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Bundesrat fordert Digitalabgabe: Tech-Giganten sollen Medienvielfalt finanzieren
Der Bundesrat drängt auf die Einführung einer Digitalabgabe. Er fordert die Bundesregierung in einem am Freitag angenommenen Beschluss dazu auf, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Grundlagen für die Medienvielfalt in Deutschland zu sichern, die durch die Marktmacht internationaler Plattformbetreiber massiv unter Druck geraten seien. Die Länderkammer reagiert damit auf die fortschreitende Erosion der Werbeerlöse im klassischen Mediensektor, die insbesondere für lokale und regionale Angebote mittlerweile existenzbedrohende Ausmaße angenommen habe.
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Der auf Antrag von Schleswig-Holstein gefasste Beschluss sieht vor, dass die Abgabe vorzugsweise als nicht-steuerliche Sonderabgabe ausgestaltet werden soll. Damit reagiert der Bundesrat auf die spezielle Marktstruktur im digitalen Raum: Während globale Konzerne wie Google und Meta erhebliche Werbeetats bänden, profitierten sie gleichzeitig von den Inhalten klassischer Medienanbieter. Zur Finanzierung dieser demokratieerheblichen Infrastruktur trügen sie indes nicht in gleichem Maße bei.
Die Einnahmen aus der Abgabe sollen zweckgebunden eingesetzt werden. Die Medienwirtschaft ist laut den Ländern vor allem dort zu unterstützen, wo der freie Markt eine Refinanzierung kaum noch zulässt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Sicherung flächendeckender lokaler und regionaler Informationen, die als wesentlicher Pfeiler für die freie Meinungsbildung und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gelten.
Bundesregierung ist sich noch uneins
Bei der Definition der betroffenen Unternehmen orientiert sich der Bundesrat nach eigenen Angaben an EU-Vorgaben. Zur Kasse gebeten werden sollen nur sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die im Rahmen des Digital Services Act (DSA) als „VLOPs“ eingestuft werden. Das betrifft Anbieter mit einer Reichweite von mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU. Durch diese Eingrenzung sollen kleine Plattformen und innovative Startups geschont werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Investitionskraft nicht zu gefährden. Eine zu breite Belastung, so die Begründung, würde am Ende nur die Marktstellung der ohnehin dominanten Tech-Giganten weiter festigen.
Ein zentraler Aspekt des Appells ist die Wahrung der Staatsferne. Um die Unabhängigkeit der Presse und des Rundfunks zu garantieren, sollen die Kriterien für die Mittelvergabe und die Abwicklungsmechanismen so gestaltet sein, dass eine politische Einflussnahme ausgeschlossen ist. Für den Vollzug schlägt die Kammer vor, auf bewährte Strukturen zurückzugreifen. So könnten die Landesmedienanstalten die Verwaltung der Abgabe übernehmen, um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Die konkrete Ausgestaltung des Einsatzes der Gelder soll eng zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden: letztere sind traditionell für den Erhalt der Medienvielfalt zuständig.
Hinter dem Vorstoß steht die Überzeugung, dass faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Zeitalter nur durch einen finanziellen Ausgleich zwischen den Nutznießern großer Reichweiten und den Erstellern journalistischer Inhalte wiederhergestellt werden können. Da lokale Medien nicht nur Information liefern, sondern auch regionale Identität stiften, sieht der Bundesrat in der Abgabe ein notwendiges Instrument zur Stabilisierung der medialen Grundversorgung in Deutschland. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kündigte schon im Frühjahr an, eine Digitalabgabe in Höhe von 10 Prozent für Tech-Konzerne einführen zu wollen. Seine Kabinettskollegin, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, hält von so einem „Plattform-Soli“ aber wenig.
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(nie)
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heise+ Update vom 19. Dezember 2025: Lesetipps fürs Wochenende
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
vielleicht geht es Ihnen wie mir: Sobald Chris Reas Reibeisenstimme „Driving Home For Christmas“ aus dem Radio ertönt, beginnt innerlich das Kofferpacken. Nur noch wenige Male schlafen, dann mache auch ich mich auf den Weg zur Familie. Die Vorfreude ist riesig, der Blick auf die Preise für die Heimreise … naja, er trübt die Stimmung. Der Ticketkauf bei der Deutschen Bahn gleicht während der Feiertage eher einer unerwünschten Bescherung.
Wenn Sie also noch eine Reise planen, lohnt sich ein genauerer Blick, denn mit ein paar Tricks lässt sich der Geldbeutel dann doch etwas schonen. Mein Kollege Robin Ahrens hat sich durch den Preisdschungel gekämpft und zeigt, wie Sie bei der Buchung clever sparen können. So bleibt am Ende auch noch genug Budget für „Rockin’ Around The Christmas Tree“.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 19. Dezember 2025: Lesetipps fürs Wochenende „.
