Künstliche Intelligenz
Creality Falcon A1 im Test: Laserklasse-1-Engraver mit Gehäuse
Der Creality Falcon A1 kombiniert einen 10-Watt-Diodenlaser mit geschlossenem Gehäuse und zahlreichen Sicherheitsfeatures. Was der Laser-Engraver kann, zeigt der Test.
Neben 3D-Druckern oder Schneidplottern sind auch Laser-Gravur-Geräte in Preisregionen angekommen, die sie für Privatanwender interessant machen. Die zweiachsigen Laser brennen Texte oder Grafiken per Knopfdruck auf Holz, Bambus, Kork, Leder oder sogar Fliesen. Die Leistung reicht sogar aus, um Materialien wie Pappe oder dünnes Holz präzise zu schneiden.
Allerdings sind Laser nicht ungefährlich für die Augen. Hochpreisige Modelle verfügen über einen geschlossenen Bauraum, der vor dem Laserlicht schützt. In der Einsteigerklasse mit großer Arbeitsfläche sucht man ein solches Gehäuse aber oft vergeblich. Genau hier setzt der Creality Falcon A1 an: Der 10-Watt-Laser kommt ab Werk mit vollständig geschlossenem Gehäuse und wird in Laserklasse 1 eingestuft, womit er auch für Privatanwender in Frage kommt.
Creality ist vielen Nutzern bereits von 3D-Druckern bekannt. Mit dem Falcon A1 bringt der Hersteller einen Laser-Engraver auf den Markt, der sich an Einsteiger und Hobbyisten richtet. Das Gerät wird vormontiert geliefert und soll innerhalb weniger Minuten einsatzbereit sein. Neben dem geschlossenen Gehäuse gehören Air Assist, integrierte Rauchabsaugung und eine Kamera zur einfachen Platzierung zur Ausstattung.
Wir haben den vormontiert gelieferten Laser-Engraver getestet und verraten, für wen sich das Gerät lohnt.
Sicherheitsfeatures
Das geschlossene Gehäuse stuft das Gerät in Laserklasse 1 ein, was das Gerät auch für Privatanwender interessant macht. Die meisten Engraver haben die Laserklasse 4, welche nur für professionelle Anwender geeignet ist.
Magnetische Türsensoren pausieren den A1 automatisch, sobald Deckel oder Frontklappe geöffnet werden. Ein Not-Aus-Schalter an der Frontseite schaltet die Maschine im Ernstfall stromlos. Die von Xtool bekannte Flammenerkennung gibt es hier allerdings nicht – beim Lasern muss man das Werkstück also immer im Auge behalten! Eine kleine Besonderheit des A1: Um das Gerät bei Nichtbenutzung zu sperren, verfügt der Laser-Engraver über ein Schloss auf der Rückseite. Ohne den entsprechenden Schlüssel ist keine Nutzung möglich.
Die integrierte Rauchabsaugung befördert entstehende Rauchgase über den mitgelieferten Schlauch aus dem Gehäuse und aus dem Fenster. Die Rauchentwicklung ist aber nicht ohne und so braucht es neben einer vernünftigen Belüftung im Idealfall noch einen Luftfilter – die Investition lohnt sich aus unserer Sicht auf jeden Fall!
Abgesehen davon sollte man keinesfalls ohne Vorwissen mit einem derart starken Laser hantieren. Es geht hier nicht allein um den Schutz des Augenlichts, sondern auch um das Verhüten von Bränden und um giftige Gase, die beispielsweise beim Bearbeiten von bestimmten Kunststoff-Sorten entstehen. Wer sich einen Laser als Werkzeug in die Werkstatt stellt, muss immer mit Bedacht vorgehen und vorsichtig sein: Ein Laser ist kein Spielzeug!
Design und Ausstattung
Der Falcon A1 kommt vormontiert in einer stabilen Kartonbox bei uns an – ein zeitraubender Aufbau ist nicht nötig. Im Inneren schützen dicke Schaumstoffpolster das Gerät. Nach dem Auspacken zeigt sich ein vollständig geschlossenes Gehäuse in grauem Metall-Look mit orange-transparenten Acrylfenstern an Oberseite und Front. Die doppelte Sichtfenster-Konstruktion ermöglicht einen Blick auf das Werkstück und filtert gleichzeitig 97 Prozent des Laserlichts.
