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Lange Datenträgerauswertung: Gerichte erkennen Verstoß gegen Grundrechte
Das digitale Durchsuchen und vorläufige Sicherstellen von Datenträgern gelten als unabdingbare Instrumente der Strafverfolgung. Die Praxis zeigt aber, dass die Auswertung der sichergestellten Daten oft Monate bis Jahre in Anspruch nimmt. Zahlreiche Landgerichte entschieden: Diese Zeiträume kollidieren mit den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
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Die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze, wie der Strafverteidiger Jens Ferner erläutert. Die zuständigen Kammern arbeiten demnach heraus, dass die Dauer der Sicherstellung strengen verfassungs- und verfahrensrechtlichen Schranken unterliegt. Der juristische Konsens sei eindeutig: Je länger die Auswertung dauert, desto höher muss die Hürde für ihre Rechtmäßigkeit sein.
Die Gerichte stellen laut der Übersicht Ferners klar, dass die vorläufige Sicherstellung nach Paragraf 110 Strafprozessordnung (StPO) kein Freibrief für einen unbegrenzten Einbehalt etwa von Festplatten, Handys und anderen IT-Geräten und Speichermedien ist. Sie dient lediglich als zügig abzuschließender Teil der Durchsuchung, der es den Ermittlungsbehörden erlaubt, die Beweisrelevanz aufgefundener Unterlagen und Datenträger zu prüfen. Im Anschluss müssen sie entweder zurückgegeben oder richterlich beschlagnahmt werden nach Paragraf 98 StPO. Die StPO kennt zwar keine festen Fristen für diese „Durchsicht“, doch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme hängt stets von einer umfassenden Einzelfallabwägung ab.
Verhältnismäßigkeit entscheidend
Zentrale Kriterien für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Stärke des Tatverdachts (schwere Kriminalität vs. Bagatelldelikte), der Umfang und die Komplexität der Daten (Terabyte vs. überschaubare Mengen), die Dringlichkeit der Auswertung etwa bei Haftsachen sowie die Eingriffsintensität. Bei Letzterer fällt der Wert der Geräte und eine berufliche oder private Abhängigkeit des Betroffenen von ihnen ins Gewicht.
Übereinstimmend betonen die Gerichte, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine zügige und verhältnismäßige Verfahrensdauer trägt und dies dokumentieren muss. Strukturelle, personelle oder technische Engpässe der Behörden dürfen nicht zulasten der Grundrechte der Beschuldigten gehen. Das ist ein zentrales Prinzip, das etwa das Landgericht (LG) Gera hervorhebt, indem es die Überlastung der Behörden als unzulässigen Grund für eine zweieinhalbjährige Verzögerung ansah.
Richter intervenieren bei übermäßiger Dauer
Die von Ferner beleuchteten Richtersprüche definieren die Grenze der Verhältnismäßigkeit anhand konkreter zeitlicher und inhaltlicher Maßstäbe: Das LG Hamburg erklärte eine viereinhalbjährige Auswertedauer in einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren für rechtswidrig: Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, nach Abschluss der Sichtung aktiv eine Beschlagnahme zu beantragen oder die Daten zurückzugeben. Die Richter unterstrichen, dass eine mehrjährige „Schwebelage“ selbst bei komplexen Fällen unverhältnismäßig sei und eine fehlende klare Abgrenzung zwischen bloßer Durchsicht und vertiefter inhaltlicher Analyse nicht hingenommen werden könne. Die erstellten Auswerteberichte mussten gelöscht werden.
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Das LG Köln hob die Sicherstellung auf, da die Behörden Datenträger mit überschaubaren 56 GB zweieinhalb Jahre lang ohne Beginn der Auswertung liegen ließen. Ähnlich entschied das LG Essen. Es rügte die Staatsanwaltschaft, weil sie sich allein auf vage Zeitangaben der Polizei stützte, anstatt selbst Prioritäten zu setzen und aktiv zu steuern.
