Künstliche Intelligenz
Phishingversuch bei Outfittery: Datenleck beim Kleiderversand?
Das Berliner Unternehmen Outfittery wirbt mit einem innovativen Konzept: Kunden bekommen individuell auf sie abgestimmte Outfits statt einzelner Kleidungsstücke. Seit Anfang Dezember gibt es obendrein jedoch auch Phishing-Versuche. Diese verweisen auf offizielle Outfittery-Domains und stammen offenbar aus den Systemen des Unternehmens selbst. Eine persönliche Spurensuche.
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In der Vorweihnachtszeit trudeln allerlei Newsletter und Angebote im digitalen Postfach ein: Da möchte ein Versand auf seine Bestellfristen vor dem Fest hinweisen, ein Onlineshop hat Geschenkideen für die Lieben und ein dritter bittet um dringende Aktualisierung der Zahlungsdaten. So weit, so normal, doch halt: Irgendwas ist komisch an der E-Mail von Outfittery.
Verdächtige E-Mail aus legitimer Quelle
Die Aufmachung der Nachricht, die am 5. Dezember um 9:20 vormittags in meiner Inbox eintrudelte, erinnert stark an die Designsprache von Outfittery: Vor pastellfarbenem Hintergrund bewegen sich modische, aufeinander abgestimmte Kleidungsstücke. Auf Englisch werde ich – mit Vornamen angesprochen – auf ein Problem mit meiner Bezahlmethode aufmerksam gemacht und gebeten, über einen blau markierten Link eine Aktualisierung vorzunehmen. Nur so könne meine Mitgliedschaft weitergehen.

Phishingmail von Outfittery: Bitte dringend Zahlungsdaten ändern
Allein: welche Mitgliedschaft? Schließlich habe ich den Dienst nie wirklich genutzt, sondern lediglich einmal ein Outfit zusammengestellt und somit auch nie Zahlungsdaten hinterlegt. Die E-Mail war zudem an die mit meinem Facebook-Konto verbundene Mailadresse adressiert – für echte Kundenkonten verwende ich individuelle Adressen.
Vom CRM in die Irre geführt?
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Ein genauerer Blick auf die URL, die hinter dem blauen Button, aber auch alle anderen Links in der E-Mail hinterlegt ist: Sie zeigt auf http://lnk.stylist.outfittery.com/ls/click?upn=, kann also auch dem Unternehmen zugeordnet werden, das international tätig ist. Dass der Trackinglink per HTTP-URL aufgerufen wird und somit offenbar zu den letzten unverschlüsselten Webseiten der Welt gehört – geschenkt. Beim Klick lande ich jedoch an einer unerwarteten Stelle: Zunächst wird der HTTP- auf einen HTTPS-Link umgebogen (ich fühle mich gleich viel sicherer), dann jedoch auf die kryptische Adresse weitergeleitet. Dort befand sich zunächst eine Phishing-Seite (registriert am 2. Dezember), aktuell die Sperrseite eines Hosters namens CloudAccess.

Betrug erkannt: Der Hoster sperrte die Outfittery-Phishingseite.
Offenbar hatten Kriminelle also zumindest kurzzeitig Zugriff auf das System, mit dem Outfittery Tracking-Links für seine Marketingmails erstellt. Sie haben einen Link erstellt, der sein wahres Ziel maskiert und ihm den Ruch der Legitimität verleiht – und das bis heute: Auch am 18. Dezember, fast zwei Wochen nach der E-Mail, funktioniert die böswillige Weiterleitung.
Und woher kam die E-Mail? Dem leidgeprüften Mailserver-Veteranen bleibt der reflexartige Griff zur Tastenkombination Strg-U, um die Quellansicht zu öffnen und die Mailheader zu begutachten. Und die zeigen: Die Mail wurde über einen Server versandt, der als legitime Quelle von E-Mails der Firma Outfittery gilt. Das beweisen die gültigen DKIM-Header. Die Rückwärtsauflösung passt zum DNS-Eintrag, die IP gehört zum Maildienstleister Twilio (früher Sendgrid). Zudem ergibt die E-Mail keine Hinweise auf simple Header-Fälschtricks, wie Spammer sie seit Jahrzehnten verwenden.

Kurze Wege: Der Mailserver von Outfittery kippte die Phishingmail direkt bei meinem ein. Das erleichtert die Rückverfolgung.