Das massive Gehäuse bringt ein stattliches Gewicht von über 15 kg mit. Das kommt der Stabilität zugute: Vibrationen beim Gravieren treten nur minimiert auf. Die Verarbeitung ist sauber – keine scharfen Kanten oder unsauber lackierten Flächen. Die Scharniere und Verschlüsse wirken robust.
Im Inneren arbeitet ein Core-XY-System mit zwei Motoren für präzise Bewegungen in X- und Y-Richtung. Linearführungen und ein geschlossener Kabelkanal sorgen für einen aufgeräumten Eindruck. Die automatische Riemenspannung erreicht eine hohe Bewegungsgenauigkeit. Die maximale Geschwindigkeit liegt bei 600 mm/s. Der 10-Watt-Diodenlaser arbeitet mit einer Wellenlänge von 455 nm und einem ultrakomprimierten Laserpunkt von 0,06 × 0,08 mm. Die Arbeitsfläche misst 305 × 381 mm. Das Gerät selbst ist mit 567 × 468 × 196 mm aber deutlich größer.
Im Karton liegen neben dem Laser-Engraver: Abluftrohr, Schlauchschelle, Air-Assist-Equipment mit Silikonschlauch, Netzteil, ein Basswood-Musterstück (300 × 300 × 3 mm), Multi-Level-Fokusblock, Kalibrierungskarte, Verbindungskabel für das optionale Rotationsmodul, USB-C-Kabel, Antistatikbürste und Inbusschlüssel.
Creality Falcon A1
Praxistest
Die Inbetriebnahme gestaltet sich einfach. Da das Gerät vormontiert geliefert wird, beschränkt sich die Einrichtung auf wenige Schritte: Aufstellen, Abluftschlauch befestigen, Air-Assist-Pumpe anschließen, Netzteil und USB-Kabel verbinden. Nach etwa 10 bis 15 Minuten ist der Laser einsatzbereit.
Der Falcon A1 wird von Windows und macOS als serielles Gerät erkannt. LightBurn erkennt den Laser als GRBL-kompatible Maschine sofort. Alternativ funktioniert die kostenlose Software LaserGRBL oder Crealitys eigene Software Falcon Design Space. Letztere unterstützt die Kamera und die Materialdatenbank von Creality. Die Kalibrierung der Kamera gestaltet sich etwas kniffelig, funktioniert bei guten Lichtverhältnissen aber dann doch zuverlässig. Einmal eingerichtet, entspricht die Position in der Software dann auch exakt der tatsächlichen Bearbeitungsposition. Das Positionieren von Werkstück und Vorlagedatei gestaltet sich so sehr einfach.
Die Fokussierung erfolgt manuell mit der mitgelieferten Fokus-Lehre. Man legt das Distanzstück zwischen Laser und Material und stellt die Höhe entsprechend ein. Das erscheint zwar altbacken, der Vorgang dauert aber nur wenige Sekunden und funktioniert zuverlässig. Was hier auffällt, ist die begrenzte Bearbeitungshöhe des A1. Eine größere Zigarrenkiste zum Gravieren einlegen, ist hier nicht möglich.
Auf Sperrholz und Hartholz liefert der Falcon A1 dafür sehr präzise Gravuren mit klaren Linien. Feinste Details, kleine Schriften und Fotos mit Graustufen werden sauber dargestellt. Selbst bei erhöhten Geschwindigkeiten im Vergleich zur empfohlenen Einstellung erhalten wir scharfe Ergebnisse. Dünnes Pappelsperrholz mit 3 mm Stärke schneidet der Laser in nur einem Durchgang bei. Bei 4 bis 6 mm dickem Holz sind ein bis zwei zusätzliche Durchgänge nötig. Der Air Assist bläst Rauch und Flammen aus der Schnittfuge, verbessert die Schnittqualität und senkt die Brandgefahr.
Jeansstoff, Leder und Kunstleger graviert der Laser mit hoher Präzision. Schnitte durch 2 bis 3 mm dickes Rindsleder gelingen in einem Durchgang. Schwarzes Acryl mit 3 mm Stärke schneidet der Falcon A1 ebenfalls in einem Durchgang. Acryl lässt sich mit dem 455-nm-Laser nicht schneiden, da der Strahl das Material durchdringt. Auch Karton und Papier lassen sich bearbeiten – hier ist aber besondere Vorsicht geboten, da Papier leicht entflammbar ist.
