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Jetzt mit Rabatt: Fleckenentfernung war nie komfortabler


Schnell ist es passiert und der Kaffee landet auf der Couch oder dem Sessel. Shark hat nun die perfekte Lösung für „das kleine Malheur“ auf den Markt gebracht und wir haben uns den StainForce genauer für Euch angeschaut.

Der Shark StainForce ist ein kabelloser Fleckenreiniger, der ohne Zusatz von Wasser auskommen soll. Genauer gesagt setzt das Gerät auf einen Motor setzt und mit einem speziellen Spray selbst hartnäckige Flecken aus Möbeln bekommen soll. Ob das klappt, schauen wir uns jetzt an.

Shark StainForce – das zeichnet den neuen Fleckenreiniger aus

Ihr könnt Euch den neuen Fleckenreiniger im Online-Shop von Shark sichern (mit dem Code NEXTPIT10 gibt’s nochmal 10 Prozent Extra-Rabatt).

Das Set-up besteht aus einer Station, in der alle Bestandteile gut aufbewahrt werden. Herzstück ist der Fleckensauger, der, mit einem Doppelmotorensystem ausgestattet, Flecken aus Polstermöbeln, Teppichen und Autositzen herausbekommt. Das Ganze natürlich nicht ohne Weiteres – aber immerhin ohne Leitungswasser. Zweiter Bestandteil ist ein Doppel-Reinigungs-Spray, mit dem die Flecken vorbehandelt werden.

Der Shark StainForce im Einsatz
Der Shark StainForce im Einsatz Image source: Shark

Der StainForce arbeitet die Reinigungslösung in den bestehenden Fleck ein. Im Handumdrehen saugt Ihr dann den Schmutz und die aufgesprühte Lösung aus der Stoffstruktur wieder ab.

Kaffee, Öl, Wein, Haustierflecken, …

Der Hersteller nennt beispielhaft den Einsatz gegen Wein-, Kaffee- oder Permanentmarker-Flecken. Also klassische „unlösbare“ Haushaltsaufgaben eigentlich. Doch vor allem Haustierbesitzer, die ungefähr die Hälfte aller Deutschen ausmachen laut ZZF, dürften mit dem StainForce glücklich werden. Wie gut das klappt, schauen wir demnächst in unserem Härtetest.

Shark StainForce – die wichtigsten Daten

Beschreibung und Wirkweise

Selbstreinigungsfunktion und Anwendung

  • Das Gerät verfügt über eine Easy-Clean- beziehungsweise „Rinse & Go“ genannte Selbstreinigungsfunktion.​
  • Das Gerät wird aufgeladen, der Fleck besprüht und die Reinigungslösung aktiviert durch die Doppelmotortechnik. Mit bis zu 15 Minuten Akkulaufzeit lässt sich eine Vielzahl von Flecken in einem Durchgang entfernen.

Alternative und Preis

Der neue StainForce von Shark ist also für den schnellen, fleckenbefreienden Einsatz gedacht. Geeignet ist er bei frischen Flecken, aber auch bei älteren. Wer seine Polstermöbel grundsätzlich reinigen und auffrischen will, sollte wohl zum kabelgebundenen StainStriker greifen (derzeit 149,99 Euro), der arbeitet mit Wasser und ist insgesamt etwas individueller – dafür aber nicht so flexibel und handlich.

Derzeit kostet der neue StainForce dank einer Black-Friday-Aktion nur noch 189,99 Euro im Online-Shop von Shark. Unser exklusiver Rabatt-Code NEXTPIT10 funktioniert und lässt den Preis für Euch auf 170,99 Euro sinken. Damit spart Ihr im Vergleich zum UVP fast 40 Euro.

Denkt Ihr, dass der StainForce eine sinnvolle Anschaffung ist? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!





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Dieser Artikel ist Teil einer Kooperation mit Shark.
Der Partner nimmt keinen Einfluss auf den Inhalt des Artikels.



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Bildbearbeitung Darktable 5.4.0: Freie Konkurrenz zu Adobe Lightroom erhält großes Update


Mit der neuen Version 5.4.0 erweitern die Entwickler von Darktable ihren virtuellen Leuchtkasten um zahlreiche neue Funktionen, die für eine verbesserte Qualität der Ergebnisse sorgen und das Arbeiten mit der Open-Source-Lösung erleichtern sollen. Auch die üblichen Fehlerkorrekturen dürfen nicht fehlen.

