Künstliche Intelligenz
Smart-Meter-Rollout: Hunderte Betreiber verpassen offenbar gesetzliches Ziel
Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland kommt voran, doch die Zahlen liegen weiterhin auf niedrigem Niveau. Laut den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur waren zum Stichtag Ende September bundesweit insgesamt zwei Millionen „intelligente Messsysteme“ installiert, was 3,8 Prozent aller „Messlokationen“ entspricht. Ende Juni waren es 1,6 Millionen beziehungsweise 3 Prozent.
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Außerdem waren zu Ende September laut den offiziellen Zahlen bundesweit 20,2 Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle erledigt. Das gesetzliche Einbauziel von 20 Prozent der Pflichtfälle bis Ende des Jahres wurde damit im Durchschnitt schon drei Monate früher erreicht. Dabei geht es um Haushalte und Firmen mit hohem Stromverbrauch oder einer „steuerbaren Verbrauchseinrichtung“ wie einer Wallbox.
Hunderte Betreiber verpassen offenbar gesetzliches Ziel
Die Fortschritte sind allerdings vor allem großen Messstellenbetreibern zu verdanken. Hunderte kleine Stadtwerke hinken weit hinterher: Bei den 600 Betreibern mit weniger als 30.000 Messlokationen lag die Einbauquote am 30.9. im Schnitt bei lediglich 8,2 Prozent der Pflichtfälle, wie die Bundesnetzagentur errechnet hat.
Hunderte Betreiber haben also vermutlich zum Jahresende das gesetzliche Ziel von 20 Prozent der Pflichtfälle in ihrem Netzgebiet verfehlt. 188 Betreiber hatten bis Ende September sogar noch kein einziges Smart Meter installiert, wie Netzagentur-Präsident Klaus Müller vor Weihnachten auf der Plattform LinkedIn schrieb. Insgesamt gibt es 814 grundzuständige Messstellenbetreiber.
Die Bundesnetzagentur droht säumigen Betreibern mit Strafen: Man werde „entsprechende Aufsichtsmaßnahmen nach der Plausibilisierung der Daten zum 31.12.25 vorbereiten“, kündigte Müller an. Seine Behörde kann Zwangsgelder verhängen. „Dabei sind Zwangsgelder wiederholbar und können gesteigert werden, um das gesetzliche Verhalten zu erzwingen und durchzusetzen“, schreibt die Netzagentur auf ihrer Webseite.
Die Zahlen der Bundesnetzagentur umfassen den Smart-Meter-Rollout in Deutschland nicht vollständig, da sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber nicht zur Meldung ihrer Daten verpflichtet sind. Manche Experten gehen von höheren Zahlen aus. Aus Sicht vieler Unternehmen, zum Beispiel Anbietern dynamischer Stromtarife, läuft der Rollout allerdings trotzdem immer noch viel zu langsam.
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(cwo)
Künstliche Intelligenz
Informationsrecht und Insolvenz: Wenn es keine Akten gibt, reicht Cloud-Zugang
Die fortschreitende Digitalisierung zwingt auch die deutsche Justiz dazu, altgediente Rechtsinstitute an moderne Technik anzupassen. Ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom Herbst 2025 (Az. 101 W 136/24 e), der eine Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt, markiert einen Wendepunkt.
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Im Kern der Auseinandersetzung stand die Frage, wie ein Gesellschafter sein Informations- und Einsichtsrecht durchsetzen kann, wenn ein Unternehmen seine Aktenordner gegen virtuelle Datenspeicher getauscht hat. Der Fall zeigt exemplarisch, dass das Beharren auf physische Akteneinsicht in der digitalen Welt an Grenzen stößt.
In dem Rechtsstreit fordert ein Gesellschafter einer GmbH im Insolvenzverfahren umfassende Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Ein entsprechender Titel zur Einsichtnahme lag vor, doch die praktische Umsetzung gestaltete sich schwierig. Denn die GmbH gab an, dass sämtliche Dokumente ausschließlich digital in Microsofts OneDrive-Cloud gespeichert seien. Sie bot befristeten Zugang zu den digitalen Daten, aber keine Ausdrucke.
Kein Papier vorhanden
Physische Originale existierten laut Feststellung der Münchner Richter nicht. Das habe auch daran gelegen, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die verbliebenen Papierdokumente beschlagnahmt hat. Der Gläubiger beharrte dennoch auf persönlicher Einsichtnahme in analoge Ausdrucke in den Geschäftsräumen der Gesellschaft.
Neben der rechtlichen Frage, welche Vollstreckungsverfahren im Cloud-Zeitalter anzuwenden sind, ging es darum, ob die Informationsrechte eines Gesellschafters während eines Insolvenzverfahrens ruhen. Denn normalerweise führt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Unterbrechung anderer laufender Verfahren, um die Insolvenzmasse zu schützen.
