Künstliche Intelligenz
Schlappe für Softwarebauer: BSI darf Sicherheitskonzept als „auffällig“ rügen
Die staatliche Bewertung von IT-Produkten ist für Softwareanbieter ein zweischneidiges Schwert: Während positive Testate den Absatz fördern, können kritische Berichte von Cybersicherheitsbehörden die Marktposition eines Unternehmens erschüttern. Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 L 3105/25) vom 2. Dezember verdeutlicht nun, dass sich Firmen gegen solche drohenden Veröffentlichungen nur in extremen Ausnahmefällen im Voraus wehren können.
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In dem Verfahren ging ein Unternehmen, das auch Software herstellt, gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. Die Bonner Behörde untersuchte laut der jetzt veröffentlichten Entscheidung im Rahmen des Projekts „E.W.“ die Sicherheitsarchitektur bestimmter Produkte und beanstandete diese. Die 1. Kammer entschied, dass ein Softwarehersteller nicht ohne Weiteres die Unterlassung einer geplanten behördlichen Produktbewertung verlangen kann. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass eine solche Warnung negative Auswirkungen auf den Markt haben könnte.
Der Streit entzündete sich an dem geplanten Abschlussbericht, in dem das BSI das Sicherheitskonzept der betroffenen Produkte als „auffällig“ bezeichnete und ihnen eine mangelnde Erfüllung üblicher Sicherheitserwartungen attestierte. Das betroffene Unternehmen fühlte sich damit unzulässig an den Pranger gestellt und befürchtete irreversible Reputationsschäden.
Gegendarstellungen bleiben möglich
Mit einem Eilantrag auf vorbeugenden Rechtsschutz wollte der Hersteller erzwingen, dass die Behörde diese Erkenntnisse nicht veröffentlicht – noch bevor der Bericht überhaupt erschien. Das Verwaltungsgericht betonte nun aber im Einklang mit der gefestigten Rechtsauffassung, dass ein vorbeugender Rechtsschutz nach Paragraf 123 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Ausnahme bleiben müsse. Grundsätzlich setze die VwGO auf nachträglichen Rechtsschutz, um die Gewaltenteilung zu wahren. Ein Eingriff in behördliches Handeln vor dessen Vollzug sei nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen das Abwarten nicht zugemutet werden könne. Dies träfe etwa zu, wenn irreversible Fakten geschaffen würden.
In dem Fall fehlte es laut den Kölner Richtern an einem solchen qualifizierten Rechtsschutzbedürfnis: Die potenziellen Nachteile waren für den Softwareanbieter nicht als irreparabel einzustufen.
Der IT-Rechtler Jens Ferner wertet die Entscheidung als richtungsweisend für die Branche: „Die Veröffentlichung behördlicher Sicherheitsbewertungen kann für Softwareanbieter existenzbedrohend sein. Doch nicht jede Warnung rechtfertigt einen vorbeugenden gerichtlichen Eingriff“ – das zeige dieser Beschluss deutlich. Wer sich gegen staatliche Produktbewertungen wehren wolle, müsse nachweisen, dass die Publikation „unwiederbringliche Schäden verursacht – etwa durch gezielte Prangerwirkung oder unwiderlegbare Falschdarstellungen.“
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Das Gericht verwies darauf, dass eine Institution verlorenes Vertrauen durch eigene Gegendarstellungen wiederherstellen könne. Dafür kämen etwa Presseerklärungen oder aktualisierte Bewertungen infrage. Anders als bei lebensmittelrechtlichen Warnungen, die oft unwiderruflich wirken, gelten technische Produktbewertungen als dynamischer. Zudem war der Bericht nicht prominent platziert, sondern Teil einer umfassenden Untersuchung.
Der Fall Kaspersky lässt grüßen
Für bemerkenswert hält Ferner die rechtliche Einbettung: Seit Dezember ist die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Kraft, die behördliche Warnungen nun ausdrücklich in Paragraf 13 des BSI-Gesetzes (BSIG) normiere. An dieser neuen gesetzlichen Basis müssten sich behördliche Warnungen künftig messen lassen. Die Entscheidung zeige jedoch, dass die Gerichte die behördliche Informationspolitik nicht vorschnell blockierten, solange diese im Rahmen des gesetzlichen Auftrags bleibe. Die Balance zwischen Verbraucherschutz und unternehmerischer Freiheit sei damit weiterhin eine Frage des Einzelfalls.
