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Künstliche Intelligenz

Apple TV soll werbefrei bleiben – zumindest vorerst


Apples hauseigener Streamingdienst wird zunächst nicht mit Werbung ausgestattet. Das hat Eddy Cue, Apples mächtiger Senior Vice President of Services, gegenüber dem Fachblatt Screen International bestätigt. Auf die Frage, ob es bei dem Dienst demnächst eine Stufe mit Reklame geben werde, sagte Cue: „Nichts bisher […] es gibt da keine Pläne.“ Allerdings schob er ein, dass er auch nicht „für immer nein“ sagen wolle.

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Apple TV funktioniert bislang sehr einfach: Der Streamingdienst kostet 9,99 Euro im Monat und kann dann beliebig verwendet werden. Weder gibt es eine werbefinanzierte Variante noch unterschiedliche „Tiers“ bei der Übertragungsqualität. Zwar verwirrte Apple zuletzt mit einer Namensänderung, doch ansonsten behandelt der Service seine Kundschaft besser als Netflix, Amazon Prime und Co. – selbst Preiserhöhungen erfolgten bislang vergleichsweise langsam. Dafür sind die Nutzer allerdings mit einem eingeschränkten Angebot konfrontiert: Nach wie vor setzt Apple vor allem auf Originalware.

Es könnte also sein, dass Apple sein Angebot zunächst weiter füllen will, bevor es dann zu Veränderungen kommt. Cue sagte auch, Apple TV werde beim Preis weiter „aggressiv“ bleiben – und wenn das möglich ist, sei es für Kunden besser, ihr Zuseherlebnis nicht durch Anzeigen unterbrechen zu lassen.

Apple hatte den Dienst in den USA für 4,99 US-Dollar eingeführt – 2019 mit einem sehr kleinen Angebot. 2022 ging es dann auf 6,99 Dollar hoch, 2023 auf 9,99 Dollar und nun auf 12,99 Dollar. In Europa verblieb man zuletzt bei 9,99 Euro, eine Erhöhung gilt allerdings als denkbar. Apple hatte kürzlich erstmals ein Bundle-Angebot mit Peacock, der Streamingtochter von NBC Universal, in den USA gestartet. Dort lässt sich sparen, wenn man beide Angebote verwendet.

Seit kurzem wird auch der Medienriese Warner Discovery als möglicher Kaufkandidat gehandelt. Apple soll ihn sich angesehen haben, doch offenbar haben aktuell andere Interessenten die Nase vorn. Warner Discovery verfügt über einen enormen Katalog an Bestandsware, hat aber auch zahlreiche Neuproduktionen. Amazon hatte bereits 2022 das Filmunternehmen MGM geschluckt.

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(bsc)



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Künstliche Intelligenz

Aus für offenes WLAN? Vorratsdatenspeicherung gefährdet digitale Teilhabe


Erst Anfang Oktober betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erneut, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Neuauflage der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung präsentieren zu wollen. Sie sehe „dringenden Handlungsbedarf“, erklärte sie. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch. IP-Adressen seien oft „der einzige Anhaltspunkt“, um die Täter zu identifizieren. Doch noch bevor Hubig ihren Referentenentwurf vorgelegt hat, wird die Kritik an dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben immer lauter.

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So warnt etwa Freifunk München als Anbieter von Infrastruktur für zahlreiche offene WLAN-Hotspots in einer aktuellen Stellungnahme eindringlich vor den weitreichenden und negativen Folgen der wiederholt angekündigten Überwachungsmaßnahme. Eine einschlägige Gesetzesvorlage aus dem Bundesrat sehe keinerlei Ausnahmen für gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter wie Freifunk oder kommunale WLAN-Zugänge vor, heißt es darin. Der Verein will daher die Politik frühzeitig auf die technischen, datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Probleme hinweisen, die insbesondere offene und gemeinnützige WLAN-Strukturen beträfen.

Die technische Herausforderung beginnt laut der Eingabe damit, dass die geforderte Speicherung die eindeutige Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Nutzer und die Protokollierung dieser Zuordnung voraussetzt. Bei modernen öffentlichen WLANs sei dies nur noch sehr erschwert möglich. Ein wesentliches Problem liege in der Funktionsweise von IPv6-Adressen: Moderne Endgeräte erzeugen diese Kennungen mithilfe eines Verfahrens namens SLAAC (Stateless Address Autoconfiguration) selbst. Das bedeutet, dass der Betreiber die Adressen nicht aktiv zuweist. Dazu kommen „Privacy Extensions“, die dazu führen, dass sich die IPv6-Adressen regelmäßig ändern.

Aber auch im älteren IPv4-Betrieb rotieren viele Endgeräte von Herstellern wie Android, Apple oder Windows heute ihre MAC-Adressen, um eine Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Dadurch könnten selbst DHCP-Zuweisungen – also die Vergabe von Adressen durch den Netzbetreiber – keinem bestimmten Gerät mehr dauerhaft zugeordnet werden.