Metall schneidet der Laser nicht. Markieren ist aber möglich: Auf Edelstahl erzeugt der Laser bei langsamer Geschwindigkeit eine dauerhafte schwarze Markierung. Eloxiertes Aluminium graviert der A1 hingegen problemlos.
Testergebnisse des Creality Falcon A1
Preis und Varianten
Der Creality Falcon A1 kostet laut Preisvergleich etwa 500 bis 600 Euro. Bei Amazon liegt der Preis aktuell bei 589 Euro. Für einen 10-Watt-Laser mit geschlossenem Gehäuse, Air Assist und Rauchabsaugung ist das ein fairer Preis. Wer LightBurn nutzen möchte, sollte zusätzlich die Kosten für die Software einplanen. Optional sind ein Rotationsmodul für runde Objekte und der empfohlene Luftfilter erhältlich.
Wer regelmäßig dickeres Material schneiden möchte, sollte allerdings zu einem stärkeren 20-Watt-Laser greifen.
Fazit
Der Creality Falcon A1 ist ein durchdachter Laser-Engraver für Einsteiger und Hobbyisten. Das geschlossene Gehäuse mit Laserklasse 1 macht eine Schutzbrille im Normalbetrieb überflüssig. Die Sicherheitsfeatures – Not-Aus, Türsensoren, Rauchabsaugung – ermöglichen entspanntes Arbeiten.
Die Gravurergebnisse auf Holz, Leder und Acryl überzeugen. Der kleine Laserpunkt von 0,06 mm sorgt für feine Details. Das CoreXY-System arbeitet schnell und präzise. Der integrierte Air Assist verbessert die Schnittqualität und reduziert Brandspuren.
In der Praxis stören das Fehlen eines Touchscreens und die manuelle Fokussierung. Auch ein Honeycomb-Arbeitstisch fehlt im Lieferumfang. Die Kamera funktioniert nur in Crealitys eigener Software, nicht in LightBurn.
Wer einen sicheren und einfach zu bedienenden Laser-Engraver sucht, findet im Falcon A1 ein rundes Gesamtpaket. Für reine Gravuraufgaben reicht die Leistung vollkommen aus. Beim Schneiden stößt der 10-Watt-Laser bei Materialstärken über 6 mm an seine Grenzen.
Künstliche Intelligenz
Missing Link: Digitaler Neustart des Sozialstaats soll Zettelwirtschaft beenden
Deutschland leistet sich einen der umfassendsten Sozialstaaten der Welt. Doch das System droht unter seiner eigenen Last zu erstarren. Viele Bürger blicken kaum noch durch, welche Leistungen ihnen in welcher Lebenslage zustehen; die Sachbearbeiter in den Behörden arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Das Sozialstaatsgebilde ist über Jahrzehnte organisch gewachsen und hat dabei eine Komplexität erreicht, die nicht nur für die Betroffenen frustrierend ist, sondern auch zu massiven Effizienzverlusten führt. In dieser angespannten, durch den Fachkräftemangel in der Verwaltung verschärften Lage hat die im September 2025 eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) vor Kurzem ihren Abschlussbericht vorgelegt.
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Das Gremium, das mit Vertretern der Bundesressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbände besetzt ist, verstand seinen Auftrag als Weckruf für einen „digitalen Neustart“. Es geht also nicht nur ums Nachjustieren an bestehenden Gesetzen, sondern um eine fundamentale Neuausrichtung.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) fasst die Ambition so zusammen: „Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten.“ Ziel ist es, den Sozialstaat als handlungsfähige Institution erlebbar zu machen, die Menschen im Alltag unterstützt, statt sie durch bürokratische Hürden zu entmutigen.
Der Missing Link: Durchgehende Digitalisierung
Bisher galt Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung oft als ein nachgelagertes Projekt, eine Art Sahnehäubchen auf bestehenden analogen Prozessen. Die KSR bricht mit dieser Logik und widmet der digitalen Organisation in dem Report ein eigenes, zentrales Kapitel. Sie sieht digitale Verfahren nicht mehr als ergänzendes Modernisierungsprojekt, sondern als Bedingung für effizientere Abläufe. Ohne einen technologischen Sprung wird das soziale Schutzniveau angesichts schrumpfender personeller Ressourcen in den Behörden schlicht nicht zu halten sein.
