Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: IT-Sicherheit nach ISO 27001 – Herausforderungen und Chancen
Sie planen, ein Information Security Management System (ISMS) gemäß ISO 27001 einzuführen? In unserem interaktiven iX-Workshop IT-Sicherheit nach ISO 27001 und NIS2-Anforderungen umsetzen erhalten Sie eine fundierte Einführung in die Grundlagen der internationalen Norm für Informationssicherheit und profitieren von Best Practices und Lösungsansätzen für die erfolgreiche Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
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März 10.03. – 11.03.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 10. Feb. 2026 |
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Juni 24.06. – 25.06.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 27. Mai 2026 |
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Oktober 06.10. – 07.10.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 08. Sep. 2026 |
Informationssicherheitsbeauftragte, IT-Mitarbeitende und Führungskräfte erhalten einen fundierten Einblick in das Thema und lernen die Gemeinsamkeiten von ISO 27001 und dem NIS2UmsuCG kennen. So können Sie bei der Umsetzung der Norm gleich die regulatorischen Anforderungen von NIS2 berücksichtigen.
Die Trainer dieses Kurses sind die Sicherheitsexperten Ann-Kathrin Rechel (leitende Cybersicherheitsberaterin) und Viktor Rechel (leitender Cybersicherheitsberater) von der secuvera GmbH. In diesem zweitägigen Workshop führen sie Sie durch grundlegende Aufgaben, typische Fallstricke und zentrale Meilensteine der Projektplanung. Gruppenarbeiten und Diskussionen sorgen dabei für einen praxisnahen, interaktiven Lernansatz.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
Britisches Oberhaus will Altersverifikation für VPNs und Social Media
Das britische Oberhaus hat für eine deutliche Verschärfung der Altersverifikation im Internet gestimmt. Mit 207 zu 159 Stimmen nahmen die Lords das Amendment 92 an, das VPN-Anbieter verpflichtet, wirksame Alterskontrollen für britische Nutzer einzuführen. Damit wird erstmals eine Altersgrenze für VPN-Dienste festgelegt. Ein weiterer Änderungsantrag verbietet unter 16-Jährigen den Zugang zu sozialen Medien.
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Die VPN-Dienste sind in Großbritannien in den Fokus gerückt, da sie dazu verwendet wurden, andere Altersgrenzen im Netz, wie etwa für Pornografie-Seiten, auszuhebeln. Amendment 92 zielt darauf ab, die Umgehung des Online Safety Act zu verhindern. Der Gesetzgeber befürchtet, dass Minderjährige mit VPN-Diensten Altersbeschränkungen auf Social-Media-Plattformen aushebeln könnten. Nach der neuen Regelung muss das zuständige Ministerium innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten Vorschriften erlassen, die VPN-Anbietern die Bereitstellung ihrer Dienste an Kinder verbieten. Betroffen sind kommerzielle VPN-Dienste, die in Großbritannien angeboten oder an eine signifikante Anzahl britischer Nutzer vermarktet werden.
Die Regulierungsbehörde Ofcom soll Leitlinien für die Umsetzung entwickeln und die Einhaltung überwachen. Als Kind gilt laut Amendment jede Person unter 18 Jahren. Die geforderte „highly effective age assurance“ könnte Methoden wie den Upload eines Fotos eines Ausweisdokuments, Gesichtserkennung oder Banküberprüfungen umfassen.
Social Media ab 16 Jahren
Mit noch deutlicherer Mehrheit von 261 zu 150 Stimmen verabschiedeten die Lords Amendment 94a. Dieser Änderungsantrag verbietet Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu „user-to-user services“. Darunter fallen laut Online Safety Act soziale Netzwerke, Messaging-Apps, Foren und Online-Gaming-Plattformen – also Dienste, auf denen Nutzer Inhalte posten, teilen und miteinander interagieren können. Ausgenommen sind E-Mail, SMS, MMS und einzelne Sprachanrufe.
