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Datenschutz & Sicherheit

Digital Fights: Digital Lights: Wir kämpfen gegen Handydurchsuchungen bei Geflüchteten


Ausländerbehörden durchsuchen die Handys von Menschen, die abgeschoben werden sollen und dürfen dabei tief in deren Privatsphäre blicken. Dabei verwenden sie Werkzeuge, die sonst bei der Polizei zum Einsatz kommen. Wir recherchieren seit Jahren zu diesen Befugnissen und sorgen dafür, dass sie öffentlich diskutiert werden. Die Frage dahinter: Wie viele Grundrechte darf der Staat aushebeln?

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Datenschutz & Sicherheit

GitLab: Angreifer können Wiki-Seiten mit Malware anlegen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die DevSecOps-Plattform GitLab ist verwundbar. In aktuellen Versionen haben die Entwickler mehrere Sicherheitslücken geschlossen. Im schlimmsten Fall können Angreifer Systeme kompromittieren.

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Die Entwickler versichern in einer Warnmeldung, dass sie in den Ausgaben 18.4.6, 18.5.4 und 18.6.2 insgesamt zehn Sicherheitslücken geschlossen haben. Davon sind vier mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft (CVE-2025-12716, CVE-2025-8405, CVE-2025-12029, CVE-2025-12562). Auf GitLab.com sollen bereits die abgesicherten Versionen laufen.

Setzen Angreifer erfolgreich an diesen Lücken an, können sie unter anderem Wiki-Seiten mit Schadcode erstellen oder Malware in Code Flow Displays verankern. In beiden Fällen müssen Angreifer aber bereits authentifiziert sein. Außerdem kann es nach DoS-Attacken zu Abstürzen kommen. Bislang gibt es keine Hinweise auf bereits laufende Attacken.

Durch die verbleibenden Schwachstellen können unter anderem Informationen leaken.

Zuletzt haben die GitLab-Entwickler Ende November mehrere Sicherheitslücken geschlossen.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Fernwartung ScreenConnect: Kritische Lücke ermöglicht Schadcodeausführung


In der Fernwartungssoftware ScreenConnect von Connectwise können Angreifer eine kritische Sicherheitslücke missbrauchen, um eigene Erweiterungen auf dem Server zu installieren. Aktualisierte Software soll das Problem lösen.

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Die Schwachstellenbeschreibung lautet konkret, dass „serverseitige Validierung und Integritätsprüfung innerhalb des Erweiterungssubsystems die Installation und Ausführung von nicht vertrauenswürdigen oder beliebigen Erweiterungen durch angemeldete oder administrative User erlauben“. Missbrauch dieses Verhaltens könne in der Ausführung von eigenem Code oder unbefugtem Zugriff auf Konfigurationsdaten der App münden. „Das Problem betrifft ausschließlich die ScreenConnect-Server-Komponente, Host- und Gast-Clients sind nicht betroffen“, schränken die Autoren der Mitteilung ein (CVE-2025-14265, CVSS 9.1, Risiko „kritisch“).

Connectwise hat den ScreenConnect 25.8 Security Patch veröffentlicht. Das Update soll das Problem korrigieren, indem es die serverseitige Validierung und Integritätsprüfung bei der Installation von Erweiterungen stärkt „und allgemein die Plattform-Sicherheit und -Stabilität verbessert“, wie Connectwise in einer Sicherheitsmitteilung dazu schreibt. Abweichend von der Risikoeinschätzung gemäß CVSS sieht Connectwise das Problem als wichtig an, stuft die Priorität jedoch lediglich als moderat ein. Ausschlaggebend dafür ist, dass eine Autorisierung von bösartigen Akteuren nötig ist, um die Schwachstelle zu missbrauchen.

