Künstliche Intelligenz
Schlappe für Softwarebauer: BSI darf Sicherheitskonzept als „auffällig“ rügen
Die staatliche Bewertung von IT-Produkten ist für Softwareanbieter ein zweischneidiges Schwert: Während positive Testate den Absatz fördern, können kritische Berichte von Cybersicherheitsbehörden die Marktposition eines Unternehmens erschüttern. Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 L 3105/25) vom 2. Dezember verdeutlicht nun, dass sich Firmen gegen solche drohenden Veröffentlichungen nur in extremen Ausnahmefällen im Voraus wehren können.
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In dem Verfahren ging ein Unternehmen, das auch Software herstellt, gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. Die Bonner Behörde untersuchte laut der jetzt veröffentlichten Entscheidung im Rahmen des Projekts „E.W.“ die Sicherheitsarchitektur bestimmter Produkte und beanstandete diese. Die 1. Kammer entschied, dass ein Softwarehersteller nicht ohne Weiteres die Unterlassung einer geplanten behördlichen Produktbewertung verlangen kann. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass eine solche Warnung negative Auswirkungen auf den Markt haben könnte.
Der Streit entzündete sich an dem geplanten Abschlussbericht, in dem das BSI das Sicherheitskonzept der betroffenen Produkte als „auffällig“ bezeichnete und ihnen eine mangelnde Erfüllung üblicher Sicherheitserwartungen attestierte. Das betroffene Unternehmen fühlte sich damit unzulässig an den Pranger gestellt und befürchtete irreversible Reputationsschäden.
Gegendarstellungen bleiben möglich
Mit einem Eilantrag auf vorbeugenden Rechtsschutz wollte der Hersteller erzwingen, dass die Behörde diese Erkenntnisse nicht veröffentlicht – noch bevor der Bericht überhaupt erschien. Das Verwaltungsgericht betonte nun aber im Einklang mit der gefestigten Rechtsauffassung, dass ein vorbeugender Rechtsschutz nach Paragraf 123 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Ausnahme bleiben müsse. Grundsätzlich setze die VwGO auf nachträglichen Rechtsschutz, um die Gewaltenteilung zu wahren. Ein Eingriff in behördliches Handeln vor dessen Vollzug sei nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen das Abwarten nicht zugemutet werden könne. Dies träfe etwa zu, wenn irreversible Fakten geschaffen würden.
In dem Fall fehlte es laut den Kölner Richtern an einem solchen qualifizierten Rechtsschutzbedürfnis: Die potenziellen Nachteile waren für den Softwareanbieter nicht als irreparabel einzustufen.
Der IT-Rechtler Jens Ferner wertet die Entscheidung als richtungsweisend für die Branche: „Die Veröffentlichung behördlicher Sicherheitsbewertungen kann für Softwareanbieter existenzbedrohend sein. Doch nicht jede Warnung rechtfertigt einen vorbeugenden gerichtlichen Eingriff“ – das zeige dieser Beschluss deutlich. Wer sich gegen staatliche Produktbewertungen wehren wolle, müsse nachweisen, dass die Publikation „unwiederbringliche Schäden verursacht – etwa durch gezielte Prangerwirkung oder unwiderlegbare Falschdarstellungen.“
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Das Gericht verwies darauf, dass eine Institution verlorenes Vertrauen durch eigene Gegendarstellungen wiederherstellen könne. Dafür kämen etwa Presseerklärungen oder aktualisierte Bewertungen infrage. Anders als bei lebensmittelrechtlichen Warnungen, die oft unwiderruflich wirken, gelten technische Produktbewertungen als dynamischer. Zudem war der Bericht nicht prominent platziert, sondern Teil einer umfassenden Untersuchung.
Der Fall Kaspersky lässt grüßen
Für bemerkenswert hält Ferner die rechtliche Einbettung: Seit Dezember ist die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Kraft, die behördliche Warnungen nun ausdrücklich in Paragraf 13 des BSI-Gesetzes (BSIG) normiere. An dieser neuen gesetzlichen Basis müssten sich behördliche Warnungen künftig messen lassen. Die Entscheidung zeige jedoch, dass die Gerichte die behördliche Informationspolitik nicht vorschnell blockierten, solange diese im Rahmen des gesetzlichen Auftrags bleibe. Die Balance zwischen Verbraucherschutz und unternehmerischer Freiheit sei damit weiterhin eine Frage des Einzelfalls.
