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Renault Twingo: Wiederkunft als Elektroauto
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Renault hat das Design des ab 1993 erfolgreichen Ur-Twingo wiederbelebt. Nur, dass der Twingo ab 2026 vier Türen hat und ausschließlich elektrisch fährt. Einen offiziellen Preis gibt es bisher nicht, aber der französische Konzern verspricht rund 20.000 Euro. Für das Geld gibt es naturgemäß keine Reichweitenrekorde, sondern 263 km nach WLTP-Norm. Das ist ähnlich viel oder wenig wie bei der Konkurrenz in diesem Segment: Der Citroën ë-C3 zum Beispiel kostet 19.900 Euro und bietet 212 km Aktionsdistanz. Und wie weit genau der VW ID.1 kommen wird, wissen wir noch nicht, weil wir auf den kleinen Volkswagen bis Ende 2027 warten müssen.
(Bild: Florian Pillau )
Die Rahmendaten des Renault Twingo bieten das, was viele europäische Kunden von einem zeitgemäßen Kleinwagen erwarten: Die Länge beträgt 3,79 Meter, nahe der 3,83 Meter des Hyundai Inster, der wiederum ab 23.900 Euro für 327 km und ab 25.400 Euro für 370 km in Preis und Reichweite etwas höher positioniert ist. Der Twingo ist mit 1,72 Metern genau zehn Zentimeter schmaler als der VW ID.1 und 1,49 Meter hoch, der Radstand liegt bei 2,49 Metern.
Vier Farben, zwei Ausstattungsvarianten
Um den niedrigen Preis zu ermöglichen, hat Renault die Variantenvielfalt reduziert. Es gibt vier Farben: Rot, Grün, Gelb und Schwarz. Und mit Evolution (Basis) und Techno werden lediglich zwei Ausstattungsvarianten angeboten. Serienmäßig sind 16-Zoll-Felgen mit Reifen der Dimension 195/60 R16. Als Option stehen 18-Zoll-Felgen mit 205/45 R18 zur Wahl. Keinen Unterschied in der Ausstattung gibt es bei den Anzeigen: Im Cockpit zeigt ein Sieben-Zoll-Screen die Geschwindigkeit und weitere Parameter an, in der Mitte kommt ein Multimediadisplay mit zehn Zoll Diagonale hinzu, und wie im Renault 5 und Renault 4 hat ein Pionier der elektronischen Musik, Jean-Michel Jarre, die Begrüßungsmelodie komponiert.

Renault
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Für den Alltag als Kurzstreckenfahrzeug und Pendlermobil zählen Variabilität und Nutzbarkeit mehr als ein schöner Jingle: Der Wendekreis ist mit 9,87 Meter trotz Frontantrieb klein, und der Kofferraum hat ein Volumen von bis zu 360 Liter – was sich auf eine ganz nach vorn gerückte Rücksitzbank beziehen dürfte, denn diese lässt sich um 17 Zentimeter verschieben. Eingerechnet ist dabei ein 50 Liter fassendes Fach unter dem Ladeboden. Beifahrer- und Rückbanksitzlehne sind umlegbar. So können Gegenstände bis rund zwei Meter Länge transportiert werden.
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Elektromotor mit 60 kW Leistung
Zum Antrieb: Der Elektromotor im Renault Twingo leistet 60 kW. Der Beschleunigungswert bis 100 km/h für das nur 1200 Kilogramm schwere Elektroauto beträgt 12,1 Sekunden, und bei 130 ist Schluss. Zum Luftwiderstandsbeiwert macht der Hersteller keine Angabe, aber zum wichtigeren cA-Wert, bei dem auch die Stirnfläche berücksichtigt wird: 0,66. Die Traktionsbatterie des Renault Twingo hat 27,5 kWh Netto-Energieinhalt. Das System ist aus LFP-Zellen (für Lithium-Eisenphosphat) aufgebaut, die ohne Modulebene ins Gehäuse integriert sind (Cell-to-Pack). Diese Bauweise ist in diesem Segment üblich, weil sie robust und preisgünstig ist.
