Künstliche Intelligenz
Update fürs Haftungsrecht: Wenn der Algorithmus Schäden verursacht
Wer in Deutschland durch ein defektes Gerät zu Schaden kommt, kann sich auf ein bewährtes Prinzip verlassen: Das Produkthaftungsgesetz sorgt dafür, dass Hersteller für Fehler ihrer Waren geradestehen müssen – unabhängig von einem individuellen Verschulden. Doch was für ein defektes Bügeleisen oder eine fehlerhafte Bremsanlage in der analogen Welt reibungslos funktioniert, stößt im digitalen Zeitalter an Grenzen. Besonders bei Software und Künstlicher Intelligenz (KI) herrscht oft eine rechtliche Grauzone. Das Bundeskabinett hat daher am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts auf den Weg gebracht, der diese Lücken schließen und die Regeln fit fürs 21. Jahrhundert machen soll.
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Kern der Reform ist die weitreichende Gleichstellung von Software mit herkömmlichen Sachgütern. Die Bundesregierung reagiert damit auf die Realität vernetzter Systeme.
Wenn eine fehlerhafte Software in einem autonomen Fahrzeug zu einem Unfall führt oder ein KI-gesteuertes Assistenzsystem eine Fehlentscheidung mit Sach- oder Personenschäden trifft, greift künftig unmittelbar das Produkthaftungsrecht. Das stärkt die Position von Verbrauchern: Es soll künftig keine Rolle mehr spielen, ob der Schaden durch ein physisches Bauteil oder eine fehlerhafte Codezeile verursacht wurde.
Eine wichtige Ausnahme: Open-Source-Software, die außerhalb einer kommerziellen Geschäftstätigkeit entwickelt und bereitgestellt wird, bleibt von der strengen Produkthaftung ausgenommen. Das soll verhindern, dass Innovationen in der Community durch unkalkulierbare Haftungsrisiken erstickt werden.
Die Novelle folgt dabei den Vorgaben der überarbeiteten EU-Produkthaftungsrichtlinie, die bis Ende 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der deutsche Gesetzgeber soll die Vorgaben laut dem Regierungsentwurf weitgehend übernehmen. Das soll europaweit für einheitliche Standards sorgen, stellt Unternehmen aber auch vor Herausforderungen.
Betreiber von Online-Marktplätzen erfasst
Neben der reinen Software-Haftung nimmt der Gesetzentwurf die moderne Kreislaufwirtschaft und globale Lieferketten in den Fokus. Wer Produkte durch „Upcycling“ oder massive Umbauten wesentlich verändert, gilt künftig selbst als Hersteller und übernimmt damit die volle Haftungsverantwortung.
Gleichzeitig soll das Vorhaben eine Lücke beim Online-Handel schließen: Sitzt der eigentliche Produzent außerhalb der EU, können künftig auch Importeure, Fulfilment-Dienstleister und Online-Plattformen wie Amazon in die Pflicht genommen werden. Letzteres gilt vor allem, wenn der Marktplatz für den Kunden wie der eigentliche Anbieter wirkt. Damit soll verhindert werden, dass Geschädigte bei Produkten aus Drittstaaten das Nachsehen haben.
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Besonders relevant für die Praxis ist die geplante Beweiserleichterung. Angesichts der Komplexität moderner IT-Systeme ist es für Einzelpersonen oft unmöglich, den exakten technischen Fehler und dessen Kausalität nachzuweisen. Das soll sich ändern: Wenn ein Mangel feststeht und ein Schaden typischerweise daraus resultiert, wird der ursächliche Zusammenhang künftig vermutet. Zudem können Gerichte Unternehmen dazu verpflichten, Beweismittel offenzulegen, wobei der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleiben muss.
Das Ziel der Reform ist klar: Die rechtliche Sicherheit soll mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Vor allem Hersteller von Hochrisiko-KI und komplexen Softwarelösungen müssen ihre Qualitätssicherung wohl nochmals verschärfen.
Bedenken bei Verbänden und Juristen
Aus der Wirtschaft gab es viel Kritik am Referentenentwurf des Justizressorts. Die Verbände ZVEI und VDMA sahen vor allem in der neuen Offenlegungspflicht von Beweismitteln eine Gefahr für sensible Verfahren und technisches Know-how, da Quellcodes und Konstruktionsdaten offenbart werden müssten.
Der DIHK und der Deutsche Anwaltverein (DAV) bemängelten die faktische Beweislastumkehr bei komplexen Produkten, die vom bewährten Zivilprozessrecht abweiche und Firmen unkalkulierbaren Risiken aussetze. Hersteller von Medizintechnik warnten vor einer Klagewelle, der Bitkom rügte unklare Haftungszeiträume bei Software-Updates.
