Künstliche Intelligenz
Nach Gerichtspleite: Bundesnetzagentur startet 5G-Frequenzverfahren neu
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) rollt das Verfahren zur Vergabe der wichtigen 5G-Frequenzen neu auf, nachdem das Bundesverwaltungsgericht es für ungültig erklärt hatte. Den Auftakt macht die Regulierungsbehörde am Montag mit einer ersten schriftlichen Anhörung, in der interessierte Kreise zur Gestaltung des weiteren Vorgehens Stellung nehmen können.
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Die Bundesnetzagentur muss die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz neu aufstellen. Hintergrund sind Klagen von EWE Tel und Freenet gegen die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion von 2019. Die Unternehmen sahen sich benachteiligt, weil Netzbetreiber nicht klar verpflichtet wurden, Diensteanbieter auf ihre Netze zu nehmen.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klagen zunächst abgewiesen. In einem bisher einmaligen Vorgang hatte schließlich das Bundesverwaltungsgericht deutliche Hinweise für Einflussnahme der Bundesregierung auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur gesehen und das Verfahren zur Neuentscheidung an die Kölner zurückverwiesen.
Im zweiten Durchgang kam dann auch das Verwaltungsgericht Köln zu der Überzeugung, dass die Bundesnetzagentur damals „dem massiven Druck vonseiten des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur zumindest teilweise nachgegeben hat“, und hat das Vergabeverfahren für ungültig erklärt. Den Einspruch der Bundesnetzagentur hatte das Bundesverwaltungsgericht kürzlich verworfen, die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
„Frequenzzuteilungen bleiben wirksam“
„Wir rollen das 5G-Verfahren neu auf“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, und betonte: „Die 5G-Vergabeentscheidung und die Frequenzzuteilungen an die Unternehmen bleiben unverändert wirksam, solange sie nicht von der Bundesnetzagentur aufgehoben und neu erlassen werden.“ Wichtig sei, dass die Mobilfunknetze in Deutschland weiterhin zügig ausgebaut werden.
Mit der Konsultation will die Bundesnetzagentur schnellstmöglich Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen. Dabei orientiert sich der Regulierer nach eigenen Angaben eng an den gerichtlichen Vorgaben. Die Behörde ist demnach verpflichtet, die ursprünglichen Entscheidungen aufzuheben und die Anträge der Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts sowie der aktuellen Sach- und Rechtslage neu zu bescheiden. Dabei sei eine zeitlich lückenlose Mobilfunkversorgung zu gewährleisten.
Die entscheidende Frage, ob im Anschluss an die neuen Bescheide wieder eine Auktion zur Vergabe der Frequenzen durchgeführt wird, ist derzeit noch offen. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und erstmals auch 1&1 Drillisch lieferten sich 2019 ein Bietergefecht, an dessen Ende sie 6,55 Milliarden Euro hinblätterten.
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Die Bundesnetzagentur stellt nun zwei Handlungsoptionen zur Wahl: Sind die Änderungen im Rahmen der Neubescheidung nicht wesentlich oder lasse sich durch Ausgleichsmaßnahmen Abhilfe schaffen, könnten die Nutzungsrechte angepasst werden, ohne eine erneute Auktion durchzuführen.
Ist eine neue Versteigerung nötig?
Die zweite Variante wäre folgenschwerer: Sollten wesentliche Änderungen an den Frequenznutzungsbestimmungen erforderlich sein, könnte die Zuteilungs- und Preisfindungsfunktion der Versteigerung von 2019 gestört sein, heißt es in dem Papier. Das würde eine erneute Vergabe nötig machen.
Im Rahmen der Anhörung will der Regulierer etwa klären, ob sich die Nachfrage nach den Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz seit der Vergabe 2018/19 wesentlich geändert hat. Er fragt vor allem, ob die bestehende Zuteilung die aktuelle Nachfragesituation auf dem Mobilfunkinfrastrukturmarkt widerspiegelt – auch mit Blick auf Unternehmen, die bisher keine Frequenznutzungsrechte in diesem Bereich haben.
Zugleich bittet die Behörde um eine neue Einschätzung der Wettbewerbssituation. Sie interessiert sich etwa dafür, ob es neue Erfahrungen mit dem umstrittenen Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern im Vorleistungsmarkt gibt. Laut Konkurrenten der großen Betreiber reicht dieses nicht aus. Auch neue Sachverhalte zu nationalem Roaming erhofft sie sich.
