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Ab 2026: Dieses Bundesland verschärft Solarpflicht


Wer sein Dach saniert, kommt an Solarenergie bald nicht mehr vorbei. Ab 2026 gilt in einem Bundesland eine neue Regelung, die auch Bestandsgebäude betrifft. Für viele Eigentümer wird die Dachsanierung damit zur strategischen Entscheidung mit langfristigen Folgen.

Ein neues Dach war bisher vor allem eine Frage von Optik, Dämmung und Haltbarkeit. Doch diese Zeiten sind vorbei. Ab 2026 kommt in einem Bundesland ein weiterer Pflichtpunkt hinzu, der viele Sanierungspläne verändert. Denn wer die Dachhaut vollständig erneuert, muss künftig auch Strom oder Wärme vom eigenen Gebäude liefern. Was genau auf Euch zukommt und wie streng die Regeln tatsächlich sind, zeigt ein genauer Blick auf die neue Vorgabe.

Nordrhein-Westfalen führt Solarpflicht für Bestandsgebäude ein

Nordrhein-Westfalen geht einen entscheidenden Schritt weiter als viele andere Bundesländer. Ab dem 1. Januar 2026 gilt dort eine Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude, sobald Ihr eine vollständige Erneuerung der Dachhaut plant. Die Grundlage dafür bilden die Novellierung der Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) sowie die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW).

Was zunächst nach einer reinen Formalie klingt, betrifft in der Praxis Millionen Gebäude. Denn Dachsanierungen gehören zu den häufigsten Modernisierungsmaßnahmen. Künftig reicht es dabei nicht mehr aus, alte Ziegel durch neue zu ersetzen. Parallel müsst Ihr eine Solaranlage einplanen – und zwar verbindlich.

Wie groß die Solaranlage mindestens sein muss

Die Anforderungen hängen vom Gebäudetyp ab. Grundsätzlich müssen Dächer zu mindestens 30 Prozent mit Solarmodulen belegt werden. Alternativ könnt Ihr eine festgelegte Mindestleistung installieren. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt diese bei mindestens 3 Kilowattpeak.

Bei größeren Wohngebäuden steigen die Vorgaben entsprechend. Häuser mit sechs bis zehn Wohneinheiten müssen mindestens 8 Kilowattpeak erreichen. Maßgeblich ist dabei stets die vollständige Dachfläche – unabhängig davon, ob sie optimal zur Sonne ausgerichtet ist. Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem fliegende Bauten wie Zelte, untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Gartenhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude
Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude Bildquelle: KI-generiert

Kaufen müsst Ihr nicht – Alternativen sind erlaubt

Die gute Nachricht: Ihr müsst die Solaranlage nicht zwingend kaufen. Auch gemietete oder gepachtete Anlagen erfüllen die Vorgaben. Zudem müssen die Module nicht ausschließlich auf dem Dach installiert werden. Fassaden oder andere Außenflächen zählen ebenfalls, solange die Mindestleistung erreicht wird.

Die Regelung ist zudem technologieoffen. Wer keinen Strom erzeugen möchte, kann alternativ auf Solarthermie setzen und Wärme für Heizung und Warmwasser gewinnen. Rein wirtschaftlich ist Photovoltaik für die meisten Haushalte jedoch attraktiver.

Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung
Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung Bildquelle: KI-generiert

Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann beide Welten kombinieren. PVT-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Ein zusätzlicher Vorteil: Die Kühlung der Module steigert sogar die Stromausbeute. Damit wird die Pflicht für viele Eigentümer nicht nur zur Vorgabe, sondern zur echten Investition in die Zukunft.



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Die besten Tipps und Tricks für die Wartung


Sobald die Temperaturen sinken, nähert sich das Ende der Arbeitszeit des Mähroboters. Üblicherweise stellen sich viele die Frage: Was muss jetzt mit dem Gartenroboter getan werden, damit er für die kommende Saison startklar sein wird?

Rasenmäherroboter sind in der Gartensaison eine enorme Hilfe. Umso wichtiger sind die Wartung und Pflege des Mähroboters in der Winterzeit, damit er auch in der kommenden Saison wieder helfen kann. Wer seinen Gartenroboter nur ausschaltet und in die Ecke stellt, riskiert im schlimmsten Fall hohe Kosten.

Pflege & Einwintern: Diese Punkte sind entscheidend

Die starke Witterung, Schmutz und der Dauereinsatz der Mähroboter werden von vielen Nutzern kleingeredet. Viel mehr ist die Wartung im Winter entscheidend als die reine Qualität des Geräts.