Der Innenraum lässt sich unter anderem über die App vorheizen. Das ist ein Komfortplus, und es kann die Reichweite verlängern. Wunderdinge sollte allerdings niemand erwarten: Bei großer Kälte oder schneller Fahrt könnten von den 263 Kilometern Normreichweite auch mal 100 Kilometer übrig bleiben.
DC-Laden serienmäßig
Das Laden funktioniert AC-seitig an der Wallbox serienmäßig mit 11 kW Leistung. Nach circa zweieinhalb Stunden ist die Traktionsbatterie geladen. Auch das DC-Laden mit bis zu 50 kW ist in jedem Twingo installiert; der Ladevorgang von 10 auf 80 Prozent dauert circa 30 Minuten. Renault gibt außerdem an, dass das AC-Ladegerät grundsätzlich bidirektional ausgelegt ist. Mit einem Adapter an der Ladebuchse können externe Geräte mit bis zu 3,7 kW versorgt werden.

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Wenn hier das bidirektionale Laden für die Teilnahme am Strommarkt vorbereitet wird, wäre das ideal. Das ist bisher aus der Pressemitteilung nicht eindeutig erkennbar. Ganz klar ist dagegen, dass es verschiedene Modi in der Bremsenergierückgewinnung geben wird, wenn auch nur im Techno. Die Rekuperation ist in vier Stufen bis zum One-Pedal-Drive über Lenkradwippen verstellbar. Für den Evolution bleibt immerhin die Möglichkeit, im Bergabfahrmodus B die Bremsenergierückgewinnung zu verstärken.
Routenplaner mit Vorkonditionierung
Keineswegs selbstverständlich ist der Routenplaner, der Google Maps nutzt. Er umfasst sogar eine Vorkonditionierung, also das gezielte Vorheizen der Batteriezellen für den Ladevorgang. Diese Funktion ist bei den verbauten LFP-Zellen besonders wichtig, weil die Performance bei Kälte sonst einbricht. Anders als der Citroën ë-C3 (Test) ist der Renault Twingo mit Assistenzsystemen erhältlich, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen: Eine adaptive Geschwindigkeitsregelung gibt es bei Citroën nicht. Im Twingo Techno ist sie serienmäßig. Die Ausstattung „Techno“ bietet zusätzlich eine Klimaautomatik statt einer manuellen Klimaanlage, eine Rückfahrkamera, einen Regensensor, getönte hintere Scheiben und mehr.
Einfach abschaltbares Piepsen
Außerdem hat Renault wieder einen Abschaltknopf links neben dem Lenkrad ins Armaturenbrett eingebaut, über den fünf Assistenzsysteme mit einem Druck deaktiviert werden können. Also etwa die akustische Warnung beim Überschreiten des Tempolimits oder die Spurhaltung.
Der neue Twingo ist fraglos eine Bereicherung im Kleinwagensegment. Die Variabilität des Innenraums, die vertraute Grundform und die Möglichkeit, diesen Renault auf Wunsch mit etlichen Extras auszustatten, werden viele Käufer abholen. Besonders Volkswagen wird sich den Twingo genau ansehen, um mit dem ID.1 nicht ins Hintertreffen zu geraten.
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(fpi)
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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen
Der Polizei wird es künftig möglich sein, Geldautomatensprenger mithilfe von Staatstrojanern zu jagen. Der Bundestag hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ unverändert mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedet. Die Grünen waren dagegen, die Linke enthielt sich.
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Strafverfolger dürfen der Initiative zufolge im Kampf gegen das Sprengen von Geldautomaten zeitnah auch verschlüsselte Nachrichten mitlesen, die etwa über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden. Zudem haben die Abgeordneten schon versuchtes unerlaubtes Erwerben oder Anbieten explosionsgefährlicher Stoffe kriminalisiert.
Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität wird zudem ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz „für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“ geschaffen. Auf entsprechende Aktivitäten steht damit Gefängnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zugleich sollen solche Taten in den bereits breit angelegten Katalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen werden. Dieser regelte ursprünglich das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails. Seit 2017 dürfen Ermittler damit aber auch in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats ausspionieren.
Quellen-TKÜ gegen kriminelle Strukturen
Der Gesetzgeber schuf damals eine Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation direkt auf dem Endgerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im August: Die Polizei darf Staatstrojaner nicht mehr einsetzen, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Sogenannte „Alltagskriminalität“ soll damit außen vor bleiben.
Geldautomatensprengungen können mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs künftig aber mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Umständen wie der lebensbedrohlichen Gefährdung Dritter sogar von mindestens fünf bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Aktuell beträgt die Mindeststrafe noch ein Jahr. Die neuen Vorgaben der Karlsruher Richter zur Quellen-TKÜ gelten hier somit nicht.
Die Aufklärung dieser Art der organisierten Sprengstoffkriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen, sei ohne Telekommunikationsüberwachung oft aussichtslos oder wesentlich erschwert, begründet die Bundesregierung ihren Ansatz. Kriminelle Banden nutzten überwiegend Telekommunikationsmittel für die Planung, Beschaffung und Durchführung der Taten, oft grenzüberschreitend und konspirativ. Nur die TKÜ ermögliche es, die arbeitsteiligen Strukturen und Kommunikationswege der Täter nachzuvollziehen und die Hinterleute zu ermitteln.
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In der abschließenden Debatte spielte Marc Henrichmann (CDU) auf den „wirklich besorgniserregenden Anstieg der Zahl der Geldautomatensprengungen“ seit 2021 an. Dieser habe einen Gesamtschaden im deutlichen dreistelligen Millionenbereich verursacht und das „Sicherheitsgefühl der Menschen“ beeinträchtigt. Helge Lindh (SPD) betonte, dass es sich hier nicht nur um Eigentumsdelikte handele: „Es geht hier elementar und ganz konkret um die Sicherheit von Menschen.“ Er hob die gemeingefährliche Natur der Taten hervor, bei denen etwa auch „Personen im Umfeld“ und Einsatzkräfte gefährdet würden.
Kritik an Symbolpolitik
Für die Grünen kritisierte Marcel Emmerich den Entwurf als „ein Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn“. Der aktuelle Rückgang der Sprengungen sei auf die Aufrüstung der Banken und „starke Ermittlungserfolge – gerade auch durch die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Niederlanden“ zurückzuführen. Kriminelle würden abgeschreckt, „wenn sie schnell gefasst werden“, aber nicht durch höhere Strafen. Emmerich forderte stattdessen ein „verschärftes Sprengstoffrecht“, um den Zugang zu gefährlichen Stoffen zu erschweren, sowie mehr Kontrollen.
Die Linke Katrin Fey warf der Bundesregierung vor, „reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht“ zu greifen und die Gelegenheit zu nutzen, „die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten“. Sie befürchtet eine ständige Zunahme von Katalogstraftaten, die „heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen.“
Der Gesetzentwurf, der letztlich auf einem Vorhaben der Ampel-Regierung aufbaut, legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. 2024 kam es zu einem Rückgang auf 269 verübte Explosionen mit einem Beuteschaden von 13,4 Millionen Euro. Nicht nur Abgeordnete der AfD sahen in der sinkenden Tendenz aber keinen Grund zur Entwarnung.
(mho)
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Schweizer Regierung rudert zurück: E-Gesundheitsdossier statt E-Patientendossier
Zurück auf Start lautet die Devise des Bundesrats, der Schweizer Regierung. Denn das seit Jahren geplante und entwickelte und vor nicht allzu langer Zeit realisierte elektronische Patientendossier (EPD) soll wieder abgeschafft und durch ein neues Konzept ersetzt werden. Nie hat sich das EPD breit etablieren können, gerade mal 125.000 Bürgerinnen und Bürger der Schweiz – bei gut 9 Mio. Einwohnern – haben ein Patientendossier eröffnet, so die Bundesrätin Baume-Schneider am Mittwoch vor den Medien. Das sei „sehr unbefriedigend“.