Hinter dem im Verfahren als „C.“ anonymisierten Unternehmen könnte laut Produktdetails die Velberter Firma BKS stehen, eine Tochterfirma der Gretsch-Unitas-Gruppe (GU). Darauf deuten die im Beschluss genannten Produktbezeichnungen „G. U.“ und „A.“ hin, die eine direkte Verbindung zum Markennamen und dem Zutrittskontrollsystem Gemos Access nahelegen. Sollte tatsächlich ein Traditionshaus für allgemeine Sicherheitstechnik auf dem Weg zum Anbieter digitaler Ökosysteme wegen softwarebasierter Schutzkonzepte in den Fokus des BSI geraten sein, würde das auch die wachsende Bedeutung von IT-Security in der klassischen Gebäudeautomation unterstreichen.
2022 zog sich der Streit über eine BSI-Warnung vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky einige Zeit hin. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens entschied damals, dass der Hinweis rechtmäßig gewesen sei. Es lehnte die Beschwerde des Konzerns gegen einen entsprechenden Eilantrag des Verwaltungsgerichts Köln ab.
(nen)
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Im Funkloch: Wie Smart Meter auch ohne LTE-Empfang online gehen
Das Interesse an Smart Metern steigt: Die „intelligenten Messsysteme“ (iMS / iMSys) ermöglichen dynamische Stromtarife und verschaffen Nutzern einen Überblick über ihren Stromverbrauch. Haushalte mit Wärmepumpe, Wallbox oder PV-Anlage erhalten früher oder später sogar verpflichtend ein Smart Meter von ihrem örtlichen Messstellenbetreiber.
Doch egal ob Pflicht oder Wunsch: Bevor der Monteur des Messstellenbetreibers das Smart Meter Gateway installiert, prüft er zunächst mit einem Messgerät den LTE-Empfang am Zählerschrank. Reicht die Signalstärke nicht aus, kann er das Gateway nicht installieren. „Schließlich hilft es nicht, wenn das iMS keinen oder nur wackeligen Empfang hat“, schrieb im Januar 2026 Markus Rüger vom Betreiber EWE Netz in einem Beitrag auf LinkedIn. „Kunden, die sich das iMS gewünscht haben, sind dann enttäuscht.“
Die Funklöcher in den Kellern der Republik verhindern den Einbau nicht nur in Einzelfällen. RheinNetz aus Köln teilte auf Anfrage von c’t mit, dass nur in circa 80 Prozent der Anfahrten eine Installation möglich sei. Noch niedriger ist die Erfolgsquote in Hamburg: „In etwa 70 bis 75 Prozent der Fälle liegen die Messwerte im grünen Bereich, sodass ein iMSys mit Mobilfunk verbaut werden kann“, sagte ein Sprecher der Hamburger Energienetze. N-ergie aus Nürnberg berichtet von einer LTE-Abdeckung von „maximal 70 Prozent“.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Im Funkloch: Wie Smart Meter auch ohne LTE-Empfang online gehen“.
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Missing Link: Digitaler Neustart des Sozialstaats soll Zettelwirtschaft beenden
Deutschland leistet sich einen der umfassendsten Sozialstaaten der Welt. Doch das System droht unter seiner eigenen Last zu erstarren. Viele Bürger blicken kaum noch durch, welche Leistungen ihnen in welcher Lebenslage zustehen; die Sachbearbeiter in den Behörden arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Das Sozialstaatsgebilde ist über Jahrzehnte organisch gewachsen und hat dabei eine Komplexität erreicht, die nicht nur für die Betroffenen frustrierend ist, sondern auch zu massiven Effizienzverlusten führt. In dieser angespannten, durch den Fachkräftemangel in der Verwaltung verschärften Lage hat die im September 2025 eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) vor Kurzem ihren Abschlussbericht vorgelegt.
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Das Gremium, das mit Vertretern der Bundesressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbände besetzt ist, verstand seinen Auftrag als Weckruf für einen „digitalen Neustart“. Es geht also nicht nur ums Nachjustieren an bestehenden Gesetzen, sondern um eine fundamentale Neuausrichtung.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) fasst die Ambition so zusammen: „Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten.“ Ziel ist es, den Sozialstaat als handlungsfähige Institution erlebbar zu machen, die Menschen im Alltag unterstützt, statt sie durch bürokratische Hürden zu entmutigen.
Der Missing Link: Durchgehende Digitalisierung
Bisher galt Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung oft als ein nachgelagertes Projekt, eine Art Sahnehäubchen auf bestehenden analogen Prozessen. Die KSR bricht mit dieser Logik und widmet der digitalen Organisation in dem Report ein eigenes, zentrales Kapitel. Sie sieht digitale Verfahren nicht mehr als ergänzendes Modernisierungsprojekt, sondern als Bedingung für effizientere Abläufe. Ohne einen technologischen Sprung wird das soziale Schutzniveau angesichts schrumpfender personeller Ressourcen in den Behörden schlicht nicht zu halten sein.
