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Kalifornien stärkt Datenschutz: Das Ende des Cookies, wie wir ihn kennen?


In Kalifornien wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das es Verbraucher künftig deutlich einfacher machen soll, ihre Daten beim Surfen im Internet zu schützen. Wie The Markup berichtet, verpflichtet das Gesetz Browser-Anbieter dazu, eine Opt-out-Funktion bereitzustellen, die Websites automatisch darüber informiert, dass persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Obwohl das Gesetz 566 zunächst nur in Kalifornien gilt, könnte es auch für Menschen in anderen US-Bundesstaaten positive Effekte mit sich bringen.

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Das Gesetz ist in den USA das erste seiner Art und wurde sowohl von der California Privacy Protection Agency als auch von mehreren Datenschutzorganisationen gefördert. Browser wie Google Chrome oder Microsoft Edge haben jetzt bis Anfang 2027 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und Nutzern eine entsprechende Opt-out-Funktion bereitzustellen. Emory Roane ist stellvertretender Politikleiter bei der Organisation Privacy Rights Clearinghouse. Er sagt, die technische Umsetzung sei unkompliziert und könnte auch über alle Bundesstaaten hinweg Auswirkungen haben.

Kalifornien bietet im Rahmen des California Consumer Privacy Act schon seit Längerem Datenschutzmaßnahmen, die Einwohner beispielsweise die Möglichkeit bieten, der Weitergabe persönlicher Daten zu widersprechen. Befürworter des neuen Gesetzes verweisen allerdings darauf, dass Nutzer bisher jede Website einzeln aufrufen mussten, um die Einstellung vorzunehmen. Durch das neue Gesetz soll dieser Vorgang automatisiert werden und das Opt-out mit nur einem einzigen Klick ermöglichen.

Einige Anbieter wie Mozilla haben ähnliche Funktionen im Rahmen eines Standards mit dem Titel Global Privacy Control schon freiwillig implementiert. Wird diese Einstellung in Firefox aktiviert, übermittelt der Browser automatisch die Präferenz der Benutzer an die Websites. Mehrere US-Bundesstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zur Einhaltung zu verpflichten, und Kaliforniens Generalstaatsanwalt hat sogar schon rechtliche Schritte eingeleitet, wenn der Datenschutz ignoriert wird. Bislang waren Browser allerdings nicht dazu verpflichtet, eine solche Funktion standardmäßig anzubieten.

In Verbindung mit aktuellen Entwicklungen in anderen Bundesstaaten könnte das neue Gesetz 566 einen Wendepunkt markieren, der darüber entscheidet, wie in den USA zukünftig mit Onlinedaten umgegangen wird. Experten gehen davon aus, dass es für Unternehmen kaum umsetzbar wäre, die Funktion ausschließlich kalifornischen Nutzern bereitzustellen. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Opt-out-Option landesweit angeboten werden könnte. Wie diese Umsetzung im Detail aussehen wird, bleibt allerdings unklar. Einige Websites könnten versuchen, den Standort ihrer Besucher zu ermitteln und die Funktion nur dann bereitzustellen, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das birgt laut Roane aber Risiken, da das Gesetz für alle Einwohner Kaliforniens gilt – unabhängig davon, wo sie sich gerade aufhalten.

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Der politische Leiter von Privacy Rights Clearinghouse geht zudem davon aus, dass das Gesetz 566 künftig ausgeweitet werden könnte. Denkbar wäre beispielsweise, dass auch Smart-Home-Geräte oder vernetzte Fahrzeuge in Zukunft Opt-out-Einstellungen anbieten müssen. Er begrüßt den Vorstoß des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom, der das Gesetz zum Schutz der Daten von Internetnutzern kürzlich unterzeichnet hat. „Aber wir sind noch weit davon entfernt, dass diese Rechte wirklich einfach im ganzen Land und über die Grenzen hinweg ausgeübt werden können, selbst in Bundesstaaten wie Kalifornien, wo wir diese Rechte haben“, so Roane.

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


(jle)



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Freitag: Gerichte gegen Metas Datensammlung, Amazon-Rekordinvestitionen in Cloud