Generell befürchten Beobachter steigende Versicherungsprämien und bürokratischen Mehraufwand, der über eine reine EU-Umsetzung hinausgehe und besonders bei KI-Anwendungen die Experimentierfreude deutscher Unternehmen ersticken könnte.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält dagegen: „Wir reagieren darauf, dass Produkte immer komplizierter werden: Wir wollen es Betroffenen erleichtern, einen Schaden bei fehlerhaften Produkten nachzuweisen.“ Mit der Entscheidung des Kabinetts ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren, damit die neuen Regeln rechtzeitig innerhalb der EU-Frist in Kraft treten können.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Telemedizin in Salzwedel: Die Praxis ohne Arzt
Das große graue Gerät piept beim Einstellen. Doch Ulrich Fehse kennt das schon, er macht das nicht zum ersten Mal. Routiniert beugt sich der 75-Jährige nach vorn, lehnt seine Stirn an die Vorrichtung und wartet, bis alles auf seine Augen eingestellt ist. „Können Sie da was lesen?“, fragt ihn die medizinische Fachangestellte vom Praxisteam. Der Patient legt los: „CNDT4.“
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Ulrich Fehse ist in Salzwedel beim Augenarzt, obwohl kein Arzt da ist. Es kommt auch morgen keiner. Begleitet werden die Patienten vor Ort von fünf Frauen: Medizinische Fachangestellte, Optikermeisterinnen und Optikerinnen führen die Messungen durch. Im Anschluss werden die Daten von Augenärzten an anderen Orten ausgewertet. Die Patienten erhalten später eine Information über ihre Befundergebnisse, Folgetermine und bei Bedarf eine Überweisung zur weiterführenden Diagnostik.
Auf dem Land gehen die Fachärzte aus
Das Vorgehen in der Altmark könnte bald auch an anderen Orten in Sachsen-Anhalt Nachahmer finden. Besonders im ländlichen Raum gehen die Fachärzte aus. Immer wieder schließen Praxen, ohne dass es einen Nachfolger gibt.
Der Medizinermangel zeigt sich unter anderem in der Augenheilkunde. Aktuell sind sieben von 159,5 Stellen in Sachsen-Anhalt nicht besetzt. Die meisten offenen Stellen (3,5) gibt es im Altmarkkreis Salzwedel. Im Norden des Landes ist zudem jeder dritte Augenarzt älter als 60 Jahre, sodass die Versorgungssituation in den nächsten Jahren noch schwieriger werden könnte.
In Salzwedel ist es trotz finanzieller Anreize nicht gelungen, einen Augenarzt zu gewinnen. Hier habe es de facto eine „Nullversorgung“ gegeben, sagt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztliche Vereinigung, Jörg Böhme.
Feedback der Patienten ist positiv
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Also musste die Kassenärztliche Vereinigung selbst aktiv werden. 2024 wurde das Modellprojekt „TEAS“ ins Leben gerufen – das steht für „Telemedizinische Einheit Augenheilkunde Salzwedel“. Das Feedback der Patienten sei bisher sehr positiv, sagt Böhme.
„Das ist eine gute Sache“, betont auch Patient Ulrich Fehse zwischen zwei Untersuchungen. Seine Augenärztin in Klötze sei in den Ruhestand gegangen. Durch „Mundpropaganda“ habe er schließlich von den Möglichkeiten in Salzwedel erfahren. Seine Hausärztin hat ihn dorthin überwiesen. „Man will ja wissen, was mit den Augen ist“, sagt der 75-Jährige. Er ist froh darüber, dass es in der Region ein augenärztliches Angebot gibt und er mit dem Auto nicht noch weitere Strecken zurücklegen muss.
Befunde werden an anderen Orten ausgewertet
Das Praxisteam prüft bei Ulrich Fehse die Sehschärfe, misst den Augeninnendruck und kontrolliert Hornhaut und Bindehaut. Das alles dauert keine halbe Stunde. Nun werden die Daten verschlüsselt digital übertragen. Jedes Gerät musste entsprechend an die Technik angebunden werden. Vier Augenärzte arbeiten aktuell mit der Einrichtung in Salzwedel zusammen und schauen sich die Befunde im Nachgang an – teilweise leben sie nicht einmal in Sachsen-Anhalt.
Einer der Ärzte ist Christian Heider. Etwa zwei bis drei Stunden pro Tag sitzt er an seinem Rechner. „Es ist praktikabel“, sagt der 70-Jährige, der seine Praxis nach 30 Jahren geschlossen hat und im Ruhestand noch ein wenig aktiv sein möchte. Im Bedarfsfall stellt er den Patienten Rezepte und Überweisungen für Operationen beim Spezialisten aus. Auch die Betreuung nach den Eingriffen kann er aus der Ferne übernehmen.
Alles, was organisatorisch mit den Patienten zu klären ist, erledigt das Praxisteam. Inzwischen kommen sogar einige Patienten aus Niedersachsen nach Salzwedel.
