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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen


Der Polizei wird es künftig möglich sein, Geldautomatensprenger mithilfe von Staatstrojanern zu jagen. Der Bundestag hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ unverändert mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedet. Die Grünen waren dagegen, die Linke enthielt sich.

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Strafverfolger dürfen der Initiative zufolge im Kampf gegen das Sprengen von Geldautomaten zeitnah auch verschlüsselte Nachrichten mitlesen, die etwa über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden. Zudem haben die Abgeordneten schon versuchtes unerlaubtes Erwerben oder Anbieten explosionsgefährlicher Stoffe kriminalisiert.

Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität wird zudem ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz „für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“ geschaffen. Auf entsprechende Aktivitäten steht damit Gefängnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zugleich sollen solche Taten in den bereits breit angelegten Katalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen werden. Dieser regelte ursprünglich das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails. Seit 2017 dürfen Ermittler damit aber auch in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats ausspionieren.

Der Gesetzgeber schuf damals eine Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation direkt auf dem Endgerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im August: Die Polizei darf Staatstrojaner nicht mehr einsetzen, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Sogenannte „Alltagskriminalität“ soll damit außen vor bleiben.

Geldautomatensprengungen können mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs künftig aber mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Umständen wie der lebensbedrohlichen Gefährdung Dritter sogar von mindestens fünf bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Aktuell beträgt die Mindeststrafe noch ein Jahr. Die neuen Vorgaben der Karlsruher Richter zur Quellen-TKÜ gelten hier somit nicht.

Die Aufklärung dieser Art der organisierten Sprengstoffkriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen, sei ohne Telekommunikationsüberwachung oft aussichtslos oder wesentlich erschwert, begründet die Bundesregierung ihren Ansatz. Kriminelle Banden nutzten überwiegend Telekommunikationsmittel für die Planung, Beschaffung und Durchführung der Taten, oft grenzüberschreitend und konspirativ. Nur die TKÜ ermögliche es, die arbeitsteiligen Strukturen und Kommunikationswege der Täter nachzuvollziehen und die Hinterleute zu ermitteln.

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In der abschließenden Debatte spielte Marc Henrichmann (CDU) auf den „wirklich besorgniserregenden Anstieg der Zahl der Geldautomatensprengungen“ seit 2021 an. Dieser habe einen Gesamtschaden im deutlichen dreistelligen Millionenbereich verursacht und das „Sicherheitsgefühl der Menschen“ beeinträchtigt. Helge Lindh (SPD) betonte, dass es sich hier nicht nur um Eigentumsdelikte handele: „Es geht hier elementar und ganz konkret um die Sicherheit von Menschen.“ Er hob die gemeingefährliche Natur der Taten hervor, bei denen etwa auch „Personen im Umfeld“ und Einsatzkräfte gefährdet würden.

Für die Grünen kritisierte Marcel Emmerich den Entwurf als „ein Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn“. Der aktuelle Rückgang der Sprengungen sei auf die Aufrüstung der Banken und „starke Ermittlungserfolge – gerade auch durch die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Niederlanden“ zurückzuführen. Kriminelle würden abgeschreckt, „wenn sie schnell gefasst werden“, aber nicht durch höhere Strafen. Emmerich forderte stattdessen ein „verschärftes Sprengstoffrecht“, um den Zugang zu gefährlichen Stoffen zu erschweren, sowie mehr Kontrollen.

Die Linke Katrin Fey warf der Bundesregierung vor, „reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht“ zu greifen und die Gelegenheit zu nutzen, „die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten“. Sie befürchtet eine ständige Zunahme von Katalogstraftaten, die „heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen.“

Der Gesetzentwurf, der letztlich auf einem Vorhaben der Ampel-Regierung aufbaut, legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. 2024 kam es zu einem Rückgang auf 269 verübte Explosionen mit einem Beuteschaden von 13,4 Millionen Euro. Nicht nur Abgeordnete der AfD sahen in der sinkenden Tendenz aber keinen Grund zur Entwarnung.


(mho)



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Bundeskartellamt verhängt 2025 weniger Bußgelder


Deutschlands oberste Wettbewerbshüter haben in diesem Jahr verhältnismäßig wenig Bußgelder wegen Kartellvergehen verhängt. Wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte, waren es rund zehn Millionen Euro und damit deutlich weniger als die im Vorjahr verhängten 26 Millionen Euro.

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Die jährliche Gesamtsumme der Bußgelder schwankt stark. Das liegt auch am Zufall – ist ein großes Verfahren zu Ende, ist die Bußgeldsumme in dem entsprechenden Jahr sehr hoch und in dem Folgejahr mangels ähnlich großer anderer Verfahren niedrig. 2023 hatte die Bußgeldsumme nur 2,8 Millionen Euro betragen – ein niedriger Wert, der damals auch mit coronabedingten Verfahrensverzögerungen begründet wurde.