Meta Platforms‘ Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps ist unzulässig. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden entscheidet auch das OLG Naumburg auf vierstelligen Schadenersatz. Insgesamt sind in Deutschland rund 10.000 Klagen gegen Meta anhängig. Bislang sind nur die in Dresden und Naumburg entschiedenen Fälle rechtskräftig. Damit steht jetzt erstmals fest, dass Meta Platforms nach deutschem Recht illegal Daten auf fremden Webseiten erntet. Denn die Meta Business Tools erlauben die Bildung von Nutzerprofilen ohne Zustimmung der Betroffenen, selbst von Menschen ohne Meta-Konto. Wir werfen einen Blick auf juristische Eckpunkte. Derweil investiert nach Google auch Amazon Rekordsummen in KI, nachdem Handelsgeschäft und Cloud-Business weiter wachsen. Selbst die Cloud-Nachfrage ohne KI-Bezug wächst schneller als erwartet, aber die Nachfrage nach KI bleibt ebenfalls hoch. Doch der Gewinn pro Aktie ist niedriger als erwartet, sodass die Aktie fällt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Meta Platforms gerät im Kampf um sein Geschäftsmodell in Deutschland zunehmend in die Defensive. Jetzt hat mit dem OLG Naumburg das dritte Oberlandesgericht festgestellt, dass Metas Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps rechtswidrig ist. Das OLG erkennt dafür in zwei Verfahren Schadenersatz in vierstelliger Höhe zu. Im Dezember hat das OLG München in vier Verfahren gegen Meta geurteilt, Anfang der Woche kamen vier Entscheidungen des OLG Dresden gegen Meta Platforms hinzu. Und jetzt der 9. Senat Naumburgs. Dieses OLG ist für das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig; dessen Landgerichte (LG) haben bislang allesamt für Meta Platforms und gegen die Internetnutzer entschieden. Die LG werden ihre Rechtsprechung jetzt sicherlich um 180 Grad drehen: Auch Sachsen-Anhalt wechselt bei Metas Datensammlung die Seite.

Hintergrund dieser Klagen und Gerichtsentscheidungen sind die Meta Business Tools, die personenbezogene Daten auf fremden Webseiten und Apps ernten und dann ohne wirksame Zustimmung verarbeiten. Das OLG Dresden hat dabei in vier parallelen Entscheidungen Meta Platforms zum ersten Mal in Deutschland rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt und sogar die Revision zum Bundesgerichtshof ausgeschlossen, weil die Sache auf Ebene der Obergerichte eindeutig gesehen werde. Dabei verweist es auf das OLG München, das ebenfalls gegen Meta geurteilt hat. Dennoch sind die Sichtweisen der beiden OLG nicht deckungsgleich. Im Zentrum steht der Kontrollverlust, den Betroffene über ihre Daten erleiden: Warum Meta Platforms Datensammlung illegal ist.

An Datenverarbeitung verdient auch Amazon.com kräftig und profitiert neben dem wachsenden Handelsgeschäft weiterhin von der hohen Nachfrage nach Cloud-Kapazitäten aufgrund Künstlicher Intelligenz (KI). Deshalb erhöht der Konzern für das laufende Jahr seine Investitionen um mehr als 50 Prozent gegenüber 2025 auf nun 200 Milliarden US-Dollar. Der überwiegende Teil dieses Kapitals ist für Rechenzentren und andere Infrastrukturen vorgesehen, um der hohen Nachfrage nach KI-Angeboten gerecht zu werden. Zwar sind Umsatz und Gewinne erneut gestiegen, aber Anleger hatten einen etwas höheren Gewinn pro Aktie erwartet. Amazons Aktienkurs hat im nachbörslichen Handel wohl auch deshalb um rund 11 Prozent nachgegeben: Amazon mit ungebremstem Wachstum und extremen KI-Investitionen, aber Aktie fällt.

Amazon ist einer der Marktplätze, auf denen zum Teil auch mangelhafte Elektronikgeräte angeboten werden, die der Sicherheit und Konformität auf dem deutschen Markt nicht genügen. Dessen Wahrung bleibt eine Daueraufgabe für die Bundesnetzagentur. Der Behörde geht es sowohl um fairen Wettbewerb als auch Schutz der Verbraucher. 2025 hat die Marktüberwachung der Regulierungsbehörde insgesamt rund 7,7 Millionen mangelhafte Geräte identifiziert. Die Zahl der beanstandeten Produkte ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. 2024 waren es noch 5,3 Millionen Geräte. Die bei den Stichproben entdeckten Defizite betreffen sowohl formale Mängel als auch grundlegende technische Mängel mit Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, wie Funkstörungen & Co: Bundesnetzagentur zieht Millionen Geräte aus dem Verkehr.

Anthropic hat das neue KI-Modell Opus 4.6 vorgestellt, das primär beim Programmieren deutlich besser abschneiden soll als der Vorgänger. Opus 4.6 ist die erste Version der Opus-Klasse mit einem Kontextfenster von einer Million Token – allerdings noch als Beta-Funktion. Weitere Neuerungen: Agentische Coding-Teams sollen komplexe Aufgaben parallel bearbeiten, Claude passt die Nachdenkzeit automatisch der Fragestellung an und die maximale Ausgabelänge verdoppelt sich. Leistungsfähiger wird die neue Opus-Version obendrein. Eine zentrale Neuerung ist die Agent-Teams-Funktion in Claude Code, die sich aktuell in einer Research Preview befindet. Damit lassen sich mehrere Claude-Code-Instanzen parallel ausführen und koordinieren: Anthropic stellt Claude Opus 4.6 mit Agent Teams vor.