Ärzte werden entlastet
Das Land Sachsen-Anhalt fördert das Modellprojekt bis Ende 2026 mit rund zwei Millionen Euro. „Telemedizin trägt zu besseren Behandlungsergebnissen bei, da spezialisiertes Wissen unabhängig vom Standort verfügbar ist, Diagnosen schneller erfolgen und Therapien früher beginnen können“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). „Gleichzeitig entfallen für viele Patientinnen und Patienten lange Anfahrtswege.“
Und die Ministerin sieht noch einen weiteren Vorteil: Das Projekt belegt, dass bei der Diagnostik nicht immer zwingend Ärzte vor Ort erforderlich sind. Das Praxisteam könne zuarbeiten, betont die Ministerin. Das Thema Delegation von Leistungen werde immer wichtiger, auch um Fachärzte zu entlasten. Wobei auch Grimm-Benne und Böhme wissen: Das geht mit Telemedizin beim Augenarzt oder einer Kontrolle von Herzwerten einfacher als beim Orthopäden.
Welche Zukunft das Salzwedeler Projekt ab 2027 hat, ist noch offen. Ziel müsse es sein, dass das Modell in die Regelversorgung übergeht, sagt Jörg Böhme.
Darauf setzt auch Patient Ulrich Fehse. Zudem hat er einen Verbesserungsvorschlag. Es wäre schön, wenn auch ein persönlicher Kontakt zum Arzt möglich wäre, sagt der 75-Jährige. Böhme nickt. Dass ein Arzt in die Praxis kommt, ist zwar eher unwahrscheinlich. Aber eine Zuschaltung per Video hält der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung für möglich.
Neue Plattform soll kommen
Das würde auch in die Gesamtstrategie des Landes passen. Denn Patienten in Sachsen-Anhalt sollen künftig noch stärker von telemedizinischen Leistungen profitieren. Die Universitätskliniken Halle und Magdeburg bauen gerade eine neue Plattform auf, die Telekonsultationen einfacher ermöglichen soll. Das Land fördert das Vorhaben mit rund zwölf Millionen Euro.
Ziel ist, Spezialisten digital dazuzuschalten und so in die Behandlung einzubinden. Die Patienten sparen so zusätzliche Wege. Mit der Plattform sollen auch fachliche Beratungen, die Fernüberwachung von Patienten oder der Austausch von Patientendaten vereinfacht werden.
Gesundheitsministerin Grimm-Benne sagt: „Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels müssen wir uns die Möglichkeiten der Digitalisierung zunutze machen.“
(mho)
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Vorsicht, Kunde: Identitätsprüfung für Online-Abos
Der Abschluss von Online-Abonnements, etwa für Nahverkehrstickets, ist oft mit Hürden verbunden. Insbesondere wenn Anbieter zusätzliche Identitätsprüfungen verlangen, können technische und rechtliche Probleme auftreten. Wir klären, welche Verfahren üblich sind, wo die Grenzen liegen und welche Besonderheiten bei Verträgen für Minderjährige gelten.
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Identitätsprüfung im Netz
Um sich vor Betrug bei SEPA-Lastschriftverfahren zu schützen, setzen viele Unternehmen auf Online-Identifizierungsverfahren durch Dienstleister wie ID.Now. Damit soll sichergestellt werden, dass die Person, die den Vertrag abschließt, auch tatsächlich der Inhaber des angegebenen Bankkontos ist. Üblich sind dabei das Video-Ident-Verfahren, bei dem man seinen Ausweis in eine Kamera hält, oder alternativ die Verifizierung mittels der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises. Die Nutzung der eID-Funktion ist dabei oft die schnellere und störungsärmere Alternative, da sie ohne Wartezeit auf einen menschlichen Mitarbeiter auskommt; sie setzt aber einen aktivierten Ausweis voraus.
Der Taschengeldparagraf
Beim Abschluss von Abos für Minderjährige entsteht oft ein praktisches Problem: Der Vertragsinhaber ist minderjährig, die Zahlungsdaten stammen aber von den Eltern. Diese Diskrepanz führt in vielen Buchungssystemen zu Fehlermeldungen, da automatische Prüfroutinen davon ausgehen, dass Kontoinhaber und Vertragspartner identisch sein müssen.
Grundsätzlich dürfen Minderjährige im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst einkaufen. Für Dauerschuldverhältnisse wie Monatsabos oder Handyverträge gilt das jedoch nicht. Solche Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen erfordern die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, und die Eltern müssen sie für ihre minderjährigen Kinder abschließen. Dies regelt der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB). Der Gesetzgeber will junge Verbraucher damit vor langfristigen Zahlungsverpflichtungen schützen, deren Konsequenzen sie möglicherweise nicht vollständig absehen können.