Selbst kürzere Zeiträume können unverhältnismäßig sein, wenn der Tatverdacht schwach ist. Das LG Frankfurt ordnete daher die Herausgabe eines Laptops nach über vier Monaten an, weil der Verdacht allein auf einer alkoholisierten Zeugenaussage beruhte. Im Gegensatz dazu hielt das LG Dresden eine 14-monatige Dauer in einem Verfahren zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs für vertretbar, weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar ein externes IT-Unternehmen beauftragte und die Notwendigkeit einer vollständigen Sichtung detailliert begründete. Eine bloße Durchsicht darf laut Ferner aber nicht zu einer verdeckten Vorratsdatenspeicherung ausufern.
(nen)
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Gerichtliche Anordnung bringt Tempo 30 auf Mittlerem Ring in München zurück
Bis der Streit über das Tempolimit im Hauptsacheverfahren entschieden ist, muss München auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des Mittleren Rings vorläufig wieder Tempo 30 verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren angeordnet, nachdem die Stadt an der Landshuter Allee erst im Januar zu Tempo 50 zurückgekehrt war. Die Stadt hatte dort im Juni 2024 Tempo 30 eingeführt, um die bestehende Umweltzone nicht auf Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5 ausweiten zu müssen.
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Aufhebung nach Gutachten
Die Geschwindigkeitsbegrenzung war eingeführt worden, um die Werte gesundheitsschädlicher Stickoxide an der Straße zu senken. Nachdem vergangenes Jahr der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid mit 38 Mikrogramm pro Kubikmeter zwei Mikrogramm unter dem Grenzwert gelegen und ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten für den Fall einer Rückkehr zu Tempo 50 „eine deutliche Einhaltung des Grenzwerts“ prognostiziert hatte, ließ Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter von der SPD die Beschränkung wieder aufheben.
Das Gericht hatte einem Eilantrag zweier Anwohner unter anderem wegen ihrer Gesundheit stattgegeben und befand, die Begründung der Stadt für die Aufhebung sei nicht hinreichend nachvollziehbar verlässlich. Nach den jahrelang dauernden Überschreitungen des Grenzwerts müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung sicher gewährleisten.
Über den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist laut Gericht wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden. Sie hatte Mitte Januar rechtliche Schritte angekündigt, weil die Aufhebung „einen eklatanten Verstoß gegen den Luftreinhalteplan darstelle, den die Stadt 2024 wegen zu hoher Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid nach ihrer erfolgreichen Klage nachschärfen musste“.
(fpi)
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Last Call: M365 Copilot für Fortgeschrittene – Profiwissen in fünf Sessions
Werden Sie zum Profi für Microsoft 365 Copilot – als Nutzer und Admin. Verstehen Sie die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten von Copilot in allen M365-Apps Ihres Unternehmens. In unserem fünfteiligen Classroom Microsoft 365 Copilot für Fortgeschrittene – Profiwissen für Admins und Anwender im Unternehmen erhalten Sie einen tiefgehenden Einblick in das umfassende KI-Ökosystem von Microsoft. Spezifische Anwendungsfälle für Copilot sowie Expertenwissen zur Administration und Integration von Copilot in Ihre Unternehmensstrategie stehen dabei im Fokus.
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Als Einstieg in den Classroom legt unser Experte den Schwerpunkt auf die Analyse von Microsoft Copilot und dessen Integration in Microsoft 365 und Edge. Dabei demonstriert er anschaulich, wie Unternehmen diese Tools effizient einsetzen. Er erläutert praxisnah, wie der Copilot in Anwendungen wie Teams, Excel, Word und weiteren Tools den Arbeitsalltag erleichtert und für mehr Produktivität sorgt.