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Und viel zu wenige Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen nutzen das EPD. Doch nur solche, die seit 2022 neu zugelassen wurden, sind überhaupt dazu verpflichtet. Allerdings müssen sich alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dem EPD anschließen.
2017 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD festlegt, das der Gesetzgeber seit Ende 2020 schrittweise einführt.
Doch „die aktuellen Systeme haben kaum nützliche Funktionen und sind technisch veraltet.“ Manche verfügten noch nicht einmal über eine Stichwortsuche, so Elisabeth Baume-Schneider. Sie ist Bundesrätin im Eidgenössischen Departement des Innern und damit auch für Gesundheitsfragen zuständig.
Um das problembehaftete und kaum genutzte EPD zu verbessern, beschloss der Bundesrat bereits 2022, das entsprechende Gesetz komplett zu überarbeiten. Der Umfang und die meisten der neuen, tragenden Pfeiler einer „Totalrevision“ des Bundesgesetzes wurden Ende September 2024 von Baume-Schneider vorgestellt und haben sich nun zu einem Vorschlag der Regierung für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) herauskristallisiert. Noch handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der zuallererst von den beiden Räten, den Kammern des Schweizer Parlaments angenommen werden muss. Es ist ein Neustart, für den auch der Namenswechsel hin zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stehe, so verkündet es der Bundesrat.
Zentralisierung geplant
Zu dem vor gut einem Jahr vorgestellten Totalrevisions-Vorhaben gehörte etwa eine vielfach vorgeschlagene und geforderte Zentralisierung der Informatiksysteme, die nun definitiv kommen soll. Die technische Plattform dafür will der Bund zur Verfügung stellen.
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Das soll auch die Probleme bei der Interoperabilität zwischen den einzelnen EPD-Akteuren sowie den Datenaustausch und Kompatibilitäten verbessern. Bisher ist das EPD ein Zusammenschluss einzelner autonomer Projekte.
Opt-out auch für die Schweiz geplant
Gesundheitsfachpersonen und ihre Organisationen schließen sich in einem technisch-organisatorischen Verbund zusammen, der „EPD-Gemeinschaft“ genannt wird – mit teilweise unterschiedlichen technischen Infrastrukturen bei den einzelnen Stakeholdern. Das EPD ist heute auf einer Opt-in-Basis verfügbar, sprich der oder die PatientIn muss eines relativ aufwendig beantragen. Künftig soll es, wie bei einer Organspende, ein Widerspruchsrecht geben (Opt-out).
Auch sollen künftig alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem das E-GD nutzen müssen, wenn sie über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Der Bundesrat rechnet nun damit, dass das neue elektronische Gesundheitsdossier im Jahr 2030 wieder an den Start gehen kann. Sofern das Parlament dem EGDG zustimmt.
(mack)
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Bildaufhübscher: Elgato Facecam 4K im Test
Die Webcam der Corsair-Tochter eignet sich zwar auch für Videokonferenzen, hat aber vor allem Gamer im Fokus, die Spiele live übertragen und kommentieren. Denn neben einer hohen Bildwiederholrate und 4K-Auflösung bringt sie eine Funktion von Fotokameras mit.
Optik mit Wechselfiltern
Das Kunststoffgehäuse fällt mit 10 Zentimetern Länge und fünf Zentimetern Breite recht wuchtig aus. Die Kamera wiegt aber erstaunlich wenig und hält über die mitgelieferte Halterung ebenso sicher an einem MacBook-Display wie an einem dickeren Monitor.
Alternativ passt sie auch auf Stative mit Viertelzollgewinde. Die Linse ist von einem großen Ring umgeben. An diesen lassen sich Filter mit 49-mm-Gewinde von herkömmlichen Kameraobjektiven stecken.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bildaufhübscher: Elgato Facecam 4K im Test“.
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