Das Herzstück der skizzierten Transformation ist die konsequente „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ der Antrags- und Verwaltungsverfahren. Aktuell ist die Sozialverwaltung durch eine stark fragmentierte IT-Landschaft mit zahllosen Fachverfahren geprägt, die kaum miteinander kommunizieren.
Um dieses Manko zu beseitigen, schlägt die Kommission den Einsatz des auch anderweitig bereits viel diskutierten Deutschland-Stack vor: einer technisch souveränen Technologieplattform, die einheitliche Standards und Schnittstellen für alle staatlichen Anwendungen vorgibt. Sie soll modulare Basisdienste wie Cloudleistungen, Authentifizierungsdienste und eine bidirektionale Postfachfunktion bereitstellen. Diese müssten Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen verwenden.
Zentrales Portal: Ein Fenster zum Staat
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Für die Bürger soll sich der Zugang zum Sozialstaat radikal vereinfachen. Anstatt sich durch einen Dschungel aus verschiedenen Ämtern und Webseiten zu kämpfen, wird dem Bericht nach ein einziges digitales Zugangsportal zur wesentlichen Anlaufstelle. Über dieses Portal sollen sämtliche Interaktionen abgewickelt werden – von der Information über mögliche Ansprüche über die Antragstellung bis zum Abruf von Bescheiden. Perspektivisch könnten darüber sogar Leistungen ausgezahlt werden. Dieses One-Stop-Shop-Prinzip soll durch eine Anschluss- und Nutzungspflicht für alle föderalen Ebenen verbindlich abgesichert werden.
Dabei geht es um mehr als eine schicke Benutzeroberfläche. Die Kommission fordert die Umsetzung des Once-only-Prinzip. Das bedeutet: Wenn Daten einmal bei einer Behörde hinterlegt sind, müssen sie nicht bei jedem Folgeantrag erneut eingereicht werden. Nicht die Bürger sollen laufen, sondern die Bits und Bytes: die Behörden tauschen die benötigten Informationen im Hintergrund untereinander aus.
Ein zentraler Hebel dafür ist die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) als registerübergreifendes Identitätsmerkmal. Nur damit lässt sich laut der KSR sicherstellen, dass Personen über verschiedene Systeme hinweg eindeutig zugeordnet werden können. Das sei die Basis für automatisierte Prozesse.
Doch ein solcher Ansatz ist für Datenschützer seit Langem ein rotes Tuch. Bereits mit dem Registermodernisierungsgesetz sei die Steuer-ID zu einer Identifikations- und Bürgernummer für allgemeine Zwecke außerhalb der Finanzverwaltung geworden, monierte etwa der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber 2023. Schon dies komme der Einführung eines bereichsübergreifenden Personenkennzeichens gleich, was das Bilden von Profilen „übermäßig“ erleichtere und so „den besonders geschützten geistigen Innenraum“ der Bürger gefährde. Es gebe keine hinreichenden Hürden, um Missbrauch effektiv zu verhindern.
2021 waren etwa auch Forscher, Sachverständige und Bürgerrechtler gegen die Registerreform Sturm gelaufen. Mit dem KSR-Vorstoß könnte diese an sich schon verfassungsrechtlich kritische Situation deutlich verschärft werden.
Algorithmen im Dienst der sozialen Sicherheit
Ein anderer kontroverser Punkt ist der empfohlene verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Automatisierung in der Verwaltung. Die KSR rät, rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessensspielraum weitestgehend automatisiert ablaufen zu lassen.
Was soll da schon schiefgehen? Die niederländischen Behörden wollten mit einem System zur automatisierten Risikoerkennung schon einmal herausfinden, ob und welche Bürger den Staat möglicherweise betrügen, indem sie zu Unrecht Wohngeld, Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen beziehen, Steuerbetrug begehen oder schwarzarbeiten. Mit dieser „System Risk Indication (SyRI)“ errichteten die Niederlande nach Ansicht des UN-Sonderbeauftragten für extreme Armut und Menschenrechte, Philip Alston, einen „Überwachungsstaat für die Armen“. Er unterstützte daher eine Klage von Menschenrechtsgruppen und betroffener Bürger gegen dieses gesellschaftliche Scoring-Verfahren.
In komplexeren Fällen, in denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind, soll KI die Sachbearbeiter laut der KSR daher nur unterstützen. Die endgültige Entscheidung müsse hier stets in menschlicher Hand verbleiben, verlangt sie. Dies würde Kapazitäten freisetzen, damit sich die Beschäftigten in den Behörden wieder intensiver um die individuelle Beratung und Begleitung kümmern könnten.