Zwei weitere Amendments hatten keinen Erfolg: Lord Nash zog Amendment 93 zurück, das manipulationssichere Software auf Smartphones und Tablets gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs gefordert hätte. Er verwies auf laufende Gespräche mit Ministern. Amendment 108 von Lord Storey, das Plattformen erlaubt hätte, eigene Mindestaltersgrenzen festzulegen, wurde abgelehnt.
Datenschutz versus Jugendschutz
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Die geplanten Regelungen werfen erhebliche Datenschutzfragen auf. VPN-Dienste müssten Nutzer identifizieren und deren Alter überprüfen – genau das Gegenteil dessen, wofür sie entwickelt wurden. Anbieter aus dem Ausland müssten britische Nutzer gesondert behandeln und separate Verifikationssysteme aufbauen, was zu höheren Kosten und potenziellem Nutzerverlust führen könnte. Nach Inkrafttreten des Online Safety Act 2023 stieg die Nachfrage nach VPN-Diensten in Großbritannien bereits massiv an: ProtonVPN meldete einen Anstieg um 1400 Prozent.
Ofcom spielt als Regulierungsbehörde eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Online Safety Act. Die Behörde erstellt Verhaltenskodizes, überwacht deren Einhaltung und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes verhängen oder Dienste blockieren lassen. Für VPN-Provider soll Ofcom nun Leitlinien entwickeln, wie die geforderte Altersverifikation technisch umgesetzt werden kann.
International steht Großbritannien mit solchen Plänen nicht allein da. Frankreich diskutiert derzeit ein Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige. Australien hat ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt, in dessen Folge mehr als 4,7 Millionen Accounts deaktiviert wurden. Auch Spanien und Griechenland erwägen ähnliche Regelungen mit 16 Jahren als Altersgrenze.
Nach der dritten Lesung im Oberhaus müssen beide Amendments noch das Unterhaus passieren. Dort verfügt die Labour-Regierung über eine Mehrheit und hat bereits angekündigt, die Vorschläge möglicherweise stoppen zu wollen. Die Regierung hat eine Konsultation zu Mindestaltern bei Social Media und VPNs versprochen, möchte aber offenbar nicht vom Parlament zu schnellen Entscheidungen gedrängt werden. Wann und ob die Regelungen tatsächlich in Kraft treten, ist daher noch offen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Google zahlt 68 Millionen US-Dollar zur Beilegung einer Datenschutzklage
Der US-Konzern Google hat sich bereit erklärt, 68 Millionen US-Dollar zu zahlen, um eine Sammelklage beizulegen, in der behauptet wurde, dass sein sprachgesteuertes Assistenzprogramm Smartphone-User ohne deren Zustimmung oder Wissen aufgezeichnet und damit ihre Privatsphäre verletzt habe.
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Die vorläufige Einigung in dem Fall wurde am Freitagabend vor einem Bundesgericht in San José im US-Bundesstaat Kalifornien erzielt. Sie muss noch von der zuständigen US-Bezirksrichterin Beth Labson Freeman genehmigt werden, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Die Kläger warfen Google vor, nach dem Aktivieren von Google Assistant private Gespräche illegal aufgezeichnet und verbreitet zu haben, um ihnen gezielte Werbung zu senden. Ähnlich wie Apples Sprachassistent Siri ist der Google Assistant so konzipiert, dass er Gespräche aufzeichnet, wenn Personen die Schlüsselwörter „Hey Google“ oder „Okay Google“ verwenden. In der Sammelklage gegen Google vom Juli 2019 wird behauptet, dass Google Assistant Gespräche auch dann aufzeichnete, wenn User nicht diese Schlüsselwörter sagten oder eine Taste zum Start der Aufzeichnung drückten. Die Aufzeichnungen seien von Google zu Schulungszwecken aufbewahrt worden, selbst dann, wenn das Unternehmen feststellte, dass kein Schlüsselwort gesagt worden war.
Google räumte in der Einigung kein Fehlverhalten ein. Die Übereinkunft helfe, „erhebliche Risiken, Kosten und Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Prozess und der Berufung zu vermeiden und die Entschädigung für die Sammelkläger zu gewährleisten“, heißt es in den Gerichtsunterlagen. Die Einigung gilt für Nutzer, die seit dem 18. Mai 2016 einen Google Assistant gekauft oder genutzt haben.