Nach der Analyse wird klar: Da wurde eine E-Mail über Outfitterys technische Plattform versendet, sie enthält einen Link zur offiziellen Domain des Unternehmens, verweist aber auf einen Phishing-Link. Das deutet auf einen Sicherheitsvorfall hin. So schätzten auch mehrere Leser die Sachlage ein, die uns im Laufe der vergangenen Woche von gleichlautenden E-Mails berichteten. Ein Einzelfall scheint also ausgeschlossen, unklar bleibt jedoch die Quelle des Vorfalls. Gab es einen Einbruch in die Systeme von Outfittery oder des Maildienstleisters? Sind womöglich personenbezogene Daten abgeflossen?
Outfittery taucht ab
Es wurde Zeit, bei Outfittery nachzufragen. Am 9. Dezember stellte ich dem Unternehmen die üblichen Fragen: Woran hat et jelegen, welche Daten wurden kompromittiert und welche Gegenmaßnahmen traf Outfittery? Auf meine Anfrage an die Support- und Datenschutzadresse antwortete das Unternehmen nicht. Eine Woche später hakte ich nach und nahm die mutmaßliche Adresse des Datenschutzbeauftragten der Konzernmutter, dpo@outfittery.com, in den Verteilerkreis auf. Diese Adresse antwortete mir umgehend: mit einer Unzustellbarkeitsnachricht.
Ansonsten herrschte Funkstille, obwohl ich um Antwort bis zum gestrigen 17. Dezember bat. Auch telefonisch macht Outfittery sich rar: Unter der Berliner Telefonnummer, die in der Datenschutzerklärung hinterlegt ist, hört der geneigte Redakteur lediglich eine Bandansage, man habe den Telefonsupport leider eingestellt. Das Unternehmen wechselte kürzlich den Besitzer: Im März verkündete der Geschäftsführer des spanischen Unternehmens Lookiero gemeinsam mit Julia Bösch, der Gründerin des Berliner Unternehmens eine Fusion. Bösch sowie der Prokurist schieden im August dieses Jahres aus der Geschäftsführung aus, die seitdem in spanischer Hand ist.
Dennoch bleibt unklar, was genau vorgefallen ist – auch unsere Leser berichten, auf ihre Anfragen ans Unternehmen keine Antwort erhalten zu haben. Licht ins Dunkel kann nun wohl nur noch eine Anfrage bei der Berliner Datenschutzbeauftragten liefern.
(cku)
Künstliche Intelligenz
TikTok unterzeichnet Deal zum Verkauf von Anteilen der US-Tochter an Investoren
TikTok hat die Vereinbarung zum Verkauf des Großteils der Anteile an der US-Tochter offenbar unterzeichnet. Das geht aus einer internen Mitteilung von TikTok-Chef Shou Zi Chew an seine Mitarbeiter hervor. Durch den Verkauf entgeht die chinesische Videoplattform einem Verbot in den USA. Ein letztes Jahr dort verabschiedetes Gesetz zum Zwangsverkauf von TikTok hat das Ziel, die Daten von US-Bürgern dem Zugriff der chinesischen Regierung zu entziehen und auch den TikTok-Empfehlungsalgorithmus unter die Kontrolle lokaler Unternehmen zu stellen. TikTok war rechtlich dagegen vorgegangen, blieb aber erfolglos.
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Eine solche Vereinbarung beendet die mehr als einjährige Auseinandersetzung zwischen der US-Regierung und der chinesischen TikTok-Mutter ByteDance. Schon die vorherige Biden-Administration befürchtete eine Gefährdung der nationalen Sicherheit durch die App, wenn China Zugriff auf die Nutzerdaten und -profile von TikTok bekommt. In den USA zählt die App über 170 Millionen Nutzer. TikTok selbst dementierte, dass die chinesische Regierung auf die persönlichen Daten US-amerikanischer Anwender zugreifen kann. Allerdings ist der Empfehlungsalgorithmus der App auf einige dieser Daten angewiesen.
Oracle und Investmentunternehmen steigen ein
Die interne TikTok-Mitteilung bestätigt nun einige der bereits im September vom Weißen Haus genannten Details zu der TikTok-Vereinbarung. So werden der IT-Konzern Oracle, das Investmentunternehmen Silver Lake sowie der in Abu Dhabi beheimatete Investmentfonds MGX zusammen 45 Prozent der US-Tochter von TikTok übernehmen, die künftig „TikTok USDS Joint Venture LLC.“ heißen wird. Rund ein Drittel dieses Unternehmens werden bisherige ByteDance-Investoren halten, während ByteDance selbst 20 Prozent behalten wird, schreibt Axios.