Die gravierende Konsequenz laut den Freifunkern: Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur durch eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit der Erhebung personenbezogener Daten realisierbar. Ein solcher Zwang zur Registrierung würde die spontane und niedrigschwellige WLAN-Nutzung erheblich erschweren.

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Nutzerdaten würde Betreiber öffentlicher WLANs auch mit deutlich strengeren Anforderungen im Bereich des Datenschutzes konfrontieren, moniert der Verein. Diese würden über bereits bestehende Datenschutzkonzepte, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Schutzmaßnahmen hinausgehen. Nötig wären auch erweiterte Vorkehrungen bei der Datensicherheit und der Rechenschaftspflicht. Dies führe zu höheren laufenden Kosten für Wartung, Compliance und Sicherheitsinfrastruktur. Zudem steige das Risiko bei Datenschutzverletzungen und behördlichen Auskunftsersuchen.

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Dieser wirtschaftliche und organisatorische Mehraufwand sei für viele ehrenamtliche, kommunale oder kleinere gewerbliche Betreiber kaum leistbar, erläutern die Betreiber offener Netze. Das Resultat wäre ein Rückgang freier WLAN-Angebote und damit eine empfindliche Einschränkung der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum.

Auch die Auswirkungen auf Barrierefreiheit und digitale Inklusion wären fatal, gibt der Verein zu bedenken. Offene WLANs seien insbesondere für Menschen ohne teure mobile Datenverträge, für sozial schwächere Gruppen oder für Gäste aus dem Ausland unerlässlich. Eine verpflichtende Nutzeridentifikation oder komplexe Anmeldeverfahren würden den barrierefreien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum massiv erschweren.

Sollte das Gesetz ähnlich wie der Bundesratsentwurf aussehen, könnte das dazu führen, „dass Freifunk in der heutigen Form nicht mehr existieren“ werde, sagte Dieter Winkler, Vorstandsmitglied bei Freifunk Rheinland, heise online. Schon die Kontrolle und Erfassung stünden entgegen der Grundidee eines freien Netzes. Letztlich wäre der Aufwand „weder zeitlich noch finanziell zu stemmen“.

Fachverbände teilen die Einwände. Auch die Bundesanwaltskammer (BRAK) bezeichnet die anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen als rechtlich und technisch problematisch und weist auf erhebliche Risiken für Datenschutz und Grundrechte hin. Der eco-Verband der Internetwirtschaft schlug vor Kurzem Alarm, dass eine pauschale Speicherpflicht „einen Rückschritt in der Digitalpolitik“ darstellen würde. Er unterstreicht ebenfalls die wirtschaftlichen Belastungen für Infrastruktur- und Netzbetreiber sowie die Risiken für Datenschutz und Rechtssicherheit.


(afl)



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Künstliche Intelligenz

Gesichtserkennung: Wie KI darüber entscheiden könnte, wer eingestellt wird


Kann KI allein anhand der Gesichtszüge einer Person erkennen, ob sie vertrauenswürdig ist? Eine Studie der University of Pennsylvania kommt zu dem Ergebnis, dass KI tatsächlich bestimmte Eigenschaften von Menschen prognostizieren kann, indem sie ihre Gesichtsmerkmale analysiert. Dazu sollen auch Merkmale gehören, die mit beruflichem und finanziellem Erfolg in Verbindung stehen – wie Offenheit oder Vertrauenswürdigkeit.

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Nach Einschätzung der Forscher ist das Humankapital, eine Kombination aus kognitiven Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmalen, entscheidend für den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Bisher war es allerdings schwer, die Persönlichkeitskomponente systematisch zu erfassen. Das Forschungsteam hat deshalb jetzt ein KI-System entwickelt, das auf früheren Studien zur Persönlichkeitsbestimmung anhand von Gesichtszügen basiert. Für die Analyse wurden LinkedIn-Profilfotos von rund 96.000 MBA-Absolventen ausgewertet, um fünf Persönlichkeitsmerkmale abzuleiten: Offenheit, Gewissenhaftigkeit, Extraversion, Verträglichkeit und Neurotizismus.

Im nächsten Schritt prüften die Forscher anhand der LinkedIn-Profile, wie sich die beruflichen Werdegänge dieser Personen tatsächlich entwickelt hatten. Dabei kamen sie zu dem Schluss, dass es statistische Zusammenhänge zwischen den Merkmalen, die von der KI identifiziert wurden, und dem späteren beruflichen Erfolg gibt. So sei Extraversion demnach der stärkste Faktor, von dem sich ein hohes Einkommen ableiten lasse, während ein hoher Wert bei Offenheit eher gegen eine überdurchschnittliche Vergütung spricht.