Kostenlose und freie Konkurrenz zu Adobe Lightroom

Bei Darktable handelt es sich um eine freie und für Windows, macOS sowie Linux verfügbare RAW-Bildbearbeitung für rund 50 unterstützte Kamera-Modelle. Die Entwicklung der Rohdaten erfolgt in der Anwendung über sogenannte Sidecar-Dateien, bei denen Fotos nicht-destruktiv bearbeitet werden. Die jeweiligen Originaldateien lassen sich zudem über eine Datenbank verwalten und mit Metadaten versehen.

Zahlreiche neue Funktionen hinzugefügt

Mit der neuen Version 5.4.0 wurde das Demosaic-Modul um den neuen Abschnitt „Capture Sharpening“ ergänzt. Damit können künftig durch Gaußsche Unschärfen in der Kamera verloren gegangene Details wiederhergestellt werden. Ursachen dafür können etwa Beugung, Anti-Aliasing-Filter oder andere Faktoren sein. Zudem wurde eine neue Tonwertzuordnung eingeführt, die auf Blenders AgX-Display-Transformation basiert und deren Farbwiedergabe der des Sigmoid-Moduls ähneln, aber umfangreichere Steuermöglichkeiten bieten soll. Dazu gehören explizite Einstellungen für Belichtungsweiß- und -schwarzpunkte, ähnlich wie bei Filmic RGB.

Verbesserungen nicht nur an der Oberfläche

Veränderungen wurden ebenso an der Benutzeroberfläche vorgenommen, die nun auch mehrere Arbeitsbereiche unterstützt. Dadurch soll es Anwendern ermöglicht werden, ihre Arbeitsumgebung an die eigenen individuellen Anforderungen und an die jeweilige Hardware – etwa große oder kleine Displays – anzupassen. Jeder Arbeitsbereich besitzt dabei eine eigene Datenbank sowie Konfigurationsdatei; auf Wunsch kann auch ein reiner Arbeitsspeicher-Arbeitsbereich genutzt werden, bei dem keine Datenbank, aber eine Konfigurationsdatei angelegt wird.

Dark Table 5.4.0 führt zahlreiche Neuerungen ein
Dark Table 5.4.0 führt zahlreiche Neuerungen ein (Bild: Darktable)

Zudem zeigt Darktable in der neuen Ausgabe einen Beschäftigungscursor an, sobald die Ansicht gewechselt wird. Das soll für eine sofortige Rückmeldung sorgen, anstatt die Benutzeroberfläche wie bisher einfach einzufrieren, bis die Dunkelkammer vollständig geöffnet ist. Im Tonausgleichsmodul wurden zudem die Steuerelemente für Maskenbelichtung und Kontrastkompensation auf die Registerkarte „Erweitert“ verschoben. Außerdem wurden neue Standard-Tastenkombinationen hinzugefügt, die jedoch nur greifen, wenn die betreffenden Tasten noch keine benutzerdefinierten Zuweisungen besitzen.

Auch das Zoom-Dropdown-Menü in den Navigationsfenstern soll nun präziser arbeiten. In der Dunkelkammer wird nach einem freien Zoom mit dem Scrollrad über der Zoom-Stufenanzeige des Navigationsfensters der ausgewählte Zoom künftig den am besten passenden Wert darstellen. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Verhalten dar, bei dem die Zoom-Stufe immer auf „klein“ gesetzt wurde. Bei Drehungen oder Spiegelungen wird die Transformation ab sofort auf den Bildausschnitt angewendet, der aktuell in der Mittelansicht angezeigt wird, während im Hintergrund auf die vollständige Neuberechnung gewartet wird.

Verbesserungen für viele Kameras

Darktable 5.4.0 bietet außerdem eine automatische Kompensation der versteckten Unterbelichtung der Kamera für den Canon-Lighting-Optimizer-Modus, den Nikon-Active-D-Lighting- und HLG-Tonwertmodi, den Gradation-Modus von Olympus, den Dynamic-Range-Expansion-Modus von Pentax sowie für die Fujifilm-DR200- und -DR400-Modi. Diese Funktion wirkt sich sowohl auf das Modul „Belichtung“ als auch auf „Rauschunterdrückung (profiliert)“ aus.

Verbesserte Unterstützung von Wayland

Für den Einsatz in verschiedenen Linux-Distributionen wurde die Wayland-Unterstützung weiter verbessert, da viele Distributionen X11 nicht mehr verwenden. Laut den Entwicklern sollte Darktable mit Version 5.4.0 nun genauso gut arbeiten wie unter X11, einschließlich der Anzeige von ICC-Profilen. Unter macOS wurde außerdem das Standardmenü „Fenster“ zur Anwendungsmenüleiste hinzugefügt.