Im vergangenen Jahrzehnt waren die Summen, die das Kartellamt den Firmen wegen Kartellvergehen aufgebrummt hat, deutlich höher: Der Jahresrekord lag 2014 bei 1,1 Milliarden Euro. 2019 waren es 848 Millionen Euro – gut drei Viertel entfielen damals auf Geldstrafen im Rahmen eines Verfahrens gegen Stahlhersteller wegen Preisabsprachen bei Blechen.

Dieses Jahr fiel der Audioprodukte-Hersteller Sennheiser negativ auf, die Firma aus Niedersachsen ist vor allem für ihre Kopfhörer bekannt. Sennheiser wurde zu einer Zahlung von sechs Millionen Euro verdonnert. Der Vorwurf: Die Firma habe jahrelang Einfluss auf Händler genommen, um höhere Preise im Laden zu erreichen.

Kartellabsprachen sind grundsätzlich verboten: Sie hemmen den Wettbewerb, was beim Kunden in der Regel zu höheren Kosten führt. Kartellanten machen häufig jahrelang gemeinsame Sache, bis einem von ihnen die Sache nicht mehr geheuer ist und er sich an das Kartellamt wendet, um reinen Tisch zu machen. Dann profitiert er von der Kronzeugenregelung: Als Erster, der auspackt, kommt er ohne Geldbuße davon. Hilfreich für die Ermittlungen der Wettbewerbshüter ist zudem ein System, über das sich Menschen anonym melden können. Bei diesem System gingen in diesem Jahr 600 Hinweise ein.

Die rechtlichen Anforderungen an die Kartellverfahren seien hoch und belastbare Nachweise seien nicht immer leicht zu erbringen, sagte Behördenchef Andreas Mundt. „Umso wichtiger sind moderne Ermittlungsansätze, der perspektivische Einsatz neuer IT-gestützter Auswertungsinstrumente und ein Hinweisgebersystem, das sich erneut als sehr wirkungsvoll erwiesen hat.“

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(olb)



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Apple-Bugs: AirDrop-Ausfall, AirPods-Pro-3-Knacken und Studio-Display-Flickern


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Mehrere Probleme verschiedener Schweregrade ärgern derzeit Nutzer von iOS- und macOS-Geräten. Außerdem scheint es weiterhin einen Hardware-nahen Bug mit den populären AirPods Pro der dritten Generation zu geben, der schon seit mehreren Monaten bekannt ist, von Apple aber per Firmware-Update bislang nicht behoben werden konnte.

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Mit iOS 26.2 und macOS 26.2 wollte Apple eigentlich den Versand von Daten über das Kurzstreckenprotokoll AirDrop verbessern. Spam-Attacken mit unerwünschten Botschaften sollen verhindert werden, es aber dennoch möglich sein, Kontakte kurzfristig freizugeben. So kann man nun AirDrop-Sendungen ganz sperren, diese für zehn Minuten freigeben sowie nur Kontakten ermöglichen. Bringt man zwei Geräte zusammen, ist zudem erlaubt, mittels Code eine 30-tägige Freigabe zu erlauben.

In diesem Zusammenhang hat Apple offenbar einen Bug eingebaut, der insbesondere den Versand von AirDrop-Inhalten zwischen Macs und iPhones betrifft. In der „Mac & i“-Redaktion konnten wir dies mit zwei Geräten eines Redakteurs nachstellen. Dabei war es nicht mehr möglich, von einem Sequoia-Mac Inhalte an ein iPhone zu senden – AirDrop war nur für Kontakte freigegeben. Erst die allgemeine Freigabe von AirDrop-Nachrichten für zehn Minuten behob das Problem. Der Fehler scheint nicht nur mit älteren macOS-Versionen aufzutreten, sondern auch im Zusammenspiel von macOS 26.2 und iOS 26.2. Was genau den Bug auslöst, bleibt unklar. Vor iOS 26.2 gab es beim Verbindungsaufbau keine Probleme, beide Geräten „kennen“ zudem den Kontakt, handelt es sich doch um ein und dieselbe Person.

Mit macOS 26 bis hin zur aktuellen Version macOS 26.2 berichten Nutzer weiterhin über unregelmäßig auftretende Flacker-Probleme, wie es in Apples offiziellem Supportforum heißt. Diese treten insbesondere auf, wenn eine App einen hellen, weißen Hintergrund aufweist. Teilweise tritt der Darstellungsfehler aber auch in anderen Fällen auf. Das Flackern ist dabei nur kurz, angeblich tritt es mit macOS 26.2 gehäuft auf. Ein Hardware-Problem ist es offenbar nicht, da die Geräte unter macOS 15 sauber liefen. Wie verbreitet das Problem ist, blieb zunächst unklar; ein Studio Display in der Redaktion von Mac & i zeigte den Fehler zunächst nicht.

