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Künstliche Intelligenz

Update fürs Haftungsrecht: Wenn der Algorithmus Schäden verursacht


Wer in Deutschland durch ein defektes Gerät zu Schaden kommt, kann sich auf ein bewährtes Prinzip verlassen: Das Produkthaftungsgesetz sorgt dafür, dass Hersteller für Fehler ihrer Waren geradestehen müssen – unabhängig von einem individuellen Verschulden. Doch was für ein defektes Bügeleisen oder eine fehlerhafte Bremsanlage in der analogen Welt reibungslos funktioniert, stößt im digitalen Zeitalter an Grenzen. Besonders bei Software und Künstlicher Intelligenz (KI) herrscht oft eine rechtliche Grauzone. Das Bundeskabinett hat daher am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts auf den Weg gebracht, der diese Lücken schließen und die Regeln fit fürs 21. Jahrhundert machen soll.

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Kern der Reform ist die weitreichende Gleichstellung von Software mit herkömmlichen Sachgütern. Die Bundesregierung reagiert damit auf die Realität vernetzter Systeme.

Wenn eine fehlerhafte Software in einem autonomen Fahrzeug zu einem Unfall führt oder ein KI-gesteuertes Assistenzsystem eine Fehlentscheidung mit Sach- oder Personenschäden trifft, greift künftig unmittelbar das Produkthaftungsrecht. Das stärkt die Position von Verbrauchern: Es soll künftig keine Rolle mehr spielen, ob der Schaden durch ein physisches Bauteil oder eine fehlerhafte Codezeile verursacht wurde.

Eine wichtige Ausnahme: Open-Source-Software, die außerhalb einer kommerziellen Geschäftstätigkeit entwickelt und bereitgestellt wird, bleibt von der strengen Produkthaftung ausgenommen. Das soll verhindern, dass Innovationen in der Community durch unkalkulierbare Haftungsrisiken erstickt werden.

Die Novelle folgt dabei den Vorgaben der überarbeiteten EU-Produkthaftungsrichtlinie, die bis Ende 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der deutsche Gesetzgeber soll die Vorgaben laut dem Regierungsentwurf weitgehend übernehmen. Das soll europaweit für einheitliche Standards sorgen, stellt Unternehmen aber auch vor Herausforderungen.

Neben der reinen Software-Haftung nimmt der Gesetzentwurf die moderne Kreislaufwirtschaft und globale Lieferketten in den Fokus. Wer Produkte durch „Upcycling“ oder massive Umbauten wesentlich verändert, gilt künftig selbst als Hersteller und übernimmt damit die volle Haftungsverantwortung.

Gleichzeitig soll das Vorhaben eine Lücke beim Online-Handel schließen: Sitzt der eigentliche Produzent außerhalb der EU, können künftig auch Importeure, Fulfilment-Dienstleister und Online-Plattformen wie Amazon in die Pflicht genommen werden. Letzteres gilt vor allem, wenn der Marktplatz für den Kunden wie der eigentliche Anbieter wirkt. Damit soll verhindert werden, dass Geschädigte bei Produkten aus Drittstaaten das Nachsehen haben.

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Besonders relevant für die Praxis ist die geplante Beweiserleichterung. Angesichts der Komplexität moderner IT-Systeme ist es für Einzelpersonen oft unmöglich, den exakten technischen Fehler und dessen Kausalität nachzuweisen. Das soll sich ändern: Wenn ein Mangel feststeht und ein Schaden typischerweise daraus resultiert, wird der ursächliche Zusammenhang künftig vermutet. Zudem können Gerichte Unternehmen dazu verpflichten, Beweismittel offenzulegen, wobei der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleiben muss.

Das Ziel der Reform ist klar: Die rechtliche Sicherheit soll mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Vor allem Hersteller von Hochrisiko-KI und komplexen Softwarelösungen müssen ihre Qualitätssicherung wohl nochmals verschärfen.

Aus der Wirtschaft gab es viel Kritik am Referentenentwurf des Justizressorts. Die Verbände ZVEI und VDMA sahen vor allem in der neuen Offenlegungspflicht von Beweismitteln eine Gefahr für sensible Verfahren und technisches Know-how, da Quellcodes und Konstruktionsdaten offenbart werden müssten.

Der DIHK und der Deutsche Anwaltverein (DAV) bemängelten die faktische Beweislastumkehr bei komplexen Produkten, die vom bewährten Zivilprozessrecht abweiche und Firmen unkalkulierbaren Risiken aussetze. Hersteller von Medizintechnik warnten vor einer Klagewelle, der Bitkom rügte unklare Haftungszeiträume bei Software-Updates.