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Hyundai Staria 1.6 T-GDI Hybrid: Noch komfortabler mit dem neuen Hybridantrieb
Während Volkswagen mit dem elektrischen VW ID. Buzz (Test), dem Groß-Pkw Multivan und dem Ford Transit-Zwilling namens Transporter gleich drei Kleinbus-Varianten anbietet, und Mercedes die V-Klasse trotz Facelifts nicht ewig jung halten kann, bahnt sich ein koreanisches Raumschiff beinahe lautlos seinen Weg ins Segment. Der Hyundai Staria Hybrid ist mehr als nur ein Design-Statement. Er ist ein rollendes Wohnzimmer und versucht sich gar nicht erst als Dynamiker oder gar Transporter. Der neue Hybridantrieb, der jetzt den Diesel ersetzt, unterstützt kongenial die komfortable Ausrichtung.
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Sessel mit NASA-Technologie
Wenn Sie die Tür eines deutschen Vans öffnen, riecht es oft nach Pragmatismus. Gummierte Böden, strapazierfähige Stoffe, hier und auch dort viel Hartplastik, schließlich muss der Kastenwagen auch mal eine Euro-Palette, den Umzug oder zumindest eine Waschmaschine schlucken. Der Staria hingegen importiert den asiatischen Trend des Luxusvans. Ein Segment, das Toyota mit dem Alphard oder Lexus mit dem LM in Asien dominiert und auch chinesische Hersteller im Heimatmarkt erfolgreich bespielen. Raum bietet der 5,25 Meter lange und je 1,99 Meter breite und hohe Staria jedenfalls genug.

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In der zweiten Reihe des Staria Signature thronen die Passagiere auf „Premium-Relax“-Sesseln. Sie fahren auf Knopfdruck in eine Liegeposition, die der Schwerelosigkeit nachempfunden ist: Die Hyundai-Entwickler machten sich hier ein von der NASA erfundenes Prinzip zur optimalen Druckverteilung zunutze. Beheizt, belüftet und in fast jede Richtung elektrisch verstellbar sind die Einzelsitze auch. Dazu kommt eine Materialanmutung, die man bei den meisten Konkurrenten im Segment vergeblich sucht. Der gesamte Dachhimmel ist mit einem veloursartigen Mikrofaser-Material bezogen, das eher an automobile Oberklasse erinnert als an einen Bus. Durch die extrem tief gezogene Gürtellinie entstehen riesige Panorama-Fensterflächen, wodurch das klaustrophobische Kastenwagen-Gefühl einer Offenheit weicht, die man seit der ersten Renault Espace-Generation nicht mehr erlebt hat.
Dem Selbstzünder weint niemand nach
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Dass sich kein Dieselmotor im Angebot findet, mag deutsche Traditionalisten erschrecken. Für den Genießer ist es allerdings ein gutes Paket. Der Wechsel vom 2.2 CRDi (Test) zum 1.6 T-GDI Vollhybrid ist einer der Schlüssel zu echtem Luxus. Seien wir ehrlich: Ein 2.0 TDI im VW oder ein 220d im Mercedes sind hervorragende Motoren, aber sie nageln. Besonders im Stand und unter Last übertragen sich die Vibrationen in den Innenraum. Der Staria eliminiert dieses Problem. Er fährt elektrisch an, er segelt. Wenn sich der Benziner bedarfsgeregelt zuschaltet, läuft der Vierzylinder-Turbo seidenweich und leiser als jeder Diesel. Mit einer Systemleistung von 118 kW und 367 Nm Drehmoment zieht der 2,35-Tonner mit 10,2 Sekunden auf 100 km/h für einen Bus gut an und erreicht 167 km/h Spitze. Schneller als Richtgeschwindigkeit sollte man aber nur fahren, wenn man mit den dann emporschnellenden Verbräuchen leben kann. Hybridantrieb ist dann am sparsamsten, wenn die Bedingungen am wechselhaftesten sind. Also fast überall, außer auf der Autobahn.

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Der kräftige Permanentmagnet-Synchron-Elektromotor steuert 304 Nm und 54 kW bei und nutzt eine brutto 1,49 kWh fassende Batterie als Zwischenablage für den Strom. Von außen ist der Speicher aber trotz des Trends zum Plug-in-Hybrid derzeit nicht aufladbar. Gekoppelt ist das Ganze an eine 6-Stufen-Wandlerautomatik, die bei Schaltvorgängen und beim Anfahren einem Doppelkupplungsgetriebe immer noch überlegen ist. Es hilft beim S-Klasse-ruhigen Gleiten im Stadtverkehr, was ein Diesel-Bus bauartbedingt einfach nicht erreichen kann. Der für den WLTP angegebene Verbrauch von 7,6 Liter Super auf 100 Kilometer liegt auf Dieselniveau.