Microsoft 365 Copilot im Unternehmen
Im weiteren Verlauf des Classrooms konzentriert sich unser Experte auf Sicherheits- und Datenschutzaspekte bei der Einführung von Copilot. Dabei baut er auf den alltäglichen Einsatzfällen von Microsofts KI in Unternehmen auf. Er geht detailliert auf Pflichten und Möglichkeiten für Unternehmen ein, die diese berücksichtigen müssen, um sensible Daten zu schützen. Hier nimmt sich unser Experte ausreichend Zeit, um alle relevanten Details zu betrachten und auf Fragen der Teilnehmenden einzugehen.
Abschließend steht der strategische Einsatz von KI als Wettbewerbsvorteil im Mittelpunkt. Unser Experte betrachtet die Herausforderungen einer umfassenden KI-Transformation. Bei der Umsetzung nimmt das AI Competence Center (AICC) eine besondere Rolle ein. Dieses ist für die Steuerung und Priorisierung von nachhaltigen Innovationen zuständig.

Bereits ab dem zweiten Classroom oder einem Classroom und drei Videokursen rechnet sich unser Professional Pass mit Zugriff auf den gesamten heise academy Campus!
Nach Abschluss des Classrooms, sind Sie in der Lage, den Microsoft 365 Copilot stärker in Ihrem Unternehmen einzusetzen und durch effizientere Abläufe zu profitieren. Die Termine sind:
- 03. März: Einführung in KI, Microsoft Copilot für Edge und Microsoft 365 Copilot
- 10. März: Microsoft 365 Copilot aus Nutzersicht entdecken und verstehen
- 17. März: Microsoft 365 Copilot optimal nutzen und mit versteckten Optionen ausreizen
- 24. März: Sicherer Einsatz von Microsoft 365 Copilot im Unternehmen
- 31. März: KI-Governance-Modell für Admins und KI-Strategie – AICC, Transformation und strategische KI-Projekte
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Praxis- und Expertenwissen – live und für später
Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmer können sich ebenfalls untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive. Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.
E-Mail-Adresse
Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(cbo)
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Wissen schnell wiederfinden: Mächtige Suche und smarte Lesezeichen in Obsidian
Schnell wächst eine Notizensammlung in Obsidian so an, dass sie zu unübersichtlich wird, um in den Ordnern eine bestimmte Textstelle oder Notiz zu finden. Doch Obsidian enthält verschiedene Funktionen, um in umfangreichen Notizsammlungen oder Knowledge Bases Informationen schnell wiederzufinden. Sie können aktuelle Notizen anpinnen, mit Ordnern mehr Übersicht schaffen und häufig benötigte Notizen mit einem Lesezeichen versehen. Komplexere Notizsammlungen können Sie in einer Datenbankstruktur (Base) organisieren und dort nach Bedarf filtern und sortieren, um etwa zu erledigende Aufgaben anzuzeigen.
Doch häufig führt der schnellste Weg zu einer Datei oder Textstelle über die Suchfunktion von Obsidian. Die kann deutlich mehr als nur Suchbegriffe entgegennehmen, die wichtigsten Parameter stellen wir hier durch Beispiele vor. Das Suchergebnis können Sie als Lesezeichen oder in einer Notiz speichern – auch so, dass die Suche bei jedem Aufruf erneut aktualisiert wird.
Ein Beispiel: In einem Obsidian-Vault – also einer Notizensammlung – liegen unter anderem selbst geschriebene Texte für eine Zeitschrift. Um an einem davon weiterzuarbeiten, können Sie ein Lesezeichen dafür anlegen. Doch das müssten Sie für jeden aktuellen Artikel aufs Neue erledigen und natürlich die Lesezeichen für abgeschlossene Artikel wieder entfernen. Praktischer wäre da ein Lesezeichen, das automatisch die noch nicht abgeschlossene Texte listet. Ein dynamisches Lesezeichen präsentiert eine solche Liste stets aktuell. Wir zeigen, welche praktischen Möglichkeiten die Suche in Obsidian bietet und wie Sie diese für ein dynamisches Lesezeichen nutzen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wissen schnell wiederfinden: Mächtige Suche und smarte Lesezeichen in Obsidian“.
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