Hinter dem im Verfahren als „C.“ anonymisierten Unternehmen könnte laut Produktdetails die Velberter Firma BKS stehen, eine Tochterfirma der Gretsch-Unitas-Gruppe (GU). Darauf deuten die im Beschluss genannten Produktbezeichnungen „G. U.“ und „A.“ hin, die eine direkte Verbindung zum Markennamen und dem Zutrittskontrollsystem Gemos Access nahelegen. Sollte tatsächlich ein Traditionshaus für allgemeine Sicherheitstechnik auf dem Weg zum Anbieter digitaler Ökosysteme wegen softwarebasierter Schutzkonzepte in den Fokus des BSI geraten sein, würde das auch die wachsende Bedeutung von IT-Security in der klassischen Gebäudeautomation unterstreichen.
2022 zog sich der Streit über eine BSI-Warnung vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky einige Zeit hin. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens entschied damals, dass der Hinweis rechtmäßig gewesen sei. Es lehnte die Beschwerde des Konzerns gegen einen entsprechenden Eilantrag des Verwaltungsgerichts Köln ab.
(nen)
Künstliche Intelligenz
iMogul: KI-gestützte Analyse von Drehbüchern
Über die Mobil-App iMogul des gleichnamigen US-Startups sollen sich Drehbücher automatisiert auswerten lassen. Die Software richtet sich an Autoren und Produzenten von Filmen und TV-Serien. Eingereichte Skripte analysiert sie auf Struktur, Figuren, Dialoge, Tempo, Themen und Genre-Zuordnung.
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Der Anbieter steht noch am Anfang: Bislang ist die App lediglich für iOS erhältlich. Eine Androidversion soll in den kommenden drei Monaten folgen. Zur Nutzung ist ein Abo für 30 US-Dollar pro Monat erforderlich. Über die OpenAI-API bindet der Anbieter ChatGPT ein, um den KI-Dienst bereitzustellen, sagte iMogul-Mitgründer Chris LeSchack im Gespräch mit heise online auf der CES.
Automatisch erzeugte Begleitmaterialien
Drehbücher lassen sich als PDF-Dokumente auf die iMogul-Plattform laden, die sie anschließend automatisiert verarbeitet. Laut Anbieter ist keine spezielle Textauszeichnung (neudeutsch Markup) notwendig. Innerhalb kurzer Zeit soll sich iMogul mit einer Analyse zurückmelden, die sich an gängigen Bewertungsmaßstäben orientiere.
Auf Grundlage der Analyse erstellt iMogul Textbausteine wie die Kernidee der Geschichte in einem Satz (Logline), eine knappe, strukturierte Zusammenfassung mit dem Handlungsverlauf (Synopsis) und kurze Texte, mit denen Autoren ihre Film‑ oder Serienidee Produzenten, Sendern, Streamingdiensten oder Förderern vorstellen können (Pitch).
Die KI arbeitet dafür beispielsweise die Hauptfigur und den zentralen Konflikt heraus. Die Texte lassen sich nutzerseitig bearbeiten, um sie an die eigene Tonalität anzupassen und so besser bei Einreichungen und Präsentationen nutzen zu können.

Die iPhone-App iMogul fasst Drehbücher zusammen, erstellt Loglines und Elevator-Pitches, stellt Marktdaten zum Genre bereit und schlägt Schauspieler vor.
(Bild: iMogul)
Markt- und Zielgruppenbewertung
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Ein weiterer Bestandteil der KI-Analyse ist ein Marktbericht, der vergleichbare Filme und Serien, Zielgruppen, Budgetrahmen, internationale Verwertbarkeit und mögliche Auswertungswege berücksichtigt. Die Plattform kombiniert dazu ihre Inhaltsanalyse mit Daten zu Genre-Trends und Publikumsinteresse.
Nutzer können über die Plattform außerdem Auszüge ihrer Drehbücher veröffentlichen, um Reaktionen aus der iMogul-Community zu sammeln. Abstimmungen, Kommentare und virtuelle Unterstützung fließen als zusätzliche Datenpunkte in die Bewertung ein und sollen Hinweise auf Resonanz und Positionierung liefern.
Aus Inhaltsdaten und Nutzerreaktionen leitet iMogul Einschätzungen zur wirtschaftlichen Umsetzbarkeit ab. Dazu zählen Hinweise zu geeigneten Auswertungsplattformen, Budgetgrößen sowie Vorschläge für Besetzung, Regie und mögliche Drehorte unter Berücksichtigung von Förder- und Steueranreizen.
Aktuell laden viele Autoren ihre Drehbücher auf Reddit hoch, in der Hoffnung, dass Netflix oder andere große Hollywood-Studios darauf aufmerksam werden, so LeSchack. iMogul soll einen direkten Draht zwischen Autoren und Produzenten herstellen.