EUDI-Wallet für Nachweise
Ein weiterer wichtiger Baustein in der technologischen Vision der Kommission ist die Integration der European Digital Identity Wallet (EUDI), die ab 2027 europaweit zur Verfügung stehen soll. Diese digitale Brieftasche auf dem Smartphone soll weit mehr sein als ein bloßer Ersatz für den Personalausweis. Die Kommission pocht darauf, zentrale Nachweise systematisch für die Bereitstellung über die EUDI-Wallet aufzubereiten, um Identifikation und Nachweiserbringung zu einem integrierten Bestandteil staatlicher Verfahren zu machen.
Als konkreten ersten Schritt schlagen die Experten vor, den Schwerbehindertenausweis zu digitalisieren und so zu gestalten, dass er den EUDI-Anforderungen entspricht. Dafür soll der Bund zeitnah eine rechtliche Grundlage schaffen. Aus technischer Sicht bietet die EUDI-Wallet die Chance, das Once-only-Prinzip auf ein neues Level zu heben. Anstatt Dokumente einzuscannen oder mühsam per Post zu versenden, könnten Bürger benötigte Nachweise direkt aus ihrer Wallet gesichert an die Sozialbehörden übermitteln.
Doch hier droht Widerstand von Bürgerrechtsorganisationen. Die American Civil Liberties Union (ACLU), der Electronic Frontier Foundation (EFF) und Epicenter.works erheben schon jetzt schwere Vorwürfe gegen die geplante EUDI-Implementierung. Sie befürchten, dass ausstellende Behörden prinzipiell in der Lage sein könnten, jede Nutzung der digitalen Identität nachzuverfolgen. Eine solche „Phone-Home-Funktion“ müsse zwingend ausgeschlossen werden, unterstreichen die Vertreter der Zivilgesellschaft. Es dürfe keinen Akteur geben, der Interaktionen zentral beobachten und Informationen aus E-Government, Bankgeschäften oder Logins bei sozialen Netzwerken verknüpfen könne.
Dazu kommt der Vorwurf von Epicenter.works, die EU-Kommission versuche eine lebenslange Personenkennziffer „durch die Hintertür“ einzuführen. Obwohl sich der Gesetzgeber eigentlich gegen eine „eindeutige und dauerhafte Kennung“ bei Online-Brieftaschen entschieden hatte, scheine die Brüsseler Regierungsinstitution diesen Ansatz bei der Umsetzung der Verordnung immer wieder aufzugreifen.
Künstliche Intelligenz
#TGIQF: Das Quiz rund um die MIR
Vor 40 Jahren begann der Aufbau der Mir: die sowjetische Raumstation, die als direkter Vorgänger der ISS gilt. Zwar hatten die Sowjets sowie die Amerikaner bereits vorher Erfahrungen im Hinblick auf Raumstationen gesammelt, aber die Mir war im Vergleich zu den Vorgängerprojekten die mit Abstand größte und langlebigste Raumstation.
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In ihren 15 Jahren Betriebszeit war die Mir unverzichtbar für die Weltraumforschung, außerdem wurde ihr Erhalt ein Projekt des Glasnost. Als die Sowjetunion zusammenbrach, rauften sich einstige Feinde zusammen: Der Betrieb wurde mit Geldern der USA aufrechterhalten.

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Ohne die Mir wäre die ISS in der heutigen Form nicht möglich gewesen. Die Langzeitstation brachte viele Erkenntnisse, die man mit temporären Stationen nicht hätte sammeln können. So stellte sich heraus, dass Stellen, die man nicht genug reinigen kann und die auch kein Luftzug erreicht, Nester für Bakterien werden, die die meisten Materialien angreifen und die letzten Jahre die Mir äußerst störanfällig machten. Im Bau der ISS berücksichtigte man diese Bakterienherde, indem man antibakterielle Stoffe einsetzte und für mehr Luftbewegung sorgte.
Zudem war die Mir auch nicht auf 15 Jahre ausgelegt. Wie lange sollte sie denn im All bleiben? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem Raumstationen-Quiz mit Schwerpunkt Mir. Ein paar geschichtliche Fragen zu Raumstationen sind auch noch dabei.