Zahlreiche Bugs behoben

Neben den zahlreichen neuen Funktionen haben die Entwickler auch eine große Zahl an Fehlern behoben. So wurden Probleme mit der Verarbeitung hierarchischer Stile im Stil-Modul korrigiert. Ebenso wurde ein Fehler beseitigt, der beim Verschieben zusätzlicher Audio- oder Text-Sidecar-Dateien in Verbindung mit Bildern auftreten konnte. In früheren Versionen kam es zudem vor, dass der Leuchttisch nach dem Neustart leer blieb, wenn die Anwendung zuvor mit einer modulbasierten Sammlung beendet wurde – auch dieses Verhalten sollte nun nicht mehr auftreten. Gleiches gilt für die Bereiche „Format“ und „Speicherung“, die beim Zurücksetzen des Expertenmoduls bislang nicht berücksichtigt wurden. Außerdem wurde ein Fehler behoben, bei dem Änderungen der Bildskalierung im Exportmodul das Ergebnis eines laufenden Exportauftrags beeinflussen konnten.

Unter macOS wurde ein Problem behoben, das beim Ziehen und Ablegen von Bildern auf der Karte zu falschen Standortzuweisungen führen konnte. Auch ein Fehler beim Lesen von TIFF-Dateien, die Metadaten enthielten, wurde korrigiert, da es hier in manchen Fällen zu Problemen kommen konnte. Die Beschränkung der Dateinamenlänge im Wasserzeichenmodul wird nun ebenfalls weniger strikt gehandhabt.

Ein bislang nur zweimal gemeldeter Fehler betrifft das Drucken eines Bildes im Querformat, bei dem die Drehung des Bildes nicht korrekt an den Drucker übergeben wird, sodass nur ein Teil des Bildes ausgegeben wird. Dieses Problem ist noch nicht vollständig geklärt und scheint bisher nur unter macOS vorzukommen. Sollte es dennoch auftreten, können Anwender in der darktablerc-Datei durch den manuellen Eintrag plugins/print/cups/force_landscape=TRUE die Generierung der CUPS-Option für Querformat erzwingen.

Alle Neuerungen und Änderungen sind in den sehr ausführlichen Release Notes aufgeführt.

Ab sofort verfügbar

Darktable 5.4.0 ist ab sofort über die Website des Projekts oder via GitHub für Windows, macOS und Linux erhältlich.



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Ab 2026: Dieses Bundesland verschärft Solarpflicht


Wer sein Dach saniert, kommt an Solarenergie bald nicht mehr vorbei. Ab 2026 gilt in einem Bundesland eine neue Regelung, die auch Bestandsgebäude betrifft. Für viele Eigentümer wird die Dachsanierung damit zur strategischen Entscheidung mit langfristigen Folgen.

Ein neues Dach war bisher vor allem eine Frage von Optik, Dämmung und Haltbarkeit. Doch diese Zeiten sind vorbei. Ab 2026 kommt in einem Bundesland ein weiterer Pflichtpunkt hinzu, der viele Sanierungspläne verändert. Denn wer die Dachhaut vollständig erneuert, muss künftig auch Strom oder Wärme vom eigenen Gebäude liefern. Was genau auf Euch zukommt und wie streng die Regeln tatsächlich sind, zeigt ein genauer Blick auf die neue Vorgabe.

Nordrhein-Westfalen führt Solarpflicht für Bestandsgebäude ein

Nordrhein-Westfalen geht einen entscheidenden Schritt weiter als viele andere Bundesländer. Ab dem 1. Januar 2026 gilt dort eine Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude, sobald Ihr eine vollständige Erneuerung der Dachhaut plant. Die Grundlage dafür bilden die Novellierung der Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) sowie die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW).

Was zunächst nach einer reinen Formalie klingt, betrifft in der Praxis Millionen Gebäude. Denn Dachsanierungen gehören zu den häufigsten Modernisierungsmaßnahmen. Künftig reicht es dabei nicht mehr aus, alte Ziegel durch neue zu ersetzen. Parallel müsst Ihr eine Solaranlage einplanen – und zwar verbindlich.

Wie groß die Solaranlage mindestens sein muss

Die Anforderungen hängen vom Gebäudetyp ab. Grundsätzlich müssen Dächer zu mindestens 30 Prozent mit Solarmodulen belegt werden. Alternativ könnt Ihr eine festgelegte Mindestleistung installieren. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt diese bei mindestens 3 Kilowattpeak.