Erweiterung für Schauspieler geplant
Im Rahmen der CES kündigte iMogul ein „Actor Module“ an. Schauspieler sollen dort künftig Profile und Probeaufnahmen hochladen können. Publikumsbewertungen sollen in Casting-Empfehlungen einfließen.
heise online ist Medienpartner der CES 2026
(akr)
Künstliche Intelligenz
Nodi Flip: kindgerechtes Audiogerät für Hörspiele und Sprachnachrichten
Das Berliner Start-up Nodi hat mit dem Nodi Flip ein Audiogerät für Kinder vorgestellt, das eine Alternative zu Smartphone und Tablet bieten soll. Zielgruppe sind Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren. Der Flip ist absichtlich nicht dazu in der Lage, Videos abzuspielen. Der Hersteller setzt auf Audioinhalte und kontrollierte Kommunikation über Sprachnachrichten.
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Sein Nodi Flip spielt Musik, Hörbücher und Podcasts ab. Die Inhalte stammen aus der Streamingbibliothek Spotifys sowie aus einer eigenen Nodi-Bibliothek mit kuratierten und offline verfügbaren Inhalten. Eltern wählen die gewünschten Aufnahmen in einer Smartphone-App aus. Alternative Streaminganbieter unterstützt Nodi derzeit nicht.
Ton gibt das Gerät wahlweise über den integrierten Lautsprecher, Bluetooth oder USB-C aus. 16 Gigabyte Speicher erlauben den Verzicht auf permanente Internetverbindung. Beim Einrichten sowie für Streaming und Sprachnachrichten ist jedoch eine Datenverbindung erforderlich.
Das Gerät lässt sich ausschließlich über große Tasten bedienen. Ein Internetbrowser, Videoangebote oder offene Netzzugänge sind über Nodi nicht verfügbar. Der kleine Bildschirm dient der Anzeige von Informationen über die verfügbaren Tonaufnahmen sowie Bedienmenüs, nicht dem Konsum von Bildinhalten.

Das einfach gehaltene Menü des Nodi Flip zeigt Einträge wie Anhören und Sprechen.
(Bild: heise medien / André Kramer)
Sprachnachrichten unter elterlicher Kontrolle
Neben der Audiowiedergabe unterstützt der Nodi Flip den Austausch von Sprachnachrichten. Es handelt sich dabei um asynchron versendete Sprachdateien, nicht um Echtzeitgespräche. Multitasking wie Sprachnachrichten abhören und gleichzeitig weiter Musik abzuspielen, ist nicht möglich.
Die Nachrichten werden nicht über Telefonnummern oder öffentliche Messengerdienste versendet, sondern direkt zwischen Nodi-Geräten oder über die Eltern-App, die für Android und iOS jeweils auf Deutsch und Englisch zur Verfügung steht.
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Eltern legen in der App fest, mit welchen Personen ihr Kind kommunizieren darf. Diese Personen benötigen wiederum selbst entweder einen Nodi Flip oder die Nodi-App auf ihrem Smartphone. Ohne Freigabe ist keine Kommunikation möglich. Zu Transport-, Signal- oder Verschlüsselungsprotokollen nennt Nodi leider keine technischen Details.

Über die Nodi-App lassen sich Kontakte hinzufügen. Die App erstellt dazu einen Code.
(Bild: heise medien / André Kramer)
Ausführungen mit WLAN und LTE
Nodi bietet den Flip in zwei Varianten an: einer reinen WLAN-Version sowie einer Ausführung mit zusätzlichem Mobilfunk. Die LTE-Variante verfügt über eine integrierte eSIM und einen Nano-SIM-Steckplatz. Eltern können entweder einen von Nodi angebotenen Datentarif nutzen oder eine eigene SIM-Karte einsetzen.
Eine Ortungsfunktion ist nicht fest integriert. Optional bietet Nodi jedoch Zubehör an, mit dem sich das Gerät über Apples „Wo ist?“-Netzwerk finden lässt. Eine entsprechende Lösung für Android soll folgen.
Preise und Verfügbarkeit
Der Nodi Flip kostet in der WLAN-Ausführung 169 Euro, in der Variante mit WLAN und LTE 199 Euro. Laut Hersteller war die erste Produktionscharge von 3.000 Geräten bereits nach 20 Tagen ausverkauft. Aktuell lassen sich die Geräte vorbestellen. Ab April 2026 sollen sie wieder verfügbar sein.
heise online ist Medienpartner der CES 2026.
