll bis zum Frühling 2026 abgeschlossen sein.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Für E-Scooter kommen neue Regeln – Bundesrat stimmt zu
Für E-Scooter kommen neue Regeln. So sollen neue E-Scooter ab dem Jahr 2027 mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Außerdem sollen Kommunen mehr Spielräume für das Abstellen von E-Scootern bekommen – um einem „Wildwuchs“ entgegenzuwirken.
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Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Vorgesehen war, die damalige Verordnung zu überprüfen. Der Bundesrat stimmte einer geplanten Novelle des Bundesverkehrsministeriums zu, mit der Maßgabe von Änderungen. Das Verkehrsministerium arbeitet diese nun ein. Laut Ministerium soll die neue Verordnung nach einer Übergangsfrist dann Anfang 2027 in Kraft treten.
Angleichung an Regeln für Radverkehr
Vorgesehen ist, dass Regelungen für E-Scooter an Vorschriften für den Radverkehr angeglichen werden. So sollen E-Scooter-Fahrer künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel einen angezeigten grünen Pfeil nutzen dürfen. Fahrräder und E-Scooter sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen – wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können.
Abstellen
Für E-Scooter, die von Plattformen vermietet werden, soll künftig laut Ministerium gelten: Das Anbieten auf öffentlichen Straßen ist kein zulässiges Parken im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Die Städte und Kommunen könnten damit Regeln zum Abstellen der Fahrzeuge festlegen. Bisher sei diese Frage juristisch umstritten. Die Novelle schaffe nun Rechtssicherheit.
Städtetag: Wildwuchs entstanden
„Wir wollen die E-Roller nicht aus den Städten verbannen, aber wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander“, sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Sowohl diejenigen, die die Roller nutzen als auch die Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs sind, wollen das sicher tun, ohne Abstellchaos und Stolperfallen. Dafür brauchen wir als Städte vom Bund einen guten Rahmen mit klaren Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen.“
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Wer die gewerbliche Vermietung von Scootern betreibe, der dürfe, wie auch bei Mietfahrrädern üblich, im Innenstadtbereich ausschließlich Stationen zum Abstellen benutzen. „In den letzten Jahren ist mancherorts ein Wildwuchs entstanden, auch aufgrund unsicherer Rechtslage. Zugeparkte Fußwege werden derzeit oft ein Hindernislauf für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das zeigen auch die gestiegenen Unfallzahlen. Hier würde die neue Regelung Abhilfe schaffen.“
Kritik an der Verordnung
Schuchardt kritisierte die beabsichtigte gemeinsame Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrende und E-Scooter. Dies schaffe neue Gefahren, gerade für Menschen, die zu Fuß unterwegs seien. Für den Verband FUSS kritisierte Sprecher Roland Stimpel: „Für Verkehrsminister und Bundesrat ist die kleine und oft wilde Gruppe der E-Scooter-Fahrer wichtiger als viele Millionen Menschen, die sichere Wege bräuchten.“
Haftungsregeln sollen verschärft werden
In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine „Haftungslücke“ bei E-Scootern zu schließen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits angekündigt, Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern deutlich verschärfen zu wollen. Geschädigte bei Unfällen sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist“, so Hubig. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.
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