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Kalifornien stärkt Datenschutz: Das Ende des Cookies, wie wir ihn kennen?
In Kalifornien wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das es Verbraucher künftig deutlich einfacher machen soll, ihre Daten beim Surfen im Internet zu schützen. Wie The Markup berichtet, verpflichtet das Gesetz Browser-Anbieter dazu, eine Opt-out-Funktion bereitzustellen, die Websites automatisch darüber informiert, dass persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Obwohl das Gesetz 566 zunächst nur in Kalifornien gilt, könnte es auch für Menschen in anderen US-Bundesstaaten positive Effekte mit sich bringen.
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Mehr Kontrolle über persönliche Daten
Das Gesetz ist in den USA das erste seiner Art und wurde sowohl von der California Privacy Protection Agency als auch von mehreren Datenschutzorganisationen gefördert. Browser wie Google Chrome oder Microsoft Edge haben jetzt bis Anfang 2027 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und Nutzern eine entsprechende Opt-out-Funktion bereitzustellen. Emory Roane ist stellvertretender Politikleiter bei der Organisation Privacy Rights Clearinghouse. Er sagt, die technische Umsetzung sei unkompliziert und könnte auch über alle Bundesstaaten hinweg Auswirkungen haben.
Kalifornien bietet im Rahmen des California Consumer Privacy Act schon seit Längerem Datenschutzmaßnahmen, die Einwohner beispielsweise die Möglichkeit bieten, der Weitergabe persönlicher Daten zu widersprechen. Befürworter des neuen Gesetzes verweisen allerdings darauf, dass Nutzer bisher jede Website einzeln aufrufen mussten, um die Einstellung vorzunehmen. Durch das neue Gesetz soll dieser Vorgang automatisiert werden und das Opt-out mit nur einem einzigen Klick ermöglichen.
Einige Anbieter wie Mozilla haben ähnliche Funktionen im Rahmen eines Standards mit dem Titel Global Privacy Control schon freiwillig implementiert. Wird diese Einstellung in Firefox aktiviert, übermittelt der Browser automatisch die Präferenz der Benutzer an die Websites. Mehrere US-Bundesstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zur Einhaltung zu verpflichten, und Kaliforniens Generalstaatsanwalt hat sogar schon rechtliche Schritte eingeleitet, wenn der Datenschutz ignoriert wird. Bislang waren Browser allerdings nicht dazu verpflichtet, eine solche Funktion standardmäßig anzubieten.
Positive Effekte für alle Bundesstaaten
In Verbindung mit aktuellen Entwicklungen in anderen Bundesstaaten könnte das neue Gesetz 566 einen Wendepunkt markieren, der darüber entscheidet, wie in den USA zukünftig mit Onlinedaten umgegangen wird. Experten gehen davon aus, dass es für Unternehmen kaum umsetzbar wäre, die Funktion ausschließlich kalifornischen Nutzern bereitzustellen. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Opt-out-Option landesweit angeboten werden könnte. Wie diese Umsetzung im Detail aussehen wird, bleibt allerdings unklar. Einige Websites könnten versuchen, den Standort ihrer Besucher zu ermitteln und die Funktion nur dann bereitzustellen, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das birgt laut Roane aber Risiken, da das Gesetz für alle Einwohner Kaliforniens gilt – unabhängig davon, wo sie sich gerade aufhalten.
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Der politische Leiter von Privacy Rights Clearinghouse geht zudem davon aus, dass das Gesetz 566 künftig ausgeweitet werden könnte. Denkbar wäre beispielsweise, dass auch Smart-Home-Geräte oder vernetzte Fahrzeuge in Zukunft Opt-out-Einstellungen anbieten müssen. Er begrüßt den Vorstoß des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom, der das Gesetz zum Schutz der Daten von Internetnutzern kürzlich unterzeichnet hat. „Aber wir sind noch weit davon entfernt, dass diese Rechte wirklich einfach im ganzen Land und über die Grenzen hinweg ausgeübt werden können, selbst in Bundesstaaten wie Kalifornien, wo wir diese Rechte haben“, so Roane.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
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Verbraucherschützer: 1N Telecom ignoriert Urteil des Bundesgerichtshofs
Das seit Langem umstrittene Unternehmen 1N Telecom sorgt weiter für Ärger. Erst vor wenigen Monaten entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekommunikationsfirma unwirksam sind, sofern sie lediglich über einen Internetlink in einem Papierformular zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Praxis ermögliche es den Kunden nicht, die Vertragsbedingungen klar und eindeutig zur Kenntnis zu nehmen, betonte der BGH. Verbraucherschützer werfen dem DSL-Anbieter nun vor: Trotz der klaren Ansage versuche 1N Telecom weiterhin, mit alten und neuen Tricks Geld einzutreiben.