Grenzen der Datensammlung
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Fordert ein Unternehmen über die eigentliche Identitätsprüfung hinaus die dauerhafte Hinterlegung einer Ausweiskopie, ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch zu bewerten, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Unternehmen dürfen nur die Daten erheben und speichern, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Eine einmalige Identifizierung kann notwendig sein, eine darüber hinausgehende Speicherung des Ausweisdokuments ist es in der Regel nicht.
Unternehmen sollten nach erfolgreicher Prüfung lediglich den Fakt der erfolgten Verifizierung vermerken und die sensiblen Ausweisdaten löschen. Dabei ist auch aus Unternehmenssicht Zurückhaltung geboten, da umfangreiche Datensammlungen das Risiko von Sicherheitsvorfällen erhöhen.
Was tun bei Problemen?
Scheitert der Online-Vertragsabschluss an technischen Hürden, sollten Betroffene zeitnah den Kundenservice kontaktieren. Manchmal verfügen die Mitarbeiter an der Hotline über erweiterte Systemmöglichkeiten, um Fehler zu beheben. Allerdings sitzen auch sie mitunter vor den gleichen Fehlermeldungen wie die Kunden.
Erhält man im Zuge der Bestellung eine E-Mail mit der Aufforderung zur Identifizierung, sollte man auf den Absender und den zeitlichen Zusammenhang achten. Kommt die Mail direkt vom Unternehmen, bei dem man gerade bestellt, ist sie in der Regel legitim.
Mehr zu Online-Abos, Identifizierungsverfahren und den Grenzen der Datensammlung besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen
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(uk)
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Linux-Entwickler kooperieren für besseres Linux-Gaming
Mehrere Mitglieder der Linux-Community schließen sich zusammen, um Gaming auf dem offenen Betriebssystem voranzubringen. Ziel der Projektgruppe Open Gaming Collective ist es, einen auf Gaming-fokussierten Kernel zu entwickeln, um bisherige Insellösungen abzulösen und Gaming-Standards auf Linux zu vereinheitlichen.
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Zu der Gruppe gehören unter anderem Universal Blue, das Team hinter dem Gaming-Linux Bazzite, sowie Asus Linux und PikaOS. Sie wollen im Rahmen der Open Gaming Collective Komponenten wie Kernel-Patches, Input-Tools und Gaming-Packages bündeln, schreibt Universal Blue in der Ankündigung. „Anstatt dass jede Distribution eigene Patches pflegt und mit fragmentierter Hardware-Unterstützung kämpft, können Verbesserungen nun im gesamten Ökosystem geteilt werden“, heißt es dort. Die Gruppe hat bereits eine GitHub-Seite eingerichtet.
„Mehr Zeit zum Spielen“
Auf seiner Webseite bringt das Open Gaming Collective (OGC) seine Mission folgendermaßen auf den Punkt: „Distros können sich nun auf die Funktionen und das Nutzungserlebnis konzentrieren, die sie einzigartig machen, anstatt immer wieder dieselben Aufgaben zu erledigen. Kurz gesagt: Wir alle haben mehr Zeit zum Spielen.“
Als konkrete Beispiele nennt das Open Gaming Collective vereinheitlichten Support für Features wie Secure Boot und Controller-Unterstützung, darunter zum Beispiel auch Lenkräder. Die OGC-Konfiguration soll zuerst im auf Gaming konzentrierten Bazzite zum Einsatz kommen. Für Spieleentwickler könnte es durch die Konsolidierung der Features leichter werden, ihre Spiele nativ für Linux zu veröffentlichen. Bislang ist häufig die Kompatibilitätsschicht Proton notwendig, um für Windows entwickelte Titel auf Linux auszuführen.
Linux fürs Gaming
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Linux wird seit einigen Jahren als Spieleplattform attraktiver und beliebter. Vor allem der Release des Steam Decks mit dem auf Linux basierenden SteamOS hat dem Betriebssystem einen Aufschwung beschert. Insgesamt bleibt der Anteil der Linux-Spieler trotz Aufschwung noch vergleichsweise gering: 3,58 Prozent der Steam-Nutzer spielen auf einem Linux-System, mehr als ein Viertel davon mit SteamOS. Ein Nachteil von Linux als Gaming-Plattform liegt weiterhin darin, dass die Anti-Cheat-Systeme vieler kompetitiver Multiplayer-Spiele Linux-Systeme nicht unterstützen.
Gute Nachrichten für Linux-Gamer kommen dagegen von GOG: Der DRM-freie Spiele-Store sucht aktuell nach einem neuen Entwickler, der den Client GOG Galaxy auf Linux bringen soll. Bislang gibt es den Client des DRM-freien Spielestores nur unter Windows und macOS – um GOG auf Linux zu nutzen, sind noch unabhängige Clients notwendig. Das könnte sich bald ändern.
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