(akr)
Künstliche Intelligenz
Berliner Anschlag auf Stromversorgung: „Mehrere Systeme gleichzeitig beschädigt”
Fünf Tage nach dem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke mit fünf 110-Kilovolt-Leitungen über den Berliner Teltowkanal ist die Stromversorgung in Teilen des Berliner Südwestens noch nicht wiederhergestellt. 24.700 Haushalte und 1.120 Gewerbebetriebe sind laut Angabe des landeseigenen Betreibers Stromnetz Berlin weiterhin von der Stromversorgung abgeschnitten.
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Wieder angeschlossen worden sind 20.000 Haushalte und 1.000 Gewerbekunden. Der Betreiber bittet jedoch die Kundschaft, auf die Nutzung von Großverbrauchern vorerst zu verzichten. Beispielsweise sollen im Schadensgebiet keine Wäschetrockner oder Waschmaschinen genutzt und keine Elektroautos geladen werden.
Laut Vorhersage vom Wochenende sollen die Probleme bis Donnerstag vollständig behoben sein. Die Witterungsverhältnisse erschweren die Arbeiten an Leitungen: Bei Frost von bis zu -8° Celsius nachts und knapp unter dem Gefrierpunkt tagsüber dauern die Bauarbeiten für die Ersatzversorgung weiter an, während ungeheizte Gebäude weiter auskühlen.
Innenministerium: Keine Hinweise auf Falsche Flaggen
„Der Brandanschlag lässt sich als linksterroristische Tat qualifizieren“, erklärt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage heise onlines. Die Behörden halten ein an Medien verschicktes Schreiben der sogenannten „Vulkangruppe“ – anders als in Sozialen Netzen diskutiert – für echt.
Erkenntnisse über eine mögliche russische Übersetzung liegen nicht vor“, so der BMI-Sprecher. „Erkenntnisse über eine sogenannte False Flag Aktion liegen ebenfalls nicht vor.“ Dienstagabend hat die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen. Bei Straftaten von bundesweiter Bedeutung ist das üblich.
Doch stellen sich zwei weitere Fragen: Gab es grundsätzliche Fehler beim Netzaufbau? Und wie hätte die Krise nach dem Anschlag besser bewältigt werden können?
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Senat sieht keine grundsätzlichen Fehler bei Netzstruktur
Eng vermascht sei die Stromversorgung in der Hauptstadt, betont eine Sprecherin der zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – in Ringstrukturen aufgebaut, gäbe es weitgehende „N-1“-Sicherheit, also bei Ausfall eines einzelnen Systems jeweils ein Backup. „Im vorliegenden Fall wurden jedoch mehrere Systeme gleichzeitig durch den Anschlag beschädigt“, so die Sprecherin.
Nicht nur die vom Brand beschädigten Kabel selbst nahmen Schaden, Kurzschlüsse in weiteren Systemen sorgten für zusätzliche Schwierigkeiten. Abgeschnitten wurde vor allem jener südwestliche Teil der Hauptstadt, der in wildem Zickzack unmittelbar an die frühere Zonengrenze zur DDR ragt. 37 Jahre nach dem Mauerfall und dem Untergang der DDR gibt es keine Ersatzanbindung über Brandenburger Territorium – bislang zumindest.
„Für das betroffene Versorgungsgebiet gibt es Pläne und konkrete Projekte für sicherheitserhöhende Maßnahmen durch alternative Kabelverbindungen“, erklärt die Senatsverwaltungssprecherin. Diese befänden sich „derzeit in praktischer Umsetzung.“
Die Senatsverwaltung, die von der früheren Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) geführt wird, hat erst Mitte Dezember einen überarbeiteten „Maßnahmenplan zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stromnetzes und zur Sicherstellung der Endkundenversorgung bei Stromausfällen“ vorgestellt. Dabei betonte Giffey zwar, dass es keine 100-prozentige Sicherheit gäbe, aber aufgrund früherer Vorfälle hätten Experten „genau analysiert, wo wir bei Prävention und Reaktion im Krisenfall noch besser werden können und ein Resilienzkonzept erarbeitet“.
Eine Vielzahl an Fragen werde nach Bewältigung der akuten Lage zu klären sein, sagt der Linken-Innenpolitiker Jan Köstering: „Allem voran ist es nicht zu vermitteln, dass die Zerstörung eines Leitungsweges für 100.000 Menschen einen kompletten Netzausfall bedeutet.“ Offenbar seien derartige Schwachpunkten in den Netzen seit Jahrzehnten nicht adressiert worden.
„Seit Jahren bekannt“ sei die Verwundbarkeit wichtiger Infrastruktur, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestags-Grünen Konstantin von Notz zu heise online. „Viel zu lang wurden die Probleme von den Verantwortlichen, auch und gerade im Bundesinnenministerium, sträflich vernachlässigt.“ Von Notz kritisiert – mittlerweile seit Jahren [–], dass Umsetzung zweier maßgeblicher Gesetzeswerke für den Schutz kritischer Infrastrukturen zu langsam erfolge.