Im c’t-Datenschutzpodcast widmen wir uns einer derzeit teils verbittert geführten Debatte: Ist Datenschutz ein Standortvorteil für Unternehmen oder doch nur ein lästiger Kostentreiber? Die Stiftung Datenschutz hat dazu gerade ein Whitepaper mit dem selbstbewussten Titel „Wirtschaftsvorteil Datenschutz“ vorgelegt. Im Podcast vertritt der Vorstand der Stiftung die Position, dass Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen und zielgerichtet umsetzen, langfristig resilienter und erfolgreicher sind. Guter Datenschutz würde fast automatisch auch eine bessere IT-Sicherheit mit sich bringen und das wichtigste Kapital im digitalen Raum schaffen: Vertrauen. Dass Theorie und Praxis auch in diesem Bereich bisweilen auseinanderklaffen, zeigt die Diskussion in der Auslegungssache 152: Wirtschaftsvorteil Datenschutz?

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Auch noch wichtig:


(fds)



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Amazon mit ungebremstem Wachstum und extremen KI-Investitionen, aber Aktie fällt


Amazon.com profitiert weiterhin vom wachsenden Handelsgeschäft und der hohen Nachfrage nach Cloud-Kapazitäten aufgrund Künstlicher Intelligenz (KI). Deshalb erhöht der Konzern für das laufende Jahr seine Investitionen enorm, um mehr als 50 Prozent gegenüber 2025 auf nun 200 Milliarden US-Dollar. Beobachter hatten für 2026 mit 146,6 Milliarden Dollar gerechnet. Zwar sind Umsatz und Gewinne erneut gestiegen, aber Anleger hatten einen etwas höheren Gewinn pro Aktie erwartet. Amazons Aktienkurs hat im nachbörslichen Handel wohl auch deshalb um rund 11 Prozent nachgegeben.

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Der Anstieg der KI-Investitionen war zwar erwartet worden, auch Google hat gestern Rekordinvestitionen in die KI-Cloud angekündigt. Doch nachdem Amazon 2025 rund 131 Milliarden Dollar investiert hatte, war der Sprung auf 200 Milliarden Dollar für dieses Jahr unerwartet hoch. Der überwiegende Teil dieses Kapitals ist für Rechenzentren und andere Infrastrukturen vorgesehen, um der hohen Nachfrage nach KI-Angeboten gerecht zu werden.

„Angesichts der starken Nachfrage nach unseren bestehenden Angeboten und wegweisenden Möglichkeiten wie KI, Chips, Robotik und Satelliten im niedrigen Orbit gehen wir davon aus, im Jahr 2026 rund 200 Milliarden US-Dollar in Kapitalausgaben bei Amazon zu investieren und erwarten eine starke langfristige Rendite auf das investierte Kapital“, sagte Amazon-Chef Andy Jassy per Mitteilung. Allein im letzten Quartal hat die Cloud-Abteilung AWS (Amazon Web Services) neue Verträge mit zahlreichen namhaften Organisationen wie OpenAI, der NBA, Perplexity, Lyft, United Airlines, DoorDash, Salesforce, der US-Luftwaffe, AT&T, HSBC und CrowdStrike abgeschlossen.

Während der Telefonkonferenz mit Investoren erklärte Jassy laut CNBC, dass die Investitionen „überwiegend“ in AWS fließen werden, wo Workloads, die nichts mit KI zu tun haben, „schneller wachsen als erwartet“. Trotzdem bleibt KI ein Wachstumsmotor. „Wir haben eine sehr hohe Nachfrage“, fügte Jassy hinzu. „Die Kunden wollen AWS unbedingt für Kern- und KI-Workloads, und wir monetarisieren die Kapazität so schnell, wie wir sie installieren können.“

Finanziell zeigt sich das im Ende Dezember abgeschlossenen vierten Geschäftsquartal, als der Cloud-Umsatz um 24 Prozent auf 35,6 Milliarden Dollar gestiegen ist. Analysten hatten mit einem Wachstum von 21,4 Prozent gerechnet. Nach Angaben Jassys war dies das „schnellste Wachstum seit 13 Quartalen“ für AWS. 2025 ist der AWS-Umsatz im Jahresabstand insgesamt um 20 Prozent auf 128,7 Milliarden Dollar gestiegen.

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Das Handelsgeschäft wächst zwar ebenfalls, aber weniger als das Cloud-Business. Allerdings liegt der Umsatz hier auf einem deutlich höheren Niveau. Im vierten Quartal 2025 konnte Amazon die Verkäufe gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent auf 213,4 Milliarden Dollar steigern. Der Betriebsgewinn wurde dabei um fast 18 Prozent auf 25 Milliarden Dollar erhöht, der Nettogewinn steigt gleichzeitig allerdings nur um 6 Prozent.