Das Herzstück der skizzierten Transformation ist die konsequente „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ der Antrags- und Verwaltungsverfahren. Aktuell ist die Sozialverwaltung durch eine stark fragmentierte IT-Landschaft mit zahllosen Fachverfahren geprägt, die kaum miteinander kommunizieren.
Um dieses Manko zu beseitigen, schlägt die Kommission den Einsatz des auch anderweitig bereits viel diskutierten Deutschland-Stack vor: einer technisch souveränen Technologieplattform, die einheitliche Standards und Schnittstellen für alle staatlichen Anwendungen vorgibt. Sie soll modulare Basisdienste wie Cloudleistungen, Authentifizierungsdienste und eine bidirektionale Postfachfunktion bereitstellen. Diese müssten Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen verwenden.
Zentrales Portal: Ein Fenster zum Staat
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Für die Bürger soll sich der Zugang zum Sozialstaat radikal vereinfachen. Anstatt sich durch einen Dschungel aus verschiedenen Ämtern und Webseiten zu kämpfen, wird dem Bericht nach ein einziges digitales Zugangsportal zur wesentlichen Anlaufstelle. Über dieses Portal sollen sämtliche Interaktionen abgewickelt werden – von der Information über mögliche Ansprüche über die Antragstellung bis zum Abruf von Bescheiden. Perspektivisch könnten darüber sogar Leistungen ausgezahlt werden. Dieses One-Stop-Shop-Prinzip soll durch eine Anschluss- und Nutzungspflicht für alle föderalen Ebenen verbindlich abgesichert werden.
Dabei geht es um mehr als eine schicke Benutzeroberfläche. Die Kommission fordert die Umsetzung des Once-only-Prinzip. Das bedeutet: Wenn Daten einmal bei einer Behörde hinterlegt sind, müssen sie nicht bei jedem Folgeantrag erneut eingereicht werden. Nicht die Bürger sollen laufen, sondern die Bits und Bytes: die Behörden tauschen die benötigten Informationen im Hintergrund untereinander aus.
Ein zentraler Hebel dafür ist die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) als registerübergreifendes Identitätsmerkmal. Nur damit lässt sich laut der KSR sicherstellen, dass Personen über verschiedene Systeme hinweg eindeutig zugeordnet werden können. Das sei die Basis für automatisierte Prozesse.
Doch ein solcher Ansatz ist für Datenschützer seit Langem ein rotes Tuch. Bereits mit dem Registermodernisierungsgesetz sei die Steuer-ID zu einer Identifikations- und Bürgernummer für allgemeine Zwecke außerhalb der Finanzverwaltung geworden, monierte etwa der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber 2023. Schon dies komme der Einführung eines bereichsübergreifenden Personenkennzeichens gleich, was das Bilden von Profilen „übermäßig“ erleichtere und so „den besonders geschützten geistigen Innenraum“ der Bürger gefährde. Es gebe keine hinreichenden Hürden, um Missbrauch effektiv zu verhindern.
2021 waren etwa auch Forscher, Sachverständige und Bürgerrechtler gegen die Registerreform Sturm gelaufen. Mit dem KSR-Vorstoß könnte diese an sich schon verfassungsrechtlich kritische Situation deutlich verschärft werden.
Algorithmen im Dienst der sozialen Sicherheit
Ein anderer kontroverser Punkt ist der empfohlene verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Automatisierung in der Verwaltung. Die KSR rät, rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessensspielraum weitestgehend automatisiert ablaufen zu lassen.
Was soll da schon schiefgehen? Die niederländischen Behörden wollten mit einem System zur automatisierten Risikoerkennung schon einmal herausfinden, ob und welche Bürger den Staat möglicherweise betrügen, indem sie zu Unrecht Wohngeld, Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen beziehen, Steuerbetrug begehen oder schwarzarbeiten. Mit dieser „System Risk Indication (SyRI)“ errichteten die Niederlande nach Ansicht des UN-Sonderbeauftragten für extreme Armut und Menschenrechte, Philip Alston, einen „Überwachungsstaat für die Armen“. Er unterstützte daher eine Klage von Menschenrechtsgruppen und betroffener Bürger gegen dieses gesellschaftliche Scoring-Verfahren.
In komplexeren Fällen, in denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind, soll KI die Sachbearbeiter laut der KSR daher nur unterstützen. Die endgültige Entscheidung müsse hier stets in menschlicher Hand verbleiben, verlangt sie. Dies würde Kapazitäten freisetzen, damit sich die Beschäftigten in den Behörden wieder intensiver um die individuelle Beratung und Begleitung kümmern könnten.