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Verbraucherzentralen erhalten seit Jahren Beschwerden besorgter Bürger, die Zahlungsaufforderungen für angebliche Verträge mit der Düsseldorfer Firma erhalten haben. Viele der Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom und wurden durch irreführende Postwurfsendungen dazu verleitet, vermeintlich den Anbieter zu wechseln. In der Folge zahlen sie jetzt für einen Anschluss, den sie tatsächlich gar nicht nutzen.
Oftmals unterzeichneten Kunden im Glauben, lediglich ihren bestehenden Vertrag zu verlängern. Kurz darauf stellten sie jedoch fest, dass ihr bisheriger Anschluss gekündigt und stattdessen ein neuer Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen worden war. Selbst nach einem fristgerechten Widerruf oder einer Anfechtung der Verträge beharrte das Unternehmen auf Forderungen von bis zu 500 Euro.
„Vergleichsangebot“ für 200 Euro
Obwohl das BGH-Urteil dieser Vorgehensweise Einhalt geboten hat, versuchen die Düsseldorfer jetzt, über Umwege ihre Ansprüche durchzusetzen. „Teilweise mit Erfolg“, weiß die Verbraucherzentrale Sachsen. Nach ihren Angaben hat 1N Telecom die angeblichen Forderungen inzwischen an das neu gegründete Essener Unternehmen TPI Investment verkauft. Dieses fordert mittlerweile von früheren Kunden des Providers die Zahlung teils hoher Beträge.
Aktuell unterbreitet TPI Betroffenen den sächsischen Verbraucherschützern zufolge Angebote für angebliche außergerichtliche Vergleiche. Darin würden sie aufgefordert, 200 Euro zu zahlen. Andernfalls drohe die „Wiedereinsetzung der ursprünglichen, höheren Forderung“. In die Schreiben sollen angstmachende Begriffe wie Titulierung, Zwangsvollstreckung und sogar Schriftvergleichsgutachten eingeflochten sein.
Verbraucherschützer: Dreister Versuch
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für dreist und inakzeptabel. Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach, erläutert: „Wir sehen grundsätzlich keinerlei rechtliche Grundlage, auf solche Vergleichsangebote einzugehen. Nach dem Urteil des BGH fehlt den Forderungen in vielen Fällen die vertragliche Basis.“ Die Expertin rät allen Betroffenen dringend, diesen Forderungen zu widersprechen und keinesfalls aus Angst Zahlungen zu leisten. Wer Hilfe bei der Formulierung eines Widerspruchs benötige, könne sich unabhängig und individuell bei der Institution beraten lassen.
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Schon Ende 2024 bestätigte das Amtsgericht Leipzig einer beklagten Kundin, dass bei einem vermeintlichen Tarifwechsel mit der 1N Telecom kein rechtsgültiger Vertrag zustande komme. Betroffenen sei „offenbar unter Vortäuschung einer Vertragsbeziehung der Klägerin“ zur Telekom ein „unbrauchbarer und überflüssiger zweiter Festnetzvertrag untergeschoben“ worden. Der Düsseldorfer Anbieter mit dem ähnlich klingenden Namen irritiert Verbraucher seit vielen Monaten mit nicht bestellter Werbepost und angeblichen Gewinnspielen.
(nen)
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Erste Beta-Nutzer können Drittanbieter-Chats in WhatsApp testen
Der Digital Markets Act (DMA) verlangt von Meta, dass WhatsApp sich für andere Messenger öffnen muss. An dieser Funktion arbeitet das Unternehmen seit einigen Jahren und nun hat WhatsApp für erste Nutzer der Betaversion 2.25.33.8 für Android und Version 25.32.10.72 für iOS im Testflight eine entsprechende Funktion namens „Drittanbieter-Chats“ zum Ausprobieren integriert.
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Drittanbieter-Chat-Integration kommt näher
Die Funktion wird laut WABetaInfo nicht allen Nutzern der Android- und iOS-Beta von WhatsApp angeboten, es erhalten jedoch nur wenige ausgewählte einen ersten Blick darauf. Das Feature soll es Nutzerinnen und Nutzern verschiedener Plattformen ermöglichen, an Unterhaltungen auf WhatsApp teilzunehmen, sodass alle Teilnehmer mitchatten können, ohne zwischen Apps wechseln zu müssen.
Außerdem, so heißt es, soll mit der WhatsApp-Funktion die seitens der EU vorgeschriebene Interoperabilität über einzelne Chats hinweg erweitert und ein „einheitliches Chat-Erlebnis über verschiedene Messaging-Dienste“ ermöglicht werden. Die Meta-Tochter muss bei der Entwicklung der Funktion die europäischen Interoperabilitätsvorschriften sowie strenge Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhalten.