Das neue TikTok-Joint-Venture soll demnach für den Datenschutz der US-Nutzer, die Sicherheit des Algorithmus, die Moderation der Inhalte und die Software-Sicherheit verantwortlich sein. Der Empfehlungsalgorithmus soll auf Basis der US-Nutzerdaten neu trainiert werden, um sicherzustellen, dass keine externe Manipulation stattfindet. Dieser Algorithmus beeinflusst, welche Videos Amerikaner zu sehen bekommen. Oracle wird als Sicherheitspartner die Verantwortung für die Prüfung und Einhaltung der nationalen Sicherheitsbedingungen übernehmen.
Einigung eineinhalb Jahre nach Verbotserlass
Zwar wurde das Gesetz zum Zwangsverkauf von TikTok bereits im April 2024 verabschiedet, wurde nach der Klage von ByteDance aber erst Mitte Januar 2025 wirksam, als der Supreme Court das TikTok-Verbot bestätigte. Damit wurde TikTok zum Problem von Donald Trump, der wenige Tage später zum US-Präsidenten vereidigt wurde. Wie auch Vorgänger Joe Biden hat Trump die Durchsetzung des Verbots mehrfach aufgeschoben, um TikTok und ByteDance längere Verkaufsverhandlungen zu ermöglichen. Zuletzt im September hatte Trump TikTok in den USA mehr Zeit gegeben.
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Oracle wollte die Vereinbarung auf Anfrage von Reuters nicht kommentieren und das Weiße Haus verwies für entsprechende Fragen auf TikTok. Der TikTok-Deal soll laut ByteDance am 22. Januar 2026 abgeschlossen werden. Offen ist noch, wie viel die Investoren für die Beteiligung am TikTok-Joint-Venture aufbringen müssen und wie die Einnahmen künftig aufgeteilt werden. Letzten Herbst wurde berichtet, dass 50 Prozent der US-Einnahmen nach dem TikTok-Deal an ByteDance fließen sollen.
(fds)
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Truth Social plus Fusionsenergie: Trump-Firma fusioniert mit TAE Technologies
Das Medienunternehmen von US-Präsident Donald Trump fusioniert mit der Kernfusionsfirma TAE Technologies, „um die globale Energiedominanz der USA für Generationen zu zementieren“. So drückt es zumindest der Chef der Trump Media & Technology Group in der Bekanntmachung des mindestens ungewöhnlichen Deals aus. TAE Technologies arbeitet daran, die Energiegewinnung durch Kernfusion bis zum Ende des Jahrzehnts kommerziell nutzbar zu machen. Trump Media ist dagegen primär für den Kurznachrichtendienst Truth Social bekannt, auf dem Donald Trump aktiv ist. Das Zusammengehen der vollkommen unterschiedlichen Firmen wird laut der Mitteilung auf mehr als sechs Milliarden US-Dollar (etwa 5,11 Milliarden Euro) bewertet. Aktionäre beider Firmen sollen an dem neuen Unternehmen dann jeweils 50 Prozent halten.
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Zu den Hintergründen der Fusion ist wenig bekannt, laut den Beteiligten trägt Trump Media „die Stärke seiner soliden Bilanzen“ bei und will TAE insgesamt 300 Millionen US-Dollar in bar bezahlen. Die beiden Firmenchefs wollen das neue Unternehmen künftig gemeinsam führen. 2026 soll demnach die Arbeit an dem ersten Fusionsreaktor für die kommerzielle Nutzung beginnen; der soll 50 Megawatt liefern. Zehnmal größere Anlagen sollen folgen. Was Trump Media außer der Geldspritze dazu beitragen soll, sagt TAE-Chef Michl Binderbauer nicht. In seinen obligatorischen Sätzen zu dem Deal geht er überhaupt nicht auf Trumps Firma ein und redet nur über die Erfolge seiner eigenen. Der US-Präsident hat nach der Wahl ins Weiße Haus seinen Anteil unter die treuhänderische Kontrolle seines Sohnes Donald Trump Jr. gegeben.
Mit Fusionsenergie soll nicht nur die globale Dominanz der USA in Energiefragen festgeschrieben werden, sagt Devin Nunes, der Chef von Trump Media. Die geplanten Kraftwerke würden auch bezahlbar und zuverlässig große Mengen an Strom bereitstellen, der den Vereinigten Staaten dabei helfen würde, „die KI-Revolution zu gewinnen“. Auch er sagt nicht, was genau Trump Media dazu beisteuern kann, er behauptet aber, mit Truth Social habe man „eine nicht entfernbare Infrastruktur aufgebaut, um die freie Meinungsäußerung für Amerikaner im Internet zu sichern“. Laut der Mitteilung hat die Firma hinter Truth Social seit dem Börsengang im März 2024 etwa 3,1 Milliarden US-Dollar an Vermögen angesammelt.