Gesetzlicher KRITIS-Schutz kommt nur zögerlich voran
Erst vor einem Monat wurde die Ende 2022 beschlossene NIS2-Richtlinie für bessere IT-Sicherheit ohne weitere Übergangsfrist in deutsches Recht überführt. Die ebenfalls im Dezember 2022 auf europäischer Ebene verabschiedet CER-Schwesterrichtlinie für einen Mindeststandard zum besseren physischen Schutz kritischer Infrastrukturen schaffte es bislang nur bis in die Bundestagsberatung, nachdem rote und schwarze Innenminister sich mit der deutschen Umsetzung schwertaten.
Ob das Kritis-Dachgesetz große Veränderung mit sich gebracht hätte, ist unklar: der Zugang zum nun absichtlich beschädigten Kabelstrang sei mit einem massiven Zaun und Übersteigschutz gesichert gewesen, heißt es aus der Berliner Senatsverwaltung.
Der Landkreistag weist darauf hin, dass der Wert, ab dem eine Anlage überhaupt unter das Kritis-DG fällt, viel zu hoch sei: 500.000 versorgte Einwohner. „Die Mehrheit der Bevölkerung und Gewerbebetriebe in Deutschland wird von Betreibern versorgt, die unterhalb des Schwellenwerts liegen“, rechnet Hauptgeschäftsführer Kay Ruge vor. Das aktuelle Beispiel mit 45.000 Haushalten und 2000 Betrieben habe bereits gezeigt, dass die Strukturen „an ihre Grenze kommen“, formuliert Ruge höflich. Er plädiert daher für eine deutliche Absenkung der Schwellenwerte.
Datenunschärfe und Videoüberwachung sollen helfen
Lauter gefordert wird zudem, Daten zu kritischen Infrastrukturen nicht mehr öffentlich zur Verfügung zu stellen. „Die aktuellen Transparenzregeln machen es Angreifern zu leicht, um etwaige Schwachstellen in unseren Energienetzen aufzuspüren“, sagt ein Sprecher des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU). „So werden schlimmstenfalls sicherheitsrelevante Standortdaten preisgegeben, die in den falschen Händen zur Gebrauchsanweisung für Sabotage oder hybride Angriffe – etwa mit Drohnen – werden können.“
Ähnliche Gedanken hat Giffey ins Spiel gebracht. Welchen konkreten Nutzen das bei Infrastrukturen haben könnte, bei denen über Jahrzehnte eher die historische Ungenauigkeit der Planunterlagen problematisch schien, verriet sie nicht. Zudem will die Sozialdemokratin mehr Videoüberwachung für kritische Infrastrukturen – die habe es bei der nun betroffenen Brücke zum Heizkraftwerk Lichterfelde nicht gegeben, weil darunter ein öffentlich nutzbarer Weg am Ufer entlang führt.
Kay Ruge vom Landkreistag betont die Bedeutung der Bewältigung von Krisensituationen: „Das erfordert finanzielle Ressourcen, Personal und viel Übung. Es reicht nicht nur Notfall- und Krisenpläne zu haben, sie müssen auch laufend geübt und evaluiert werden.“
Bundeswehr und THW unterstützen
„Es gibt an der ein oder anderen Stelle noch Optimierungsbedarf“, zitiert der Berliner Tagesspiegel Dienstagabend den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) mit Blick auf die Krisenreaktion Berlins. Die Hauptstadt brauchte Bundeshilfe offenbar dringender als geplant: 150 Ehrenamtliche des Technischen Hilfswerks (THW) aus 19 Ortsverbänden sind allein am Dienstag zum Einsatz gekommen, sagt das Bundesinnenministerium. Die Bundeswehr fährt seit Montag mit einem Tanklastzug Diesel zu Aggregaten im Stromausfallgebiet, nachdem das Land Berlin zunächst keine Hilfe der Bundeswehr wollte. Sonntagabend rief es dann doch eine Großschadenslage aus, um vom Bund mehr Hilfe anfordern zu können.
Zuständig für den Katastrophenschutz sind in Deutschland die Bundesländer; der Bund ist für Zivilschutz nur im Verteidigungsfall zuständig. Doch in diesem Fall wären Bundeswehr und THW bereits anderweitig verplant – ein Zustand, um den die Fachpolitiker in Bund und Länder seit Jahren wissen. Bislang haben weder Bund noch Länder die nötigen Mittel für wirksame Konsequenzen aufgebracht.
(ds)
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