Bei größeren Wohngebäuden steigen die Vorgaben entsprechend. Häuser mit sechs bis zehn Wohneinheiten müssen mindestens 8 Kilowattpeak erreichen. Maßgeblich ist dabei stets die vollständige Dachfläche – unabhängig davon, ob sie optimal zur Sonne ausgerichtet ist. Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem fliegende Bauten wie Zelte, untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Gartenhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude
Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude Bildquelle: KI-generiert

Kaufen müsst Ihr nicht – Alternativen sind erlaubt

Die gute Nachricht: Ihr müsst die Solaranlage nicht zwingend kaufen. Auch gemietete oder gepachtete Anlagen erfüllen die Vorgaben. Zudem müssen die Module nicht ausschließlich auf dem Dach installiert werden. Fassaden oder andere Außenflächen zählen ebenfalls, solange die Mindestleistung erreicht wird.

Die Regelung ist zudem technologieoffen. Wer keinen Strom erzeugen möchte, kann alternativ auf Solarthermie setzen und Wärme für Heizung und Warmwasser gewinnen. Rein wirtschaftlich ist Photovoltaik für die meisten Haushalte jedoch attraktiver.

Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung
Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung Bildquelle: KI-generiert

Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann beide Welten kombinieren. PVT-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Ein zusätzlicher Vorteil: Die Kühlung der Module steigert sogar die Stromausbeute. Damit wird die Pflicht für viele Eigentümer nicht nur zur Vorgabe, sondern zur echten Investition in die Zukunft.



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IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht


IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht

Bild: OpenAI

Wie angekündigt will die Bundesregierung eine Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Einen Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen und weitere Daten vorsieht, hat das Bundesjustizministerium fertiggestellt.

Von dem Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Neben den IP-Adressen sollen weitere Daten gespeichert werden, die erforderlich sind, um einen Anschlussinhaber zu identifizieren.

Anlasslose Datensammlung für Kampf gegen Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbaren Hass

Mit der Neuregelung werden Internet-Provider also verpflichtet, für drei Monate die IP-Adressen samt der Zusatzdaten zu speichern, die einem Internetanschluss zugeordnet sind. Gerechtfertigt wurde die anlasslose Datensammlung in der Regel mit dem Kampf gegen schwere Kriminalität, im Fokus standen vor allem Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Kinderpornografie nennt Bundesjustizministerin Hubig nun auch als Grund für die Neuregelung, spricht in der Bild aber noch von weiteren Delikten wie Online-Betrug und strafbaren Hass.

Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist“, sagte Hubig der Bild, die als Erstes über den Gesetzentwurf berichtet hatte.

Bundestag soll im Frühjahr 2026 über Vorratsdatenspeicherung abstimmen

Noch befindet sich der Entwurf in einer frühen Abstimmungsphase. Am Freitag wurde das Papier vom Bundesjustizministerium an die weiteren Ministerien verschickt. Nun muss sich die Bundesregierung zunächst auf einen einheitlichen Vorschlag verständigen. Dann geht das Gesetz in den Bundestag. Dieser soll laut dem aktuellen Zeitplan im Frühjahr 2026 die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung beschließen.

Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags und bereits bei der Ampel-Regierung wollte die SPD eine IP-Vorratsdatenspeicherung durchsetzen. Dieses scheiterte seinerzeit am Widerstand von Grünen und FDP. Die Union fordert selbst seit Jahren eine entsprechende Regelung. Von daher ist erwartbar, dass die Bundesregierung das Gesetz innerhalb des Zeitplans beschließen kann.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der Pläne

Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Gesetzentwurf gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio begrüßt und sogar längere Speicherfristen fordert, bleibt die bekannte Kritik bestehen. Schon im Frühjahr erklärte etwa der Konstantin von Notz, Rechts- und Sicherheitspolitiker für die Grünen im Bundestag, dass eine dreimonatige Speicherfrist voraussichtlich nicht mit den Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Einklang steht.

Streit um die Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Richter fordern, die Speicherfristen auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Zahlen vom Bundeskriminalamt (BKA) hätten gezeigt, dass die Erfolgsquote bei Ermittlungen nach zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteige.

Interessant wird zudem, welche Auflagen die Internet-Provider bei der Datenspeicherung einhalten müssen. Angesichts der vom EuGH definierten Anforderungen warnten Netzbetreiber-Verbände bereits vor hohen Kosten.



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