Da es sich um keinen klassischen Vermögensanspruch handle, werde das Verfahren auf Akteneinsicht nicht unterbrochen, legten die Münchner Gerichte fest. Es gehe dabei um ein fundamentales Kontrollrecht des Gesellschafters. Dies sichere Gesellschaftern in einer Unternehmenskrise den Zugang zu wichtigen Informationen, sofern sie bereit sind, sich auf die technischen Gegebenheiten einzulassen.
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Kein Ausdruck-Zwang
Die Richter setzen Leitplanken für die digitale Ära. Ihr Tenor: Zugang zu digitalen Dokumenten in der Cloud reicht aus, um dem Informationsanspruch zu genügen, wenn die Dokumente ausschließlich in dieser Form existieren. WEr trotzdem auf Papierakten besteht, riskiert, dass das Begehren als unbegründet oder sogar treuwidrig abgewiesen wird.
Die Richter betonen: Wenn keine Papierdokumente existieren, ist der digitale Zugriff nicht nur eine Krücke, sondern die primäre Form der Pflichterfüllung. Das spiegelt die heutigen Gepflogenheiten digitaler Dokumentenverwaltung wider und entlastet Unternehmen von der Pflicht, digitale Daten für die Einsichtnahme auszudrucken.
Signal für die Praxis
Zugleich sanktionieren die Richter die Schuldnerin aber dort, wo sie Zugriff auf die Cloud verzögert oder unnötig erschwert hat. Die Kostenentscheidung des Verfahrens fällt entsprechend differenziert aus: Der Gläubiger muss einen Großteil der Kosten tragen, da sein Beharren auf der analogen Welt in weiten Teilen unberechtigt war. Die Schuldnerin zogen die Gerichte für ihre Hinhaltetaktik aber ebenfalls zur Rechenschaft.
Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht ein wichtiges Signal für die Praxis von Firmen und Justiz. Deutlich werde, dass die Cloud ein etabliertes Medium sei, das bestehende Rechte transformiere. Firmen sollten ihre digitale Archivierung daher so strukturieren, dass sie im Streitfall geordneten Zugriff ermöglichen können.
(vbr)
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Web-Tipp: Großes Star-Trek-Gedächtnis | heise online
Wer die Vereinte Föderation der Planeten nach dem Ort fragt, an dem das geballte Wissen über die vier galaktischen Quadranten gespeichert ist, der bekommt zur Antwort: „Memory Alpha“. Der Planetoid, der nach der Star-Trek-Topologie etwa 20 Lichtjahre von der Erde entfernt liegt, beherbergt die größte Bibliothek wissenschaftlicher, geschichtlicher und kultureller Informationen von Menschen, Vulkaniern, Andorianern, Tellariten und vielen anderenin der Galaxis beheimateten Völkern.

Vieles, was in der Spannung der Serienfolgen beinahe untergeht, entpuppt sich beim Sichten von Memory Alpha als enorm reizvoll gestaltet, etwa Schriftzeugnisse der Ferengi.
Gewissermaßen das Onlinegegenstück zu Memory Alpha in der Welt des Star-Trek-Film- und Fernsehkanons bildet das 2004 gestartete gleichnamige Wiki, das es mittlerweile in 18 Sprachen gibt. Die englischsprachige Variante umfasst nahezu 64.000 Artikel, die deutschsprachige etwas mehr als die Hälfte.
Hunderte von Autoren tragen dort in minutiöser Arbeit eine Vielfalt dessen zusammen, was die kanonischen Quellen an Filmhandlungen, Personen, Technik und anderen Details hergeben. Garniert mit reichlich Bildmaterial und durchsetzt von zahllosen Querverbindungen ist so eine Riesenmenge von Stoff zum Schmökern und Nachschlagen entstanden. Ein so hochkomplexer Gegenstand wie das Star-Trek-Universum lohnt nach Meinung von Autoren und Nutzern den enzyklopädischen Aufwand.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Web-Tipp: Großes Star-Trek-Gedächtnis“.
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Realbotix: humanoide Roboter mit austauschbarem Design
Das Startup Realbotix entwickelt an seinem Sitz in Las Vegas humanoide Roboter für dialogorientierte Anwendungen. Im Jahr 2025 konnte das Unternehmen nur erste Prototypen vorweisen. Auf der CES 2026 stellte Realbotix gleich drei fertige Ganzkörpermodelle vor: Aria, Melody und David.