Sobald das Gras im Herbst aufhört zu wachsen, endet auch die Arbeitszeit der Mähroboter. Zunächst solltet Ihr den Akku vollständig aufladen, die Kindersicherung aktivieren und den Roboter ausschalten. Im Anschluss solltet Ihr das Gerät auf Schäden und Verschleiß prüfen. Logischerweise solltet Ihr defekte und abgenutzte Teile ersetzen.

Im nächsten Schritt geht es um die Reinigung. Das bedeutet: Messer abmontieren und das Mähwerk reinigen. In diesem Zuge könnt Ihr auch neue Messer einbauen. Schließlich sollten das Gehäuse und die Räder gründlich geputzt und mit einem feuchten Tuch abgewischt werden. Einen Hochdruckreiniger oder indirekten Wasserstrahl solltet Ihr in vielen Fällen vermeiden. Allerdings hängt das von der IP-Zertifizierung Eures Mähroboters ab.

Ladestation & Lagerung: Bloß nicht unterschätzen

Und dann muss natürlich auch die Ladestation winterfest gemacht werden. Bei den meisten Modellen ist ein kompletter Abbau sinnvoll. Das Netzteil mit Kabeln solltet Ihr in einem frostfreien, trockenen Raum lagern. Wer dazu nicht die Möglichkeit hat, sollte zumindest das Netzteil trennen und trocken verstauen. Als idealer Lagerplatz für den Mähroboter (Bestenliste) gilt ein trockener Raum ohne Frost, mit Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt – oder ein Keller, eine Garage oder so etwas wie ein Schuppen.



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Freier Medien-Player: mpv 0.41.0 mit über 50 Fehlerbehebungen erschienen


Freier Medien-Player: mpv 0.41.0 mit über 50 Fehlerbehebungen erschienen

Bild: mpv

Die quelloffene und für verschiedene Systeme erhältliche App zur Wiedergabe von Audio- und Videodateien mpv ist in Version 0.41.0 erschienen. Mit dem Update konzentrieren sich die Entwickler vor allem auf die Behebung zahlreicher Fehler, haben aber zugleich auch einige Neuerungen integriert.

So setzt die neue Version vollständig auf die Vulkan-Hardware-Decodierung, die nun anderen Schnittstellen grundsätzlich vorgezogen wird. Zudem wurde die Wayland-Unterstützung unter Linux deutlich erweitert: mpv 0.41.0 verfügt nun über Unterstützung des Farbdarstellungsprotokolls sowie über ein verbessertes Standard-Farbmanagement für gpu-next und die Handhabung unter Wayland. Gleichzeitig werden auch Tablet-Eingaben für das Display-Server-Protokoll unterstützt, ebenso wie Umgebungslicht unter Linux, was jedoch die Verwendung von sysfs ALS voraussetzt. Das Audio-Backend sorgt unter Android ab sofort für eine moderne, JNI-freie Audioausgabe, während die Windows-Version integrierte Hilfsprogramme zur Registrierung von mpv als Medien-App unter Microsofts Betriebssystem bietet.

mpv 0.41.0 setzt außerdem ab sofort FFmpeg 6.1 oder neuer sowie libplacebo 6.338.2 oder neuer voraus.

Verbesserte Steuerung

Auch die Steuerung wurde in der neuen Version weiter verbessert. Unter anderem sind neue Optionen zur Anpassung der Darstellung von Hintergrundkacheln (Transparenz) sowie der Untertitelspitze bei HDR-Ausgabe hinzugekommen. Ebenso lassen sich nun die libass-Caching-Optionen gezielt steuern. Darüber hinaus können die Metadaten des Ausgabefarbraums präziser kontrolliert werden.

mpv besticht vor allem durch seine einfache Oberfläche und den zahlreichen Funktionen
mpv besticht vor allem durch seine einfache Oberfläche und den zahlreichen Funktionen (Bild: mpv)

Groß angelegtes Bugfixing

Auch wenn die neue Version von mpv einige interessante Neuerungen mit sich bringt, lag der Schwerpunkt den ausführlichen Release Notes zufolge vor allem auf der Beseitigung von mehr als 50 Fehlern. So werden unter Wayland nun nur noch die tatsächlich benötigten Hardware-Decodierungstreiber geladen, was die Performance verbessern soll. Darüber hinaus wurden Probleme beim Lesen bestimmter UTF-8-Dateinamen behoben. In früheren Versionen wurde das Lautstärkesymbol während einer Pause nicht aktualisiert – auch dieses Verhalten wurde korrigiert. Zudem konnten Playlist-Einträge, die keine gültige URL enthielten, unter bestimmten Umständen zu einem Absturz führen. Auch dieses Problem sollte nun behoben sein.