Gesichtserkennungstechnologien sind längst keine Neuheit mehr. Wie Futurism berichtet, kommt sie insbesondere in der Strafverfolgung zunehmend zum Einsatz. In den USA werden beispielsweise Führerscheine per Gesichtserkennung geprüft und die britische Metropolitan Police meldete kürzlich eine Rekordzahl an Festnahmen, die durch neue KI-basierte Systeme ermöglicht worden seien. Diese Einsatzfelder sind sehr umstritten, da sie erhebliche Risiken für Diskriminierung bergen. Die Studie der University of Pennsylvania deutet jetzt darauf hin, dass der Einsatz solcher Technologien in Zukunft weit über die Strafverfolgung hinausreichen könnte. Sie könnte eingesetzt werden, um darüber zu entscheiden, wer einen Kredit, eine Wohnung oder einen Arbeitsvertrag erhält – allein basierend auf dem Gesicht.

In Deutschland unterliegt die Technologie strengen rechtlichen Grenzen. Biometrische Gesichtserkennung gilt als erheblicher Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Trotzdem gibt es auch hierzulande erste Pilotprojekte. Wie Netzpolitik.org berichtet, testet die Polizei jetzt am Frankfurter Hauptbahnhof, der als Problemviertel bekannt ist, den Einsatz automatischer Gesichtserkennung. Dabei werden alle Personen erfasst, die den überwachten Bereich passieren. Die Systeme gleichen die Aufnahmen mit zuvor eingespeisten Bildern gesuchter Personen ab. Erlaubt ist das allerdings nur dann, wenn ein amtsgerichtlicher Beschluss vorliegt.

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Trotz des generell fragwürdigen Studienaufbaus merken auch die Forscher der University of Pennsylvania an, dass der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware – beispielsweise im Bewerbungsprozess – ethisch problematisch ist. Sie glauben, dass die verbreitete Einführung dieser Technologie „Einzelpersonen dazu motivieren könnte, ihre Gesichter mithilfe von Software zu retuschieren oder sogar ihr tatsächliches Aussehen durch kosmetische Eingriffe zu verändern“, um zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt erfolgreicher zu sein.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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heise security Webinar: NIS-2 rechtssicher im Unternehmen umsetzen


Noch diese Woche will die Regierungskoalition das NIS-2-Umsetzungsgesetz im Bundestag vorlegen; so könnte es sogar noch 2025 in Kraft treten. Und mit NIS-2 stehen viele Unternehmen erstmals unter gesetzlicher Verpflichtung, ihre IT-Sicherheit auf ein definiertes Niveau zu heben. Dieses Webinar von heise security zeigt, wie Betroffene die neuen Anforderungen rechtssicher erfüllen.

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Die Herausforderung beginnt bereits bei der Frage, ob das eigene Unternehmen überhaupt unter die Regelung fällt. Verschärft wird die Situation durch die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern. Diese tragen nicht nur die Verantwortung für die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, sondern unterliegen auch persönlichen Schulungspflichten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert erhebliche Bußgelder. Und schlussendlich muss die IT-Sicherheit nicht nur zum Gesetz, sondern auch zum jeweiligen Unternehmen passen.

Deshalb ist es wichtig, sich umfassend und fundiert zu informieren. Unser Referent Karsten U. Bartels begleitet die IT-Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland seit dem ersten IT-Sicherheitsgesetz 2014 und kennt die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung. Im Webinar erläutert er zunächst, welche Unternehmen konkret betroffen sind und welche Fristen gelten. Anschließend zeigt er auf, welche Maßnahmen NIS-2 fordert und wie diese zu priorisieren sind.

Ein zentraler Punkt ist die Frage, was „Stand der Technik“ in der Praxis bedeutet und wie sich NIS-2 zu etablierten Rahmenwerken wie ISO 27001 oder dem BSI IT-Grundschutz verhält. Bartels gibt konkrete Hinweise, wie Unternehmen bestehende Sicherheitskonzepte nutzen und erweitern können, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Besondere Aufmerksamkeit widmet das Webinar auch der Lieferkette. Unternehmen müssen nicht nur ihre eigene IT-Sicherheit gewährleisten, sondern auch die ihrer Zulieferer und Dienstleister bewerten. Bartels zeigt anhand konkreter Beispiele, wie IT-Sicherheit vertraglich vereinbart werden kann und welche Rolle das Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis spielt.

Für Anbieter von IKT-Diensten und digitalen Infrastrukturleistungen gelten zusätzliche Sonderpflichten durch eine eigene NIS-2-Durchführungsverordnung der EU. Auch diese werden im Webinar behandelt.

Am Ende des Webinars erhalten Teilnehmer eine Checkliste zum praktischen Vorgehen bei der Umsetzung. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Mitglieder von heise security PRO profitieren zusätzlich von einer einwöchigen, exklusiven Nachbetreuung: Bartels beantwortet während dieser Woche im PRO-Forum konkrete Fragen zur Umsetzung der vermittelten Inhalte.

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Das Webinar findet am 10. Dezember 2025 statt und dauert etwa zweieinhalb Stunden. Die Teilnahme kostet regulär 299 €; wer jetzt bucht, profitiert aber noch vom Frühbuchertarif von 249 €. Mitglieder von heise security PRO können an diesem und allen weiteren heise security Webinaren kostenlos teilnehmen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zu:


(ju)



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