Die aktualisierte Software hat der Hersteller für die Cloud-Produkte bereits verteilt. Wer die Software On-Premises nutzt, soll jedoch die Updates von der ScreenConnect-Seite herunterladen und installieren. Sowohl Server, als auch Gast-Clients sollen auf die gleiche Version 25.8 (oder neuer) gebracht werden. Das Unternehmen liefert auch eine Anleitung, nach der Admins vorgehen sollten.

IT-Verantwortliche sollten sicherstellen, dass die Aktualisierung zeitnah erfolgt. ScreenConnect-Schwachstellen sind bei Cyberkriminellen hoch im Kurs. So wurden etwa im Juni Attacken auf ScreenConnect bekannt. Außerdem stehen ScreenConnect-Admins im Visier von Spear-Phishing-Angriffen.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

„Das war dringend notwendig, diese neue Idee einer Schleppnetzfahndung im Internet abzuwenden“


Ende November erging eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer neuen Form der Massenüberwachung: Das Gericht stoppte einen Amtsgerichtsbeschluss, die einem Netzbetreiber das Mitprotokollieren von Billionen DNS-Anfragen vorgeschrieben hätte.

Das Amtsgericht Oldenburg hatte Vodafone zur Umsetzung von Überwachungsanordnungen verpflichtet, die monatlich sage und schreibe 12,96 Billionen DNS-Anfragen betroffen hätte. Der DNS-Server des Anbieters sollte überwacht werden, gestützt auf Paragraph 100a der Strafprozessordnung. Außerdem sollten die zur Identifizierung des Anschlussinhabers notwendigen Kundendaten mitgeliefert werden.

Doch der Telekommunikationskonzern wehrte sich und setzte sich nun vorerst durch. Die Vollziehung des amtsgerichtlichen Beschlusses ist für sechs Monate ausgesetzt, auch neue Anordnungen darf es nicht geben.

Das Bundesverfassungsgericht sieht „jedenfalls massenhafte Eingriffe“ in das Fernmeldegeheimnis der vierzig Millionen Vodafone-Kunden und erkennt Anhaltspunkte, dass die DNS-Massenüberwachung verfassungswidrig sein könnte. Viele völlig unverdächtige Kunden gerieten in die Überwachung und könnten sich nicht dagegen wehren. Denn die Überwachung findet heimlich statt, weswegen weder vorbeugender noch abwehrender Rechtsschutz möglich sei.

Wer ruft was auf?

Vodafone sollte DNS-Anfragen zu einem bestimmten Server abfangen, über den aber keine näheren Angaben bekannt sind. Das Domain Name System (DNS) übersetzt den Namen einer Website wie beispielsweise netzpolitik.org in Nummern (hier IPv4 144.76.255.209). Das könnte man mit den früher gebräuchlichen Telefonbüchern vergleichen. Allerdings wird nicht minutenlang gestöbert und geblättert, sondern die Namensauflösung wird in einem Bruchteil einer Sekunde geliefert.

Die Namensauflösung erfolgt technisch mehrstufig. Typisch ist heute die Server-assistierte iterative Form: Ein DNS-Stub-Resolver fragt den lokalen rekursiven DNS-Server, der die Anfrage (iterativ von der Wurzel abwärts) bis zum gesuchten Domain-Namen weiterleitet. Gebräuchliche DNS-Resolver und DNS-Server beschleunigen diese Namensauflösung dadurch, dass sie lokale DNS-Caches als Zwischenspeicher nutzen.

Zieht man den Vergleich mit dem Telefonbuch heran, dann wollten die Ermittler also eine Art Zielwahlüberwachung der gesamten Telefonie, um gezielt für eine vorgegebene Zieltelefonnummer herausfinden, wer alles diese Nummer angerufen hat.

13 Billionen DNS-Anfragen pro Monat mitprotokollieren

Vodafone gab dem Gericht die Anzahl von etwa fünf Millionen DNS-Server-Anfragen pro Sekunde im Anordnungszeitraum von einem Monat an. So errechnen sich die 12,96 Billionen DNS-Anfragen monatlich.