Wie WABetaInfo weiter schreibt, wird die Drittanbieter-Chat-Funktion, sobald verfügbar, direkt in den App-Einstellungen in einem Banner angezeigt, das dazu auffordert, die Funktion zu aktivieren. Die Funktion wird zudem in den Einstellungen unter Konto > Drittanbieter-Chats ein- und ausgestellt werden können.
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Zu Beginn soll die Funktion nur Einzelchats unterstützen, wie Meta schon im vergangenen Jahr angekündigt hat. Der interoperable Chat soll zuerst nur den Austausch von Textnachrichten, Bildern, Sprachnachrichten, Videos und Dateien zwischen zwei Personen ermöglichen. Bestimmte native Funktionen wie Statusaktualisierungen, Sticker und verschwindende Nachrichten sind nicht für den plattformübergreifenden Chat vorgesehen. Anrufe und Gruppenchats sollen erst in den kommenden Jahren einziehen. Zudem sollen die Drittanbieter-Chats, wie WABeta in einer Abbildung zeigt, entweder in einem separaten Posteingang einlaufen oder, wenn gewünscht, in einer kombinierten Inbox.
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Austausch mit BirdyChat
Den ersten Testern steht noch kein umfangreiches Angebot an Drittanbieter-Messengern zur Verfügung. Stattdessen bietet WhatsApp nur den Austausch mit der eher unbekannten App BirdyChat an. Interessierte Anbieter von Messaging-Apps, die eine WhatsApp-Integration wollen, müssen mit Meta eine Vereinbarung unterzeichnen und bestimmte Bedingungen einhalten, die von WhatsApp festgelegt werden. Mitbewerber wie Signal und Threema haben eine Zusammenarbeit bereits ausgeschlossen. Beide Unternehmen wollen unter anderem aus Datenschutzgründen nicht mitspielen.
Die Daten, die WhatsApp über Nutzer einer Drittanbieter-App sammelt, sind recht umfangreich. Zwar sollen Chatinhalte nicht eingesehen werden können, allerdings kann der Konzern eigenen Angaben zufolge allgemeine Standortinformationen über die IP-Adresse beziehen, wann man zuletzt online war, wie lange man den Dienst genutzt hat und weitere Metadaten.
Wann Meta die Funktion für alle Nutzer öffnet und welche Messaging-Mitbewerber überhaupt mitspielen werden, hat der Konzern noch nicht mitgeteilt.
(afl)
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E-Zigaretten als Wegwerfprodukt: Politik treibt Verbot voran
Das Aus für die umstrittenen Einweg-E-Zigaretten in Deutschland rückt etwas näher. Der Bundestag forderte die Bundesregierung am späten Donnerstagabend auf, ein Verbot zu prüfen. Den entsprechenden Prüfauftrag hatten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht. In dem Text heißt es, die Bundesregierung solle das Vorgehen Frankreichs und Belgiens beachten – in diesen EU-Staaten ist der Verkauf dieser Wegwerfprodukte bereits untersagt. Der Bundesrat hatte sich kürzlich für ein Verbot ausgesprochen, woraufhin die Bundesregierung allerdings rechtliche Bedenken geäußert hatte – nun soll sie schauen, wie das doch machbar wäre.
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Außerdem beschloss das Parlament eine Rücknahmepflicht von E-Zigaretten generell als Teil von Mehrweg- und Einweg-Systemen. Sie können künftig überall dort, wo sie verkauft wurden, auch zurückgegeben werden. Bislang ist das nur in größeren Geschäften möglich. Ein Pfandsystem gibt es weiterhin nicht.
Einweg-E-Zigaretten seien ein Ärgernis und sollten verboten werden, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews. „Sie sind eine Gefahr für die Umwelt, die Gesundheit und die Recyclingbetriebe und eine sinnlose Verschwendung von Ressourcen.“ Der Sozialdemokrat wies darauf hin, dass die Geräte gedankenlos in die Umwelt, den Restmüll und Gelben Sack geworfen werden und dann – gequetscht oder gerieben – Brände in Sortier- und Entsorgungsanlagen verursachten.
Vaping ist im Trend
Der Verkauf von E-Zigaretten – auch Vapes genannt – ist in Deutschland ein Milliardengeschäft, nach einer Schätzung des Branchenverbandes Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) geben die Bundesbürger dafür in diesem Jahr 2,4 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend. Ein Zehntel entfällt auf Einweg-Produkte und der Rest auf Geräte, die man aufladen und neue Flüssigkeit ergänzen kann.