Auskunft wünscht der Regulierer zudem darüber, welche Tatsachen bei der erneuten Entscheidung über konkrete Punkte wie Befristung der Nutzungsrechte, Versorgungsverpflichtungen, Berichtspflichten, Diensteanbieterregelung, Mitnutzung und dem Teilen von Infrastruktur zu berücksichtigen sind. Dabei sei im Hinterkopf zu behalten, dass Versorgungsauflagen bereits weitgehend erfüllt und Investitionen getätigt worden seien. Interessenvertreter können ihre Stellungnahmen bis zum 12. Januar schriftlich oder elektronisch einreichen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Star Trek: Wie Diplomatie mit künstlichen Intelligenzen funktioniert
Die Serie „Star Trek: Das nächste Jahrhundert“ ist erstmals von 1987 bis 1994 über die Bildschirme geflimmert. In 178 Folgen erkundet die Crew um Captain Jean-Luc Picard den Weltraum und dessen unendliche Weiten. Mehr als einmal muss sie sich dabei auch mit künstlichen Intelligenzen auseinandersetzen, die an Bord der Enterprise ihr Unwesen treiben.
- Anhand von ausgebüxten Naniten, mikroskopisch kleinen Robotern, diskutiert Star Trek die Frage, wie Menschen und Roboter miteinander koexistieren können, insbesondere wenn verschiedene Interessen aufeinanderprallen.
- Wann ist eine Maschine mehr als ihre Teile und wann wird künstliches Leben schützenswert? Damit befassen sich die Serienmacher in einer Folge rund um die Exocomps – Reparaturroboter, die eines Tages Anzeichen eines Selbsterhaltungstriebs entwickeln.
- In einer anderen Episode hat ein Hologramm scheinbar ein Bewusstsein entwickelt, doch sein Wunsch nach Freiheit lässt sich mit der vorhandenen Technik nicht erfüllen. Wie geht man mit einer Technologie um, die über einen hinauswächst?
Wir schauen uns anhand von drei Episoden an, wie die Crew mit Naniten, Exocomps und Hologrammen umgeht – und wie der Android Data eine Verbindung zwischen Mensch und Maschine herstellt.
Star Treks „Die Macht der Naniten“
In der Episode „Die Macht der Naniten“ (Staffel 3, Folge 1, im Original: „Evolution“) kommt es auf der Enterprise immer wieder zu technischen Ausfällen. Auch wenn der Bordcomputer zunächst keine Fehlfunktion erkennt, scheint das gesamte System außer Kontrolle geraten zu sein – oder wie Chefingenieur Geordi La Forge es formuliert: Es wirkt, als wäre jemand in das System hineingestiegen, um es zu zerstören, denn nicht nur die Programme sind betroffen, sondern auch die Hardware.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Star Trek: Wie Diplomatie mit künstlichen Intelligenzen funktioniert“.
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Kleiner E-Book-Reader nimmt Smartphones huckepack
Der chinesische Hersteller Xteink verkauft einen ungewöhnlich kleinen E-Book-Reader. Die Idee hinter dem X4: Er ist kompakter als moderne Smartphones, sodass er an deren Rückseite passt. Mithilfe von Magneten hält er an iPhones oder aktuellen Pixel-Modellen von Google.
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Der Xteink X4 soll sich so primär unterwegs leichter verstauen lassen. Er funktioniert jedoch stets als eigenständiges Gerät, braucht also keine Verbindung zum Smartphone. Für Modelle ohne rückseitige Magnete bietet der Hersteller anklebbare Magnetstreifen an.
Kompakt mit 4,3-Zoll-Bildschirm
Der E-Book-Reader verwendet ein 4,3 Zoll großes E-Ink-Display, das ausschließlich Schwarz und Weiß darstellen kann. 800 × 480 Pixel ergeben eine Pixeldichte von 220 ppi.
Das Gerät ist 114 mm hoch, 69 mm breit und 5,9 mm tief. Damit überragt es bei einem aktuellen iPhone ohne Hülle den Kamerabuckel etwas. Das Gewicht liegt bei 74 Gramm.

Den Xteink X4 gibt es auch in einem hellen Gehäuse.
(Bild: Xteink)
Die Ausstattung ist simpel: Das Display beherrscht kein Touch und hat keine Hintergrundbeleuchtung. Die Bedienung erfolgt über Tasten. Im Inneren sitzt ein ESP32-Controller mit 128 MByte RAM. E-Books liegen auf einer microSD-Speicherkarte – eine mit 32 GByte liegt bei.