Ab sofort verfügbar

mpv 0.41.0 steht ab sofort über die Projektseite auf GitHub zum Download bereit. Alternativ kann der freie Medien-Player auch wie gewohnt bequem über den am Ende dieser Meldung verlinkten Download-Bereich von ComputerBase bezogen werden.

Bei mpv handelt es sich um einen quelloffenen Audio- und Video-Player für Windows, macOS, Linux und Android mit einer puristischen Benutzeroberfläche, die sich auf das Wesentliche konzentriert. Das macht die Anwendung besonders ressourcenschonend und damit auch für Nutzer mit leistungsschwächerer Hardware interessant. Durch die Integration von FFmpeg lassen sich dabei nahezu alle gängigen Medienformate abspielen, einschließlich Untertiteln. Dank zahlreicher Tastenkürzel kann die Multiplattform-Anwendung zudem auch vollständig ohne Mausbedienung gesteuert werden.

Downloads

  • mpv

    5,0 Sterne

    mpv ist ein quelloffener Audio- und Video-Player mit einer puristischen Benutzeroberfläche.

    • Version 0.41.0
    • Version 0.40.0 Inoffiziell



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Prime-Kunden aufgepasst: Dieses Urteil ändert alles!


Habt Ihr Euch auch über die plötzlichen Werbeunterbrechungen bei Amazon Prime Video geärgert? Damit seid ihr nicht allein! Das Landgericht München I hat Amazon jetzt ordentlich auf die Finger geklopft. Das Urteil ist ein echter Sieg für Euch und Eure Rechte als Streamer.

Bisher galt bei Amazon das Motto: „Wir schalten jetzt Werbung, und wenn Ihr das nicht wollt, zahlt halt drauf.“ Ohne Eure aktive Zustimmung hat Amazon im Februar 2024 die Spielregeln geändert. Wer werbefrei schauen wollte, sollte plötzlich 2,99 Euro extra pro Monat blechen. Das Gericht sagt nun aber ganz klar: Stopp! Ein einfaches „Wir haben euch doch eine E-Mail geschickt“ reicht nicht aus. Da Ihr beim Abschluss Eures Abos ein werbefreies Erlebnis gebucht habt, darf Amazon das nicht einfach einseitig ändern. Ein bloßes Schweigen Eurerseits ist keine Zustimmung!

Die wichtigsten Punkte für euch im Überblick:

  • Vertragsbruch: Die einseitige Einführung von Werbung war laut Gericht rechtswidrig.
  • Transparenz-Fail: Die Kommunikation von Amazon war irreführend und intransparent.
  • Eure Erwartung zählt: Wenn Ihr für ein werbefreies Abo zahlt, muss auch werbefreier Content geliefert werden – Punkt.

Kohle zurück? So stehen eure Chancen

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig (Amazon prüft noch Rechtsmittel), aber es ist ein riesiger Meilenstein. Sollte es Bestand haben, könnte das für Euch bedeuten:

  1. Rückforderung der Zusatzgebühr: Habt Ihr die 2,99 Euro pro Monat gezahlt, um die Werbung loszuwerden? Das Geld könntet Ihr eventuell zurückverlangen.
  2. Schadenersatz für Werbung: Selbst wenn Ihr die Zusatzgebühr nicht gezahlt habt, musstet Ihr Werbung ertragen, für die Ihr vertraglich eigentlich nicht unterschrieben habt. Auch hier prüfen Verbraucherschützer Ansprüche auf Erstattungen.

Tipp vom Profi: Behaltet Eure Rechnungen und die Bestätigungsmails der Zusatzoption im Auge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits eine Sammelklage (Abhilfeklage) gestartet. Wenn Ihr Euch dort eintragt, könnt Ihr ohne großes Kostenrisiko mitkämpfen.

Ein „Hallo-Wach-Effekt“ für Netflix, Disney+ und Co.

Dieses Urteil ist nicht nur für Amazon-Kunden wichtig. Es sendet ein Signal an die ganze Branche: Große Streaming-Riesen können nicht einfach nachträglich die Preise erhöhen oder die Leistung verschlechtern, ohne Euch zu fragen. Eure Zustimmung ist kein „nice-to-have“, sondern Pflicht. Im Moment heißt es: Dranbleiben! Ihr müsst Euer Abo nicht sofort kündigen, aber Ihr solltet die Augen offen halten, ob Amazon Euch demnächst zur aktiven Bestätigung der neuen Bedingungen auffordert.



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