Vapes erzeugen Dampf, der inhaliert wird und nach Früchten oder Menthol schmeckt. Der Dampf enthält deutlich weniger Schadstoffe als der Rauch von Tabakzigaretten, Mediziner warnen dennoch vor den Gesundheitsgefahren und der Wirkung von Nikotin, das abhängig macht.
Die Einweggeräte halten für einige Hundert oder maximal etwa tausend Züge, dann sind sie leer und müssen weggeworfen werden. Der kleine Tank, in dem die Flüssigkeit ist, kann nicht aufgefüllt und die verbaute Batterie nicht nachgeladen werden. Chinesische Marken wie Elfbar sind mit Wegwerf-Produkten stark präsent. Große Tabakkonzerne wie Philip Morris und British American Tobacco (BAT) haben die E-Zigaretten ebenfalls im Sortiment, dies als Einweg- und Mehrweg-Variante. Besonders unter jungen Leuten sind die Wegwerfprodukte beliebt, was Sorgen schürt.
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Kommt es nun zum Verbot – werden die Einweg-Vapes bald vom Markt genommen? Aus Sicht der Grünen-Bundestagsabgeordneten Julia Schneider wäre das „der unbürokratischste und effizienteste Weg“. Andere Länder in Europa wie Belgien und Frankreich hätten es vorgemacht. „Deutschland sollte hier nicht hinten anstehen.“
Reaktion von Branchenvertretern
Aber taugen solche Staaten, wo die Einweg-E-Zigaretten bereits verboten wurden, als positives Beispiel? Der frühere SPD-Politiker und heutige Lobbyist des Tabakkonzerns Philip Morris, Torsten Albig,
schüttelt den Kopf. Solche Verbote führten meist zu unerwünschten Nebeneffekten wie einem Anstieg des illegalen Handels. In Frankreich habe der Konsum illegaler Produkte stark zugenommen.
Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartigen Erzeugnisse (BVTE) hält ebenfalls nichts von einem Verbot. Schon jetzt würden viele E-Zigaretten illegal verkauft, ohne dass der Staat richtig eingreife. „Das Verbot wäre nur eine weitere Regelung, deren Einhaltung der Staat kaum kontrollieren würde.“
Und Dustin Dahlmann vom BfTG weist darauf hin, dass die Nachfrage nach den Einweg-Produkten schon jetzt sinke – 2024 habe ihr Marktanteil 15 Prozent betragen und damit 5 Prozentpunkte mehr als derzeit. Außerdem laufe die im Februar 2027 greifende Verschärfung der EU-Batterieverordnung doch ohnehin auf ein Aus für die Wegwerfprodukte hinaus, sagt Dahlmann. Dann dürfen der Regelung zufolge nur noch Geräte verkauft werden, deren Batterien „leicht entfernt und ausgetauscht werden können“.
Ein klares Verbot sei das aber keineswegs, moniert Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Möglicherweise werde die Industrie die Wegwerfprodukte nur etwas modifizieren und dann weiter anbieten. Ein eindeutiges Verbot der Einweg-E-Zigaretten sei hingegen überfällig. „Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt müssen die Produkte schleunigst vom Markt verschwinden“, sagt der Umweltschützer. Durch die Wegwerfprodukte werden wichtige Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Kupfer verschwendet. Frankreich und Belgien hätten bereits erfolgreich vorgemacht, wie man dem einen Riegel vorschiebe.
Tabakhändler sieht Verbot positiv
Und was sagen Händler vor Ort? Sebastian Jähn bleibt gelassen, er betreibt in Düsseldorf-Benrath ein Tabakwarengeschäft. Der 44-Jährige verkauft die E-Zigaretten-Marken Veev von Philip Morris und Vuse von BAT. Etwa die Hälfte des Vaping-Geschäfts entfalle auf Einweg- und die andere Hälfte auf Mehrweg-Produkte, sagt er. Schon jetzt nimmt er Altgeräte für eine sachgemäße Elektroschrott-Entsorgung zurück. Aber: „Das kommt sehr selten vor, dass jemand das Gerät zurückbringt – es ist wohl leider einfacher, das in die Mülltonne zu schmeißen.“
Künftig wird Jähn nicht nur Veev- und Vuse-Geräte zurücknehmen müssen, sondern auch Produkte von anderen Herstellern, die er gar nicht verkauft. Stört ihn das? Nein, sagt er: „Da wird eh nichts zurückkommen.“ Und was sagt er zu einem möglichen Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten? „Das fände ich gut – es gibt ja Mehrweg-Varianten, die sind besser für die Umwelt.“
(nen)
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