Xteink installiert ein eigenes Betriebssystem vor, ohne Unterstützung von Drittanbieter-Apps. Eine deutsche Lokalisierung gibt es nicht, aber englische Systemsprache. Der E-Book-Reader kann EPUB- und TXT-Dateien öffnen.
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Der Akku fasst 650 mAh und soll bis zu 14 Tage halten, bei einer täglichen Lesezeit von einer bis drei Stunden. Die Aufladung erfolgt per USB-C. Für kabellosen Datenaustausch kann sich der E-Book-Reader per 2,4-GHz-WLAN und Bluetooth mit anderen Geräten verbinden.
Nicht vor Weihnachten da
Der Xteink X4 kostet 69 US-Dollar plus 8 US-Dollar Versand, umgerechnet rund 66 Euro. Hinzu kommt Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent für den Versand nach Deutschland, was knapp 80 Euro ergibt. Die Auslieferung soll zum 24. Dezember beginnen. Aktuell gibt es noch einen 10-Prozent-Gutschein. Alternativ ist der E-Book-Reader über Aliexpress vorbestellbar.
(mma)
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Google Pixel 9 Pro: Erweitertes Reparaturprogramm wegen Displayproblemen
Google hat ein neues erweitertes Reparaturprogramm für das Pixel 9 Pro und das Pixel 9 Pro XL angekündigt, nachdem der Konzern festgestellt hatte, dass „bei einer begrenzten Anzahl von Google-Pixel-9-Pro- und Google-Pixel-9-Pro-XL-Geräten Probleme auftreten können“. Auch für das Foldable 9 Pro Fold bietet der Konzern ein separates Programm an, ohne ins Detail zu gehen.
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Kostenloser Displaytausch
„Möglicherweise kommt dein Pixel 9 Pro oder Pixel 9 Pro XL für dieses Programm infrage.“ Voraussetzung ist laut Google das Auftreten einer vertikalen Linie auf dem Bildschirm, die von unten nach oben verläuft. Ebenso deckt das Programm ein Flimmern des Bildschirmes auf Pixel-9-Pro-Geräten ab.
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Wie der Konzern erklärt, könnten auch weitere Display- oder andere Probleme unter Umständen vom Programm abgedeckt werden. Konkrete Details nennt Google jedoch nicht. Der Support gilt für bis zu 3 Jahre ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Besitzer eines Pixel 9 Pro oder 9 Pro XL können auf der Website von Google überprüfen, ob ihr Gerät für die Aktion infrage kommt. Geräte mit zerbrochenem Bildschirm oder anderen Beschädigungen sind möglicherweise nicht teilnahmeberechtigt.
Gegebenenfalls Ersatzgerät
Darüber hinaus hat Google ein separates „erweitertes Garantieprogramm“ für das Pixel 9 Pro Fold ins Leben gerufen. Als Grund für das Programm schreibt Google, dass man „festgestellt hat, dass bei einer begrenzten Anzahl von Pixel-9-Pro-Fold-Geräten Probleme auftreten können, die die Funktionalität des Geräts beeinträchtigen“. Konkreter wird Google leider nicht, jedoch könnte es auch mit Bildschirmfehlern zusammenhängen.
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In beiden Fällen können betroffene Personen ab dem 8. Dezember eine kostenlose Reparatur, im Falle des Fold gegebenenfalls ein Austauschgerät erhalten. Je nach Standort und Berechtigung können Kundinnen und Kunden einen Ersatz online, vor Ort in einem Google Store oder in einem Walk-in-Center erhalten, das einen Online-Ersatz genehmigen kann. Google empfiehlt, die Support-Optionen zu überprüfen, um zu sehen, welche Online- und In-Store-Optionen überhaupt zur Verfügung stehen.
Zuletzt hatte Google für einige seiner Pixel-Modelle Reparaturprogramme wegen Akkuproblemen eingeleitet. So startete der Konzern im April ein kostenloses Akku-Austauschprogramm für Pixel-7a-Geräte und räumte ein, dass sich die Akkus bei einigen Geräten aufblähen können. Später bestätigte Google auch Akkuprobleme beim Pixel 6a, für das der Hersteller im Juli ein Softwareupdate zur Reduzierung der Batteriekapazität wegen möglicher Überhitzungsprobleme veröffentlicht hatte. Nutzer, die bei ihren Pixel-Geräten einen aufgeblähten Akku feststellen, sollten die Richtlinien im Support-Bereich studieren und den Kundendienst kontaktieren.
(afl)
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