Im gesamten letzten Jahr sind die Verkäufe im Jahresvergleich um 12 Prozent auf 716,9 Milliarden Dollar gestiegen, der Betriebsgewinn um fast 17 Prozent auf 80,0 Milliarden Dollar und der Nettogewinn um sogar 31 Prozent auf 77,7 Milliarden Dollar. Das dürfte auch auf Personalkürzungen zurückzuführen sein. Letzten Herbst hat Amazon 14.000 Bürojobs gestrichen, weil dort mehr auf KI gesetzt wird. Das setzt sich Anfang dieses Jahres fort. Amazon plant 2026, weitere 16.000 Jobs zu streichen. Betroffen sind erneut vor allem Bürojobs. Trotzdem beschäftigt immer noch mehr als 1,57 Millionen Mitarbeiter, überwiegend Lagerarbeiter.

Für das laufende Quartal erwartet Amazon einen Umsatz zwischen 173,5 und 178,5 Milliarden Dollar, was einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von 11 bis 15 Prozent entspricht. Analysten hatten mit 175,6 Milliarden Dollar gerechnet, sodass der Konzern diesen Erwartungen gerecht wird. Der Betriebsgewinn dürfte dagegen eher auf dem Niveau des Vorjahres liegen, als dieser 18,4 Milliarden Dollar betrug. Denn für das aktuelle Quartal rechnet Amazon mit einem Betriebsgewinn zwischen 16,5 und 21,5 Milliarden Dollar.

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Auch das könnte die Anleger beeinflusst haben, nachdem Amazons Quartalsbericht nur für 1,95 Dollar Gewinn pro Aktie reicht, Analysten aber 1,97 Dollar erwartet hatten. Nachdem die Amazon-Aktien im Laufe des Handelstages bereits um 4,4 Prozent nachgegeben hatten, sackte das Papier nachbörslich um weitere rund 11 Prozent ab.


(fds)



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Raspberry Pi 4 kommt jetzt mit zwei Speicherchips


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Raspberry Pi Plc. legt zum ersten Mal einen Einplatinencomputer mit zwei Speicherchips auf der Platine auf. Der Raspberry Pi 4 gelangt jetzt in einer Version in den Handel, auf der je ein DRAM-Baustein vorn und hinten auf der Platine sitzt.

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Der Hersteller erhöht damit die Flexibilität bei der Speicherbeschaffung. Während der aktuellen Speicherkrise könnten zum Beispiel zwei 2-GByte-Chips günstiger erhältlich sein als ein einzelner mit 4 GByte. Firmen reißen den DRAM-Riesen Samsung, SK Hynix und Micron derzeit alles aus den Fingern, was sie bekommen können.

In einer

Produktänderungsmitteilung

(PDF) erklärt die Raspberry Pi Plc., dass sie künftig alle Varianten des Raspi 4 auch mit dem angepassten Design herstellt. Ob Kunden eine Version mit einem oder zwei Speicherchips erhalten, ist dann zufällig. Außer an der Rückseite mit dem zusätzlichen Baustein ist die neue Version auch an der 2025er-Aufschrift auf der Vorderseite erkennbar. Die Ausführungen sollen sich identisch verhalten; mit Leistungsunterschieden ist nicht zu rechnen.

Bisher vermied der Raspi-Hersteller Platinenlayouts mit zwei Speicherchips, um das PCB möglichst günstig zu halten. Die Platine ist klein und hat nur wenige Lagen, was die Signalführung eines zweiten Speicherchips erschwert.

Erst wegen der rasant steigenden DRAM-Preise lohnt sich das Umdenken. Durch die größere Auswahl kann der Raspi-Hersteller hier und da einige US-Dollar sparen, sodass ein teureres PCB in den Hintergrund rückt.

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Parallel stellte sich die Raspberry Pi Plc. schon im Sommer 2025 zumindest beim Raspi 4 mit einem GByte DRAM breiter auf. Damals holte die Firma

Rayson aus China ins Boot

(PDF), ein sogenannter Third-Party-Speicherzulieferer, der sein DRAM von diversen Herstellern bezieht: Neben Samsung und Micron auch von den chinesischen Anbietern CXMT und Yangtze Memory. Rayson kauft die nackten Speicherchips und packt sie in standardisierte Gehäuse, die die Raspberry Pi Plc. wiederum weiterverarbeiten kann.

Zuvor kamen die 1-GByte-Bausteine ausschließlich von Samsung. Varianten mit 2 und 4 GByte liefert häufig Micron, 8-GByte-Bausteine SK Hynix.


(mma)



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