Schließlich scheint es Apple immer noch nicht gelungen zu sein, einen „Knack-Bug“ bei den AirPods Pro der dritten Generation zu beheben. Dieser sorgt für Störgeräusche etwa im Flugzeug oder der Bahn und soll mit Druckveränderungen zusammenhängen – und tritt auch dann auf, wenn keine Musik läuft. Es kommt zu einer Art Rauschen, das unvermittelt auftritt. Berichte dazu gibt es bereits seit Oktober. Zum Teil wurden Einheiten der Stöpsel daraufhin ausgetauscht, doch auch neue Modelle zeigten das Problem. Aktuell wird von einem Firmware-Bug ausgegangen. Apple hatte im Dezember zuletzt ein neues Update (Version 8B30) verbreitet. Es landet nach einigen Tagen automatisch auf den Stöpseln, sofern sie mit einem iPhone oder Mac verbunden sind.

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(bsc)



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Sony Group erwirbt 80 Prozent der Anteile an Peanuts Holdings


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Die japanische Sony Gruppe, zu der unter anderem Sony Music Entertainment und Sony Pictures Entertainment gehören, hat eine „endgültige Vereinbarung“ mit dem kanadischen Medienunternehmen WildBrain getroffen, um indirekt sämtliche 41 Prozent der Anteile von WildBrain an der „Peanuts“ Holdings zu erwerben. Sony Music Entertainment hielt bereits 39 Prozent. Damit hält Sony künftig die Mehrheit an Charles M. Schulz‘ beliebtem „Peanuts“-Franchise mit Snoopy, Charlie Brown und anderen. 20 Prozent bleiben bei der Familie von Charles M. Schulz.

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Wie Sony in der Ankündigung schreibt, zahlt der Konzern für die Akquisition 630 Millionen kanadische Dollar (ca. 390 Millionen Euro), „vorbehaltlich der üblichen Anpassungen des Betriebskapitals und anderer Anpassungen“. Nach Abschluss der Transaktion wird die Sony Gruppe zusammen mit der bereits bestehenden Beteiligung indirekt 80 Prozent der Anteile an „Peanuts“ halten. „Peanuts“ werde damit „eine konsolidierte Tochtergesellschaft von Sony“. Sony wird das Franchise vollständig kontrollieren, sofern die regulatorischen Behörden grünes Licht geben.

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„Seit 2018 ist SMEJ (Sony Music Entertainment Japan) stolzer Partner von ‘Peanuts‘, einer legendären globalen Unterhaltungsmarke, die seit 75 Jahren Zuschauer auf der ganzen Welt begeistert“, erklärte Shunsuke Muramatsu, Präsident und Group CEO von Sony Music Entertainment (Japan), in einer Stellungnahme. „Mit dieser zusätzlichen Beteiligung freuen wir uns, den Wert der Marke ‘Peanuts‘ durch die Nutzung des umfangreichen globalen Netzwerks und des kollektiven Fachwissens der Sony Group weiter steigern zu können.

Weiter sagte Muramatsu: „Wir fühlen uns zutiefst verpflichtet, das Erbe von Charles Schulz und der Familie Schulz weiterzuführen. Gemeinsam mit SPE (Sony Pictures Entertainment) und unterstützt durch die fortgesetzte Partnerschaft mit WildBrain werden wir weiterhin neue Möglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, dass ‘Peanuts‘ über Generationen hinweg eine relevante und beliebte Präsenz bleibt – indem wir neue Zielgruppen erreichen und den zeitlosen Charme der ’Peanuts‘-Bande auch in den kommenden Jahren weitergeben.“

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Konkrete Pläne hat der neue Mehrheitseigner für das „Peanuts“-Franchise nicht kommuniziert. Es heißt lediglich, dass Sony beabsichtigt, „sein Know-how im Charaktergeschäft und das umfangreiche Netzwerk der Sony Group weiterhin zu nutzen, um das Wachstum des ’Peanuts‘-IP-Geschäfts (IP: Intellectual Property – Rechte am geistigen Eigentum) weiter voranzutreiben und den Markenwert zu steigern“. Das „Peanuts“-Franchise feiert in diesem Jahr zudem sein 75-jähriges Jubiläum.

Vergleicht man die Übernahme der „Peanuts“-Anteile mit dem Kauf des „Halo“-Spieleentwicklers Bungie aus dem Jahr 2022, für das Sony etwa 3,7 Milliarden US-Dollar (knapp 3,2 Milliarden Euro) hingeblättert hat, sind die 390 Millionen Euro beinahe „Peanuts“.


(afl)



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