Generell befürchten Beobachter steigende Versicherungsprämien und bürokratischen Mehraufwand, der über eine reine EU-Umsetzung hinausgehe und besonders bei KI-Anwendungen die Experimentierfreude deutscher Unternehmen ersticken könnte.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält dagegen: „Wir reagieren darauf, dass Produkte immer komplizierter werden: Wir wollen es Betroffenen erleichtern, einen Schaden bei fehlerhaften Produkten nachzuweisen.“ Mit der Entscheidung des Kabinetts ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren, damit die neuen Regeln rechtzeitig innerhalb der EU-Frist in Kraft treten können.


(wpl)



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Fake-News über Staatsstreich: Präsident Macron zürnt Facebook


„Diese Leute verspotten uns”, sagt Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron über Meta Platforms. „Sie pfeifen auf die Ausgeglichenheit des öffentlichen Diskurses. Sie machen sich lustig über die Souveränität von Demokratien (…) und bringen uns dadurch in Gefahr.” Anlass für Macrons Zorn ist ein von Facebook verbreitetes Video, das vorgibt, ein Ausschnitt aus einer Nachrichtensendung über einen Staatsstreich in Frankreich zu sein.

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Angesichts einer Landwirtschaftskrise habe ein Militäroffizier die Macht übernommen. Das Video ist eine KI-generierte Lüge, zieht aber weite Kreise. Ein besorgter afrikanischer Staatschef habe am Sonntag Macron kontaktiert, ironischerweise mittels Direktnachricht auf Facebook: „Herr Präsident, was geht bei Ihnen vor? Ich bin sehr beunruhigt.”

Zuerst habe Macron gelacht, berichtete er bei einer Veranstaltung in Marseille, doch sei das Video auf Facebook bereits zwölf Millionen mal abgespielt gewesen. Auf den Antrag auf Sperre des Videos habe Facebook geantwortet: „Es verletzt unsere Nutzungsbedingungen nicht. Sperre abgelehnt.” Auch auf Tiktok ist das Video verbreitet worden.

Der Präsident sieht zunehmende Einflussnahme auf den politischen Diskurs aus dem Ausland. Dagegen möchte er mit neuen Gesetzen vorgehen, sowohl in Frankreich als auch auf EU-Ebene: „Wenn es Inhalte gibt, die offensichtlich die öffentliche Sicherheit gefährden, durch falsche, destabilisierende Informationen, muss es möglich sein, diese zu entfernen.” Außerdem sollten die Plattformbetreiber sicherstellen, dass hinter jedem Konto ein echter Mensch stehe – Macron fordert also einen Ausweiszwang.

In diesem Fall hätte der Ausweiszwang wohl zu einem Minderjährigen in Afrika geführt. Die Tageszeitung Le Monde hat den Urheber des Videos angerufen. Es soll sich um einen 17-Jährigen aus Burkina Faso handeln. Das Video war demnach Teil einer Reihe von KI-Videos, mit denen er seine Fertigkeiten unter Beweis stellen und sein Angebot einschlägiger Schulungen bewerben wollte.

„Ich bin ein bisschen gestresst und beeindruckt”, erzählte der Bursche in dem Telefonat. Er habe auf sich aufmerksam machen und Geld verdienen wollen. Die Auswirkungen erstaunten ihn jedoch. „Das war nicht meine Absicht. Ich wollte nicht in die Politik einsteigen. (…) Ich entschuldige mich, weil ich keine Schwierigkeiten haben möchte. Ich werde weiterhin Videos machen, um die Leute zum Lachen zu bringen.” Von politischen Inhalten wolle er fortan aber Abstand nehmen. Sein Video hat er kurz nach dem Anruf der Zeitung selbst offline genommen.

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(ds)



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1&1-Mobilfunknetz erreicht jeden vierten deutschen Haushalt


Das 5G-Mobilfunknetz von 1&1 erreicht ein Viertel aller deutschen Wohnsitze. Das teilt die United-Internet-Tochter 1&1 mit. Damit erfüllt das Unternehmen die mit den Frequenznutzungsrechten erfüllte Ausbauverpflichtung für 2025. Wo 1&1 noch keine eigene Antennen-Infrastruktur hat, werden die Kunden ohne Aufpreis über die Antennen Vodafones angebunden – obwohl sich 1&1 anfangs beim Netzausbau durch Vodafone behindert gesehen hat.