Lohnender Aufwand im Fahrwerk
Doch es ist nicht der einzige Grund, warum sich der Staria so viel geschmeidiger fährt als ein klassischer Transporter. Hyundai setzt auf eine Mehrlenker-Hinterachse wie in besser ausgestatteten Pkw. Diese Konstruktion entkoppelt Längs- und Querkräfte voneinander. Fährt ein Rad über einen Gullydeckel, wird der Stoß von mehreren Lenkern absorbiert und nicht starr in die Karosserie geleitet. Zudem gelangen so keine Kräfte auf das gegenüberliegende Rad. Und schließlich verringern sich die ungefederten Massen. Der hohe technische Aufwand beweist, dass hier der Komfort der Passagiere wichtiger war als die Nutzlasteignung.
Konkurrenzfähig im Preis-Leistungs-Verhältnis
Beim Preis kann die deutsche Konkurrenz nicht mithalten. Der VW T7 Multivan basiert auf der MQB-Plattform. Er fährt gut, bietet jedoch weniger Innenhöhe und deutlich weniger Kofferraum als der alte T6.1. Er wirkt in vielem wie ein „Sharan in XXL“, und das Hartplastik im Cockpit wird dem Preisschild schlicht nicht gerecht. Die V-Klasse lässt sich ihren Stern mittlerweile vergolden, ohne dass die Grundkonstruktion jünger wird. Der Hyundai Staria Signature kostet als „All-Inclusive“-Angebot knapp 60.000 Euro. Darin ist alles enthalten: Nappaleder, Bose-Sound, elektrische Türen, das volle Assistenzpaket. Versuchen Sie das mal bei VW oder Mercedes zu konfigurieren. Um einen VW T7 eHybrid (Test) auf dieses Ausstattungsniveau zu hieven, landen Sie schnell bei 85.000 bis 88.000 Euro. Bei der V-Klasse durchbrechen Sie für ein vergleichbares Level mit Liegesitzen und Burmester-Sound oft die 100.000-Euro-Schallmauer. Der Staria kostet also fast die Hälfte einer voll ausgestatteten V-Klasse.
Hyundai bedient mit seiner Asian Hospitality eine Nische. Er richtet sich mit seinen 600 kg Zuladung nicht primär an den Handwerker oder die Großfamilie, die einfach nur Platz braucht. Er zielt auf besser verdienende Paare und Familien, die Reisekomfort über Pseudodynamik stellen und den Nutzwert-Charme des Bulli vermeiden wollen. Das ist, zugegeben, eine kleine Nische im Markt. Die füllt der Staria Hybrid aber überzeugend aus.
Mehr über die koreanische Marke
(fpi)
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Werbefreiheit bei Prime: Kunden können Entschädigung fordern
Werbung akzeptieren oder 2,99 Euro im Monat extra zahlen: Diese Amazon-Prime-Vertragsänderung ohne Zustimmung der Kunden im Februar 2024 war unzulässig, hat das Landgericht München I kürzlich festgestellt (Az.: 33 O 3266/24).
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In einem separaten Verfahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen wegen der Werbe-Causa schon im Frühjahr 2024 eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, der sich Betroffene nach wie vor anschließen können. Damit wollen die Verbraucherschützer unter anderem erreichen, dass Amazon-Prime-Kundinnen und -Kunden eine Entschädigung erhalten. Aktuell wären das knapp 66 Euro – 2,99 Euro für 22 Monate seit Februar 2024.
Kostenlos zum Schadenersatz per Sammelklage
Mitmachen bei der Sammelklage ist kostenlos: Man muss sich lediglich ins Klageregister beim Bundesjustizamt eintragen. Eine Ausfüllhilfe und ausführliche Fragen und Antworten zur Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Webseite zusammengestellt.
Eine Anmeldung zu einer weiteren von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Anfang Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eingereichten Sammelklage gegen die Prime-Preiserhöhung im Herbst 2022 muss getrennt erfolgen.
Interessierte Betroffene können sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale für einen Newsletter anmelden und erfahren so, wann das Klageregister für diese Preiserhöhungs-Sammelklage eröffnet wird und sie sich dort eintragen können.
Münchner Urteil ist noch nicht rechtskräftig
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Klägerin beim Verfahren zur Prime-Werbung vor dem Landgericht München I war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In diesem Verfahren kam das Gericht zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine einseitige Vertragsänderung erlauben: Ein werbefreies Programm sei Vertragsgegenstand, die E-Mail-Ankündigung zur Änderung irreführend gewesen. Amazon müsse das gegenüber den Kunden richtigstellen.
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Mit dem Verfahren will der vzbv nach eigenem Bekunden außerdem erreichen, dass Amazon ähnliche Änderungsversuche in Zukunft unterlässt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
(afl)
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