In dieser Woche stellte Moderatorin Anna Bicker in der Langzeitbesatzung der #heiseshow drei Fragen vorab: Dr. Volker Zota und Malte Kirchner waren vergnügt, aber nicht orbitfest in den nicht tippfehlersicheren Antworten.
Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster, aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
Künstliche Intelligenz
KI in Unternehmen: Tausende Chefs sehen noch keinen Effekt
Zahlreiche Führungskräfte sehen nach wie vor keine messbaren Auswirkungen durch den Einsatz von KI in ihren Unternehmen, wie aus einer Studie der wirtschaftswissenschaftlichen Nonprofit-Forschungseinrichtung National Bureau of Economic Research (NBER) aus den USA hervorgeht. Demnach hätten befragte Unternehmen von geringen Auswirkungen der KI in den letzten drei Jahren berichtet – und über 80 Prozent hätten gar keine Auswirkungen auf die Beschäftigung oder Produktivität festgestellt.
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Dennoch bleibt die Erwartung, dass sich das Investment in KI lohnt: Im Schnitt erwarteten die Befragten, dass der KI-Einsatz in den nächsten drei Jahren einen Produktivitätsgewinn von 1,4 Prozent bringen dürfte. Maßstab für Produktivität ist dabei der Umsatz pro Mitarbeiter. Ebenso gehen sie in davon aus, weniger Beschäftigte zu brauchen – die Mitarbeiterzahl solle um rund 0,7 Prozent sinken. Das entspreche in Summe der in der Umfrage erfassten Firmen rund 1,75 Millionen weniger Stellen. Befragt wurden für die Studie rund 6000 CEOs, Finanzchefs und weitere Führungskräfte aus den USA, Großbritannien, Deutschland und Australien.
Bei der Frage, wie sich KI auf die Jobs auswirkt, habe sich auch eine deutliche Diskrepanz gezeigt. Befragungen mit Mitarbeitern hätten ergeben, dass diese wegen KI eher einen Anstieg der Beschäftigung erwarten – um rund 0,5 Prozent in den nächsten Jahren.
Im Schnitt komme KI in 70 Prozent der Unternehmen bereits zum Einsatz. Dabei lagen die USA mit 78 Prozent vorn, danach Großbritannien mit 71 Prozent, Deutschland mit 65 Prozent und Australien mit 59 Prozent. Von den befragten Führungskräften nutzten etwas mehr als zwei Drittel regelmäßig KI, im Schnitt 1,5 Stunden pro Woche. Ein Viertel gab an, KI überhaupt nicht zu nutzen. Häufigstes Anwendungsszenario sind Sprachmodelle für die Texterstellung (41 Prozent). Darauf folgen für 30 Prozent die Datenverarbeitung via Machine Learning oder die Erstellung visueller Inhalte.
Produktiver oder nicht produktiver?
Zuletzt hatte eine ganze Reihe von Studien ähnlich ernüchternde Ergebnisse vorgelegt. Messbarer Wert durch die KI-Einführung sei bei der Mehrheit der Unternehmen bislang noch nicht angekommen, wie Analysen von Deloitte, PwC und BCG ergeben hatten. Rund 12 Prozent der befragten Unternehmen hätten bislang Kosteneinsparungen und Wertzuwachs damit erzielt, stellte etwa PwC fest.
Es gibt allerdings auch andere Stimmen. Ein Arbeitspapier der Europäischen Investitionsbank (EIB) legt etwa nahe, dass die Nutzung von künstlicher Intelligenz die Produktivität von Unternehmen in der EU um rund vier Prozent steigert. Vor allem profitierten große Firmen davon.
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Auf Seiten der KI-Anbieter scheint man nach wie vor zuversichtlich, eine große Revolution der Arbeitswelt anzuführen. Microsofts KI-Chef Mustafa Suleyman zum Beispiel wagte kürzlich in einem Interview die Prognose, dass in 18 Monaten ein Großteil der Bürojobs durch KI ersetzt sein werde. Ob das eintrifft, bleibt abzuwarten. Sicher ist aber, dass die großen Techkonzerne hochfliegende Narrative brauchen, um ihre auf mehrere hundert Milliarden US-Dollar geschätzten Investitionen in KI-Rechenzentren auch rechtfertigen zu können. Zuletzt hatte die Börsen jedenfalls relativ nervös auf die Ankündigung großer Ausgaben reagiert.
Update
20.02.2026,
16:11
Uhr
Quellenangabe für Arbeitspapier der EIB präzisiert.
(axk)
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