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Sie sollen in den Bereichen „Service“ und „Interaktion“ zum Einsatz kommen. Gemeint sind Messestände, Schulungsumgebungen, Empfangsbereiche von Hotels, Versicherungen oder Einkaufstempeln, aber auch medizinische Anwendungen, sagte Realbotix-CEO Andrew Kiguel im Gespräch mit heise online.
Über KI-Sprachmodelle können sich Nutzer mit den Puppen unterhalten. Die Sprachausgabe ist mit den Bewegungen von Lippen und Kiefer gekoppelt, um das Gesprochene visuell zu begleiten. Stationäre Roboter werden über Netzstrom betrieben, mobile Varianten kommen mit integrierten Akkus für zeitlich begrenzten autonomen Betrieb.
Die Androiden von Realbotix sehen hochwertigen Sexrobotern von RealDoll oder Irontech Doll täuschend ähnlich. Solche Nutzungszwecke wies das Unternehmen aber im Gespräch mit heise online kategorisch zurück.
Zwei verschiedene Basisroboter
Realbotix bietet im Wesentlichen zwei verschiedene Module an: Büsten- und Ganzkörpervarianten in Lebensgröße. Köpfe, Gesichter und Gehäuseteile lassen sich austauschen. Preise für die Büsten beginnen bei 20.000 US-Dollar, für komplette Roboter bei 95.000 US-Dollar.
Einzeln ansteuerbare Aktuatoren bewegen Mund, Augenlider, Augenbrauen und Wangen. Servomotoren mit Positionsrückmeldung steuern Kopfbewegungen sowie Arme und Oberkörper. Laufen können die animierten Puppen nicht.
Optionale Kameras in den Augen nehmen das Gesichtsfeld der Roboter auf. Software zur Gesichts- und Objekterkennung verarbeitet das Kamerabild. So kann der Roboter Objekte im Blick behalten und über die Pupillen verfolgen können. Mikrofone mit Richtungsfilterung erfassen gesprochene Sprache. Auf der Messe funktionierte die Kommunikation aufgrund des Hintergrundlärms jedoch nur über Handmikrofone.
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Eins von drei Realbotix-Modellen für die Interaktion etwa auf Messen oder in Empfangsbereichen heißt David.
(Bild: heise medien / André Kramer)
Individualisierung gegen Aufpreis
Realbotix bietet Erweiterungen gegen Aufpreis an. Die angesprochene Gesichtserkennung ist so ein Extra. Erhältlich sind ferner zusätzliche austauschbare Köpfe, individuell angepasste Stimmen sowie die Einbindung eigener KI‑Modelle der Nutzer.
Auf Wunsch fertigt Realbotix individuelle Charaktere an. Die zusätzlichen Kosten beginnen laut Unternehmen bei 20.000 US‑Dollar, etwa für eigens modellierte Gesichter. Der Grad der Individualisierung reicht von einfachen Änderungen wie einem anderen Hautton bis hin zu vollständig neu gestalteten humanoiden Figuren.

Warum nicht eine Cyberpuknt-Büste? Gegen Aufpreis geht Realbotix detailliert auf Kundenwünsche ein. Dieses Modell verfolgt Gesprächspartner über Kameras in den Pupillen.
(Bild: heise medien / André Kramer)
Die Roboter nutzen firmeneigene, angepasste KI-Modelle. Weitere Angaben zu den KI-Modellen oder zum Training machte das Unternehmen nicht. Über WLAN verbinden sich die Roboter mit dem Internet. Je nach Anwendung verarbeiten sie die Daten lokal oder in der Cloud. Auch externe KI‑Modelle lassen sich einbinden. etwa über Schnittstellen von OpenAI, Hugging Face oder lokale Installationen wie LM Studio.
Geplantes KI‑Abo ohne Roboter
Parallel arbeitet Realbotix an einer eigenständigen KI unabhängig von der Hardware. Nutzer sollen damit KI‑Figuren über ein Abonnement auf beliebigen Geräten verwenden können, ohne einen Roboter zu besitzen.
Die aktuell in den Robotern eingesetzte KI konzentriert sich auf Dialogfunktionen und die Steuerung der mechanischen Komponenten. Gespräche unterstützt das System derzeit ausschließlich auf Englisch. Grund dafür sind laut Realbotix Einschränkungen bei der Lippensynchronisation in anderen Sprachen innerhalb der genutzten Cloud‑Dienste. Das Unternehmen will künftig aber auch andere Sprachen unterstützen.
Steuerung und Konfiguration per App
Über eine mobile App lassen sich Dialoge, Bewegungsprofile und Persönlichkeitsparameter konfigurieren. Dadurch können die Roboter für unterschiedliche Einsatzszenarien angepasst werden.
heise online ist Medienpartner der CES 2026
(akr)
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