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1&1 baut sein Mobilfunknetz unterdessen weiter aus, obwohl die Frequenzauktion gerichtlich storniert worden ist. Das Verwaltungsgericht Köln hat im Vorjahr Jahr die Vergabebedingungen und Auktionsregeln der 5g-Autkionfür rechtswidrig erklärt. Anfang des Monats hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den ersten Schritt zu einem neuen 5G-Frequenzverfahren gesetzt.

Zusätzlich zum eigenen 5G-Netz muss 1&1 Sendemasten bauen, um Mitbewerbern beim Schließen von Funklöchern zu helfen. Dieses Projekt hat die Versprechungen des damals zuständigen Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) allerdings nicht erfüllt.

United Internet vermarktet schon seit vielen Jahren Mobilfunk, war lange aber nur ein Großhändler anderer Netze. 2022 nahm 1&1 den 5G-Probebtrieb auf, verfehlte aber das erste regulatorische Ausbauziel von 1.000 Sendemasten in dem Jahr deutlich. Zum Jahreswechsel 2022/23 betrieb 1&1 lediglich drei eigene Senderstandorte.

Erst im Dezember 2023 folgte der offizielle Marktauftritt des eigenen Netzes. Es handelt sich um eines von wenigen Open-RAN-Mobilfunknetzen.

Mit Faschingsbeginn hat 1&1 die Migration aller ehemaligen Großhandelsverträge ins eigene Netz abgeschlossen. Auch das war eine Auflage der Bundesnetzagentur.

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(ds)



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GeForce-Grafikkarten: Nvidia will GPU-Produktion angeblich massiv senken


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

GeForce-Grafikkarten könnten im Jahr 2026 deutlich knapper und damit teurer werden. Gerüchten aus China zufolge will Nvidia im ersten Halbjahr 2026 rund 30 bis 40 Prozent weniger Grafikchips für GeForce-Grafikkarten produzieren lassen als im ersten Halbjahr 2025.

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So heißt es im chinesischen Boardchannel-Forum, wie benchlife.info aus Hongkong wiedergibt. benchlife.info unterfüttert die Gerüchte mit Aussagen von Grafikkartenherstellern, wonach vor allem die GeForce RTX 5070 Ti und die 16-GByte-Version der GeForce RTX 5060 Ti betroffen sein sollen. Die Webseite gilt üblicherweise als gut informiert.

Der Fokus auf die zwei Modelle ergäbe aus Herstellersicht Sinn: Die GeForce RTX 5070 Ti nutzt die gleiche GPU wie die GeForce RTX 5080, lediglich in einer teildeaktivierten Form. Die Speicherkapazität ist identisch. Dafür ist die RTX 5080 rund 300 Euro teurer, was eine höhere Marge als bei der RTX 5070 Ti verspricht. Die 16-GByte-Version der RTX 5060 Ti dürfte dagegen ein Nischenprodukt darstellen.

Bis eine Verknappung im Handel ankommt, könnten noch Monate vergehen. Ein Silizium-Wafer durchläuft in der Produktion mehrere Tausend Arbeitsschritte, die einige Wochen Zeit benötigen. Hinzu kommen die Versandwege.

Die Verknappung soll mit dem knappen GDDR7-Speicher für die Grafikkarten zusammenhängen. Zuvor hieß es schon, Nvidia will GPUs und DRAM-Bausteine nicht mehr wie gewohnt an Kartenhersteller gebündelt verkaufen.

Als Firma mit der weltweit höchsten Marktkapitalisierung sollte Nvidia eigentlich genügend Marktmacht haben, um genügend Speicher zu sichern. Das Interesse daran dürfte jedoch gering sein, da Nvidia viel mehr Geld mit KI-Beschleunigern für Rechenzentren macht. Im letzten Quartal betrug der Serverumsatz (inklusive Netzwerktechnik) gut 51 Milliarden US-Dollar, jener mit GeForce-GPUs knapp 4,3 Milliarden.

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In den diesjährigen Geschäftsberichten erwähnte Nvidia nicht einmal mehr GeForce-Umsatzrekorde. Der Fokus liegt vollständig auf KI.

benchlife.info erwähnt am Rande, dass Anfang 2026 weitere Preiserhöhungen auf Radeon-Grafikkarten zukommen sollen. Nominell soll es bereits Anpassungen gegeben haben, die sich bisher aber nur auf die Radeon RX 9060 XT im Handel auswirken. Im Falle der Radeon RX 9070 XT und RX 9070 glichen Rabattaktionen von AMD die gestiegenen Kosten aus. Einige Modelle wurden in den vergangenen Wochen sogar günstiger.


(mma)



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