Massenüberwachung

Wir berichten unter dem Stichwort Massenüberwachung über Technologien, die dazu eingesetzt werden, massenhaft Daten über Menschen festzuhalten und auszuwerten. Unterstütze unsere Arbeit!

Um eine so große Anzahl für eine Überwachungsanordnung festzuhalten, müsste ein erheblicher Aufwand betrieben werden. Und je größer die eigene DNS-Infrastruktur des Netzbetreibers ist, desto aufwendiger wird es. Die Technik zur Protokollierung darf aber dabei die eigentliche Funktion, nämlich die schnelle Namensauflösung, nicht bremsen.

Das bedeutet einen großen organisatorischen und personellen Aufwand. Die DNS-Server-Systeme der Anbieter müssten sämtliche DNS-Anfragen aller Kundenanschlüsse daraufhin auswerten, ob diese einen bestimmten inkriminierten Server abfragen.

Klaus Landefeld vom eco-Verband.

Klaus Landefeld, Vorstand des IT-Branchenverbandes eco, bewertet die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts positiv und hofft auf ein Ende der Überwachungsmethode: „Das war dringend notwendig, um diese neue Idee einer Schleppnetzfahndung im Internet zumindest vorübergehend, hoffentlich aber auch dauerhaft abzuwenden.“

Die Maßnahme sei „völlig ungeeignet“. Denn es müssten „faktisch alle Anbieter von DNS-Resolvern verpflichtet werden“. Doch selbst dann könnten diese Anbieter nur einen Teil der DNS-Anfragen ihren eigenen Kunden zuordnen, da diese auch Resolver von populären Drittanbietern wie etwa Google (8.8.8.8), Cloudflare (1.1.1.1) oder Quad9 (9.9.9.9) nutzten. Und selbst wenn die Methode Erfolg hätte, wäre der immense Aufwand „mit Sicherheit dem Ergebnis nicht angemessen“ und rechtfertigte nicht die „anlasslose Massenüberwachung der DNS-Anfragen aller Kunden“, so Landefeld.

Es drängt sich die Frage auf, weswegen diese offensichtlich wenig geeignete Maßnahme von den Ermittlern überhaupt gefordert wird. „Ich halte es persönlich für einen verzweifelten Versuch, die mangelhafte oder derzeit überhaupt nicht vorhandene Möglichkeit der (Rück-)Auflösung von Carrier-NAT durch die vorgeschaltete DNS-Abfrage zu umgehen“, sagt Landefeld. Die Ermittler wollen demnach an private IP-Adressen gelangen, auch wenn dies für die Netzbetreiber einen außerordentlichen Aufwand bedeutet und Millionen Kunden betroffen wären. Denn der DNS-Server vom Anbieter sieht vielleicht die private IP-Adresse des Kunden und nicht nur die öffentliche IP-Adresse, die sich eben viele Kunden (Carrier-grade NAT) teilen.

Es gibt auch andere technische Methoden, um an die gesuchte private IP-Adresse zu kommen, die bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht schon auf der ersten Stufe scheitern. Das sieht auch das hohe Gericht so. Landefeld fielen ebenfalls Alternativen ein, die ohne anlasslose Massenüberwachung auskämen. Den Ermittlern waren aber offenbar keine anderen Methoden eingefallen.

Wer die gesuchten Verdächtigen sind, ist bisher nicht bekannt. Akteneinsicht hatte der Netzbetreiber von der Staatsanwaltschaft nicht bekommen. Aber schwerwiegende Verfehlungen können es nicht sein. Denn das Bundesverfassungsgericht schreibt, es sei „nicht ersichtlich, dass die hier konkret verfolgten Delikte besonders schwer wögen oder die Ermittlung des Sachverhalts mit anderen Ermittlungsmethoden nicht ebenso erfolgsversprechend sein könnte“.



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