Apple beendete Anfang vergangenen Jahres eine ähnliche Sammelklage im Zusammenhang mit unerwünschter Aufzeichnung von Siri-Inhalten gegen die Zahlung einer Geldauflage. Ein US-Bundesgericht in Oakland, Kalifornien, genehmigte die außergerichtliche Einigung mit einer Auszahlsumme von insgesamt 95 Millionen US-Dollar.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Apple AirTag 2 ist da: Besseres Finden, lauteres Piepsen
Nach knapp fünf Jahren hat Apple am Montag neue AirTags angekündigt. Die äußerlich offensichtlich unveränderte zweite Generation der Bluetooth-Tracker integriert leistungsfähigere Funkchips und sorgt für lauteres Piepsen. Mit einem neueren iPhone (ab iPhone 15, iPhone Air und iOS 26.2.1) lässt sich ein AirTag 2 demnach schon aus etwas weiterer Entfernung über die „Genaue Suche“ per Ultrabreitbandfunk in der eigenen Umgebung aufstöbern. Erstmals ist es außerdem möglich, einen AirTag auch im Nahbereich direkt von der Apple Watch (ab Series 9, Ultra 2 und watchOS 26.2.1) aus zu lokalisieren.
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Apple verspricht besser hörbares AirTag-Gepiepse
Der lautere Speaker der AirTags 2 helfe dabei, einen Tracker leichter zu finden, wenn dieser etwa zwischen die Couch-Polster gerutscht sei, heißt es bei Apple. Ein aktualisierter Bluetooth-Chip soll obendrein für eine höhere Reichweite sorgen, sodass theoretisch auch fremde iPhones in größerer Entfernung einen verlorenen AirTag bemerken und den Standort an Apples Server respektive den Besitzer übermitteln.
In Hinblick auf Anti-Stalking-Funktionen hat Apple keine Neuerungen angekündigt, hier könnte das lautere Piepsen möglicherweise auch helfen. Ob sich der Lautsprecher der AirTags 2 ebenso einfach deaktivieren lässt wie der Lautsprecher der ersten AirTag-Generation, bleibt vorerst offen. Apple vermarktet die Tracker nicht als Anti-Diebstahl-Tool, weil die Stalking-Warnfunktionen schließlich auch Diebe auf das Gerät aufmerksam machen können.
AirTag 2 weiter ohne Öse
Der Hersteller rückt das Auffinden verlorener Gegenstände in den Vordergrund. Die Zusammenarbeit mit Fluglinien führte demnach dazu, dass sich Vorfälle von komplett verlorenem Reisegepäck um 90 Prozent reduziert haben. Nutzer können den Standort ihrer AirTags temporär mit Dritten teilen – viele Airlines haben das inzwischen in ihre Systeme integriert.
Die münzgroßen AirTags 2 passten in bestehendes Zubehör, wie Apple anmerkt. Das ist für viele Einsatzgebiete allerdings auch weiterhin zwingend erforderlich, schließlich verzichten sie unverändert auf eine Öse oder andere Aufhängevorrichtung. Für Strom sorgt weiterhin eine austauschbare Knopfzelle CR2032, die wie bisher länger als ein Jahr durchhalten soll.
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Preislich tut sich nichts: Ein einzelner AirTag 2 kostet bei Apple 35 Euro, der Viererpack knapp 120 Euro. Im Handel war das Bundle meist weit unter 100 Euro zu haben. Käufer sollten aktuell allerdings genau darauf achten, ob sie noch die erste oder schon die zweite AirTag-Generation erwerben.
Update
26.01.2026,
21:49
Uhr
In der Meldung stand ursprünglich irrtümlicherweise, die verbesserte Genauer-Finden-Funktion benötige ein iPhone 17 – tatsächlich sind alle iPhone-Modellreihen ab dem iPhone 15 mit der zweiten Generation von Apples dafür erforderlichem Ultrabreitbandchip ausgerüstet. Ausgenommen bleibt nur das iPhone 16e.
(lbe)
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