EUDI-Wallet für Nachweise
Ein weiterer wichtiger Baustein in der technologischen Vision der Kommission ist die Integration der European Digital Identity Wallet (EUDI), die ab 2027 europaweit zur Verfügung stehen soll. Diese digitale Brieftasche auf dem Smartphone soll weit mehr sein als ein bloßer Ersatz für den Personalausweis. Die Kommission pocht darauf, zentrale Nachweise systematisch für die Bereitstellung über die EUDI-Wallet aufzubereiten, um Identifikation und Nachweiserbringung zu einem integrierten Bestandteil staatlicher Verfahren zu machen.
Als konkreten ersten Schritt schlagen die Experten vor, den Schwerbehindertenausweis zu digitalisieren und so zu gestalten, dass er den EUDI-Anforderungen entspricht. Dafür soll der Bund zeitnah eine rechtliche Grundlage schaffen. Aus technischer Sicht bietet die EUDI-Wallet die Chance, das Once-only-Prinzip auf ein neues Level zu heben. Anstatt Dokumente einzuscannen oder mühsam per Post zu versenden, könnten Bürger benötigte Nachweise direkt aus ihrer Wallet gesichert an die Sozialbehörden übermitteln.
Doch hier droht Widerstand von Bürgerrechtsorganisationen. Die American Civil Liberties Union (ACLU), der Electronic Frontier Foundation (EFF) und Epicenter.works erheben schon jetzt schwere Vorwürfe gegen die geplante EUDI-Implementierung. Sie befürchten, dass ausstellende Behörden prinzipiell in der Lage sein könnten, jede Nutzung der digitalen Identität nachzuverfolgen. Eine solche „Phone-Home-Funktion“ müsse zwingend ausgeschlossen werden, unterstreichen die Vertreter der Zivilgesellschaft. Es dürfe keinen Akteur geben, der Interaktionen zentral beobachten und Informationen aus E-Government, Bankgeschäften oder Logins bei sozialen Netzwerken verknüpfen könne.
Dazu kommt der Vorwurf von Epicenter.works, die EU-Kommission versuche eine lebenslange Personenkennziffer „durch die Hintertür“ einzuführen. Obwohl sich der Gesetzgeber eigentlich gegen eine „eindeutige und dauerhafte Kennung“ bei Online-Brieftaschen entschieden hatte, scheine die Brüsseler Regierungsinstitution diesen Ansatz bei der Umsetzung der Verordnung immer wieder aufzugreifen.
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#TGIQF: Das Quiz rund um die MIR
Vor 40 Jahren begann der Aufbau der Mir: die sowjetische Raumstation, die als direkter Vorgänger der ISS gilt. Zwar hatten die Sowjets sowie die Amerikaner bereits vorher Erfahrungen im Hinblick auf Raumstationen gesammelt, aber die Mir war im Vergleich zu den Vorgängerprojekten die mit Abstand größte und langlebigste Raumstation.
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In ihren 15 Jahren Betriebszeit war die Mir unverzichtbar für die Weltraumforschung, außerdem wurde ihr Erhalt ein Projekt des Glasnost. Als die Sowjetunion zusammenbrach, rauften sich einstige Feinde zusammen: Der Betrieb wurde mit Geldern der USA aufrechterhalten.

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Ohne die Mir wäre die ISS in der heutigen Form nicht möglich gewesen. Die Langzeitstation brachte viele Erkenntnisse, die man mit temporären Stationen nicht hätte sammeln können. So stellte sich heraus, dass Stellen, die man nicht genug reinigen kann und die auch kein Luftzug erreicht, Nester für Bakterien werden, die die meisten Materialien angreifen und die letzten Jahre die Mir äußerst störanfällig machten. Im Bau der ISS berücksichtigte man diese Bakterienherde, indem man antibakterielle Stoffe einsetzte und für mehr Luftbewegung sorgte.
Zudem war die Mir auch nicht auf 15 Jahre ausgelegt. Wie lange sollte sie denn im All bleiben? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem Raumstationen-Quiz mit Schwerpunkt Mir. Ein paar geschichtliche Fragen zu Raumstationen sind auch noch dabei.
In dieser Woche stellte Moderatorin Anna Bicker in der Langzeitbesatzung der #heiseshow drei Fragen vorab: Dr. Volker Zota und Malte Kirchner waren vergnügt, aber nicht orbitfest in den nicht tippfehlersicheren Antworten.
Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.
Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster, aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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