Meilensteine ohne baldige Einsatzbereitschaft
Kontrollierte Kernfusion gilt als vielversprechende Technik für künftige Energieversorgung und als saubere Alternative zur Kernspaltung. Anders als bei der Kernspaltung entstehen bei der Kernfusion keine langlebigen radioaktiven Abfälle. Zwar werden bei der Erforschung dieser Form der Energieerzeugung immer wieder Meilensteine erreicht, aber eine baldige kommerzielle Einsatzbereitschaft gilt als unwahrscheinlich. Prognosen privatwirtschaftlicher Start-ups sind dabei deutlich rosiger als jene traditioneller Großprojekte, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Die Bundesrepublik finanziert die Forschung in den nächsten Jahren mit zwei Milliarden Euro.
(mho)
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Digitalpakt 2.0 – erneut 5 Milliarden, die nun hälftig geteilt werden
Dieses Mal wird hälftig geteilt – das ist nun abschließend geklärt. Bund und Länder haben sich während der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf die endgültige Ausgestaltung des neuen Digitalpakts geeinigt. Wie schon der „Digitalpakt Schule“ wird auch der „Digitalpakt 2.0“ initial mit fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen ausgestattet. Dieses Mal sollen die Länder aber die Hälfte der Kosten tragen und zu einer Verstetigung von Mitteln für die digitale Infrastruktur im Schulsystem trägt der Pakt erneut nicht bei. Er soll aber weniger bürokratische Hürden stellen.
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Länder müssen mehr zahlen
Der erste Digitalpakt (2019–2024) war finanziell vorteilhafter für die Länder, die nur 10 Prozent der Kosten übernehmen mussten. Durch die Corona-Pandemie wurde dieser auch noch um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Am Digitalpakt 2.0 sollen sich Bund und Länder jetzt mit je 2,5 Milliarden Euro hälftig von 2026 bis 2030 beteiligen. Der Bundesanteil soll dabei größtenteils aus dem Sondervermögen für „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen, das 500 Milliarden Euro umfasst.
Karin Prien (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung, sieht im Digitalpakt 2.0 einen entscheidenden Schritt für die Zukunft der Schulen und auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland. Sie hob hervor, dass für den Digitalpakt 2.0 vereinfachte Verwaltungsprozesse und auch die Förderung länderübergreifender Projekte (Länderübergreifende Vorhaben, LüV) sicherstellen, „dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung profitieren“. Mit dem Digitalpakt 2.0 werde „die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft“ geschaffen, „damit alle Schulen die notwendige Ausstattung erhalten, um in der digitalen Welt zu bestehen“.
Wenig beschönigend erklärte sie des Weiteren, dass die deutsche Schulbildung mit dem Pakt 2.0 „digital anschlussfähig“ wird. Dass vornehmlich die Länder die Verantwortung für Bildung tragen, machte sie auch deutlich: „Der Bund unterstützt auch hier Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben“. Damit der Bund überhaupt Gelder für die Digitalisierung der Schulen in den Ländern über einen Digitalpakt bereitstellen konnte, musste 2019 das Grundgesetz geändert werden.
Pauschalierte Zuweisungen
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Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 sei die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunale Schulträger könnten künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten. Dies reduziere den Bürokratieaufwand und könne für eine schnellere und unkomplizierte Umsetzung sorgen. Der sonst als großes Hindernis gesehene Föderalismus wird durch die LüV etwas aufgebrochen. Demnach können sich nun zwölf Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen. Dies verstärke die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und gewährleiste „eine effizientere Nutzung der Mittel“.
Die Mittel des Digitalpakt 2.0 sollen zudem jetzt auch explizit für Wartungs- und Supportstrukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen genutzt werden dürfen. Dies geschieht durch die Pakt-Strategie aber erneut nur bis zum Auslaufen des Programms und ist keine Dauerlösung, wie sie etwa der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber (SPD) zuletzt gefordert hat. Auch neue Förderlücken wie beim Digitalpakt Schule scheinen damit vorprogrammiert.
Ein weiteres Element sei die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“, erklärte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), welche die Fortbildung von Lehrkräften in den Mittelpunkt stelle. Der Bund werde bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung investieren. Dies geschehe mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle. Ziel sei es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf neue Anforderungen vorzubereiten.
(kbe)
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